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Charakteristikblatt von dem produkt

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Sicherheitsdatenblatt<br />

VENOL SHAMPOO FÜR AUTOWASCHANLAGEN<br />

1. IDENTIFIKATION DER SUBSTANZ / DES PRÄPARATS<br />

IDENTIFIKATION DES PRODUZENTEN<br />

HANDELSNAME:<br />

VENOL SHAMPOO FÜR AUTOWASCHANLAGEN<br />

PRODUZENT:<br />

VENOL GmbH<br />

ADRESSE: Schubertstr. 65<br />

15234 Frankfurt (Oder), Germany<br />

NOTFALLNUMMER:<br />

+493354014401, E-Mail.: venol@venol.de, www.venol.de<br />

Ausstellungsdatum: 29-10-2002<br />

Aktualisierungsdatum: 15-02-2010<br />

ANWENDUNG : Das Präparat dient zur Reinigung <strong>von</strong> den Autokarosserien.<br />

2. IDENTIFIKATION DER GEFAHREN<br />

Reizendes Präparat. Kann erhebliche Augenverletzungen verursachen.<br />

3. ZUSAMMENSETZUNG / INFORMATION ÜBER DIE BESTANDTEILE<br />

Das Präparat zur Reinigung <strong>von</strong> den Autokarosserien ist ein Gemisch <strong>von</strong> Wasser, oberflächenaktiven<br />

Mitteln und qualitativen Zutaten.<br />

Bestandteil Gehalt % CAS-Nr EG-Nr Klassifizierung<br />

Kokoamid betain 7 61789-40-0 263-058-8 Xi; R36<br />

1-hydroxyethan-1,1<br />

5 2809-21-4 220-552-8 Xi; R41<br />

diphosphonsäure<br />

Ethoxyliert dekanol 4 26183-52-8 500-046-6 Xi R41<br />

Dinatriummetasilikat 3 6834-92-0 229-912-9 C R34,37<br />

Tetrakaliumpyrophosphat 3 7320-34-5 230-785-7 Xi R36<br />

4. MAßNAHMEN ZUR ERSTEN HILFE<br />

Nach Augenkontakt:<br />

Nach Hautkontakt:<br />

Nach Verbrauch:<br />

Nach Einatmen:<br />

Augen bei geöffnetem Lidspalt mit viel Wasser spülen, den Arzt kontaktieren.<br />

Mit viel Wasser waschen, verschmutzte Kleider ausziehen.<br />

Viel Wasser geben, kein Erbrechen hervorrufen, den Arzt kontaktieren<br />

Auf frische Luft führen, den Arzt kontaktieren<br />

5. MAßNAHMEN ZUR BRANDBEKÄMPFUNG<br />

Besondere Gefahren<br />

Löschmittel<br />

Nichtentzündliches Präparat. Den Brand je nach der Umgebungsart<br />

löschen. Infolge vollständiger Verbrennung kann Kohlenmonoxid<br />

entstehen.<br />

Diffuser Wasserstrahl oder Nebel. Trockenes Löschpulver,<br />

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Ungeeignete Löschmittel<br />

Schutzgerät für die<br />

Feuerwehrmänner<br />

Kohlendioxid, Sand oder Erde können nur zu geringen Bränden<br />

genutzt werden. Kein aus <strong>dem</strong> Feuerlöschen stammendes Wasser in<br />

die Umwelt abführen.<br />

Betrifft nicht.<br />

Standardschutzkleidung für Feuerwehrmänner.<br />

6. MAßNAHMEN BEI UNBEABSICHTIGTEN FREISETZUNG<br />

Sofort das Ausfließen stoppen. Das Eindringen großer Mengen <strong>von</strong> der Substanz in die Kanalisation<br />

und Wasserläufe vermeiden. Bei kleinem Ausfließen Sägespäne oder polymerische Absorbense<br />

anwenden. In die Behälter reintun, aus deren die Substanz gemäß den aktuellen Vorschriften entfert<br />

wird.<br />

7. HANDHABUNG UND LAGERUNG<br />

Handhabung: Sowohl den Kontakt der Flüssigkeit mit der Haut und den Augen, als auch das<br />

Einatmen deren Dämpfe vermeiden. Während der Arbeit weder essen und trinken, noch rauchen.<br />

Lagerung: Die Flüssigkeit soll man in dicht verschlossenen Originalbehältern aufbewahren.<br />

Maximales Füllen soll nicht 90% maximaler Kapazität überschreiten. Jede Transportverpackung soll<br />

gemäß der Polnischen Norm PN-90/0-79251 gekennzeichnet werden. Verpackung soll man mit einem<br />

Etikett versehen, das sowohl den Namen und die Adresse des Produzenten, als auch den Namen des<br />

Produktes und deren Gehalt in Liter oder Kilogramm beinhaltet. In trockenen und gut belüfteten<br />

Räumen aufbewahren, vor direktem Einfluss der Sonnenstrahlen schützen.<br />

8. EXPOSITIONSBEGRÄNZUNG UND PERSÖNLICHE SCHUTZAUSRÜSTUNG<br />

Werte der größten, zulässigen Konzentrationen der Bestandteilen <strong>von</strong> <strong>dem</strong> Präparat in der<br />

Arbeitsumgebung wurden nicht bestimmt.<br />

Verordnung des Arbeits- und Sozialpolitikministers vom 29. November 2002 über die höchsten<br />

zulässigen Konzentrationen und Stärken der gesundheitsschädlichen Mitteln in der Arbeitsumgebung<br />

(polnisches Gesetzbuch Nr 217, Pos. 1833 mit späteren Änderungen).<br />

Persönliche Schutzmittel:<br />

Schutzbrille tragen, Hände und das Gesicht nach <strong>dem</strong> Kontakt mit <strong>dem</strong> Präparat waschen.<br />

9. PHYSIKALISCHE UND CHEMISCHE EIGENSCHAFTEN<br />

Form<br />

Klebrige Flüssigkeit<br />

Entzündungstemperatur (verschlossener Tiegel)<br />

100 o C<br />

Dichte (20 0 C)<br />

1,000 – 1,1000 g/cm3<br />

pH-Wert 10-13<br />

Wasserlöslichkeit<br />

Bei jeder Konzentration<br />

10. STABILITÄT UND REAKTIVITÄT<br />

Haltbarkeit<br />

Zu vermeidende<br />

Bedingungen<br />

Gefährliche<br />

Zersetzungs<strong>produkt</strong>e<br />

Haltbar bei normalen Anwendungsbedingungen.<br />

Bei normalen Anwendungsbedingungen – betrifft nicht.<br />

Thermische Zersetzung hängt wesentlich <strong>von</strong> den Bedingungen ab. Das<br />

komplexe Gemisch <strong>von</strong> den sich in der Luft befindenden Festkörpern,<br />

2 z 4


Flüssigkeiten und Gasen, u.a. Kohlenmonoxid, Kohlendioxid und<br />

anderen organischen Verbindungen, wird den Veränderungen während<br />

der Verbrennung, oder <strong>dem</strong> thermischen oder Sauerstoffzerfall <strong>von</strong><br />

diesem Material, unterworfen sein.<br />

11. ANGABEN ZUR TOXIKOLOGIE<br />

Akute Toxität<br />

Primäre Toxität<br />

Kann erhebliche Augenverletzung verursachen<br />

Nach Verbrauch: Übelkeit, Erbrechen, Reizung der Schleimhaut<br />

Nach Einatmen: Datenmangel<br />

Nach Hautkontakt: Entfettung der Haut<br />

12. UMWELTBEZOGENE ANGABEN<br />

Zersetzung – oberhalb 75% binnen 28 Tagen<br />

Bei normalen Anwendungsbedingungen verursacht das Präparat keine Störungen im Betrieb <strong>von</strong> den<br />

biologischen Kläranlagen.<br />

13. HINWEISE ZUR ENTSORGUNG<br />

Abfälle entstehen nicht, verbrauchte Verpackungen können zu anderen, nicht mit der Ernährung<br />

verbundenen Zwecken, verwendet werden.<br />

14. ANGABEN ZUM TRANSPORT<br />

Unterliegt keinen Transportvorschriften ADR/RID.<br />

15. VORSCHRIFTEN<br />

Gefahrensymbol<br />

Xi reizendes<br />

Preparat<br />

R41 – kann eine erhebliche Augenverletzung hervorrufen.<br />

S-Sätze (Sicherheitsratschläge)<br />

S 1/2 Verschlossen aufbewahren und <strong>von</strong> den Kindern fernhalten<br />

S 26 Verseuchte Augen sofort mit viel Wasser spülen und den Arztrat einholen<br />

S 39 Eine Brille oder einen Hautschutz tragen<br />

S 45 Nach Verschlucken unverzüglich den Arztrat einholen – die Verpackung oder das<br />

Etikett zeigen<br />

Enthält unter 5% ionenfreie, oberflächenaktive Mittel.<br />

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Rechtsvorschriften<br />

VERORDNUNG DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES (EG)<br />

NR.1272/2008 vom 16.Dezember 2008<br />

über Klassifikation, Kennzeichnung und Verpackung der Substanzen und Mischungen, die die<br />

Direktiven 67/548/EWG und 1999/45/EG ändert und aufhebt, und die Verordnung (EG) Nr. 1907/2006<br />

Gesetzbuch UE.L.08.353.1 ändert.<br />

DIREKTIVE DER KOMMISSION 2009/2/EG vom 15.Januar 2009<br />

die zum einunddreißigsten Mal <strong>dem</strong> technischen Fortschritt die Direktive des Rates 67/548/EWG über<br />

Angleichung der Rechts-, Durchführungs- und Verwaltungsvorschriften in Bezug auf Klassifikation,<br />

Verpackung und Kennzeichnung <strong>von</strong> gefährlichen Substanzen, anpasst. Gesetzbuch UE.L.09.11.6<br />

DIREKTIVE DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES 2004/10/EG vom<br />

11.Februar 2004<br />

über Harmonisierung der Rechts-, Durchführungs- und Verwaltungsvorschriften in Bezug auf die<br />

Anwendung der Regeln der guten Laborpraxis und die Überprüfung ihrer Anwendung für die<br />

Forschung <strong>von</strong> chemischen Substanzen (kodifizierte Fassung) Gesetzbuch UE.L.04.50.44<br />

16. SONSTIGE ANGABEN<br />

Die vorstehenden Angaben entsprechen unseren Kenntnissen und Erfahrungen zum angegebenen<br />

Zeitpunkt. Sie stellen jedoch keine Zusicherung <strong>von</strong> Eigenschaften dar und können als kein<br />

Rechtsdokument angesehen werden.<br />

Erläuterungen zu den Wendungen<br />

C - Ätzend<br />

Xn – Schädlich<br />

R34 – Verursacht Hautverbrennung<br />

R22 – Schädlich nach Verschlucken<br />

R50 – Toxisch für Wassertiere<br />

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