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Unternehmensaufgaben - FHH Beteiligungsbericht - Hamburg

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Besondere Aspekte des Beteiligungsmanagements<br />

2 Leitbild und Beteiligungsvermögen<br />

Auch das Beteiligungsvermögen ist am Leitbild "Metropole <strong>Hamburg</strong> - Wachsende Stadt"<br />

auszurichten. Deshalb ist regelmäßig zu überprüfen, ob die Gründe für ein unternehmerisches<br />

Engagement der öffentlichen Hand fortbestehen. Dies kann auch Entscheidungen zur<br />

vollständigen oder teilweisen Privatisierung nach sich ziehen. Hierbei kann die Erzielung von<br />

Finanzierungsbeiträgen für sich gesehen kein ausschlaggebendes Argument sein.<br />

Vorrangig sind die strategischen und ordnungspolitischen Ziele:<br />

• Sicherung der Produktqualität,<br />

• Sicherung von Standort, Arbeitsplätzen und Steuerkraft,<br />

• Steigerung der Zentralität <strong>Hamburg</strong>s durch Akquisition von Hauptverwaltungen,<br />

• Nutzung innovativer Wachstumspotentiale,<br />

• Stärkung des Wettbewerbs unter Berücksichtigung der Interessen der<br />

mittelständischen Wirtschaft.<br />

Zur Prüfung der Privatisierungsmöglichkeiten für die unmittelbaren Beteiligungen <strong>Hamburg</strong>s<br />

bzw. der HGV hat der Senat vier Kategorien gebildet, die eine jeweils unterschiedliche<br />

gesellschaftsrechtliche Einflussnahme der Stadt erfordern. Die Kategorien lauten wie folgt:<br />

• Kategorie 1: Für die Infrastruktur der Stadt zwingend erforderliche<br />

Unternehmen. Bei Unternehmen dieser Kategorie kann in Einzelfällen der<br />

Verkauf von Anteilen sinnvoll sein, allerdings ist die Bewahrung eines<br />

beherrschenden öffentlichen Einflusses (mindestens 51 %) regelmäßig geboten.<br />

• Kategorie 2: Unternehmen, die für die langfristige Sicherung des<br />

Wirtschaftsstandortes <strong>Hamburg</strong> von herausragender Bedeutung sind. Der Senat<br />

wird sich für eine Fortentwicklung dieser Unternehmen einsetzen, um<br />

Zukunftsbranchen zu stärken und die Leitung dieser Konzerne dauerhaft an<br />

<strong>Hamburg</strong> zu binden. Dazu sind standortsichernde Anteile erforderlich, über<br />

deren Höhe unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalles zu entscheiden<br />

ist. Regelhaft wird das Halten einer Beteiligung der Stadt in Höhe von<br />

mindestens 25,1 % geboten sein.<br />

• Kategorie 3: Unternehmen, die zur Erfüllung fachspezifischer Ziele von<br />

strategischer Bedeutung sind. Auch bei Unternehmen dieser Kategorie wird<br />

regelhaft mindestens eine Minderheitsbeteiligung der Stadt geboten sein.<br />

• Kategorie 4: Unternehmen, die nicht unter eine der vorgenannten Gruppen<br />

fallen. Bei diesen Unternehmen ist eine weitere Beteiligung der Stadt nicht mehr<br />

erforderlich. Sie können vollständig privatisiert werden.<br />

Privatisierungspolitik des Senats<br />

In den letzten drei Jahren sind aufgrund dieser Kategorisierung bereits Umschichtungen im<br />

Beteiligungsvermögen durchgeführt worden. Auch weiterhin werden die Beteiligungen<br />

<strong>Hamburg</strong>s entsprechend überprüft und gegebenenfalls Änderungen vorgenommen. Dabei<br />

verfolgt der Senat ausdrücklich keine „Privatisierung nach Kassenlage“. Vielmehr sind die<br />

Vermögensveräußerungen in der Vergangenheit und in Zukunft Ausdruck des Zieles des<br />

Senats, die Neuverschuldung schrittweise abzusenken und die Investitionsausgaben langfristig<br />

nicht mehr durch Krediteinnahmen zu finanzieren. Der seit den 70er Jahren expandierende<br />

<strong>Beteiligungsbericht</strong><br />

Seite 8

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