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Newsletter vom 22. Mai 2015

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Eva Högl Für Berlin-Mitte im Bundestag ! Ausgabe !" - <strong>Mai</strong> #$"!<br />

Debatte im Bundestag über Sterbehilfe<br />

Nach der großen Orientierungsdebatte zur Sterbehilfe im<br />

Deutschen Bundestag im November !"#$ haben Abgeordnete<br />

aus allen Fraktionen sich in fraktionsübergreifenden Gruppen<br />

zur Erarbeitung von konkreten Gesetzesentwürfen<br />

zusammengetan. Ausgangslage waren die fünf vorgelegten<br />

Positionspapiere.<br />

Meine Kollegin Kerstin Griese und ich haben uns mit den<br />

Initiatorinnen und Initiatoren der Positionspapiere um Michael Brand<br />

und Michael Frieser von der Union sowie Elisabeth Scharfenberg und<br />

Harald Terpe von Bündnis &$/Die Grünen zusammengetan, da wir die<br />

gleichen Ansätze verfolgen. Von der Fraktion Die Linke ist Kathrin<br />

Vogler mit an Bord und auch andere Abgeordnete haben ihre<br />

Mitarbeit erklärt. Nach vielen Treffen und Gesprächen - auch mit<br />

Expertinnen und Experten - steht nun unser Gruppenentwurf. Die<br />

Eckpunkte haben wir unseren Fraktionen gemeinsam am #$. <strong>Mai</strong> mit<br />

Unterstützung des Juristen Prof. Dr. Steffen Augsberg und des<br />

Palliativmediziners Thomas Sitte vorgestellt: Wir wollen ein Verbot der<br />

geschäftsmäßigen Förderung der Selbsttötung strafrechtlich<br />

verankern. Damit soll das Treiben von Organisationen und<br />

Einzelpersonen, die Suizidbeihilfe geschäftsmäßig, also in<br />

Wiederholungsabsicht anbieten, in Deutschland unterbunden<br />

werden. Wir sehen ansonsten die große Gefahr, dass sich Beihilfe zum<br />

Suizid zu einem regulären Dienstleistungsangebot der<br />

gesundheitlichen Versorgung entwickelt. Durch diese gesellschaftliche<br />

Normalisierung könnten sich insbesondere alte und kranke Menschen<br />

zu einem assistierten Suizid verleiten lassen oder gar direkt oder<br />

indirekt gedrängt fühlen, die ohne die Verfügbarkeit solcher Angebote<br />

eine solche Entscheidung nicht treffen würden. Suizidhilfe, die z. B. im<br />

engsten Familienkreis in einer schwierigen Konfliktsituation oder<br />

womöglich auch durch einen Dritten aus rein altruistischen Gründen<br />

gewährt wird, bleibt weiterhin straffrei. Auch bisher erlaubte<br />

medizinische Maßnahmen am Lebensende sind von dem<br />

Gesetzesentwurf nicht betroffen. Die erste Lesung findet Anfang Juli<br />

statt. Die Zeit bis dahin werden wir nun nutzen und bei unseren<br />

Kolleginnen und Kollegen in den Fraktionen um Unterstützung für<br />

unseren Entwurf werben.<br />

Zusammen mit Experten und Kollegen und Kolleginnen aus<br />

dem Bundestag bei der Vorstellung der Eckpunkte des<br />

Gruppenantrages zur Sterbehilfe (v.l.n.r.): Prof. Dr. Steffen<br />

Augsberg, Thomas Sitte, Harald Terpe, MdB und Kerstin<br />

Griese, MdB<br />

Gesetzentwurf für Höchstspeicherfristen von Verkehrsdaten<br />

Die Diskussion um die Speicherung von Verkehrsdaten zum<br />

Zweck der Strafverfolgung geht in die finale Runde: Anfang<br />

der Woche hat Bundesjustizminister Heiko Maas einen<br />

Gesetzentwurf vorgelegt, der auf eine klare und eindeutige<br />

Rechtsgrundlage abzielt. Sie soll noch in diesem Jahr <strong>vom</strong><br />

Deutschen Bundestag verabschiedet werden.<br />

Viele Fragen wurden diskutiert und beantwortet beim<br />

fraktionsoffenen Abend der SPD-Bundestagsfraktion zum<br />

Thema „Höchstspeicherfristen“. Die Abgeordneten nutzten<br />

die Gelegenheit, sich bei den geladenen Expertinnen und<br />

Experten zu informieren: Bundesjustizminister Heiko Maas,<br />

BKA-Präsident Holger Münch, Datenschutzbeauftragter des<br />

Landes Schleswig-Holstein Dr. Thilo Weichert,<br />

Oberstaatsanwältin Ines Karl, Rechtsanwalt Dr. Ulrich<br />

Karpenstein und Richter am Landgericht Ulf Buermeyer.<br />

Der Entwurf sieht vor, dass genau bezeichnete Verkehrsdaten künftig<br />

maximal "$ Wochen gespeichert werden sollen. Für Standortdaten gilt<br />

eine deutlich kürzere Frist von vier Wochen. Nicht gespeichert werden<br />

darf die E-<strong>Mai</strong>l-Kommunikation, auch aufgerufene Internetseiten und<br />

Kommunikationsinhalte sind tabu. Nach Ablauf der Frist sind die<br />

Telekommunikationsanbieter zur Löschung der vorgehaltenen Daten<br />

verpflichtet. Für die Dauer der Speicherung formuliert der<br />

Gesetzentwurf strenge Anforderungen, um die Datensicherheit und<br />

den Datenschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger zu<br />

gewährleisten. Auf diese Voraussetzung hatte der Europäische<br />

Gerichtshof großen Wert gelegt in seinem Urteil, mit dem er die<br />

Europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung im April #$"% für<br />

nichtig erklärt hatte.<br />

Die Herausgabe der Daten ist nur zulässig bei schweren Straftaten<br />

und setzt immer einen richterlichen Beschluss voraus. Besonders<br />

wichtig ist auch, dass der Gesetzentwurf Regelungen enthält, mit dem<br />

der Schutz von Berufsgeheimnisträgern wie Rechtsanwälten oder<br />

Seelsorgern sichergestellt wird. Die einheitliche Speicherpraxis für<br />

Telekommunikationsunternehmen, die das Gesetz mit sich bringen<br />

wird, ist ein Fortschritt für die Rechtssicherheit in Deutschland. In<br />

keinem Land gibt es aktuell eine Regelung, die die Grundrechte der<br />

Bürgerinnen und Bürger besser schützt und den<br />

Strafverfolgungsbehörden ein Instrumentarium an die Hand gibt, mit<br />

dem sie schwerste Verbrechen aufklären und kriminellen<br />

Organisationen das Handwerk legen können.<br />

Ich unterstütze diesen Gesetzentwurf. Es ist ein guter Vorschlag, der<br />

die Vorgaben der Gerichte berücksichtigt und die Grundrechte wahrt.

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