Sondierungspapier LK Goslar vom 25.04.2012 - Landkreis Osterode ...
Sondierungspapier LK Goslar vom 25.04.2012 - Landkreis Osterode ...
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StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />
<strong>Sondierungspapier</strong><br />
zu Fusionsverhandlungen mit dem <strong>LK</strong> OHA<br />
Verhandlungsvariante für den <strong>LK</strong> GS ist die Fusion mit dem <strong>LK</strong> OHA. Seitens der Stadt SZ,<br />
des <strong>LK</strong> Northeim und des <strong>LK</strong> WF gibt es keine Interessenbekundungen.<br />
1. Beteiligung der Einwohner<br />
<br />
<br />
<br />
Um eine sichere Grundlage für die angestrebten Fusionsverhandlungen zu haben,<br />
sollen die Bürger an der Entscheidung über den Verhandlungspartner beteiligt werden.<br />
Eine förmliche Anhörung der Einwohner gem. § 25 Abs. 4 NKomVG ist bei Kreisfusionen<br />
nicht vorgesehen, sodass eine Bürgerbefragung gemäß § 35 NKomVG durchgeführt<br />
wird.<br />
Der Kreistag kann in Angelegenheiten des <strong>Landkreis</strong>es eine Befragung der Bürgerinnen<br />
und Bürger beschließen. Die Einzelheiten der Bürgerbefragung sind in einer Satzung<br />
zu regeln (Gegenstand der Befragung/ Verfahren der Durchführung/ Abstimmungstag<br />
bzw. -zeitraum/ Wahl durch Listenauslegung oder Rücksendepostkarte/<br />
entsprechend Vorschriften des NKWG, etc.). Der Kreistag macht damit seine Fusionsentscheidung<br />
von dem Votum der Bürger abhängig, ohne jedoch die Fusionsentscheidung<br />
den Bürgern zu übertragen. Die Bürgerbefragung ist ein Instrument zur<br />
Kundgabe des Bürgerwillens.<br />
Vor der Bürgerbefragung sollten Informationsveranstaltungen in den kreisangehörigen<br />
Gemeinden stattfinden.<br />
<br />
<br />
Im <strong>LK</strong> GS und im <strong>LK</strong> OHA wären entsprechend zwei getrennte, aber inhalts- und<br />
zeitgleiche Bürgerbefragungen auf Basis einer jeweiligen KT-Entscheidung einschließlich<br />
Befragungssatzung durchzuführen.<br />
Im Befragungsbogen ist eine Antwortkonstellation „1“ oder „0“ zu vermeiden. Denkbar<br />
wären z.B. die folgende Gestaltung:<br />
o<br />
Frage: „Mit welcher Gebietskörperschaft soll der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> Gespräche<br />
über eine mögliche Fusion führen:<br />
A) Es sollen mit dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Osterode</strong> am Harz Gespräche geführt werden.<br />
B) Die Bereitschaft des <strong>Landkreis</strong> Wolfenbüttel und / oder der Stadt Salzgitter<br />
für eine Fusion soll abgewartet werden.“<br />
<br />
Durch die Bürgerbefragung entstehen Kosten. Wahlkampfkosten werden regelmäßig<br />
zwischen 30 bis 40 Cent/ Wahlberechtigter zuzüglich Druckkosten u.ä. geschätzt. Die<br />
Wahlkostenerstattungen für die Gemeinden wurden gem. § 2 Abs. 3 WahlKostVO bei<br />
der Kommunalwahl 2011 wie folgt berechnet:
StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />
Pauschalbetrag<br />
Anzahl<br />
der<br />
Wahlvorstände<br />
Kostenerstattung<br />
Anzahl<br />
der<br />
Wahlberechtigten<br />
Pauschalbetrag<br />
Kostenerstattung<br />
Gesamterstattung<br />
Stadt Seesen 23 112,50 € 2.587,50 € 16809 0,41 € 6.891,69 € 9.479,19 €<br />
Stadt Bad<br />
22 112,50 € 2.475,00 € 18861 0,41 € 7.733,01 € 10.208,01 €<br />
Harzburg<br />
Stadt <strong>Goslar</strong> 45 112,50 € 5.062,50 € 33858 0,41 € 13.881,78 € 18.944,28 €<br />
Stadt Vienenburg<br />
Gemeinde<br />
Liebenburg<br />
Samtgemeinde<br />
Lutter<br />
Stadt Langelsheim<br />
Samtgemeinde<br />
Oberharz<br />
Stadt Braunlage<br />
10 112,50 € 1.125,00 € 9021 0,41 € 3.698,61 € 4.823,61 €<br />
17 112,50 € 1.912,50 € 7586 0,41 € 3.110,26 € 5.022,76 €<br />
9 112,50 € 1.012,50 € 3605 0,41 € 1.478,05 € 2.490,55 €<br />
13 112,50 € 1.462,50 € 10337 0,41 € 4.238,17 € 5.700,67 €<br />
20 112,50 € 2.250,00 € 12481 0,41 € 5.117,21 € 7.367,21 €<br />
6 112,50 € 675,00 € 5482 0,41 € 2.247,62 € 2.922,62 €<br />
Zwischen<br />
schensumme<br />
Aufwendungen für den Druck der Stimmzettel (121.560 Stück + 17.150 Nachdrucke<br />
aufgrund falscher Daten) und für den Kreiswahlausschuss (Bekanntmachung/Fahrtkosten/Erfrischungsgelder/Bewirtung):<br />
Gesamtkosten<br />
66.958,90 €<br />
6.102,79 €<br />
73.061,69 €<br />
Die Kosten der Durchführung einer Bürgerbefragung im <strong>LK</strong> GS dürften damit bei ca.<br />
75 – 100 T € liegen.<br />
2. Was ist vorher zu klären?<br />
<br />
Fusionsziele beschreiben.<br />
Gemeinsame Eckpunkte darstellen (siehe erster Vorschlag unter 4.).<br />
<br />
Bestehende IKZ-Kooperationen und Beteiligungen analysieren.<br />
3. Zeitplan<br />
<br />
Nach einer ersten Auskunft des Nds.MI wird es zeitlich nicht realisierbar sein, die<br />
Wahl des neuen Kreistages mit der Bundestagswahl im September 2013 zu koppeln.<br />
Hierzu müsste die am 20.01.13 zu wählende neue Landesregierung unmittelbar nach<br />
der Konstitution des Landtages das Gesetzgebungsverfahren zum Gebietsänderungsgesetz<br />
auf den Weg bringen. Alleine dieses Gesetzgebungsverfahren nimmt 9<br />
bis 12 Monate in Anspruch.
StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />
<br />
Sinnvoll wäre die Abfolge folgender Aktivitäten:<br />
1. Beschreibung der Fusionsziele, der Eckpunkte und bestehender Verbindungen<br />
(Kooperationen, Beteiligungen)<br />
2. Bürgerbefragung (politischer Beschluss auf Basis einer Satzung und Durchführung)<br />
ca. Juli 2012<br />
3. Politischer Beschluss über die Aufnahme der Fusionsverhandlungen und<br />
Anzeige ca. September 2012<br />
4. Inhaltliche Projektierungsphase mit Umsetzungsvorschlägen und Entwurf<br />
eines Gebietsveränderungsvertrages<br />
5. Beschluss zur Kreisfusion<br />
6. Antragstellung auf Einleitung eines<br />
Gesetzgebungsverfahrens<br />
Zeitraum Gesetzgebungsverfahren<br />
9 - 12 Monate<br />
.<br />
.<br />
.<br />
7. Beschluss über das Gebietsänderungsgesetz<br />
Zwischenzeitraum mind. 72 Tage 1 und höchstens 4 Monate 2 nach Neubildung<br />
eines <strong>Landkreis</strong>es (Bekanntmachung des Gebietsänderungsgesetzes).<br />
Die vier Monate sollten aufgrund der vielfältigen formellen Verfahrensschritte<br />
ausgenutzt werden.<br />
.<br />
.<br />
.<br />
8. Wahl des neuen Kreistages<br />
9. Neuer <strong>Landkreis</strong> entsteht<br />
1 Anerkennung als Partei muss 72 Tage vor der Wahl <strong>vom</strong> Landeswahlausschuss festgestellt werden,<br />
§ 43 Abs. 5 i.V.m. § 42 Abs. 6 i.V.m. § 22 Abs. 3 NKWG<br />
2 § 42 Abs. 2 i.V.m. § 42 Abs. 1 NKWG
StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />
4. Gemeinsame Eckpunkte zur Verhandlung einer Fusion der <strong>Landkreis</strong>e<br />
<strong>Goslar</strong> und <strong>Osterode</strong> am Harz<br />
Verhandlungseckpunkte<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Goslar</strong><br />
- beschlossen <strong>vom</strong> Kreistag in seiner Sitzung am<br />
xx.xx.xxxx –<br />
zur Sondierung von Vor- und Nachteilen einer Gebietsänderung<br />
mit dem Ziel,<br />
aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> und dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Osterode</strong> am<br />
Harz<br />
einen neuen <strong>Landkreis</strong> zu bilden.<br />
Präambel<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> ist sich bewußt, dass aufgrund der demographischen und<br />
strukturellen Entwicklung im Land Niedersachsen eine kommunale Gebietsreform<br />
mittelfristig unumgänglich ist.<br />
Das Land Niedersachsen fördert zurzeit auf freiwilliger Basis kommunale Gebietszusammenschlüsse.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> vertritt die Auffassung, dass ein<br />
derzeit noch mögliches freiwilliges und aktives Handeln Gestaltungsräume im<br />
Sinne einer kommunalen Selbstverwaltung eröffnet.<br />
Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> sieht es daher als Chance an, mit anderen kommunalen<br />
Partnern Vor- und Nachteile von Zusammenschlüssen sach- und lösungsorientiert<br />
zu diskutieren. Dabei lässt sich der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> davon leiten, dass<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
<br />
die örtliche Verbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner zu ihrem<br />
neuen <strong>Landkreis</strong> weiterhin gewahrt ist,<br />
die Einwohnerinnen und Einwohner sich mit ihrem neuen <strong>Landkreis</strong><br />
identifizieren und in ihm wiederfinden können,<br />
der westliche Harz dann eine Einheit bildet und mit gewichtiger Stimme<br />
für diesen Raum und niedersächsischen Teil sprechen kann,<br />
dem kommunalen Ehrenamt weiterhin Überblick und Erreichbarkeit in<br />
der neuen, vergrößerten Fläche möglich ist,<br />
gute Lösungsansätze kommunaler Steuerung von beiden beteiligten<br />
<strong>Landkreis</strong>en erhalten, übernommen und ausgebaut werden,<br />
mit dem neuen <strong>Landkreis</strong> eine leistungsfähige, effiziente und effektive<br />
Kreisverwaltung für die perspektivischen Herausforderungen im Harz<br />
entsteht.<br />
Die <strong>Landkreis</strong>e haben sich entschlossen Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses<br />
zu einem Harzlandkreis zu sondieren,: Die bis 1972 zum <strong>Landkreis</strong><br />
Zellerfeld gehörenden Gemeinden Neuhof, Walkenried, Wieda, Zorge, Bad<br />
Grund, Lerbach, Lonau, Riefensbeek-Kammschlacken und Sieber, die im Rahmen<br />
der kommunalen Gebietsreform dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Osterode</strong> am Harz zugeordnet<br />
wurden, würden mit den anderen Oberharzgemeinden wieder einen gemein-
StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />
samen <strong>Landkreis</strong> zugeordnet und könnten so eine gemeinsam wahrnehmbare<br />
Einheit bilden. Auch der Namenszusatz „am Harz“ des Osteröder Kreises weist<br />
die Verbundenheit zu dem Harzer Raum schon heute auf. Durch die Bildung eines<br />
Harzlandkreises könnten die bereits heute bestehenden Gemeinsamkeiten<br />
weiter ausgebaut werden:<br />
<br />
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<br />
<br />
Die Technische Universität Clausthal ist das Zentrum wissenschaftlicher<br />
Forschung und wirtschaftlicher Entwicklung für die gesamte<br />
Harzregion. Hervorzuheben ist insbesondere die Stelle für den Technologietransfer,<br />
der universitäre Forschung mit unmittelbarer Wirtschaftsförderung<br />
in dem neuen <strong>Landkreis</strong> verbinden wird.<br />
Durch eine verstärkte Zusammenarbeit der industriellen Fertigungsbetriebe<br />
mit der TU Clausthal können sich weitere Wachstumsimpulse<br />
ergeben. Die TU Clausthal kann sich durch die gemeinsame Qualifizierung<br />
der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus diesen Betrieben<br />
ein weiteres Geschäftsfeld erschließen. Auf diesem Wege können<br />
auch Programme für eine gemeinsame Fachkräftegewinnung entstehen.<br />
Der Westharzer Tourismus und der Naturpark Harz sind bereits jetzt<br />
Konstanten und Stärken beider Räume. Sie könnten zukünftig für ein<br />
größeres, relevantes Gebiet mit einer starken Stimme und gebündelten<br />
Ressourcen vertreten werden.<br />
Die Krankenhaus- und Fachärzteversorgung kann durch eine gemeinsame<br />
Planung und harzübergreifende Weiterentwicklung verbessert<br />
werden.<br />
Der Bestand des Sparkassen- und Volksbankenfilialnetzes kann<br />
durch eine verstärkte Zusammenarbeit weiter gesichert werden.<br />
Die Wohnungsbaugesellschaften werden durch Zusammenschlüsse<br />
weiter gestärkt. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> kann von der hervorragend<br />
aufgestellten Kreiswohnbau <strong>Osterode</strong> am Harz GmbH profitieren.<br />
Kooperationen im Bereich Energie (Wärme, Wasser, Strom) können<br />
gestärkt und ausgebaut werden. Der Versorger Harzenergie deckt<br />
bereits jetzt beide Räume ab.<br />
Die Verkehrsströme verbinden die beiden Kreisgebiete bereits jetzt.<br />
Der ÖPNV kann besser geplant, abgestimmt und aufrechterhalten<br />
werden und insbesondere im Bereich der touristischen Verkehre besser<br />
aufeinander abgestimmt werden.<br />
Über den Harz hinweg aus der Polizeiinspektion <strong>Goslar</strong> und mit dem<br />
Polizeikommissariat <strong>Osterode</strong> am Harz eine Polizeiinspektion Harz<br />
gebildet und so die Sicherheit im Harz verbessert und Verwaltungsstrukturen<br />
vereinheitlicht werden. Darüber hinaus bestünde die<br />
Chance gemeinsam mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst eine<br />
bunte Leitstelle für den Harz einzurichten. Die bereits gemeinsam betriebene<br />
virtuelle Rettungsleitstelle der beiden Partner dient dabei als<br />
Basis.<br />
Vielfältige und engagierte Sportaktivitäten in dem Naturraum Harz<br />
könnten gemeinsam mit den in der Sportregion Harz zusammenge-
StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />
schlossenen Kreissportbünden weiterentwickelt werden.<br />
Durch die Bildung eines Harzkreises könnte die Verwaltungskraft auf Kreisebene<br />
und in der Folge auf der Funktionsebene anderer Landes- und Bundesbehörden<br />
im Harz gesichert werden.<br />
Durch eine Fusion der beiden <strong>Landkreis</strong>e würde der Harz als zusammenhängende<br />
Landschaft mit seiner zentralen Lage zwischen den Oberzentren Braunschweig,<br />
Göttingen und Hannover gestärkt und als Einheit wahrgenommen.<br />
Eine Fusion der beiden <strong>Landkreis</strong>e setzt Akzeptanz voraus. Die folgenden Eckpunkte<br />
sollen die Akzeptanz auf beiden Seiten steigern, und so den Fusionsprozess<br />
zum Erfolg führen:<br />
1. Arbeitsplätze sichern, Bürgernähe erhalten<br />
Die Erhaltung der Bürgernähe in <strong>Goslar</strong> und <strong>Osterode</strong> am Harz ist<br />
das oberste Ziel des Fusionsprozesses. Die bisherigen Kreisstädte<br />
bleiben als Verwaltungssitze mit garantiertem Aufgabenbestand erhalten.<br />
Beide Standorte müssen den Bürgern wohnort- und lebensnah<br />
als Anlaufpunkt zur Verfügung stehen. Wie gewohnt müssen die<br />
Bürger ihre Verwaltungsangelegenheiten in stark nachfragten Dienstleistungsbereichen<br />
serviceorientiert vor Ort erledigen können.<br />
2. Vorteile der Option nutzen<br />
Der neue <strong>Landkreis</strong> wird insgesamt zugelassener kommunaler Träger<br />
(Optionskommune). Die Aufgaben nach dem SGB II werden für den<br />
gesamten neuen <strong>Landkreis</strong> von dem Jobcenter in <strong>Osterode</strong> am Harz<br />
als kommunaler Träger fortgeführt. Die vertraglichen Aufgabendelegationen<br />
(SGB II und XII) an die Gemeinden werden bestandswahrend<br />
fortgeführt und nach einem einvernehmlich zu vereinbarenden<br />
Übergangszeitraum einer Revision unterzogen.<br />
3. Gemeinden stärken<br />
Mit den Gemeinden werden Gespräche über die Übernahme von<br />
Kreisaufgaben geführt. So kann z.B. der gesamte Vollstreckungsaußendienst<br />
auf die Gemeinden übertragen werden. Aber auch die<br />
Übernahme von Aufgaben der Zulassungsstellen kommt in Betracht.<br />
4. Dezentrale Strukturen, fahrtzeitintensive Aufgaben<br />
Die Wahrnehmung fahrtzeitintensiver Aufgaben, die nicht übertragen<br />
werden können, ist unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zentraler<br />
Aufgabenwahrnehmung und der bestehenden Verwaltungsstruktur<br />
im Einzelfall zu entscheiden.<br />
5. Interne Servicefunktionen<br />
Interne Servicefunktionen wie EDV-Support, Bauunterhaltung, etc.<br />
werden in beiden Verwaltungsstellen vorgehalten.<br />
6. Investitionen<br />
Hinsichtlich des mittelfristigen Investitionsbedarfes wird eine Prioritätenliste<br />
erstellt und innerhalb eines festgelegten Zeitraumes abgearbeitet.<br />
So wird eine gleichgewichtige Investitionstätigkeit in den einzelnen<br />
Teilbereiches des neuen Kreisgebietes abgesichert.
StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />
7. Wirtschaftsförderung<br />
Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Region <strong>Goslar</strong> (WiReGo) sollte<br />
auf das neue Kreisgebiet ausgedehnt werden (Gemeinden und regionale<br />
Banken werden Gesellschafter). Dabei werden Ansprechpartner<br />
in beiden Häusern vorgehalten. Der Verein MEKOM sollte ebenfalls<br />
auf das gesamte Kreisgebiet ausgedehnt werden und ggf. Gesellschafter<br />
der WiReGo werden. Die Ergebnisse aus dem Projekt „Initiative<br />
Zukunft Harz“ werden umgesetzt. Entsprechende Projekte sind<br />
im ganzen Kreisgebiet zu initiieren.<br />
8. Tourismusförderung<br />
Der Westharz hat mit seinen 6 Mio. Übernachtungen einen Anteil von<br />
über 50% an den Übernachtungen im Gesamtharz. Der Tourismus ist<br />
für viele Orte im Harz der zentrale Wirtschaftsfaktor. Diese starke Position<br />
muss der neue <strong>Landkreis</strong> nutzen, um die Stellung des Harzer<br />
Tourismusverband (HTV) als die zentrale Marketingorganisation für<br />
die Dachmarke Harz weiterzuentwickeln. Durch die Förderung des<br />
HTV kann den Orten ein umfangreiches Angebot an Service- und Beratungsleistungen<br />
zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung des<br />
Tourismus bleibt eine zentrale Aufgabe des neu fusionierten <strong>Landkreis</strong>es.<br />
9. Sicherung von Strukturen<br />
Der Bestand der Beratungsangebote im Familien- und Seniorenbereich,<br />
des Pflegestützpunktes, des Kinderservicebüros und der Kinder-<br />
und Familienbeauftragten mit ihrer Netzwerkfunktion wird für einen<br />
Übergangszeitraum zugesichert. Das innovative Projekt „KiBiZ“<br />
wird fortgeführt. Eine Übertragung auf das gesamte Gebiet des neuen<br />
<strong>Landkreis</strong>es wird geprüft.<br />
10. Berufsschulstandorte und Schulentwicklungsplanung<br />
Die Berufsschulstandorte für den kaufmännischen, gewerblichen und<br />
sozialpädagogischen Bereich bleiben erhalten. Durch eine gemeinsame<br />
Schulentwicklungsplanung wird der Berufsschulstandort in <strong>Osterode</strong><br />
abgesichert und weiterentwickelt.<br />
11. Kreismusikschule und Kreisvolkshochschule<br />
Der Bestand und das Leistungsangebot im Gebiet <strong>Osterode</strong> am Harz<br />
werden zugesichert. Mittelfristig wird eine Nivellierung der Organisationsformen<br />
im Bereich der Kreismusikschule förderlich sein (<strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Goslar</strong>: nicht kommunal getragen, sondern eingetragener Verein).<br />
12. Kloster Walkenried<br />
Das Kloster Walkenried mit dem Zisterzienser Museum und den<br />
Kreuzgangkonzerten, das HöhlenErlebnisZentrum und die Forschungsprojekte,<br />
z.B. Lichtensteinhöhle, sind weiter zu betreiben und<br />
gemeinsam mit der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz zu entwickeln<br />
und fortzuführen. Synergieeffekte werden durch die Unterstützung<br />
und Abstimmung der Stiftung Welterbe Harz mit den korrespondierenden<br />
Einrichtungen im <strong>Goslar</strong>er Raum erzielt werden.<br />
13. Standards, Wirtschaftlichkeit, freiwillige Leistungen<br />
Bürgerfreundlichkeit als Wert und Leistungsangebot (Öffnungszeiten,<br />
spezielle Öffnungszeiten wie samstags für Kfz.-Zulassung, terminoffene<br />
Verwaltung) wird mindestens im bisherigem Umfang gewährleis-
StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />
tet. Unterschiede in der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung<br />
zwischen beiden Partnern werden im Laufe der Zeit durch entsprechende<br />
Analysen und gegenseitiges Lernen von dem Besten angeglichen.<br />
Die Weiterführung freiwilliger Aufgaben bei beiden Partnern<br />
ist anhand der strengen Kriterien des Zukunftsvertrages und der<br />
Haushaltssicherungskonzepte zu beurteilen und zu entscheiden. Unterschiedliche<br />
Schwerpunktsetzungen sind im Rahmen des engen<br />
Handlungskorridores zu berücksichtigen. Eine Aufstellung der freiwilligen<br />
Leistungen der beiden <strong>Landkreis</strong>e wird kurzfristig erstellt.<br />
14. Beteiligung am Fusionsprozess<br />
Die frühzeitige Beteiligung unterschiedlicher Interessengruppen an<br />
dem Fusionsprozess (Öffentlichkeit, kreisangehörige Städte und Gemeinden,<br />
Personalvertretungen, Beschäftigte) in verschiedenen Informationsstufen<br />
und -wegen (Information über Gutachtenergebnisse,<br />
Zwischenergebnisse der Verhandlungen, endgültiges Ergebnis) wird<br />
sichergestellt. Zur Beteiligung der Interessengruppe wird insbesondere<br />
ein interaktives Internetportal eingerichtet.<br />
15. Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ), Verbände und Beteiligungen<br />
Die vorhandenen IKZ-Strukturen in beiden Gebieten sollten weitgehend<br />
übernommen werden. Das gilt sowohl für die aufgenommenen<br />
Tätigkeiten (z.B. im <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong>: Verkehr, Ausländer, Heimaufsicht<br />
etc.) mit der Stadt <strong>Goslar</strong> als auch für die übertragenen Aufgaben<br />
des Vollstreckungsaußendienstes auf die verschiedenen Gemeinden<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Goslar</strong>. Andere Konstellationen – wie die<br />
bestehende IKZ mit der Stadt Salzgitter im Gesundheitsbereich – sind<br />
neu zu entscheiden.<br />
Die Mitgliedschaften der <strong>Landkreis</strong>e in den Vereinen und Verbänden<br />
sowie die Beteiligungen sollen grundsätzlich fortgeführt werden. Die<br />
Regionalplanung und die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV, die für<br />
den Bereich des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Goslar</strong> zurzeit der Zweckverband Großraum<br />
Braunschweig wahrnimmt, werden jedoch von dem neuen<br />
<strong>Landkreis</strong> selbst übernommen. Konsequenz ist, dass der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Goslar</strong> aus dem Großraumverband Braunschweig ausscheiden wird.<br />
Die Mitgliedschaft im Abfallzweckverband Südniedersachsen wird<br />
fortgeführt und eine Ausdehnung auf das gesamte Gebiet des neuen<br />
<strong>Landkreis</strong>es geprüft. Um die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel<br />
attraktiver zu gestalten wird eine Ausdehnung beider bestehenden<br />
Tarifverbünde auf das gesamte Gebiet des neuen <strong>Landkreis</strong>es angestrebt.<br />
5. Merkpunkte für den Folgeprozess konkreter Verhandlungen<br />
<br />
<br />
Projektstruktur mit Lenkungsgruppe (politische Besetzung) und Arbeitskreisen (Verwaltungsebene)<br />
anlegen.<br />
Beteiligung Städte und Gemeinden, Personalvertretungen, Beschäftigte.