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Infoblatt 09_2012 - Bürger für Undenheim eV

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Unzureichende Kommunikation<br />

beim Voranbringen der WEA<br />

Wahlprogramm, öffentliche<br />

Ratssitzungen, Offenlagen,<br />

Sprechstunden, Info-Blättchen<br />

Die BfU hat in ihrem Wahlprogramm zur Kommunalwahl 20<strong>09</strong><br />

angekündigt, weitere Möglichkeiten der regenerativen Energien in<br />

<strong>Undenheim</strong> prüfen zu wollen. Was sie gesagt hat, hat sie getan. Wir<br />

bekennen uns entsprechend unseres Wahlprogramms zu regenerativen<br />

Energieformen. Der Grundsatzbeschluss des Gemeinderats zur Errichtung<br />

weiterer drei WEA auf <strong>Undenheim</strong>er Gemarkung stammt aus dem Oktober<br />

2010. In der Ratssitzung im vergangenen Dezember wurde der Bebauungsplan<br />

mit Offenlagen und der Anhörung der Träger öffentlicher Belange<br />

beschlossen. Auch während der Offenlagen der Flächennutzungsplan-<br />

Fortschreibung können sich die <strong>Bürger</strong> informieren und Ihre Bedenken<br />

äußern. Zu jeder Zeit war und ist es möglich, mit der BfU und der<br />

Verwaltung ins Gespräch zu kommen oder sich zu informieren. Bei<br />

öffentlichen Veranstaltungen, wie dem Herbstfeuer und der Winterwanderung,<br />

ebenso wie bei den Stammtischen, in den wöchentlich stattfindenden<br />

<strong>Bürger</strong>meistersprechstunden, bei den öffentlich stattfindenden<br />

Gemeinderatssitzungen, deren Termine und Themen regelmäßig im<br />

offiziellen Amtsblatt veröffentlicht werden, und durch die regelmäßig<br />

erfolgten Veröffentlichungen in der Tagespresse und dem BfU-Blättchen.<br />

Die dieses Jahr bereits erfolgte Einwohnerversammlung bot ebenso<br />

Gelegenheit zum Gespräch wie eine weitere im September dies tun wird<br />

(13.<strong>09</strong>.<strong>2012</strong>, 19:00 Uhr, Goldbach-Halle).<br />

Eigeninteressen der<br />

Grundstücksbesitzer<br />

Kein BfU Fraktionsmitglied ist<br />

Grundstücksbesitzer<br />

Alle Ratsmitglieder der BfU, die befangen wären, weil sie beispielsweise<br />

Anlieger, Nebenanlieger oder Pächter der betroffenen Grundstücke sind,<br />

rückten bei den Abstimmungen zu den entsprechenden Tagesordnungspunkten<br />

vom Ratstisch ab und hatten kein Stimmrecht, haben nicht an der<br />

Beratung und Abstimmung teilgenommen und damit auch keinen Einfluss<br />

auf das Verfahren gehabt. Die Entscheidung <strong>für</strong> die WEA wurde folglich nur<br />

von nicht betroffenen und ausschließlich ihrem Gewissen verpflichteten,<br />

demokratisch gewählten Ratsmitgliedern getroffen.<br />

Weitere Details und insbesondere die Quellen der hier aufgeführten<br />

Informationen finden Sie auf unserer Homepage<br />

www.bfu-undenheim.de

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