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Sondierungspapier LK Goslar vom 25.04.2012 - Landkreis Osterode ...

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StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />

tet. Unterschiede in der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung<br />

zwischen beiden Partnern werden im Laufe der Zeit durch entsprechende<br />

Analysen und gegenseitiges Lernen von dem Besten angeglichen.<br />

Die Weiterführung freiwilliger Aufgaben bei beiden Partnern<br />

ist anhand der strengen Kriterien des Zukunftsvertrages und der<br />

Haushaltssicherungskonzepte zu beurteilen und zu entscheiden. Unterschiedliche<br />

Schwerpunktsetzungen sind im Rahmen des engen<br />

Handlungskorridores zu berücksichtigen. Eine Aufstellung der freiwilligen<br />

Leistungen der beiden <strong>Landkreis</strong>e wird kurzfristig erstellt.<br />

14. Beteiligung am Fusionsprozess<br />

Die frühzeitige Beteiligung unterschiedlicher Interessengruppen an<br />

dem Fusionsprozess (Öffentlichkeit, kreisangehörige Städte und Gemeinden,<br />

Personalvertretungen, Beschäftigte) in verschiedenen Informationsstufen<br />

und -wegen (Information über Gutachtenergebnisse,<br />

Zwischenergebnisse der Verhandlungen, endgültiges Ergebnis) wird<br />

sichergestellt. Zur Beteiligung der Interessengruppe wird insbesondere<br />

ein interaktives Internetportal eingerichtet.<br />

15. Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ), Verbände und Beteiligungen<br />

Die vorhandenen IKZ-Strukturen in beiden Gebieten sollten weitgehend<br />

übernommen werden. Das gilt sowohl für die aufgenommenen<br />

Tätigkeiten (z.B. im <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong>: Verkehr, Ausländer, Heimaufsicht<br />

etc.) mit der Stadt <strong>Goslar</strong> als auch für die übertragenen Aufgaben<br />

des Vollstreckungsaußendienstes auf die verschiedenen Gemeinden<br />

des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Goslar</strong>. Andere Konstellationen – wie die<br />

bestehende IKZ mit der Stadt Salzgitter im Gesundheitsbereich – sind<br />

neu zu entscheiden.<br />

Die Mitgliedschaften der <strong>Landkreis</strong>e in den Vereinen und Verbänden<br />

sowie die Beteiligungen sollen grundsätzlich fortgeführt werden. Die<br />

Regionalplanung und die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV, die für<br />

den Bereich des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Goslar</strong> zurzeit der Zweckverband Großraum<br />

Braunschweig wahrnimmt, werden jedoch von dem neuen<br />

<strong>Landkreis</strong> selbst übernommen. Konsequenz ist, dass der <strong>Landkreis</strong><br />

<strong>Goslar</strong> aus dem Großraumverband Braunschweig ausscheiden wird.<br />

Die Mitgliedschaft im Abfallzweckverband Südniedersachsen wird<br />

fortgeführt und eine Ausdehnung auf das gesamte Gebiet des neuen<br />

<strong>Landkreis</strong>es geprüft. Um die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel<br />

attraktiver zu gestalten wird eine Ausdehnung beider bestehenden<br />

Tarifverbünde auf das gesamte Gebiet des neuen <strong>Landkreis</strong>es angestrebt.<br />

5. Merkpunkte für den Folgeprozess konkreter Verhandlungen<br />

<br />

<br />

Projektstruktur mit Lenkungsgruppe (politische Besetzung) und Arbeitskreisen (Verwaltungsebene)<br />

anlegen.<br />

Beteiligung Städte und Gemeinden, Personalvertretungen, Beschäftigte.

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