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Qualitätssiegel Rhön - Imkerei -

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Das oben genannte Unternehmen wird als Partnerbetrieb „<strong>Imkerei</strong>“ bei der Regionalen<br />

Arbeitsgemeinschaft Rhön (vertreten durch den Verein Natur- & Lebensraum Rhön e.V.) geführt und<br />

erkennt die unten aufgeführten Bedingungen an und verpflichtet sich diese einzuhalten.<br />

Kriterien<br />

1 Mitgliedschaft in einem ARGE-Verein<br />

Der teilnehmende Betrieb muss Mitglied sein im<br />

‣ Naturpark und Biosphärenreservat Bayer. Rhön e.V.<br />

(Bayern)<br />

‣ oder Verein Natur- und Lebensraum Rhön e.V.<br />

(Hessen)<br />

‣ oder Regionalforum Thüringer Rhön e.V.<br />

(Thüringen)<br />

Mitgliedschaft in einem örtlichen Imkerverein<br />

Der Betrieb muss außerdem Mitglied in einem örtlichen<br />

Imkerverein sein<br />

2 Die Völker zur Erzeugung von Rhöner Qualitätshonig<br />

müssen mindestens im Zeitraum vom 1. März bis zum 31.<br />

August eines Jahres ausschließlich im Gebiet der<br />

Arbeitsgemeinschaft Rhön aufgestellt werden.<br />

Der Betriebsinhaber muss ein Verzeichnis aller Völker, die er<br />

zur Produktion von Rhöner Qualitätshonig einsetzt, führen,<br />

aus dem die Völkerzahl, die lückenlose Aufzeichnung aller<br />

Standorte einschließlich der Wanderungstermine sowie die<br />

Honigerntetermine und -mengen ersichtlich sind<br />

(Betriebsbuch).<br />

3 a) Die <strong>Imkerei</strong> setzt keine Medikamente ein, mit Ausnahme<br />

von Ameisensäure, Milchsäure, Oxalsäure oder Thymol<br />

zur Bekämpfung der Varroatose.<br />

Der Honig darf keine Medikamentenrückstände enthalten und<br />

jede einzelne Honigcharge ist auf Rückstände von<br />

Varroatosebekämpfungs- und Wachsmottenbekämpfungsmitteln<br />

zu überprüfen.<br />

Unter Honigcharge ist eine einheitlich vermischte<br />

Honigmenge zu verstehen.<br />

Überprüfung<br />

Vorlegen des Nachweises über<br />

Zahlung des jährlichen<br />

Mitgliedsbeitrages<br />

Vorlage einer<br />

Mitgliedsbescheinigung<br />

Vorlage des Betriebsbuches auf<br />

Anforderung des Dachmarken-<br />

Managements<br />

Vorlage der Ergebnisse der<br />

regelmäßigen<br />

Rückstandsuntersuchung<br />

(mindestens alle drei Jahre)<br />

Das Dachmarken-Management<br />

behält sich vor, zusätzliche<br />

Untersuchungen festzulegen.<br />

b) Der in den Verkehr gebrachte Honig muss die<br />

Qualitätsanforderungen für Honig des Deutschen<br />

Imkerbundes (D.I.B. e.V., Villiper Hauptstraße 3, 53343<br />

Wachtberg) erfüllen.<br />

c) Honig ist nur aus Honigraumwaben zu gewinnen, Honig<br />

aus Brutraumwaben bzw. dunklen, bereits einmal bebrüteten<br />

Waben ist ausschließlich zur Fütterung von Bienenvölkern zu<br />

verwenden.<br />

4 Zur Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen sind nur<br />

Mittelwände aus rückstandsfreiem/rückstandsarmen Wachs<br />

zu verwenden.<br />

Dies ist ggf. durch entsprechende Rückstandsuntersuchungen<br />

zu belegen.<br />

5 Aus- und Fortbildung<br />

Einmal im Jahr nehmen die Geschäftsführung und/oder das<br />

Personal an einer von der Dachmarke organisierten<br />

Fortbildungsveranstaltung teil. Eine angemessene Beteiligung<br />

Vorlage der regelmäßigen<br />

Untersuchungsergebnisse<br />

Vorlage der<br />

Teilnahmebescheinigungen

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