Streikrecht, Gewerkschaft und Betriebsgruppe
Streikrecht, Gewerkschaft und Betriebsgruppe
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<strong>Streikrecht</strong>,<br />
<strong>Gewerkschaft</strong> <strong>und</strong><br />
<strong>Betriebsgruppe</strong><br />
Eine kurze Einführung
Themenübersicht<br />
(1) <strong>Streikrecht</strong><br />
(2) <strong>Gewerkschaft</strong><br />
(3) <strong>Betriebsgruppe</strong>
(1) <strong>Streikrecht</strong>
Was für Streiks gibt es?<br />
●<br />
Politischer Streik<br />
●<br />
Generalstreik<br />
●<br />
Vollstreik / Teilstreik<br />
●<br />
Proteststreik<br />
●<br />
Bummelstreik<br />
●<br />
Solidaritätsstreik<br />
●<br />
Punktestreik<br />
●<br />
Schwerpunktstreik<br />
●<br />
Wilder<br />
Streik<br />
●<br />
Betriebsstreik<br />
●<br />
Warnstreik<br />
Sitzstreik / Betriebsbesetzung<br />
●<br />
●<br />
Rollierende/Wellen-Streiks
Juristisches zum Streik<br />
● Träger von Streiks können nur <strong>Gewerkschaft</strong>en sein -><br />
„wilde Streiks“ sind verboten<br />
● Während des Streiks gibt es kein Lohn (§323 BGB) -><br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
Arbeiter bekommen Geld von ihrer <strong>Gewerkschaft</strong> (ca. 1/3<br />
vom Brutto)<br />
Streik muss sich gegen andere Tarifpartei richten<br />
Friedenspflicht muss erloschen sein<br />
Forderungen sind tarifrechtlich regelbar<br />
Muss fair <strong>und</strong> nur in notwendigen Maße durchgeführt<br />
werden
Streik = Verfassungsrecht?<br />
● Im GG wird kein <strong>Streikrecht</strong> erwähnt -> <strong>Streikrecht</strong> wird<br />
aus Artikel 9 Absatz 3 GG hergeleitet -> kein<br />
B<strong>und</strong>esgesetz regelt das <strong>Streikrecht</strong><br />
● Nach Artikel 28 EU-Charta für Menschenrechte gibt es bei<br />
Interessenkonflikt das Recht auf kollektive Maßnahmen<br />
(einschließlich Streiks)<br />
● Aktuelles: Nach dem Lufthansa-Streik wollen SPD-<br />
Wirtschaftsexperte Rainer Wend <strong>und</strong> der Wirtschaftsweise<br />
Wolfgang Franz Einschränkungen der Tarifautonomie <strong>und</strong><br />
des <strong>Streikrecht</strong>s -> Änderung des Artikel 9 Absatz 3 GG
(2) <strong>Gewerkschaft</strong>
<strong>Gewerkschaft</strong>? Ja klar, der DGB<br />
Quelle: Schüler-Duden für Wirtschaft; S. 100
<strong>Gewerkschaft</strong> = DGB<br />
Dem ist nicht so!
Wat is denn dann eine<br />
<strong>Gewerkschaft</strong>?<br />
Definition nach Mayer-Lexikon:<br />
<strong>Gewerkschaft</strong>en, Organisationen lohn- oder<br />
gehaltsabhängiger Arbeitnehmer, die das Ziel einer<br />
bestmöglichen Interessenvertretung ihrer Mitglieder, in allen<br />
Bereichen der Gesellschaft, vor allem auf wirtschaftlichem<br />
<strong>und</strong> sozialem Gebiet, verfolgen. (...)
Juristische Definition vom<br />
<strong>Gewerkschaft</strong>sbegriff<br />
Eine <strong>Gewerkschaft</strong> ist nach herrschender Meinung:<br />
● Satzung muss die Wahrnehmung der Interessen ihrer<br />
Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer erwähnen<br />
<strong>und</strong> der Wille Tarifverträge abzuschließen<br />
● Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig <strong>und</strong> auf<br />
überbetrieblicher Gr<strong>und</strong>lage organisiert sein.<br />
● braucht „soziale Mächtigkeit“<br />
nach Minderheiten-Meinung:<br />
● zuallererst gilt das GG<br />
● Genaue Regelung zu <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>und</strong> Streiks ist dort<br />
nicht zu finden
<strong>Gewerkschaft</strong> im GG<br />
Art. 9 Absatz 3 GG (Koalitionsfreiheit):<br />
Das Recht, zur Wahrung <strong>und</strong> Förderung der Arbeits- <strong>und</strong><br />
Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für<br />
jedermann <strong>und</strong> für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die<br />
dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind<br />
nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.
Kurze Zusammenfassung<br />
Eine <strong>Gewerkschaft</strong> ...<br />
... ist nicht gleich DGB (s. Tabelle)<br />
... ist eine Interessenvertretung (s. Definition Meyer-Lexikon)<br />
... ist eine Arbeitervereinigung, deren Rechte geschützt sind<br />
(s. GG)<br />
... deren Status nicht genau geklärt: (jur. Definition)<br />
-> nach herrschender Meinung benötigt eine G. den Willen<br />
TVe abzuschließen sowie die soziale Mächtigkeit<br />
-> nach Minderheiten-Meinung gilt vor allem das GG
Rechte von <strong>Gewerkschaft</strong>en<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
●<br />
<strong>Gewerkschaft</strong>en genießen Autonomie vor dem Staat (GG)<br />
Recht zur Werbung <strong>und</strong> Betreuung der Mitglieder<br />
(Zutrittsrecht: §2 Absatz 2 BetrVG)<br />
Können selber feststellen, ob sie tariffähig sind (§2 TVG)<br />
Dürfen an Betriebsversammlungen teilnehmen<br />
(§46 Absatz 1 BetrVG)<br />
Können solche Versammlungen auch erzwingen<br />
(§43 Absatz 4 BetrVG)<br />
Bei groben Verstößen von Geschäftsleitung/Betriebsrat<br />
Klage beim Arbeitsgericht erheben (§23 Absatz 3 BetrVG)
(3) <strong>Betriebsgruppe</strong>
Vor- <strong>und</strong> Nachteile einer<br />
<strong>Betriebsgruppe</strong><br />
Vorteile:<br />
● Jeder Beschäftigte kann Mitglied sein<br />
● Kann sich an bestehenden Problemen orientieren oder<br />
aus Unzufriedenheit mit dem Betriebsrat<br />
● <strong>Betriebsgruppe</strong>n sind an keine Gesetze geb<strong>und</strong>en<br />
● Nicht an das Neutralitätsgebot geb<strong>und</strong>en<br />
Nachteile:<br />
● Kein gesetzlicher Schutz<br />
● Keine Möglichkeit zur Freistellung von der Arbeit<br />
● Begrenzung nur auf dem jeweiligen Betrieb
Möglicher Weg zur BG-Gründung<br />
Vom Einzelkämpfer zur Gruppe<br />
1. Du bist allein<br />
2. Bestehende Konflikte aufgreifen<br />
<strong>und</strong> Mut machen gemeinsam zu<br />
kämpfen<br />
3. Gezielt Leute ansprechen <strong>und</strong><br />
dann halt die <strong>Betriebsgruppe</strong><br />
gründen
Möglicher Weg zur BG-Gründung<br />
Struktur <strong>und</strong> Arbeitsstil der Gruppe<br />
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●<br />
●<br />
●<br />
Absolute Geheimhaltung der<br />
Mitgliedschaft<br />
Kleine Gruppen (≥5)<br />
Keine großen Versammlungen<br />
Treffen in privaten Räumen (auch<br />
mit Partnern, die nicht im Betrieb<br />
arbeiten)<br />
Kämpfe organisieren
Möglicher Weg zur BG-Gründung<br />
Forderungen durchsetzen<br />
●<br />
●<br />
●<br />
Zuerst Forderungen, die auch erfüllbar sind<br />
Zu hohe Forderungen führen zum Misserfolg <strong>und</strong> Angst<br />
Stufenweise Erhöhung der Forderung nur sinnvoll, wenn<br />
immer mehr mitmachen
ENDE