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Streikrecht, Gewerkschaft und Betriebsgruppe

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<strong>Streikrecht</strong>,<br />

<strong>Gewerkschaft</strong> <strong>und</strong><br />

<strong>Betriebsgruppe</strong><br />

Eine kurze Einführung


Themenübersicht<br />

(1) <strong>Streikrecht</strong><br />

(2) <strong>Gewerkschaft</strong><br />

(3) <strong>Betriebsgruppe</strong>


(1) <strong>Streikrecht</strong>


Was für Streiks gibt es?<br />

●<br />

Politischer Streik<br />

●<br />

Generalstreik<br />

●<br />

Vollstreik / Teilstreik<br />

●<br />

Proteststreik<br />

●<br />

Bummelstreik<br />

●<br />

Solidaritätsstreik<br />

●<br />

Punktestreik<br />

●<br />

Schwerpunktstreik<br />

●<br />

Wilder<br />

Streik<br />

●<br />

Betriebsstreik<br />

●<br />

Warnstreik<br />

Sitzstreik / Betriebsbesetzung<br />

●<br />

●<br />

Rollierende/Wellen-Streiks


Juristisches zum Streik<br />

● Träger von Streiks können nur <strong>Gewerkschaft</strong>en sein -><br />

„wilde Streiks“ sind verboten<br />

● Während des Streiks gibt es kein Lohn (§323 BGB) -><br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Arbeiter bekommen Geld von ihrer <strong>Gewerkschaft</strong> (ca. 1/3<br />

vom Brutto)<br />

Streik muss sich gegen andere Tarifpartei richten<br />

Friedenspflicht muss erloschen sein<br />

Forderungen sind tarifrechtlich regelbar<br />

Muss fair <strong>und</strong> nur in notwendigen Maße durchgeführt<br />

werden


Streik = Verfassungsrecht?<br />

● Im GG wird kein <strong>Streikrecht</strong> erwähnt -> <strong>Streikrecht</strong> wird<br />

aus Artikel 9 Absatz 3 GG hergeleitet -> kein<br />

B<strong>und</strong>esgesetz regelt das <strong>Streikrecht</strong><br />

● Nach Artikel 28 EU-Charta für Menschenrechte gibt es bei<br />

Interessenkonflikt das Recht auf kollektive Maßnahmen<br />

(einschließlich Streiks)<br />

● Aktuelles: Nach dem Lufthansa-Streik wollen SPD-<br />

Wirtschaftsexperte Rainer Wend <strong>und</strong> der Wirtschaftsweise<br />

Wolfgang Franz Einschränkungen der Tarifautonomie <strong>und</strong><br />

des <strong>Streikrecht</strong>s -> Änderung des Artikel 9 Absatz 3 GG


(2) <strong>Gewerkschaft</strong>


<strong>Gewerkschaft</strong>? Ja klar, der DGB<br />

Quelle: Schüler-Duden für Wirtschaft; S. 100


<strong>Gewerkschaft</strong> = DGB<br />

Dem ist nicht so!


Wat is denn dann eine<br />

<strong>Gewerkschaft</strong>?<br />

Definition nach Mayer-Lexikon:<br />

<strong>Gewerkschaft</strong>en, Organisationen lohn- oder<br />

gehaltsabhängiger Arbeitnehmer, die das Ziel einer<br />

bestmöglichen Interessenvertretung ihrer Mitglieder, in allen<br />

Bereichen der Gesellschaft, vor allem auf wirtschaftlichem<br />

<strong>und</strong> sozialem Gebiet, verfolgen. (...)


Juristische Definition vom<br />

<strong>Gewerkschaft</strong>sbegriff<br />

Eine <strong>Gewerkschaft</strong> ist nach herrschender Meinung:<br />

● Satzung muss die Wahrnehmung der Interessen ihrer<br />

Mitglieder in ihrer Eigenschaft als Arbeitnehmer erwähnen<br />

<strong>und</strong> der Wille Tarifverträge abzuschließen<br />

● Sie muss frei gebildet, gegnerfrei, unabhängig <strong>und</strong> auf<br />

überbetrieblicher Gr<strong>und</strong>lage organisiert sein.<br />

● braucht „soziale Mächtigkeit“<br />

nach Minderheiten-Meinung:<br />

● zuallererst gilt das GG<br />

● Genaue Regelung zu <strong>Gewerkschaft</strong> <strong>und</strong> Streiks ist dort<br />

nicht zu finden


<strong>Gewerkschaft</strong> im GG<br />

Art. 9 Absatz 3 GG (Koalitionsfreiheit):<br />

Das Recht, zur Wahrung <strong>und</strong> Förderung der Arbeits- <strong>und</strong><br />

Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für<br />

jedermann <strong>und</strong> für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die<br />

dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind<br />

nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig.


Kurze Zusammenfassung<br />

Eine <strong>Gewerkschaft</strong> ...<br />

... ist nicht gleich DGB (s. Tabelle)<br />

... ist eine Interessenvertretung (s. Definition Meyer-Lexikon)<br />

... ist eine Arbeitervereinigung, deren Rechte geschützt sind<br />

(s. GG)<br />

... deren Status nicht genau geklärt: (jur. Definition)<br />

-> nach herrschender Meinung benötigt eine G. den Willen<br />

TVe abzuschließen sowie die soziale Mächtigkeit<br />

-> nach Minderheiten-Meinung gilt vor allem das GG


Rechte von <strong>Gewerkschaft</strong>en<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

<strong>Gewerkschaft</strong>en genießen Autonomie vor dem Staat (GG)<br />

Recht zur Werbung <strong>und</strong> Betreuung der Mitglieder<br />

(Zutrittsrecht: §2 Absatz 2 BetrVG)<br />

Können selber feststellen, ob sie tariffähig sind (§2 TVG)<br />

Dürfen an Betriebsversammlungen teilnehmen<br />

(§46 Absatz 1 BetrVG)<br />

Können solche Versammlungen auch erzwingen<br />

(§43 Absatz 4 BetrVG)<br />

Bei groben Verstößen von Geschäftsleitung/Betriebsrat<br />

Klage beim Arbeitsgericht erheben (§23 Absatz 3 BetrVG)


(3) <strong>Betriebsgruppe</strong>


Vor- <strong>und</strong> Nachteile einer<br />

<strong>Betriebsgruppe</strong><br />

Vorteile:<br />

● Jeder Beschäftigte kann Mitglied sein<br />

● Kann sich an bestehenden Problemen orientieren oder<br />

aus Unzufriedenheit mit dem Betriebsrat<br />

● <strong>Betriebsgruppe</strong>n sind an keine Gesetze geb<strong>und</strong>en<br />

● Nicht an das Neutralitätsgebot geb<strong>und</strong>en<br />

Nachteile:<br />

● Kein gesetzlicher Schutz<br />

● Keine Möglichkeit zur Freistellung von der Arbeit<br />

● Begrenzung nur auf dem jeweiligen Betrieb


Möglicher Weg zur BG-Gründung<br />

Vom Einzelkämpfer zur Gruppe<br />

1. Du bist allein<br />

2. Bestehende Konflikte aufgreifen<br />

<strong>und</strong> Mut machen gemeinsam zu<br />

kämpfen<br />

3. Gezielt Leute ansprechen <strong>und</strong><br />

dann halt die <strong>Betriebsgruppe</strong><br />

gründen


Möglicher Weg zur BG-Gründung<br />

Struktur <strong>und</strong> Arbeitsstil der Gruppe<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Absolute Geheimhaltung der<br />

Mitgliedschaft<br />

Kleine Gruppen (≥5)<br />

Keine großen Versammlungen<br />

Treffen in privaten Räumen (auch<br />

mit Partnern, die nicht im Betrieb<br />

arbeiten)<br />

Kämpfe organisieren


Möglicher Weg zur BG-Gründung<br />

Forderungen durchsetzen<br />

●<br />

●<br />

●<br />

Zuerst Forderungen, die auch erfüllbar sind<br />

Zu hohe Forderungen führen zum Misserfolg <strong>und</strong> Angst<br />

Stufenweise Erhöhung der Forderung nur sinnvoll, wenn<br />

immer mehr mitmachen


ENDE

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