Qualitätssiegel Rhön - Imkerei -
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- 1 -<br />
Qualitätssiegel Rhön<br />
- <strong>Imkerei</strong> -<br />
Vereinbarung<br />
zwischen<br />
Verein Natur- und Lebensraum e.V.<br />
(VNLR) für die Regionale Arbeitsgemeinschaft Rhön<br />
Wasserkuppe 8<br />
36129 Gersfeld<br />
und<br />
Unternehmen<br />
Straße, Nr.<br />
PLZ, Ort<br />
Ansprechpartner<br />
Telefon,<br />
- 2 -<br />
Das oben genannte Unternehmen wird als Partnerbetrieb „<strong>Imkerei</strong>“ bei der Regionalen<br />
Arbeitsgemeinschaft Rhön (vertreten durch den Verein Natur- & Lebensraum Rhön e.V.) geführt und<br />
erkennt die unten aufgeführten Bedingungen an und verpflichtet sich diese einzuhalten.<br />
Kriterien<br />
1 Mitgliedschaft in einem ARGE-Verein<br />
Der teilnehmende Betrieb muss Mitglied sein im<br />
‣ Naturpark und Biosphärenreservat Bayer. Rhön e.V.<br />
(Bayern)<br />
‣ oder Verein Natur- und Lebensraum Rhön e.V.<br />
(Hessen)<br />
‣ oder Regionalforum Thüringer Rhön e.V.<br />
(Thüringen)<br />
Mitgliedschaft in einem örtlichen Imkerverein<br />
Der Betrieb muss außerdem Mitglied in einem örtlichen<br />
Imkerverein sein<br />
2 Die Völker zur Erzeugung von Rhöner Qualitätshonig<br />
müssen mindestens im Zeitraum vom 1. März bis zum 31.<br />
August eines Jahres ausschließlich im Gebiet der<br />
Arbeitsgemeinschaft Rhön aufgestellt werden.<br />
Der Betriebsinhaber muss ein Verzeichnis aller Völker, die er<br />
zur Produktion von Rhöner Qualitätshonig einsetzt, führen,<br />
aus dem die Völkerzahl, die lückenlose Aufzeichnung aller<br />
Standorte einschließlich der Wanderungstermine sowie die<br />
Honigerntetermine und -mengen ersichtlich sind<br />
(Betriebsbuch).<br />
3 a) Die <strong>Imkerei</strong> setzt keine Medikamente ein, mit Ausnahme<br />
von Ameisensäure, Milchsäure, Oxalsäure oder Thymol<br />
zur Bekämpfung der Varroatose.<br />
Der Honig darf keine Medikamentenrückstände enthalten und<br />
jede einzelne Honigcharge ist auf Rückstände von<br />
Varroatosebekämpfungs- und Wachsmottenbekämpfungsmitteln<br />
zu überprüfen.<br />
Unter Honigcharge ist eine einheitlich vermischte<br />
Honigmenge zu verstehen.<br />
Überprüfung<br />
Vorlegen des Nachweises über<br />
Zahlung des jährlichen<br />
Mitgliedsbeitrages<br />
Vorlage einer<br />
Mitgliedsbescheinigung<br />
Vorlage des Betriebsbuches auf<br />
Anforderung des Dachmarken-<br />
Managements<br />
Vorlage der Ergebnisse der<br />
regelmäßigen<br />
Rückstandsuntersuchung<br />
(mindestens alle drei Jahre)<br />
Das Dachmarken-Management<br />
behält sich vor, zusätzliche<br />
Untersuchungen festzulegen.<br />
b) Der in den Verkehr gebrachte Honig muss die<br />
Qualitätsanforderungen für Honig des Deutschen<br />
Imkerbundes (D.I.B. e.V., Villiper Hauptstraße 3, 53343<br />
Wachtberg) erfüllen.<br />
c) Honig ist nur aus Honigraumwaben zu gewinnen, Honig<br />
aus Brutraumwaben bzw. dunklen, bereits einmal bebrüteten<br />
Waben ist ausschließlich zur Fütterung von Bienenvölkern zu<br />
verwenden.<br />
4 Zur Vermeidung des Eintrags von Schadstoffen sind nur<br />
Mittelwände aus rückstandsfreiem/rückstandsarmen Wachs<br />
zu verwenden.<br />
Dies ist ggf. durch entsprechende Rückstandsuntersuchungen<br />
zu belegen.<br />
5 Aus- und Fortbildung<br />
Einmal im Jahr nehmen die Geschäftsführung und/oder das<br />
Personal an einer von der Dachmarke organisierten<br />
Fortbildungsveranstaltung teil. Eine angemessene Beteiligung<br />
Vorlage der regelmäßigen<br />
Untersuchungsergebnisse<br />
Vorlage der<br />
Teilnahmebescheinigungen
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an den Kosten wird von den teilnehmenden Betrieben<br />
erhoben.<br />
6 Gemeinsame Werbeaktionen<br />
Das Unternehmen hat die Möglichkeit, sich an öffentlichkeitswirksamen<br />
Aktionen der Dachmarke zu beteiligen<br />
Auszeichnung<br />
Der teilnehmende Betrieb erhält ein wertiges Schild und eine<br />
Urkunde mit dem Qualitätssiegel, damit der Kunde erkennen<br />
kann: „hier gibt es echt Rhön“.<br />
Eine Rhönfahne und die digitalen Vorlagen des Logos für<br />
Drucksachen werden zur Verfügung gestellt.<br />
7 Überprüfung<br />
Die Teilnehmer müssen die Nachweise zur Einhaltung der<br />
vorgenannten Punkte jährlich unaufgefordert an das<br />
Dachmarken-Management erbringen.<br />
Für die Durchführung der Rückstandsuntersuchungen ist der<br />
Zeichennutzer selbst verantwortlich.<br />
Einreichung der jährlichen<br />
Nachweise bis zum 31.12. des<br />
Jahres, wie oben aufgeführt,<br />
beim Dachmarken-Management<br />
(Verein Natur- und Lebensraum<br />
Rhön, Wasserkuppe)<br />
Vor der Auszeichnung mit dem Qualitätssiegel Rhön sind<br />
von dem Betrieb die oben genannten Nachweise zu<br />
erbringen (ausgenommen Punkt 5)<br />
Die gesetztlichen Bestimmungen u. a. der deutschen Honigverordnung, des Lebensmittelgesetzes und<br />
des Tierseuchengesetzes sind zu beachten.<br />
Nichteinhaltung der Vereinbarung<br />
Bei Nichteinhaltung wird der Nutzer durch den VNLR verwarnt und es muss in angemessener Zeit<br />
nachgebessert werden. Bei weiterer Nichteinhaltung wird die Auszeichnung aberkannt und diese<br />
Vereinbarung kann durch den VNLR fristlos gekündigt werden.<br />
Laufzeit<br />
Die Vereinbarung hat für beide Parteien eine Laufzeit von einem Kalenderjahr (jeweils bis 31.12.). Sie<br />
verlängert sich automatisch um ein Jahr, wenn nicht bis zum 30.11. des Jahres von einem der<br />
Vertragspartner gekündigt wird.<br />
Finanzielle Unterstützung durch ARGE Rhön<br />
Die ARGE Rhön sichert keine finanzielle Unterstützung zu.<br />
______________________________<br />
Datum, Ort<br />
____________________________<br />
für den Betrieb<br />
______________________________<br />
Datum, Ort<br />
____________________________<br />
für den VNLR