Luxusvillen Am fleesensee 1
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- Gespräche mit den Handwerkern auf der<br />
Baustelle und jede Änderung am Bauwerk<br />
während der Bauphase, sowie Leistungsänderungen<br />
durch entsprechende Wünsche des<br />
Auftraggebers führen zu Zeitverzögerungen<br />
und können zu Regienachträgen durch die<br />
ausführenden Handwerksunternehmungen<br />
führen und so zusätzliche Kosten erzeugen.<br />
2.4 Detailfestlegung<br />
Der Entfall von Leistungen ist nur Gewerkeweise<br />
möglich und darf die vereinbarte<br />
Bauzeit nicht beeinflussen. Werden Gewerke in<br />
Eigenleistung ausgeführt oder die Ausführung<br />
von Leistungen ohne vorherige Absprache verändert,<br />
entfällt die Gewährleistung, insbesondere<br />
auch für dadurch eventuell beeinflussten<br />
nachfolgenden Arbeiten. Ein Nachtragsauftrag<br />
bedarf der Unterschrift des Auftraggebers.<br />
Mündliche Vereinbarungen gelten nicht als<br />
Auftragserteilung.<br />
3. Baustelleneinrichtung<br />
4. Gründung<br />
4.1 Abtrag des Mutterbodens<br />
- Erstellung eines Baugrundgutachtens für das<br />
jeweilige Grundstück. Zusätzliche Erdarbeiten<br />
infolge der Ergebnisse aus dem Baugrundgutachten<br />
sind nicht Bestandteil und<br />
werden gesondert nach Erfordernis berechnet<br />
und vom Auftraggeber beauftragt<br />
- Aushub des Mutterbodens bis 30cm<br />
- Der Mutterboden ist der Boden für die Rasensaat<br />
bzw. des Gartens.<br />
- Anfuhr und Einbau des notwendigen Kiespolstermaterials.<br />
- Lieferung und Einbau des erforderlichen Auffüllbodens,<br />
OK Gelände = OK Bodenplatte<br />
4.2 Baugrubenaushub<br />
Die Fundamentgräben werden ausgehoben,<br />
seitlich gelagert und anschließend grob<br />
einplaniert. Als Vertragsgrundlage wird davon<br />
ausgegangen, dass Verbauarbeiten und Wasserhaltung<br />
nicht erforderlich werden.<br />
3.1 Einmessung<br />
Die Einmessung des Hauses ist durch einen<br />
Vermesser notwendig, der auch die Vorgabe<br />
eines Höhenpunktes realisiert. Die Vermessungskosten<br />
trägt der Auftragnehmer. Die<br />
nach Fertigstellung erforderliche Feineinmessung<br />
des Gebäudes für das Katasteramt durch<br />
einen öffentlich bestellten Vermessungsingenieur<br />
beauftragt der Eigentümer.<br />
3.2 Baustrom/Bauwasser<br />
Die Einrichtung der Baustelle mit den erforderlichen<br />
Baugeräten, Gerüsten, Baustellen-<br />
WC und das Auf- und Abbauen dieser Geräte<br />
ist im Festpreis enthalten. Der Auftraggeber<br />
schließt für das Bauvorhaben eine Bauherrenhaftpflichtversicherung<br />
und Feuerrohbauversicherung<br />
im Rahmen einer Wohngebäudeversicherung<br />
ab.<br />
Die Kosten für die Gestellung von Baustrom<br />
und Bauwasser, sowie die Verbrauchskosten<br />
hierfür trägt der Auftragnehmer.<br />
4.3 Bodenplatte/Fundament als Frostschürze<br />
- Die Bodenplatte wird aus Stahlbeton gemäß<br />
Statik hergestellt. Auf der Bodenplatte wird<br />
eine Abdichtung gegen Bodenfeuchte nach<br />
DIN 18195/ T4 aufgebracht.<br />
- Die Fundamente als umlaufende Frostschürze<br />
werden nach Erdschalung errichtet.<br />
- Die statischen Berechnungen gehen von einer<br />
Mindesttragfähigkeit des Baugrundes von<br />
200KN/m² aus. Die Baugrundkennwerte aus<br />
dem Baugrundgutachten werden in die Statik<br />
eingearbeitet. Die Kosten für das Baugrundgutachten<br />
trägt der Auftragnehmer.<br />
- Der Grundwasserstand muss mindestens 2m<br />
unter Gründungstiefe liegen und wird gleichfalls<br />
vom Baugrundgutachter geprüft.<br />
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