Kapitel 13: Dokumentation - Bundesärztekammer
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Durchführung der Beschlüsse des Deutschen Ärztetages <strong>Kapitel</strong> <strong>13</strong><br />
höhen in den letzten Jahren erheblich gesteigert haben. Dazu gekommen sind Erhöhungen<br />
in den Bereichen Pflegekosten und Erwerbsschäden. Der Gesamtverband der Haftpflichtversicherer<br />
hat die Versicherer daher gebeten, die Prämien im Hinblick auf diese<br />
statistischen Arbeitsergebnisse zu überprüfen. Es sollen weitere Gespräche mit dem Gesamtverband<br />
der Versicherungswirtschaft stattfinden. Dieser ist gebeten worden, in der<br />
Akademie der Gebietsärzte seine Sichtweise nochmals zu erläutern (Termin am 19. Februar<br />
2011). Erst nach Abschluss dieser Gespräche kann letztlich festgestellt werden, ob<br />
hier Absprachen stattgefunden haben, die einen Antrag auf Einleitung eines kartellrechtlichen<br />
Verfahrens nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)<br />
rechtfertigen.<br />
Bereitstellung der Anträge des Deutschen Ärztetages für die Delegierten über eine<br />
Intranet-/Internetplattform<br />
(Drucksache V-54) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />
Ergebnis: Die technischen und finanziellen Voraussetzungen werden noch geprüft und<br />
lassen sich nach bisherigen Recherchen in Kiel 2011 nicht realisieren, da die Bedingungen<br />
einer Sportarena die Geschäftsführung ohnehin vor erhöhte Anforderungen stellt.<br />
Gemeinsames Vorgehen der Ärztekammern und Kassenärztlichen Vereinigungen zum<br />
Einsatz des eArztausweises<br />
(Drucksache V-55) (Überweisung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Der Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> unterstützt<br />
das Anliegen des Antrags.<br />
Ergebnis: Der Beschluss wurde an die KBV mit Schreiben vom 11.08.2010 weitergeleitet.<br />
Der Arzt ist kein Beauftragter der Krankenkassen<br />
(Drucksache V-57) (Entschließung) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.2010, Beschluss des Vorstands: Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
auf Basis einer Vorstandsvorlage durch die Geschäftsführung.<br />
Ergebnis: Die Rechtsproblematik, ob der Arzt ein Beauftragter der Krankenkassen im<br />
Sinne von § 299 StGB ist, wurde in einer Rechtsberaterkonferenz der <strong>Bundesärztekammer</strong><br />
mit den Rechtsberatern der Ärztekammern beraten. Die Rechtsberater lehnen eine<br />
solche Rechtsauffassung einhellig ab. Die <strong>Bundesärztekammer</strong> wird auch im weiteren<br />
Verlauf dazu beitragen, dass sich eine entsprechende Rechtsauffassung nicht durchsetzt.<br />
Das Anliegen der Antragssteller, gegen das Urteil des OLG Braunschweig vom<br />
23.02.2010 (Az.: WS17/10) Rechtsmittel einzulegen, ist aus verfahrensrechtlichen Gründen<br />
nicht möglich.<br />
Würde der ärztlichen Heilkunst<br />
(Drucksache V-58) (Beschluss) Beratung im Vorstand der <strong>Bundesärztekammer</strong> am<br />
26.06.2010, Beschluss des Vorstands und<br />
Ergebnis: Beachtung des Anliegens im jeweiligen Kontext.<br />
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