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Unternehmensaufgaben - FHH Beteiligungsbericht - Hamburg

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Besondere Aspekte des Beteiligungsmanagements<br />

• Verantwortung der Finanzbehörde. Die Finanzbehörde übernimmt<br />

maßgebende Querschnittsfunktionen des Beteiligungsmanagements. Hierzu<br />

gehören u.a. die Definition von Standards zur Gewährleistung der Einheitlichkeit<br />

der Beteiligungsverwaltung, die Bearbeitung gesellschafts- und steuerrechtlicher<br />

Fragen grundsätzlicher Art, Personalangelegenheiten, die Auswahl von<br />

Wirtschaftsprüfern in Abstimmung mit dem Rechnungshof und die<br />

Berichterstattung über unternehmensübergreifende Angelegenheiten.<br />

Die Finanzbehörde ist Fachbehörde für Unternehmen aus dem Bereich<br />

Finanzierung und Vermögensverwaltung. Außerdem ist sie im Bereich der<br />

operativen Beteiligungssteuerung gemeinsam mit der Fachbehörde für die<br />

Steuerung ausgewählter, wirtschaftlich bedeutender Unternehmen mit<br />

verantwortlich ("erweitertes Verantwortungsmodell"). Bei den Unternehmen des<br />

erweiterten Verantwortungsmodells hat die Finanzbehörde die Aufgabe, im<br />

Rahmen ihrer finanzwirtschaftlichen und haushaltspolitischen<br />

Gesamtverantwortung die finanziellen Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit<br />

auf den <strong>Hamburg</strong>er Haushalt zu überwachen und die haushaltspolitischen<br />

Gesamtziele in die Steuerung und Kontrolle der Unternehmen einzubringen.<br />

Dazu ist sie neben den Vertretern der fachlich zuständigen Behörde im<br />

Aufsichtsrat vertreten. Im Rahmen des gesellschaftsrechtlich Zulässigen ist sie<br />

berechtigt, sich von der Ordnungsmäßigkeit und der Zweckmäßigkeit des<br />

Geschäftsgebarens durch Einsichtnahme in den Betrieb und seine Bücher und<br />

Schriften zu überzeugen.<br />

• Verantwortung der Aufsichtsräte. Die Steuerung der öffentlichen<br />

Unternehmen erfolgt in <strong>Hamburg</strong> im Wesentlichen über die Aufsichtsräte oder<br />

vergleichbare Unternehmensorgane. Über den Aufsichtsrat übt die Exekutive<br />

den haushaltsrechtlich gebotenen und politisch erforderlichen angemessenen<br />

Einfluss aus und berät und kontrolliert die Unternehmen.<br />

Das zuständige Fachressort bestimmt den Aufsichtsratsvorsitzenden. Um die<br />

Steuerungs- und Beratungskompetenz des Aufsichtsrats zu erhöhen, werden<br />

dem Senat zustehende Anteilseignersitze auch mit externen sachverständigen<br />

Persönlichkeiten besetzt. Die Mitglieder des Aufsichtsrats tragen eine hohe<br />

Verantwortung für die Steuerung öffentlicher Unternehmen - entsprechend hoch<br />

sind die Anforderungen an die persönliche Sorgfaltspflicht der Mandatsträger.<br />

• Verantwortung der Muttergesellschaften. Mittelbare Beteiligungen - also<br />

Tochtergesellschaften unmittelbarer Beteiligungen der <strong>FHH</strong> und der HGV -<br />

werden grundsätzlich über die Muttergesellschaften gesteuert. Aufsichtsräte<br />

sind bei den Tochtergesellschaft i.d.R. nicht erforderlich. Im Aufsichtsrat der<br />

Muttergesellschaft werden die Angelegenheiten der Beteiligungen regelmäßig<br />

einer intensiveren Diskussion unterzogen.<br />

Mit dem Verantwortungsmodell nimmt der Senat seine Gesamtverantwortung für die Steuerung<br />

der öffentlichen Unternehmen wahr.<br />

3.3 Steuerungsinstrumente<br />

Die Steuerung der öffentlichen Unternehmen folgt dem Prinzip der Zusammenführung von<br />

Aufgabe, Kompetenz und Ressourcenverantwortung. Die Umsetzung der Aufgaben obliegt<br />

damit den öffentlichen Unternehmen selbst. Entsprechend ist die Gesellschafterin Freie und<br />

Hansestadt <strong>Hamburg</strong> gefordert, einerseits klar definierte Aufgaben zuzuweisen und<br />

andererseits Handlungs- und Entscheidungsspielräume zu deren operativer Umsetzung<br />

einzuräumen.<br />

<strong>Beteiligungsbericht</strong><br />

Seite 10

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