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Sondierungspapier LK Goslar vom 25.04.2012 - Landkreis Osterode ...

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StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />

<strong>Sondierungspapier</strong><br />

zu Fusionsverhandlungen mit dem <strong>LK</strong> OHA<br />

Verhandlungsvariante für den <strong>LK</strong> GS ist die Fusion mit dem <strong>LK</strong> OHA. Seitens der Stadt SZ,<br />

des <strong>LK</strong> Northeim und des <strong>LK</strong> WF gibt es keine Interessenbekundungen.<br />

1. Beteiligung der Einwohner<br />

<br />

<br />

<br />

Um eine sichere Grundlage für die angestrebten Fusionsverhandlungen zu haben,<br />

sollen die Bürger an der Entscheidung über den Verhandlungspartner beteiligt werden.<br />

Eine förmliche Anhörung der Einwohner gem. § 25 Abs. 4 NKomVG ist bei Kreisfusionen<br />

nicht vorgesehen, sodass eine Bürgerbefragung gemäß § 35 NKomVG durchgeführt<br />

wird.<br />

Der Kreistag kann in Angelegenheiten des <strong>Landkreis</strong>es eine Befragung der Bürgerinnen<br />

und Bürger beschließen. Die Einzelheiten der Bürgerbefragung sind in einer Satzung<br />

zu regeln (Gegenstand der Befragung/ Verfahren der Durchführung/ Abstimmungstag<br />

bzw. -zeitraum/ Wahl durch Listenauslegung oder Rücksendepostkarte/<br />

entsprechend Vorschriften des NKWG, etc.). Der Kreistag macht damit seine Fusionsentscheidung<br />

von dem Votum der Bürger abhängig, ohne jedoch die Fusionsentscheidung<br />

den Bürgern zu übertragen. Die Bürgerbefragung ist ein Instrument zur<br />

Kundgabe des Bürgerwillens.<br />

Vor der Bürgerbefragung sollten Informationsveranstaltungen in den kreisangehörigen<br />

Gemeinden stattfinden.<br />

<br />

<br />

Im <strong>LK</strong> GS und im <strong>LK</strong> OHA wären entsprechend zwei getrennte, aber inhalts- und<br />

zeitgleiche Bürgerbefragungen auf Basis einer jeweiligen KT-Entscheidung einschließlich<br />

Befragungssatzung durchzuführen.<br />

Im Befragungsbogen ist eine Antwortkonstellation „1“ oder „0“ zu vermeiden. Denkbar<br />

wären z.B. die folgende Gestaltung:<br />

o<br />

Frage: „Mit welcher Gebietskörperschaft soll der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> Gespräche<br />

über eine mögliche Fusion führen:<br />

A) Es sollen mit dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Osterode</strong> am Harz Gespräche geführt werden.<br />

B) Die Bereitschaft des <strong>Landkreis</strong> Wolfenbüttel und / oder der Stadt Salzgitter<br />

für eine Fusion soll abgewartet werden.“<br />

<br />

Durch die Bürgerbefragung entstehen Kosten. Wahlkampfkosten werden regelmäßig<br />

zwischen 30 bis 40 Cent/ Wahlberechtigter zuzüglich Druckkosten u.ä. geschätzt. Die<br />

Wahlkostenerstattungen für die Gemeinden wurden gem. § 2 Abs. 3 WahlKostVO bei<br />

der Kommunalwahl 2011 wie folgt berechnet:


StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />

Pauschalbetrag<br />

Anzahl<br />

der<br />

Wahlvorstände<br />

Kostenerstattung<br />

Anzahl<br />

der<br />

Wahlberechtigten<br />

Pauschalbetrag<br />

Kostenerstattung<br />

Gesamterstattung<br />

Stadt Seesen 23 112,50 € 2.587,50 € 16809 0,41 € 6.891,69 € 9.479,19 €<br />

Stadt Bad<br />

22 112,50 € 2.475,00 € 18861 0,41 € 7.733,01 € 10.208,01 €<br />

Harzburg<br />

Stadt <strong>Goslar</strong> 45 112,50 € 5.062,50 € 33858 0,41 € 13.881,78 € 18.944,28 €<br />

Stadt Vienenburg<br />

Gemeinde<br />

Liebenburg<br />

Samtgemeinde<br />

Lutter<br />

Stadt Langelsheim<br />

Samtgemeinde<br />

Oberharz<br />

Stadt Braunlage<br />

10 112,50 € 1.125,00 € 9021 0,41 € 3.698,61 € 4.823,61 €<br />

17 112,50 € 1.912,50 € 7586 0,41 € 3.110,26 € 5.022,76 €<br />

9 112,50 € 1.012,50 € 3605 0,41 € 1.478,05 € 2.490,55 €<br />

13 112,50 € 1.462,50 € 10337 0,41 € 4.238,17 € 5.700,67 €<br />

20 112,50 € 2.250,00 € 12481 0,41 € 5.117,21 € 7.367,21 €<br />

6 112,50 € 675,00 € 5482 0,41 € 2.247,62 € 2.922,62 €<br />

Zwischen<br />

schensumme<br />

Aufwendungen für den Druck der Stimmzettel (121.560 Stück + 17.150 Nachdrucke<br />

aufgrund falscher Daten) und für den Kreiswahlausschuss (Bekanntmachung/Fahrtkosten/Erfrischungsgelder/Bewirtung):<br />

Gesamtkosten<br />

66.958,90 €<br />

6.102,79 €<br />

73.061,69 €<br />

Die Kosten der Durchführung einer Bürgerbefragung im <strong>LK</strong> GS dürften damit bei ca.<br />

75 – 100 T € liegen.<br />

2. Was ist vorher zu klären?<br />

<br />

Fusionsziele beschreiben.<br />

Gemeinsame Eckpunkte darstellen (siehe erster Vorschlag unter 4.).<br />

<br />

Bestehende IKZ-Kooperationen und Beteiligungen analysieren.<br />

3. Zeitplan<br />

<br />

Nach einer ersten Auskunft des Nds.MI wird es zeitlich nicht realisierbar sein, die<br />

Wahl des neuen Kreistages mit der Bundestagswahl im September 2013 zu koppeln.<br />

Hierzu müsste die am 20.01.13 zu wählende neue Landesregierung unmittelbar nach<br />

der Konstitution des Landtages das Gesetzgebungsverfahren zum Gebietsänderungsgesetz<br />

auf den Weg bringen. Alleine dieses Gesetzgebungsverfahren nimmt 9<br />

bis 12 Monate in Anspruch.


StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />

<br />

Sinnvoll wäre die Abfolge folgender Aktivitäten:<br />

1. Beschreibung der Fusionsziele, der Eckpunkte und bestehender Verbindungen<br />

(Kooperationen, Beteiligungen)<br />

2. Bürgerbefragung (politischer Beschluss auf Basis einer Satzung und Durchführung)<br />

ca. Juli 2012<br />

3. Politischer Beschluss über die Aufnahme der Fusionsverhandlungen und<br />

Anzeige ca. September 2012<br />

4. Inhaltliche Projektierungsphase mit Umsetzungsvorschlägen und Entwurf<br />

eines Gebietsveränderungsvertrages<br />

5. Beschluss zur Kreisfusion<br />

6. Antragstellung auf Einleitung eines<br />

Gesetzgebungsverfahrens<br />

Zeitraum Gesetzgebungsverfahren<br />

9 - 12 Monate<br />

.<br />

.<br />

.<br />

7. Beschluss über das Gebietsänderungsgesetz<br />

Zwischenzeitraum mind. 72 Tage 1 und höchstens 4 Monate 2 nach Neubildung<br />

eines <strong>Landkreis</strong>es (Bekanntmachung des Gebietsänderungsgesetzes).<br />

Die vier Monate sollten aufgrund der vielfältigen formellen Verfahrensschritte<br />

ausgenutzt werden.<br />

.<br />

.<br />

.<br />

8. Wahl des neuen Kreistages<br />

9. Neuer <strong>Landkreis</strong> entsteht<br />

1 Anerkennung als Partei muss 72 Tage vor der Wahl <strong>vom</strong> Landeswahlausschuss festgestellt werden,<br />

§ 43 Abs. 5 i.V.m. § 42 Abs. 6 i.V.m. § 22 Abs. 3 NKWG<br />

2 § 42 Abs. 2 i.V.m. § 42 Abs. 1 NKWG


StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />

4. Gemeinsame Eckpunkte zur Verhandlung einer Fusion der <strong>Landkreis</strong>e<br />

<strong>Goslar</strong> und <strong>Osterode</strong> am Harz<br />

Verhandlungseckpunkte<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Goslar</strong><br />

- beschlossen <strong>vom</strong> Kreistag in seiner Sitzung am<br />

xx.xx.xxxx –<br />

zur Sondierung von Vor- und Nachteilen einer Gebietsänderung<br />

mit dem Ziel,<br />

aus dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> und dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Osterode</strong> am<br />

Harz<br />

einen neuen <strong>Landkreis</strong> zu bilden.<br />

Präambel<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> ist sich bewußt, dass aufgrund der demographischen und<br />

strukturellen Entwicklung im Land Niedersachsen eine kommunale Gebietsreform<br />

mittelfristig unumgänglich ist.<br />

Das Land Niedersachsen fördert zurzeit auf freiwilliger Basis kommunale Gebietszusammenschlüsse.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> vertritt die Auffassung, dass ein<br />

derzeit noch mögliches freiwilliges und aktives Handeln Gestaltungsräume im<br />

Sinne einer kommunalen Selbstverwaltung eröffnet.<br />

Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> sieht es daher als Chance an, mit anderen kommunalen<br />

Partnern Vor- und Nachteile von Zusammenschlüssen sach- und lösungsorientiert<br />

zu diskutieren. Dabei lässt sich der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> davon leiten, dass<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

die örtliche Verbundenheit der Einwohnerinnen und Einwohner zu ihrem<br />

neuen <strong>Landkreis</strong> weiterhin gewahrt ist,<br />

die Einwohnerinnen und Einwohner sich mit ihrem neuen <strong>Landkreis</strong><br />

identifizieren und in ihm wiederfinden können,<br />

der westliche Harz dann eine Einheit bildet und mit gewichtiger Stimme<br />

für diesen Raum und niedersächsischen Teil sprechen kann,<br />

dem kommunalen Ehrenamt weiterhin Überblick und Erreichbarkeit in<br />

der neuen, vergrößerten Fläche möglich ist,<br />

gute Lösungsansätze kommunaler Steuerung von beiden beteiligten<br />

<strong>Landkreis</strong>en erhalten, übernommen und ausgebaut werden,<br />

mit dem neuen <strong>Landkreis</strong> eine leistungsfähige, effiziente und effektive<br />

Kreisverwaltung für die perspektivischen Herausforderungen im Harz<br />

entsteht.<br />

Die <strong>Landkreis</strong>e haben sich entschlossen Vor- und Nachteile eines Zusammenschlusses<br />

zu einem Harzlandkreis zu sondieren,: Die bis 1972 zum <strong>Landkreis</strong><br />

Zellerfeld gehörenden Gemeinden Neuhof, Walkenried, Wieda, Zorge, Bad<br />

Grund, Lerbach, Lonau, Riefensbeek-Kammschlacken und Sieber, die im Rahmen<br />

der kommunalen Gebietsreform dem <strong>Landkreis</strong> <strong>Osterode</strong> am Harz zugeordnet<br />

wurden, würden mit den anderen Oberharzgemeinden wieder einen gemein-


StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />

samen <strong>Landkreis</strong> zugeordnet und könnten so eine gemeinsam wahrnehmbare<br />

Einheit bilden. Auch der Namenszusatz „am Harz“ des Osteröder Kreises weist<br />

die Verbundenheit zu dem Harzer Raum schon heute auf. Durch die Bildung eines<br />

Harzlandkreises könnten die bereits heute bestehenden Gemeinsamkeiten<br />

weiter ausgebaut werden:<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

<br />

Die Technische Universität Clausthal ist das Zentrum wissenschaftlicher<br />

Forschung und wirtschaftlicher Entwicklung für die gesamte<br />

Harzregion. Hervorzuheben ist insbesondere die Stelle für den Technologietransfer,<br />

der universitäre Forschung mit unmittelbarer Wirtschaftsförderung<br />

in dem neuen <strong>Landkreis</strong> verbinden wird.<br />

Durch eine verstärkte Zusammenarbeit der industriellen Fertigungsbetriebe<br />

mit der TU Clausthal können sich weitere Wachstumsimpulse<br />

ergeben. Die TU Clausthal kann sich durch die gemeinsame Qualifizierung<br />

der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus diesen Betrieben<br />

ein weiteres Geschäftsfeld erschließen. Auf diesem Wege können<br />

auch Programme für eine gemeinsame Fachkräftegewinnung entstehen.<br />

Der Westharzer Tourismus und der Naturpark Harz sind bereits jetzt<br />

Konstanten und Stärken beider Räume. Sie könnten zukünftig für ein<br />

größeres, relevantes Gebiet mit einer starken Stimme und gebündelten<br />

Ressourcen vertreten werden.<br />

Die Krankenhaus- und Fachärzteversorgung kann durch eine gemeinsame<br />

Planung und harzübergreifende Weiterentwicklung verbessert<br />

werden.<br />

Der Bestand des Sparkassen- und Volksbankenfilialnetzes kann<br />

durch eine verstärkte Zusammenarbeit weiter gesichert werden.<br />

Die Wohnungsbaugesellschaften werden durch Zusammenschlüsse<br />

weiter gestärkt. Der <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong> kann von der hervorragend<br />

aufgestellten Kreiswohnbau <strong>Osterode</strong> am Harz GmbH profitieren.<br />

Kooperationen im Bereich Energie (Wärme, Wasser, Strom) können<br />

gestärkt und ausgebaut werden. Der Versorger Harzenergie deckt<br />

bereits jetzt beide Räume ab.<br />

Die Verkehrsströme verbinden die beiden Kreisgebiete bereits jetzt.<br />

Der ÖPNV kann besser geplant, abgestimmt und aufrechterhalten<br />

werden und insbesondere im Bereich der touristischen Verkehre besser<br />

aufeinander abgestimmt werden.<br />

Über den Harz hinweg aus der Polizeiinspektion <strong>Goslar</strong> und mit dem<br />

Polizeikommissariat <strong>Osterode</strong> am Harz eine Polizeiinspektion Harz<br />

gebildet und so die Sicherheit im Harz verbessert und Verwaltungsstrukturen<br />

vereinheitlicht werden. Darüber hinaus bestünde die<br />

Chance gemeinsam mit Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst eine<br />

bunte Leitstelle für den Harz einzurichten. Die bereits gemeinsam betriebene<br />

virtuelle Rettungsleitstelle der beiden Partner dient dabei als<br />

Basis.<br />

Vielfältige und engagierte Sportaktivitäten in dem Naturraum Harz<br />

könnten gemeinsam mit den in der Sportregion Harz zusammenge-


StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />

schlossenen Kreissportbünden weiterentwickelt werden.<br />

Durch die Bildung eines Harzkreises könnte die Verwaltungskraft auf Kreisebene<br />

und in der Folge auf der Funktionsebene anderer Landes- und Bundesbehörden<br />

im Harz gesichert werden.<br />

Durch eine Fusion der beiden <strong>Landkreis</strong>e würde der Harz als zusammenhängende<br />

Landschaft mit seiner zentralen Lage zwischen den Oberzentren Braunschweig,<br />

Göttingen und Hannover gestärkt und als Einheit wahrgenommen.<br />

Eine Fusion der beiden <strong>Landkreis</strong>e setzt Akzeptanz voraus. Die folgenden Eckpunkte<br />

sollen die Akzeptanz auf beiden Seiten steigern, und so den Fusionsprozess<br />

zum Erfolg führen:<br />

1. Arbeitsplätze sichern, Bürgernähe erhalten<br />

Die Erhaltung der Bürgernähe in <strong>Goslar</strong> und <strong>Osterode</strong> am Harz ist<br />

das oberste Ziel des Fusionsprozesses. Die bisherigen Kreisstädte<br />

bleiben als Verwaltungssitze mit garantiertem Aufgabenbestand erhalten.<br />

Beide Standorte müssen den Bürgern wohnort- und lebensnah<br />

als Anlaufpunkt zur Verfügung stehen. Wie gewohnt müssen die<br />

Bürger ihre Verwaltungsangelegenheiten in stark nachfragten Dienstleistungsbereichen<br />

serviceorientiert vor Ort erledigen können.<br />

2. Vorteile der Option nutzen<br />

Der neue <strong>Landkreis</strong> wird insgesamt zugelassener kommunaler Träger<br />

(Optionskommune). Die Aufgaben nach dem SGB II werden für den<br />

gesamten neuen <strong>Landkreis</strong> von dem Jobcenter in <strong>Osterode</strong> am Harz<br />

als kommunaler Träger fortgeführt. Die vertraglichen Aufgabendelegationen<br />

(SGB II und XII) an die Gemeinden werden bestandswahrend<br />

fortgeführt und nach einem einvernehmlich zu vereinbarenden<br />

Übergangszeitraum einer Revision unterzogen.<br />

3. Gemeinden stärken<br />

Mit den Gemeinden werden Gespräche über die Übernahme von<br />

Kreisaufgaben geführt. So kann z.B. der gesamte Vollstreckungsaußendienst<br />

auf die Gemeinden übertragen werden. Aber auch die<br />

Übernahme von Aufgaben der Zulassungsstellen kommt in Betracht.<br />

4. Dezentrale Strukturen, fahrtzeitintensive Aufgaben<br />

Die Wahrnehmung fahrtzeitintensiver Aufgaben, die nicht übertragen<br />

werden können, ist unter Berücksichtigung der Notwendigkeit zentraler<br />

Aufgabenwahrnehmung und der bestehenden Verwaltungsstruktur<br />

im Einzelfall zu entscheiden.<br />

5. Interne Servicefunktionen<br />

Interne Servicefunktionen wie EDV-Support, Bauunterhaltung, etc.<br />

werden in beiden Verwaltungsstellen vorgehalten.<br />

6. Investitionen<br />

Hinsichtlich des mittelfristigen Investitionsbedarfes wird eine Prioritätenliste<br />

erstellt und innerhalb eines festgelegten Zeitraumes abgearbeitet.<br />

So wird eine gleichgewichtige Investitionstätigkeit in den einzelnen<br />

Teilbereiches des neuen Kreisgebietes abgesichert.


StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />

7. Wirtschaftsförderung<br />

Die Wirtschaftsförderungsgesellschaft Region <strong>Goslar</strong> (WiReGo) sollte<br />

auf das neue Kreisgebiet ausgedehnt werden (Gemeinden und regionale<br />

Banken werden Gesellschafter). Dabei werden Ansprechpartner<br />

in beiden Häusern vorgehalten. Der Verein MEKOM sollte ebenfalls<br />

auf das gesamte Kreisgebiet ausgedehnt werden und ggf. Gesellschafter<br />

der WiReGo werden. Die Ergebnisse aus dem Projekt „Initiative<br />

Zukunft Harz“ werden umgesetzt. Entsprechende Projekte sind<br />

im ganzen Kreisgebiet zu initiieren.<br />

8. Tourismusförderung<br />

Der Westharz hat mit seinen 6 Mio. Übernachtungen einen Anteil von<br />

über 50% an den Übernachtungen im Gesamtharz. Der Tourismus ist<br />

für viele Orte im Harz der zentrale Wirtschaftsfaktor. Diese starke Position<br />

muss der neue <strong>Landkreis</strong> nutzen, um die Stellung des Harzer<br />

Tourismusverband (HTV) als die zentrale Marketingorganisation für<br />

die Dachmarke Harz weiterzuentwickeln. Durch die Förderung des<br />

HTV kann den Orten ein umfangreiches Angebot an Service- und Beratungsleistungen<br />

zur Verfügung gestellt werden. Die Förderung des<br />

Tourismus bleibt eine zentrale Aufgabe des neu fusionierten <strong>Landkreis</strong>es.<br />

9. Sicherung von Strukturen<br />

Der Bestand der Beratungsangebote im Familien- und Seniorenbereich,<br />

des Pflegestützpunktes, des Kinderservicebüros und der Kinder-<br />

und Familienbeauftragten mit ihrer Netzwerkfunktion wird für einen<br />

Übergangszeitraum zugesichert. Das innovative Projekt „KiBiZ“<br />

wird fortgeführt. Eine Übertragung auf das gesamte Gebiet des neuen<br />

<strong>Landkreis</strong>es wird geprüft.<br />

10. Berufsschulstandorte und Schulentwicklungsplanung<br />

Die Berufsschulstandorte für den kaufmännischen, gewerblichen und<br />

sozialpädagogischen Bereich bleiben erhalten. Durch eine gemeinsame<br />

Schulentwicklungsplanung wird der Berufsschulstandort in <strong>Osterode</strong><br />

abgesichert und weiterentwickelt.<br />

11. Kreismusikschule und Kreisvolkshochschule<br />

Der Bestand und das Leistungsangebot im Gebiet <strong>Osterode</strong> am Harz<br />

werden zugesichert. Mittelfristig wird eine Nivellierung der Organisationsformen<br />

im Bereich der Kreismusikschule förderlich sein (<strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Goslar</strong>: nicht kommunal getragen, sondern eingetragener Verein).<br />

12. Kloster Walkenried<br />

Das Kloster Walkenried mit dem Zisterzienser Museum und den<br />

Kreuzgangkonzerten, das HöhlenErlebnisZentrum und die Forschungsprojekte,<br />

z.B. Lichtensteinhöhle, sind weiter zu betreiben und<br />

gemeinsam mit der Stiftung Braunschweiger Kulturbesitz zu entwickeln<br />

und fortzuführen. Synergieeffekte werden durch die Unterstützung<br />

und Abstimmung der Stiftung Welterbe Harz mit den korrespondierenden<br />

Einrichtungen im <strong>Goslar</strong>er Raum erzielt werden.<br />

13. Standards, Wirtschaftlichkeit, freiwillige Leistungen<br />

Bürgerfreundlichkeit als Wert und Leistungsangebot (Öffnungszeiten,<br />

spezielle Öffnungszeiten wie samstags für Kfz.-Zulassung, terminoffene<br />

Verwaltung) wird mindestens im bisherigem Umfang gewährleis-


StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />

tet. Unterschiede in der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung<br />

zwischen beiden Partnern werden im Laufe der Zeit durch entsprechende<br />

Analysen und gegenseitiges Lernen von dem Besten angeglichen.<br />

Die Weiterführung freiwilliger Aufgaben bei beiden Partnern<br />

ist anhand der strengen Kriterien des Zukunftsvertrages und der<br />

Haushaltssicherungskonzepte zu beurteilen und zu entscheiden. Unterschiedliche<br />

Schwerpunktsetzungen sind im Rahmen des engen<br />

Handlungskorridores zu berücksichtigen. Eine Aufstellung der freiwilligen<br />

Leistungen der beiden <strong>Landkreis</strong>e wird kurzfristig erstellt.<br />

14. Beteiligung am Fusionsprozess<br />

Die frühzeitige Beteiligung unterschiedlicher Interessengruppen an<br />

dem Fusionsprozess (Öffentlichkeit, kreisangehörige Städte und Gemeinden,<br />

Personalvertretungen, Beschäftigte) in verschiedenen Informationsstufen<br />

und -wegen (Information über Gutachtenergebnisse,<br />

Zwischenergebnisse der Verhandlungen, endgültiges Ergebnis) wird<br />

sichergestellt. Zur Beteiligung der Interessengruppe wird insbesondere<br />

ein interaktives Internetportal eingerichtet.<br />

15. Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ), Verbände und Beteiligungen<br />

Die vorhandenen IKZ-Strukturen in beiden Gebieten sollten weitgehend<br />

übernommen werden. Das gilt sowohl für die aufgenommenen<br />

Tätigkeiten (z.B. im <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong>: Verkehr, Ausländer, Heimaufsicht<br />

etc.) mit der Stadt <strong>Goslar</strong> als auch für die übertragenen Aufgaben<br />

des Vollstreckungsaußendienstes auf die verschiedenen Gemeinden<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Goslar</strong>. Andere Konstellationen – wie die<br />

bestehende IKZ mit der Stadt Salzgitter im Gesundheitsbereich – sind<br />

neu zu entscheiden.<br />

Die Mitgliedschaften der <strong>Landkreis</strong>e in den Vereinen und Verbänden<br />

sowie die Beteiligungen sollen grundsätzlich fortgeführt werden. Die<br />

Regionalplanung und die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV, die für<br />

den Bereich des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Goslar</strong> zurzeit der Zweckverband Großraum<br />

Braunschweig wahrnimmt, werden jedoch von dem neuen<br />

<strong>Landkreis</strong> selbst übernommen. Konsequenz ist, dass der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Goslar</strong> aus dem Großraumverband Braunschweig ausscheiden wird.<br />

Die Mitgliedschaft im Abfallzweckverband Südniedersachsen wird<br />

fortgeführt und eine Ausdehnung auf das gesamte Gebiet des neuen<br />

<strong>Landkreis</strong>es geprüft. Um die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel<br />

attraktiver zu gestalten wird eine Ausdehnung beider bestehenden<br />

Tarifverbünde auf das gesamte Gebiet des neuen <strong>Landkreis</strong>es angestrebt.<br />

5. Merkpunkte für den Folgeprozess konkreter Verhandlungen<br />

<br />

<br />

Projektstruktur mit Lenkungsgruppe (politische Besetzung) und Arbeitskreisen (Verwaltungsebene)<br />

anlegen.<br />

Beteiligung Städte und Gemeinden, Personalvertretungen, Beschäftigte.

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