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18.–26. AUGUST - Vorarlberger Tennisverband

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VERANSTALTUNGSPROGRAMM<br />

TURNIERORDNUNG<br />

1 •<br />

Spielberechtigung für die Landesmeisterschaft.<br />

• Zugelassen sind alle österreichischen Staatsbürger, die bei einem Mitgliedsverein des <strong>Vorarlberger</strong> <strong>Tennisverband</strong>es<br />

gemeldet sind und über eine gültige Lizenzkarte verfügen.<br />

• Alle nicht österreichischen Staatsbürger, die eine Gleichstellung laut ÖTV-WO § 49 haben und in der Tennis<br />

Austria Rangliste aufscheinen.<br />

• SpielerInnen können nur in einem Bundesland an einer Landesmeisterschaft teilnehmen.<br />

Samstag, 18. August – 19.00 Uhr<br />

„Spanischer Abend“ mit Latinomusik und kreolischer Reispfanne<br />

im Festzelt bei jeder Witterung.<br />

Preis pro Person € 15,–<br />

2 •<br />

3 •<br />

Gespielt wird nach der Wettspielordnung des ÖTV.<br />

Einzelbewerbe Damen und Herren:<br />

Best of Three, Tiebreak in allen Sätzen.<br />

Doppelbewerbe und B-Bewerb:<br />

Bei Satzgleichstand wird der 3. Satz als „Match-Tiebreak“ gespielt<br />

Die Abgabe der Nennung verpflichtet zur Zahlung des Nenngeldes.<br />

Freitag, 24. August – 19.00 Uhr<br />

TCD-Sommerfest mit Musik im Festzelt<br />

bei jeder Witterung.<br />

Apero, Salat-Buffet, Hühnerbrustmenü im Pfannengemüse<br />

oder Schweinebraten mit Rahm-Wirsing oder Kartoffeln,<br />

gratis Kuchenbuffet.<br />

Eintrittspreis pro Person<br />

inkl. Apero, DJ-Musik und Buffet € 20,–<br />

Für Kinder bieten wir an diesem Abend ein Kindermenü an.<br />

4 •<br />

5 •<br />

6 •<br />

7 •<br />

Der Veranstalter übernimmt für Spieler, Betreuer und Zuschauer bei Unfällen keine Haftung.<br />

Jeder Teilnehmer hat sich unaufgefordert bei der Turnierleitung über den Zeitpunkt seiner Spiele<br />

zu informieren.<br />

SpielerInnen, welche 15 Minuten nach der angesetzten Zeit auf dem zugewiesenen Platz nicht<br />

beginnen, leisten auf ihr Spiel Verzicht.<br />

Anti-Dopingregelungen.<br />

Es gelten die Anti-Dopingregelungen des Internationalen und nationalen Fachverbandes und die Anti-Dopingbestimmungen<br />

des Anti-Doping Bundesgesetztes 2007 in der jeweils gültigen Fassung. Die Kenntnis der jeweils<br />

gültigen Fassung der zuvor genannten Bestimmungen wird beim Verein, dessen FunktionärInnen, Mitgliedern und<br />

bei den Teilnehmern vorausgesetzt.<br />

Link zur Homepage: www.nada.at

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