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Kapitel 13: Dokumentation - Bundesärztekammer

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Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages <strong>Kapitel</strong> <strong>13</strong><br />

höhen in den letzten Jahren erheblich gesteigert haben. Dazu gekommen sind Erhöhungen<br />

in den Bereichen Pflegekosten und Erwerbsschäden. Der Gesamtverband der Haftpflichtversicherer<br />

hat die Versicherer daher gebeten, die Prämien im Hinblick auf diese<br />

statistischen Arbeitsergebnisse zu überprüfen. Es sollen weitere Gespräche mit dem Gesamtverband<br />

der Versicherungswirtschaft stattfinden. Dieser ist gebeten worden, in der<br />

Akademie der Gebietsärzte seine Sichtweise nochmals zu erläutern (Termin am 19. Februar<br />

2011). Erst nach Abschluss dieser Gespräche kann letztlich festgestellt werden, ob<br />

hier Absprachen stattgefunden haben, die einen Antrag auf Einleitung eines kartellrechtlichen<br />

Verfahrens nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />

rechtfertigen.<br />

Bereitstellung der Anträge des Deutschen Ärztetages für die Delegierten über eine<br />

Intranet-/Internetplattform<br />

(Drucksache V-54) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />

Ergebnis: Die technischen und finanziellen Voraussetzungen werden noch geprüft und<br />

lassen sich nach bisherigen Recherchen in Kiel 2011 nicht realisieren, da die Bedingungen<br />

einer Sportarena die Geschäftsführung ohnehin vor erhöhte Anforderungen stellt.<br />

Gemeinsames Vorgehen der Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen zum<br />

Einsatz des eArztausweises<br />

(Drucksache V-55) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt<br />

das Anliegen des Antrags.<br />

Ergebnis: Der Beschluss wurde an die KBV mit Schreiben vom 11.08.2010 weitergeleitet.<br />

Der Arzt ist kein Beauftragter der Krankenkassen<br />

(Drucksache V-57) (Entschließung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />

Ergebnis: Die Rechtsproblematik, ob der Arzt ein Beauftragter der Krankenkassen im<br />

Sinne von § 299 StGB ist, wurde in einer Rechtsberaterkonferenz der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />

mit den Rechtsberatern der Ärztekammern beraten. Die Rechtsberater lehnen eine<br />

solche Rechtsauffassung einhellig ab. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird auch im weiteren<br />

Verlauf dazu beitragen, dass sich eine entsprechende Rechtsauffassung nicht durchsetzt.<br />

Das Anliegen der Antragssteller, gegen das Urteil des OLG Braunschweig vom<br />

23.02.2010 (Az.: WS17/10) Rechtsmittel einzulegen, ist aus verfahrensrechtlichen Gründen<br />

nicht möglich.<br />

Würde der ärztlichen Heilkunst<br />

(Drucksache V-58) (Beschluss) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />

26.06.2010, Beschluss des Vorstands und<br />

Ergebnis: Beachtung des Anliegens im jeweiligen Kontext.<br />

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