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Mietbedingungen der Fa K Events.pdf

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<strong>Mietbedingungen</strong> <strong>der</strong> <strong>Fa</strong>. K <strong>Events</strong> & More<br />

Lieferung/Betreuung/Mo<strong>der</strong>ation wird extra berechnet soweit es nicht an<strong>der</strong>s im Angebot vermerkt ist.<br />

Zahlungsbedingungen:<br />

Rechnungsbeträge sind bei Abholung <strong>der</strong> Gegenstände in bar o<strong>der</strong> per Scheck fällig.<br />

Bei Veranstaltungen mit unserem Personal ist <strong>der</strong> Rechnungsbetrag nach <strong>der</strong><br />

Veranstaltung in bar o<strong>der</strong> per Scheck unsern Mitarbeitern auszuhändigen.<br />

Ansonsten: innerhalb von 10 Tagen rein netto nach Rechnungsstellung.<br />

Angebote:<br />

Mündliche und telefonische Angebote sind im gesetzlichen Sinne freibleibend.<br />

An schriftliche Angebote halten wir uns 5 Tage nach Postversand gebunden.<br />

Aufträge:<br />

Aufträge und Bestätigungen können schriftlich erteilt werden. Mit <strong>der</strong> Auftragsbestätigung wird dem<br />

Besteller die Reservierung <strong>der</strong> Mietgegenstände zu seinem gewünschten Termin zugesichert.<br />

Rücktritt:<br />

Bei Rücktritt vom Vertrag werden<br />

- bis 30 Tage vor Mietbeginn 40% <strong>der</strong> Vertragssumme<br />

- vom 29.-l5. Tag vor Mietbeginn 50% <strong>der</strong> Vertragssumme<br />

- vom 14.-7. Tag vor Mietbeginn 60% <strong>der</strong> Vertragssumme<br />

- vom 6. Tag bis Veranstaltungsbeginn 85% <strong>der</strong> Vertragssumme<br />

- nach am Aufbauort begonnener Arbeit 100% <strong>der</strong> Vertragssumme<br />

in Rechnung gestellt<br />

Haftung:<br />

Der Mieter ist nach <strong>der</strong> Übernahme <strong>der</strong> Mietgegenstände für diese verantwortlich.<br />

Er haftet während <strong>der</strong> Mietdauer für Schäden an den gemieteten Gegenständen o<strong>der</strong><br />

<strong>der</strong>en Verlust. Bei Beschädigung werden die Reparaturkosten durch den Hersteller,<br />

bei Verlust o<strong>der</strong> völliger Unbrauchbarkeit <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>beschaffungspreis <strong>der</strong><br />

Gegenstände in Rechnung gestellt.<br />

Die Geräte sind wenn eine Betreuung durch uns stattfindet haftpflichtversichert.<br />

Der Vermieter haftet nicht für Ausfälle o<strong>der</strong> Folgeschäden, die durch das Nichtstattfinden o<strong>der</strong> das<br />

nicht richtig funktionieren von Veranstaltungen o<strong>der</strong> Geräten.<br />

Sonstige Pflichten:<br />

Der Mieter stellt sicher, dass an dem vereinbarten Ort <strong>der</strong> Aufbau <strong>der</strong> Attraktionen<br />

möglich ist. Die Zufahrt zum Auf- und Abbau sowie zum Be- und Entladen in<br />

unmittelbarer Nähe des Veranstaltungsortes muss ohne Schwierigkeiten möglich sein.


Verkauf:<br />

Alle Gegenstände die Verkauft werden bleiben bis zur kompletten Bezahlung<br />

Eigentum des Verkäufers.<br />

Gerichtsstand:<br />

Für gerichtliche Auseinan<strong>der</strong>setzungen ist ausdrücklich die Zuständigkeit des<br />

Amtsgerichtes in Ingolstadt vereinbart.<br />

Gültigkeit: Sollte einer <strong>der</strong> Absätze nicht wirksam sein bleiben die an<strong>der</strong>en trotzdem gültig.

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