Untitled - agri-migration
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D<br />
6<br />
Informationen für Saisonarbeitskräfte in Deutschland<br />
1 Wichtigste Regeln für Beschäftigung<br />
als Saisonarbeitnehmer<br />
1. Die Beschäftigung polnischer Arbeitnehmer<br />
erfolgt auf der Grundlage<br />
eines schriftlich verfassten<br />
Arbeitsvertrages unter Einhaltung<br />
des zwischen den (beiden) Staaten<br />
vereinbarten Verfahrens.<br />
2. Zwar sind die Vertragschließenden<br />
nach dem Gesetz befugt, die<br />
Inhalte hinsichtlich der Entlohnung,<br />
des Urlaubs und der Arbeitszeit<br />
frei zu gestalten, dennoch wird<br />
diese Freiheit durch entsprechende<br />
Vorschriften zum Schutz des<br />
Arbeitnehmers eingeschränkt.<br />
3. Von den polnischen Arbeitnehmern<br />
werden zeitlich befristete<br />
Verträge abgeschlossen, die<br />
mit Zeitablauf enden, ohne dass<br />
es einer Kündigung bedarf.<br />
4. Wird das Arbeitsverhältnis vom<br />
Arbeitgeber gekündigt, so kann<br />
der Arbeitnehmer innerhalb von<br />
3 Wochen ab Kündigungserhalt<br />
vor dem nächstgelegenen deutschen<br />
Arbeitsgericht gegen diese<br />
Kündigung Klage erheben.<br />
5. In allen Fällen, in welchen es<br />
während der Arbeitsausführung<br />
und während des Aufenthaltes<br />
in Deutschland erforderlich wird,<br />
juristische Hilfe zu erlangen, können<br />
sich die Betroffenen an die<br />
polnischen diplomatischen und<br />
Konsularvertretungen wenden.<br />
Vor der Arbeitsaufnahme und der Abreise<br />
nach Deutschland ist es wichtig,<br />
sich genau mit dem Inhalt des Vertrages<br />
vertraut zu machen sowie sämtliche<br />
geforderten Formalitäten (Reisepapiere,<br />
Arbeitserlaubnis, Versicherungspolice,<br />
ärztlicher Nachweis) zu erledigen, die<br />
für eine erfolgreiche Umsetzung der<br />
angestrebten Ziele erforderlich sind.<br />
Als Saisonarbeitnehmer können<br />
Personen beschäftigt werden, die<br />
zum Zeitpunkt der Arbeitsaufnahme<br />
das 18. Lebensjahr vollendet<br />
haben (eine Altersbegrenzung<br />
nach oben gibt es nicht),<br />
Die Beschäftigung als Saisonarbeitnehmer<br />
darf 120 Tage<br />
im Jahr nicht überschreiten.<br />
Es gibt zwei Formen für die staatliche<br />
Genehmigung eines sozialversicherungspflichtigen<br />
Beschäftigungsverhältnisses:<br />
ein namentliches und ein<br />
anonymisiertes Einstellungsverfahren.<br />
1.1 Das namentliche<br />
Verfahren bei der<br />
Beschäftigung als<br />
Saisonarbeitnehmer<br />
1. Vom deutschen Arbeitgeber wird<br />
ein konkreter Kandidat bei dem<br />
für ihn zuständigen Arbeitsamt<br />
Der Regionalagentur für Arbeit)