19.06.2015 Aufrufe

Ombudsmann-Tätigkeitsbericht 2013

Ein erster Blick auf das Geschehen im Ombudsmannverfahren im Berichtsjahr 2013 zeigt, dass die Beschwerdezahlen gegenüber der Hochphase der Finanzmarktkrise zurückgegangen sind und sich auf einem gegenüber der Zeit vor der Krise erhöhten Niveau stabilisiert haben. Man kann von einem „new normal“ sprechen. Auch lassen sich bei den von Beschwerden betroffenen Sachgebieten Schwerpunkte ausmachen. So entfallen mehr als zwei Drittel aller Eingaben zu fast gleichen Anteilen auf das Wertpapier- und das Kreditgeschäft. Während im Wertpapiergeschäft die Anlageberatung im Vordergrund stand, betrafen im Kreditgeschäft besonders viele Eingaben die Frage der Rechtswirksamkeit laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehensverträgen. Hier hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich eine zuvor langjährig übliche und von der Rechtsprechung anerkannte Praxis beendet. Die Auswirkungen dieser Grundsatzentscheidung werden sich allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, zumal Anschlussfragen zur Verjährung von Ansprüchen auf Rückforderung dieses Entgeltes weiterhin strittig sind und dazu neuerlich höchstrichterliche Entscheidungen anstehen.

Ein erster Blick auf das Geschehen im Ombudsmannverfahren im Berichtsjahr 2013 zeigt, dass die Beschwerdezahlen gegenüber der Hochphase der Finanzmarktkrise zurückgegangen sind und sich auf einem gegenüber der Zeit vor der Krise erhöhten Niveau stabilisiert haben. Man kann von einem „new normal“ sprechen. Auch lassen sich bei den von Beschwerden betroffenen Sachgebieten Schwerpunkte ausmachen. So entfallen mehr als zwei Drittel aller Eingaben zu fast gleichen Anteilen auf das Wertpapier- und das Kreditgeschäft. Während im Wertpapiergeschäft die Anlageberatung im Vordergrund stand, betrafen im Kreditgeschäft besonders viele Eingaben die Frage der Rechtswirksamkeit laufzeitunabhängiger Bearbeitungsentgelte bei Verbraucherdarlehensverträgen. Hier hat der Bundesgerichtshof erst kürzlich eine zuvor langjährig übliche und von der Rechtsprechung anerkannte Praxis beendet. Die Auswirkungen dieser Grundsatzentscheidung werden sich allerdings erst zu einem späteren Zeitpunkt zeigen, zumal Anschlussfragen zur Verjährung von Ansprüchen auf Rückforderung dieses Entgeltes weiterhin strittig sind und dazu neuerlich höchstrichterliche Entscheidungen anstehen.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Vorwort<br />

Außergerichtliche Streitschlichtung –<br />

Ausdruck eines modernen Verbraucherschutzes<br />

in Europa<br />

Im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien steht es<br />

schwarz auf weiß: „Die EU-Richtlinie über Alternative<br />

Streitbeilegung wird zeitnah verbraucherfreundlich<br />

umgesetzt. (…) Bestehende Schlichtungsmöglichkeiten<br />

werden auf ihre Verbraucherfreundlichkeit überprüft.“<br />

Die hiermit angesprochene so genannte ADR-Richtlinie<br />

ist zusammen mit der EU-Verordnung über Online-<br />

Streitbeilegung im Juni <strong>2013</strong> in Kraft getreten.<br />

Die bis Juli 2015 in innerstaatliches Recht umzusetzende<br />

Richtlinie schafft erstmals rechtsverbindliche Vorgaben<br />

für das weite Feld der außergerichtlichen Streitbeilegung.<br />

Die Richtlinie erstreckt sich ebenso auf Formen<br />

der Mediation wie eher an gerichtliche Verfahren angelehnte<br />

Streitschlichtungsformen und bezieht nahezu<br />

alle Branchen ein. Sie räumt damit auch letzte Zweifel<br />

darüber aus, dass die Förderung außergerichtlicher<br />

Streitschlichtung inzwischen einen festen Platz im<br />

Instrumentarium des EU-Gesetzgebers im Bereich des<br />

Verbraucherschutzes gefunden hat.<br />

Die bereits angelaufenen Gespräche über die Eckpunkte<br />

der Umsetzung der Richtlinie in nationales<br />

Recht haben in Deutschland gezeigt, dass viele der bereits<br />

bestehenden Schlichtungsstellen weitestgehend<br />

den EU-Vorgaben entsprechen. Dies gilt auch für das<br />

<strong>Ombudsmann</strong>verfahren des Bankenverbandes, der das<br />

Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten wird,<br />

zumal viele der in der Richtlinie formulierten Grundsätze<br />

aus Sicht der privaten Banken zu begrüßen sind.<br />

Ein erster Blick auf das Geschehen im <strong>Ombudsmann</strong>verfahren<br />

im Berichtsjahr <strong>2013</strong> zeigt, dass die Beschwerdezahlen<br />

gegenüber der Hochphase der Finanzmarktkrise<br />

zurückgegangen sind und sich auf einem gegenüber<br />

4 <strong>Tätigkeitsbericht</strong> <strong>2013</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!