Newsletter vom 22. Mai 2015
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Eva Högl Für Berlin-Mitte im Bundestag ! Ausgabe !" - <strong>Mai</strong> #$"!<br />
Debatte im Bundestag über Sterbehilfe<br />
Nach der großen Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe im<br />
Deutschen Bundestag im November !"#$ haben Abgeordnete<br />
aus allen Fraktionen sich in fraktionsübergreifenden Gruppen<br />
zur Erarbeitung von konkreten Gesetzesentwürfen<br />
zusammengetan. Ausgangslage waren die fünf vorgelegten<br />
Positionspapiere.<br />
Meine Kollegin Kerstin Griese und ich haben uns mit den<br />
Initiatorinnen und Initiatoren der Positionspapiere um Michael Brand<br />
und Michael Frieser von der Union sowie Elisabeth Scharfenberg und<br />
Harald Terpe von Bündnis &$/Die Grünen zusammengetan, da wir die<br />
gleichen Ansätze verfolgen. Von der Fraktion Die Linke ist Kathrin<br />
Vogler mit an Bord und auch andere Abgeordnete haben ihre<br />
Mitarbeit erklärt. Nach vielen Treffen und Gesprächen - auch mit<br />
Expertinnen und Experten - steht nun unser Gruppenentwurf. Die<br />
Eckpunkte haben wir unseren Fraktionen gemeinsam am #$. <strong>Mai</strong> mit<br />
Unterstützung des Juristen Prof. Dr. Steffen Augsberg und des<br />
Palliativmediziners Thomas Sitte vorgestellt: Wir wollen ein Verbot der<br />
geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung strafrechtlich<br />
verankern. Damit soll das Treiben von Organisationen und<br />
Einzelpersonen, die Suizidbeihilfe geschäftsmäßig, also in<br />
Wiederholungsabsicht anbieten, in Deutschland unterbunden<br />
werden. Wir sehen ansonsten die große Gefahr, dass sich Beihilfe zum<br />
Suizid zu einem regulären Dienstleistungsangebot der<br />
gesundheitlichen Versorgung entwickelt. Durch diese gesellschaftliche<br />
Normalisierung könnten sich insbesondere alte und kranke Menschen<br />
zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder gar direkt oder<br />
indirekt gedrängt fühlen, die ohne die Verfügbarkeit solcher Angebote<br />
eine solche Entscheidung nicht treffen würden. Suizidhilfe, die z. B. im<br />
engsten Familienkreis in einer schwierigen Konfliktsituation oder<br />
womöglich auch durch einen Dritten aus rein altruistischen Gründen<br />
gewährt wird, bleibt weiterhin straffrei. Auch bisher erlaubte<br />
medizinische Maßnahmen am Lebensende sind von dem<br />
Gesetzesentwurf nicht betroffen. Die erste Lesung findet Anfang Juli<br />
statt. Die Zeit bis dahin werden wir nun nutzen und bei unseren<br />
Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen um Unterstützung für<br />
unseren Entwurf werben.<br />
Zusammen mit Experten und Kollegen und Kolleginnen aus<br />
dem Bundestag bei der Vorstellung der Eckpunkte des<br />
Gruppenantrages zur Sterbehilfe (v.l.n.r.): Prof. Dr. Steffen<br />
Augsberg, Thomas Sitte, Harald Terpe, MdB und Kerstin<br />
Griese, MdB<br />
Gesetzentwurf für Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten<br />
Die Diskussion um die Speicherung von Verkehrsdaten zum<br />
Zweck der Strafverfolgung geht in die finale Runde: Anfang<br />
der Woche hat Bundesjustizminister Heiko Maas einen<br />
Gesetzentwurf vorgelegt, der auf eine klare und eindeutige<br />
Rechtsgrundlage abzielt. Sie soll noch in diesem Jahr <strong>vom</strong><br />
Deutschen Bundestag verabschiedet werden.<br />
Viele Fragen wurden diskutiert und beantwortet beim<br />
fraktionsoffenen Abend der SPD-Bundestagsfraktion zum<br />
Thema „Höchstspeicherfristen“. Die Abgeordneten nutzten<br />
die Gelegenheit, sich bei den geladenen Expertinnen und<br />
Experten zu informieren: Bundesjustizminister Heiko Maas,<br />
BKA-Präsident Holger Münch, Datenschutzbeauftragter des<br />
Landes Schleswig-Holstein Dr. Thilo Weichert,<br />
Oberstaatsanwältin Ines Karl, Rechtsanwalt Dr. Ulrich<br />
Karpenstein und Richter am Landgericht Ulf Buermeyer.<br />
Der Entwurf sieht vor, dass genau bezeichnete Verkehrsdaten künftig<br />
maximal "$ Wochen gespeichert werden sollen. Für Standortdaten gilt<br />
eine deutlich kürzere Frist von vier Wochen. Nicht gespeichert werden<br />
darf die E-<strong>Mai</strong>l-Kommunikation, auch aufgerufene Internetseiten und<br />
Kommunikationsinhalte sind tabu. Nach Ablauf der Frist sind die<br />
Telekommunikationsanbieter zur Löschung der vorgehaltenen Daten<br />
verpflichtet. Für die Dauer der Speicherung formuliert der<br />
Gesetzentwurf strenge Anforderungen, um die Datensicherheit und<br />
den Datenschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu<br />
gewährleisten. Auf diese Voraussetzung hatte der Europäische<br />
Gerichtshof großen Wert gelegt in seinem Urteil, mit dem er die<br />
Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April #$"% für<br />
nichtig erklärt hatte.<br />
Die Herausgabe der Daten ist nur zulässig bei schweren Straftaten<br />
und setzt immer einen richterlichen Beschluss voraus. Besonders<br />
wichtig ist auch, dass der Gesetzentwurf Regelungen enthält, mit dem<br />
der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder<br />
Seelsorgern sichergestellt wird. Die einheitliche Speicherpraxis für<br />
Telekommunikationsunternehmen, die das Gesetz mit sich bringen<br />
wird, ist ein Fortschritt für die Rechtssicherheit in Deutschland. In<br />
keinem Land gibt es aktuell eine Regelung, die die Grundrechte der<br />
Bürgerinnen und Bürger besser schützt und den<br />
Strafverfolgungsbehörden ein Instrumentarium an die Hand gibt, mit<br />
dem sie schwerste Verbrechen aufklären und kriminellen<br />
Organisationen das Handwerk legen können.<br />
Ich unterstütze diesen Gesetzentwurf. Es ist ein guter Vorschlag, der<br />
die Vorgaben der Gerichte berücksichtigt und die Grundrechte wahrt.