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Luxusvillen Am fleesensee 1

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- Gespräche mit den Handwerkern auf der<br />

Baustelle und jede Änderung am Bauwerk<br />

während der Bauphase, sowie Leistungsänderungen<br />

durch entsprechende Wünsche des<br />

Auftraggebers führen zu Zeitverzögerungen<br />

und können zu Regienachträgen durch die<br />

ausführenden Handwerksunternehmungen<br />

führen und so zusätzliche Kosten erzeugen.<br />

2.4 Detailfestlegung<br />

Der Entfall von Leistungen ist nur Gewerkeweise<br />

möglich und darf die vereinbarte<br />

Bauzeit nicht beeinflussen. Werden Gewerke in<br />

Eigenleistung ausgeführt oder die Ausführung<br />

von Leistungen ohne vorherige Absprache verändert,<br />

entfällt die Gewährleistung, insbesondere<br />

auch für dadurch eventuell beeinflussten<br />

nachfolgenden Arbeiten. Ein Nachtragsauftrag<br />

bedarf der Unterschrift des Auftraggebers.<br />

Mündliche Vereinbarungen gelten nicht als<br />

Auftragserteilung.<br />

3. Baustelleneinrichtung<br />

4. Gründung<br />

4.1 Abtrag des Mutterbodens<br />

- Erstellung eines Baugrundgutachtens für das<br />

jeweilige Grundstück. Zusätzliche Erdarbeiten<br />

infolge der Ergebnisse aus dem Baugrundgutachten<br />

sind nicht Bestandteil und<br />

werden gesondert nach Erfordernis berechnet<br />

und vom Auftraggeber beauftragt<br />

- Aushub des Mutterbodens bis 30cm<br />

- Der Mutterboden ist der Boden für die Rasensaat<br />

bzw. des Gartens.<br />

- Anfuhr und Einbau des notwendigen Kiespolstermaterials.<br />

- Lieferung und Einbau des erforderlichen Auffüllbodens,<br />

OK Gelände = OK Bodenplatte<br />

4.2 Baugrubenaushub<br />

Die Fundamentgräben werden ausgehoben,<br />

seitlich gelagert und anschließend grob<br />

einplaniert. Als Vertragsgrundlage wird davon<br />

ausgegangen, dass Verbauarbeiten und Wasserhaltung<br />

nicht erforderlich werden.<br />

3.1 Einmessung<br />

Die Einmessung des Hauses ist durch einen<br />

Vermesser notwendig, der auch die Vorgabe<br />

eines Höhenpunktes realisiert. Die Vermessungskosten<br />

trägt der Auftragnehmer. Die<br />

nach Fertigstellung erforderliche Feineinmessung<br />

des Gebäudes für das Katasteramt durch<br />

einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur<br />

beauftragt der Eigentümer.<br />

3.2 Baustrom/Bauwasser<br />

Die Einrichtung der Baustelle mit den erforderlichen<br />

Baugeräten, Gerüsten, Baustellen-<br />

WC und das Auf- und Abbauen dieser Geräte<br />

ist im Festpreis enthalten. Der Auftraggeber<br />

schließt für das Bauvorhaben eine Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />

und Feuerrohbauversicherung<br />

im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung<br />

ab.<br />

Die Kosten für die Gestellung von Baustrom<br />

und Bauwasser, sowie die Verbrauchskosten<br />

hierfür trägt der Auftragnehmer.<br />

4.3 Bodenplatte/Fundament als Frostschürze<br />

- Die Bodenplatte wird aus Stahlbeton gemäß<br />

Statik hergestellt. Auf der Bodenplatte wird<br />

eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte nach<br />

DIN 18195/ T4 aufgebracht.<br />

- Die Fundamente als umlaufende Frostschürze<br />

werden nach Erdschalung errichtet.<br />

- Die statischen Berechnungen gehen von einer<br />

Mindesttragfähigkeit des Baugrundes von<br />

200KN/m² aus. Die Baugrundkennwerte aus<br />

dem Baugrundgutachten werden in die Statik<br />

eingearbeitet. Die Kosten für das Baugrundgutachten<br />

trägt der Auftragnehmer.<br />

- Der Grundwasserstand muss mindestens 2m<br />

unter Gründungstiefe liegen und wird gleichfalls<br />

vom Baugrundgutachter geprüft.<br />

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