Praxisbericht: ROAR'n Doris Blau (pdf/60-KB
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Praxisaufenthalt in der Abteilung II des Bundesverwaltungsamtes vom<br />
02.01. bis 31.03.2012<br />
Meine „Basisstation“ innerhalb der Abteilung II „Zuwendungen; Kultur- und Sportförderung“ unter der<br />
Leitung von Abteilungspräsidentin Bechtold war das Referat II A 7 „Zuwendungen aus dem Bereich des<br />
BMFSFJ“. Der Referatsleiter, ORR Frank, hat mich mit den Zuständigkeiten der Abteilung II im Allgemeinen<br />
und des Referates II A 7 im Besonderen vertraut gemacht. Er hatte stets ein offenes Ohr für<br />
meine vielfältigen Fragen gehabt und mir die Tür zu allen anderen Stationen der Abteilung geöffnet.<br />
Innerhalb des insgesamt dreimonatigen Aufenthaltes habe ich alle in Köln und Bonn ansässigen Referate<br />
der Referatsgruppe II A (Leiter: Ltd. RD Deckenbrock) kennen gelernt. Lediglich das Referat II A 8<br />
mit Sitz in Bramsche habe ich nicht besucht, konnte aber mit seinem Referatsleiter, Herrn Lumme, in<br />
Köln ein Fachgespräch führen.<br />
Besonders erfreulich war, eine große Anzahl von Absolventinnen und Absolventen des FB AIV zu treffen.<br />
Sie freuten sich, mir ihren Arbeitsplatz vorstellen zu können. Häufig begannen sie ihre Tätigkeit im<br />
Zuwendungsbereich mit der Prüfung von Verwendungsnachweisen, ehe sie auch mit Aufgaben der Bewilligung<br />
von Förderanträgen betraut wurden. Sie hielten alle die Prüfung von Verwendungsnachweisen<br />
für eine gute Vorbereitung auf die spätere Bewilligungstätigkeit, denn immer mehr Bundesministerien<br />
geben auch die Erstellung der Zuwendungsbescheide nach und nach an das BVA ab, insbes. im Bereich<br />
der Projektförderung (z.B. AA). Idealerweise können hier die Sachbearbeiter, die bislang Verwendungsnachweise<br />
in diesem Bereich geprüft haben, ihre dadurch erworbenen Kenntnisse der Projektträger<br />
für die Bescheiderstellung umsetzen.<br />
Ebenso positiv war, mehrere Absolventinnen und Absolventen namentlich in Akten des Bundesverwaltungsamtes<br />
zu finden, die an den „Schaltstellen“ der Zuwendungen sitzen, also mit der Feststellung des<br />
„erheblichen Bundesinteresses“ bei den Bundesministerien, die die Erstellung der Zuwendungsnachweise<br />
an das Bundesverwaltungsamt abgegeben haben, betraut sind.<br />
Es war eine sehr lehrreiche Zeit mit viel Abwechslung. Ich habe die bunte Landschaft der Zuwendung<br />
mit den vielen Facetten auch anhand von Aktenstudium kennen lernen dürfen. Das Bundesverwaltungsamt<br />
prüft in großem Umfang sog. „abgeschichtete“ Verwendungsnachweise der Bereiche, die die Bearbeitung<br />
des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung über die Bescheiderstellung bis hin zum Mittelabruf<br />
selbst bearbeiten und nur die Prüfung des Verwendungsnachweises an das Bundesverwaltungsamt<br />
abgegeben haben. So prüft alleine das Referat II A 7 Zuwendungen des BMFSFJ (incl. Anhörungsschreiben,<br />
Beratung von Zuwendungsempfängern und Vor-Ort-Prüfungen) im Umfang von rd. 180<br />
Mio.€. Daneben hat das BMFSFJ in nicht viel geringerem Umfang andere Teile seiner Zuwendungsprogramme<br />
(z.B. Kinder- und Jugendplan, Bundesaltenplan, Gleichstellungspolitik, Bundesstiftung Mutter-<br />
Kind) dem BVA zur weiteren Bearbeitung übertragen. Hier sind nach Feststellung des erheblichen Bundesinteresses<br />
durch das Ministerium die Zuwendungsanträge zu prüfen, zu bewilligen und auszuzahlen<br />
sowie während der gesamten Laufzeit der Zuwendung zu überwachen, ggf. zu ändern, um dann anschließend<br />
ebenfalls die Verwendungsnachweisprüfung vorzunehmen.<br />
Es werden institutionelle Förderungen (z.B. Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in<br />
Deutschland aus der Haushaltsstelle 0<strong>60</strong>2/68504 oder die Bayreuther Festspiele aus den Haushaltsstellen<br />
0405 684 21 und 894 21), Projektförderungen (z.B. Deutscher Musikrat aus 0405/684 21) oder Förderung<br />
des Baus von Sportstätten für den Spitzensport (0<strong>60</strong>2/882 11) und quasi-institutionelle Förderungen,<br />
eine vom BMF geduldete und insbesondere im Bereich des BMI und BKM anzutreffende Zuwendungsart<br />
(z.B. Leo Baeck Institut aus 0<strong>60</strong>2/685 04) ausgesprochen. Einen weiteren Bereich stellen<br />
die Globalzuschüsse als Sonderform der institutionellen Förderung (Haushaltsstelle 0<strong>60</strong>2/685 02) an die<br />
politischen Stiftungen (z.B. Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung) dar. Hier ergänzen Be-
wirtschaftungsgrundsätze des Bundesministeriums des Innern die Allgemeinen Nebenbestimmungen für<br />
Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I).<br />
In vielen Bereichen ist der Bund nicht der alleinige Zuwendungsgeber. So wird etwa das Abraham-<br />
Geiger-Kolleg institutionell durch den Bund gefördert im Weg einer Festbetragsfinanzierung, zusätzlich<br />
durch die KMK der Länder, das Land Berlin und den Zentralrat der Juden, der seinerseits Zuwendungsempfänger<br />
ist. Auch abwicklungstechnisch gibt es erhebliche Unterschiede. Während die Bayreuther<br />
Festspiele zu je 1/3 vom Bund, dem Freistaat Bayern und der Stadt Bayreuth finanziert werden und von<br />
jedem Zuwendungsgeber einen Einzelzuwendungsbescheid (mit Geltung der entsprechenden Zuwendungsvorschriften)<br />
erhält, wird das Bach-Archiv ebenfalls zu je 1/3 vom Bund, dem Land Sachsen und<br />
der Stadt Leipzig gefördert, erhält aber nur 1 Zuwendungsbescheid durch die Stadt Leipzig mit Geltung<br />
der Zuwendungsvorschriften des Landes Sachsen.<br />
Manche Zuwendungen gründen auf Staatsverträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den<br />
Bundesländern (Bsp.: Rundfunkstaatsvertrag zur Gewährung eines Zuschusses in Höhe von<br />
11,871Mio€ an die Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH aus 0405/685 22). Andere Zuwendungen<br />
werden nicht als Verwaltungsakt (Regelfall) erlassen, sondern durch Abschluss von privatrechtlichen<br />
Werkverträgen ausgesprochen. Hierzu ist dann eine ausdrückliche Aufnahme der Ausnahme in den<br />
Haushaltsplan erforderlich: „Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet<br />
werden.“ (Bsp.: BMG Haushaltsstelle 1502/686 05, Werkverträge mit Unikliniken nach erfolgter Ausschreibung<br />
etwa zur Anfertigung einer Projektskizze zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit)<br />
Außerdem gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher nachrangiger Vorschriften: So bestehen neben Förderrichtlinien,<br />
die mit BMF und BRH abzustimmen sind, auch Fördergrundsätze (z.B. Denkmalpflege,<br />
BKM) oder Förderfibeln (Mischung aus Fördergrundsätzen, Förderprogramm und Antragsvoraussetzungen,<br />
Bsp.: Initiative Musik, BKM) sowie Bewirtschaftungsgrundsätze für Zuschüsse des Bundes an<br />
die politischen Stiftungen.<br />
Ein Teil der gewährten Zuwendungen werden nicht vom Zuwendungs(erst)empfänger bewirtschaftet,<br />
sondern mittels privatrechtlichen Vertrag an Dritte weitergeleitet. Die Zuwendung wird der Zentralstelle<br />
bewilligt und ausgezahlt. Diese bleibt für die ordnungsgemäße Verwendung der Gesamtsumme verantwortlich.<br />
.<br />
Soweit sinnvoll (etwa bei Förderung von Stellen im Ausland) können Mittlerorganisationen eingeschaltet<br />
werden. So ist bei der Förderung von deutschen Minderheiten im Ausland die Deutsche Gesellschaft<br />
für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder die Mittlerorganisation Baden-Württemberg International<br />
federführend tätig. Aufgrund eines Angebotes der Mittlerorganisation wird ein Auftrag erteilt zur<br />
Durchführung eines Projektes (z.B. Fördermaßnahme zugunsten der Angehörigen der deutschen Minderheit<br />
in Nordwest-Russland, 0640/684 22). Nach bestehender Rahmenvereinbarung werden der Mittlerorganisation<br />
die angemessenen Kosten für ihre Tätigkeit vergütet und die Verwaltungsgemeinkosten<br />
mit einem vereinbarten festen Satz vergütet. Die Mittlerorganisation rechnet ihre Leistungen und die<br />
Leistungen der Unterauftragnehmer entsprechend der Regelungen für Verwendungsnachweise ab.<br />
Eine nicht unumstrittene haushalterische Besonderheit, die ich bislang auch nie im Unterricht erwähnt<br />
habe, da sie mir nur im Bereich der Bundeswehrverwaltung bekannt war, ist mir u.a. im Referat II A 2<br />
begegnet: Die Selbstbewirtschaftungsmittel. Von dieser Möglichkeit macht u.a. der BKM regen Gebrauch,<br />
weil dadurch die direkte Buchung von Rückflüssen aus gewährten Zuwendungen beim Ausgabetitel<br />
möglich ist unabhängig vom Jahr der ursprünglichen Zahlung und zudem nicht verbrauchte Ausgabemittel<br />
überjährig verfügbar bleiben. Das Thema Selbstbewirtschaftungsmittel wird also demnächst<br />
auch Gegenstand der Lehrveranstaltungen sein.
Während eines mehrtägigen Abstechers in die Referatsgruppe II B habe ich die Erstattungen nach dem<br />
Europäischen Sozialfonds (ESF) kennen gelernt. Die ESF-Mittel stellen insoweit eine Besonderheit<br />
gegenüber den (bundesdeutschen) Zuwendungen dar, als dass diese nur auf Nachweis entstandener<br />
Ausgaben gezahlt werden können. Am Beispiel des Förderprogramms XENOS – Integration und Vielfalt<br />
hat mir Herr Sandvoß die Vielschichtigkeit der ESF-Mittel im besonderen und der staatlichen Beihilfen<br />
nach Art. 107 des Vertrages zur Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) im allgemeinen<br />
eingehend erläutert. Im Programm XENOS werden Maßnahmen zur Unterstützung der Integration insbesondere<br />
benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener mit und ohne Migrationshintergrund in<br />
den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft gefördert. Die Maßnahmen werden stets kofinanziert mit max.<br />
15% Bundesmittel und mind. 10% Eigenmittel des Zuwendungsempfängers einschl. anderer nationaler<br />
Finanzierungsgeber. Die Komplexität der Beantragung von ESF –Mittel kommt schon dadurch zum<br />
Ausdruck, dass im BVA aufgrund europäischer Vorgaben neben der Verwaltungsstelle (Referate II B 1<br />
und 2) noch die Bescheinigungsstelle (Referat II A 6, zwingend zu trennen von Verwaltungsstelle) und<br />
die Prüfstelle im Referat VIII 7 eingerichtet werden mussten.<br />
Vertieft wurden die neuen Erkenntnisse auch durch den Besuch des Referates II B 2, dem personenmäßig<br />
größten Referat in der Abteilung II. Aktuell werden hier Zuwendungen aus dem Programm „Bürgerarbeit“<br />
erteilt. Hier können zusätzliche und im öffentlichen Interesse stehende Arbeiten nach positiver<br />
Stellungnahme durch die Jobcenter (Grundsicherungsstellen) im Umfang von 20 bzw. 30 Stunden/Woche<br />
gefördert werden. Da es hier um die Bewältigung von Massenanträgen geht, erfolgt die Bearbeitung<br />
nach stark strukturierten Vorgaben, aufbauend auf den Erfahrungen aus dem ausgelaufenen<br />
Programm „Kommunal-Kombi“. Die ESF-Mittel werden nach erfolgter Auszahlung zu bestimmten<br />
Stichtagen über das BMAS bei der EU beantragt.<br />
Insgesamt wurden mir die vielgestaltigen Schwerpunkte und Probleme bei der Bearbeitung von Anträgen<br />
auf Zuwendung sehr deutlich. Wichtig für die Ausbildung ist es, Grundlagenwissen hinsichtlich der<br />
anzuwendenden Rechtsvorschriften, der Finanzierungsformen und –arten sowie des typischen Ablaufs<br />
eines Zuwendungsantrags bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises zu vermitteln. Hierzu habe ich<br />
wichtige Erkenntnisse gewonnen und diverse Unterlagen und Kontaktdaten mitgenommen.<br />
Ein herzliches Dankeschön an alle Kollegen und Kolleginnen der Abteilung II, die ich während meines<br />
Praxisaufenthaltes kennen gelernt habe und die mir wichtige Impulse für meine Tätigkeit als Dozentin<br />
gegeben haben.<br />
<strong>Doris</strong> <strong>Blau</strong><br />
Dozentin für öffentliche Finanzwirtschaft