18.11.2012 Aufrufe

AMTSBLATT der Stadt Höchstadt ad Aisch

AMTSBLATT der Stadt Höchstadt ad Aisch

AMTSBLATT der Stadt Höchstadt ad Aisch

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Seite 6<br />

Teresa Maria Schwägerl, Ottilienweg 10;<br />

Tobias Markus Luca Klausner, GT Zentbechhofen, Wolfsteig 15.<br />

Eheschließungen:<br />

Christina Hilde Gumbrecht und Andreas Wilhelm Rittmayer, beide<br />

Margartenweg 5;<br />

Birgit Antje Heinrich und Daniel Marco Klein, beide Inastr. 23 a;<br />

Manuela Schmitt, GT Greiendorf, Hausnummer 22 und Harald<br />

Wolfgang Denk, Weisendorf, Kairlindacher Str. 72.<br />

Bei den Geburten und Eheschließungen werden aus Gründen des<br />

Datenschutzes nur solche Personalien aufgenommen, für die eine ausdrückliche<br />

Einwilligung zur Veröffentlichung vorliegt.<br />

Bekanntmachung<br />

Vollzug <strong>der</strong> Wassergesetze; Abwasseranlage <strong>St<strong>ad</strong>t</strong> <strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong>,<br />

Ortsteil Jungenhofen – Einleiten von Nie<strong>der</strong>schlagswasser aus<br />

dem Ortsteil Jungenhofen in den Hohenberger Weiher und einen<br />

Graben<br />

Die <strong>St<strong>ad</strong>t</strong> <strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong> beabsichtigt, das im Ortsteil Jungenhofen<br />

anfallende Nie<strong>der</strong>schlagswasser über eine Regenwasserkanalisation<br />

in einen Graben auf dem Grundstück Fl.Nr. 860 Gemarkung<br />

Zentbechhofen und in den Hohenberger Weiher einzuleiten.<br />

Das Einleiten von gesammeltem Abwasser in den Graben auf dem<br />

Grundstück Fl.Nr. 860 Gemarkung Zentbechhofen bezeihungsweise<br />

in den Hohenberger Weiher stellt eine Benutzung im Sinne des § 3<br />

Abs. 1 Nr. 4 WHG dar, für die gem. § 2 Abs. 1 WHG und § 7 WHG<br />

i.V.m. Art. 16 BayWG eine behördliche Erlaubnis (gehobene) erfor<strong>der</strong>lich<br />

ist.<br />

Der Plan liegt in <strong>der</strong> Zeit vom 22.12.2006 bis einschließlich 22.01.2007<br />

• bei <strong>der</strong> <strong>St<strong>ad</strong>t</strong> <strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>, Marktplatz 5, 91315 <strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong>,<br />

Zimmer 204,<br />

• und beim Landratsamt Erlangen-<strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong>, Dienststelle <strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong>,<br />

Schlossberg 10, Zimmer 205, 91315 <strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong><br />

während <strong>der</strong> Dienststunden zur Einsichtnahme aus.<br />

Einwendungen gegen das Vorhaben können während <strong>der</strong> Dienststunden<br />

bis spätestens 06.02.2006 schriftlich o<strong>der</strong> zur Nie<strong>der</strong>schrift erhoben<br />

werden<br />

• bei <strong>der</strong> <strong>St<strong>ad</strong>t</strong> <strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong> a.d.<strong>Aisch</strong>, Marktplatz 5, 91315 <strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong><br />

• und beim Landratsamt Erlangen-<strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong>, Dienststelle <strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong>,<br />

Schlossberg 10, Zimmer 205, 91315 <strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong>.<br />

Mit Ablauf <strong>der</strong> Einwendungsfrist sind alle Einwendungen ausgeschlossen,<br />

die nicht auf beson<strong>der</strong>en privatrechtlichen Titeln beruhen.<br />

Über die rechtzeitig erhobenen Einwendungen findet ein Erörterungstermin<br />

statt.<br />

Bei Ausbleiben eines Beteiligten an dem Erörterungstermin kann auch<br />

ohne ihn verhandelt werden. Verspätete Einwendungen können bei<br />

<strong>der</strong> Erörterung und Entscheidung unberücksichtigt bleiben.<br />

Wenn mehr als 50 Benachrichtigungen o<strong>der</strong> Zustellungen vorzunehmen<br />

sind, können Personen, die Einwendungen erhoben haben,<br />

von dem Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt<br />

werden. Ferner kann in diesem Fall die Zustellung <strong>der</strong><br />

Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung<br />

ersetzt werden.<br />

<strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong>, 27.11.2006<br />

Landratsamt Erlangen-<strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong><br />

I. A. B. Endlicher<br />

Hilfe per Mausklick<br />

Sozialatlas des Landkreises Erlangen-<strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong><br />

mit neuer Optik und Technik online<br />

Der Landkreis Erlangen-<strong>Höchst<strong>ad</strong>t</strong> bietet unter www.sozialatlas-erh.de<br />

eine neue, umfangreiche, aktualisierte Internetversion des Sozialatlasses<br />

an. Der Sozialatlas ist das umfassende Verzeichnis sozialer Einrichtungen<br />

im Landkreis und enthält zwischenzeitlich über 600 Einträge<br />

nichtkommerzieller, sozialer Organisationen. Neben <strong>der</strong> vollständigen<br />

Anschrift, sind auch Logos, Bil<strong>der</strong> und Angaben zu Arbeitsinhalten,<br />

sowie Web- und e-mail Adressen enthalten.<br />

Landrat Eberhard Irlinger ist sehr erfreut über dieses neue Angebot.<br />

Stellt es doch eine rund um die Uhr abrufbare Möglichkeit dar, in kürzester<br />

Zeit das passende Angebot für eine soziale Fragestellung herauszufiltern.<br />

2007 wird <strong>der</strong> Sozialatlas auch als Broschüre herausgegeben.<br />

Deshalb bitten wir alle sozialen Organisationen sich die neue<br />

Onlineversion anzusehen und bei Ergänzungs- und Än<strong>der</strong>ungswünschen<br />

mit Herrn Hl<strong>ad</strong>ik, Tel. 09131/803-255 o<strong>der</strong> Frau Wolter,<br />

Tel. 09131/803-211 in Verbindung zu setzen.<br />

Der nächste Winter kommt bestimmt …..<br />

Schnee auf Dächern – Tipps für Hausbesitzer<br />

Außergewöhnlicher Winter 2005/2006<br />

Der Winter 2005/2006 ist in Bayern atypisch verlaufen. Es hat früh<br />

geschneit. Der Schnee ist trotz einiger Tauperioden lange auf den<br />

Dächern liegen geblieben. Gebietsweise, z. B. im Bayerischen Wald<br />

und in Südostbayern, hat es auf den vorhandenen Altschnee wie<strong>der</strong>holt<br />

und teilweise sehr stark geschneit. In diesen Regionen lagen auf<br />

den Dächern hohe Schneelasten, die zahlreiche Schäden, teilweise mit<br />

Dacheinstürzen, verursachten. In einigen Landkreisen musste sogar<br />

Katastrophenalarm ausgelöst werden. Damit sich Hausbesitzer in<br />

Zukunft auf vergleichbare o<strong>der</strong> ähnliche Winterverhältnisse besser<br />

vorbereiten können, haben wir die nachstehenden Informationen und<br />

Tipps zusammengestellt.<br />

Wo ist die zulässige Schneelast geregelt?<br />

Die Schneelast, die beim Standsicherheitsnachweis für ein Gebäude<br />

angesetzt wird, ist in <strong>der</strong> Norm DIN 1055-5 „Lastannahmen für Bauten<br />

- Verkehrslast; Schneelast und Eislast“ geregelt. Sie ist in <strong>der</strong> DIN-<br />

Norm in kN/m 2 (Kilonewton pro Qu<strong>ad</strong>ratmeter) angegeben. Die DIN-<br />

Norm wird von Zeit zu Zeit überarbeitet und den neuesten<br />

Erkenntnissen, z. B. den aktuellen Schneemessdaten, angepasst. Bei<br />

alten Gebäuden können deshalb an<strong>der</strong>e Schneelasten berücksichtigt<br />

worden sein als nach <strong>der</strong> heute gültigen Ausgabe <strong>der</strong> DIN-Norm. Zum<br />

01.01.2007 wird eine Neufassung <strong>der</strong> DIN-Norm bauaufsichtlich eingeführt,<br />

die dann beim Standsicherheitsnachweis für neue Gebäude<br />

zu beachten ist.<br />

Die Schneelast kann mit <strong>der</strong> DIN 1055-5 für jeden Standort eines<br />

Gebäudes in Abhängigkeit von <strong>der</strong> Schneelastzone und <strong>der</strong><br />

Geländehöhe ermittelt werden. Dabei werden auch die Dachneigung<br />

und die Dachform berücksichtigt. Diese Schneelast wird zugleich auch<br />

als die zulässige Schneelast für ein Gebäude bezeichnet, die nicht überschritten<br />

werden soll. Eine zulässige Schneelast von z. B. 1 kN/m 2<br />

bedeutet, dass 100 kg Schnee, bezogen auf einen m 2 Grundrissfläche<br />

des Daches (Projektion auf die Waagrechte), zulässig sind. Eine gewisse<br />

Überschreitung <strong>der</strong> zulässigen Schneelast wird - ebenso wie die<br />

Alterung sowie geringfügige Abweichungen bei <strong>der</strong> Planung und<br />

Herstellung des Gebäudes - durch entsprechende Sicherheiten beim<br />

Standsicherheitsnachweis berücksichtigt.<br />

Wo findet man die für das Dach zulässige Schneelast?<br />

Die für das Dachtragwerk zulässige Schneelast kann dem Standsicherheitsnachweis<br />

für das Gebäude entnommen werden. Hilfsweise<br />

können Auskünfte über die zulässige Schneelast bei <strong>der</strong> zuständigen<br />

unteren Bauaufsichtsbehörde (in <strong>der</strong> Regel das Landratsamt, die kreisfreie<br />

<strong>St<strong>ad</strong>t</strong> o<strong>der</strong> die Große Kreisst<strong>ad</strong>t), o<strong>der</strong> einem örtlichen Ingenieuro<strong>der</strong><br />

Architekturbüro eingeholt werden.<br />

Bestehen Zweifel, ob das Dach für eine bestimmte Schneelast ausreichend<br />

dimensioniert ist, o<strong>der</strong> sind für das Gebäude keine statischen<br />

Unterlagen mehr vorhanden, sollte man sich an ein örtliches Ingenieuro<strong>der</strong><br />

Architekturbüro wenden.<br />

Warum ist nicht die Schneehöhe, son<strong>der</strong>n das Schneegewicht maßgebend?<br />

Pulverschnee ist leichter als Nassschnee und Nassschnee ist leichter<br />

als Eis. Der Grund dafür ist, dass Schnee in seinen verschiedenen<br />

Zustandsformen unterschiedlich dicht gelagert und daher verschieden<br />

schwer ist. Das Schneegewicht kann also stark variieren und damit<br />

Dächer unterschiedlich stark belasten.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!