Pretagus-Diamantfonds-Prospekt - b'nerd .media, Hamburg
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pretagus<br />
Diamant Fonds<br />
Verkaufsprospekt
Inhalt<br />
1 <strong>Prospekt</strong>verantwortung und Angabenvorbehalt .................................................................... 4<br />
2 Das Investitionsangebot im Überblick .................................................................................... 5<br />
2.1 Merkmale der Beteiligung .................................................................................................. 5<br />
2.2 Drei gute Gründe für die Beteiligung ................................................................................. 8<br />
3 Diamanten als Wertanlage .................................................................................................... 9<br />
4 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken .................................................................. 13<br />
4.1 Basisrisiken einer Vermögensanlage ................................................................................ 13<br />
4.2 Prognosegefährdende Risiken.......................................................................................... 14<br />
4.3 Anlagegefährdende Risiken .............................................................................................. 16<br />
4.4 Anlegergefährdende Risiken ............................................................................................ 19<br />
4.5 Maximales Risiko .............................................................................................................. 20<br />
5 Anbieter ............................................................................................................................. 21<br />
5.1 Die <strong>Pretagus</strong> GmbH und deren handelnde Personen ...................................................... 21<br />
5.2 Angaben zu früheren Investitionsangeboten ................................................................... 22<br />
6 Das Beteiligungskonzept ..................................................................................................... 23<br />
6.1 Struktur der Beteiligung ................................................................................................... 23<br />
6.2 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) .............................................................. 27<br />
6.3 Ergebnisermittlung und -verteilung ................................................................................. 29<br />
6.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Prognose) ............................................................ 29<br />
7 Rechtliches Konzept ............................................................................................................ 35<br />
7.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ..................................................................... 35<br />
7.2 Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen des<br />
Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft ................................................................. 37<br />
7.3 Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft ............................................................. 37<br />
7.4 Mittelverwendungskontrollvertrag .................................................................................. 40<br />
7.5 Vertriebs-, Konzeptions- und Marketingvertrag .............................................................. 41<br />
7.6 Kaufoption für Diamanten ............................................................................................... 42<br />
7.7 Laufende Vergütungen ..................................................................................................... 42<br />
8 Steuerliche Grundlagen ....................................................................................................... 44<br />
8.1 Besteuerung des stillen Gesellschafters im Rahmen des Fondsproduktes ...................... 44<br />
8.2 Steuerliche Behandlung der Fondsgesellschaft ............................................................... 48<br />
9 Projekt- und Vertragspartner .............................................................................................. 49<br />
10 Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-Verordnung............... 52<br />
11 Verträge ............................................................................................................................. 56<br />
Hinweis:<br />
Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des<br />
<strong>Prospekt</strong>es durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).<br />
Diamant Fonds 1
2 Diamant Fonds
Vorwort<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
Sicherheit, Ertrag und Laufzeit sind die drei<br />
wichtigsten Gesichtspunkte einer jeden Kapitalanlage.<br />
Sie zu vereinen scheint nahezu unmöglich.<br />
Und doch gibt es diese Kombination.<br />
So blickt erfreut zurück, wer vor einigen Jahren<br />
Gold gekauft hat, um es seinem Portfolio als<br />
langfristigen Sicherheitsbaustein beizumischen.<br />
Die Sicherheit durch Seltenheit spielte bei der<br />
Entscheidung für Gold als Kapitalanlage eine<br />
große Rolle. Eine permanente Verkaufsmöglichkeit<br />
sorgt für das Gefühl, jederzeit wieder<br />
aussteigen zu können und der Ertrag hat sich<br />
zumindest in der Rückbetrachtung in vielen<br />
Fällen als sehr beachtlich erwiesen. Der Volksmund<br />
sagt: „Es ist nicht alles Gold, was glänzt.“<br />
und meint damit einen abwertenden Vergleich.<br />
Doch liegt in dieser Aussage auch etwas sehr<br />
Positives, wenn es gelingt, sie auf andere seltene<br />
und wertvolle Stoffe der Natur zu übertragen.<br />
Diamanten sind nicht minder selten als Gold<br />
und äußerst wertvoll. Ihr Wert ist in den letzten<br />
Jahrzehnten stetig gestiegen und die Nachfrage<br />
nach Diamanten durch aufstrebende<br />
Schwellenländer wie China und Indien wächst<br />
zunehmend, während die Gewinnung von Diamanten<br />
immer aufwändiger und kostspieliger<br />
wird. Der Nachfrageüberhang bei Diamanten<br />
wird voraussichtlich auch zukünftig zu stetig<br />
steigenden Diamantenpreisen führen, ohne<br />
wesentlich von anderen Wirtschaftsfaktoren<br />
abhängig zu sein. Damit können Diamanten ein<br />
echter Inflationsschutz sein.<br />
Eine Sachwertanlage in Diamanten ist aus unserer<br />
Sicht allerdings nur dann sinnvoll, wenn<br />
durch einen direkten Zugang zum inneren Kreis<br />
der Diamantenhändler günstige Einkaufspreise<br />
erzielt werden können. Darüber hinaus ist eine<br />
hohe Expertise notwendig, um die Echtheit, die<br />
Reinheit und den fairen Preis der Steine zu<br />
ermitteln. Anders als bei Gold ist also ein erfahrenes<br />
Management mit ausgezeichneten<br />
Kontakten notwendig, um eine Diamantenanlage<br />
erfolgreich durchzuführen.<br />
Findet sich ein solches Fondsmanagement mit<br />
einer Reihe sicherheitsorientierter Anleger<br />
zusammen, bilden sie gemeinsam eine Einkaufsgemeinschaft,<br />
die eine erfolgreiche Investition<br />
in Diamanten möglich macht. Diese Form<br />
der gemeinschaftlichen Anlage in Diamanten<br />
bieten wir Ihnen mit unserem Diamant Fonds.<br />
Auf den nachfolgenden Seiten erläutern wir<br />
Ihnen die wesentlichen Grundlagen unseres<br />
Diamant Fonds sowie die rechtlichen und steuerrechtlichen<br />
Details.<br />
Ihr Berater oder Vermittler wird mit Ihnen klären,<br />
ob eine Anlage im <strong>Pretagus</strong> Diamant Fonds<br />
für Sie geeignet ist. Gern stehen auch wir für<br />
die Beantwortung weiterführender Fragen zur<br />
Verfügung.<br />
Wir freuen uns, Sie schon bald als Kunden begrüßen<br />
zu dürfen!<br />
<strong>Hamburg</strong>, im März 2012<br />
Diamant Fonds 3
<strong>Prospekt</strong>verantwortung und Angabenvorbehalt<br />
1 <strong>Prospekt</strong>verantwortung und Angabenvorbehalt<br />
<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher und Anbieter der<br />
Vermögensanlage ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH mit<br />
Sitz in 20457 <strong>Hamburg</strong>, Großer Burstah 31. Die<br />
<strong>Pretagus</strong> GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />
Dr. Antje Krey, Matthias Gosch<br />
und Tobias Meister, übernimmt als <strong>Prospekt</strong>verantwortliche<br />
und Anbieterin die Verantwortung<br />
für den Inhalt des Verkaufsprospektes.<br />
Die <strong>Prospekt</strong>verantwortliche erklärt, dass ihres<br />
Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen<br />
Umstände ausgelassen sind. Die<br />
<strong>Pretagus</strong> GmbH ist eingetragen beim Amtsgericht<br />
<strong>Hamburg</strong> unter der Nummer HRB 119998.<br />
Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
Dieser <strong>Prospekt</strong> wurde am 28.3.2012 aufgestellt.<br />
Alle Angaben dieses <strong>Prospekt</strong>es wurden sorgfältig<br />
erarbeitet und geprüft. Sie beruhen auf<br />
den gegenwärtigen wirtschaftlichen, rechtlichen<br />
und steuerlichen Verhältnissen. Die Haftung<br />
der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen für den<br />
Eintritt der steuerlichen oder wirtschaftlich<br />
angestrebten Ziele beim Anleger ist ausgeschlossen.<br />
Im Übrigen ist die Haftung der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen<br />
auf vorsätzliche oder<br />
grob fahrlässige Pflichtverletzungen bei Ersatz<br />
auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.<br />
Die prospektverantwortliche <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />
versichert, nach bestem Wissen und Gewissen<br />
über die ihr bekannten erheblichen Umstände,<br />
die für eine Entscheidung über eine Beteiligung<br />
<strong>Hamburg</strong>, 28. März 2012<br />
Dr. Antje Krey<br />
Geschäftsführer<br />
Matthias Gosch<br />
Geschäftsführer<br />
4 Diamant Fonds<br />
von Bedeutung sind, keine unrichtigen Angaben<br />
und keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen<br />
zu haben.<br />
Mit dem Zeichnungsschein gibt der Anleger<br />
sein Einverständnis zu dem vorstehenden Angabenvorbehalt.<br />
Angaben oder Zusagen, die<br />
von den im <strong>Prospekt</strong> gemachten abweichen,<br />
bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der<br />
<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen. Verbindlich ist nur<br />
der Inhalt dieses <strong>Prospekt</strong>es einschließlich der<br />
genannten Verträge sowie eventueller Nachträge.<br />
Beauftragte Vertriebsgesellschaften oder<br />
freie Handelsvertreter sind nicht befugt,<br />
rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.<br />
Emittentin der Vermögensanlage<br />
Emittentin der Vermögensanlage ist die PGD<br />
Projektgesellschaft Diamant GmbH, <strong>Hamburg</strong>,<br />
geschäftsansässig Großer Burstah 31, nachfolgend<br />
auch als „Beteiligungsgesellschaft“ oder<br />
„Fondsgesellschaft“ bezeichnet.<br />
Vermögensanlagen im Sinne der Vermögensverkaufsprospektverordnung<br />
(VermVerk-<br />
ProspV) sind vorliegend die zum Erwerb angebotenen<br />
stillen Gesellschaften der PGD Projektgesellschaft<br />
Diamant GmbH. Die Vermögensanlagen<br />
werden im Folgenden auch „stille<br />
Gesellschaften“, „stille Beteiligung“ oder „Gesellschaftsanteile"<br />
genannt.<br />
Tobias Meister<br />
Geschäftsführer
2 Das Investitionsangebot im Überblick<br />
2.1 Merkmale der Beteiligung<br />
Art der angebotenen Vermögensanlage<br />
(Stille Gesellschaft)<br />
Das Investitionsangebot im Überblick<br />
Die Anleger beteiligen sich als stille Gesellschafter an der Fondsgesellschaft<br />
PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH.<br />
Fondsgesellschaft PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />
Großer Burstah 31, 20457 <strong>Hamburg</strong><br />
Geschäftszweck Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von eigenem<br />
Vermögen, Erwerb und Handel von Diamanten sowie die Aufnahme von<br />
stillen Gesellschaftern zur Finanzierung des Geschäftszweckes.<br />
Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
Fondswährung Euro<br />
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des<br />
Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie<br />
kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche<br />
Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland<br />
errichten.<br />
<strong>Pretagus</strong> GmbH, Großer Burstah 31, 20457 <strong>Hamburg</strong><br />
Finanzierung Das Fondsvolumen wird vollständig durch die Einlagen der Anleger finanziert.<br />
Die Aufnahme von Fremdkapital ist nicht vorgesehen.<br />
Fondsvolumen Zielvolumen sind EUR 10 Mio. Die Geschäftsführung ist berechtigt, das<br />
Fondsvolumen zu erhöhen. Die Geschäftsführung ist ferner berechtigt, den<br />
Fonds bei einem geringeren Volumen zu schließen.<br />
Vorgesehene Frist für den Erwerb<br />
der Beteiligung<br />
Anzahl und Gesamtbetrag der<br />
Vermögensanlage,<br />
Mindestbeteiligung und Erwerbspreis<br />
Einzahlung der Beteiligungssumme<br />
Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach Veröffentlichung dieses Angebotes<br />
und läuft bis zum 31.03.2013. Die Geschäftsführung ist berechtigt,<br />
diese Frist um maximal 6 Monate zu verlängern. Die Geschäftsführung der<br />
Gesellschaft ist berechtigt, die Platzierungsphase zu beenden, z.B. weil<br />
kein geeignetes Anlageobjekt verfügbar ist, auch wenn das maximale stille<br />
Gesellschaftskapital zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeworben ist. Ein<br />
Mindestkapital für eine solche vorzeitige Schließung wird nicht vereinbart.<br />
Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 5.000, zzgl. 5% Agio. Die<br />
Bewertung erfolgt ausschließlich zum Nominalwert. Bezogen auf das geplante<br />
Fondsvolumen von EUR 10 Mio. beträgt die maximale Anzahl der<br />
Anteile 2.000. Der Gesamtbetrag beträgt EUR 10 Mio.<br />
Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme, mindestens<br />
EUR 5.000. Höhere Zeichnungssummen müssen ohne Rest durch 1.000<br />
teilbar sein. Die Einzahlung ist in EUR zu leisten.<br />
Das vorliegende Beteiligungsangebot enthält kein Fremdfinanzierungsangebot.<br />
Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligungssumme wird abgeraten.<br />
Der stille Gesellschafter leistet eine Einlage in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />
angegebenen Zeichnungsbetrages (Nominalbetrag der Einlage)<br />
zzgl. 5 % Agio.<br />
Der gesamte Betrag (Einlage zzgl. Agio) ist bis zum 15. des dem Begründungsdatum<br />
(Beginn der stillen Gesellschaft) vorausgehenden Monats auf<br />
das Mittelverwendungskonto einzuzahlen. Das Begründungsdatum ist der<br />
Beginn der stillen Gesellschaft, die stille Gesellschaft wird jeweils am ersten<br />
Tag eines Monats begründet.<br />
Diamant Fonds 5
Das Investitionsangebot im Überblick<br />
Gesamthöhe der Provisionen<br />
(Emissionskosten und laufende<br />
Kosten)<br />
6 Diamant Fonds<br />
Die Gesamthöhe der Provisionen beläuft sich auf einmalig EUR 1.330.000<br />
(EUR 500.000 Agio, EUR 830.000 Vertriebsprovision <strong>Pretagus</strong>) des Fondskapitals<br />
sowie weiterhin EUR 45.000 für die Konzeption des Fondsproduktes<br />
sowie EUR 80.000 für Druck- und Marketingleistungen.<br />
Weitere Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare<br />
Vergütungen, werden nicht gezahlt.<br />
Anlagestrategie Die eingeworbenen Mittel aus stillen Gesellschaften werden zum Erwerb<br />
von Diamanten verwendet. Das wirtschaftliche Ziel des Fonds besteht in<br />
der Gewinnerzielung aus Wertsteigerungen von Diamanten sowie in der<br />
Erwirtschaftung von Überschüssen aus Handelstätigkeit.<br />
Investitionskriterien und<br />
Beschreibung des Anlageobjektes<br />
Es erfolgt ausschließlich der Erwerb von geschliffenen Diamanten.<br />
Der Erwerb von Diamanten ist nur zulässig, wenn der Einkaufspreis nicht<br />
mehr als 90% des Preises lt. Rapaport-Liste beträgt.<br />
Vor dem Ankauf von Steinen mit der Mindestgröße von 0,5 Carat, Farbe<br />
weiss, Reinheit SI 1 und besser, ist ein Zertifikat eines gemmoligischen<br />
Labors vorzulegen. Vor dem Ankauf von Diamanten ab einer Größe von<br />
1 Carat, Farbe weiß, Reinheit VSI und besser ist ein HRD-, IGI-, DPL- bzw.<br />
GIA-Zertifikat vorzulegen. (Nähere Informationen zur Rapaport-Liste und<br />
Diamantmerkmalen finden sich in Kapitel 3)<br />
Maximal 5% des Fondsvolumens dürfen in den Ankauf von farbigen Dimanten<br />
und solche mit exotischen Schliffen (fancy diamonds), die sich<br />
nicht der Rapaport-Liste zuordnen lassen, investiert werden. Für diese<br />
Diamanten ist sowohl ein GIA- bzw. HRD-Zertifikat als auch ein Wertgutachten<br />
eines gemmologischen Institutes notwendig.<br />
Der Verkauf von Diamanten vor Ablauf der Fondslaufzeit ist zulässig, wenn<br />
mit dem Verkauf eine Handelsmarge von mindestens 20% realisiert wird<br />
bzw. wenn die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und den Anschaffungskosten<br />
eine Rendite von mindestens 7% p.a. (bezogen auf die Haltedauer<br />
des Diamanten) erbringt.<br />
Investitionsentscheidung Die Entscheidung für den Ankauf und Verkauf von Diamanten trifft die<br />
Fondsgeschäftsführung unter Beachtung der Investitionskriterien.<br />
Während der Investitionsphase muss der Mittelverwendungskontrolleur die<br />
Mittel für den Ankauf von Diamanten freigeben.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur überwacht die Ein- und Auslagerung von<br />
Diamanten aus dem Tresor. Zudem führt er jährlich eine Inventur durch,<br />
nimmt Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft und prüft die Einhaltung<br />
der Investitionskriterien.<br />
Fälligkeit / Laufzeit Die Laufzeit der stillen Gesellschaften endet am 31.12.2020.<br />
Ergebnisbeteiligung / Ausschüttung<br />
Die stillen Gesellschafter erhalten eine erfolgsabhängige Auszahlung in<br />
Form einer Ergebnisbeteiligung und partizipieren an realisierten Wertsteigerungen<br />
der Diamanten sowie an Überschüssen aus einer Handelstätigkeit.<br />
Für die Ergebnisbeteiligung des stillen Gesellschafters ist vom handelsrechtlichen<br />
Jahresüberschuss auszugehen, der sich vor Berücksichtigung<br />
des Ergebnisanteils der stillen Gesellschafter ergibt. Von dieser Ergebnisgröße<br />
erhalten die stillen Gesellschafter einen Anteil von 85%. Der Teil der<br />
Provisionen im Rahmen der Emissionskosten, der neben dem Agio gezahlt<br />
wird, wird für die Gewinnbeteiligung der stillen Gesellschafter wie ein<br />
Rechnungsabgrenzungsposten behandelt und anteilig über die Fondslaufzeit<br />
von 8,5 Jahren verteilt.
Das Investitionsangebot im Überblick<br />
Rückzahlung Der Rückzahlungsbetrag beträgt 100% der Einlage und wird am Ende der<br />
Laufzeit fällig.<br />
Rechte der Anleger Der Anleger kann den Beitritt als stiller Gesellschafter innerhalb der gesetzlichen<br />
Widerrufsfrist widerrufen.<br />
Wesentliche Grundlagen der<br />
steuerlichen Konzeption<br />
Übertragbarkeit der Vermögensanlage<br />
und eingeschränkte<br />
Handelbarkeit<br />
Dem stillen Gesellschafter stehen die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte<br />
aus § 233 HGB zu. Diese kann der stille Gesellschafter durch<br />
einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts-,<br />
steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufe ausüben lassen.<br />
Der geprüfte Jahresabschluss ist dem stillen Gesellschafter zu übersenden.<br />
Jährlich, spätestens zum 28.02. eines Jahres, hat die Gesellschaft einen<br />
schriftlichen Bericht zur Entwicklung des Fonds zu erstellen und leitet<br />
diesen an den stillen Gesellschafter. In diesen Bericht ist der Bericht des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs über dessen Kontrolltätigkeit zu integrieren.<br />
Stille Gesellschafter sind nicht zur Geschäftsführung und nicht zur Teilnahme<br />
an einer Gesellschafterversammlung befugt.<br />
An dem Ergebnis schwebender Geschäfte, die in dem Jahresabschluss des<br />
laufenden bzw. mit der Beendigung der stillen Gesellschaft endenden Geschäftsjahres<br />
der Beteiligungsgesellschaft nicht zu berücksichtigen sind,<br />
nimmt der stille Gesellschafter nicht teil; § 235 Abs. 2 HGB ist abbedungen.<br />
Ebenso wenig ist der stille Gesellschafter an etwaigen stillen Reserven<br />
oder einem Geschäftswert des Unternehmens der Beteiligungsgesellschaft<br />
beteiligt.<br />
Der stille Gesellschafter hat, ab einer Anlagesumme von EUR 10.000, das<br />
Recht, die Auszahlung des Saldos seines Kapital- und Verrechnungskontos<br />
in Diamanten zu verlangen. Genaueres ist dazu in Abschnitt 7.3 beschrieben.<br />
Daneben hat der Anleger das Recht auf Teilhabe am Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft,<br />
das Recht zur Teilnahme an Liquiditätsauszahlungen,<br />
zur ordentlichen Kündigung und zur Übertragung der stillen Beteiligung.<br />
Die Fondsgesellschaft ist gewerblich tätig. Mit der Beteiligung als stiller<br />
Gesellschafter erzielt der Anleger jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />
Diese unterliegen der Abgeltungssteuer. Siehe Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />
auf Seite 44 für ausführliche Erläuterungen.<br />
Eine Übertragung der stillen Gesellschaft durch Kauf, Schenkung, Abtretung<br />
oder sonstige Vereinbarung ist nach vorheriger Zustimmung der<br />
Beteiligungsgesellschaft jederzeit möglich. Die Zustimmung darf nur aus<br />
wichtigem Grund verweigert werden.<br />
Eine Übertragung der stillen Gesellschaft im Erbfall ist jederzeit möglich.<br />
Die stille Gesellschaft wird mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben sind<br />
verpflichtet, sich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten zu<br />
lassen, der die Rechte aus der stillen Gesellschaft für die Vollmachtgeber<br />
nur einheitlich ausüben kann.<br />
Eine Börse für den Handel mit der Vermögensanlage existiert mit Ausnahme<br />
von sogenannten Zweitmärkten nicht. Die freie Handelbarkeit der<br />
Vermögensanlage ist dementsprechend eingeschränkt. Die Möglichkeit der<br />
Veräußerung auf dem freien Markt ist den Anteilseigern jedoch möglich.<br />
Anlegerkreis Dieses Beteiligungsangebot ist für solche Anleger geeignet, die ihrem<br />
diversifizierten Portfolio eine unternehmerische börsenunabhängige Beteiligung<br />
beimischen wollen. Das Beteiligungsangebot findet nicht in verschiedenen<br />
Staaten statt, sondern ausschließlich in Deutschland.<br />
Das Angebot richtet sich an unbeschränkt steuerpflichtige Personen in<br />
Deutschland, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />
Diamant Fonds 7
Das Investitionsangebot im Überblick<br />
2.2 Drei gute Gründe für die Beteiligung<br />
1. Diamanten eignen sich als sicherheitsorientierte<br />
Sachwertanlage aufgrund des begrenzten<br />
Angebots und einer immer stärker<br />
wachsenden Nachfrage, speziell in den Ländern<br />
China, Indien und Russland. Ähnlich wie Gold<br />
sind Diamanten ein knappes Gut und gewinnen<br />
damit stetig an Wert.<br />
2. Der Diamant Fonds bietet den Anlegern<br />
die Möglichkeit, sich an einer Einkaufsgemeinschaft<br />
zu beteiligen, die durch den Einsatz<br />
einer Diamantgutachterin im Fondsmanagement<br />
über den Zugang zum exklusiven Markt<br />
der Diamantenhändler verfügt. Dieser Zugang<br />
ermöglicht im Vergleich zu einer Direktanlage<br />
in Diamanten sehr günstige Einkaufspreise,<br />
deren maximale Höhe im vorliegenden<br />
3. Eine schnelle Verfügbarkeit des eingesetzten<br />
Anlagekapitals und die Wahlmöglichkeit,<br />
sich Geld oder Diamanten auszahlen zu<br />
lassen, bringen den Anlegern eine hohe Flexibilität.<br />
Bereits nach einem Jahr können Anleger<br />
ihre Beteiligung am Diamant Fonds kündigen<br />
und sich, ab einer Anlagesumme von EUR<br />
10.000, für eine Auszahlung in Form von Geld<br />
oder Diamanten entscheiden. Mit der möglichen<br />
Ausgabe von Diamanten am Ende der<br />
8 Diamant Fonds<br />
Im Gegensatz zu Gold scheiden Diamanten im<br />
Zuge der Schmuckverarbeitung aus dem Markt<br />
aus und kehren nur zu einem weit geringeren<br />
Anteil „gebraucht“ in den Kreislauf zurück als<br />
Gold. So muss der Bedarf an Diamanten im<br />
Wesentlichen durch die Gewinnung neuer<br />
Steine gedeckt werden, was zunehmend<br />
schwerer wird und die Preise weiter steigen<br />
lässt.<br />
Verkaufsprospekt festgeschrieben ist. So ist das<br />
Fondsmanagement vertraglich zu einem günstigen<br />
Einkauf verpflichtet. Darüber hinaus verfügt<br />
das Fondsmanagement über eine hohe<br />
Expertise in der Begutachtung und Bewertung<br />
von Diamanten. Damit ist sichergestellt, dass<br />
Diamanten zu günstigen Preisen eingekauft<br />
werden.<br />
Fondslaufzeit haben Anleger auch nach Ablauf<br />
von 8 Jahren die Chance, auf steigende Diamantpreise<br />
zu setzen. Vielleicht lassen sich<br />
einzelne Anleger ein schönes Schmuckstück<br />
fertigen und schaffen auf diese Weise ein Familienerbstück.<br />
Die Diamanten für die Anfertigung<br />
eines Schmuckstückes können auf diese<br />
Weise in aller Regel deutlich günstiger beschafft<br />
werden als bei einem Direktkauf im<br />
Juweliergeschäft.
3 Diamanten als Wertanlage<br />
Diamanten als Wertanlage<br />
Diamanten als Kapitalanlage versprechen aufgrund stetig wachsender Nachfrage und abnehmender<br />
Fördermengen dauerhafte Wertzuwächse. Als täglich handelbare Sachwerte<br />
bieten sie Schutz vor Inflation.<br />
Die handelnden Personen im Diamant Fonds verfügen durch weitreichende Erfahrung und<br />
Kontakte über den Zugang zu einem engen Markt. Darüber hinaus können Echtheit und Wert<br />
der Diamanten im eigenen Haus bestimmt werden. Die Interessen der Anleger und des<br />
Fondsmanagements sind gleichgerichtet. Beide profitieren von einer hohen Sicherheit und<br />
stetigen Wertzuwächsen der Diamanten.<br />
Ein unabhängiger Mittelverwendungskontrolleur überwacht die Einhaltung festgelegter Ankaufskriterien<br />
sowie die Ein- und Auslagerung der Diamanten.<br />
Begrenztes Angebot – steigende Nachfrage<br />
Diamanten sind, ebenso wie Gold ein knappes<br />
Gut, das seit Jahrzehnten deutlich mehr nachgefragt<br />
als gewonnen wird. Steigende Nachfrage<br />
und sinkende Fördermengen von Diamanten<br />
sowie die guten Verbindungen des Fondsmanagements<br />
im internationalen Diamantenmarkt<br />
machen den Diamant Fonds zu einer<br />
sehr sicheren Sachwertanlage mit stabilen<br />
Renditeaussichten.<br />
Die anhaltend hohe Nachfrage wurde in den<br />
letzten Jahren durch das Entstehen und Verbreitern<br />
gehobener Mittelschichten in China,<br />
Indien und Russland gestärkt. Steigende Einkommen<br />
sorgen für einen verstärkten Wunsch<br />
nach Luxus und Statussymbolen. Aber auch in<br />
anderen Teilen der Welt ist die Nachfrage nach<br />
Diamanten in den letzten Jahrzehnten stetig<br />
gestiegen.<br />
Der <strong>Pretagus</strong> Diamant Fonds ist ausschließlich<br />
auf geschliffene Diamanten ausgerichtet, die<br />
für eine Verarbeitung in Schmuckstücken geeignet<br />
sind. Diamanten für die Fertigung von<br />
Werkzeugen, wie z.B. Bohrern und Schleifscheiben,<br />
finden in unserem Fonds keine Berücksichtigung.<br />
Der Gesamtbedarf an Diamanten kann in den<br />
nächsten Jahren laut Aussage verschiedener<br />
Experten nicht durch die Neugewinnung gedeckt<br />
werden. Inzwischen gibt es zwar die<br />
Möglichkeit, Diamanten synthetisch, also<br />
künstlich herzustellen - dieses Verfahren ist<br />
allerdings selbst im Hinblick auf einen technischen<br />
Fortschritt so zeitaufwändig und kostenintensiv,<br />
dass künstliche Diamanten überwiegend<br />
teurer sind als natürliche Diamanten. Vor<br />
diesen Hintergründen ist davon auszugehen,<br />
dass die Diamantenpreise weiterhin ansteigen.<br />
Diamant Fonds 9
Diamanten als Wertanlage<br />
Diamantenpreise – Entstehung, Entwicklung, Aussichten<br />
Anders als bei Gold gibt es für Diamanten keine<br />
einheitliche Preisfeststellung. Während Gold<br />
durch seine chemische Beschaffenheit beliebig<br />
umgeformt werden kann, ist die Beschaffenheit<br />
eines jeden Diamanten einzigartig. Die<br />
Vielzahl von Größen, Formen, Färbung sowie<br />
anderer Qualitätsmerkmale lässt keine einheitliche<br />
Preisbestimmung für einen Einheitsdiamanten<br />
zu. Daher fließen seit Jahrzehnten die<br />
Handelspreise bestimmter Diamantenhändler<br />
in die so genannte Rapaport Preisliste ein.<br />
Rapaport-Liste als wichtiger Maßstab<br />
In der so genannten Rapaport-Liste werden<br />
wöchentlich die Durchschnittspreise für unterschiedliche<br />
Diamanten ermittelt, die sich als<br />
Mittelwerte der gemeldeten Handelsumsätze<br />
der angeschlossenen Händler ergeben. Die<br />
individuellen Merkmale von Diamanten werden<br />
hierbei berücksichtigt.<br />
Der Rapaportpreis eines Diamanten berücksichtigt<br />
die berühmten 4 C´s – Carat (Gewichtseinheit;<br />
0,2 Gramm entspricht in der<br />
Regel 1 Carat), Colour (Farbe), Clarity (Reinheit)<br />
und Cut (Art des Diamantenschliffs). Die einzelnen<br />
Merkmale werden in verschiedenen<br />
Abstufungen beschrieben, beispielsweise gibt<br />
es für die Reinheit von Diamanten die Merkmale<br />
IF für lupenrein, VVS für very very small<br />
inclusions (sehr, sehr kleine Einschlüsse), VS für<br />
very small inclusions (sehr kleine Einschlüsse),<br />
SI für small inclusions (kleine Einschlüsse) sowie<br />
P1 bis P3 für piqué (Einschlüsse, die mit<br />
bloßem Auge erkennbar sind). Im Bereich der<br />
Farben werden Buchstabenabstufungen verwendet.<br />
Die Farben D und E kennzeichnen sehr<br />
weiße Diamanten wohingegen die Farben M<br />
und N für getönte Diamanten stehen und die<br />
Farben Q und R für gelbliche Diamanten. Je<br />
reiner und weißer ein Diamant, umso höher ist<br />
sein Wert.<br />
10 Diamant Fonds<br />
Zusammengefasst lassen sich aus diesen vier<br />
Merkmalen anhand der wöchentlich veröffentlichten<br />
Tabellen Diamantenpreise ermitteln.<br />
Die Rapaport-Liste hat sich zu einem elementaren<br />
Bestandteil bei der Preisfindung für Diamanten<br />
entwickelt. Daneben gibt es eine Reihe<br />
anderer Preisindizes, die jeweils die Handelspreise<br />
einer bestimmten Händlergruppe zusammenfassen.<br />
Alle Preisfeststellungen haben<br />
gemein, dass sie das Verhältnis von Angebot<br />
und Nachfrage widerspiegeln.<br />
Zertifikate und Expertisen zur Diamantenbeurteilung<br />
Die Ausprägung der 4 C´s für Diamanten wird<br />
häufig in sogenannten Zertifikaten dokumentiert.<br />
Gemmoligische Labore und spezialisierte<br />
Institute für die Diamantenbeurteilung stellen<br />
Zertifikate aus, die eine genaue Beschreibung<br />
des jeweiligen Diamanten enthalten. Anerkannte<br />
Labore und Institute sind beispielsweise<br />
folgende:<br />
� HRD, Hoge Raad voor Diamant, Antwerpen<br />
� IGI, International Gemological Institute,<br />
Antwerpen<br />
� DPL, Diamant Prüflabor, Idar-Oberstein<br />
� GIA, Gemological Institute of America,<br />
New York
Diamanten als Anlageobjekt - Positive Wertsteigerungspotenziale<br />
und echter Inflationsschutz<br />
Unter Annahme einer steigenden Nachfrage<br />
nach Diamanten und unter Berücksichtigung<br />
der begrenzten und sinkenden Fördermengen,<br />
ist eine Aufwärtsbewegung der Diamantpreise<br />
wahrscheinlich.<br />
Akteure aus Schwellenländern, wie China und<br />
Indien, sind erst seit einigen Jahren nennenswert<br />
auf dem Diamantenmarkt aktiv. Der Bedarf<br />
dieser Länder an Diamanten für die<br />
Schmuckverarbeitung ist ebenso, wie auch in<br />
Russland, längst nicht gesättigt. Eine stark<br />
wachsende gehobene Mittelschicht und der<br />
zunehmende Reichtum oberer sozialer Schichten<br />
verlangt nach Diamanten unterschiedlicher<br />
Größe, Reinheit und Form. Zudem gelangen<br />
weitere Schwellenländer wie Brasilien, Mexiko<br />
oder Thailand zu höherem Wohlstand, der<br />
erfahrungsgemäß mit einer steigenden Nachfrage<br />
nach Diamanten einhergehen wird.<br />
Führende Experten gehen davon aus, dass die<br />
Nachfrage nach Diamanten bis zum Jahr 2020<br />
doppelt so stark zunehmen wird wie das Angebot.<br />
Diese Einschätzung lässt, vorsichtig betrachtet,<br />
darauf schließen, dass Diamanten<br />
eine Kapitalanlage mit beständigem Wertzuwachs<br />
sein werden. Als Sachwert in Form eines<br />
knappen Gutes eignen sich Diamanten darüber<br />
hinaus als Inflationsschutz.<br />
Möglichkeiten der Investition in Diamanten<br />
Während eine Investition in Gold als physisches<br />
Investment in Form von Barren, als Zertifikat<br />
auf den Goldpreis oder über Fonds möglich ist,<br />
bringen Diamanteninvestments deutlich größere<br />
Hürden mit sich. Unterschiedliche Größen<br />
und Farben von Diamanten sowie deren Schliff<br />
und Reinheit, lassen sich im Vergleich zu Gold<br />
nur mit höherem Aufwand bewerten. Die verschiedenen<br />
Preise für einzelne Diamantenkategorien<br />
lassen z.B. Zertifikat-Produkte auf einen<br />
bestimmten Index kaum zu.<br />
Diamanten als Wertanlage<br />
Zusätzlich ist der Zugang zum Handelsmarkt für<br />
Diamanten nicht allein durch Geld zu erreichen.<br />
Echte Händlerpreise erhält nur derjenige,<br />
der neben dem notwendigen Kapital auch persönliche<br />
Kontakte zu Diamantenhändlern aufbauen<br />
konnte und diese intensiv pflegt. Daher<br />
ist bislang die gängigste Methode einer Beteiligung<br />
am Diamantmarkt der Kauf von Minenaktien<br />
oder Aktien großer Handelsgesellschaften.<br />
Die Kurse dieser Aktien unterliegen nicht nur<br />
den Wertschwankungen innerhalb der Unternehmen,<br />
sondern sind zusätzlich durch die Fantasie<br />
und die Erwartungen von Analysten geprägt.<br />
Dadurch bilden solche Aktieninvestments<br />
nur am Rande die positive Entwicklung<br />
der Diamantenpreise ab.<br />
Neben dem Kauf von Aktien können geneigte<br />
Anleger Diamanten auch direkt kaufen. Das<br />
bringt allerdings gleich mehrere Herausforderungen<br />
mit sich.<br />
Herausforderung bei einem eigenständigen Kauf<br />
von Diamanten<br />
Diamanten ebenso wie Gold eigenständig zu<br />
kaufen und in einem Schließfach zu verwahren,<br />
ist möglich. Anleger sollten sich allerdings folgende<br />
Fragen beantworten:<br />
Kann ein Laie die Echtheit des Diamanten oder<br />
eines Echtheitszertifikats selbst bestimmen?<br />
In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass<br />
Anlegern Diamanten verkauft wurden, die gefälscht<br />
waren. Mitgelieferte Echtheitszertifikate<br />
waren ebenfalls gefälscht und eventuelle<br />
Rückkaufgarantien der Verkäufer entpuppten<br />
sich als unhaltbar.<br />
Kann ein Laie die Größe, Farbe, Reinheit, Schliff<br />
und den Wert eigenständig einschätzen?<br />
Selbst wenn ein einzelner Anleger die Möglichkeit<br />
zum Erwerb eines echten Diamanten bekommt,<br />
ist der tatsächliche Wert dieses Dia-<br />
Diamant Fonds 11
Diamanten als Wertanlage<br />
manten ohne Expertise nicht zu beurteilen.<br />
Die verschiedenen Merkmale in einem Preis<br />
zusammenzuführen ist eine Herausforderung,<br />
der nur Experten mit einer fundierten Ausbildung<br />
und jahrelanger Erfahrung gewachsen<br />
sind. Schmuckhändler verfügen häufig über<br />
diese Expertise, berechnen jedoch für den Verkauf<br />
eines Diamanten den Endkundenpreis und<br />
nicht den günstigen Händlerpreis.<br />
Die Endkundenpreise sind nicht selten mehr als<br />
doppelt so hoch wie die aktuellen Händlerpreise<br />
lt. Rapaport-Liste. Beim Einkauf eines<br />
Diamanten muss der Anleger demnach mit<br />
hohen Anschaffungskosten rechnen. Beim Verkauf<br />
von Diamanten an einen Schmuckhändler<br />
sind hingegen hohe Abschläge auf den Marktpreis<br />
hinzunehmen. Oft erzielen private Verkäufer<br />
deutlich weniger als den Preis lt. Rapaport-Liste.<br />
Zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis<br />
liegen dann mehr als 100%, die auch ein<br />
steigender Diamantenmarkt nicht so schnell<br />
ausgleichen kann.<br />
Wer hat Zugang zum Diamantenhandel und<br />
entsprechenden Händlerpreisen?<br />
Eine Direktanlage in Diamanten ist nur sinnvoll,<br />
wenn die Chance besteht, zu günstigen Händlerpreisen<br />
einzukaufen. Privaten Anlegern<br />
bleibt diese Möglichkeit in der Regel verwehrt.<br />
Selbst ein hoher Anlagebetrag garantiert nicht<br />
automatisch günstige Einkaufspreise. Vielmehr<br />
ist es erforderlich, über gute Kontakte zu Dia-<br />
12 Diamant Fonds<br />
manthändlern zu verfügen, die bereit sind,<br />
Zutritt zu diesem elitären Kreis zu gewähren.<br />
Das Fondskonzept im Überblick<br />
Unsere Anleger beteiligen sich mit ihrer Einlage<br />
als typisch stille Gesellschafter an der Fondsgesellschaft<br />
und bilden damit eine Einkaufsgemeinschaft.<br />
Die Mindestanlagesumme beträgt<br />
EUR 5.000,- zzgl. 5% Agio. Der Fonds endet am<br />
31.12.2020. Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit<br />
besteht nach 1 Jahr Laufzeit mit 3 Monaten<br />
Kündigungsfrist zum Quartalsende.<br />
Ertragspotenzial für die Anleger besteht in einem<br />
Wertzuwachs der Diamanten und in der<br />
Erzielung von Überschüssen aus Handelstätigkeiten.<br />
Die Rückzahlung des Anlegerkapitals erfolgt,<br />
ab einer Anlagersumme von EUR 10.000,<br />
wahlweise in Euro oder Diamanten.<br />
Das Fondskonzept bietet die Sicherheit einer<br />
Sachwertanlage in Diamanten mit günstigen<br />
Einkaufsbedingungen sowie einer unabhängigen<br />
Kontrollinstanz zur Überprüfung der Einhaltung<br />
aller Investitionskriterien.<br />
Das Fondsmanagement, bestehend aus einer<br />
Diamantgutachterin und einer kaufmännischen<br />
Leitung, verantwortet den Kauf, die Lagerung<br />
und den Verkauf der Diamanten. Dabei liegt<br />
der Fokus auf leicht handelbaren Steinen, deren<br />
Nachfrage voraussichtlich dauerhaft weit<br />
über der Neugewinnung liegt. Durch eine erfolgsabhängige<br />
Vergütung werden die Interessen<br />
der Anleger und des Fondsmanagements in<br />
die gleiche Richtung gelenkt.<br />
Eine namhafte Sicherheitsfirma sorgt für die<br />
sichere Verwahrung der Diamanten.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert<br />
die Einhaltung der prospektierten Investitionskriterien,<br />
nimmt Einsicht in die Unterlagen der<br />
Fondsgesellschaft und berichtet den Anlegern<br />
über die Ergebnisse seiner Prüftätigkeit.
4 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Der Stille Gesellschafter stellt der Gesellschaft, deren Beteiligung er gezeichnet hat, Kapital<br />
zur Verfügung und sollte sich daher über die mit der angebotenen Vermögensanlage wesentlichen<br />
tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Klaren sein: Es handelt sich bei der hier<br />
angebotenen Vermögensanlage um eine nicht mündelsichere Anlage. Eine negative wirtschaftliche<br />
Entwicklung der Gesellschaft oder des Anlageobjektes kann den Ertrag der Anlage<br />
beeinträchtigen und gegebenenfalls zum Kapitalverlust führen.<br />
Personen, welche die Entscheidung über eine Beteiligung nicht alleine treffen möchten, sollten<br />
sich vor der Beteiligung von einer kompetenten Person ihres Vertrauens, z.B. einem Finanz-,<br />
Rechts- oder Steuerberater, beraten lassen. Die Kapitalanlage sollte lediglich eine<br />
Portfoliobeimischung sein.<br />
4.1 Basisrisiken einer Vermögensanlage<br />
Die Basisrisiken einer Vermögensanlage sind<br />
für die stille Gesellschaft relevant und bestehen<br />
aus folgenden Risiken:<br />
Liquiditätsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass bei der hier angebotenen<br />
Vermögensanlage der jederzeitige Verkauf<br />
zu marktgerechten Preisen (Liquidität)<br />
nicht gegeben ist. Im Falle einer nicht vorhandenen<br />
Liquidität kann der Verkauf dieser Vermögensanlage<br />
mit Verlusten für den Anleger<br />
verbunden sein. Für den Anleger besteht das<br />
Risiko, dass die stille Beteiligung nicht oder nur<br />
unterhalb des Nominalwertes veräußert werden<br />
kann.<br />
Inflationsrisiko<br />
Infolge von Geldentwertung kann Anlegern ein<br />
Vermögensschaden entstehen. Die Inflation<br />
beeinflusst sowohl den Realwert des vorhandenen<br />
Vermögens als auch den realen Ertrag,<br />
der mit dem Vermögen angestrebt wird.<br />
Dadurch kann es zu einer Minderung des realen<br />
Wertes der Auszahlungen sowie des Rückzahlungsbetrages<br />
des stillen Gesellschaftskapitals<br />
des Anlegers kommen.<br />
Spezielle Risiken der stillen Gesellschaft<br />
Risiko aufgrund der Eigenkapitalstellung der stillen<br />
Gesellschaft<br />
Im Falle der Liquidation und der Eröffnung<br />
eines Insolvenzverfahrens auf das Vermögen<br />
der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />
oder eines außergerichtlichen Vergleiches oder<br />
eines der Abwendung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />
dienenden Verfahrens sind<br />
Ansprüche der stillen Gesellschafter (Anleger)<br />
nachrangig. Zahlungen an Stille Gesellschafter<br />
können solange nicht erfolgen, bis die Ansprüche<br />
der Gläubiger der PGD Projektgesellschaft<br />
Diamant GmbH vollständig befriedigt sind. Dies<br />
kann zum teilweisen oder vollständigen Verlust<br />
des Anlegerkapitals führen.<br />
Diamant Fonds 13
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Risiko aufgrund der begrenzten Auszahlung an<br />
stille Gesellschafter<br />
Auszahlungen in Form von Gewinnbeteiligungen<br />
an die stillen Gesellschafter werden nur<br />
geleistet, wenn ein positiver Jahresüberschuss<br />
vor Zinsen erwirtschaftet wird. Stille Gesellschafter<br />
sind dem Risiko ausgesetzt, dass Gewinnbeteiligungen<br />
teilweise oder insgesamt<br />
ausbleiben. Ein Ausbleiben von Auszahlungen<br />
an die stillen Gesellschafter kann dazu führen,<br />
dass die Rendite geringer ausfällt als vom Anleger<br />
erwartet.<br />
Klassifizierung weiterer Risiken<br />
Risiken werden gemäß IDW Standard 4 des<br />
Instituts für Wirtschaftsprüfer in folgende drei<br />
Gruppen unterteilt: Zur ersten Gruppe zählen<br />
prognosegefährdende Risiken, die zu einer<br />
Nichterreichung der prospektierten Auszahlungen<br />
führen können. Zur zweiten Gruppe gehören<br />
anlagegefährdende Risiken, die zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust der Anlage<br />
zzgl. Agio führen können. Zur dritten Gruppe<br />
werden anlegergefährdende Risiken gezählt,<br />
die dazu führen, dass über den Verlust<br />
der gesamten Zeichnungssumme zzgl. Agio<br />
hinaus, das Vermögen der Anleger gefährdet<br />
wird.<br />
Die nachstehend genannten Risikofaktoren<br />
können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert<br />
auftreten. Dies könnte dazu führen, dass<br />
die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt<br />
werden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten<br />
Kapitals. Ein Verlust, der das Anlagekapital<br />
übersteigt, ist in Fällen der Fremdfinanzierung<br />
der stillen Beteiligung seitens der Anleger aber<br />
auch durch Steuerzahlungen möglich.<br />
14 Diamant Fonds<br />
4.2 Prognosegefährdende Risiken<br />
Prognosegefährdende Risiken sind Risiken, die<br />
zu geringeren Auszahlungen als prognostiziert<br />
führen können. Dieser <strong>Prospekt</strong> enthält keine<br />
Auszahlungsprognose in Form einer Prognoserechnung.<br />
Dennoch sind im nachstehenden<br />
Abschnitt diejenigen Risiken aufgeführt, die<br />
nach Auffassung des Anbieters die Auszahlungen<br />
für Anleger reduzieren können.<br />
Allgemeines Marktrisiko<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
aufgrund sich verändernder Bedingungen auf<br />
dem Weltmarkt für Diamanten oder in der<br />
Schmuckindustrie der Diamantpreis zukünftig<br />
sinkt und der Anleger somit einen Wertverlust<br />
hinnehmen muss. Dies könnte auch der Fall<br />
sein, wenn der Preis der Diamanten zwar<br />
steigt, der Wertzuwachs jedoch nicht ausreicht,<br />
um die Emissionskosten und/oder die laufenden<br />
Verwaltungskosten des Fonds auszugleichen.<br />
Die genannten Fälle können zu einem<br />
Verlust des gesamten Beteiligungsbetrages<br />
zzgl. Agio führen. Sollte die Entwicklung der<br />
Diamantpreise langsamer als die allgemeine<br />
Inflation verlaufen, wäre dies mit einem Kaufkraftverlust<br />
des eingezahlten Kapitals verbunden.<br />
Weder der Anbieter noch die Beteiligungsgesellschaft<br />
garantieren dem Anleger eine bestimmte<br />
Auszahlung oder die Rückzahlung des<br />
eingezahlten Kapitals. Eine Wertsteigerung der<br />
Diamanten kann nicht garantiert werden.
Blind Pool Risiko<br />
Die Beteiligung am Diamant Fonds hat Blind<br />
Pool Charakter. Dies bedeutet, dass einzelne<br />
oder alle Diamantkäufe, bzw. deren genaue<br />
Bedingungen zum Zeitpunkt des Eintritts des<br />
Anlegers noch nicht im Einzelnen feststehen.<br />
Die Risiken aus dem Anlageobjekt sind nur<br />
bedingt einschätzbar und die Anleger können<br />
sich vorab kein abschließendes Bild über die<br />
Investitionen machen. Sämtliche Prognoserechnungen<br />
haben daher nur beispielhaften<br />
Charakter. Der Ertrag der Vermögensanlage<br />
hängt im Wesentlichen von den realisierbaren<br />
Einkaufs- und Verkaufspreisen für Diamanten<br />
ab. Die Investition in konkrete Diamanten erfolgt<br />
auf Grundlage der Investitionskriterien<br />
und ggf. vorzulegender Zertifikate für Diamanten.<br />
Es muss darauf hingewiesen werden, dass<br />
auch nach Beachtung und Gewichtung aller<br />
relevanten Auswahlkriterien und Analysen bei<br />
zukünftigen Diamantkäufen wegen nicht vorhersehbarer<br />
Entwicklungen Gewinne ausbleiben<br />
oder dauerhafte Verluste entstehen können.<br />
Ferner werden Rückflüsse aus Diamantverkäufen<br />
zu weiteren Diamantkäufen<br />
verwendet und unterliegen damit erneut denselben<br />
Risiken, die oben beschrieben wurden.<br />
Investitionsrisiken<br />
Es besteht das Risiko, dass die Suche nach geeigneten<br />
Diamanten in ausreichendem Umfang<br />
mehr Zeit in Anspruch nimmt als erwartet oder<br />
sogar völlig scheitert. Ist keine zeitnahe Investition<br />
in Diamanten möglich, besteht das Risiko,<br />
dass die Fondsgesellschaft in erheblichem Maße<br />
über liquide Mittel verfügt, die nicht investiert<br />
sind und allenfalls zum aktuellen Tageszinssatz<br />
angelegt werden können. Gleiches gilt,<br />
sofern frei werdende Mittel nicht für Auszahlungen<br />
an Anleger, sondern für erneute Investitionen<br />
verwendet werden sollen. Diese Risiken<br />
können den vom Anleger erwarteten Ertrag der<br />
Vermögensanlage mindern.<br />
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Schlüsselpersonenrisiko<br />
Ein Ausscheiden von Entscheidungsträgern<br />
bedeutet den Abfluss von Wissen und verfügbaren<br />
Managementkapazitäten. Dies kann sich<br />
nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />
von Gesellschaften auswirken. Dies gilt gleichermaßen<br />
für die Fondsgeschäftsführung, den<br />
Mittelverwendungskontrolleur sowie andere<br />
Vertragspartner. Bei der Prüfung der Einhaltung<br />
der Investitionskriterien ist es möglich,<br />
dass Fehlentscheidungen getroffen werden.<br />
Fehlentscheidungen und der Abgang von<br />
Schlüsselpersonen können den vom Anleger<br />
erwarteten Ertrag der Vermögensanlage mindern.<br />
Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />
Die Anleger partizipieren mittelbar am Wirtschaftszweig<br />
des Diamantenhandels und der<br />
Schmuckindustrie. Sollten sich diese Märkte<br />
negativ entwickeln, könnte sich dies negativ<br />
auf die Wertentwicklung der Diamanten und<br />
die Erzielung von Handelsüberschüssen auswirken<br />
und geringere bzw. ausbleibende Rückflüsse<br />
für die Anleger zur Folge haben. Soweit<br />
Diamanten in Nicht-EUR-Währungen erworben<br />
oder verkauft werden, kann sich eine negative<br />
Entwicklung des Wechselkurses nachteilig auf<br />
die Beteiligungsgesellschaft auswirken. Im Ergebnis<br />
führt die Realisierung dieser Risiken zu<br />
einer reduzierten Auszahlung für die Anleger.<br />
Kostenrisiken<br />
Sollten während der Haltedauer der Beteiligung<br />
die kalkulierten Kosten der Gesellschaft<br />
stark ansteigen oder zusätzliche Kosten anfallen,<br />
führt dies zu geringeren Auszahlungen.<br />
Diamant Fonds 15
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Wiederanlagerisiken<br />
Im Rahmen ihres auf Dauerhaftigkeit angelegten<br />
Konzeptes beabsichtigt die PGD Projektgesellschaft<br />
Diamant GmbH Rückflüsse aus Diamantverkäufen<br />
zumindest teilweise wieder<br />
anzulegen. Sofern die Erträge aus früheren<br />
Verkäufen hinter den Annahmen der Prognoserechnung<br />
zurückbleiben, können insgesamt<br />
weniger Mittel in neue Diamanten investiert<br />
werden. Es ist zudem nicht ausgeschlossen,<br />
dass realisierte Erträge aus früheren Investitionen<br />
durch Verluste aus späteren Investitionen<br />
aufgezehrt werden. Hinsichtlich der Wiederanlage<br />
von freien Mitteln gelten die vorstehenden<br />
Ausführungen zum Investitionsrisiko sowie<br />
auch zu den Risiken der Geschäftsentwicklung<br />
entsprechend. Der Eintritt dieser Risiken führt<br />
zu geringeren Auszahlungen.<br />
Steuerliche Risiken<br />
Es ist möglich, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
(derzeit geltenden Gesetze,<br />
Veröffentlichungen der Verwaltung, Rechtsprechung<br />
etc.) verändern und sich dadurch<br />
negative steuerliche Konsequenzen ergeben,<br />
die sich negativ auf den Ertrag des Anlegers<br />
auswirken.<br />
Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />
die Auffassung des Anbieters<br />
über die steuerliche Behandlung der Beteiligung<br />
nicht teilt. Die Ausführungen zu den steuerlichen<br />
Grundlagen einer Beteiligung an der<br />
Fondsgesellschaft geben die Auffassung des<br />
Anbieters wieder. Sie beruhen aber nicht auf<br />
einer verbindlichen Auskunft der zuständigen<br />
Finanzbehörden für das steuerliche Konzept<br />
des Beteiligungsangebotes.<br />
16 Diamant Fonds<br />
Die abschließende Würdigung der steuerlichen<br />
Verhältnisse ergibt sich in jedem Fall erst im<br />
Rahmen der steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung).<br />
Es könnte dann zu einer anderen<br />
steuerlichen Einordnung der Fondsgesellschaft<br />
kommen. Dies kann dazu führen, dass<br />
die Erträge aus der Vermögensanlage einer<br />
höheren Steuerlast unterworfen werden, die<br />
vom Anleger zu tragen ist. Die Auszahlungen an<br />
die Anleger können sich dadurch verringern.<br />
4.3 Anlagegefährdende Risiken<br />
Anlagegefährdende Risiken sind Risiken, die<br />
entweder das Anlageobjekt oder die gesamte<br />
Vermögensanlage gefährden und damit zu<br />
einem teilweisen oder vollständigen Verlust für<br />
den Anleger führen können.<br />
Risiko aus fehlenden Exitmöglichkeiten<br />
Die Veräußerbarkeit von Diamanten hängt von<br />
vielen Faktoren, wie zum Beispiel Konjunktur-,<br />
Markt- und Wettbewerbsschwankungen ab. Es<br />
kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass<br />
zum Ende der Fondslaufzeit keine geeigneten<br />
Verkaufsmöglichkeiten für Diamanten bestehen<br />
oder, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht in der Lage ist, die investierten Gelder bei<br />
Fälligkeit zurückzuführen. Tritt dieses Risiko<br />
ein, kann dies bei dem Anleger zu einer geringeren<br />
Auszahlung sowie zum Verlust des Kapitals<br />
führen.
Platzierungs- und Portfoliorisiko<br />
Die Höhe des tatsächlich eingeworbenen Kapitals<br />
ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
ungewiss. Es besteht das Risiko, dass nur ein<br />
geringer Teil des geplanten Emissionskapitals<br />
eingeworben wird oder, dass ein Teil der Anleger<br />
die Beteiligung widerruft bzw. vor dem<br />
Ablauf der Fondslaufzeit kündigt. Die Kosten<br />
der Gesellschaft sind in diesen Fällen durch ein<br />
geringeres Kapitalvolumen zu tragen bzw. es<br />
besteht das Risiko der Rückabwicklung der<br />
stillen Gesellschaften. Der Eintritt dieser Risiken<br />
kann zu einem teilweisen oder kompletten<br />
Verlust des Anlagebetrages zzgl. Agio führen.<br />
Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass günstige<br />
Einkaufskonditionen für Diamanten und eine<br />
breite Streuung der Investition in verschiedene<br />
Diamanten eher erreicht werden können,<br />
wenn hohe Fondsmittel zur Verfügung stehen.<br />
Sollte nur ein Teil des geplanten Fondsvolumens<br />
zur Verfügung stehen, kann dies zu einem<br />
teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />
Anlagebetrages zzgl. Agio führen.<br />
Gesetzgeberische Risiken<br />
Es besteht das Risiko, dass sich gesetzgeberische<br />
Rahmenbedingungen während der Laufzeit<br />
des Fonds ändern, die eine wirtschaftliche<br />
Verschlechterung zur Folge haben können. Dies<br />
könnte zu geringeren Auszahlungen an die<br />
Anleger führen.<br />
Allgemeine wirtschaftliche Risiken<br />
Der Ertrag des Fonds hängt wesentlich davon<br />
ab, dass es gelingt Diamanten in der richtigen<br />
Qualität zu angemessenen Preisen einzukaufen<br />
und zu verkaufen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />
werden, dass der Fondsgeschäftsführung<br />
oder Vertragspartnern bei der Bewertung von<br />
Diamanten Fehler unterlaufen und diese nicht<br />
die erforderliche Qualität aufweisen. Das Eintreten<br />
dieses Risikos kann zu geringeren Aus-<br />
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
zahlungen oder zum Verlust des Kapitals zzgl.<br />
Agio führen.<br />
Risiko von Straftaten und nicht versicherten Schäden<br />
bei den Vertragspartnern<br />
Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />
Fondsgesellschaft oder Vertragspartner durch<br />
Einbruch, Diebstahl, Unterschlagungen oder<br />
ähnliche Delikte einen Schaden erleiden, der<br />
nicht von Dritten, insbesondere von Versicherungen,<br />
ausgeglichen wird. Dies würde sich<br />
nachteilig auf die wirtschaftliche Lage der<br />
Fondsgesellschaft auswirken. Nicht versicherte<br />
Schäden können für den Anleger zu geringeren<br />
Auszahlungen oder auch zu einem vollständigen<br />
Verlust des Kapitals zzgl. Agio führen.<br />
Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden,<br />
dass die Fondsgeschäftsführung, der Mittelverwendungskontrolleur<br />
und oder die zu beauftragende<br />
Sicherheitsfirma, durch Unterschlagung<br />
oder Betrug die anvertrauten Mittel<br />
und Diamanten zweckentfremden. Dies würde<br />
sich nachteilig auf die wirtschaftliche Lage der<br />
Fondsgesellschaft auswirken. Straftaten wie<br />
Betrug, Veruntreuung oder Unterschlagung<br />
können für den Anleger zu geringeren Auszahlungen<br />
oder auch zu einem vollständigen Verlust<br />
des Kapitals zzgl. Agio führen.<br />
Position des Anlegers als stiller Gesellschafter<br />
Der Anleger hat im Rahmen der stillen Gesellschaft<br />
keinen Einfluss auf die Geschäftsführung<br />
der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH.<br />
Änderungen bei den Geschäftsführern<br />
und/oder Gesellschaftern und/oder zum Geschäftszweck<br />
dürfen ohne Zustimmung der<br />
stillen Gesellschafter beschlossen werden.<br />
Derartige Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />
oder die Auflösung der Gesellschaft können<br />
beim Anleger zu geringeren Auszahlungen oder<br />
auch zu einem vollständigen Verlust des Kapitals<br />
zzgl. Agio führen.<br />
Diamant Fonds 17
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Allgemeine Vertragserfüllungsrisiken<br />
Die Wirtschaftlichkeit der hier angebotenen<br />
Investitionsmöglichkeit hängt auch davon ab,<br />
dass die Vertragspartner ihre vertraglichen<br />
Verpflichtungen erfüllen. Es besteht das Risiko,<br />
dass der potentielle Verkäufer oder Käufer, der<br />
Mittelverwendungskontrolleur oder sonstige,<br />
eventuell sogar alle Vertragspartner nicht,<br />
nicht fristgerecht oder unvollständig leisten.<br />
Weiterhin besteht das Risiko mangelnder Bonität<br />
der Vertragspartner, das Risiko der Vertragsverletzung<br />
oder der Kündigung von Verträgen<br />
oder der Schadensersatzforderung von<br />
Vertragspartnern. Der Eintritt dieser Risiken<br />
kann zur Handlungsunfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />
und zu einem teilweisen<br />
oder vollständigen Verlust des Anlagebetrages<br />
zzgl. Agio führen.<br />
Versicherungsrisiko<br />
Es besteht das Risiko, dass der Versicherungsschutz<br />
der Fondsgesellschaft bei bestimmten<br />
Schäden nicht greift oder von Seiten der Versicherung<br />
versagt wird. Darüber hinaus besteht<br />
das Risiko, dass einzelne Risiken nicht versicherbar<br />
sind, branchenübliche Selbstbehalte<br />
greifen bzw. dass die Versicherung infolge von<br />
Insolvenz nicht zahlungsfähig ist. Zudem besteht<br />
das Risiko steigender Versicherungsprämien.<br />
Der Eintritt dieser Risiken kann zu einem<br />
Verlust der Einlage zzgl. Agio führen.<br />
Insolvenzrisiko<br />
Die Werthaltigkeit dieses Beteiligungsangebotes<br />
hängt davon ab, ob die Beteiligungsgesellschaft<br />
ihre vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich<br />
erfüllen kann. Die Insolvenz der<br />
Beteiligungsgesellschaft oder eines oder aller<br />
Vertragspartner kann zum Totalverlust der<br />
Einlage zzgl. Agio führen.<br />
18 Diamant Fonds<br />
Lieferanten-Risiko / Risiko der Nicht-Echtheit der<br />
Diamanten<br />
Die vorsätzliche oder fahrlässige Lieferung von<br />
Diamanten mit gefälschten Echtheitszertifikaten<br />
durch die involvierten Lieferanten kann zu<br />
einer Wertminderung bis hin zum Totalverlust<br />
des Kapitals zzgl. Agio führen.<br />
Risiken einer kostengünstigen künstlichen Herstellung<br />
von Diamanten<br />
Sollte es in der Zukunft möglich sein, Diamanten<br />
zu weit geringeren Kosten als das derzeitige<br />
Marktpreisniveau künstlich herzustellen, so<br />
könnte dies die Wertentwicklung der Diamanten<br />
und damit die Auszahlungen des Fonds<br />
negativ beeinflussen bzw. den Verlust der Einlage<br />
zzgl. Agio zur Folge haben.<br />
Risiko höherer Gewalt<br />
Unter höherer Gewalt versteht man ein von<br />
außen einwirkendes außergewöhnliches Ereignis<br />
außerhalb der Kontrolle einer Partei (z.B.<br />
Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, terroristische<br />
Handlungen, Erdbeben, Feuer, Schäden aus<br />
Naturkatastrophen). Einige dieser Risiken sind<br />
nicht versicherungsfähig. Ein Ereignis dieser Art<br />
kann dazu führen, dass eine Vertragspartei ihre<br />
vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen<br />
kann, was zum Totalverlust des Kapitals<br />
zzgl. Agio führen kann.<br />
Totalverlust der Diamanten<br />
Es besteht das Risiko, der Zerstörung der Diamanten<br />
durch Feuer oder andere Ereignisse.<br />
Dies kann zum vollständigen Verlust des Kapitals<br />
zzgl. Agio führen.
Interessenkonflikte<br />
Die Gesellschafter und die Geschäftsführer der<br />
PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH sowie<br />
der <strong>Pretagus</strong> GmbH bis hin zu Mitarbeitern der<br />
<strong>Pretagus</strong> Gruppe und andere Vertragspartner<br />
haben das Recht, in diesen und in andere<br />
Fonds zu investieren. Sie haben ferner das<br />
Recht auch andere Fonds zu verwalten oder<br />
sich an diesen zu beteiligen. Hierdurch besteht<br />
das Risiko, dass das Fondsmanagement in solchen<br />
Fällen das eigene Interesse über das<br />
Fondsinteresse stellt und entsprechend handelt.<br />
Dies kann zu geringeren Auszahlung sowie<br />
zum Verlust des Kapitals zzgl. Agio führen.<br />
Dauer der Beteiligung und Auszahlungen<br />
Bei einer Kündigung der Beteiligung durch den<br />
Anleger vor dem Ende der Fondslaufzeit verteilen<br />
sich die mit der Beteiligung verbundenen<br />
Kosten auf einen kürzeren Zeitraum. Es besteht<br />
das Risiko geringerer Auszahlungen für den<br />
Anleger. Weiterhin besteht das Risiko der Liquidation<br />
oder Auflösung der Fondsgesellschaft,<br />
wenn ein Großteil der Anleger vor dem<br />
Ende der Fondslaufzeit kündigt. Dies kann zu<br />
geringeren Auszahlungen und zum Verlust des<br />
Kapitals zzgl. Agio führen.<br />
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
4.4 Anlegergefährdende Risiken<br />
Anlegergefährdende Risiken sind solche, die<br />
nicht nur zu einem Verlust des Beteiligungsbetrages<br />
führen, sondern darüber hinaus das<br />
weitere Vermögen des Anlegers gefährden<br />
können.<br />
Fehlende Fungibilität<br />
Eine Börse für den Handel von Anteilen an<br />
geschlossenen Fonds existiert mit Ausnahme<br />
von sogenannten Zweitmärkten nicht. Hierbei<br />
wird auf die Schwierigkeit der objektiven Bewertung<br />
der Anteile hingewiesen. Es besteht<br />
das Risiko des Wertverlustes bei Zwischenverkauf<br />
oder das Risiko der Unmöglichkeit des<br />
Verkaufes.<br />
Fremdfinanzierung des Anlagebetrages<br />
Soweit ein Anleger seine Investition durch Aufnahme<br />
eines Kredites refinanziert, bleibt er zur<br />
Leistung des Kapitaldienstes (Zinsen, Tilgung,<br />
sonstige Gebühren) auch dann verpflichtet,<br />
wenn seine Ansprüche gegenüber der Beteiligungsgesellschaft,<br />
insbesondere auf Rückzahlung<br />
des Einlagebetrages, nicht mehr realisiert<br />
werden können. Die Verpflichtungen gegenüber<br />
dem Kreditgeber wären insoweit aus dem<br />
übrigen Vermögen des Anlegers zu erfüllen.<br />
Sollte das erwartete Ergebnis der Vermögensanlage<br />
nur teilweise oder überhaupt nicht realisiert<br />
werden oder sollte es zu einem vollständigen<br />
Verlust des Anlagekapitals kommen, hat<br />
der Anleger trotzdem die Verpflichtungen gegenüber<br />
seinem Kreditgeber zu erfüllen.<br />
Dadurch könnte der Anleger einen Betrag verlieren,<br />
der über seinen Anlagebetrag hinausgeht.<br />
Diamant Fonds 19
Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />
Steuerzahlungen<br />
Es ist nicht auszuschließen, dass die steuerlichen<br />
Ergebnisse beim Anleger Steuerbelastungen<br />
auslösen, welche der Anleger aus seinem<br />
sonstigen Vermögen leisten muss, ohne entsprechende<br />
Auszahlungen seitens der Fondsgesellschaft<br />
zu erhalten.<br />
20 Diamant Fonds<br />
4.5 Maximales Risiko<br />
Eine Gefährdung des Privatvermögens des Anlegers<br />
über den Totalverlust der Einlage nebst Agio<br />
hinaus – und damit das maximale Risiko – kann<br />
sich aus einer etwaigen Fremdfinanzierung der<br />
Beteiligung und/oder unter steuerlichen Gesichtspunkten<br />
ergeben.<br />
Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche<br />
Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />
sind nach Kenntnis der Anbieterin<br />
zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />
nicht vorhanden.
5 Anbieter<br />
5.1 Die <strong>Pretagus</strong> GmbH und deren handelnde Personen<br />
Das Unternehmen<br />
Die <strong>Pretagus</strong> GmbH wurde im September 2011<br />
gegründet, Firmensitz ist <strong>Hamburg</strong>, Großer<br />
Burstah 31.<br />
Geschäftszweck der <strong>Pretagus</strong> GmbH ist das<br />
Halten und Verwalten von Beteiligungen an<br />
anderen Unternehmen sowie die Übernahme<br />
und Erbringung von Geschäftsführungs-, Vertriebs-<br />
und sonstigen Dienstleistungen. Weiterhin<br />
gehören zum Geschäftszweck des Unternehmens<br />
die Konzeption, die Beratung und<br />
Handelnde Personen<br />
Die <strong>Pretagus</strong> GmbH hat drei Geschäftsführer.<br />
Dr. Antje Krey studierte Betriebswirtschaftslehre<br />
mit den Schwerpunkten Rechnungswesen/<br />
Controlling, Steuern und Soziologie. Nach dem<br />
Studium arbeitete sie an der Universität<br />
Rostock als wissenschaftliche Mitarbeiterin.<br />
Neben der Promotion zum Thema Handelscontrolling<br />
(2001) leitete Dr. Antje Krey verschiedene<br />
Projekte mit der BMW Group, der Karstadt<br />
Warenhaus AG sowie zahlreichen mittelständischen<br />
Unternehmen. Anschließend<br />
wurde Dr. Antje Krey zur Juniorprofessorin für<br />
Funktionalcontrolling berufen. Inhaltliche<br />
Schwerpunkte dieser Tätigkeit waren das Controlling<br />
von Handels- und Dienstleistungsunternehmen<br />
sowie das Controlling mittelständischer<br />
Unternehmen. Zeitgleich gab sie verschiedene<br />
Publikationen, u.a. das Buch<br />
„Betriebliches Rechnungswesen und Controlling<br />
im Spannungsfeld von Theorie und Praxis“<br />
heraus. Ihren hauptberuflichen Einstieg in die<br />
Finanzdienstleistungsbranche fand sie im Jahr<br />
2009 mit der Tätigkeit in den Bereichen Controlling<br />
und Konzeption in einem <strong>Hamburg</strong>er<br />
Emissionshaus und wurde zusätzlich zur Ge-<br />
Anbieter<br />
der Vertrieb von Vermögensanlagen, soweit<br />
eine besondere Genehmigung dafür nicht erforderlich<br />
ist.<br />
Die <strong>Pretagus</strong> GmbH konzipiert und vertreibt<br />
Beteiligungsangebote für private und institutionelle<br />
Investoren. Wesentliches Ziel von<br />
<strong>Pretagus</strong> ist es, Wertschöpfungspotenziale in<br />
Unternehmen oder Investitionsbereichen auch<br />
außerhalb großer Trendthemen zu nutzen und<br />
diese für Investoren zugänglich zu machen.<br />
schäftsführerin verschiedener Fondsgesellschaften<br />
bestellt. Den Bezug zwischen Wissenschaft<br />
und Praxis bewahrt sie sich bis heute<br />
durch ihr aktives Engagement im Internationalen<br />
Controllerverein. In der <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />
zeichnet Frau Dr. Krey für die Bereiche Finanzen<br />
und Controlling verantwortlich und übernimmt<br />
zusätzlich die Konzeption von Beteiligungsangeboten<br />
und das Fondsmanagement.<br />
Matthias Gosch startete seinen beruflichen<br />
Werdegang mit einer klassischen Ausbildung<br />
zum Bankkaufmann bei einer großen deutschen<br />
Bank. Dort arbeitete er nach dem Abschluss<br />
der Berufsausbildung als Vermögensberater,<br />
bevor er eine gleichartige Position bei<br />
einer Genossenschaftsbank übernahm. Die<br />
nächste berufliche Station war die Zentrale<br />
einer Großbank mit Sitz in Frankfurt, wo er im<br />
Bereich Vertriebsunterstützung als Bindeglied<br />
zwischen Filialbereich und zentralen Abteilungen<br />
arbeitete. Anschließend machte sich<br />
Matthias Gosch als Finanzberater selbstständig.<br />
Schwerpunkt war die Vermögensanlage für<br />
Privat- und Geschäftskunden. Daneben beriet<br />
er Privatkunden und Unternehmer in Versiche-<br />
Diamant Fonds 21
Anbieter<br />
rungsfragen, speziell der betrieblichen Altersvorsorge.<br />
Nach dieser Zeit fand er seinen Weg<br />
in die Beteiligungsbranche und arbeitete als<br />
Vertriebsmitarbeiter in zwei <strong>Hamburg</strong>er Emissionshäusern.<br />
Mit der Leitung der Vertriebs-<br />
und Marketingabteilung eines neugegründeten<br />
Emissionshauses bereitete sich Matthias Gosch<br />
auf seine jetzige Aufgabe vor. Er verantwortet<br />
bei der <strong>Pretagus</strong> GmbH im Rahmen der Geschäftsführung<br />
die Bereiche Marketing und<br />
Vertrieb.<br />
Tobias Meister absolvierte nach der Ausbildung<br />
zum Industriekaufmann ein Studium der Wirtschaftswissenschaften.<br />
Nach dem erfolgreichen<br />
Abschluss als Diplom Ökonom schrieb er<br />
5.2 Angaben zu früheren Investitionsangeboten<br />
Das vorliegende Investitionsangebot ist das<br />
erste Investitionsangebot der <strong>Pretagus</strong> GmbH.<br />
22 Diamant Fonds<br />
mehrere Jahre als Wirtschaftsredakteur für<br />
eine führende deutsche Finanzzeitung. In dieser<br />
Zeit absolvierte er bei der DVFA eine Ausbildung<br />
zum Investmentanalyst (CEFA). Mit<br />
diesem Hintergrund übernahm er als Investmentberater<br />
einer <strong>Hamburg</strong>er Beteiligungsgesellschaft<br />
verschiedene Projektaufgaben, von<br />
der Identifizierung geeigneter Investitionsmöglichkeiten<br />
über die Organisation von Börsengängen<br />
bis zur Platzierung von Unternehmensanleihen.<br />
Seine Erfahrung und Kontakte im<br />
Bereich der Akquisition und Umsetzung von<br />
Investmentprojekten bringt Tobias Meister bei<br />
<strong>Pretagus</strong> ein. Zusätzlich übernimmt er das Resort<br />
Public Relations.<br />
Aussagen zu früheren Angeboten können nicht<br />
getroffen werden.
6 Das Beteiligungskonzept<br />
6.1 Struktur der Beteiligung<br />
Das Beteiligungskonzept<br />
Bei der Vermögensanlage Diamant Fonds beteiligen sich die Anleger als stille Gesellschafter<br />
an der Fondsgesellschaft PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH. Die Anleger partizipieren<br />
an der realisierten Wertsteigerung von Diamanten sowie an den Überschüssen aus einer<br />
Handelstätigkeit mit Diamanten. Im Fondsmanagement ist neben der kaufmännischen Leitung<br />
eine erfahrene Diamantgutachterin tätig, die über weitreichende Kontakte zu Diamantenhändlern<br />
verfügt.<br />
<strong>Pretagus</strong> GmbH<br />
Mittelverwendungskontrolleur<br />
Akteure im Fondskonzept<br />
Stille Gesellschafter<br />
Beteiligung als Stiller Gesellschafter ab<br />
5.000 EUR zzgl. 5% Agio<br />
Laufzeit bis zum 31.12.2020,<br />
Kündigung nach 12 Monaten möglich<br />
Mittelverwendungskonto<br />
Die Anleger treten als typisch stille Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft PGD Projektgesellschaft<br />
Diamant GmbH bei. Die Mindestanlagesumme<br />
beträgt EUR 5.000 zzgl. 5 % Agio. Die<br />
Beteiligung läuft bis zum 31.12.2020, kann<br />
Privatanleger<br />
PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />
Ankauf von<br />
Diamanten<br />
Diamanten<br />
Gewinnbeteiligung<br />
Rückzahlung der Einlage<br />
in Geld oder Diamanten<br />
Verkauf von<br />
Diamanten<br />
Verwahrung im Tresorraum eines Sicherheitsunternehmens<br />
jedoch nach 12 Monaten gekündigt werden.<br />
Das eingeworbene stille Gesellschaftskapital<br />
fließt zunächst auf das Mittelverwendungskonto,<br />
bevor die Fondsgesellschaft damit Diamanten<br />
erwirbt.<br />
Diamant Fonds 23
Das Beteiligungskonzept<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
Mittelverwendungskontrolleur ist die PKF Unitesta<br />
Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH<br />
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in<br />
Oldenburg, Moslestraße 3.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur ist eine<br />
unabhängige Instanz, welche die Einhaltung<br />
der prospektierten Regeln und Vorgehensweisen<br />
(Investitionskriterien) im Sinne der Anleger<br />
kontrolliert und überwacht.<br />
Die PKF ARBICON ZINK KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Steuerberatungsgesellschaft<br />
ist aus dem Zusammenschluss der PKF Zink &<br />
Partner und der Arbitax AG hervorgegangen.<br />
Sitz des Unternehmens ist Oldenburg. Die persönlich<br />
haftenden Gesellschafter der PKF AR-<br />
BICON ZINK KG stehen ihren Kunden mit 165<br />
Mitarbeitern, darunter 35 Wirtschaftsprüfer,<br />
Steuerberater und Rechtsanwälte zur Seite.<br />
Teil der Unternehmensgruppe PKF ARBICON<br />
ZINK KG ist auch die PKF UNITESTA Revisions-<br />
und Treuhandgesellschaft mbH, die von der<br />
Fondsgesellschaft mit der Mittelverwendungskontrolle<br />
beauftragt wurde.<br />
Die Investitionskriterien beinhalten u.a. Angaben<br />
über Art und Beschaffenheit zulässiger<br />
Diamanten. Zusätzlich besagen sie, dass der<br />
Einkaufspreis für Diamanten mindestens 10%<br />
unter dem gültigen Rapaport Preis liegen muss.<br />
Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gibt<br />
der Mittelverwendungskontrolleur die Gelder<br />
auf dem Mittelverwendungskonto für den Kauf<br />
frei. Im weiteren Verlauf des Fonds überwacht<br />
der Mittelverwendungskontrolleur die Ein- und<br />
Auslagerungen von Diamanten aus dem Tresor<br />
und nimmt an Inventuren teil. Einmal jährlich<br />
nimmt er Einsicht in die Geschäftsunterlagen<br />
der Fondsgesellschaft und überprüft die fortgesetzte<br />
Einhaltung der Investitionskriterien.<br />
Über seine Kontrolltätigkeit berichtet der Mittelverwendungskontrolleur<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
in einem schriftlichen Bericht.<br />
24 Diamant Fonds<br />
Die Fondsgesellschaft<br />
Die Fondsgesellschaft trägt den Namen PGD<br />
Projektgesellschaft Diamant GmbH und hat<br />
ihren Sitz in <strong>Hamburg</strong> und die Büroräume am<br />
Großen Burstah 31.<br />
Die Fondsgesellschaft wurde am 22. März 2012<br />
gegründet. Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />
ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH, die zudem Anbieter<br />
des Verkaufsprospektes ist. Die Fondsgesellschaft<br />
hat mit Alexandra Breuer und Dr.<br />
Antje Krey zwei Geschäftsführer, die das<br />
Fondsmanagement übernehmen.<br />
Alexandra Breuer, zertifizierte Diamantgutachterin<br />
und selbständige Händlerin, hat die<br />
Grundlagen der Diamantsortierung an der Börse<br />
in Tel Aviv gelernt und dort die Fachprüfung<br />
der Diamantengraduierung nach dem GIA System<br />
erfolgreich bestanden. Sie ist seit vielen<br />
Jahren in der Diamantenbranche tätig und<br />
konnte große Erfahrungen bei der Graduierung<br />
von Diamanten sammeln sowie weitreichende<br />
Kontakte im Diamantenhandel aufbauen. Im<br />
Juli 2010 legte Frau Breuer die Prüfung in angewandter<br />
Diamantenkunde bei der Deutschen<br />
Gemmologischen Gesellschaft in Idar-Oberstein<br />
ab. In ihren Gutachten zu Diamanten<br />
arbeitet sie nach der strengen internationalen<br />
Norm der CIBJO (The World Jewellery Confederation).<br />
Frau Breuer hat eine hohe Reputation<br />
als Diamantengutachterin und verfügt über<br />
Kontakte zum Diamanten-Groß- und Einzelhandel<br />
sowie zur Schmuckindustrie. Bei der<br />
Fondsgesellschaft ist Frau Breuer als Geschäftsführerin<br />
angestellt und erhält neben einer fixen<br />
Vergütung in Höhe von EUR 30.000 pro Jahr bei<br />
einem erfolgreichen Verlauf des Diamant<br />
Fonds eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe<br />
von 5% des handelsrechtlichen Jahresüberschusses<br />
vor der Ergebnisbeteiligung der stillen<br />
Gesellschafter und der Geschäftsführung. So<br />
haben Anleger und Fondsmanagement ein<br />
gleichgerichtetes Interesse – eine erfolgreiche<br />
Kapitalanlage in Diamanten.
Dr. Antje Krey studierte Betriebswirtschaftslehre<br />
mit den Schwerpunkten Rechnungswesen/<br />
Controlling, Steuern und Soziologie. Nach dem<br />
Studium arbeitete sie an der Universität<br />
Rostock als wissenschaftliche Mitarbeiterin.<br />
Neben der Promotion zum Thema Handelscontrolling<br />
(2001) leitete Dr. Antje Krey verschiedene<br />
Projekte mit der BMW Group, der Karstadt<br />
Warenhaus AG sowie zahlreichen mittelständischen<br />
Unternehmen. Anschließend<br />
wurde Dr. Antje Krey zur Juniorprofessorin für<br />
Funktionalcontrolling berufen. Inhaltliche<br />
Schwerpunkte dieser Tätigkeit waren das Controlling<br />
von Handels- und Dienstleistungsunternehmen<br />
sowie das Controlling mittelständischer<br />
Unternehmen. Ihren hauptberuflichen<br />
Einstieg in die Finanzdienstleistungsbranche<br />
fand Dr. Antje Krey im Jahr 2009 mit einer Tätigkeit<br />
in den Bereichen Controlling und Konzeption<br />
in einem <strong>Hamburg</strong>er Emissionshaus.<br />
Zusätzlich wurde sie zur Geschäftsführerin<br />
verschiedener Fondsgesellschaften bestellt.<br />
Frau Dr. Krey hat neben der Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft auch die Geschäftsführung<br />
bei der <strong>Pretagus</strong> GmbH inne. Aus der Tätigkeit<br />
als Geschäftsführerin für die Fondsgesellschaft<br />
erhält Frau Dr. Krey weder eine fixe<br />
noch eine erfolgsabhängige Vergütung.<br />
Die <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />
Die <strong>Pretagus</strong> GmbH ist <strong>Prospekt</strong>verantwortliche<br />
und Anbieter dieses Verkaufsprospektes.<br />
Sie bietet die Kapitalanlage Diamant Fonds zum<br />
Erwerb an. Hierfür arbeitet die <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />
mit selbständigen Vertriebspartnern zusammen.<br />
Zudem ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH Gesellschafterin<br />
der Fondsgesellschaft und stellt mit<br />
Frau Dr. Krey einen Teil der Fondsgeschäftsführung,<br />
die ebenfalls Geschäftsführerin der<br />
<strong>Pretagus</strong> GmbH ist.<br />
Das Beteiligungskonzept<br />
Der Investitionsprozess und das operative<br />
Geschäft der Fondsgesellschaft<br />
Der Investitionsprozess beginnt mit der Einzahlung<br />
von Anlegergeldern auf dem Mittelverwendungskonto.<br />
Die Fondsgesellschaft hat<br />
eine vertragliche Kaufoption für Diamanten im<br />
Gesamtwert von EUR 1 Mio, aufgeteilt auf 4<br />
Tranchen zu je 250.000 EUR. Vor dem Kauf<br />
prüft die Fondsgeschäftsführung die Diamanten<br />
und stellt fest, ob alle notwendigen Unterlagen<br />
und Zertifikate vorhanden sind und die<br />
Steine den vereinbarten Anforderungen entsprechen.<br />
Soll der Kauf getätigt werden, übermittelt<br />
die Fondsgeschäftsführung alle relevanten<br />
Unterlagen an den Mittelverwendungskontrolleur.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur<br />
prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und<br />
Übereinstimmung mit den Investitionskriterien.<br />
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gibt er<br />
die Mittel für den Ankauf der Diamanten frei<br />
und zahlt den Kaufpreis direkt an den Verkäufer<br />
der Steine.<br />
Nach dem Kauf werden die Diamanten an das<br />
Sicherheitsdepot geliefert und unter Beisein<br />
der Fondsgeschäftsführung und des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
in den Tresor eingelagert.<br />
Eine Öffnung des Tresors ist nur im<br />
4-Augen-Prinzip mit Mittelverwendungskontrolleur<br />
und Fondsgesellschaft möglich. Jede<br />
Partei hat einen Schlüssel, nur mit beiden<br />
Schlüsseln gemeinsam, lässt sich der Tresor<br />
öffnen.<br />
Sollten der Diamantpreis im Allgemeinen oder<br />
die Preise einzelner Steine besonders stark<br />
steigen, kann es sinnvoll sein, Gewinne zu realisieren<br />
und Teile des Diamantenportfolios zu<br />
veräußern. Frei werdende Mittel können dann<br />
in günstigeren Segmenten des Diamantenmarktes<br />
neu investiert werden. Diese Art der<br />
Umschichtung des Bestands ist Aufgabe des<br />
Fondsmanagements.<br />
Beim Verkauf eines Diamanten muss eine Handelsmarge<br />
von mindestens 20% realisiert wer-<br />
Diamant Fonds 25
Das Beteiligungskonzept<br />
den bzw. muss die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis<br />
und den Anschaffungskosten<br />
eine Rendite von mindestens 7% p.a. (bezogen<br />
auf die Haltedauer des Diamanten) betragen.<br />
Andernfalls bleibt es bei der Strategie, die Diamanten<br />
langfristig zu halten. Verkaufte Steine<br />
werden unter Beisein des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
aus dem Tresor ausgelagert und<br />
anschließend versendet. Der Fondsgeschäftsführung<br />
obliegt es, günstige Einkaufs- und Verkaufsgelegenheiten<br />
für Diamanten zu erschließen.<br />
Frau Breuer ist als Diamantgutachterin im<br />
Diamantenhandel vernetzt und wird fortwährend<br />
auf der Suche nach günstigen Kauf- und<br />
Verkaufsgelegenheiten sein. Die laufenden<br />
Kosten des Fonds für Buchhaltung, Jahresabschluss,<br />
Versicherung und Lagerung der Diamanten,<br />
Fondsmanagement, Berichtswesen<br />
26 Diamant Fonds<br />
usw. sollen aus Handelsüberschüssen bestritten<br />
werden. Sind keine Handelsüberschüsse<br />
vorhanden, ist der Verkauf von Diamanten aus<br />
dem Portfolio zulässig.<br />
Zum Ende der Fondslaufzeit wird das Diamantenportfolio<br />
über einen längeren Zeitraum<br />
aufgelöst. Der Verkauf wird über mehrere Monate<br />
gestreckt, um möglichst hohe Preis zu<br />
erzielen. Aus den Rückflüssen werden die Einlagen<br />
an die Anleger zurückgezahlt und die<br />
erfolgsabhängige Vergütung berechnet. Auf<br />
Wunsch und als Alternative zur Rückzahlung<br />
des Anlagebetrages in Geld kann der Anleger<br />
ab einer Beteiligungssumme von EUR 10.000<br />
eine Auszahlung in Diamanten erhalten.
6.2 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />
Das Beteiligungskonzept<br />
Eine Beteiligung an dem <strong>Pretagus</strong> Diamant Fonds ist eine unternehmerische Investition in<br />
ein Portfolio von Diamanten unterschiedlicher Größen, Farben, Schliffe und Reinheit. Der<br />
Investitionsprozess wird in Abschnitt 6.1. beschrieben.<br />
Investitionen in Diamanten und Liquiditätsreserve<br />
Die Nettoeinnahmen werden für die Investition<br />
in Diamanten, zum Erwerb eines Tresors<br />
sowie zur Bildung einer Liquiditätsreserve<br />
verwendet. Die Nettoeinnahmen, die für den<br />
Erwerb von Diamanten vorgesehen sind, betragen<br />
EUR 10.745.700. Grundsätzliches Ziel<br />
ist es, ein Diamantenportfolio aufzubauen. Da<br />
die Diamanten mit der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
noch nicht ausgewählt sind, sondern von der<br />
Fondsgeschäftsführung im Laufe der Investitionsphase<br />
identifiziert und geprüft werden,<br />
handelt es sich bei der Vermögensanlage um<br />
einen sogenannten Blind-Pool. Zum Zeitpunkt<br />
der <strong>Prospekt</strong>aufstellung wurden noch keine<br />
Diamanten für den Kauf ausgewählt. Jedoch<br />
besteht ein Kaufoptionsvertrag mit einem<br />
Diamanthändler über die Lieferung von Diamanten<br />
im Wert von 1 Mio. EUR. Insgesamt<br />
werden 14,67% des Emissionskapitals für Provisionszahlungen<br />
und Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
verwendet.<br />
Fremdkapital und Zwischenfinanzierung<br />
Das stille Gesellschaftskapital wird bilanziell<br />
als Fremdkapital behandelt, es ist nicht verbindlich<br />
zugesagt. Darüber hinaus erfolgt keine<br />
Aufnahme von Fremdkapital oder Zwischenfinanzierungen.<br />
Die Laufzeit des Fremdkapitals<br />
aus stillen Gesellschaften endet am<br />
31.12.2020.<br />
Nachstehender Finanz- und Investitionsplan<br />
gibt Auskunft über die Details und Zahlungsempfänger.<br />
Es ist vorgesehen EUR 10 Mio.<br />
Beteiligungskapital einzuwerben. Dieses Beteiligungskapital<br />
wird wie nachstehend beschrieben<br />
verwendet.<br />
Mittelherkunft und Mittelverwendung Gesell-<br />
schaftereinlage Fondsgesellschaft<br />
Das Stammkapital der Fondsgesellschaft beträgt<br />
lt. Gesellschaftsvertrag EUR 25.000 und<br />
ist vollständig eingezahlt.<br />
Stilles Gesellschaftskapital<br />
Das geplante stille Gesellschaftskapital beträgt<br />
EUR 10 Mio. und soll durch die Anleger aufgebracht<br />
werden.<br />
Agio<br />
Zusätzlich zum stillen Gesellschaftskapital<br />
zahlen die Anleger ein Agio in Höhe von 5%<br />
des stillen Gesellschaftskapitals. Bei einem<br />
Fondsvolumen von EUR 10 Mio. ergibt sich ein<br />
Agiobetrag in Höhe von EUR 500.000.<br />
Vorsteuer Erstattung<br />
In diesem Betrag ist die zu zahlende Umsatzsteuer<br />
für den Erwerb von Diamanten enthalten<br />
sowie die Vorsteuer auf die Vergütung des<br />
Mittelverwenders. Die Vermittlungsprovision<br />
sowie die Kosten für Konzeption, Druck und<br />
Marketing sind aufgrund der umsatzsteuerlichen<br />
Organschaft der Fondsgesellschaft mit<br />
der <strong>Pretagus</strong> GmbH ohne Umsatzsteuer geplant.<br />
Diamant Fonds 27
Das Beteiligungskonzept<br />
Investition in Diamanten<br />
Prognosegemäß werden EUR 10.745.700 in<br />
den Erwerb von Diamanten investiert. Dies<br />
entspricht ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer<br />
einem Betrag von EUR 9.030.000.<br />
Anschaffung Tresor<br />
Zur sicheren Lagerung der Diamanten wird ein<br />
Tresor angeschafft, in dem die Diamanten<br />
verwahrt werden. Der Tresor soll in einem<br />
großen Tresorraum eines Sicherheitsunternehmens<br />
aufgestellt werden, in dem die<br />
Fondsgesellschaft eine Fläche anmieten wird.<br />
Die Anschaffungskosten für den Tresor werden<br />
mit EUR 5.950 brutto veranschlagt.<br />
Vergütungen<br />
Die Vergütungen im Rahmen der fondsabhängigen<br />
Kosten umfassen die Vertriebsprovision<br />
inkl. Agio gemäß Vertriebs-, Konzeptions- und<br />
Marketingvertrag zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />
und der <strong>Pretagus</strong> GmbH.<br />
Mittelherkunft (Prognose)<br />
28 Diamant Fonds<br />
Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
Hierzu zählt die Vergütung für den Mittelverwendungskontrolleur<br />
und seine Tätigkeit<br />
im Rahmen der Investitionsphase. Vertragliche<br />
Basis ist der Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />
Sonstige Kosten und Gebühren<br />
Hierzu zählen Gebühren und Kosten aus der<br />
Gründung der Gesellschaft, wie z.B. Kosten für<br />
den Notar oder den IHK-Beitrag. Weiterhin<br />
sollen laufende Kosten der Investitionsphase<br />
wie Bankgebühren, Kosten für die Lagerung<br />
und den Transport der Diamanten daraus bestritten<br />
werden.<br />
Liquiditätsreserve<br />
Prognosegemäß ergibt sich eine Liquiditätsreserve<br />
in Höhe von EUR 21.000. Diese dient der<br />
Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der<br />
Gesellschaft sowie der Deckung unvorhergesehener<br />
Kosten.<br />
Betrag in EUR<br />
in % des Gesamtvolumen<br />
in % des Stillen<br />
Gesellschaftskapitals<br />
1. Gesellschaftereinlage der Fondsgesellschaft 25.000 0,20% 0,25%<br />
2. Stilles Gesellschaftskapital 10.000.000 81,68% 100,00%<br />
3. Agio 500.000 4,08% 5,00%<br />
4. Vorsteuer Erstattung 1.718.550 14,04% 17,19%<br />
Summe 12.243.550 100,00% 122,44%<br />
Mittelverwendung (Prognose)<br />
1. Aufwand für den Erwerb des Anlageobjektes inkl. Nebenkosten<br />
Investition in Diamanten inkl. Umsatzsteuer 10.745.700 87,77% 107,46%<br />
Anschaffung Tresor inkl. Umsatzsteuer 5.950 0,05% 0,06%<br />
2. Fondsabhängige Kosten<br />
2.1. Vergütungen<br />
Vertriebsprovision inkl. Agio 1 1.330.000 10,86% 13,30%<br />
Konzeption, Marketing, Drucklegung 2 125.000 1,02% 1,25%<br />
2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage<br />
Mittelverwendungskontrolle inkl. Umsatzsteuer 3 11.900 0,10% 0,12%<br />
3. Sonstige Kosten und Gebühren 4.000 0,03% 0,04%<br />
4. Liquiditätsreserve 21.000 0,17% 0,21%<br />
Summe 12.243.550 100,00% 122,44%<br />
1 Empfänger ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong><br />
2 Empfänger ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong><br />
3 Empfänger ist die PKF Unitesta GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg
6.3 Ergebnisermittlung und -verteilung<br />
Die stillen Gesellschafter sind am Gewinn und<br />
Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt. Sie erhalten<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung. Die<br />
erfolgsabhängige Vergütung der stillen Gesellschafter<br />
stellt für die Fondsgesellschaft Zinsaufwand<br />
dar. Für die Ergebnisbeteiligung des<br />
stillen Gesellschafters ist vom handelsrechtlichen<br />
Jahresüberschuss vor Steuern auszugehen,<br />
der sich vor Berücksichtigung des Ergebnisanteils<br />
der stillen Gesellschafter ergibt. Von<br />
dieser Ergebnisgröße erhalten die stillen Gesellschafter<br />
einen Anteil von 85%. Der Teil der<br />
Provisionen im Rahmen der Emissionskosten,<br />
der neben dem Agio gezahlt wird, wird für die<br />
Gewinnbeteiligung der stillen Gesellschafter<br />
wie ein Rechnungsabgrenzungsposten behan-<br />
6.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Prognose)<br />
Gründungsdatum der Emittentin ist der<br />
22.03.2012, an diesem Tag wurde die Gesellschaft<br />
in das Handelsregister eingetragen. Das<br />
Datum der Gründung liegt damit weniger als<br />
18 Monate zurück. Die Emittentin hat noch<br />
keinen Jahresabschluss gemäß § 10 (1) Nr. 1<br />
VermVerkProspV erstellt. Aus diesen Gründen<br />
werden in Übereinstimmung mit den in diesem<br />
Fall geltenden verringerten <strong>Prospekt</strong>anforderungen<br />
der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />
keine Angaben zum Jahresab-<br />
Eröffnungsbilanz der PGD Projektgesellschaft Diamant<br />
GmbH zum 22. März 2012<br />
Aktiva EUR EUR<br />
A. Anlagevermögen 0<br />
B. Umlaufvermögen 25.000<br />
I. Kassen und Bankguthaben 25.000<br />
Summe 25.000<br />
Passiva EUR EUR<br />
A. Eigenkapital 25.000<br />
I. Gezeichnetes Kapital 25.000<br />
B. Rückstellungen 0<br />
C. Verbindlichkeiten 0<br />
Summe 25.000<br />
Das Beteiligungskonzept<br />
delt und anteilig über die Fondslaufzeit von 8,5<br />
Jahren verteilt. Die erfolgsabhängige Vergütung<br />
wird anteilig im Verhältnis der Kapitalkonten<br />
der stillen Gesellschafter verteilt. Bei einer<br />
unterjährigen Begründung oder Beendigung<br />
der stillen Gesellschaft werden die Beteiligungsentgelte<br />
pro rata temporis ermittelt.<br />
Positive Überschüsse werden an die stillen<br />
Gesellschafter ausgezahlt. Negative Überschüsse<br />
werden dem Verrechnungskonto belastet.<br />
Spätere positive Überschüsse werden solange<br />
dem Verrechnungskonto gutgeschrieben, bis es<br />
ausgeglichen ist. Darüber hinaus gehende Gewinnbeteiligungen<br />
werden an die stillen Gesellschafter<br />
ausgezahlt.<br />
schluss und Lagebericht, zu dessen Prüfung<br />
sowie zum jüngsten Geschäftsgang und zu den<br />
Geschäftsaussichten der Emittentin gemacht.<br />
Nachfolgend werden gemäß § 15 VermVerk-<br />
ProspV die Eröffnungsbilanz, eine Zwischenbilanz<br />
sowie Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
dargestellt. Ferner werden Prognosen zur<br />
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das<br />
Geschäftsjahr und das folgende Geschäftsjahr<br />
sowie Planzahlen für die folgenden drei Geschäftsjahre<br />
dargestellt.<br />
Seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz haben<br />
sich bei der Fondsgesellschaft keine erheblichen<br />
bilanziellen Veränderungen ereignet.<br />
Besondere ertrags- oder aufwandswirksame<br />
Vorgänge außer den Gründungskosten, die in<br />
der abgebildeten Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung<br />
erfasst sind, waren nicht zu verzeichnen.<br />
Diamant Fonds 29
Das Beteiligungskonzept<br />
Zwischenbilanz der PGD Projektgesellschaft Diamant<br />
GmbH zum 28.03.2012<br />
Aktiva EUR EUR<br />
A. Anlagevermögen 0<br />
B. Umlaufvermögen 25.000<br />
I. Kassen und Bankguthaben 25.000<br />
Summe 25.000<br />
Passiva EUR EUR<br />
A. Eigenkapital 24.520<br />
I. Gezeichnetes Kapital 25.000<br />
II. Bilanzverlust -480<br />
B. Rückstellungen 0<br />
C. Verbindlichkeiten 480 480<br />
Summe 25.000<br />
Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Prognose)<br />
Ein wesentliches Merkmal von Blind Pools ist<br />
die fehlende Planbarkeit des Investitionsverlaufes<br />
sowie der wirtschaftlichen Entwicklung<br />
der Diamanten und der damit zusammenhängenden<br />
Rückflüsse. Darüber hinaus hängen die<br />
Prognosen vom tatsächlichen Platzierungsverlauf<br />
ab, der nicht vorhersehbar ist. Eine<br />
konkrete Prognose über die zukünftige Vermögens-,<br />
Finanz- und Ertragslage ist aufgrund des<br />
Blind-Pool Charakters nicht möglich. Die Daten<br />
der nachfolgenden Planrechnungen wurden<br />
lediglich grob geschätzt, bzw. beruhen auf den<br />
bereits abgeschlossenen Verträgen und eingeholten<br />
Kostenvoranschlägen. Aufgrund der<br />
stark eingeschränkten Planbarkeit sollte der<br />
Anleger die nachstehenden Angaben nur als<br />
beispielhaft ansehen und keine konkreten Erwartungen<br />
daran knüpfen.<br />
Planungsgrundlagen für Kosten und Auszahlungen<br />
Provisionen / Marketing / Konzeption<br />
Kosten für die Provisionen, das Marketing und<br />
die Konzeption zählen zu den Emissionskosten<br />
und betragen entsprechend der geschlossenen<br />
Verträge insgesamt 1.455.000 EUR, bei einem<br />
Fondskapital von EUR 10 Mio.<br />
30 Diamant Fonds<br />
Der Bilanzverlust resultiert aus den Gründungskosten<br />
der Gesellschaft.<br />
Zwischen GuV der PGD Projektgesellschaft Diamant<br />
GmbH für den Zeitraum 22.03.2012 bis 28.03.2012<br />
EUR<br />
1. sonstiger betrieblicher Aufwand -480<br />
2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />
-480<br />
3. Bilanzverlust -480<br />
Die Emittentin ist nicht zur Aufstellung eines<br />
Konzernabschlusses verpflichtet.<br />
Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
Für die Mittelverwendungstätigkeit während<br />
der Investitionsphase erhält der Mittelverwendungskontrolleuer<br />
vertragsgemäß eine Vergütung<br />
in Höhe von EUR 10.000, bei einem<br />
Fondskapital von EUR 10 Mio.<br />
Die laufende Vergütung für die Kontrolltätigkeit<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs beträgt<br />
0,12% des eingezahlten Stillen Gesellschaftskapitals<br />
pro Jahr und somit bei EUR 10<br />
Mio. Fondskapital EUR 12.000. Etwaige Auslagen<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs für<br />
Reisekosten o.ä. sind mit der vorgenannten<br />
Vergütung bis zu einer Höhe von EUR 3.000<br />
abgegolten. Im Jahr 2012 ermäßigt sich die<br />
Vergütung auf 50% der genannten Beträge.<br />
Laufende Steuerberatung, Erstellung und Prüfung<br />
des Jahresabschlusses, Rechtsberatung<br />
Für die Erstellung des handelsrechtlichen/steuerrechtlichen<br />
Jahresabschlusses, der<br />
Erstellung der Steuererklärung sowie der Prüfung<br />
des Jahresabschlusses der Fondsgesellschaft<br />
erhalten die zu beauftragenden Steuerberater<br />
und Wirtschaftsprüfer ein Honorar entsprechend<br />
der jeweils gültigen Honorarvereinbarung<br />
bzw. Gebührenordnung. Gleiches gilt
für die Rechtsberatung. Die Höhe dieser Kosten<br />
wurde auf EUR 25.000 geschätzt.<br />
Anlegerbetreuung<br />
Für die laufende Betreuung der Anleger erhält<br />
die <strong>Pretagus</strong> GmbH von der Beteiligungsgesellschaft<br />
insgesamt eine Vergütung in Höhe von<br />
0,25% p.a. des gezahlten stillen Gesellschaftskapitals,<br />
zzgl. Umsatzsteuer, soweit dies anfällt.<br />
Bei einem Fondskapital von EUR 10 Mio. betragen<br />
die Kosten der Anlegerbetreuung EUR<br />
25.000 jährlich.<br />
Vergütung der Geschäftsführung<br />
Im Zuge des Geschäftsführeranstellungsvertrages<br />
erhält Frau Alexandra Breuer ein jährliches<br />
Gehalt in Höhe von EUR 30.000, hinzukommen<br />
die Anteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung.<br />
Zusätzlich wird eine erfolgsabhängige<br />
Vergütung in Höhe von 5% des Jahresüberschusses<br />
vor der Ergebnisbeteiligung der stillen<br />
Gesellschafter und vor Steuern gezahlt. Frau<br />
Dr. Antje Krey erhält für die Geschäftsführung<br />
der Fondsgesellschaft keine laufende und keine<br />
erfolgsabhängige Vergütung.<br />
Das Beteiligungskonzept<br />
Anschaffungskosten und Abschreibungen für Tresor<br />
Zur Lagerung der Diamanten wird ein Tresor<br />
angeschafft, der wiederum in einem Tresorraum<br />
eines Sicherheitsunternehmens aufgestellt<br />
wird. Für die Anschaffung werden Auszahlungen<br />
in Höhe von EUR 5.000 (netto) geplant,<br />
die Abschreibung erfolgt linear über 20<br />
Jahre.<br />
Versicherung und Lagerung der Diamanten<br />
Die Kosten für die Lagerung und Versicherung<br />
von Diamanten wurden anhand eines vorliegenden<br />
Angebotes eines Sicherheitsunternehmens<br />
auf EUR 25.000 geschätzt.<br />
Sonstige Kosten<br />
Planbilanz PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH (Prognose)<br />
Aktiva<br />
A. Anlagevermögen<br />
B. Umlaufvermögen<br />
Summe<br />
Passiva<br />
Vorräte<br />
Guthaben bei Kreditinstituten<br />
A. Eigenkapital<br />
I. Gezeichnetes Kapital<br />
II. Bilanzverlust<br />
Für Reisen der Geschäftsleitung im Zuge des<br />
Diamanteinkaufs , Bewertungsgutachten für<br />
Diamanten und die laufende Buchhaltung wurden<br />
Kosten in Höhe von EUR 8.000 für 2012<br />
sowie EUR 12.000 für 2013 geschätzt.<br />
31.12.2012<br />
EUR<br />
31.12.2013<br />
EUR<br />
4.800 4.500<br />
9.030.000 9.030.000<br />
19.000 23.000<br />
9.053.800 9.057.500<br />
25.000 25.000<br />
-971.200 -967.500<br />
B. Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern 10.000.000 10.000.000<br />
Summe<br />
9.053.800 9.057.500<br />
Diamant Fonds 31
Das Beteiligungskonzept<br />
Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur voraussichtlichen Vermögenslage (Prognose)<br />
Die Gliederung der Planbilanz für das laufende<br />
und folgende Geschäftsjahr erfolgt gemäß den<br />
gesetzlichen Bestimmungen. Für die Planbilanz<br />
wird zu Grunde gelegt, dass das geplante Emissionskapital<br />
in Höhe von 10 Mio. EUR bis zum<br />
31.12.2012 eingeworben wird und die Investitionsphase<br />
abgeschlossen werden kann. Das<br />
stille Gesellschaftskapital stellt für die Beteiligungsgesellschaft<br />
Verbindlichkeiten dar, wohingegen<br />
das Stammkapital der Gesellschaft im<br />
Eigenkapital ausgewiesen wird. Die Anschaffungskosten<br />
der erworbenen Diamanten wer-<br />
Liquiditätsplanung der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH (Prognose)<br />
1.1.-31.12.2012<br />
Nettowerte ohne Umsatzsteuer<br />
EUR<br />
Liquidität Jahresbeginn<br />
Einzahlungen<br />
32 Diamant Fonds<br />
den im Umlaufvermögen ausgewiesen. Prognosegemäß<br />
reichen die Erlöse aus 2012 nicht<br />
aus, um die Emissionskosten zu decken; es<br />
entsteht ein Jahresfehlbetrag, der zu einem<br />
Bilanzverlust führt. Im Folgejahr verringert sich<br />
der Bilanzverlust um den erwirtschafteten Jahresüberschuss.<br />
Es ist die Anschaffung eines<br />
Tresors mit zwei unabhängigen Schlössern geplant,<br />
der über 20 Jahre abgeschrieben wird.<br />
Das Guthaben bei Kreditinstituten betrifft die<br />
prognostizierte laufende Liquidität am Bilanzstichtag.<br />
1.1.-31.12.2013<br />
EUR<br />
0 19.000<br />
Gesellschaftereinlage der Fondsgesellschaft 25.000 0<br />
Stilles Gesellschaftskapital ohne Agio<br />
Agio<br />
Umsatzerlöse<br />
Summe<br />
Auszahlungen<br />
Investition in Diamanten<br />
Anschaffung Tresor<br />
Provisionen /Marketing/Konzeption<br />
Mittelverwendung Investitionsphase<br />
Mittelverwendung laufend<br />
Investorenbetreuung<br />
Versicherungen / Lagerung Diamanten<br />
10.000.000 0<br />
500.000<br />
1.000.000 900.000<br />
11.525.000 900.000<br />
9.030.000 0<br />
5.000 0<br />
1.455.000 0<br />
10.000 0<br />
6.000 12.000<br />
25.000 25.000<br />
25.000 25.000<br />
Wirtschaftsprüfung/Steuer- und Rechtsberatung 25.000 25.000<br />
Sonstige Kosten (Reisen, Gutachten, Buchhaltung)<br />
Personalkosten<br />
Wareneinkauf<br />
Summe<br />
Liquidität Jahresende<br />
8.000 12.000<br />
37.000 37.000<br />
880.000 760.000<br />
11.506.000 896.000<br />
19.000 23.000
Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur voraussichtlichen Finanzlage (Prognose)<br />
Für die Liquiditätsplanung wird zu Grunde gelegt,<br />
dass das geplante Emissionskapital in Höhe<br />
von 10 Mio. EUR zzgl. Agio bis zum<br />
31.12.2012 eingeworben wird und die Investitionsphase<br />
abgeschlossen werden kann. Die<br />
eingezahlten Mittel werden verwendet, um<br />
Diamanten zu erwerben sowie einen Tresor<br />
anzuschaffen. Weitere Auszahlungen fallen<br />
prognosegemäß für die Provisionen, die Konzeptions-<br />
und Marketinggebühr sowie die Kosten<br />
der Mittelverwendung in der Investitionsphase<br />
an. Weitere Auszahlungen betreffen die<br />
Kosten der Anlegerbetreuung, die laufende<br />
Mittelverwendung, die Personalkosten des<br />
Plan GuV der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH (Prognose)<br />
1.1.-31.12.2012<br />
EUR<br />
Umsatzerlöse<br />
Agio<br />
Wareneinsatz<br />
Personalaufwand<br />
Abschreibungen<br />
Provisionen /Marketing/Konzeption<br />
Mittelverwendung Investitionsphase<br />
Mittelverwendung laufend<br />
Investorenbetreuung<br />
Versicherungen / Lagerung Diamanten<br />
Das Beteiligungskonzept<br />
Fonds sowie Kosten für die Erstellung und die<br />
Prüfung des Jahresabschlusses.<br />
Für die Lagerung und Versicherung der Diamanten<br />
sind ebenfalls Auszahlungen geplant,<br />
die sich an eingeholten Kostenvoranschlägen<br />
orientieren.<br />
Erlöse resultieren zum einen aus dem Agio der<br />
stillen Gesellschafter und zum anderen aus<br />
dem Verkauf von Diamanten. In Höhe des Warenabgangs<br />
beim Diamantenverkauf werden<br />
neue Diamanten erworben. Auszahlungen an<br />
die stillen Gesellschafter sind in 2012 und 2013<br />
nicht geplant.<br />
1.1-31.12.2013<br />
EUR<br />
1.000.000 900.000<br />
500.000<br />
-880.000 -760.000<br />
-37.000 -37.000<br />
-200 -300<br />
-1.455.000 0<br />
-10.000 0<br />
-6.000 -12.000<br />
-25.000 -25.000<br />
-25.000 -25.000<br />
Wirtschaftsprüfung/Steuer- und Rechtsberatung -25.000 -25.000<br />
Sonstige Kosten (Reisen, Gutachten)<br />
Zinsen an stille Gesellschafter<br />
-8.000 -12.000<br />
0 0<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -971.200 3.700<br />
Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0<br />
Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />
-971.200 3.700<br />
Bilanzverlust -971.200 -967.500<br />
Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur voraussichtlichen Ertragslage (Prognose)<br />
Für die Plan GuV wird zu Grunde gelegt, dass<br />
das geplante Emissionskapital in Höhe von<br />
10 Mio. EUR zzgl. Agio bis zum 31.12.2012<br />
eingeworben wird und die Investitionsphase<br />
abgeschlossen werden kann. Erlöse resultieren<br />
zum einen aus dem Agio der stillen Gesellschafter<br />
und zum anderen aus dem Verkauf<br />
von Diamanten. Im Jahr 2012 fallen zu den<br />
laufenden Kosten der Fondsgesellschaft für<br />
Versicherung und Lagerung, Anlegerbetreuung,<br />
Diamant Fonds 33
Das Beteiligungskonzept<br />
Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses,<br />
laufende Mittelverwendungskontrolle auch<br />
Emissionskosten für Vertriebsprovisionen,<br />
Marketing- und Konzeptionsgebühren sowie<br />
die Mittelverwendung in der Investitionsphase<br />
an. Personalkosten sind für die Geschäftsführe-<br />
Planzahlen<br />
Als Beteiligungsgesellschaft unterhält die<br />
Fondsgesellschaft keinen Produktionsbetrieb,<br />
sondern lediglich in geringem Umfang eine<br />
Handelstätigkeit.<br />
Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu<br />
den Planzahlen (Prognose)<br />
Die geplanten Zahlen sind, bis auf die vertraglich<br />
geregelten bzw. geschätzten Kosten stark<br />
von der Höhe des tatsächlich eingeworbenen<br />
Kapitals sowie vom realisierbaren Investitionsprozess<br />
abhängig. Die weitere Entwicklung,<br />
Planzahlen PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH (Prognose)<br />
2012 2013<br />
EUR EUR<br />
34 Diamant Fonds<br />
rin Frau Breuer geplant, die Kosten für Abschreibungen<br />
umfassen die Abschreibung auf<br />
den Tresor.<br />
Auszahlungen an die stillen Gesellschafter sind<br />
in 2012 und 2013 nicht geplant.<br />
insbesondere hinsichtlich der Umsatzerzielung<br />
aus Handelstätigkeit hängt maßgeblich von der<br />
wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Markt<br />
für Diamanten ab. Für die Planzahlen wird zu<br />
Grunde gelegt, dass das geplante Emissionskapital<br />
in Höhe von 10 Mio. EUR zzgl. Agio bis<br />
zum 31.12.2012 eingeworben wird und die<br />
Investitionsphase abgeschlossen werden kann.<br />
Die Höhe der Umsatzerlöse wurde grob geschätzt,<br />
unter Berücksichtigung der vertraglich<br />
geregelten und geschätzten Kosten ergibt sich<br />
das dargestellte Ergebnis der gewöhnlichen<br />
Geschäftstätigkeit.<br />
2014<br />
EUR<br />
Umsatz 1.000.000 900.000 900.000 900.000<br />
Produktion 0 0 0 0<br />
Investitionen 9.030.000 0 0 0<br />
2015<br />
EUR<br />
Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -971.200 3.700 4.000 4.000
7 Rechtliches Konzept<br />
Rechtliches Konzept<br />
Die nachfolgende Darstellung beschreibt die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Emittentin<br />
und der Beteiligung, deren Einzelheiten sich aus dem Gesellschaftsvertrag sowie dem<br />
Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft ergeben. Der Inhalt dieser Verträge ist für<br />
das Gesamtverständnis des Beteiligungsangebotes zu berücksichtigen. Soweit Anleger eine<br />
rechtliche Beurteilung oder Beratung hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages und des Vertrages<br />
zu Errichtung einer stillen Gesellschaft im Ganzen oder bezüglich einzelner Vertragsregelungen<br />
wünschen, wird empfohlen, einen rechtlichen Berater hinzuzuziehen. Weiterhin werden<br />
nachfolgend die Verträge, die für die Durchführung des Fondskonzeptes bisher abgeschlossen<br />
wurden sowie die sich aus den Verträgen ggf. ergebenen, laufenden Vergütungen<br />
dargestellt.<br />
7.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
Der folgende Abschnitt soll einen Überblick<br />
über die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft PGD Projektgesellschaft<br />
Diamant GmbH geben. Einziger Gesellschafter<br />
der Fondsgesellschaft ist die <strong>Pretagus</strong><br />
GmbH, <strong>Hamburg</strong>. Die Anleger beteiligen sich<br />
als stille Gesellschafter an der Fondsgesellschaft<br />
– die rechtlichen Regelungen hierzu sind<br />
im Vertrag über die Errichtung einer stillen<br />
Gesellschaft getroffen. Der Gesellschaftsvertrag<br />
der Fondsgesellschaft ist in Abschnitt 11<br />
vollständig abgedruckt. Auf die dort im Einzelnen<br />
getroffenen Regelungen wird ausdrücklich<br />
verwiesen.<br />
Beteiligungsgesellschaft und Gegenstand<br />
Die Beteiligungsgesellschaft wurde am<br />
22.03.2012 ins Handelsregister eingetragen<br />
und gegründet. Es handelt sich um eine Gesellschaft<br />
mit beschränkter Haftung (GmbH) nach<br />
deutschem Recht. Die Firma der Gesellschaft<br />
lautet PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH,<br />
sie hat ihren Sitz in <strong>Hamburg</strong> und ist auf unbestimmte<br />
Zeit gegründet.<br />
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten<br />
und Verwalten von eigenem Vermögen, der<br />
Erwerb von und der Handel mit Diamanten<br />
sowie die Aufnahme von stillen Gesellschaftern<br />
zur Finanzierung des Geschäftszweckes.<br />
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben,<br />
die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar<br />
oder mittelbar zu dienen geeignet<br />
sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen<br />
Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen<br />
erwerben und Zweigniederlassungen<br />
im In- und Ausland errichten.<br />
Gezeichnetes Kapital und Gesellschafter<br />
Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt<br />
EUR 25.000 und wurde vollständig durch<br />
die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong> übernommen.<br />
Das gezeichnete Kapital wurde in voller Höhe<br />
eingezahlt, es gibt keine ausstehenden Einlagen.<br />
Geschäftsanteile und Verfügungen über Geschäftsanteile<br />
Bei der Art des Anteils der Beteiligungsgesellschaft<br />
handelt es sich um einen GmbH Anteil.<br />
Die Verfügung über Geschäftsanteile, insbesondere<br />
deren Abtretung oder Verpfändung,<br />
bedarf eines zustimmenden Gesellschafterbe-<br />
Diamant Fonds 35
Rechtliches Konzept<br />
schlusses, falls die Gesellschaft mehr als einen<br />
Gesellschafter hat. Mehrere Geschäftsanteile<br />
eines Gesellschafters, auf die die Einlagen voll<br />
erbracht sind, können mit dessen Zustimmung<br />
durch Gesellschafterbeschluss zusammengelegt<br />
werden. Geschäftsanteile oder Teile davon<br />
können mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters<br />
durch Gesellschafterbeschluss<br />
gegen Abfindung eingezogen werden.<br />
Geschäftsführung und Vertretung<br />
Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.<br />
Falls die Gesellschaft mehrere<br />
Geschäftsführer hat, soll ein Geschäftsführer<br />
möglichst die Qualifikation eines Diamantgutachters<br />
haben. Scheidet ein Geschäftsführer<br />
mit der Qualifikation des Diamantgutachters<br />
aus, soll möglichst innerhalb von sechs Wochen<br />
ein neuer Geschäftsführer mit gleicher Qualifikation<br />
bestellt werden.<br />
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er<br />
die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer<br />
bestellt, so wird die Gesellschaft<br />
durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich<br />
oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam<br />
mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter<br />
können allen oder einzelnen Geschäftsführern<br />
durch Beschluss Einzelvertretungsbefugnis<br />
erteilen. Durch Gesellschafterbeschluss<br />
können alle oder einzelne<br />
Geschäftsführer von den Beschränkungen des<br />
§ 181 BGB befreit werden. Die vorstehenden<br />
Bestimmungen gelten entsprechend für Liquidatoren.<br />
Die Geschäftsführer sind an das Gesetz, diesen<br />
Gesellschaftsvertrag und die Weisungen der<br />
Gesellschafter gebunden. Die Gesellschafter<br />
können durch Beschluss eine Geschäftsordnung<br />
für die Geschäftsführung erlassen und<br />
dadurch insbesondere anordnen, dass die Geschäftsführer<br />
die darin bestimmten Geschäfte<br />
oder Geschäftsarten nur mit ihrer vorherigen<br />
Zustimmung vornehmen dürfen.<br />
36 Diamant Fonds<br />
Geschäftsjahr und Jahresabschluss<br />
Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />
Das erste Geschäftsjahr beginnt mit<br />
der Gründung der Gesellschaft und endet mit<br />
Ablauf des 31. Dezember des gleichen Jahres.<br />
Die Geschäftsführer haben innerhalb der gesetzlichen<br />
Fristen den Jahresabschluss (Bilanz<br />
nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang)<br />
und ggf. den Lagebericht für das abgelaufene<br />
Geschäftsjahr aufzustellen und der<br />
Gesellschafterversammlung mit ihrem Ergebnisverwendungsvorschlag<br />
vorzulegen.<br />
Der Jahresabschluss soll je nach Beschluss der<br />
Gesellschafterversammlung von einem Wirtschaftsprüfer<br />
entweder prüferisch durchgesehen<br />
oder geprüft werden.<br />
Die Gesellschafter haben innerhalb der gesetzlichen<br />
Fristen über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />
und die Ergebnisverwendung zu<br />
beschließen.<br />
Wettbewerbsverbote<br />
Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot<br />
gegenüber der Gesellschaft. Ein<br />
Entgelt ist für diese Freiheit von einem Wettbewerbsverbot<br />
nicht zu zahlen. Auch die Geschäftsführer<br />
unterliegen grundsätzlich keinem<br />
Wettbewerbsverbot, es sei denn, der Anstellungsvertrag<br />
des Geschäftsführers bestimmt<br />
etwas anderes.<br />
Sonstige Bestimmungen<br />
Die Gesellschaft trägt ihren Gründungsaufwand<br />
(Notar- und Handelsregistergebühren, Kosten<br />
der Bekanntmachung und Gründungsberatung)<br />
bis zur Höhe von € 2.500,00. Die Bekanntmachungen<br />
der Gesellschaft erfolgen im elektronischen<br />
Bundesanzeiger.
7.2 Von den gesetzlichen Regelungen abweichende<br />
Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />
Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />
PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />
weicht von den anzuwendenden gesetzlichen<br />
Vorschriften, insbesondere denen des GmbH-<br />
Gesetzes (GmbHG) und des Handelsgesetzbuches<br />
(HGB) wie folgt ab:<br />
Nach dem GmbHG wird die Gesellschaft durch<br />
ihre Geschäftsführer vertreten, es sei denn,<br />
dass der Gesellschaftsvertrag etwas anderes<br />
bestimmt. Nach dem Gesellschaftsvertrag der<br />
PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH hat<br />
die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer.<br />
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,<br />
so vertritt dieser die Gesellschaft allein,<br />
sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so<br />
kann die Gesellschaft auch durch zwei Geschäftsführer<br />
oder einen Geschäftsführer gemeinsam<br />
mit einem Prokuristen vertreten<br />
werden. Die Gesellschafterversammlung kann<br />
auch beim Vorhandensein mehrerer Ge-<br />
7.3 Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
Vorbemerkung<br />
Die Emittentin, PGD Projektgesellschaft Diamant<br />
GmbH, beabsichtigt, mit einer Vielzahl<br />
von stillen Gesellschaftern stille Gesellschaften<br />
einzugehen. Die von den stillen Gesellschaftern<br />
geleisteten Einlagen werden insbesondere<br />
dazu verwendet, Diamanten zu erwerben und<br />
zu lagern sowie diese mit dem Ziel der Wertsteigerung<br />
zu halten bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht<br />
zu verkaufen und zu handeln.<br />
Begründung der Stillen Gesellschaft und Einlage<br />
Der Stille Gesellschafter beteiligt sich jeweils<br />
zum ersten Kalendertag eines Monats als stiller<br />
Gesellschafter der Emittentin. Die Mindesteinlage<br />
beträgt EUR 5.000, höhere Beträge müs-<br />
Rechtliches Konzept<br />
schäftsführer Alleinvertretungsbefugnis erteilen.<br />
Sie kann Geschäftsführer von den Beschränkungen<br />
des § 181 BGB befreien. Abweichend<br />
vom GmbHG verfügt der Gesellschaftsvertrag,<br />
dass bei Vorhandensein von mehreren<br />
Geschäftsführern ein Geschäftsführer die<br />
Qualifikation eines Diamantgutachters haben<br />
soll sowie, dass bei Ausscheiden des Geschäftsführers<br />
mit dieser Qualifikation innerhalb<br />
von 6 Wochen ein neuer Geschäftsführer<br />
mit dieser Qualifikation bestellt werden soll.<br />
Derzeit sind zwei Geschäftsführer bestellt.<br />
Frau Dr. Antje Krey ist einzelvertretungsberechtigt<br />
und von den Bestimmungen des § 181<br />
BGB befreit. Frau Alexandra Breuer ist Diamantgutachterin<br />
und vertritt die Gesellschaft<br />
gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer<br />
oder Prokuristen. Sie ist nicht von den<br />
Bestimmungen des § 181 BGB befreit.<br />
sen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Zusätzlich<br />
ist ein Agio in Höhe von 5% auf die Einlage<br />
zu leisten. Das Wirksamwerden der Beteiligung<br />
ist aufschiebend bedingt durch die vollständige<br />
Einzahlung der Einlage jeweils bis zum 15. des<br />
Vormonats auf das Mittelverwendungskonto.<br />
Die Einlage des stillen Gesellschafters wird<br />
entsprechend dem Investitionsplan investiert.<br />
Der Investitionsprozess soll innerhalb von 90<br />
Tagen nach dem Begründungsdatum<br />
abgeschlossen sein.<br />
Sobald das Kapital der stillen Gesellschafter<br />
investiert ist, erfolgt die Deckung der<br />
laufenden Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />
aus erwirtschafteten Erträgen oder dem<br />
Kapital der stillen Gesellschafter. Die Mittel zur<br />
Deckung der Gesellschaftskosten können auch<br />
Diamant Fonds 37
Rechtliches Konzept<br />
durch einen Verkauf von Diamanten beschafft<br />
werden.<br />
Geschäftsführung und Datenverarbeitung<br />
Zur Geschäftsführung ist allein die Beteiligungsgesellschaft<br />
befugt.<br />
Die personenbezogenen Daten der Anleger<br />
werden elektronisch verarbeitet und dürfen<br />
unter Beachtung der Datenschutzgesetze zur<br />
Verwaltung der Anleger an beauftragte Unternehmen<br />
geleitet werden.<br />
Jahresabschluss und Kontrollrechte<br />
Die Fondsgesellschaft stellt jährlich den Jahresabschluss<br />
auf und lässt diesen prüfen. Der geprüfte<br />
Jahresabschluss wird dem stillen Gesellschafter<br />
zugeleitet. Jährlich, spätestens zum<br />
28.2. eines jeden Jahres erstellt die Gesellschaft<br />
einen schriftlichen Bericht zur Entwicklung<br />
der Gesellschaft. In diesem Bericht ist<br />
auch ein Bericht des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
über dessen Kontrolltätigkeit enthalten.<br />
Haftung<br />
Die Haftung der Anleger ist auf die geleistete<br />
Einlage zzgl. Agio beschränkt. Eine Nachschusspflicht<br />
besteht nicht.<br />
Beteiligung am Ergebnis<br />
Die stillen Gesellschafter sind am Gewinn und<br />
Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt, sie erhalten<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung. Die<br />
erfolgsabhängige Vergütung der stillen Gesellschafter<br />
stellt für die Fondsgesellschaft Zinsaufwand<br />
dar. Für die Ergebnisbeteiligung des<br />
stillen Gesellschafters ist vom handelsrechtlichen<br />
Jahresüberschuss vor Steuern auszugehen,<br />
der sich vor Berücksichtigung des Ergebnisanteils<br />
der stillen Gesellschafter ergibt. Von<br />
dieser Ergebnisgröße erhalten die stillen Ge-<br />
38 Diamant Fonds<br />
sellschafter einen Anteil von 85%. Der Teil der<br />
Provisionen im Rahmen der Emissionskosten,<br />
der neben dem Agio gezahlt wird, wird für die<br />
Gewinnbeteiligung der stillen Gesellschafter<br />
wie ein Rechnungsabgrenzungsposten behandelt<br />
und anteilig über die Fondslaufzeit verteilt.<br />
Die erfolgsabhängige Vergütung wird anteilig<br />
im Verhältnis der Kapitalkonten der stillen Gesellschafter<br />
verteilt. Bei einer unterjährigen Begründung<br />
oder Beendigung der stillen Gesellschaft<br />
werden die Beteiligungsentgelte pro<br />
rata temporis ermittelt.<br />
Scheidet ein stiller Gesellschafter vor dem Ende<br />
der Fondslaufzeit aus, wird der auf ihn entfallene<br />
Teil dieses Rechnungsabgrenzungspostens<br />
aufgelöst und dem Verrechnungskonto<br />
belastet. Dieser Teil der Provisionskosten wird<br />
den stillen Gesellschaftern im Rahmen der<br />
Ergebnisbeteiligung vollständig zugewiesen,<br />
auch wenn die stillen Gesellschafter am Jahresüberschuss<br />
nur anteilig partizipieren.<br />
Positive Überschüsse werden an die stillen<br />
Gesellschafter ausgezahlt. Negative Überschüsse<br />
werden dem Verrechnungskonto belastet.<br />
Spätere positive Überschüsse werden<br />
solange dem Verrechnungskonto gutgeschrieben,<br />
bis es ausgeglichen ist. Darüber hinaus<br />
gehende Gewinnbeteiligungen werden an die<br />
stillen Gesellschafter ausgezahlt.<br />
Eine ggfs. anfallende Kapitalertragssteuer auf<br />
den Gewinnanteil wird von der Beteiligungsgesellschaft<br />
einbehalten und an das Finanzamt<br />
abgeführt, dies gilt auch bei einer eventuellen<br />
Kirchensteuer des Anlegers.<br />
An dem Ergebnis schwebender Geschäfte und<br />
an etwaigen stillen Reserven oder einem Geschäftswert<br />
nimmt der stille Gesellschafter<br />
nicht teil.<br />
Beendigung der stillen Gesellschaft<br />
Die stille Gesellschaft endet automatisch am<br />
31.12.2020. Eine frühere Kündigung ist möglich<br />
und zwar nach Ablauf von 12 Monaten seit
dem Begründungsdatum. Die Kündigungsfrist<br />
beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Für die<br />
Abwicklung der ordentlichen Kündigung durch<br />
den stillen Gesellschafter erhebt die Beteiligungsgesellschaft<br />
eine Gebühr in Höhe von 2%<br />
der Einlage.<br />
Beide Vertragsparteien haben das Recht zur<br />
außerordentlichen Kündigung der stillen Gesellschaft.<br />
Der stille Gesellschafter nimmt am Gewinn der<br />
Beteiligungsgesellschaft im Jahr des Ausscheidens<br />
anteilig teil. Eventuelle Wertsteigerungen<br />
und Wertminderungen des Diamantenportfolios<br />
sind anteilig zu realisieren, in dem das Diamantenportfolio<br />
entsprechend der Rapaport-<br />
Liste bewertet wird.<br />
Eine Auflösung der Beteiligungsgesellschaft,<br />
eine Rückabwicklung des Fonds sowie die<br />
Übertragung der stillen Gesellschaft führen<br />
ebenso wie eine Kündigung zur Beendigung der<br />
stillen Gesellschaft. Sowohl eine Rückabwicklung<br />
des Fonds als auch eine Auflösung der<br />
Fondsgesellschaft können ohne vorherige Mitwirkung<br />
des stillen Gesellschafters beschlossen<br />
werden.<br />
Auszahlung nach Kündigung der stillen Gesellschaft<br />
Ab einer Beteiligungssumme von EUR 10.000<br />
kann der stille Gesellschafter zwischen einer<br />
Auszahlung in Geld oder Diamanten wählen.<br />
Die Wertermittlung basiert hierbei auf der<br />
Rapaport-Liste zzgl. 15%. Anfallende Steuern<br />
auf den Gewinnanteil und die Umsatzsteuer<br />
auf den Gesamtbetrag der Diamanten werden<br />
bei der Auszahlung mindernd berücksichtigt.<br />
Eventuelle Kosten für Transport und Versicherung<br />
der Diamanten ab der Lagerstätte bis zur<br />
Aushändigung an den stillen Gesellschafter<br />
trägt der stille Gesellschafter.<br />
Der Wunsch nach einer Auszahlung in Diamanten<br />
ist der Beteiligungsgesellschaft mit der<br />
Rechtliches Konzept<br />
Kündigung schriftlich mitzuteilen. Spätestens<br />
drei Wochen vor dem Ausscheiden des stillen<br />
Gesellschafters unterbreitet die Beteiligungsgesellschaft<br />
dem stillen Gesellschafter einen<br />
konkreten Vorschlag zur Auszahlung in Diamanten.<br />
Der stille Gesellschafter ist nicht verpflichtet,<br />
die konkret vorgeschlagenen Diamanten<br />
als Auszahlung zu akzeptieren. Lehnt er<br />
diese Diamanten ab, kann er jedoch lediglich<br />
eine Auszahlung in Geld verlangen. Seine Entscheidung,<br />
ob er die Diamanten akzeptiert<br />
oder nicht, muss der stille Gesellschafter der<br />
Beteiligungsgesellschaft innerhalb von zwei<br />
Wochen schriftlich mitteilen.<br />
Die Auszahlung des Kapitalbetrages bzw. die<br />
Auszahlung in Diamanten soll innerhalb von<br />
4 Wochen nach dem Ausscheiden des stillen<br />
Gesellschafters stattfinden.<br />
Für die Abwicklung der ordentlichen Kündigung<br />
durch den stillen Gesellschafters erhebt die<br />
Beteiligungsgesellschaft eine Gebühr in Höhe<br />
von 2% der Einlage. Die Beteiligungsgesellschaft<br />
darf die Gebühr mit dem Auszahlungsbetrag<br />
verrechnen.<br />
Auszahlung nach Ablauf der stillen Gesellschaft<br />
Ab einer Beteiligungssumme von EUR 10.000<br />
kann der stille Gesellschafter zwischen einer<br />
Auszahlung in Geld oder Diamanten wählen.<br />
Die Wertermittlung basiert hierbei auf der<br />
Rapaport-Liste zzgl. 15%. Anfallende Steuern<br />
auf den Gewinnanteil und die Umsatzsteuer<br />
auf den Gesamtbetrag der Diamanten werden<br />
bei der Auszahlung mindernd berücksichtigt.<br />
Eventuelle Kosten für Transport und Versicherung<br />
der Diamanten ab der Lagerstätte bis zur<br />
Aushändigung an den stillen Gesellschafter<br />
trägt der stille Gesellschafter.<br />
Der Wunsch nach einer Auszahlung in Diamanten<br />
ist der Beteiligungsgesellschaft 12 Monate<br />
vor dem Ablaufdatum schriftlich mitzuteilen.<br />
Spätestens drei Monate vor dem Ablaufdatum<br />
unterbreitet die Beteiligungsgesellschaft dem<br />
Diamant Fonds 39
Rechtliches Konzept<br />
stillen Gesellschafter einen konkreten Vorschlag<br />
zur Auszahlung in Diamanten.<br />
Der stille Gesellschafter ist nicht verpflichtet,<br />
die konkret vorgeschlagenen Diamanten als<br />
Auszahlung zu akzeptieren. Lehnt er diese Diamanten<br />
ab, kann er jedoch lediglich eine Auszahlung<br />
in Geld verlangen. Seine Entscheidung,<br />
ob er die Diamanten akzeptiert oder nicht,<br />
muss der stille Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />
innerhalb von zwei Wochen<br />
schriftlich mitteilen.<br />
Die Auszahlung in Geld oder Diamanten soll<br />
innerhalb von 6 Monaten nach dem Ablaufdatum,<br />
jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen<br />
nach der Feststellung des Jahresabschlusses<br />
geleistet werden.<br />
7.4 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 27.3.2012 einen<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag mit der PKF<br />
UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg<br />
geschlossen. Inhalt des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />
ist die formale Mittelverwendungskontrolle<br />
und Mittelfreigabe während<br />
der Investitionsphase sowie die Mittelverwendungskontrolle<br />
während der gesamten<br />
Fondslaufzeit.<br />
Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
Während der Investitionsphase gibt der Mittelverwendungskontrolleur<br />
die Anlegergelder/Treuhandgelder<br />
gemäß den im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
und in diesem <strong>Prospekt</strong><br />
genannten Bedingungen nach schriftlicher<br />
Aufforderung der Fondsgesellschaft frei und<br />
veranlasst die Zahlungen. Verfügungsberechtigt<br />
über das Mittelverwendungskonto ist allein<br />
der Mittelverwendungskontrolleur; Zahlungsanweisungen<br />
bedürfen der Freigabe von<br />
zwei zeichnungsberechtigten Personen. Die<br />
40 Diamant Fonds<br />
Verfügungen über den stillen Gesellschaftsanteil<br />
Verfügungen, wie z.B. eine Übertragung oder<br />
Belastung, sowie die Begründung von Treuhandverhältnissen<br />
oder Unterbeteiligungen<br />
sind jederzeit zulässig. Sie bedürfen der vorherigen<br />
schriftlichen Zustimmung durch die Beteiligungsgesellschaft,<br />
die jedoch nur aus wichtigem<br />
Grund versagt werden darf.<br />
Beirat<br />
Ein Beirat der stillen Gesellschafter ist nicht<br />
vorgesehen.<br />
Fondsgesellschaft ist nicht verfügungsberechtigt.<br />
Darüber hinaus übt der Mittelverwendungskontrolleur<br />
weitere Kontrolltätigkeiten aus. Der<br />
Mittelverwendungskontrolleur überwacht die<br />
Ein- und Auslagerung von Diamanten in/aus<br />
dem Lagerort durch eine Inventur mittels Abgleich<br />
von Identifikationsnummern für Diamanten<br />
zwischen den Kauf- und Verkaufsverträgen<br />
sowie den Zertifikaten. Eine Überwachung der<br />
Transporte zum oder vom Lagerort sowie eine<br />
Überprüfung der Qualität der Diamanten findet<br />
nicht statt. Über jede Ein- und Auslagerung ist<br />
von den Parteien unverzüglich ein Protokoll zu<br />
fertigen, welches den Urkundenabgleich sowie<br />
die handelnden Personen der Parteien dokumentiert.<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur wird zum<br />
Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Inventur<br />
des Diamantenbestandes durchführen sowie<br />
Einsicht in die Unterlagen der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu Handelsaktivitäten nehmen. Im<br />
Zuge der Einsichtnahme in die Unterlagen der
Beteiligungsgesellschaft zu Handelsaktivitäten<br />
prüft der Mittelverwendungskontrolleur die<br />
fortgesetzte Einhaltung der Investitionskriterien<br />
lt. Verkaufsprospekt. Über das Ergebnis<br />
der Prüfung wird der Mittelverwendungskontrolleur<br />
einen schriftlichen Bericht erstellen<br />
und diesen der Beteiligungsgesellschaft jeweils<br />
bis zum 15.01. eines Jahres zuleiten.<br />
Weitere Regelungen des Vertrages<br />
Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für<br />
seine Tätigkeit in der Investitionsphase von der<br />
Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung in<br />
Höhe von 0,1 % des eingeworbenen Emissionskapitals<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />
Vergütung ist auf volle TEUR aufzurunden. Die<br />
Vergütung ist monatlich in Abhängigkeit des<br />
unwiderruflich eingezahlten Kapitals zur Zahlung<br />
fällig. Die Vergütung für die sonstige Kontrolltätigkeit<br />
beträgt 0,12% des eingezahlten<br />
7.5 Vertriebs-, Konzeptions- und Marketingvertrag<br />
Die Fondsgesellschaft hat am 27.3.2012 mit der<br />
<strong>Pretagus</strong> GmbH einen Vertriebs-, Konzeptions-<br />
und Marketingvertrag geschlossen. Die<br />
<strong>Pretagus</strong> GmbH erbringt für die Beteiligungsgesellschaft<br />
insbesondere die folgenden Leistungen:<br />
Die Vermittlung von Verträgen zur Errichtung/Begründung<br />
einer stillen Gesellschaft<br />
zwischen dem geworbenen Anleger und der<br />
Beteiligungsgesellschaft, Erstellung und Herausgabe<br />
der für die Vermittlung von Stillen<br />
Einlagen erforderlichen Unterlagen; hierzu<br />
gehört neben dem Informationsmaterial über<br />
das Investitionsangebot nebst Anlagen auch<br />
ein Vertrag, mit dem zwischen dem Anleger<br />
und der Beteiligungsgesellschaft eine stille<br />
Gesellschaft errichtet wird sowie weiterhin die<br />
Entgegennahme und Prüfung der eingehenden<br />
stillen Gesellschaftsverträge und die Weiterlei-<br />
Rechtliches Konzept<br />
Stillen Gesellschaftskapitals pro Jahr und ist<br />
jeweils am Ende eines Quartals fällig. Etwaige<br />
Auslagen des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
für Reisekosten o.ä. sind mit der vorgenannten<br />
Vergütung bis zu einer Höhe von 3.000 EUR<br />
abgegolten. Höhere Reisekosten sind nachzuweisen<br />
und werden von der Beteiligungsgesellschaft<br />
ersetzt. Im Jahr 2012 ermäßigt sich die<br />
Vergütung auf 50% der genannten Beträge und<br />
die Vergütung ist am 31.12.2012 fällig. Ab dem<br />
Jahr 2014 steigt die Vergütung um jährlich 2%.<br />
Zu den vorgenannten Vergütungen kommt die<br />
gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.<br />
Der Gesamtbetrag der Vergütung für den Mittelverwendungskontrolleur<br />
beläuft sich auf<br />
EUR 119.000.<br />
Die Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
bildet der zwischen<br />
ihm und der Fondsgesellschaft geschlossene<br />
Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />
tung an die Beteiligungsgesellschaft zwecks<br />
Annahme und Dokumentation.<br />
Die <strong>Pretagus</strong> GmbH erhält für die Konzeption<br />
des Produkts sowie die Erstellung sämtlicher<br />
erforderlicher Verträge eine einmalige Konzeptionsgebühr<br />
in Höhe von EUR 45.000 sowie<br />
für die Drucklegung des <strong>Prospekt</strong>es und das<br />
Produktmarketing eine Vergütung in Höhe von<br />
EUR 80.000. Die Vergütung für die Konzeption<br />
ist mit der Gestattung der Veröffentlichung des<br />
Verkaufsprospektes durch die BaFin fällig, die<br />
Vergütung für <strong>Prospekt</strong>druck und Marketing ist<br />
mit Vorlage des gedruckten Verkaufsprospektes<br />
fällig.<br />
Die <strong>Pretagus</strong> GmbH erhält für die Vermittlung<br />
von stillem Gesellschaftskapital eine Provision<br />
in Höhe von 8,3 % der aufgrund der Vermittlung<br />
von stillen Gesellschaftern bei der Gesellschaft<br />
eingezahlten stillen Einlagen (Abschluss-<br />
Diamant Fonds 41
Rechtliches Konzept<br />
provision) sowie das vereinnahmte Agio. Die<br />
Vergütung ist verdient, wenn der von dem<br />
stillen Gesellschafter unwiderruflich unterzeichnete<br />
stille Gesellschaftsvertrag von der<br />
Gesellschaft angenommen worden und die<br />
bedungene stille Einlage auf dem dafür vorgesehenen<br />
Konto der Gesellschaft bzw. des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
eingegangen ist.<br />
Die Abschlussprovision ist monatlich zu zahlen.<br />
Zu den Gebühren und Provisionen ist jeweils<br />
die darauf etwaig entfallende Umsatzsteuer in<br />
jeweils gesetzlich geltender Höhe zu zahlen,<br />
soweit diese anfällt.<br />
<strong>Pretagus</strong> und/oder seine jeweiligen Mitarbeiter,<br />
Geschäftsführer und Beauftragten sowie<br />
die von ihm eingeschalteten Dritten haften nur<br />
bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen<br />
7.6 Kaufoption für Diamanten<br />
Am 26.3.2012 wurde zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />
und einem internationalen<br />
Handelsunternehmen ein Kaufoptionsvertrag<br />
geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die<br />
Option zur Lieferung von Diamanten an die<br />
Beteiligungsgesellschaft im Umfang von<br />
EUR 1 Mio., aufgeteilt auf vier Tranchen zu je<br />
EUR 250.000. Nähere Angaben zu diesem Ver-<br />
7.7 Laufende Vergütungen<br />
Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
Die laufende Vergütung für die Kontrolltätigkeit<br />
des Mittelverwendungskontrolleurs beträgt<br />
0,12% des eingezahlten Stillen Gesellschaftskapitals<br />
pro Jahr und ist jeweils am<br />
31.12. eines Jahres fällig. Etwaige Auslagen des<br />
Mittelverwendungskontrolleurs für Reisekosten<br />
o.ä. sind mit der vorgenannten Vergütung<br />
bis zu einer Höhe von 3.000 EUR abgegolten.<br />
Höhere Reisekosten sind nachzuweisen und<br />
werden von der Beteiligungsgesellschaft ersetzt.<br />
Im Jahr 2012 ermäßigt sich die Vergütung<br />
auf 50% der genannten Beträge. Ab dem Jahr<br />
42 Diamant Fonds<br />
Pflichten, wenn durch die Verletzungshandlung<br />
die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet<br />
ist (insbesondere bei Verletzung von einer Kardinalpflicht).<br />
Vertragspflichten sind Kardinalpflichten,<br />
wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße<br />
Durchführung des Vertrages erst ermöglicht<br />
und wenn der Vertragspartner auf<br />
ihre Einhaltung regelmäßig vertraut und vertrauen<br />
darf. Dasselbe gilt für eine Haftung für<br />
Schäden, die auf der Verletzung des Lebens,<br />
des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit<br />
beruhen. In allen anderen Fällen ist die Haftung<br />
von <strong>Pretagus</strong> auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />
sowie auf den typischen und vorhersehbaren<br />
Schaden beschränkt.<br />
trag können nicht gemacht werden, da eine<br />
Verschwiegenheitserklärung enthalten ist, die<br />
es den Vertragsparteien unter Androhung einer<br />
Strafe von EUR 50.000 nicht gestattet, konkrete<br />
vertragliche Absprachen bekannt zu geben.<br />
Der Kaufoptionsvertrag liegt dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
vor.<br />
2014 steigt die Vergütung um jährlich 2%. Zu<br />
den vorgenannten Beträgen kommt die gesetzliche<br />
Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.<br />
Laufende Steuerberatung, Erstellung und Prüfung<br />
des Jahresabschlusses, Rechtsberatung<br />
Für die Erstellung des handelsrechtlichen/steuerrechtlichen<br />
Jahresabschlusses, der<br />
Erstellung der Steuererklärung sowie der Prüfung<br />
des Jahresabschlusses der Fondsgesellschaft<br />
erhalten die zu beauftragenden Steuerberater<br />
und Wirtschaftsprüfer ein Honorar entsprechend<br />
der jeweils gültigen Honorarverein-
arung bzw. Gebührenordnung. Gleiches gilt<br />
für die Rechtsberatung der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Anlegerbetreuung<br />
Für die laufende Betreuung der Anleger erhält<br />
die <strong>Pretagus</strong> GmbH von der Beteiligungsgesellschaft<br />
insgesamt eine Vergütung in Höhe von<br />
0,25% p.a. des gezahlten stillen Gesellschaftskapitals<br />
zzgl. Umsatzsteuer, soweit dies anfällt.<br />
Die Vergütung für die Anlegerbetreuung ist im<br />
Jahr 2012 am Ende des Geschäftsjahres fällig,<br />
in den Folgejahren jeweils am Ende eines Kalenderquartals.<br />
Vergütung der Geschäftsführung<br />
Im Zuge des Geschäftsführeranstellungsvertrages<br />
erhält Frau Alexandra Breuer ein jährliches<br />
Gehalt in Höhe von EUR 30.000. Zusätzlich wird<br />
eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von<br />
5% des Jahresüberschusses vor der Ergebnisbeteiligung<br />
der stillen Gesellschafter und vor<br />
Steuern gezahlt. Frau Dr. Antje Krey erhält für<br />
die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />
keine laufende und keine erfolgsabhängige<br />
Vergütung.<br />
Weitere laufende Kosten<br />
Rechtliches Konzept<br />
Neben den genannten Kosten trägt die Fondsgesellschaft<br />
die ihr im Rahmen des Geschäftsbetriebes<br />
entstehenden weiteren laufenden<br />
Kosten. Hierzu zählen insbesondere Kosten für<br />
die Buchführung sowie die Erstellung und<br />
Prüfung des Jahresabschlusses, Kosten für die<br />
Erfüllung der Berichts- und Publikationspflichten,<br />
Kosten der steuerlichen und<br />
rechtlichen Beratung und Vertretung, Kosten<br />
für die Erfüllung steuerlicher Pflichten<br />
(ausgenommen Steuerschulden der Gesellschafter),<br />
Kosten der Lagerung und<br />
Versicherung von Diamanten, Kosten des<br />
Erwerbs und des Verkaufs von Diamanten,<br />
Kosten der Wertermittlung der Diamanten<br />
sowie Kosten für das Personal der<br />
Beteiligungsgesellschaft.<br />
Diamant Fonds 43
Steuerliche Grundlagen<br />
8 Steuerliche Grundlagen<br />
Dieses Kapitel stellt die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />
sowie die steuerlichen Konsequenzen aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />
PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH dar.<br />
Allgemeines<br />
Die Ausführungen zu den wesentlichen steuerlichen<br />
Grundlagen der Konzeption des Fonds<br />
berücksichtigen das zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
aktuelle Steuerrecht bezogen<br />
auf die Steuerarten Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,<br />
Gewerbesteuer, Erbschaft- und<br />
Schenkungsteuer sowie Umsatzsteuer.<br />
Es wird davon ausgegangen, dass sich entsprechend<br />
dem Fondskonzept ausschließlich natürliche<br />
Personen als stille Gesellschafter an der<br />
Fondsgesellschaft beteiligen, die die Beteiligung<br />
unmittelbar im Privatvermögen halten.<br />
Die steuerliche Behandlung, falls eine stille Beteiligung<br />
im Betriebsvermögen gehalten wird,<br />
weicht wesentlich von der Behandlung privater<br />
Beteiligungen ab.<br />
44 Diamant Fonds<br />
Es wird davon ausgegangen, dass alle stillen<br />
Gesellschafter als Steuerinländer zu behandeln<br />
sind und damit der unbeschränkten Steuerpflicht<br />
in Deutschland unterliegen. Die Darstellung<br />
kann jedoch nicht sämtliche steuerlichen<br />
Auswirkungen des stillen Gesellschafters<br />
berücksichtigen, die sich aus dem persönlichen<br />
Umfeld des Anlegers ergeben.<br />
Eventuelle Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />
während der Laufzeit der<br />
Fondsgesellschaft und der Fondsprodukte können<br />
die steuerliche Beurteilung der Fondskonzeption<br />
beeinflussen. Diese Änderungen können<br />
auf künftigen Gesetzesänderungen, einer<br />
Änderung der einschlägigen Rechtsprechung<br />
oder der aktuellen Verwaltungsauffassungen<br />
der Finanzbehörden beruhen.<br />
8.1 Besteuerung des stillen Gesellschafters im Rahmen des Fondsproduktes<br />
Abgeltungssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag)<br />
Beim vorliegenden Fondsprodukt sind die stillen<br />
Gesellschafter als typisch stille Gesellschafter<br />
zu qualifizieren.<br />
Da der stille Gesellschafter die Beteiligung annahmegemäß<br />
in seinem Privatvermögen hält,<br />
sind die daraus erzielten Einkünfte als solche<br />
aus Kapitalvermögen zu qualifizieren (§ 2 Abs.<br />
1 Nr. 5 EStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dies<br />
gilt auch für die Gewinnanteile, die seinem<br />
Kapital- bzw. Verrechnungskonto gutgeschrieben<br />
werden, um vorherige Verluste auszugleichen.<br />
Die Einkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer<br />
nach § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von derzeit<br />
25% zzgl. Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5%<br />
des Betrages der Abgeltungssteuer sowie eventueller<br />
Kirchensteuer.<br />
Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />
erfolgt auf Ebene der Anleger als Überschuss<br />
der Einnahmen über die Werbungskosten.<br />
Ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten<br />
des stillen Gesellschafters ist nicht zulässig.<br />
Als Werbungskosten kann lediglich ein Betrag<br />
in Höhe von EUR 801 abgezogen werden (Sparerpauschbetrag).<br />
Im Falle der Zusammenveranlagung<br />
von Ehegatten erhöht sich der Spa-
erpauschbetrag auf EUR 1.602. Das Abzugsverbot<br />
gilt auch für sogenannte Sonderwerbungskosten,<br />
die auf Ebene des Anlegers anfallen.<br />
Hierunter fallen regelmäßig z.B. Fremdfinanzierungskosten,<br />
die dem Anleger aus einer<br />
Darlehensaufnahme zur Finanzierung seiner<br />
Einlage erwachsen. Inwieweit der Sparerpauschbetrag<br />
auf die Kapitaleinkünfte aus der<br />
stillen Beteiligung bei dem einzelnen Anleger in<br />
Abzug gebracht werden kann, hängt von den<br />
persönlichen Verhältnissen des stillen Gesellschafters<br />
ab.<br />
Da die Kapitalerträge im Privatvermögen erzielt<br />
werden, gilt für den Besteuerungszeitpunkt das<br />
Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 EStG. Die Gewinnanteile<br />
des stillen Gesellschafters stellen<br />
demzufolge im Jahr des Zuflusses Einnahmen<br />
aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4<br />
EStG dar.<br />
Die Abgeltungssteuer sowie die weiteren Zuschläge<br />
sind grundsätzlich von der Fondsgesellschaft<br />
einzubehalten und für Rechnung des<br />
stillen Gesellschafters an das für die Fondsgesellschaft<br />
zuständige Finanzamt abzuführen.<br />
Der stille Gesellschafter ist als Gläubiger der<br />
Kapitalerträge grundsätzlich Steuerschuldner<br />
der Kapitalertragsteuer. Die Fondsgesellschaft<br />
hat dem Anleger auf Verlangen eine Steuerbescheinigung<br />
auszustellen, die den Vorschriften<br />
des amtlich vorgeschriebenen Musters für<br />
Steuerbescheinigungen entspricht.<br />
Die Steuer auf die Kapitaleinkünfte ist durch<br />
den Einbehalt der Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag<br />
und eventuell Kirchensteuer<br />
abgegolten. Der Solidaritätszuschlag wird<br />
i. H. v. 5,5 % auf die festgesetzte Einkommensteuer<br />
berechnet und wirkt sich somit als zusätzliche<br />
Belastung beim Anleger aus.<br />
Falls der persönliche Einkommensteuersatz des<br />
stillen Gesellschafters unter 25% liegt, kann<br />
dieser im Rahmen der Veranlagung seiner gesamten<br />
Kapitaleinkünfte von der sogenannten<br />
Günstigerprüfung (§ 43 Abs. 5 S. 3 i.V.m. § 32d<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Abs. 6 EStG) Gebrauch machen. In diesem Fall<br />
wird die von der Fondsgesellschaft einbehaltene<br />
Kapitalertragsteuer auf die tarifliche Einkommensteuer<br />
angerechnet oder erstattet. Es<br />
bleibt dann aber beim Nichtabzug der tatsächlichen<br />
Werbungskosten.<br />
Kirchensteuer<br />
Bei kirchensteuerpflichtigen stillen Gesellschaftern<br />
wird die Kirchensteuer auf Grundlage des<br />
Steuersatzes für Kapitaleinkünfte berechnet.<br />
Auf Wunsch des stillen Gesellschafters kann die<br />
Kirchensteuer von der PGD GmbH direkt abgeführt<br />
werden. Der stille Gesellschafter muss<br />
dies jedoch unter Angabe seiner Konfession<br />
und des jeweiligen Kirchensteuersatzes bei der<br />
Fondsgesellschaft schriftlich beantragen (§ 51a<br />
Abs. 2c EStG). Die PGD GmbH wird hierfür entsprechende<br />
Antragsformulare bereithalten.<br />
Kommt es nicht zum Kirchensteuerabzug weil<br />
der stille Gesellschafter keinen Antrag gestellt<br />
hat, muss dieser zwingend eine Veranlagung<br />
bei seinem Wohnsitzfinanzamt durchführen (§<br />
51 a Abs. 2d EStG). Der stille Gesellschafter<br />
muss die einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />
erklären und eine entsprechende Steuerbescheinigung<br />
vorlegen.<br />
Auszahlung der Einlage mit Diamanten<br />
Nach § 11.4 des Vertrages über die Errichtung<br />
einer stillen Gesellschaft kann ab einer Beteiligungssumme<br />
von EUR 10.000 auf Verlangen<br />
des stillen Gesellschafters die Auszahlung der<br />
Einlage in Diamanten erfolgen. Die Wertermittlung<br />
basiert hierbei auf der Rapaport-Liste<br />
zzgl. 15%, zzgl. Umsatzsteuer. Eventuelle Kosten<br />
für Transport und Versicherung der Diamanten<br />
ab der Lagerstätte bis zur Aushändigung<br />
an den stillen Gesellschafter muss dabei<br />
der stille Gesellschafter tragen. Der Wunsch<br />
nach einer Auszahlung in Diamanten ist der<br />
Fondsgesellschaft 12 Monate vor dem Ende<br />
Diamant Fonds 45
Steuerliche Grundlagen<br />
der Ablauffrist schriftlich mitzuteilen. Spätestens<br />
drei Monate vor dem Ende der Ablauffrist<br />
unterbreitet die Beteiligungsgesellschaft dem<br />
stillen Gesellschafter einen Vorschlag zur Auszahlung<br />
in Diamanten, der neben den Merkmalen<br />
der Diamanten auch den Ausgleich von<br />
Spitzen umfasst.<br />
Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören<br />
nicht nur der Gewinn aus der Veräußerung<br />
einer stillen Beteiligung oder die Vereinnahmung<br />
eines Auseinandersetzungsguthabens<br />
aus einer stillen Gesellschaft. Zu den Einkünften<br />
aus Kapitalvermögen gehören auch besondere<br />
Entgelte oder Vorteile, die neben den<br />
vorgenannten Einnahmen oder an deren Stelle<br />
gewährt werden. Damit ist klargestellt, dass<br />
alles, was für eine Überlassung von Kapital<br />
gewährt wird, als Einnahme aus Kapitalvermögen<br />
der Besteuerung unterliegt.<br />
Einnahmen können alle Güter sein, die in Geld<br />
oder Geldeswert bestehen, also auch Sachleistungen<br />
wie Diamanten. Nicht dazu gehört die<br />
Rückzahlung des hingegebenen Kapitals.<br />
Der durch die Auszahlung der Einlage mit Diamanten<br />
zusätzlich (d.h. über die Rückzahlung<br />
der Einlage hinaus) erworbene Vorteil unterliegt<br />
dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe<br />
von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />
Kirchensteuer. Die PGD GmbH ist zur Abführung<br />
der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Diese<br />
hat grundsätzlich Abgeltungswirkung für den<br />
stillen Gesellschafter. Da die Kapitalerträge bei<br />
einer Auszahlung von Diamanten nicht in Geld<br />
bestehen und damit kein Geld zur Deckung der<br />
Kapitalertragsteuer zur Verfügung steht, hat<br />
der stille Gesellschafter der zum Steuerabzug<br />
verpflichteten PGD GmbH den entsprechenden<br />
Steuerbetrag (einschließlich Solidaritätszuschlag<br />
und ggf. Kirchensteuer) zur Verfügung<br />
zu stellen.<br />
Die Auszahlung der Einlage mit Diamanten an<br />
den stillen Gesellschafter gilt als Lieferung i.S.<br />
von § 3 UStG in Deutschland, für die Umsatz-<br />
46 Diamant Fonds<br />
steuer durch die Fondsgesellschaft abzuführen<br />
ist. Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich auf<br />
das Entgelt berechnet, das der stille Gesellschafter<br />
insgesamt aufwendet (d.h. inklusive<br />
Spitzenausgleich).<br />
Behandlung von Verlusten<br />
Für den stillen Beteiligten besteht gemäß § 6.4<br />
des Vertrages über die Errichtung einer stillen<br />
Gesellschaft auch die Möglichkeit einer Beteiligung<br />
am erwirtschafteten Verlust der Fondsgesellschaft.<br />
Im Fall der Teilnahme an Verlusten,<br />
entsteht ein negatives Verrechnungskonto, das<br />
durch spätere Gewinnanteile aufzufüllen ist,<br />
bis der Nominalbetrag der Einlage wieder erreicht<br />
ist. Die Finanzverwaltung vertritt die<br />
Auffassung, dass es sich bei den Verlusten, die<br />
ein stiller Gesellschafter erzielt, um negative<br />
Einnahmen aus Kapitalvermögen und nicht um<br />
Werbungskosten handelt. Der ausgleichsfähige<br />
Verlust ist grundsätzlich auf die Höhe der Einlage<br />
des stillen Gesellschafters beschränkt. Die<br />
aus der stillen Beteiligung unmittelbar entstehenden<br />
Verluste sind bis zur Höhe der Einlage<br />
des stillen Gesellschafters mit anderen<br />
positiven Kapitaleinkünften des stillen Gesellschafters<br />
verrechnungsfähig. Für eine Verrechnung<br />
muss der stille Gesellschafter bis zum<br />
15.12. des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung<br />
bei der Fondsgesellschaft beantragen.<br />
Wenn im Rahmen der Veranlagung ein<br />
Verlust aus Kapitalvermögen verbleibt, wird<br />
dieser im Veranlagungsverfahren gemäß § 20<br />
Abs. 6 Satz 3 und 4 EStG festgestellt und vorgetragen.<br />
Für den Fall, dass der stille Gesellschafter keine<br />
Verlustbescheinigung beantragt, wird der Verlust<br />
bei der Fondsgesellschaft auf das Folgejahr<br />
übertragen und dann mit zukünftigen Gewinnzuteilungen<br />
verrechnet.
Behandlung von Veräußerungsgewinnen und<br />
Veräußerungsverlusten<br />
Unabhängig von der Haltedauer der stillen<br />
Beteiligung ist bei Beendigung der stillen Gesellschaft<br />
ein Gewinn aus der Aufgabe bzw.<br />
Veräußerung einer Beteiligung steuerpflichtig.<br />
Erfasst werden sowohl die Veräußerung einer<br />
stillen Beteiligung an Gesellschaftsfremde als<br />
auch das Auseinandersetzungsguthaben, das<br />
dem stillen Gesellschafter bei der Auflösung<br />
der Gesellschaft zufließt.<br />
Bei der Beendigung der stillen Gesellschaft<br />
oder dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters<br />
steht diesem ein Anspruch auf Entnahme<br />
seines Guthabens auf dem saldierten Kapital-<br />
und Verrechnungskonto zu. An den stillen Reserven,<br />
einem eventuellen Firmenwert und<br />
schwebenden Geschäften nimmt er nicht teil.<br />
Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich als<br />
Saldo aus den Einnahmen abzüglich Veräußerungskosten<br />
und den Anschaffungskosten der<br />
stillen Beteiligung. Zu den Anschaffungskosten<br />
des stillen Gesellschafters gehört auch das<br />
gemäß § 2.1 des Vertrages über die Errichtung<br />
der Gesellschaft vom stillen Gesellschafter<br />
zusätzlich zur Einlage gezahlte Agio in Höhe<br />
von 5%. Sofern ein Veräußerungsgewinn entsteht,<br />
würde dieser ebenfalls der Abgeltungssteuer<br />
unterliegen.<br />
Behandlung des Agios<br />
Der stille Gesellschafter zahlt zusätzlich zu seiner<br />
Einlage ein Agio in Höhe von 5% seines<br />
Einlagebetrages. Handelsrechtlich stellt das<br />
Agio bei der Fondsgesellschaft eine Betriebseinnahme<br />
dar, die den Jahresüberschuss<br />
der Fondsgesellschaft erhöht. Für steuerliche<br />
Zwecke gehört das Agio zu den Anschaffungskosten<br />
des stillen Gesellschafters für seine<br />
Beteiligung. Es handelt sich danach nicht um<br />
Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen,<br />
die nicht zum Abzug zugelassen<br />
sind.<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
Steuerliche Grundlagen<br />
Die Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuert<br />
unentgeltliche Vermögensübergänge, entweder<br />
von Todes wegen oder durch Schenkung<br />
unter Lebenden. Steuerpflichtiger Erwerb im<br />
Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />
ist die Bereicherung des Erwerbers. Die<br />
Übertragung eines Anteiles an der stillen Gesellschaft<br />
im Wege des Erbfalls oder einer<br />
Schenkung unterliegt der Erbschaft- bzw.<br />
Schenkungsteuer.<br />
Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />
wird die stille Gesellschaft bei einer<br />
Übertragung mit dem Wert angesetzt, der sich<br />
auf der Grundlage der bei der Gesellschaft<br />
geführten Konten ergibt.<br />
Unter Berücksichtigung persönlicher Freibeträge<br />
sowie Vorschenkungen innerhalb einer<br />
10-Jahresfrist (vor der Übertragung) wird die<br />
Erbschaft- und Schenkungsteuer durch einen<br />
progressiven Steuertarif ermittelt. Der Ehegatte<br />
und Lebenspartner sowie Kinder, Stiefkinder<br />
und Enkel werden für Zwecke der Berechnung<br />
der Steuer in die Steuerklasse I eingeordnet.<br />
Das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz<br />
sieht folgende Steuerfreibeträge vor:<br />
Bei Ehegatten (und Lebenspartnern) gilt ein<br />
persönlicher Freibetrag von EUR 500.0000, bei<br />
Kindern und Stiefkindern von EUR 400.000, bei<br />
Enkelkindern von EUR 200.000. Für die übrigen<br />
Angehörigen der Steuerklassen I (z.B. Eltern<br />
des Erblassers), II (z. B. Geschwister) und III<br />
(übrige Erwerber) existieren persönliche Freibeträge<br />
geringeren Umfangs, § 16 Abs. 1<br />
ErbStG.<br />
Die Gliederung der Steuersätze (drei Steuerklassen)<br />
richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad<br />
des Erwerbers zum Übertragenden.<br />
Die Steuertarife beginnen in der Steuerklasse<br />
I bei 7% und enden bei 30%.<br />
Diamant Fonds 47
Steuerliche Grundlagen<br />
Gewerbesteuer<br />
Die typisch stille Gesellschaft ist selbst nicht<br />
gewerbesteuerpflichtig, da sie nicht über das<br />
notwendige gemeinschaftliche Gesellschaftsvermögen<br />
verfügt. Die stillen Gesellschafter<br />
unterliegen nicht der Gewerbesteuer, soweit<br />
8.2 Steuerliche Behandlung der Fondsgesellschaft<br />
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer<br />
Die PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH ist<br />
eine Kapitalgesellschaft, die ihre Geschäftsleitung<br />
und ihren Sitz im Inland (<strong>Hamburg</strong>) hat.<br />
Als solche stellt die Fondsgesellschaft ein selbständiges<br />
Objekt der Besteuerung dar und unterliegt<br />
mit ihren sämtlichen Einkünften der<br />
unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht.<br />
Dies gilt auch für eventuell aus der Veräußerung<br />
von Diamanten erzielte Handelsgewinne.<br />
Gemäß § 8 Abs. 2 KStG sind alle Einkünfte der<br />
Fondsgesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />
zu behandeln. Die gewerblichen Einkünfte<br />
der PGD Projektgesellschaft Diamant<br />
GmbH werden durch Bestandsvergleich (Bilanzierung)<br />
ermittelt. Der Körperschaftsteuersatz<br />
für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne<br />
der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />
beträgt derzeit 15%. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag<br />
in Höhe von derzeit 5,5% der<br />
Körperschaftsteuer fällig. Daraus ergibt sich<br />
eine Gesamtbelastung für Körperschaftsteuerzwecke<br />
in Höhe von 15,825%.<br />
Die PGD GmbH unterliegt als Gewerbebetrieb<br />
kraft Rechtsform, der aufgrund seines Geschäftsleitungsortes<br />
im Inland betrieben wird,<br />
48 Diamant Fonds<br />
die stille Beteiligung im Privatvermögen gehalten<br />
wird.<br />
Umsatzsteuer<br />
Eine stille Gesellschaft tritt als solche im Wirtschaftsleben<br />
nicht hervor und ist daher nicht<br />
Unternehmer.<br />
der Gewerbesteuer. Zur Berechnung der Gewerbesteuer<br />
der Fondsgesellschaft wird der<br />
Gewerbeertrag mit der Gewerbesteuermesszahl<br />
in Höhe von 3,5% und dem Hebesatz der<br />
allein hebeberechtigten Geschäftsleitungsgemeinde<br />
<strong>Hamburg</strong> in Höhe von 470% multipliziert.<br />
Daraus errechnet sich ein Gewerbesteuersatz<br />
von 16,45%. Die Gewerbesteuer<br />
darf nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden.<br />
Der Gewinnanteil an die stillen Gesellschafter<br />
stellt für die Beteiligungsgesellschaft<br />
Zinsaufwand dar. Dieser unterliegt der gewerbesteuerlichen<br />
Hinzurechnung.<br />
Umsatzsteuer<br />
Die PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />
bildet mit der <strong>Pretagus</strong> GmbH eine umsatzsteuerliche<br />
Organschaft. Beim Austausch von<br />
Dienstleistungen zwischen der <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />
und der PGD Projektgesellschaft Diamant<br />
GmbH (z.B. aus dem Vertriebsvertrag) liegen<br />
nicht steuerbare Innenumsätze vor. Für derartige<br />
Umsätze sind keine Rechnungen mit gesondert<br />
ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen.
9 Projekt- und Vertragspartner<br />
Beteiligungsgesellschaft und Emittentin<br />
Firma PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />
Geschäftsanschrift Großer Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong><br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Mitglieder der<br />
Geschäftsführung<br />
<strong>Hamburg</strong><br />
Projekt- und Vertragspartner<br />
Dr. Antje Krey ist Geschäftsführerin und verantwortlich für die kaufmännische Leitung.<br />
Alexandra Breuer ist Geschäftsführerin und verantwortlich für den Ein- und Verkauf<br />
sowie die Bewertung von Diamanten.<br />
Geschäftsanschrift beider Geschäftsführer: Großer Burstah 31, 20457 <strong>Hamburg</strong><br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Handelsregister Amtsgericht <strong>Hamburg</strong>, HRB 122424<br />
Tag der Eintragung 22.03.2012<br />
Gegenstand des<br />
Unternehmens<br />
Kapitalverhältnisse<br />
und Hauptmerkmale<br />
der Anteile<br />
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen,<br />
der Erwerb von und der Handel mit Diamanten sowie die Aufnahme von stillen Gesellschaftern<br />
zur Finanzierung des Geschäftszweckes.<br />
Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens<br />
unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen<br />
oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen erwerben und<br />
Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.<br />
Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000. Dies entspricht 25.000 Geschäftsanteilen<br />
zu je EUR 1. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Mit den Geschäftsanteilen<br />
sind folgende Hauptmerkmale verbunden: Kontrollrechte, Recht auf Stimmausübung,<br />
Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Vermögen der Gesellschaft,<br />
Recht zur Übertragung der Anteile.<br />
Einziger Gesellschafter der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH ist die <strong>Pretagus</strong><br />
GmbH, <strong>Hamburg</strong>. Durch die Aufnahme von stillen Gesellschaftern soll der Gesellschaft<br />
weiteres Kapital in Höhe von EUR 10.000.000 zugeführt werden.<br />
Die Merkmale des stillen Gesellschaftskapitals unterscheiden sich von den Merkmalen<br />
der Anteil des Gründungsgesellschafters. Die Merkmale des stillen Gesellschaftskapitals<br />
sind auf S. 7 dargestellt.<br />
Weitere Angaben Der zuvor beschriebene Gegenstand des Unternehmens ist zugleich der wichtigste<br />
Tätigkeitsbereich der Emittentin.<br />
Die Geschäftstätigkeit der Emittentin wird durch die geschlossenen Verträge (siehe S.<br />
40- 43) beeinflusst. Während der Mittelverwendungskontrollvertrag und der Vertrag<br />
zur Anlegerbetreuung die Kosten der Gesellschaft beeinflussen, wirkt der Kaufoptionsvertrag<br />
je nach Einkaufspreis der Diamanten auf die Ertragslage der Gesellschaft.<br />
Darüber hinaus gibt es keine Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen,<br />
Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die<br />
Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage der Emittentin sind. Außergewöhnliche Ereignisse,<br />
die die Tätigkeit der Emittentin beeinflusst haben, sind bis zum Zeitpunkt der<br />
<strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht vorgefallen. Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />
wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben können, sind<br />
zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht anhängig oder angedroht. Zum Zeitpunkt<br />
der <strong>Prospekt</strong>aufstellung existieren keine laufenden Investitionen und wurden noch<br />
keine Investitionen durch die Emittentin getätigt. Die für die Emittentin maßgebliche<br />
Rechtsordnung ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />
Diamant Fonds 49
Projekt- und Vertragspartner<br />
Konzerneinordnung<br />
der PGD Projektgesellschaft<br />
Diamant<br />
GmbH<br />
Die PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH hat keine Beiräte oder sonstige Aufsichtsgremien.<br />
Die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong> hält 100% der Anteile an der PGD Projektgesellschaft<br />
Diamant GmbH. Die Fondsgesellschaft ist somit ein Konzernunternehmen im Sinne<br />
des § 15 AktG iVm § 290 HGB. Die Fondsgesellschaft ist ein Tochterunternehmen der<br />
<strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong>.<br />
Geschäftszweck der <strong>Pretagus</strong> GmbH ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen<br />
an anderen Unternehmen sowie die Übernahme und Erbringung von Geschäftsführungs-,<br />
Vertriebs- und sonstigen Dienstleistungen. Weiterhin gehören zum Geschäftszweck<br />
des Unternehmens die Konzeption, die Beratung und der Vertrieb von Vermögensanlagen,<br />
soweit eine besondere Genehmigung dafür nicht erforderlich ist.<br />
Gründungsgesellschafter/Anbieter/<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher/Vertragspartner für den Vertrieb<br />
und die Anlegerbetreuung<br />
Firma <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />
Geschäftsanschrift Großer Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong><br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Mitglieder der<br />
Geschäftsführung<br />
<strong>Hamburg</strong><br />
Dr. Antje Krey, Bad Doberan<br />
Matthias Gosch, <strong>Hamburg</strong><br />
Tobias Meister, Winterberg<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Handelsregister Amtsgericht <strong>Hamburg</strong>, HRB 119998<br />
Tag der Eintragung 28.09.2011<br />
Gegenstand des<br />
Unternehmens<br />
Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an<br />
anderen Unternehmen im In- und Ausland auf eigene Rechnung sowie die Übernahme<br />
und die Erbringung von Geschäftsführungs-, Vertriebs- und sonstigen Dienstleistungen,<br />
die Konzeption, Beratung und Vertrieb von Vermögensanlagen. Die Gesellschaft<br />
betreibt keine genehmigungspflichtigen Geschäfte, sofern nicht eine entsprechende<br />
Genehmigung vorliegt.<br />
Kapitalverhältnisse Das Stammkapital der <strong>Pretagus</strong> GmbH beträgt EUR 200.000 und ist vollständig eingezahlt.<br />
Mehrheitsgesellschafter der <strong>Pretagus</strong> GmbH ist die Pecunia GmbH, Winterberg, vertreten<br />
durch ihren Geschäftsführer Tobias Meister. Die Pecunia GmbH hält 90% der<br />
Anteile an der <strong>Pretagus</strong> GmbH. Organschaftliche Verflechtungen des Unternehmens,<br />
im Sinne von Ergebnisabführungsverträgen o.ä. gibt es keine.<br />
Die <strong>Pretagus</strong> GmbH ist mit EUR 25.000 an der Fondsgesellschaft PGD Projektgesellschaft<br />
Diamant GmbH beteiligt.<br />
Sonstiges Die <strong>Pretagus</strong> GmbH ist Anbieter des Diamant Fonds, Konzeptionärin für den Fonds und<br />
darüber hinaus Gründungsgesellschafter der Beteiligungsgesellschaft sowie mit dem<br />
Vertrieb der Vermögensanlage betraut.<br />
50 Diamant Fonds
Mittelverwendungskontrolleur<br />
Projekt- und Vertragspartner<br />
Firma PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Geschäftsanschrift Moslestraße 3 in 26122 Oldenburg<br />
Sitz der Gesellschaft<br />
Oldenburg<br />
Geschäftsführer Frank Bartsch, Oldenburg<br />
Robert Brückner, Hude<br />
Stefan Hillebrand, Oldenburg<br />
Silvia Korte, Oldenburg<br />
Ulrike Lübken, Oldenburg<br />
Klemens Lüke, Hatten<br />
Frank Reiners, Oldenburg<br />
Jochen Rohsiepe, Oldenburg<br />
Burchard Schröder, Oldenburg<br />
Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />
Handelsregister Amtsgericht Oldenburg HRB 952<br />
Tag der ersten<br />
Eintragung<br />
20. 3. 1979<br />
Kapitalverhältnisse Das Stammkapital beträgt 26.000 EUR. Gesellschafter ist die PKF Arbicon Zink KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Steuerberatungsgesellschaft.<br />
Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
Die PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
ist als Mittelverwendungskontrolleur für die Beteiligungsgesellschaft tätig.<br />
Dies bedeutet, dass die Anlegergelder auf das Mittelverwendungskonto der Beteiligungsgesellschaft<br />
eingezahlt werden und Auszahlungen von diesem Konto ausschließlich<br />
mit Zustimmung und nach Zeichnung durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />
erfolgen können. Als Mittelverwendungskontrolleur gibt die PKF UNITESTA Revisions-<br />
und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Gelder der Anleger<br />
ausschließlich für Verwendungszwecke, die auch in diesem <strong>Prospekt</strong> (vgl. Kapitel<br />
6.2 Investitions- und Finanzierungsplan) genannt sind, und nach schriftlicher Aufforderung<br />
durch die Beteiligungsgesellschaft frei.<br />
Sonstiges Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
begründen können, bestehen nicht.<br />
Rechtsgrundlage ist der im Anhang abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />
Diamant Fonds 51
Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-Verordnung<br />
10 Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-<br />
Verordnung<br />
Angaben gemäß § 4 VermVerkProspV<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 2<br />
Die Emittentin wird den Steuerabzug der aus<br />
der sog. Abgeltungsteuer resultierenden Zahlungen<br />
(inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)<br />
für Rechnung des Anlegers an das<br />
Finanzamt vornehmen und die entsprechenden<br />
Beträge abführen. Weitergehende Steuerzahlungen<br />
des Anlegers werden weder von der<br />
Emittentin noch von der Anbieterin übernommen.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 4<br />
Sämtliche Zahlungen an die Anleger erfolgen<br />
durch die PGD Projektgesellschaft Diamant<br />
GmbH, Großer Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong><br />
(Zahlstelle).<br />
Dieser Verkaufsprospekt wird von der <strong>Pretagus</strong><br />
GmbH, Großer Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong><br />
zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Zahlstelle).<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 5<br />
Der Anleger hat seine Einlage zzgl. 5% Agio auf<br />
das Mittelverwendungskonto einzuzahlen:<br />
Kontoinhaber: PKF Unitesta Revisions- und<br />
Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />
Kontonummer: 554 837 505<br />
Bankleitzahl: 280 400 46<br />
Institut: Commerzbank Oldenburg<br />
Der gesamte Betrag (Einlage zzgl. Agio) ist bis<br />
zum 15. des dem Begründungsdatum (Beginn<br />
der stillen Gesellschaft) vorausgehenden Monats<br />
auf das Mittelverwendungskonto einzuzahlen.<br />
Das Begründungsdatum ist der Beginn<br />
der stillen Gesellschaft, die stille Gesellschaft<br />
52 Diamant Fonds<br />
wird jeweils am ersten Tag eines Monats begründet.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 6<br />
Die Stelle, die auf den Erwerb von Anteilen<br />
oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen<br />
des Publikums entgegen nimmt, ist die<br />
PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH, Großer<br />
Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong>.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 7 und 8<br />
Das öffentliche Angebot erfolgt ausschließlich<br />
in Deutschland. Die Zeichnungsfrist beginnt<br />
einen Tag nach Veröffentlichung dieses Angebotes<br />
und läuft bis zum 31.03.2013. Die Geschäftsführung<br />
ist berechtigt, diese Frist um<br />
maximal 6 Monate zu verlängern. Die Geschäftsführung<br />
der Gesellschaft ist berechtigt,<br />
die Platzierungsphase zu beenden, z.B. weil<br />
kein geeignetes Anlageobjekt verfügbar ist,<br />
auch wenn das maximale stille Gesellschaftskapital<br />
zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeworben<br />
ist. Ein Mindestkapital für eine solche<br />
vorzeitige Schließung wird nicht vereinbart. Die<br />
Mindestanlagesumme je Anleger beträgt EUR<br />
5.000, mit Zustimmung der Geschäftsführung<br />
ist eine Kürzung dieses Mindestbetrages möglich.<br />
Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten<br />
die Zeichnung vorzeitigen zu schließen oder<br />
Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu<br />
kürzen.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 10<br />
Zuzüglich zum Erwerbspreis ist ein Agio in Höhe<br />
von 5% bezogen auf den Erwerbspreis vom<br />
Anleger zu leisten. Bei nicht fristgerechter Einzahlung<br />
der Zeichnungssumme ist die Betei-
ligungsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in<br />
Höhe von 6% p.a. zu verlangen. Die Verzugszinsen<br />
sind monatlich zur Zahlung fällig. Bei der<br />
Überweisung des Zeichnungsbetrages können<br />
für den Anleger Kosten anfallen. Ebenso können<br />
Kosten für Porto, Telefon, die Kopie oder<br />
die Erstellung von Legitimantionsurkunden<br />
anfallen. Eine steuerliche Beratung des Anlegers<br />
ist mit Kosten verbunden, die dieser selbst<br />
zu tragen hat. Bei einer Kündigung der stillen<br />
Gesellschaft seitens des Anlegers fallen Kosten<br />
in Höhe von 2% des Anlagebetrages an, die<br />
vom Anleger zu tragen sind. Für den Fall, dass<br />
der Anleger die Auszahlung seines Kapitalbetrages<br />
in Diamanten wählt, können Transport-<br />
und Versicherungskosten anfallen, die der Anleger<br />
zu tragen hat.<br />
Bei einer Übertragung der stillen Beteiligung<br />
durch Kauf oder Erbschaft können für den Anleger<br />
Kosten und Steuern anfallen, die dieser<br />
selbst zu tragen hat. Darüber hinaus können<br />
Rechts- und Beratungskosten, Kosten für Gutachten<br />
sowie Zinsausgaben aus der Fremdfinanzierung<br />
der Beteiligung anfallen. Die Höhe<br />
der vorgenannten Kosten ist derzeit nicht vollständig<br />
bezifferbar.<br />
Weitere mit dem Erwerb, der Verwaltung oder<br />
der Veräußerung verbundene Kosten der Vermögensanlage<br />
fallen nicht an.<br />
§ 4 Satz 1 Nr. 11<br />
Eine Nachschusspflicht besteht, gemäß dem<br />
Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft,<br />
nicht.<br />
Die Haftung der Anleger ist auf die Höhe der<br />
gezeichneten Beteiligung begrenzt. Darüber<br />
hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen<br />
zu erbringen und insbesondere keine weiteren<br />
Zahlungen zu leisten.<br />
Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-Verordnung<br />
§ 4 Satz 2 Var. 2<br />
Das vorliegenden Beteiligungsangebot umfasst<br />
kein Treuhandvermögen im Sinne des § 8f Abs.<br />
1 Satz 1 Verkaufsprospektgesetz. Ein entsprechender<br />
Treuhandvertrag liegt demnach nicht<br />
vor und kann nicht abgedruckt werden.<br />
Angaben gemäß § 6 VermVerkProspV<br />
§ 6 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2<br />
Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung beträgt<br />
das gezeichnete Kapital der Emittentin 25.000<br />
EUR. Im Rahmen dieses Vermögensanlagen-<br />
Verkaufsprospektes wird die Zeichnung des<br />
stillen Gesellschaftskapitals von bis zu EUR 10<br />
Mio. angeboten. Die Mindestbeteiligungen<br />
sollen EUR 5.000 betragen.<br />
Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft und<br />
keine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Bis<br />
zum Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind keine<br />
Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne<br />
des § 8 f Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz ausgegeben<br />
worden.<br />
Angaben gemäß § 7 VermVerkPospV<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2<br />
Gründungsgesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />
ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH mit Sitz in<br />
<strong>Hamburg</strong>. Die Geschäftsanschrift lautet Großer<br />
Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong>. Die <strong>Pretagus</strong><br />
GmbH hat an der Beteiligungsgesellschaft das<br />
gesamte Stammkapital in Höhe von EUR 25.000<br />
gezeichnet. Dies entspricht 25.000 Geschäftsanteilen<br />
zu je EUR 1. Das Stammkapital ist im<br />
Handelsregister eingetragen und wurde voll<br />
eingezahlt.<br />
§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3<br />
Dem Gründungsgesellschafter stehen die Jahresüberschüsse<br />
der Beteiligungsgesellschaft zu.<br />
Die erfolgsabhängige Vergütung der stillen<br />
Gesellschafter stellt für die Beteiligungsgesell-<br />
Diamant Fonds 53
Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-Verordnung<br />
schaft Zinsaufwand dar und mindert vorab den<br />
Jahresüberschuss der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Darüber hinaus stehen dem Gründungsgesellschafter<br />
die vereinbarten Provisionen und Vergütungen<br />
gemäß Abschnitt 6.2. Investitions-<br />
und Finanzierungsplan (siehe S. 27f.), sowie die<br />
Vergütung für die Anlegerbetreuung gemäß<br />
Abschnitt 7.7. (siehe S. 43) zu.<br />
Neben den vorgenannten Vergütungen stehen<br />
dem Gründungsgesellschafter innerhalb und<br />
außerhalb des Gesellschaftsvertrages keine<br />
Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, und<br />
sonstigen Gesamtbezüge zu.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 1<br />
Es bestehen weder mittelbare noch unmittelbare<br />
Beteiligungen des Gründungsgesellschafters<br />
an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der<br />
Vermögensanlage beauftragt sind.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 2<br />
Es bestehen weder mittelbare noch unmittelbare<br />
Beteiligungen des Gründungsgesellschafters<br />
an Unternehmen, die der Emittentin<br />
Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />
§ 7 Abs. 2 Nr. 3<br />
Es bestehen weder mittelbare noch unmittelbare<br />
Beteiligungen des Gründungsgesellschafters<br />
an Unternehmen, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht<br />
nur geringfügige Lieferungen und Leistungen<br />
erbringen.<br />
Angaben gemäß § 9 VermVerkPospV<br />
§ 9 Abs. 1<br />
Anlageziele sind der Erwerb von und der Handel<br />
mit Diamanten sowie die Aufnahme stiller<br />
Gesellschafter. Die Anlagepolitik richtet sich<br />
nach den Investitionskriterien, die in Abschnitt<br />
2.1 (siehe S. 6) dargestellt sind.<br />
54 Diamant Fonds<br />
Die Beteiligungsgesellschaft hat zum Zeitpunkt<br />
der <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine Verträge über<br />
die Anschaffung oder die Herstellung des Anlageobjektes<br />
oder Teile davon geschlossen. Das<br />
Anlageobjekt wurde noch nicht realisiert, es<br />
wurde auch noch nicht mit der Realisierung<br />
begonnen. Die Nettoeinnahmen werden für die<br />
Investition in Diamanten, zum Erwerb eines<br />
Tresors sowie zur Bildung einer Liquiditätsreserve<br />
verwendet und sind für die Realisierung<br />
der Anlageziele ausreichend. Die Nettoeinnahmen<br />
werden nicht für sonstige Zwecke<br />
verwendet.<br />
§ 9 Abs. 2 Nr. 2- Nr. 8<br />
Den nach den §§ 3, 7 oder 12 zu nennenden<br />
Personen stand/steht das Eigentum am Anlageobjekt<br />
oder wesentlichen Teilen desselben<br />
nicht zu. Bei den nach den §§ 3, 7 oder 12 zu<br />
nennenden Personen handelt es sich:<br />
� nach §3 VermVerkProspV um den <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen,<br />
die <strong>Pretagus</strong> GmbH,<br />
<strong>Hamburg</strong><br />
� nach § 7 VermVerkProspV um die Gründungsgesellschafter<br />
der Emittentin, dies ist<br />
die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong><br />
� nach § 12 VermVerkProspV um die Mitglieder<br />
der Geschäftsführung der Emittentin,<br />
dies sind Dr. Antje Krey sowie Alexandra<br />
Breuer; des Weiteren nach § 12 VermVerk-<br />
ProspV um den Mittelverwendungskontrolleur,<br />
dies ist die PKF UNITESTA Revisions-<br />
und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />
Den nach den §§ 3, 7 und 12 VermVerkProspV<br />
zu nennenden Personen standen/stehen aus<br />
anderen Gründen eine dingliche Berechtigung<br />
am Anlageobjekt nicht zu. Nicht nur unerhebliche<br />
dingliche Belastungen des Anlageobjektes<br />
liegen nicht vor. Rechtliche oder tatsächliche<br />
Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />
des Anlageobjektes, insbesondere<br />
im Hinblick auf das Anlageziel, existieren
zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht.<br />
Behördliche Genehmigungen sind zum Zeitpunkt<br />
der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht erforderlich.<br />
Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
liegen keine behördlichen Genehmigungen vor.<br />
Die Emittentin hat noch keine Verträge über<br />
die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes<br />
oder wesentlicher Teile davon geschlossen.<br />
Es wurde lediglich ein Vertrag über<br />
ein Optionsrecht zum Kauf von Diamanten<br />
abgeschlossen, siehe S. 42.<br />
Es wurde zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />
noch kein Bewertungsgutachten für das<br />
Anlageobjekt erstellt. Es werden auch keine<br />
nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen<br />
durch Personen erbracht, die nach den<br />
§§ 3, 7 und 12 VermVerkProspV zu nennen sind<br />
(Siehe S. 54).<br />
Es bestehen nicht nur unerhebliche dingliche<br />
Belastungen des Anlageobjektes. Zum Zeitpunkt<br />
der <strong>Prospekt</strong>aufstellung wurde kein Anlageobjekt<br />
erworben.<br />
Angaben gemäß § 12 VermVerkProspV<br />
§ 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2<br />
Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung existieren<br />
kein Beirat, sonstige Aufsichtsgremien oder<br />
ein Anlageausschuss der Emittentin. Den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung der Emittentin,<br />
Dr. Antje Krey und Alexandra Breuer wurden<br />
für das letzte abgeschlossenen Geschäftsjahr<br />
der Emittentin keine Gesamtbezüge, insbesondere<br />
Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,Versicherungsentgelte,<br />
Provisionen und Nebenleistungen jeder<br />
Art gewährt.<br />
Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-Verordnung<br />
§ 12 Abs. 2 Nr. 1 – Nr. 3<br />
Dr. Antje Krey, Mitglied der Geschäftsführung<br />
der Emittentin, ist zugleich Geschäftsführerin<br />
der mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />
beauftragten <strong>Pretagus</strong> GmbH. Darüber hinaus<br />
sind, die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />
Emittentin, Dr. Antje Krey und Alexandra Breuer,<br />
nicht tätig für Unternehmen, die mit dem<br />
Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind, für<br />
Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital<br />
geben sowie für Unternehmen, die im Zusammenhang<br />
mit der Herstellung des Anlageobjekts<br />
nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />
Leistungen erbringen.<br />
§ 12 Abs. 3<br />
Über den Mittelverwendungskontrolleur hinaus,<br />
gibt es bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />
keinen Treuhänder.<br />
§ 12 Abs. 4 i.V.m. § 12 Abs. 1 und 2<br />
Personen, die nicht in den Kreis der nach der<br />
Verordnung angabepflichtigen Personen fallen,<br />
die aber gleichwohl die Herausgabe des <strong>Prospekt</strong>es<br />
oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />
Angebotes der Vermögensanlage wesentlich<br />
beeinflusst haben, existieren nicht.<br />
Angaben gemäß § 14 VermVerkProspV<br />
§ 14<br />
Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />
hat keine juristische Person<br />
oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />
Diamant Fonds 55
Gesellschaftsvertrag der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />
11 Verträge<br />
Gesellschaftsvertrag der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />
§ 1 Firma, Sitz, Verwaltungssitz, Dauer<br />
(1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit<br />
beschränkter Haftung und führt die Firma: PGD<br />
Projektgesellschaft Diamant GmbH.<br />
(2) Der Sitz der Gesellschaft ist <strong>Hamburg</strong>.<br />
(3) Die Verwaltung der Gesellschaft hat ihren<br />
Sitz in <strong>Hamburg</strong>.<br />
(4) Die Gesellschaft ist für unbestimmte Zeit<br />
errichtet.<br />
§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />
(1) Gegenstand des Unternehmens ist das Halten<br />
und Verwalten von eigenem Vermögen,<br />
der Erwerb von und der Handel mit Diamanten<br />
sowie die Aufnahme von stillen Gesellschaftern<br />
zur Finanzierung des Geschäftszweckes.<br />
(2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben,<br />
die dem Gegenstand des Unternehmens<br />
unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet<br />
sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen<br />
Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen<br />
erwerben und Zweigniederlassungen<br />
im In- und Ausland errichten.<br />
§ 3 Stammkapital<br />
(1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt<br />
EUR 25.000,00 (in Worten: Euro fünfundzwanzigtausend).<br />
(2) Das Stammkapital wird wie folgt übernommen:<br />
Die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong>, übernimmt<br />
25.000 Geschäftsanteile mit einem<br />
Nennbetrag in Höhe von jeweils EUR 1,00 (in<br />
Worten: Euro eins) (Geschäftsanteile Nr. 1 bis<br />
Nr. 25.000).<br />
56 Diamant Fonds<br />
(3) Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und<br />
zwar sofort in voller Höhe.<br />
§ 4 Geschäftsanteile; Verfügungen<br />
(1) Die Verfügung über Geschäftsanteile, insbesondere<br />
deren Abtretung oder Verpfändung,<br />
bedarf eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses,<br />
wenn die Gesellschaft mehr als einen<br />
Gesellschafter hat.<br />
(2) Mehrere Geschäftsanteile eines Gesellschafters,<br />
auf die die Einlagen voll erbracht<br />
sind, können mit dessen Zustimmung durch<br />
Gesellschafterbeschluss zusammengelegt werden.<br />
(3) Geschäftsanteile oder Teile davon können<br />
mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters<br />
durch Gesellschafterbeschluss gegen Abfindung<br />
eingezogen werden.<br />
§ 5 Geschäftsführung, Vertretung<br />
(1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere<br />
Geschäftsführer. Hat sie mehrere Geschäftsführer<br />
soll ein Geschäftsführer möglichst die<br />
Qualifikation eines Diamantgutachters haben.<br />
Scheidet ein Geschäftsführer mit der Qualifikation<br />
des Diamantgutachters aus, soll möglichst<br />
innerhalb von sechs Wochen ein neuer Geschäftsführer<br />
mit gleicher Qualifikation bestellt<br />
werden.<br />
(2) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt<br />
er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer<br />
bestellt, so wird die Gesellschaft<br />
durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich<br />
oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam<br />
mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter<br />
können allen oder einzelnen Ge-
schäftsführern durch Beschluss Einzelvertretungsbefugnis<br />
erteilen. Durch Gesellschafterbeschluss<br />
können alle oder einzelne Geschäftsführer<br />
von den Beschränkungen des §<br />
181 BGB befreit werden. Die vorstehenden<br />
Bestimmungen gelten entsprechend für Liquidatoren.<br />
(3) Die Geschäftsführer sind an das Gesetz,<br />
diesen Gesellschaftsvertrag und die Weisungen<br />
der Gesellschafter gebunden. Die Gesellschafter<br />
können durch Beschluss eine Geschäftsordnung<br />
für die Geschäftsführung erlassen und<br />
dadurch insbesondere anordnen, dass die Geschäftsführer<br />
die darin bestimmten Geschäfte<br />
oder Geschäftsarten nur mit ihrer vorherigen<br />
Zustimmung vornehmen dürfen.<br />
§ 6 Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />
(1) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das<br />
Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt<br />
mit der Gründung der Gesellschaft und endet<br />
mit Ablauf des 31. Dezember des gleichen Jahres.<br />
(2) Die Geschäftsführer haben innerhalb der<br />
gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss (Bilanz<br />
nebst Gewinn- und Verlustrechnung und<br />
Anhang) und, falls durch Gesetz oder Gesellschafterbeschluss<br />
angeordnet, den Lagebericht<br />
für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen<br />
und der Gesellschafterversammlung mit ihrem<br />
Ergebnisverwendungsvorschlag vorzulegen.<br />
(3) Der Jahresabschluss soll, je nach Beschluss<br />
der Gesellschafterversammlung, von einem<br />
Gesellschaftsvertrag der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />
Wirtschaftsprüfer entweder prüferisch durchgesehen<br />
oder geprüft werden.<br />
(4) Die Gesellschafter haben innerhalb der<br />
gesetzlichen Fristen über die Feststellung des<br />
Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung<br />
zu beschließen.<br />
§ 7 Wettbewerbsverbote<br />
(1) Die Gesellschafter unterliegen keinem<br />
Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft.<br />
Ein Entgelt ist für diese Freiheit von<br />
einem Wettbewerbsverbot nicht zu zahlen.<br />
(2) Abs. 1 gilt entsprechend für die Geschäftsführer,<br />
soweit der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers<br />
nichts Abweichendes bestimmt.<br />
§ 8 Sonstige Bestimmungen<br />
(1) Die Gesellschaft trägt ihren Gründungsaufwand<br />
(Notar- und Handelsregistergebühren,<br />
Kosten der Bekanntmachung und Gründungsberatung)<br />
bis zur Höhe von EUR 2.500,00.<br />
(2) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft<br />
erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.<br />
<strong>Hamburg</strong>, 14. März 2012<br />
Gez. Dr. Antje Krey<br />
handelnd als Geschäftsführer für die <strong>Pretagus</strong><br />
GmbH<br />
Diamant Fonds 57
Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
zwischen<br />
1. PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH,<br />
und<br />
Großer Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong><br />
- nachstehend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt<br />
-<br />
2. dem jeweiligen Anleger gemäß Beitrittserklärung<br />
zu „Diamant Fonds“<br />
Präambel<br />
- nachstehend „stiller Gesellschafter“<br />
genannt<br />
Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt, mit<br />
einer Vielzahl von stillen Gesellschaftern, stille<br />
Gesellschaften einzugehen und die von diesen<br />
geleisteten Einlagen insbesondere dazu zu<br />
verwenden, Diamanten zu erwerben und zu<br />
lagern sowie diese mit dem Ziel der Wertsteigerung<br />
zu halten bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht<br />
zu verkaufen und zu handeln.<br />
Das gesamte Projekt trägt den Namen „Diamant<br />
Fonds“.<br />
Dies vorausgeschickt wird vereinbart:<br />
§ 1 Begründung der Gesellschaft<br />
1.1 Dieser stille Gesellschaftsvertrag<br />
kommt zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />
und dem stillen Gesellschafter<br />
durch wechselseitige Unterzeichnung<br />
der Beitrittserklärung zu „Diamant<br />
Fonds“ nach näherer Maßgabe<br />
der in der Beitrittserklärung genannten<br />
Voraussetzungen zustande.<br />
58 Diamant Fonds<br />
1.2 Der stille Gesellschafter beteiligt sich<br />
mit Wirkung ab dem in der Beitrittserklärung<br />
zu „Diamant Fonds“ angegebenen<br />
Datum („Begründungsdatum“)<br />
als stiller Gesellschafter nach näherer<br />
Maßgabe der folgenden Bestimmungen<br />
an dem Unternehmen der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Das Wirksamwerden<br />
der Beteiligung zu dem vorgenannten<br />
Datum setzt die vollständige und fristgerechte<br />
Einzahlung der Einlage zzgl.<br />
des Agios gemäß § 2 voraus (aufschiebende<br />
Bedingung).<br />
1.3 Dem stillen Gesellschafter ist bekannt<br />
und er ist damit einverstanden, dass<br />
die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt,<br />
weitere (separate) stille Gesellschaften<br />
zu entsprechenden Bedingungen<br />
mit anderen stillen Gesellschaftern<br />
einzugehen.<br />
§ 2 Einlage<br />
2.1 Der stille Gesellschafter leistet eine<br />
Einlage in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />
zu „Diamant Fonds“ angegebenen<br />
Zeichnungsbetrages (Nominalbetrag<br />
der Einlage) zzgl. 5 % Agio.<br />
2.2 Der gesamte Betrag (Einlage zzgl. Agio)<br />
ist bis zum 15. des dem Begründungsdatum<br />
vorausgehenden Monats auf<br />
das Mittelverwendungskonto einzuzahlen.<br />
2.3 Verspätet geleistete Beträge sind ab<br />
Fälligkeit und ohne weitere Mahnung<br />
mit 6 % p.a. (360 Zinstage) zu<br />
verzinsen. Die Zinsen sind monatlich<br />
zur Zahlung fällig.<br />
2.4. Die Einlage des stillen Gesellschafters<br />
wird entsprechend dem Investitionsplan<br />
lt. Verkaufsprospekt vom
28.03.2012, in den Erwerb von<br />
Diamanten investiert.<br />
2.5. Die laufenden Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />
werden aus erwirtschafteten<br />
Erträgen oder dem Kapital<br />
der stillen Gesellschafter gedeckt, die<br />
hierfür erforderlichen Mittel können<br />
auch durch einen Verkauf von<br />
Diamanten beschafft werden. Beim<br />
Verkauf von Diamanten zur Deckung<br />
der Gesellschaftskosten kann von den<br />
Investitionskriterien (hier genau die<br />
Regelung, dass Verkauf nur bei 20%<br />
Handelsmarge bzw. 7% p.a. Rendite)<br />
abgewichen werden. Zu den Kosten der<br />
Gesellschaft zählen insbesondere:<br />
� Kosten für die Buchführung sowie die<br />
Erstellung und Prüfung des<br />
Jahresabschlusses<br />
� Kosten für die Erfüllung der Berichts-<br />
und Publikationspflichten<br />
� Kosten der steuerlichen und<br />
rechtlichen Beratung und Vertretung<br />
und die Kosten für die Erfüllung<br />
steuerlicher Pflichten (ausgenommen<br />
Steuerschulden der Gesellschafter)<br />
� Kosten der Lagerung und Versicherung<br />
von Diamanten<br />
� Kosten des Erwerbs und des Verkaufs<br />
von Diamanten<br />
� Kosten der Wertermittlung der<br />
Diamanten<br />
� Kosten für den<br />
Mittelverwendungskontrolleur<br />
� Kosten für die Geschäftsführung und<br />
das Fondsmanagement<br />
� Kosten für das Personal der<br />
Beteiligungsgesellschaft<br />
§ 3 Konten<br />
3.1 Für den stillen Gesellschafter werden<br />
bei der Beteiligungsgesellschaft ein Kapitalkonto<br />
und ein Verrechnungskonto<br />
geführt.<br />
Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
3.2 Auf dem Kapitalkonto wird die Einlage<br />
des stillen Gesellschafters verbucht.<br />
Das Konto ist fest und unverzinslich.<br />
3.3 Alle Buchungen, die nach den nachstehenden<br />
Vorschriften nicht die Einlage<br />
des stillen Gesellschafters betreffen,<br />
erfolgen über das Verrechnungskonto.<br />
Das Verrechnungskonto ist unverzinslich.<br />
§ 4 Geschäftsführung und Datenverarbeitung<br />
4.1 Zur Geschäftsführung ist allein die Beteiligungsgesellschaft<br />
befugt.<br />
4.2 Die Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt,<br />
unbeschadet ihrer eigenen Verantwortlichkeit,<br />
sich zur Erfüllung ihrer<br />
Aufgaben, Dritter zu bedienen.<br />
4.3 Der stille Gesellschafter willigt ein, dass<br />
die Beteiligungsgesellschaft die von<br />
ihm auf der Beitrittserklärung (Zeichnungsschein)<br />
zur Begründung der stillen<br />
Beteiligung angegebenen personenbezogenen<br />
Daten sowie während<br />
der Dauer und mit der Beendigung der<br />
Beteiligung anfallenden Daten elektronisch<br />
verarbeitet.<br />
a) Die Datenverarbeitung geschieht unter<br />
Beachtung einschlägiger Datenschutzgesetze<br />
und erfolgt, um die Verwaltung<br />
der Beteiligungsgesellschaft, insbesondere<br />
die Kontenführung, die Buchhaltung<br />
und den Schriftverkehr mit den<br />
stillen Gesellschaftern zu ermöglichen.<br />
b) Die Beteiligungsgesellschaft übermittelt<br />
diese Daten nur an die zur Verwaltung<br />
der Gesellschaft beauftragten Unternehmen.<br />
Eine Weitergabe dieser<br />
Daten an die anderen stillen Gesellschafter<br />
ist nicht gestattet.<br />
Diamant Fonds 59
Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
§ 5 Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Informations-<br />
und Kontrollrechte<br />
5.1 Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft<br />
ist das Geschäftsjahr der Beteiligungsgesellschaft<br />
und damit (gegenwärtig)<br />
das Kalenderjahr.<br />
5.2 Die Beteiligungsgesellschaft stellt ihren<br />
Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen<br />
Fristen auf und lässt diesen durch<br />
einen Abschlussprüfer prüfen. Dem stillen<br />
Gesellschafter wird der geprüfte<br />
Jahresabschluss unverzüglich zugeleitet.<br />
Der Bericht des Wirtschaftsprüfers<br />
kann bei der Gesellschaft angefordert<br />
werden. Der festgestellte Jahresabschluss<br />
der Beteiligungsgesellschaft ist<br />
für den stillen Gesellschafter verbindlich.<br />
5.3 Dem stillen Gesellschafter stehen die<br />
gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte<br />
aus § 233 HGB zu. Diese<br />
kann der stille Gesellschafter durch einen<br />
zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten<br />
Angehörigen der rechts-,<br />
steuer- oder wirtschaftsberatenden<br />
Berufe aufgrund einer diesem erteilten<br />
schriftlichen (auch Telefax) Vollmacht<br />
ausüben lassen.<br />
5.4 Jährlich, spätestens zum 28.02. des<br />
Jahres, erstellt die Gesellschaft einen<br />
schriftlichen Bericht zur Entwicklung<br />
des Projekts und leitet diesen an den<br />
stillen Gesellschafter. In diesen Bericht<br />
ist der Bericht des Mittelverwendungskontrolleurs<br />
über dessen Kontrolltätigkeit<br />
zu integrieren.<br />
§ 6 Ergebnisbeteiligung<br />
6.1 Der stille Gesellschafter erhält für seine<br />
stille Beteiligung gemäß den nachfolgenden<br />
Regelungen eine ergebnisabhängige<br />
Vergütung.<br />
60 Diamant Fonds<br />
6.2 Für die Ergebnisbeteiligung des stillen<br />
Gesellschafters ist von dem Ergebnis<br />
der Beteiligungsgesellschaft auszugehen,<br />
das sich aus dem vom handelsrechtlichen<br />
Jahresabschluss vor Steuern<br />
der Beteiligungsgesellschaft gemäß<br />
§ 5.2 vor Berücksichtigung des auf den<br />
stillen Gesellschafter und ggfs. weitere<br />
stille Gesellschafter entfallenden Ergebnisanteils<br />
ergibt. Ausgehend vom<br />
ausgewiesenen Jahresüberschuss bzw.<br />
-fehlbetrag wird für Zwecke der Ergebnisbeteiligung<br />
der stillen Gesellschafter<br />
folgende Anpassung vorgenommen:<br />
Der Teil der Provisionen im Rahmen<br />
der Emissionskosten, der neben dem<br />
Agio gezahlt wird, wird unabhängig von<br />
der handelsrechtlichen Abbildung im<br />
Jahresabschluss für die Gewinnbeteiligung<br />
der stillen Gesellschafter wie ein<br />
Rechnungsabgrenzungsposten behandelt<br />
und anteilig über die Fondslaufzeit<br />
verteilt. Scheidet ein stiller Gesellschafter<br />
vor dem Ablaufdatum gemäß § 10.1<br />
aus, wird der auf ihn entfallene Teil<br />
dieses Rechnungsabgrenzungspostens<br />
aufgelöst und dem Verrechnungskonto<br />
belastet. Dieser Teil der Provisionskosten<br />
wird den stillen Gesellschaftern im<br />
Rahmen der Ergebnisbeteiligung vollständig<br />
zugewiesen, auch wenn die stillen<br />
Gesellschafter am Jahresüberschuss<br />
gemäß § 6.3 nur anteilig partizipieren.<br />
6.3 Der Jahresüberschuss gemäß § 6.2<br />
steht der Summe aller stillen Gesellschafter<br />
zu 85% zu. An dem Jahresüberschuss<br />
gem. § 6.2 nimmt der stille<br />
Gesellschafter mit dem Anteil teil, in<br />
dem der Nominalbetrag seiner Einlage<br />
(§ 2.1) zum Ende des Geschäftsjahres<br />
zu der Summe der Nominalbeträge der<br />
Einlagen aller weiteren stillen Gesellschafter<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
steht. Bei einer unterjährigen Begrün-
dung oder Beendigung der stillen Gesellschaft<br />
werden die Beteiligungsentgelte<br />
pro rata temporis ermittelt.<br />
6.4 An einem Jahresfehlbetrag gemäß § 6.2<br />
nimmt der stille Gesellschafter mit dem<br />
Anteil teil, in dem der Nominalbetrag<br />
seiner Einlage (§ 2.1) zum Ende des Geschäftsjahres<br />
zu der Summe (i) des<br />
Stammkapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />
sowie (ii) der Nominalbeträge<br />
der Einlagen aller weiteren stillen Gesellschafter<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
steht. Bei einer unterjährigen<br />
Begründung oder Beendigung der stillen<br />
Gesellschaft werden die Beteiligungsentgelte<br />
pro rata temporis ermittelt.<br />
6.5 Ein auf den stillen Gesellschafter gemäß<br />
§ 6.4 entfallender Verlustanteil<br />
wird seinem Verrechnungskonto belastet.<br />
6.6 Ein auf den stillen Gesellschafter gemäß<br />
§ 6.3 entfallender Gewinnanteil<br />
wird seinem Verrechnungskonto solange<br />
gutgeschrieben, bis der Nominalbetrag<br />
der Einlage (§ 2.1) (wieder) erreicht<br />
ist. Darüber hinausgehende Beträge<br />
werden dem Verrechnungskonto<br />
des stillen Gesellschafters gutgebracht.<br />
6.7 Eine ggfs. anfallende Kapitalertragsteuer,<br />
die auf den Gewinnanteil des<br />
stillen Gesellschafters entfällt, wird von<br />
der Beteiligungsgesellschaft aus dem<br />
Gewinnanteil des stillen Gesellschafters<br />
einbehalten und an das Finanzamt<br />
abgeführt. Soweit der stille Gesellschafter<br />
zur Kirchensteuer veranlagt<br />
wird und der Beteiligungsgesellschaft<br />
die dafür notwendigen Daten zur Verfügung<br />
gestellt hat, übernimmt die Beteiligungsgesellschaft<br />
die Einbehaltung<br />
der Kirchensteuer sowie die Weiterleitung<br />
an das Finanzamt.<br />
Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
6.8 An dem Ergebnis schwebender Geschäfte,<br />
die in dem Jahresabschluss des<br />
laufenden bzw. mit der Beendigung der<br />
stillen Gesellschaft endenden Geschäftsjahres<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
nicht zu berücksichtigen sind,<br />
nimmt der stille Gesellschafter nicht<br />
teil; § 235 Abs. 2 HGB ist abbedungen.<br />
Ebenso wenig ist der stille Gesellschafter<br />
an etwaigen stillen Reserven oder<br />
einem Geschäftswert des Unternehmens<br />
der Beteiligungsgesellschaft beteiligt.<br />
§ 7 Entnahmen bzw. Auszahlungen<br />
7.1 Für die Dauer der stillen Gesellschaft<br />
kann der stille Gesellschafter keine<br />
Entnahmen zu Lasten seines Kapitalkontos<br />
tätigen oder Auszahlungen verlangen.<br />
7.2 Der stille Gesellschafter ist jederzeit<br />
berechtigt, die auf seinem Verrechnungskonto<br />
gutgeschriebenen Beträge<br />
ganz oder teilweise zu entnehmen.<br />
7.3 Die Beteiligungsgesellschaft ist jederzeit<br />
berechtigt, das Guthaben des stillen<br />
Gesellschafters auf dessen Verrechnungskonto<br />
ganz oder teilweise<br />
auszuzahlen.<br />
7.4 Die Beteiligungsgesellschaft wird in<br />
Anrechnung auf den endgültigen, nach<br />
§ 6.3 auf den stillen Gesellschafter entfallenden<br />
Gewinnanteil jährliche Auszahlungen<br />
an den stillen Gesellschafter<br />
leisten, soweit dies nach dem bisherigen<br />
und dem erwarteten Geschäftsverlauf<br />
möglich ist und kaufmännischer<br />
Sorgfalt entspricht und<br />
soweit nicht nach § 6.6 ein Ausgleich<br />
von Verlusten zu erfolgen hat.<br />
Diamant Fonds 61
Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
§ 8 Verfügungen, Vertraulichkeit<br />
8.1 Verfügungen, insbesondere die Übertragung<br />
oder Belastung, sowie die Begründung<br />
von Treuhandverhältnissen<br />
oder Unterbeteiligungen hinsichtlich<br />
der stillen Beteiligung, Teilen der stillen<br />
Beteiligung oder Rechten aus der stillen<br />
Beteiligung durch den stillen Gesellschafter<br />
sind nur zulässig und wirksam<br />
mit der vorherigen schriftlichen<br />
Zustimmung durch die Beteiligungsgesellschaft.<br />
8.2 Der stille Gesellschafter hat über alle<br />
ihm bekannt gewordenen und nicht öffentlich<br />
zugänglichen Informationen<br />
über die Beteiligungsgesellschaft Stillschweigen<br />
zu bewahren und deren Unterlagen,<br />
soweit nicht öffentlich zugänglich,<br />
geheim zu halten. Diese Verpflichtung<br />
gilt auch nach Beendigung<br />
der stillen Gesellschaft für einen Zeitraum<br />
von drei Jahren weiter.<br />
§ 9 Tod des stillen Gesellschafters<br />
9.1 Im Falle des Todes des stillen Gesellschafters<br />
wird die stille Gesellschaft<br />
mit dessen Erben fortgesetzt. Testamentsvollstreckung<br />
ist umfassend zulässig<br />
und gilt auch hinsichtlich der<br />
Ausübung sämtlicher Rechte des stillen<br />
Gesellschafters. Mehrere Erben sind<br />
verpflichtet, sich durch einen gemeinsamen<br />
Bevollmächtigten vertreten zu<br />
lassen, der die Rechte aus der stillen<br />
Beteiligung für seine Vollmachtgeber<br />
nur einheitlich ausüben kann. Die Vollmacht<br />
bedarf der notariellen Beglaubigung.<br />
9.2 Die Erben müssen sich durch Vorlage<br />
eines Erbscheins, einer gerichtlich oder<br />
notariell beglaubigten Kopie eines Erbscheins,<br />
eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />
oder einer beglaubigten Ab-<br />
62 Diamant Fonds<br />
schrift einer letztwilligen Verfügung<br />
(Testament/Erbvertrag) nebst Testamentseröffnungsprotokoll<br />
legitimieren.<br />
Die Gesellschaft kann die Vorlage weiterer<br />
Unterlagen verlangen, wenn sich<br />
aus den vorgelegten Dokumenten die<br />
Erbfolge nicht hinreichend klar ergibt.<br />
Werden der Gesellschaft ausländische<br />
Urkunden zum Nachweis des Erbgangs<br />
oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt,<br />
so ist die Gesellschaft berechtigt,<br />
auf Kosten dessen, der seine Berechtigung<br />
auf die ausländische Urkunde<br />
stützt, diese übersetzen zu lassen und<br />
ein Rechtsgutachten über die Rechtswirkung<br />
der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />
Die Gesellschaft kann von den<br />
Erben die Zahlung eines angemessenen<br />
Vorschusses für die insoweit voraussichtlich<br />
entstehenden Kosten verlangen.<br />
9.3 Bis zur Legitimation der Erben bzw. des<br />
Testamentsvollstreckers (z.B. durch<br />
Testamentsvollstreckerzeugnis) und -<br />
bei mehreren Erben - solange kein gemeinsamer<br />
Bevollmächtigter vorhanden<br />
ist, ruhen sämtliche Rechte aus der<br />
stillen Beteiligung mit Ausnahme der<br />
Teilnahme am Gewinn bzw. Verlust der<br />
Gesellschaft.<br />
§ 10 Dauer der stillen Gesellschaft, Kündigung<br />
10.1 Der stille Gesellschaftsvertrag läuft,<br />
beginnend ab dem Begründungsdatum,<br />
bis zum 31.12.2020 („Ablaufdatum“).<br />
Nach dem 31.12.2020 endet die stille<br />
Gesellschaft, ohne dass es hierzu einer<br />
Kündigung bedarf.<br />
10.2 Nach Ablauf von 12 Monaten seit dem<br />
Begründungsdatum ist eine ordentliche<br />
Kündigung der stillen Gesellschaft möglich.<br />
Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate<br />
zum Quartalsende.
a) Der stille Gesellschafter nimmt am<br />
Gewinn der Beteiligungsgesellschaft im<br />
Jahr des Ausscheidens anteilig teil. Ein<br />
sich ergebender Gewinnanteil wird<br />
nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />
ausgezahlt. Eventuelle Wertsteigerungen<br />
und Wertminderungen des Diamantenportfolios<br />
sind anteilig zu realisieren,<br />
in dem das Diamantenportfolio<br />
entsprechend der Rapaport-Liste bewertet<br />
wird.<br />
b) Ab einer Beteiligungssumme von EUR<br />
10.000 kann auf Verlangen des stillen<br />
Gesellschafters die Auszahlung des Saldos<br />
von Kapital- und Verrechnungskonto<br />
in Diamanten erfolgen. Die Wertermittlung<br />
richtet sich nach § 11.4.a).<br />
c) Der Wunsch nach einer Auszahlung in<br />
Diamanten ist der Beteiligungsgesellschaft<br />
mit der Kündigung schriftlich<br />
mitzuteilen. Spätestens drei Wochen<br />
vor dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters<br />
unterbreitet die Beteiligungsgesellschaft<br />
dem stillen Gesellschafter<br />
einen konkreten Vorschlag zur<br />
Auszahlung in Diamanten, der neben<br />
den Merkmalen der Diamanten, die für<br />
eine Auszahlung an den stillen Gesellschafter<br />
verfügbar wären, auch den<br />
Ausgleich von Spitzen umfasst. Der stille<br />
Gesellschafter ist nicht verpflichtet,<br />
die konkret vorgeschlagenen Diamanten<br />
als Auszahlung zu akzeptieren.<br />
Lehnt er diese Diamanten ab, kann er<br />
jedoch lediglich eine Auszahlung in<br />
Geld verlangen. Seine Entscheidung, ob<br />
er die Diamanten akzeptiert oder nicht,<br />
muss der stille Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />
spätestens zwei<br />
Wochen nach Unterbreiten des Vorschlags<br />
durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
schriftlich mitteilen.<br />
d) Die Auszahlung des Kapitalbetrages<br />
bzw. die Auszahlung in Diamanten soll<br />
Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
innerhalb von 4 Wochen nach dem<br />
Ausscheiden des stillen Gesellschafters<br />
stattfinden.<br />
e) Für die Abwicklung der ordentlichen<br />
Kündigung seitens des stillen Gesellschafters<br />
erhebt die Beteiligungsgesellschaft<br />
eine Gebühr in Höhe von 2% der<br />
Einlage. Die Beteiligungsgesellschaft<br />
darf die Gebühr mit dem Auszahlungsbetrag<br />
verrechnen.<br />
f) Das gesetzlich zwingende Recht zur<br />
außerordentlichen Kündigung aus<br />
wichtigem Grund, bleibt hierdurch unberührt.<br />
10.3 Ein wichtiger Grund für die Beteiligungsgesellschaft,<br />
die stille Gesellschaft<br />
vor Erreichen des Ablaufdatums<br />
außerordentlich zu kündigen,<br />
liegt insbesondere vor, wenn der stille<br />
Gesellschafter die gemäß § 2.2 fällige<br />
Einlage trotz Aufforderung mit Fristsetzung<br />
von mindestens 7 Bankarbeitstagen<br />
(<strong>Hamburg</strong>) nicht fristgerecht leistet,<br />
der stille Gesellschafter gegen seine<br />
Verpflichtungen aus § 8.1 oder § 8.2<br />
verstößt, über das Vermögen des stillen<br />
Gesellschafters das Insolvenzverfahren<br />
eröffnet bzw. die Eröffnung<br />
mangels hinreichender Masse abgelehnt<br />
wird oder wenn ein Gläubiger die<br />
stille Beteiligung oder Ansprüche daraus<br />
gepfändet hat und die Pfändung<br />
nicht innerhalb von 2 Monaten wieder<br />
aufgehoben wird.<br />
10.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />
der Schriftform.<br />
§ 11 Beendigung der stillen Gesellschaft<br />
11.1. Endet die stille Gesellschaft, so ist der<br />
stille Gesellschafter berechtigt, seine<br />
Guthaben auf dem Kapitalkonto und<br />
dem Verrechnungskonto zu entneh-<br />
Diamant Fonds 63
Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
men und die Beteiligungsgesellschaft<br />
ist verpflichtet, die auf diesen Konten<br />
befindlichen bzw. noch gutzuschreibenden<br />
Beträge an den stillen Gesellschafter<br />
auszuzahlen.<br />
11.2. Der stille Gesellschafter ist nicht verpflichtet,<br />
einen ggfs. durch Verluste<br />
verursachten Negativsaldo seines Verrechnungskontos<br />
auszugleichen. Bei<br />
Beendigung der stillen Gesellschaft ist<br />
ein negativer Saldo des Verrechnungskontos<br />
mit einem positiven Saldo des<br />
Kapitalkontos zu verrechnen. Soweit<br />
ein positiver Saldo verbleibt, kann dieser<br />
Saldo zur Auszahlung gemäß § 10.2<br />
und § 11.3 gelangen.<br />
11.3. Endet die stille Gesellschaft nach einer<br />
außerordentlichen Kündigung, ist die<br />
Auszahlung innerhalb von 4 Wochen<br />
nach dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters<br />
zu leisten. Endet die stille<br />
Gesellschaft mit dem Ablaufdatum, soll<br />
die Auszahlung innerhalb von 6 Monaten<br />
nach dem Ablaufdatum, jedoch<br />
spätestens innerhalb von 14 Tagen<br />
nach der Feststellung des Jahresabschlusses<br />
geleistet werden.<br />
11.4. Ab einer Beteiligungssumme von<br />
EUR 10.000 kann auf Verlangen des<br />
stillen Gesellschafters die Auszahlung<br />
des Saldos von Kapital- und Verrechnungskonto<br />
in Diamanten erfolgen.<br />
a) Die Wertermittlung basiert hierbei auf<br />
der Rapaport-Liste zzgl. 15%. Dabei ist<br />
von dem Betrag, der in Diamanten zur<br />
Auszahlung gelangen soll, ein Betrag in<br />
Höhe der Steuern abzuziehen, die die<br />
Gesellschaft bei einer Auszahlung in<br />
Diamanten abzuführen hat (Kapitalertragsteuer<br />
auf den Betrag der Wertsteigerung<br />
und Umsatzsteuer auf den<br />
Gesamtbetrag, der in Diamanten ausgezahlt<br />
werden soll) („verminderter<br />
64 Diamant Fonds<br />
Wert“). Bei einer Auszahlung in Diamanten<br />
kann der stille Gesellschafter<br />
nur Diamanten in Höhe des verminderten<br />
Wertes verlangen. Eventuelle Kosten<br />
für Transport und Versicherung der<br />
Diamanten ab der Lagerstätte bis zur<br />
Aushändigung an den stillen Gesellschafter<br />
trägt der stille Gesellschafter.<br />
b) Der Wunsch nach einer Auszahlung in<br />
Diamanten ist der Beteiligungsgesellschaft<br />
12 Monate vor dem Ablaufdatum<br />
schriftlich mitzuteilen. Spätestens<br />
drei Monate vor dem Ablaufdatum unterbreitet<br />
die Beteiligungsgesellschaft<br />
dem stillen Gesellschafter einen konkreten<br />
Vorschlag zur Auszahlung in Diamanten,<br />
der neben den Merkmalen der<br />
Diamanten, die für eine Auszahlung an<br />
den stillen Gesellschafter verfügbar<br />
wären, auch den Ausgleich von Spitzen<br />
umfasst. Der stille Gesellschafter ist<br />
nicht verpflichtet, die konkret vorgeschlagenen<br />
Diamanten als Auszahlung<br />
zu akzeptieren. Lehnt er diese Diamanten<br />
ab, kann er jedoch lediglich die<br />
Auszahlung in Geld verlangen. Seine<br />
Entscheidung, ob er die Diamanten akzeptiert<br />
oder nicht, muss der stille Gesellschafter<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
spätestens zwei Wochen nach<br />
Unterbreiten des Vorschlags durch die<br />
Beteiligungsgesellschaft schriftlich mitteilen.<br />
§ 12 Schriftform<br />
Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung<br />
einschließlich dieser Bestimmung bedürfen<br />
zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit<br />
nicht die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben<br />
ist. Mündliche Nebenabreden sind<br />
nicht getroffen.
§ 13 Salvatorische Klausel<br />
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />
unwirksam oder undurchführbar sein<br />
oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen<br />
Bestimmungen und die der Vereinbarung<br />
im Übrigen hierdurch nicht berührt. In einem<br />
solchen Fall sind die Parteien unter Einhaltung<br />
der Form des § 12 verpflichtet, anstelle der<br />
unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />
eine solche Bestimmung zu vereinbaren,<br />
die der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen und<br />
rechtlichen Inhalt in zulässiger Weise am<br />
nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend,<br />
wenn sich bei Durchführung dieser Vereinbarung<br />
eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.<br />
Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />
§ 14 Gerichtsstand<br />
Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten<br />
aus oder im Zusammenhang mit dieser<br />
Vereinbarung sowie ihrer Durchführung ist der<br />
Sitz der Beteiligungsgesellschaft.<br />
§ 15 Anwendbares Recht<br />
Diese Vereinbarung unterliegt unter Ausschluss<br />
der Regelungen des internationalen Privatrechts,<br />
des UN-Kaufrechts und völkerrechtlicher<br />
Verträge ausschließlich dem Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland.<br />
Diamant Fonds 65
Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
MITTELFREIGABE UND<br />
MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />
Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe<br />
und Verwendung von stillem Gesellschaftskapital<br />
Zwischen<br />
PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH, Großer<br />
Burstah 31, 20457 <strong>Hamburg</strong><br />
- nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft" -<br />
und<br />
PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />
Moslestraße 3, 26122 Oldenburg<br />
- nachfolgend „Mittelverwendungskontrolleurin"<br />
-<br />
§1 Grundlagen<br />
1. Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt,<br />
Investoren stille Beteiligungen an<br />
der Beteiligungsgesellschaft anzubieten.<br />
2. Zum Zwecke der Einwerbung des Emissionskapitals<br />
wird der noch zu veröffentlichende<br />
Verkaufsprospekt „Diamant<br />
Fonds“ (nachfolgend „Verkaufsprospekt")<br />
aufgestellt.<br />
3. Die Investoren haben neben dem Nominalbetrag<br />
der übernommenen Beteiligungen<br />
(nachfolgend „Zeichnungssumme")<br />
an der Beteiligungsgesellschaft<br />
ein Agio in Höhe von 5% der<br />
jeweiligen Zeichnungssumme (nachfolgend<br />
„Agio") zu leisten.<br />
4. Entsprechend den maßgeblichen Verträgen<br />
und Zeichnungsunterlagen (Vertrag<br />
zur Errichtung einer Stillen Gesellschaft,<br />
Beitrittserklärung, Verkaufsprospekt)<br />
sind die von Investoren gezeichneten<br />
Zeichnungssummen nebst<br />
66 Diamant Fonds<br />
Agio (nachfolgend „Emissionskapital“)<br />
auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />
Nr. 55487505 bei der Commerzbank<br />
Oldenburg, BLZ: 280 400 46<br />
(nachfolgend „Mittelverwendungskontrollkonto")<br />
zu zahlen. Das Emissionskapital<br />
wird von der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
treuhänderisch für<br />
die Investoren und die Beteiligungsgesellschaft<br />
verwaltet.<br />
5. Das Emissionskapital dient dem Erwerb<br />
von Diamanten (nachfolgend „Anlageobjekte"),<br />
sowie der Begleichung von<br />
Anlauf-, Konzeptions-, <strong>Prospekt</strong>ierungs-<br />
und Platzierungskosten. Im Verkaufsprospekt<br />
ist in Kapitel 6.2 „Investitions-<br />
und Finanzierungsplan“ die Mittelverwendungs-<br />
und Mittelherkunftsplanung<br />
dargestellt. Die Investitionskriterien<br />
werden im Kapitel 2.1 des Verkaufsprospektes<br />
genannt. Die<br />
konkreten Investitionsentscheidungen<br />
werden nach § 4 (1) des Vertrages zur<br />
Errichtung einer stillen Gesellschaft von<br />
der Beteiligungsgesellschaft unter Berücksichtigung<br />
der Investitionskriterien<br />
getroffen. Dieser Mittelverwendungsvertrag<br />
dient im Wesentlichen der Gewährleistung<br />
der prospektgemäßen<br />
Verwendung der Zeichnungssummen<br />
und des Agios unter Berücksichtigung<br />
der beschlossenen konkreten Investitionsentscheidungen.<br />
6. Die Mittelverwendungskontrolleurin<br />
übernimmt nach näherer Maßgabe<br />
dieses Vertrages die formale Kontrolle<br />
der Verwendung des Emissionskapitals<br />
nebst Agio.<br />
7. Dieser Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
ist kein Vertrag zugunsten Dritter.
§ 2 Gegenstand und Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />
1. Der Mittelverwendungskontrolle unterliegt<br />
lediglich das auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />
eingehende Emissionskapital<br />
einschließlich des Agios. Nicht Gegenstand<br />
der Kontrolltätigkeit sind die Freigabe und<br />
die Verwendung der sonstigen Eigenmittel.<br />
Darüber hinaus auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />
eingehende Beträge,<br />
wie z. B. Zinsen aus einer evtl. vorgenommenen<br />
Zwischenanlage von Mitteln, die<br />
der Freigabe und Mittelverwendungskontrolle<br />
unterliegen, werden ohne weitere<br />
Kontrolle auf ein Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />
überwiesen.<br />
2. Die Prüfung der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
beschränkt sich darauf, ob<br />
die nachstehend in den § 3 und § 5 genannten<br />
Voraussetzungen formal vorliegen.<br />
Darüber hinaus wird sie keine Kontrolltätigkeiten<br />
ausüben, insbesondere<br />
nicht hinsichtlich der wirtschaftlichen und<br />
rechtlichen Konzeption des im Verkaufsprospekt<br />
dargelegten Beteiligungsangebotes,<br />
der Bonität von beteiligten Personen,<br />
Unternehmen und Vertragspartnern<br />
oder der Werthaltigkeit von Garantien<br />
oder der gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />
erbrachten Leistungen.<br />
§ 3 Beginn der Mittelverwendungskontrolle<br />
Die Mittelverwendungskontrolleurin wird die<br />
Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5 durchführen<br />
und im Anschluss daran die Mittelfreigabe<br />
vornehmen, wenn folgende Nachweise<br />
erbracht sind:<br />
a) Unterzeichneter Gesellschaftsvertrag<br />
der Beteiligungsgesellschaft.<br />
b) Eintragung der Beteiligungsgesellschaft<br />
in das Handelsregister.<br />
Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
c) Vorlage des Verkaufsprospektes und<br />
Gestattung der Veröffentlichung des<br />
Verkaufsprospekts gemäß § 8i Abs. 2<br />
Satz 1 des Verkaufsprospektgesetzes.<br />
d) Vorlage einer Liste über die Höhe des<br />
jeweils aktuellen Standes des stillen<br />
Kapitals der Beteiligungsgesellschaft.<br />
Sofern vor Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen<br />
Mittel auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />
eingehen, wird die Mittelverwendungskontrolleurin<br />
diese Mittel nicht auszahlen.<br />
Ausgenommen davon kann die<br />
Mittelfreigabe für die Zahlungen der Kapitalvermittlungsprovisionen,<br />
Gebühren, Honorare<br />
der Mittelverwendungskontrolleurin, Kosten<br />
der <strong>Prospekt</strong>begutachtung und Erstellung des<br />
Verkaufsprospektes erfolgen, sobald die entsprechenden<br />
Leistungen erbracht sind und die<br />
Kosten bzw. Gebühren fällig sind. Der Nachweis<br />
der Fälligkeit kann durch Vorlage der jeweiligen<br />
Rechnung erbracht werden. Dabei<br />
dürfen die Planzahlen für diese Kosten in der<br />
vorläufigen Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsrechnung<br />
(Prognose) laut Verkaufsprospekt<br />
nicht überschritten werden. Die Kapitalvermittlungsprovisionen<br />
und die anderen<br />
der Höhe nach vom Eigenkapital abhängigen<br />
Positionen können pro rata über den in der<br />
Mittelverwendungsplanung vorgesehenen<br />
Betrag entsprechend in größerem Umfang<br />
ausgezahlt werden, sofern ein höheres stilles<br />
Gesellschaftskapital als EUR 10 Mio. eingeworben<br />
wird.<br />
§ 4 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />
1. Kontoinhaberin des Mittelverwendungskontrollkontos<br />
ist die Mittelverwendungskontrolleurin.<br />
Die Verfügungsberechtigung<br />
über das Mittelverwendungskontrollkonto<br />
liegt allein bei der<br />
Mittelverwendungskontrolleurin. Eine Verfügung<br />
der Mittelverwendungskon-<br />
Diamant Fonds 67
Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
trolleurin über das Mittelverwendungskontrollkonto<br />
bedarf der Zeichnung von zwei<br />
zeichnungsberechtigten Personen. Die kontoführende<br />
Bank, welche eine Kopie dieses<br />
Vertrages erhält, ist anzuweisen, dass Änderungen<br />
hinsichtlich der Vertretungsberechtigungen<br />
/ Kontovollmachten / Verfügungsberechtigung<br />
der schriftlichen Zustimmung<br />
der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
bedürfen.<br />
2. Die kontoführende Bank ist anzuweisen,<br />
dass der Beteiligungsgesellschaft eine<br />
Zweitschrift der Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontos<br />
und sämtlicher<br />
dieses Konto betreffenden Korrespondenz<br />
unverzüglich zur Kontrolle zu übersenden<br />
sind.<br />
3. Auf Wunsch wird die Mittelverwendungskontrolleurin<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
ermöglichen, die Kontoumsätze unter Anwendung<br />
eines anerkannten Onlinebanking-verfahrens<br />
(z. B. FTAM, HBCI oder T-<br />
Online) online abzurufen.<br />
4. Die kontoführende Bank ist anzuweisen,<br />
der Mittelverwendungskontrolleurin den<br />
Erhalt einer Kopie dieses Vertrages wie<br />
auch die Einhaltung der Bestimmungen<br />
dieses § 4 zu bestätigen.<br />
5. Im Falle einer Zwischenanlage von Geldern<br />
(z.B. in Form von Fest- oder Tagesgeld), die<br />
der Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrolle<br />
nach diesem Vertrag unterliegen,<br />
ist dafür Sorge zu tragen, dass das<br />
Mittelverwendungskontrollkonto jeweils<br />
als Referenzkonto für die jeweiligen Anlagekonten<br />
eingerichtet wird und über das<br />
entsprechende Anlagekonto nur nach<br />
Maßgabe dieses Vertrages verfügt werden<br />
kann.<br />
6. Sollten weitere Mittelverwendungskontrollkonten<br />
oder Unterkonten hierzu<br />
eingerichtet werden, gelten die Regelun-<br />
68 Diamant Fonds<br />
gen dieses Vertrages für diese Konten entsprechend.<br />
§ 5 Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase<br />
Die Mittelverwendungskontrolleurin wird Verfügungen<br />
über die von ihr treuhänderisch verwalteten<br />
Mittel nur nach Maßgabe der nachfolgenden<br />
Bestimmungen durchführen:<br />
1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft<br />
die betragsmäßige Übereinstimmung der<br />
von der Beteiligungsgesellschaft beantragten<br />
Verfügungen über die auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />
eingegangenen<br />
Beträge mit den Angaben der Mittelverwendungs-<br />
und Mittelherkunftsplanung<br />
und den entsprechenden Verträgen und<br />
Vergütungsvereinbarungen. Sie ist dabei<br />
zur Unterzeichnung und damit Freigabe<br />
dieser Verfügungen vorbehaltlich des nachfolgenden<br />
Abs. 2 bis 8 berechtigt und verpflichtet,<br />
wenn die Zahlungen an die dort<br />
genannten Empfänger in der dort genannten<br />
Höhe (gegebenenfalls zzgl. Umsatzsteuer)<br />
erfolgen. Die Mittelverwendungs-<br />
und Mittelherkunftsplanung basiert<br />
auf einem Emissionskapital von EUR 10<br />
Mio. Die in der Mittelverwendungs- und<br />
Mittelherkunftsplanung genannten Beträge,<br />
die in Abhängigkeit zur Höhe des<br />
Emissionskapitals stehen, erhöhen sich anteilig<br />
bei Inanspruchnahme der Erhöhungsreserve<br />
von maximal EUR 5 Mio. Kopien<br />
der von der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
veranlassten Verfügungen über die auf<br />
den Mittelverwendungskontrollkonten<br />
vorhandenen Mittel sind der Geschäftsführung<br />
der Beteiligungsgesellschaft unverzüglich<br />
zur Verfügung zu stellen.<br />
2. Die für die Mittelverwendungskontrolle<br />
notwendigen Unterlagen werden der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
von der Beteiligungsgesellschaft<br />
vorgelegt. Der Mit-
telverwendungskontrolleurin sind neben<br />
den Unterlagen gem. § 3 insbesondere<br />
Nachweise zu erbringen, mit denen dokumentiert<br />
wird, dass die angeforderten Mittel<br />
den im Verkaufsprospekt dargestellten<br />
Investitionsgrundsätzen entsprechend<br />
verwendet werden. Aus den vorzulegenden<br />
Unterlagen müssen sich mindestens<br />
der Verwendungszweck, die Höhe des<br />
Geldbetrages und die Kontoverbindung des<br />
Zahlungsempfängers ergeben. Vorzulegen<br />
sind insbesondere Verträge, Rechnungen,<br />
Zahlungsaufforderungen und dergleichen.<br />
3. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen<br />
der in der Mittelverwendungs- und<br />
Mittelherkunftsplanung unter Mittelverwendung<br />
festgelegten Positionen, soweit<br />
Festpreise bzw. feste Vergütungen vereinbart<br />
wurden, nicht zulässig. Soweit sich<br />
Abweichungen ergeben, ist eine Freigabe<br />
nur bei Vorliegen wichtiger wirtschaftlich<br />
gerechtfertigter Gründe zulässig.<br />
4. Sofern der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
durch die Beteiligungsgesellschaft<br />
nachgewiesen wird, dass Honorare, Vergütungen<br />
oder sonstige Kosten, die in der<br />
Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung<br />
enthalten sind, von einem nicht<br />
der Mittelverwendungskontrolle unterliegenden<br />
Konto beglichen wurden, erfolgt -<br />
sofern die Voraussetzungen gemäß § 3 erfüllt<br />
sind - eine unverzügliche Auskehrung<br />
des entsprechenden Betrages auf ein laufendes<br />
Konto der Beteiligungsgesellschaft.<br />
5. Werden der Mittelverwendungskontrolleurin<br />
Rechnungen über Honorare, Vergütungen<br />
und sonstige Kosten inklusive Umsatzsteuer<br />
vorgelegt, die jedoch in der Mittelverwendungs-<br />
und Mittelherkunftsplanung<br />
als Nettobeträge ausgewiesen sind, kann<br />
die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer<br />
mit überwiesen werden, allerdings<br />
nur so lange, wie die kumulierten<br />
Umsatzsteuerbeträge die nicht in Anspruch<br />
Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
genommene Liquiditätsreserve nicht übersteigt.<br />
Sind die oben angesprochenen<br />
Rechnungen in der Mittelverwendung jedoch<br />
bereits als Bruttobeträge ausgewiesen<br />
und wurde damit die in Rechnung gestellte<br />
Umsatzsteuer als nicht abziehbare<br />
Vorsteuer beurteilt, so kann diese in Rechnung<br />
gestellte Umsatzsteuer mit überwiesen<br />
werden. Im Übrigen ist die Mittelverwendungskontrolleurin<br />
berechtigt Rechnungen<br />
über Honorare, Vergütungen und<br />
Kosten inklusive Umsatzsteuer über die<br />
Buchhaltungsarbeiten für die Beteiligungsgesellschaft<br />
zu überweisen, sofern für diese<br />
lediglich die Liquiditätsreserve in Anspruch<br />
genommen wird.<br />
6. Im Falle der Anweisung durch die Geschäftsführung<br />
der Beteiligungsgesellschaft<br />
zur Zwischenanlage von Mitteln, die der<br />
Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrolle<br />
nach diesem Vertrag unterliegen,<br />
wird die Mittelverwendungskontrolleurin<br />
die entsprechenden Überweisungen vornehmen,<br />
sofern es sich um risikoarme<br />
Geldanlagen handelt und die jeweiligen<br />
Anlagekonten die Voraussetzungen des § 4<br />
Abs. 5 erfüllen. Die Art der Anlage ist mit<br />
der Beteiligungsgesellschaft vorab abzustimmen.<br />
7. Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt<br />
sich auf die Investitionsphase und ist mit<br />
vollständiger Abwicklung der in der Mittelverwendungs-<br />
und Mittelherkunftsplanung<br />
genannten Zahlungen und anschließender<br />
Auskehrung der nach der Abwicklung auf<br />
dem Mittelverwendungskontrollkonto verbleibenden<br />
Beträge an die Beteiligungsgesellschaft<br />
abgeschlossen.<br />
8. Soweit nach den vorstehenden Regelungen<br />
schriftliche Nachweise zu erbringen sind,<br />
genügt die Vorlage von Fotokopien. Die<br />
Prüfung, ob die vorgelegten Kopien mit<br />
den jeweiligen Originalen übereinstimmen<br />
oder die Unterschriften auf den Kopien o-<br />
Diamant Fonds 69
Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
der Originalurkunden von zeichnungsberechtigten<br />
Personen stammen, ist nicht<br />
Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle.<br />
§ 6 Weitere Kontrolltätigkeiten<br />
1. Die Mittelverwendungskontrolleurin überwacht<br />
die Ein- und Auslagerung von Diamanten<br />
in/aus dem Lagerort nach Maßgabe<br />
der folgenden Regelungen. Überwachen<br />
in diesem Sinne bedeutet, dass die<br />
Mittelverwendungskontrolleurin lediglich<br />
eine Inventur mittels Abgleich zwischen in<br />
den Kauf- und Verkaufsverträgen sowie in<br />
den Zertifikaten genannten Identifikationsnummern<br />
der Diamanten bei der Ein- und<br />
Auslagerung vornimmt. Überwachen bedeutet<br />
hingegen nicht, dass die Mittelverwendungskontrolleurin<br />
den Transport der<br />
Diamanten zum/vom Lagerort oder die<br />
Qualität der Diamanten selbst überwacht.<br />
Über jede Inventur ist von den Parteien<br />
unverzüglich ein Protokoll zu fertigen, welches<br />
den Urkundenabgleich sowie die handelnden<br />
Personen der Parteien dokumentiert.<br />
2. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird<br />
zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der<br />
Beteiligungsgesellschaft eine Inventur des<br />
Diamantenbestandes durchführen sowie<br />
Einsicht in die Unterlagen der Beteiligungsgesellschaft<br />
zu Handelsaktivitäten nehmen.<br />
Im Zuge der Einsichtnahme in die Unterlagen<br />
der Beteiligungsgesellschaft zu<br />
Handelsaktivitäten prüft die Mittelverwendungskontrolleurin<br />
die fortgesetzte Einhaltung<br />
der Investitionskriterien lt. Verkaufsprospekt.<br />
Über das Ergebnis der Prüfung<br />
nach Satz 1 und 2 wird die Mittelverwendungskontrolleurin<br />
einen schriftlichen Bericht<br />
erstellen und diesen der Beteiligungsgesellschaft<br />
jeweils bis zum 15.01. zuleiten.<br />
§ 7 Vergütung<br />
70 Diamant Fonds<br />
1. Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält<br />
für die Mittelverwendungskontrolle in der<br />
Investitionsphase von der Beteiligungsgesellschaft<br />
eine Vergütung in Höhe von 0,1<br />
% des eingeworbenen Emissionskapitals<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
2. Die Vergütung ist auf volle TEUR aufzurunden.<br />
Die Vergütung gemäß vorstehendem<br />
§ 7 (1) ist wie folgt zur Zahlung fällig: monatlich<br />
in Abhängigkeit des unwiderruflich<br />
eingezahlten Kapitals.<br />
3. Die Vergütung für die weitere Kontrolltätigkeit<br />
gemäß § 6 beträgt 0,12% des eingezahlten<br />
Stillen Gesellschaftskapitals pro Kalenderjahr,<br />
beginnend ab 2012 und endend<br />
2020, und ist jeweils am Ende eines Kalenderquartals<br />
fällig. Etwaige Auslagen der<br />
Mittelverwendungskontrolleurin für Reisekosten<br />
o.ä. sind mit der vorgenannten Vergütung<br />
bis zu einer Höhe von EUR 3.000<br />
abgegolten. Höhere Reisekosten sind nachzuweisen<br />
und werden von der Beteiligungsgesellschaft<br />
ersetzt. Im Jahr 2012<br />
ermäßigt sich die Vergütung auf 50% der<br />
genannten Beträge, die Fälligkeit liegt abweichend<br />
von Satz 1 am 31.12.2012. Ab<br />
dem Jahr 2014 steigt die Vergütung um<br />
jährlich 2%.<br />
§ 8 Haftung<br />
1. Die Mittelverwendungskontrolleurin haftet<br />
nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der<br />
Beteiligung eines Investors an der Beteiligungsgesellschaft,<br />
für die Bonität der Vertragspartner<br />
der Beteiligungsgesellschaft,<br />
für die ordnungsgemäße Erfüllung der<br />
ihnen obliegenden Verpflichtungen, für<br />
den Einritt der steuerlichen Ziele der Investoren,<br />
für die Angaben im Verkaufsprospekt<br />
und für jeglichen Verlust der Diamanten.
2. Für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolltätigkeit<br />
und die Haftung der<br />
Mittelverwendungskontrolleurin auch gegenüber<br />
Dritten gelten die vom Institut der<br />
Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen<br />
und als wesentlicher Bestandteil diesem<br />
Vertrag beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />
für Wirtschaftsprüfer<br />
und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />
vom 1. Januar 2008", sofern keine abweichende<br />
Regelung in diesem Vertrag getroffen<br />
wurde. In diesem Zusammenhang<br />
ist darauf hinzuweisen, dass die Haftung<br />
für fahrlässig verursachte Schäden nach<br />
Maßgabe von Ziff. 9 Abs. 2 der vorgenannten<br />
Auftragsbedingungen grundsätzlich auf<br />
EUR 4,0 Mio. beschränkt ist.<br />
3. Treffen mehrere Schadensursachen zusammen,<br />
haftet die Mittelverwendungskontrolleurin<br />
nur insoweit, als ein Verschulden<br />
ihrerseits im Verhältnis zu anderen Ursachen<br />
an der Entstehung des Schadens mitwirkt.<br />
§ 9 Laufzeit<br />
1. Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer<br />
Kündigung bedarf, zum 31.12.2020. Im Übrigen<br />
kann dieser Vertrag nur aus wichtigem<br />
Grund gekündigt werden.<br />
2. Abweichend von § 9 (1) endet dieser Vertrag<br />
in jedem Fall, sobald die Gesellschaft<br />
ihre Auflösung beschließt an dem Tag des<br />
Auflösungsbeschlusses. Für diesen Fall<br />
überträgt die Mittelverwendungskontrolleurin<br />
bereits jetzt ihre Kontoverfügungsberechtigung<br />
an die Beteiligungsgesellschaft.<br />
Sie ist verpflichtet, unverzüglich<br />
nach Kenntnis des Auflösungsbeschlusses<br />
die Übertragung der Kontoverfügungsberechtigung<br />
i.S.d. § 4 Satz 2 der kontoführenden<br />
Bank anzuzeigen. Die Anzeige kann<br />
auch durch die Beteiligungsgesellschaft er-<br />
Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />
folgen, wobei der Auflösungsbeschluss<br />
nachzuweisen ist.<br />
3. Kündigungen bedürfen der Schriftform.<br />
§ 10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand<br />
1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der<br />
Bundesrepublik Deutschland.<br />
2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />
aus und im Zusammenhang mit diesem<br />
Vertrag ist Oldenburg.<br />
§ 11 Schlussbestimmungen<br />
1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages<br />
bedürfen der Schriftform. Dies gilt<br />
auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />
2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen<br />
dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam<br />
oder undurchführbar sein oder<br />
werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages<br />
und seiner übrigen Bestimmungen<br />
hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen<br />
oder undurchführbaren Bestimmung<br />
werden die Parteien eine solche Bestimmung<br />
vereinbaren, die nach Form, Inhalt,<br />
Zeit, Maß und Geltungsbereich dem<br />
am nächsten kommt, was von den Parteien<br />
nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck<br />
der unwirksamen oder undurchführbaren<br />
Bestimmung gewollt war. Entsprechendes<br />
gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.<br />
<strong>Hamburg</strong> und Oldenburg, den 28.03.2012<br />
Gez. Robert Brückner und Burchard Schröder<br />
(PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft<br />
mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)<br />
Gez. Dr. Antje Krey<br />
(PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH)<br />
Diamant Fonds 71
Notizen
pretagus<br />
<strong>Pretagus</strong> GmbH<br />
Großer Burstah 31 • 20457 <strong>Hamburg</strong> • Geschäftsführer: Dr. Antje Krey, Matthias Gosch, Tobias Meister<br />
Sitz der Gesellschaft: <strong>Hamburg</strong> • Amsgericht <strong>Hamburg</strong> HRB 119 998<br />
Telefon: +49 (0) 40 2263 44 700 • Telefax: +49 (0) 40 2263 44 799 • info@pretagus.de • www.pretagus.de