Sondierungspapier LK Goslar vom 25.04.2012 - Landkreis Osterode ...
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StG 1.0.1, Stand 25.04.12<br />
tet. Unterschiede in der Wirtschaftlichkeit der Aufgabenwahrnehmung<br />
zwischen beiden Partnern werden im Laufe der Zeit durch entsprechende<br />
Analysen und gegenseitiges Lernen von dem Besten angeglichen.<br />
Die Weiterführung freiwilliger Aufgaben bei beiden Partnern<br />
ist anhand der strengen Kriterien des Zukunftsvertrages und der<br />
Haushaltssicherungskonzepte zu beurteilen und zu entscheiden. Unterschiedliche<br />
Schwerpunktsetzungen sind im Rahmen des engen<br />
Handlungskorridores zu berücksichtigen. Eine Aufstellung der freiwilligen<br />
Leistungen der beiden <strong>Landkreis</strong>e wird kurzfristig erstellt.<br />
14. Beteiligung am Fusionsprozess<br />
Die frühzeitige Beteiligung unterschiedlicher Interessengruppen an<br />
dem Fusionsprozess (Öffentlichkeit, kreisangehörige Städte und Gemeinden,<br />
Personalvertretungen, Beschäftigte) in verschiedenen Informationsstufen<br />
und -wegen (Information über Gutachtenergebnisse,<br />
Zwischenergebnisse der Verhandlungen, endgültiges Ergebnis) wird<br />
sichergestellt. Zur Beteiligung der Interessengruppe wird insbesondere<br />
ein interaktives Internetportal eingerichtet.<br />
15. Interkommunalen Zusammenarbeit (IKZ), Verbände und Beteiligungen<br />
Die vorhandenen IKZ-Strukturen in beiden Gebieten sollten weitgehend<br />
übernommen werden. Das gilt sowohl für die aufgenommenen<br />
Tätigkeiten (z.B. im <strong>Landkreis</strong> <strong>Goslar</strong>: Verkehr, Ausländer, Heimaufsicht<br />
etc.) mit der Stadt <strong>Goslar</strong> als auch für die übertragenen Aufgaben<br />
des Vollstreckungsaußendienstes auf die verschiedenen Gemeinden<br />
des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Goslar</strong>. Andere Konstellationen – wie die<br />
bestehende IKZ mit der Stadt Salzgitter im Gesundheitsbereich – sind<br />
neu zu entscheiden.<br />
Die Mitgliedschaften der <strong>Landkreis</strong>e in den Vereinen und Verbänden<br />
sowie die Beteiligungen sollen grundsätzlich fortgeführt werden. Die<br />
Regionalplanung und die Aufgabenträgerschaft für den ÖPNV, die für<br />
den Bereich des <strong>Landkreis</strong>es <strong>Goslar</strong> zurzeit der Zweckverband Großraum<br />
Braunschweig wahrnimmt, werden jedoch von dem neuen<br />
<strong>Landkreis</strong> selbst übernommen. Konsequenz ist, dass der <strong>Landkreis</strong><br />
<strong>Goslar</strong> aus dem Großraumverband Braunschweig ausscheiden wird.<br />
Die Mitgliedschaft im Abfallzweckverband Südniedersachsen wird<br />
fortgeführt und eine Ausdehnung auf das gesamte Gebiet des neuen<br />
<strong>Landkreis</strong>es geprüft. Um die Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel<br />
attraktiver zu gestalten wird eine Ausdehnung beider bestehenden<br />
Tarifverbünde auf das gesamte Gebiet des neuen <strong>Landkreis</strong>es angestrebt.<br />
5. Merkpunkte für den Folgeprozess konkreter Verhandlungen<br />
<br />
<br />
Projektstruktur mit Lenkungsgruppe (politische Besetzung) und Arbeitskreisen (Verwaltungsebene)<br />
anlegen.<br />
Beteiligung Städte und Gemeinden, Personalvertretungen, Beschäftigte.