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Praxisbericht: ROAR'n Doris Blau (pdf/60-KB

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Praxisaufenthalt in der Abteilung II des Bundesverwaltungsamtes vom<br />

02.01. bis 31.03.2012<br />

Meine „Basisstation“ innerhalb der Abteilung II „Zuwendungen; Kultur- und Sportförderung“ unter der<br />

Leitung von Abteilungspräsidentin Bechtold war das Referat II A 7 „Zuwendungen aus dem Bereich des<br />

BMFSFJ“. Der Referatsleiter, ORR Frank, hat mich mit den Zuständigkeiten der Abteilung II im Allgemeinen<br />

und des Referates II A 7 im Besonderen vertraut gemacht. Er hatte stets ein offenes Ohr für<br />

meine vielfältigen Fragen gehabt und mir die Tür zu allen anderen Stationen der Abteilung geöffnet.<br />

Innerhalb des insgesamt dreimonatigen Aufenthaltes habe ich alle in Köln und Bonn ansässigen Referate<br />

der Referatsgruppe II A (Leiter: Ltd. RD Deckenbrock) kennen gelernt. Lediglich das Referat II A 8<br />

mit Sitz in Bramsche habe ich nicht besucht, konnte aber mit seinem Referatsleiter, Herrn Lumme, in<br />

Köln ein Fachgespräch führen.<br />

Besonders erfreulich war, eine große Anzahl von Absolventinnen und Absolventen des FB AIV zu treffen.<br />

Sie freuten sich, mir ihren Arbeitsplatz vorstellen zu können. Häufig begannen sie ihre Tätigkeit im<br />

Zuwendungsbereich mit der Prüfung von Verwendungsnachweisen, ehe sie auch mit Aufgaben der Bewilligung<br />

von Förderanträgen betraut wurden. Sie hielten alle die Prüfung von Verwendungsnachweisen<br />

für eine gute Vorbereitung auf die spätere Bewilligungstätigkeit, denn immer mehr Bundesministerien<br />

geben auch die Erstellung der Zuwendungsbescheide nach und nach an das BVA ab, insbes. im Bereich<br />

der Projektförderung (z.B. AA). Idealerweise können hier die Sachbearbeiter, die bislang Verwendungsnachweise<br />

in diesem Bereich geprüft haben, ihre dadurch erworbenen Kenntnisse der Projektträger<br />

für die Bescheiderstellung umsetzen.<br />

Ebenso positiv war, mehrere Absolventinnen und Absolventen namentlich in Akten des Bundesverwaltungsamtes<br />

zu finden, die an den „Schaltstellen“ der Zuwendungen sitzen, also mit der Feststellung des<br />

„erheblichen Bundesinteresses“ bei den Bundesministerien, die die Erstellung der Zuwendungsnachweise<br />

an das Bundesverwaltungsamt abgegeben haben, betraut sind.<br />

Es war eine sehr lehrreiche Zeit mit viel Abwechslung. Ich habe die bunte Landschaft der Zuwendung<br />

mit den vielen Facetten auch anhand von Aktenstudium kennen lernen dürfen. Das Bundesverwaltungsamt<br />

prüft in großem Umfang sog. „abgeschichtete“ Verwendungsnachweise der Bereiche, die die Bearbeitung<br />

des Antrages auf Gewährung einer Zuwendung über die Bescheiderstellung bis hin zum Mittelabruf<br />

selbst bearbeiten und nur die Prüfung des Verwendungsnachweises an das Bundesverwaltungsamt<br />

abgegeben haben. So prüft alleine das Referat II A 7 Zuwendungen des BMFSFJ (incl. Anhörungsschreiben,<br />

Beratung von Zuwendungsempfängern und Vor-Ort-Prüfungen) im Umfang von rd. 180<br />

Mio.€. Daneben hat das BMFSFJ in nicht viel geringerem Umfang andere Teile seiner Zuwendungsprogramme<br />

(z.B. Kinder- und Jugendplan, Bundesaltenplan, Gleichstellungspolitik, Bundesstiftung Mutter-<br />

Kind) dem BVA zur weiteren Bearbeitung übertragen. Hier sind nach Feststellung des erheblichen Bundesinteresses<br />

durch das Ministerium die Zuwendungsanträge zu prüfen, zu bewilligen und auszuzahlen<br />

sowie während der gesamten Laufzeit der Zuwendung zu überwachen, ggf. zu ändern, um dann anschließend<br />

ebenfalls die Verwendungsnachweisprüfung vorzunehmen.<br />

Es werden institutionelle Förderungen (z.B. Zentralarchiv zur Erforschung der Geschichte der Juden in<br />

Deutschland aus der Haushaltsstelle 0<strong>60</strong>2/68504 oder die Bayreuther Festspiele aus den Haushaltsstellen<br />

0405 684 21 und 894 21), Projektförderungen (z.B. Deutscher Musikrat aus 0405/684 21) oder Förderung<br />

des Baus von Sportstätten für den Spitzensport (0<strong>60</strong>2/882 11) und quasi-institutionelle Förderungen,<br />

eine vom BMF geduldete und insbesondere im Bereich des BMI und BKM anzutreffende Zuwendungsart<br />

(z.B. Leo Baeck Institut aus 0<strong>60</strong>2/685 04) ausgesprochen. Einen weiteren Bereich stellen<br />

die Globalzuschüsse als Sonderform der institutionellen Förderung (Haushaltsstelle 0<strong>60</strong>2/685 02) an die<br />

politischen Stiftungen (z.B. Konrad-Adenauer-Stiftung, Heinrich-Böll-Stiftung) dar. Hier ergänzen Be-


wirtschaftungsgrundsätze des Bundesministeriums des Innern die Allgemeinen Nebenbestimmungen für<br />

Zuwendungen zur institutionellen Förderung (ANBest-I).<br />

In vielen Bereichen ist der Bund nicht der alleinige Zuwendungsgeber. So wird etwa das Abraham-<br />

Geiger-Kolleg institutionell durch den Bund gefördert im Weg einer Festbetragsfinanzierung, zusätzlich<br />

durch die KMK der Länder, das Land Berlin und den Zentralrat der Juden, der seinerseits Zuwendungsempfänger<br />

ist. Auch abwicklungstechnisch gibt es erhebliche Unterschiede. Während die Bayreuther<br />

Festspiele zu je 1/3 vom Bund, dem Freistaat Bayern und der Stadt Bayreuth finanziert werden und von<br />

jedem Zuwendungsgeber einen Einzelzuwendungsbescheid (mit Geltung der entsprechenden Zuwendungsvorschriften)<br />

erhält, wird das Bach-Archiv ebenfalls zu je 1/3 vom Bund, dem Land Sachsen und<br />

der Stadt Leipzig gefördert, erhält aber nur 1 Zuwendungsbescheid durch die Stadt Leipzig mit Geltung<br />

der Zuwendungsvorschriften des Landes Sachsen.<br />

Manche Zuwendungen gründen auf Staatsverträgen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den<br />

Bundesländern (Bsp.: Rundfunkstaatsvertrag zur Gewährung eines Zuschusses in Höhe von<br />

11,871Mio€ an die Rundfunk-Orchester und Chöre GmbH aus 0405/685 22). Andere Zuwendungen<br />

werden nicht als Verwaltungsakt (Regelfall) erlassen, sondern durch Abschluss von privatrechtlichen<br />

Werkverträgen ausgesprochen. Hierzu ist dann eine ausdrückliche Aufnahme der Ausnahme in den<br />

Haushaltsplan erforderlich: „Aus diesem Titel dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet<br />

werden.“ (Bsp.: BMG Haushaltsstelle 1502/686 05, Werkverträge mit Unikliniken nach erfolgter Ausschreibung<br />

etwa zur Anfertigung einer Projektskizze zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit)<br />

Außerdem gibt es eine Vielzahl unterschiedlicher nachrangiger Vorschriften: So bestehen neben Förderrichtlinien,<br />

die mit BMF und BRH abzustimmen sind, auch Fördergrundsätze (z.B. Denkmalpflege,<br />

BKM) oder Förderfibeln (Mischung aus Fördergrundsätzen, Förderprogramm und Antragsvoraussetzungen,<br />

Bsp.: Initiative Musik, BKM) sowie Bewirtschaftungsgrundsätze für Zuschüsse des Bundes an<br />

die politischen Stiftungen.<br />

Ein Teil der gewährten Zuwendungen werden nicht vom Zuwendungs(erst)empfänger bewirtschaftet,<br />

sondern mittels privatrechtlichen Vertrag an Dritte weitergeleitet. Die Zuwendung wird der Zentralstelle<br />

bewilligt und ausgezahlt. Diese bleibt für die ordnungsgemäße Verwendung der Gesamtsumme verantwortlich.<br />

.<br />

Soweit sinnvoll (etwa bei Förderung von Stellen im Ausland) können Mittlerorganisationen eingeschaltet<br />

werden. So ist bei der Förderung von deutschen Minderheiten im Ausland die Deutsche Gesellschaft<br />

für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) oder die Mittlerorganisation Baden-Württemberg International<br />

federführend tätig. Aufgrund eines Angebotes der Mittlerorganisation wird ein Auftrag erteilt zur<br />

Durchführung eines Projektes (z.B. Fördermaßnahme zugunsten der Angehörigen der deutschen Minderheit<br />

in Nordwest-Russland, 0640/684 22). Nach bestehender Rahmenvereinbarung werden der Mittlerorganisation<br />

die angemessenen Kosten für ihre Tätigkeit vergütet und die Verwaltungsgemeinkosten<br />

mit einem vereinbarten festen Satz vergütet. Die Mittlerorganisation rechnet ihre Leistungen und die<br />

Leistungen der Unterauftragnehmer entsprechend der Regelungen für Verwendungsnachweise ab.<br />

Eine nicht unumstrittene haushalterische Besonderheit, die ich bislang auch nie im Unterricht erwähnt<br />

habe, da sie mir nur im Bereich der Bundeswehrverwaltung bekannt war, ist mir u.a. im Referat II A 2<br />

begegnet: Die Selbstbewirtschaftungsmittel. Von dieser Möglichkeit macht u.a. der BKM regen Gebrauch,<br />

weil dadurch die direkte Buchung von Rückflüssen aus gewährten Zuwendungen beim Ausgabetitel<br />

möglich ist unabhängig vom Jahr der ursprünglichen Zahlung und zudem nicht verbrauchte Ausgabemittel<br />

überjährig verfügbar bleiben. Das Thema Selbstbewirtschaftungsmittel wird also demnächst<br />

auch Gegenstand der Lehrveranstaltungen sein.


Während eines mehrtägigen Abstechers in die Referatsgruppe II B habe ich die Erstattungen nach dem<br />

Europäischen Sozialfonds (ESF) kennen gelernt. Die ESF-Mittel stellen insoweit eine Besonderheit<br />

gegenüber den (bundesdeutschen) Zuwendungen dar, als dass diese nur auf Nachweis entstandener<br />

Ausgaben gezahlt werden können. Am Beispiel des Förderprogramms XENOS – Integration und Vielfalt<br />

hat mir Herr Sandvoß die Vielschichtigkeit der ESF-Mittel im besonderen und der staatlichen Beihilfen<br />

nach Art. 107 des Vertrages zur Arbeitsweise der europäischen Union (AEUV) im allgemeinen<br />

eingehend erläutert. Im Programm XENOS werden Maßnahmen zur Unterstützung der Integration insbesondere<br />

benachteiligter Jugendlicher und junger Erwachsener mit und ohne Migrationshintergrund in<br />

den Arbeitsmarkt und in die Gesellschaft gefördert. Die Maßnahmen werden stets kofinanziert mit max.<br />

15% Bundesmittel und mind. 10% Eigenmittel des Zuwendungsempfängers einschl. anderer nationaler<br />

Finanzierungsgeber. Die Komplexität der Beantragung von ESF –Mittel kommt schon dadurch zum<br />

Ausdruck, dass im BVA aufgrund europäischer Vorgaben neben der Verwaltungsstelle (Referate II B 1<br />

und 2) noch die Bescheinigungsstelle (Referat II A 6, zwingend zu trennen von Verwaltungsstelle) und<br />

die Prüfstelle im Referat VIII 7 eingerichtet werden mussten.<br />

Vertieft wurden die neuen Erkenntnisse auch durch den Besuch des Referates II B 2, dem personenmäßig<br />

größten Referat in der Abteilung II. Aktuell werden hier Zuwendungen aus dem Programm „Bürgerarbeit“<br />

erteilt. Hier können zusätzliche und im öffentlichen Interesse stehende Arbeiten nach positiver<br />

Stellungnahme durch die Jobcenter (Grundsicherungsstellen) im Umfang von 20 bzw. 30 Stunden/Woche<br />

gefördert werden. Da es hier um die Bewältigung von Massenanträgen geht, erfolgt die Bearbeitung<br />

nach stark strukturierten Vorgaben, aufbauend auf den Erfahrungen aus dem ausgelaufenen<br />

Programm „Kommunal-Kombi“. Die ESF-Mittel werden nach erfolgter Auszahlung zu bestimmten<br />

Stichtagen über das BMAS bei der EU beantragt.<br />

Insgesamt wurden mir die vielgestaltigen Schwerpunkte und Probleme bei der Bearbeitung von Anträgen<br />

auf Zuwendung sehr deutlich. Wichtig für die Ausbildung ist es, Grundlagenwissen hinsichtlich der<br />

anzuwendenden Rechtsvorschriften, der Finanzierungsformen und –arten sowie des typischen Ablaufs<br />

eines Zuwendungsantrags bis zur Prüfung des Verwendungsnachweises zu vermitteln. Hierzu habe ich<br />

wichtige Erkenntnisse gewonnen und diverse Unterlagen und Kontaktdaten mitgenommen.<br />

Ein herzliches Dankeschön an alle Kollegen und Kolleginnen der Abteilung II, die ich während meines<br />

Praxisaufenthaltes kennen gelernt habe und die mir wichtige Impulse für meine Tätigkeit als Dozentin<br />

gegeben haben.<br />

<strong>Doris</strong> <strong>Blau</strong><br />

Dozentin für öffentliche Finanzwirtschaft

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