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Kapitel 13: Dokumentation - Bundesärztekammer

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Ausschüsse und Ständige Konferenzen der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

Der Vorstand hat im Juni 1999 die nachfolgenden Kriterien für die Arbeit von Ausschüssen<br />

und Arbeitsgruppen verabschiedet, die Arbeit der Ständigen Konferenzen und der<br />

Gremien mit eigener Satzung bleiben davon unberührt.<br />

– Die Ausschüsse und Arbeitsgruppen dienen ausschließlich der Vorbereitung der Meinungsbildung<br />

im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> und wirken nicht nach außen.<br />

– Ausschüsse sollen für Daueraufgaben und Arbeitsgruppen für zeitlich befristete Projekte<br />

eingerichtet werden. Es bieten sich vier Kategorien an:<br />

a) Ständige Arbeitsausschüsse der Ständigen Konferenzen (Berufsordnung und Weiterbildung),<br />

die sich mit Satzungsaufgaben befassen (Kategorie I), mit<br />

• permanentem Arbeitsauftrag und<br />

• Besetzung je zur Hälfte mit Vertretern durch den Vorstand und durch die jeweiligen<br />

Ständigen Konferenzen<br />

b) Ständige Ausschüsse mit besonderen berufspolitischen Aufgaben (Kategorie II) mit<br />

• permanentem Arbeitsauftrag und<br />

• Besetzung mit einem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden sowie<br />

bis zu vier weiteren Mitgliedern<br />

c) Ausschüsse für weitere gesundheits- und berufspolitische Fragestellungen und<br />

Schwerpunkte (Kategorie III) mit<br />

• Arbeitsauftrag grundsätzlich nur auf Veranlassung des Vorstandes und<br />

• Besetzung mit einem Vorsitzenden und Stellvertretenden Vorsitzenden sowie<br />

bis zu zwei weiteren Mitgliedern<br />

d) Projekt- und Ad-hoc-Arbeitsgruppen mit zeitlich befristeten Frage- und Problemstellungen<br />

(Kategorie IV)<br />

• Einrichtung auf Vorstandsbeschluss<br />

• Besetzung in Abhängigkeit von der Problemstellung<br />

– Vorsitzende und stellvertretende Vorsitzende der Ausschüsse und Arbeitsgruppen<br />

sollten Mitglieder des Vorstandes sein.<br />

– Die zahlenmäßig klein gehaltenen Ausschüsse und Arbeitsgruppen verstehen sich als<br />

Steuergruppen und arbeiten im Sinne eines Projektmanagements. Je nach Aufgabengebiet<br />

und je nach Beratungsgegenstand können themenbezogen Gäste hinzugezogen<br />

werden. Bei größeren Projekten ist der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> wegen<br />

weiterer Mitglieder und der zu erwartenden Kosten rechtzeitig einzubeziehen.<br />

– Vorsitzende von Ausschüssen und Ständigen Konferenzen verlieren den Vorsitz in<br />

diesen Gremien, wenn sie aus dem Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> ausgeschieden<br />

sind und nicht ausdrücklich für die verbleibende Amtsperiode bestätigt wurden.<br />

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