Veranstaltungsbedingungen
Veranstalltungsbedingungen.pdf
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<strong>Veranstaltungsbedingungen</strong><br />
1. Jeder Tribünenbesucher ist verpflichtet im Besitz eines<br />
gültigen Tickets zu sein. Sollte versucht werden sich dieser Pflicht zu<br />
entziehen, macht man sich strafbar. Verstöße werden zur Anzeige.<br />
gebracht.<br />
2. Mit dem Kauf eines Tickets werden die<br />
Allgemeinen <strong>Veranstaltungsbedingungen</strong> anerkannt.<br />
3. Der Besucher ist dazu angehalten, seine Eintrittskarte auf Verlangen<br />
vorzuzeigen.<br />
4. Tribünenkarten sind vom Umtausch ausgeschlossen. Sollte ein Ticket<br />
verloren gehen oder gestohlen werden, gibt es keinen Anspruch auf<br />
Ersatz. Geben Sie Acht auf Ihre Tickets.<br />
5. Sollten Sie die Veranstaltung vorübergehend verlassen können Sie<br />
jederzeit wieder Ihren Platz einnehmen.<br />
6. Das Aufhalten in Bereichen, in denen Sie keine Aufenthaltsberechtigung<br />
haben, führt zum umgehenden Platzverweis durch den Veranstalter.<br />
7. Kinder sind von einem Erziehungsberechtigten zu beaufsichtigen. Hunde<br />
(oder Tiere allgemein) haben keinen Zutritt und dürfen nicht in die Nähe<br />
der Rennstrecke gebracht werden.<br />
8. Zur Gewährleistung der allgemeinen Sicherheit und Ordnung haben die<br />
Sicherheitskräfte das Recht und die Pflicht, Personen- und<br />
Fahrzeugkontrollen nach pflichtgemäßem Ermessen durchzuführen. Der<br />
Betreiber der Veranstaltung übt auf diesem das uneingeschränkte<br />
Hausrecht aus.Dabei sind Gegenstände, die ihrer Art, Beschaffenheit<br />
oder Menge nach zur Ausführung von Straftaten geeignet sind<br />
(insbesondere zählen hierzu Waffen und Munition aller Art, Kettensägen,<br />
Reizgase oder –sprays, Baseballschläger, Schlagstöcke, -ringe und –<br />
ketten, Klappmesser mit feststellbaren Klingen und dgl. Sowie<br />
pyrotechnische Erzeugnisse) einzuziehen, entsprechend zu registrieren<br />
und in Verwahrung zu nehmen.Des Weiteren ist das Mitführen von Dosen
und Glasbehältern nicht gestattet.<br />
9. Das Betreten der Rennstrecke und jeglicher anderer ausgewiesener<br />
Sperrzonen ist nicht gestattet und wird mit Platzverweis geahndet.<br />
Die Auf- und Abgänge der Tribünen dürfen aus<br />
Sicherheitsgründen nicht blockiert wird<br />
Die Anweisungen des Veranstalters und des Kontrollpersonals<br />
sind verbindlich und zu befolgen. Sie gelten der Sicherheit von<br />
Zuschauer und Rennfahrer.<br />
10.Die Rennfahrer dürfen nicht durch Ablenkungsversuche<br />
beeinflusst werden.<br />
11.Für das Parken der Kraftfahrzeuge sind die ausgewiesenen<br />
Parkflächen zu nutzen. Jedes unbefugt abgestellte Fahrzeug wird<br />
durch den Abschleppdienst auf die Kosten des Besitzers<br />
abgeschleppt.<br />
12.Die Anfahrt zu den ausgewiesenen Parkflächen findet<br />
ausschließlich über die vorhandenen Straßen und Wege statt.<br />
Flurschäden sind unter allen Umständen zu vermeiden.<br />
11.Das Betreten der Tribünen und Stehplatzbereiche des<br />
Veranstaltungsgeländes ist nur zwischen 09.00 Uhr und 20.00<br />
Uhr gestattet. Jeder Besucher (ohne Altersbeschränkung)<br />
benötigt für das Betreten einer Tribüne ein gültiges Tribünen-<br />
Ticket.<br />
12. Sollte die Veranstaltung durch höhere Gewalt verschoben oder<br />
gar abgesagt werden müssen, besteht kein Anspruch auf<br />
Rückerstattung.<br />
13.Mit dem Kauf der Eintrittskarte und beim Betreten der<br />
Veranstaltungsflächen willigt der Besitzer/Besucher ein, dass ohne<br />
jegliche Vergütung durch den Veranstalter im Rahmen der<br />
Veranstaltung Bildaufnahmen von ihm/ihr erstellt, vervielfältigt,
gesendet oder für audiovisuelle Medien genutzt werden darf. Diese<br />
Einwilligung bezieht sich auf eine zeitliche und räumliche<br />
Unbeschränktheit. Bitte respektieren Sie diese Anordnung und<br />
behandeln Sie das Aufsichtspersonal mit Verständnis.<br />
13.MOTORSPORT KANN GEFÄHRLICH SEIN. Sollte der Besucher<br />
während des Events einen Schaden oder eine Verletzung erleiden,<br />
sieht der Besucher davon ab rechtliche Schritte gegen den<br />
Veranstalter/die Rennstrecke einzuleiten, ihn nicht haftbar zu<br />
machen und stimmt zu ihn nicht anzuzeigen und sieht von jeglicher<br />
Entschädigung ab, um dem Veranstalter/der Rennstrecke nicht zu<br />
schaden. Der Besuch der Veranstaltung wird von den<br />
<strong>Veranstaltungsbedingungen</strong> bestimmt, die an allen Eingängen<br />
des Veranstaltungsgeländes aushängen. Das Betreten des Geländes<br />
bedeutet, dass der Besucher die <strong>Veranstaltungsbedingungen</strong><br />
verstanden hat und sie akzeptiert und nach ihnen handelt. Der<br />
Besucher verzichtet auf alle Bildrechte und gibt diese an den<br />
Veranstalter/die Rennstrecke ab und gibt seine Zustimmung ein<br />
eventuell von ihr/ihm aufgenommenes Bild in jeglichem<br />
kommerziellen Sinne zu nutzen.<br />
Filmaufnahmen aller Art sind erlaubt, dürfen aber nur nach vorheriger<br />
Absprache mit dem Veranstalter veröffentlicht werden..<br />
Wir weisen hin, dass es ausdrücklich verboten ist, Bild- und Tonaufnahmen<br />
von der Rennstrecke ohne schriftliche Vereinbarung mit dem Veranstalter in<br />
irgendwelchen Medien zu nutzen. Ebenso ist es verboten Tonaufnahmen,<br />
einschließlich Interviews und Sendungen vom Veranstaltungsgelände aus<br />
über Radio, Fernsehen, Internet oder andere Medien ohne schriftliche<br />
Zustimmung des Veranstalters zu übertragen. Schließlich dürfen ohne eine<br />
solche Zustimmung auch keine offiziellen Zeiten, Resultate oder sonstige die<br />
Veranstaltung betreffende Daten reproduziert , gespeichert oder anderweitig,<br />
etwa durch Rundfunk, übertragen werden. Eine Zuwiderhandlung führt zum<br />
sofortigen Verweis vom Veranstaltungsgelände.<br />
K Events &More Veranstalter des „ Großen Preis von Ingolstadt“