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emskurier-harsewinkel_01-07-2015

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30<br />

Tennis Ü50 Herren<br />

sichern Klassenerhalt für die OWL Liga<br />

Mit einem Kraftakt am letzten Spieltag<br />

und einem 5:4 Sieg gegen den<br />

Lippstädter TC Germania Esbeck<br />

hat die Tennis Ü50 Herrenmannschaft<br />

des TC Harsewinkel den Klassenerhalt<br />

in der Ostwestfalenliga<br />

klargemacht.<br />

Das gesteckte Saisonziel konnte<br />

trotz einiger Blessuren und Verletzungen<br />

durch eine kompakte Mannschaftsleistung<br />

nun zum 3. Mal hintereinander<br />

erreicht werden, so<br />

v.l.: Martin Sternberg, Thorsten Ziems, Martin Hartmann, Christian Labis,<br />

Rainer Homeyer, Franz-Josef Kalze, Jürgen Homeyer<br />

dass die Harsewinkeler auch im<br />

kommenden Jahr die OWL Liga bereichern<br />

werden. Die Ü50 Truppe<br />

um Kapitain Jürgen Homeyer hat<br />

den Erfolg nach Ende der Turnierserie<br />

gebührend gefeiert.<br />

Welche Informationen …<br />

liefert mir der Bebauungsplan?<br />

Frank Marquardt<br />

Der Bebauungsplan entsteht aus<br />

dem Flächennutzungsplan. Er wird<br />

in der Regel nur für einen Teil des<br />

Gemeindegebietes, etwa eine Gruppe<br />

von Grundstücken oder einen<br />

Stadtteil, aufgestellt. Im Bebauungsplan<br />

legt die Gemeinde als Satzung<br />

(Ortsgesetz) parzellenscharf<br />

fest, welche Nutzungen auf einer<br />

Fläche zulässig sind.<br />

In der Regel besteht der Plan aus der<br />

Planzeichnung (Teil A) und dem Text<br />

(Teil B).<br />

Im Bebauungsplan werden Art und<br />

Maß der baulichen Nutzung sowie<br />

die Form der baulichen Anlagen und<br />

die überbaubaren Grundstücksflächen<br />

festgelegt.<br />

In den textlichen Festsetzungen werden<br />

oftmals gestalterische Vorgaben<br />

zu den optischen Kriterien gemacht.<br />

Dies kann z.B. die Dachfarbe,<br />

Dachgauben, Dachneigung und Bepflanzungen<br />

zur Grundstückseinfriedung<br />

betreffen.<br />

Die nicht überplanten Bereiche unterscheidet<br />

der Gesetzgeber in den<br />

sogenannten Innen- und Außenbereich.<br />

Im Innenbereich erfolgt die<br />

Orientierung an der Nachbarbebauung.<br />

Im Außenbereich sind nur privilegierte<br />

Bauvorhaben zulässig, z.B.<br />

landwirtschaftliche Hofanlagen, Solar-<br />

und Windanlagen, Biogasanlagen.<br />

Auch im Innen- und Außenbereich<br />

sind die Bauvorhaben im Einzelfall<br />

zu prüfen.<br />

Die Prüfung des Baurechts ist in jedem<br />

Einzelfall unerlässlich. Bebauungen<br />

unterliegen immer dem Wandel<br />

der Zeit. Dies kann dazu führen,<br />

dass ein Bebauungsplan angepasst,<br />

erstellt oder in gemeinsamer Entwicklung<br />

mit der Gemeinde in den<br />

Bereichen ohne Bebauungsplan ein<br />

Bebauungskonzept entwickelt werden<br />

muss. Oftmals ergeben sich<br />

Möglichkeiten ein Grundstück durch<br />

eine Hinterbebauung zusätzlich zu<br />

nutzen. Der Abriss einer bestehenden<br />

Immobilie und die Neubebauung<br />

des Grundstücks ermöglichen<br />

häufig eine optimale Grundstücksnutzung,<br />

die dann zu einem höheren<br />

Preis für das Grundstück führt.<br />

Wir prüfen für unsere Kunden immer<br />

das Baurecht und beraten welche<br />

Möglichkeiten das Grundstück bietet.<br />

So ermitteln wir den besten<br />

Preis!

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