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Pretagus-Diamantfonds-Prospekt - b'nerd .media, Hamburg

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pretagus<br />

Diamant Fonds<br />

Verkaufsprospekt


Inhalt<br />

1 <strong>Prospekt</strong>verantwortung und Angabenvorbehalt .................................................................... 4<br />

2 Das Investitionsangebot im Überblick .................................................................................... 5<br />

2.1 Merkmale der Beteiligung .................................................................................................. 5<br />

2.2 Drei gute Gründe für die Beteiligung ................................................................................. 8<br />

3 Diamanten als Wertanlage .................................................................................................... 9<br />

4 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken .................................................................. 13<br />

4.1 Basisrisiken einer Vermögensanlage ................................................................................ 13<br />

4.2 Prognosegefährdende Risiken.......................................................................................... 14<br />

4.3 Anlagegefährdende Risiken .............................................................................................. 16<br />

4.4 Anlegergefährdende Risiken ............................................................................................ 19<br />

4.5 Maximales Risiko .............................................................................................................. 20<br />

5 Anbieter ............................................................................................................................. 21<br />

5.1 Die <strong>Pretagus</strong> GmbH und deren handelnde Personen ...................................................... 21<br />

5.2 Angaben zu früheren Investitionsangeboten ................................................................... 22<br />

6 Das Beteiligungskonzept ..................................................................................................... 23<br />

6.1 Struktur der Beteiligung ................................................................................................... 23<br />

6.2 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose) .............................................................. 27<br />

6.3 Ergebnisermittlung und -verteilung ................................................................................. 29<br />

6.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Prognose) ............................................................ 29<br />

7 Rechtliches Konzept ............................................................................................................ 35<br />

7.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft ..................................................................... 35<br />

7.2 Von den gesetzlichen Regelungen abweichende Bestimmungen des<br />

Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft ................................................................. 37<br />

7.3 Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft ............................................................. 37<br />

7.4 Mittelverwendungskontrollvertrag .................................................................................. 40<br />

7.5 Vertriebs-, Konzeptions- und Marketingvertrag .............................................................. 41<br />

7.6 Kaufoption für Diamanten ............................................................................................... 42<br />

7.7 Laufende Vergütungen ..................................................................................................... 42<br />

8 Steuerliche Grundlagen ....................................................................................................... 44<br />

8.1 Besteuerung des stillen Gesellschafters im Rahmen des Fondsproduktes ...................... 44<br />

8.2 Steuerliche Behandlung der Fondsgesellschaft ............................................................... 48<br />

9 Projekt- und Vertragspartner .............................................................................................. 49<br />

10 Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-Verordnung............... 52<br />

11 Verträge ............................................................................................................................. 56<br />

Hinweis:<br />

Die inhaltliche Richtigkeit der im <strong>Prospekt</strong> gemachten Angaben ist nicht Gegenstand der Prüfung des<br />

<strong>Prospekt</strong>es durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).<br />

Diamant Fonds 1


2 Diamant Fonds


Vorwort<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

Sicherheit, Ertrag und Laufzeit sind die drei<br />

wichtigsten Gesichtspunkte einer jeden Kapitalanlage.<br />

Sie zu vereinen scheint nahezu unmöglich.<br />

Und doch gibt es diese Kombination.<br />

So blickt erfreut zurück, wer vor einigen Jahren<br />

Gold gekauft hat, um es seinem Portfolio als<br />

langfristigen Sicherheitsbaustein beizumischen.<br />

Die Sicherheit durch Seltenheit spielte bei der<br />

Entscheidung für Gold als Kapitalanlage eine<br />

große Rolle. Eine permanente Verkaufsmöglichkeit<br />

sorgt für das Gefühl, jederzeit wieder<br />

aussteigen zu können und der Ertrag hat sich<br />

zumindest in der Rückbetrachtung in vielen<br />

Fällen als sehr beachtlich erwiesen. Der Volksmund<br />

sagt: „Es ist nicht alles Gold, was glänzt.“<br />

und meint damit einen abwertenden Vergleich.<br />

Doch liegt in dieser Aussage auch etwas sehr<br />

Positives, wenn es gelingt, sie auf andere seltene<br />

und wertvolle Stoffe der Natur zu übertragen.<br />

Diamanten sind nicht minder selten als Gold<br />

und äußerst wertvoll. Ihr Wert ist in den letzten<br />

Jahrzehnten stetig gestiegen und die Nachfrage<br />

nach Diamanten durch aufstrebende<br />

Schwellenländer wie China und Indien wächst<br />

zunehmend, während die Gewinnung von Diamanten<br />

immer aufwändiger und kostspieliger<br />

wird. Der Nachfrageüberhang bei Diamanten<br />

wird voraussichtlich auch zukünftig zu stetig<br />

steigenden Diamantenpreisen führen, ohne<br />

wesentlich von anderen Wirtschaftsfaktoren<br />

abhängig zu sein. Damit können Diamanten ein<br />

echter Inflationsschutz sein.<br />

Eine Sachwertanlage in Diamanten ist aus unserer<br />

Sicht allerdings nur dann sinnvoll, wenn<br />

durch einen direkten Zugang zum inneren Kreis<br />

der Diamantenhändler günstige Einkaufspreise<br />

erzielt werden können. Darüber hinaus ist eine<br />

hohe Expertise notwendig, um die Echtheit, die<br />

Reinheit und den fairen Preis der Steine zu<br />

ermitteln. Anders als bei Gold ist also ein erfahrenes<br />

Management mit ausgezeichneten<br />

Kontakten notwendig, um eine Diamantenanlage<br />

erfolgreich durchzuführen.<br />

Findet sich ein solches Fondsmanagement mit<br />

einer Reihe sicherheitsorientierter Anleger<br />

zusammen, bilden sie gemeinsam eine Einkaufsgemeinschaft,<br />

die eine erfolgreiche Investition<br />

in Diamanten möglich macht. Diese Form<br />

der gemeinschaftlichen Anlage in Diamanten<br />

bieten wir Ihnen mit unserem Diamant Fonds.<br />

Auf den nachfolgenden Seiten erläutern wir<br />

Ihnen die wesentlichen Grundlagen unseres<br />

Diamant Fonds sowie die rechtlichen und steuerrechtlichen<br />

Details.<br />

Ihr Berater oder Vermittler wird mit Ihnen klären,<br />

ob eine Anlage im <strong>Pretagus</strong> Diamant Fonds<br />

für Sie geeignet ist. Gern stehen auch wir für<br />

die Beantwortung weiterführender Fragen zur<br />

Verfügung.<br />

Wir freuen uns, Sie schon bald als Kunden begrüßen<br />

zu dürfen!<br />

<strong>Hamburg</strong>, im März 2012<br />

Diamant Fonds 3


<strong>Prospekt</strong>verantwortung und Angabenvorbehalt<br />

1 <strong>Prospekt</strong>verantwortung und Angabenvorbehalt<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher und Anbieter der<br />

Vermögensanlage ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH mit<br />

Sitz in 20457 <strong>Hamburg</strong>, Großer Burstah 31. Die<br />

<strong>Pretagus</strong> GmbH, vertreten durch ihre Geschäftsführer<br />

Dr. Antje Krey, Matthias Gosch<br />

und Tobias Meister, übernimmt als <strong>Prospekt</strong>verantwortliche<br />

und Anbieterin die Verantwortung<br />

für den Inhalt des Verkaufsprospektes.<br />

Die <strong>Prospekt</strong>verantwortliche erklärt, dass ihres<br />

Wissens die Angaben richtig und keine wesentlichen<br />

Umstände ausgelassen sind. Die<br />

<strong>Pretagus</strong> GmbH ist eingetragen beim Amtsgericht<br />

<strong>Hamburg</strong> unter der Nummer HRB 119998.<br />

Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

Dieser <strong>Prospekt</strong> wurde am 28.3.2012 aufgestellt.<br />

Alle Angaben dieses <strong>Prospekt</strong>es wurden sorgfältig<br />

erarbeitet und geprüft. Sie beruhen auf<br />

den gegenwärtigen wirtschaftlichen, rechtlichen<br />

und steuerlichen Verhältnissen. Die Haftung<br />

der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen für den<br />

Eintritt der steuerlichen oder wirtschaftlich<br />

angestrebten Ziele beim Anleger ist ausgeschlossen.<br />

Im Übrigen ist die Haftung der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen<br />

auf vorsätzliche oder<br />

grob fahrlässige Pflichtverletzungen bei Ersatz<br />

auf den unmittelbaren Schaden beschränkt.<br />

Die prospektverantwortliche <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />

versichert, nach bestem Wissen und Gewissen<br />

über die ihr bekannten erheblichen Umstände,<br />

die für eine Entscheidung über eine Beteiligung<br />

<strong>Hamburg</strong>, 28. März 2012<br />

Dr. Antje Krey<br />

Geschäftsführer<br />

Matthias Gosch<br />

Geschäftsführer<br />

4 Diamant Fonds<br />

von Bedeutung sind, keine unrichtigen Angaben<br />

und keine nachteiligen Tatsachen verschwiegen<br />

zu haben.<br />

Mit dem Zeichnungsschein gibt der Anleger<br />

sein Einverständnis zu dem vorstehenden Angabenvorbehalt.<br />

Angaben oder Zusagen, die<br />

von den im <strong>Prospekt</strong> gemachten abweichen,<br />

bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung der<br />

<strong>Prospekt</strong>verantwortlichen. Verbindlich ist nur<br />

der Inhalt dieses <strong>Prospekt</strong>es einschließlich der<br />

genannten Verträge sowie eventueller Nachträge.<br />

Beauftragte Vertriebsgesellschaften oder<br />

freie Handelsvertreter sind nicht befugt,<br />

rechtsverbindliche Erklärungen abzugeben.<br />

Emittentin der Vermögensanlage<br />

Emittentin der Vermögensanlage ist die PGD<br />

Projektgesellschaft Diamant GmbH, <strong>Hamburg</strong>,<br />

geschäftsansässig Großer Burstah 31, nachfolgend<br />

auch als „Beteiligungsgesellschaft“ oder<br />

„Fondsgesellschaft“ bezeichnet.<br />

Vermögensanlagen im Sinne der Vermögensverkaufsprospektverordnung<br />

(VermVerk-<br />

ProspV) sind vorliegend die zum Erwerb angebotenen<br />

stillen Gesellschaften der PGD Projektgesellschaft<br />

Diamant GmbH. Die Vermögensanlagen<br />

werden im Folgenden auch „stille<br />

Gesellschaften“, „stille Beteiligung“ oder „Gesellschaftsanteile"<br />

genannt.<br />

Tobias Meister<br />

Geschäftsführer


2 Das Investitionsangebot im Überblick<br />

2.1 Merkmale der Beteiligung<br />

Art der angebotenen Vermögensanlage<br />

(Stille Gesellschaft)<br />

Das Investitionsangebot im Überblick<br />

Die Anleger beteiligen sich als stille Gesellschafter an der Fondsgesellschaft<br />

PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH.<br />

Fondsgesellschaft PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />

Großer Burstah 31, 20457 <strong>Hamburg</strong><br />

Geschäftszweck Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von eigenem<br />

Vermögen, Erwerb und Handel von Diamanten sowie die Aufnahme von<br />

stillen Gesellschaftern zur Finanzierung des Geschäftszweckes.<br />

Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

Fondswährung Euro<br />

Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des<br />

Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie<br />

kann sich an gleichartigen oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche<br />

Unternehmen erwerben und Zweigniederlassungen im In- und Ausland<br />

errichten.<br />

<strong>Pretagus</strong> GmbH, Großer Burstah 31, 20457 <strong>Hamburg</strong><br />

Finanzierung Das Fondsvolumen wird vollständig durch die Einlagen der Anleger finanziert.<br />

Die Aufnahme von Fremdkapital ist nicht vorgesehen.<br />

Fondsvolumen Zielvolumen sind EUR 10 Mio. Die Geschäftsführung ist berechtigt, das<br />

Fondsvolumen zu erhöhen. Die Geschäftsführung ist ferner berechtigt, den<br />

Fonds bei einem geringeren Volumen zu schließen.<br />

Vorgesehene Frist für den Erwerb<br />

der Beteiligung<br />

Anzahl und Gesamtbetrag der<br />

Vermögensanlage,<br />

Mindestbeteiligung und Erwerbspreis<br />

Einzahlung der Beteiligungssumme<br />

Die Zeichnungsfrist beginnt einen Tag nach Veröffentlichung dieses Angebotes<br />

und läuft bis zum 31.03.2013. Die Geschäftsführung ist berechtigt,<br />

diese Frist um maximal 6 Monate zu verlängern. Die Geschäftsführung der<br />

Gesellschaft ist berechtigt, die Platzierungsphase zu beenden, z.B. weil<br />

kein geeignetes Anlageobjekt verfügbar ist, auch wenn das maximale stille<br />

Gesellschaftskapital zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeworben ist. Ein<br />

Mindestkapital für eine solche vorzeitige Schließung wird nicht vereinbart.<br />

Die Mindestbeteiligungssumme beträgt EUR 5.000, zzgl. 5% Agio. Die<br />

Bewertung erfolgt ausschließlich zum Nominalwert. Bezogen auf das geplante<br />

Fondsvolumen von EUR 10 Mio. beträgt die maximale Anzahl der<br />

Anteile 2.000. Der Gesamtbetrag beträgt EUR 10 Mio.<br />

Der Erwerbspreis ergibt sich aus der Zeichnungssumme, mindestens<br />

EUR 5.000. Höhere Zeichnungssummen müssen ohne Rest durch 1.000<br />

teilbar sein. Die Einzahlung ist in EUR zu leisten.<br />

Das vorliegende Beteiligungsangebot enthält kein Fremdfinanzierungsangebot.<br />

Von einer Fremdfinanzierung der Beteiligungssumme wird abgeraten.<br />

Der stille Gesellschafter leistet eine Einlage in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />

angegebenen Zeichnungsbetrages (Nominalbetrag der Einlage)<br />

zzgl. 5 % Agio.<br />

Der gesamte Betrag (Einlage zzgl. Agio) ist bis zum 15. des dem Begründungsdatum<br />

(Beginn der stillen Gesellschaft) vorausgehenden Monats auf<br />

das Mittelverwendungskonto einzuzahlen. Das Begründungsdatum ist der<br />

Beginn der stillen Gesellschaft, die stille Gesellschaft wird jeweils am ersten<br />

Tag eines Monats begründet.<br />

Diamant Fonds 5


Das Investitionsangebot im Überblick<br />

Gesamthöhe der Provisionen<br />

(Emissionskosten und laufende<br />

Kosten)<br />

6 Diamant Fonds<br />

Die Gesamthöhe der Provisionen beläuft sich auf einmalig EUR 1.330.000<br />

(EUR 500.000 Agio, EUR 830.000 Vertriebsprovision <strong>Pretagus</strong>) des Fondskapitals<br />

sowie weiterhin EUR 45.000 für die Konzeption des Fondsproduktes<br />

sowie EUR 80.000 für Druck- und Marketingleistungen.<br />

Weitere Provisionen, insbesondere Vermittlungsprovisionen oder vergleichbare<br />

Vergütungen, werden nicht gezahlt.<br />

Anlagestrategie Die eingeworbenen Mittel aus stillen Gesellschaften werden zum Erwerb<br />

von Diamanten verwendet. Das wirtschaftliche Ziel des Fonds besteht in<br />

der Gewinnerzielung aus Wertsteigerungen von Diamanten sowie in der<br />

Erwirtschaftung von Überschüssen aus Handelstätigkeit.<br />

Investitionskriterien und<br />

Beschreibung des Anlageobjektes<br />

Es erfolgt ausschließlich der Erwerb von geschliffenen Diamanten.<br />

Der Erwerb von Diamanten ist nur zulässig, wenn der Einkaufspreis nicht<br />

mehr als 90% des Preises lt. Rapaport-Liste beträgt.<br />

Vor dem Ankauf von Steinen mit der Mindestgröße von 0,5 Carat, Farbe<br />

weiss, Reinheit SI 1 und besser, ist ein Zertifikat eines gemmoligischen<br />

Labors vorzulegen. Vor dem Ankauf von Diamanten ab einer Größe von<br />

1 Carat, Farbe weiß, Reinheit VSI und besser ist ein HRD-, IGI-, DPL- bzw.<br />

GIA-Zertifikat vorzulegen. (Nähere Informationen zur Rapaport-Liste und<br />

Diamantmerkmalen finden sich in Kapitel 3)<br />

Maximal 5% des Fondsvolumens dürfen in den Ankauf von farbigen Dimanten<br />

und solche mit exotischen Schliffen (fancy diamonds), die sich<br />

nicht der Rapaport-Liste zuordnen lassen, investiert werden. Für diese<br />

Diamanten ist sowohl ein GIA- bzw. HRD-Zertifikat als auch ein Wertgutachten<br />

eines gemmologischen Institutes notwendig.<br />

Der Verkauf von Diamanten vor Ablauf der Fondslaufzeit ist zulässig, wenn<br />

mit dem Verkauf eine Handelsmarge von mindestens 20% realisiert wird<br />

bzw. wenn die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis und den Anschaffungskosten<br />

eine Rendite von mindestens 7% p.a. (bezogen auf die Haltedauer<br />

des Diamanten) erbringt.<br />

Investitionsentscheidung Die Entscheidung für den Ankauf und Verkauf von Diamanten trifft die<br />

Fondsgeschäftsführung unter Beachtung der Investitionskriterien.<br />

Während der Investitionsphase muss der Mittelverwendungskontrolleur die<br />

Mittel für den Ankauf von Diamanten freigeben.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur überwacht die Ein- und Auslagerung von<br />

Diamanten aus dem Tresor. Zudem führt er jährlich eine Inventur durch,<br />

nimmt Einsicht in die Unterlagen der Gesellschaft und prüft die Einhaltung<br />

der Investitionskriterien.<br />

Fälligkeit / Laufzeit Die Laufzeit der stillen Gesellschaften endet am 31.12.2020.<br />

Ergebnisbeteiligung / Ausschüttung<br />

Die stillen Gesellschafter erhalten eine erfolgsabhängige Auszahlung in<br />

Form einer Ergebnisbeteiligung und partizipieren an realisierten Wertsteigerungen<br />

der Diamanten sowie an Überschüssen aus einer Handelstätigkeit.<br />

Für die Ergebnisbeteiligung des stillen Gesellschafters ist vom handelsrechtlichen<br />

Jahresüberschuss auszugehen, der sich vor Berücksichtigung<br />

des Ergebnisanteils der stillen Gesellschafter ergibt. Von dieser Ergebnisgröße<br />

erhalten die stillen Gesellschafter einen Anteil von 85%. Der Teil der<br />

Provisionen im Rahmen der Emissionskosten, der neben dem Agio gezahlt<br />

wird, wird für die Gewinnbeteiligung der stillen Gesellschafter wie ein<br />

Rechnungsabgrenzungsposten behandelt und anteilig über die Fondslaufzeit<br />

von 8,5 Jahren verteilt.


Das Investitionsangebot im Überblick<br />

Rückzahlung Der Rückzahlungsbetrag beträgt 100% der Einlage und wird am Ende der<br />

Laufzeit fällig.<br />

Rechte der Anleger Der Anleger kann den Beitritt als stiller Gesellschafter innerhalb der gesetzlichen<br />

Widerrufsfrist widerrufen.<br />

Wesentliche Grundlagen der<br />

steuerlichen Konzeption<br />

Übertragbarkeit der Vermögensanlage<br />

und eingeschränkte<br />

Handelbarkeit<br />

Dem stillen Gesellschafter stehen die gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte<br />

aus § 233 HGB zu. Diese kann der stille Gesellschafter durch<br />

einen zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten Angehörigen der rechts-,<br />

steuer- oder wirtschaftsberatenden Berufe ausüben lassen.<br />

Der geprüfte Jahresabschluss ist dem stillen Gesellschafter zu übersenden.<br />

Jährlich, spätestens zum 28.02. eines Jahres, hat die Gesellschaft einen<br />

schriftlichen Bericht zur Entwicklung des Fonds zu erstellen und leitet<br />

diesen an den stillen Gesellschafter. In diesen Bericht ist der Bericht des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs über dessen Kontrolltätigkeit zu integrieren.<br />

Stille Gesellschafter sind nicht zur Geschäftsführung und nicht zur Teilnahme<br />

an einer Gesellschafterversammlung befugt.<br />

An dem Ergebnis schwebender Geschäfte, die in dem Jahresabschluss des<br />

laufenden bzw. mit der Beendigung der stillen Gesellschaft endenden Geschäftsjahres<br />

der Beteiligungsgesellschaft nicht zu berücksichtigen sind,<br />

nimmt der stille Gesellschafter nicht teil; § 235 Abs. 2 HGB ist abbedungen.<br />

Ebenso wenig ist der stille Gesellschafter an etwaigen stillen Reserven<br />

oder einem Geschäftswert des Unternehmens der Beteiligungsgesellschaft<br />

beteiligt.<br />

Der stille Gesellschafter hat, ab einer Anlagesumme von EUR 10.000, das<br />

Recht, die Auszahlung des Saldos seines Kapital- und Verrechnungskontos<br />

in Diamanten zu verlangen. Genaueres ist dazu in Abschnitt 7.3 beschrieben.<br />

Daneben hat der Anleger das Recht auf Teilhabe am Ergebnis der Beteiligungsgesellschaft,<br />

das Recht zur Teilnahme an Liquiditätsauszahlungen,<br />

zur ordentlichen Kündigung und zur Übertragung der stillen Beteiligung.<br />

Die Fondsgesellschaft ist gewerblich tätig. Mit der Beteiligung als stiller<br />

Gesellschafter erzielt der Anleger jedoch Einkünfte aus Kapitalvermögen.<br />

Diese unterliegen der Abgeltungssteuer. Siehe Kapitel „Steuerliche Grundlagen“<br />

auf Seite 44 für ausführliche Erläuterungen.<br />

Eine Übertragung der stillen Gesellschaft durch Kauf, Schenkung, Abtretung<br />

oder sonstige Vereinbarung ist nach vorheriger Zustimmung der<br />

Beteiligungsgesellschaft jederzeit möglich. Die Zustimmung darf nur aus<br />

wichtigem Grund verweigert werden.<br />

Eine Übertragung der stillen Gesellschaft im Erbfall ist jederzeit möglich.<br />

Die stille Gesellschaft wird mit den Erben fortgesetzt. Mehrere Erben sind<br />

verpflichtet, sich durch einen gemeinsamen Bevollmächtigten vertreten zu<br />

lassen, der die Rechte aus der stillen Gesellschaft für die Vollmachtgeber<br />

nur einheitlich ausüben kann.<br />

Eine Börse für den Handel mit der Vermögensanlage existiert mit Ausnahme<br />

von sogenannten Zweitmärkten nicht. Die freie Handelbarkeit der<br />

Vermögensanlage ist dementsprechend eingeschränkt. Die Möglichkeit der<br />

Veräußerung auf dem freien Markt ist den Anteilseigern jedoch möglich.<br />

Anlegerkreis Dieses Beteiligungsangebot ist für solche Anleger geeignet, die ihrem<br />

diversifizierten Portfolio eine unternehmerische börsenunabhängige Beteiligung<br />

beimischen wollen. Das Beteiligungsangebot findet nicht in verschiedenen<br />

Staaten statt, sondern ausschließlich in Deutschland.<br />

Das Angebot richtet sich an unbeschränkt steuerpflichtige Personen in<br />

Deutschland, die ihre Beteiligung im Privatvermögen halten.<br />

Diamant Fonds 7


Das Investitionsangebot im Überblick<br />

2.2 Drei gute Gründe für die Beteiligung<br />

1. Diamanten eignen sich als sicherheitsorientierte<br />

Sachwertanlage aufgrund des begrenzten<br />

Angebots und einer immer stärker<br />

wachsenden Nachfrage, speziell in den Ländern<br />

China, Indien und Russland. Ähnlich wie Gold<br />

sind Diamanten ein knappes Gut und gewinnen<br />

damit stetig an Wert.<br />

2. Der Diamant Fonds bietet den Anlegern<br />

die Möglichkeit, sich an einer Einkaufsgemeinschaft<br />

zu beteiligen, die durch den Einsatz<br />

einer Diamantgutachterin im Fondsmanagement<br />

über den Zugang zum exklusiven Markt<br />

der Diamantenhändler verfügt. Dieser Zugang<br />

ermöglicht im Vergleich zu einer Direktanlage<br />

in Diamanten sehr günstige Einkaufspreise,<br />

deren maximale Höhe im vorliegenden<br />

3. Eine schnelle Verfügbarkeit des eingesetzten<br />

Anlagekapitals und die Wahlmöglichkeit,<br />

sich Geld oder Diamanten auszahlen zu<br />

lassen, bringen den Anlegern eine hohe Flexibilität.<br />

Bereits nach einem Jahr können Anleger<br />

ihre Beteiligung am Diamant Fonds kündigen<br />

und sich, ab einer Anlagesumme von EUR<br />

10.000, für eine Auszahlung in Form von Geld<br />

oder Diamanten entscheiden. Mit der möglichen<br />

Ausgabe von Diamanten am Ende der<br />

8 Diamant Fonds<br />

Im Gegensatz zu Gold scheiden Diamanten im<br />

Zuge der Schmuckverarbeitung aus dem Markt<br />

aus und kehren nur zu einem weit geringeren<br />

Anteil „gebraucht“ in den Kreislauf zurück als<br />

Gold. So muss der Bedarf an Diamanten im<br />

Wesentlichen durch die Gewinnung neuer<br />

Steine gedeckt werden, was zunehmend<br />

schwerer wird und die Preise weiter steigen<br />

lässt.<br />

Verkaufsprospekt festgeschrieben ist. So ist das<br />

Fondsmanagement vertraglich zu einem günstigen<br />

Einkauf verpflichtet. Darüber hinaus verfügt<br />

das Fondsmanagement über eine hohe<br />

Expertise in der Begutachtung und Bewertung<br />

von Diamanten. Damit ist sichergestellt, dass<br />

Diamanten zu günstigen Preisen eingekauft<br />

werden.<br />

Fondslaufzeit haben Anleger auch nach Ablauf<br />

von 8 Jahren die Chance, auf steigende Diamantpreise<br />

zu setzen. Vielleicht lassen sich<br />

einzelne Anleger ein schönes Schmuckstück<br />

fertigen und schaffen auf diese Weise ein Familienerbstück.<br />

Die Diamanten für die Anfertigung<br />

eines Schmuckstückes können auf diese<br />

Weise in aller Regel deutlich günstiger beschafft<br />

werden als bei einem Direktkauf im<br />

Juweliergeschäft.


3 Diamanten als Wertanlage<br />

Diamanten als Wertanlage<br />

Diamanten als Kapitalanlage versprechen aufgrund stetig wachsender Nachfrage und abnehmender<br />

Fördermengen dauerhafte Wertzuwächse. Als täglich handelbare Sachwerte<br />

bieten sie Schutz vor Inflation.<br />

Die handelnden Personen im Diamant Fonds verfügen durch weitreichende Erfahrung und<br />

Kontakte über den Zugang zu einem engen Markt. Darüber hinaus können Echtheit und Wert<br />

der Diamanten im eigenen Haus bestimmt werden. Die Interessen der Anleger und des<br />

Fondsmanagements sind gleichgerichtet. Beide profitieren von einer hohen Sicherheit und<br />

stetigen Wertzuwächsen der Diamanten.<br />

Ein unabhängiger Mittelverwendungskontrolleur überwacht die Einhaltung festgelegter Ankaufskriterien<br />

sowie die Ein- und Auslagerung der Diamanten.<br />

Begrenztes Angebot – steigende Nachfrage<br />

Diamanten sind, ebenso wie Gold ein knappes<br />

Gut, das seit Jahrzehnten deutlich mehr nachgefragt<br />

als gewonnen wird. Steigende Nachfrage<br />

und sinkende Fördermengen von Diamanten<br />

sowie die guten Verbindungen des Fondsmanagements<br />

im internationalen Diamantenmarkt<br />

machen den Diamant Fonds zu einer<br />

sehr sicheren Sachwertanlage mit stabilen<br />

Renditeaussichten.<br />

Die anhaltend hohe Nachfrage wurde in den<br />

letzten Jahren durch das Entstehen und Verbreitern<br />

gehobener Mittelschichten in China,<br />

Indien und Russland gestärkt. Steigende Einkommen<br />

sorgen für einen verstärkten Wunsch<br />

nach Luxus und Statussymbolen. Aber auch in<br />

anderen Teilen der Welt ist die Nachfrage nach<br />

Diamanten in den letzten Jahrzehnten stetig<br />

gestiegen.<br />

Der <strong>Pretagus</strong> Diamant Fonds ist ausschließlich<br />

auf geschliffene Diamanten ausgerichtet, die<br />

für eine Verarbeitung in Schmuckstücken geeignet<br />

sind. Diamanten für die Fertigung von<br />

Werkzeugen, wie z.B. Bohrern und Schleifscheiben,<br />

finden in unserem Fonds keine Berücksichtigung.<br />

Der Gesamtbedarf an Diamanten kann in den<br />

nächsten Jahren laut Aussage verschiedener<br />

Experten nicht durch die Neugewinnung gedeckt<br />

werden. Inzwischen gibt es zwar die<br />

Möglichkeit, Diamanten synthetisch, also<br />

künstlich herzustellen - dieses Verfahren ist<br />

allerdings selbst im Hinblick auf einen technischen<br />

Fortschritt so zeitaufwändig und kostenintensiv,<br />

dass künstliche Diamanten überwiegend<br />

teurer sind als natürliche Diamanten. Vor<br />

diesen Hintergründen ist davon auszugehen,<br />

dass die Diamantenpreise weiterhin ansteigen.<br />

Diamant Fonds 9


Diamanten als Wertanlage<br />

Diamantenpreise – Entstehung, Entwicklung, Aussichten<br />

Anders als bei Gold gibt es für Diamanten keine<br />

einheitliche Preisfeststellung. Während Gold<br />

durch seine chemische Beschaffenheit beliebig<br />

umgeformt werden kann, ist die Beschaffenheit<br />

eines jeden Diamanten einzigartig. Die<br />

Vielzahl von Größen, Formen, Färbung sowie<br />

anderer Qualitätsmerkmale lässt keine einheitliche<br />

Preisbestimmung für einen Einheitsdiamanten<br />

zu. Daher fließen seit Jahrzehnten die<br />

Handelspreise bestimmter Diamantenhändler<br />

in die so genannte Rapaport Preisliste ein.<br />

Rapaport-Liste als wichtiger Maßstab<br />

In der so genannten Rapaport-Liste werden<br />

wöchentlich die Durchschnittspreise für unterschiedliche<br />

Diamanten ermittelt, die sich als<br />

Mittelwerte der gemeldeten Handelsumsätze<br />

der angeschlossenen Händler ergeben. Die<br />

individuellen Merkmale von Diamanten werden<br />

hierbei berücksichtigt.<br />

Der Rapaportpreis eines Diamanten berücksichtigt<br />

die berühmten 4 C´s – Carat (Gewichtseinheit;<br />

0,2 Gramm entspricht in der<br />

Regel 1 Carat), Colour (Farbe), Clarity (Reinheit)<br />

und Cut (Art des Diamantenschliffs). Die einzelnen<br />

Merkmale werden in verschiedenen<br />

Abstufungen beschrieben, beispielsweise gibt<br />

es für die Reinheit von Diamanten die Merkmale<br />

IF für lupenrein, VVS für very very small<br />

inclusions (sehr, sehr kleine Einschlüsse), VS für<br />

very small inclusions (sehr kleine Einschlüsse),<br />

SI für small inclusions (kleine Einschlüsse) sowie<br />

P1 bis P3 für piqué (Einschlüsse, die mit<br />

bloßem Auge erkennbar sind). Im Bereich der<br />

Farben werden Buchstabenabstufungen verwendet.<br />

Die Farben D und E kennzeichnen sehr<br />

weiße Diamanten wohingegen die Farben M<br />

und N für getönte Diamanten stehen und die<br />

Farben Q und R für gelbliche Diamanten. Je<br />

reiner und weißer ein Diamant, umso höher ist<br />

sein Wert.<br />

10 Diamant Fonds<br />

Zusammengefasst lassen sich aus diesen vier<br />

Merkmalen anhand der wöchentlich veröffentlichten<br />

Tabellen Diamantenpreise ermitteln.<br />

Die Rapaport-Liste hat sich zu einem elementaren<br />

Bestandteil bei der Preisfindung für Diamanten<br />

entwickelt. Daneben gibt es eine Reihe<br />

anderer Preisindizes, die jeweils die Handelspreise<br />

einer bestimmten Händlergruppe zusammenfassen.<br />

Alle Preisfeststellungen haben<br />

gemein, dass sie das Verhältnis von Angebot<br />

und Nachfrage widerspiegeln.<br />

Zertifikate und Expertisen zur Diamantenbeurteilung<br />

Die Ausprägung der 4 C´s für Diamanten wird<br />

häufig in sogenannten Zertifikaten dokumentiert.<br />

Gemmoligische Labore und spezialisierte<br />

Institute für die Diamantenbeurteilung stellen<br />

Zertifikate aus, die eine genaue Beschreibung<br />

des jeweiligen Diamanten enthalten. Anerkannte<br />

Labore und Institute sind beispielsweise<br />

folgende:<br />

� HRD, Hoge Raad voor Diamant, Antwerpen<br />

� IGI, International Gemological Institute,<br />

Antwerpen<br />

� DPL, Diamant Prüflabor, Idar-Oberstein<br />

� GIA, Gemological Institute of America,<br />

New York


Diamanten als Anlageobjekt - Positive Wertsteigerungspotenziale<br />

und echter Inflationsschutz<br />

Unter Annahme einer steigenden Nachfrage<br />

nach Diamanten und unter Berücksichtigung<br />

der begrenzten und sinkenden Fördermengen,<br />

ist eine Aufwärtsbewegung der Diamantpreise<br />

wahrscheinlich.<br />

Akteure aus Schwellenländern, wie China und<br />

Indien, sind erst seit einigen Jahren nennenswert<br />

auf dem Diamantenmarkt aktiv. Der Bedarf<br />

dieser Länder an Diamanten für die<br />

Schmuckverarbeitung ist ebenso, wie auch in<br />

Russland, längst nicht gesättigt. Eine stark<br />

wachsende gehobene Mittelschicht und der<br />

zunehmende Reichtum oberer sozialer Schichten<br />

verlangt nach Diamanten unterschiedlicher<br />

Größe, Reinheit und Form. Zudem gelangen<br />

weitere Schwellenländer wie Brasilien, Mexiko<br />

oder Thailand zu höherem Wohlstand, der<br />

erfahrungsgemäß mit einer steigenden Nachfrage<br />

nach Diamanten einhergehen wird.<br />

Führende Experten gehen davon aus, dass die<br />

Nachfrage nach Diamanten bis zum Jahr 2020<br />

doppelt so stark zunehmen wird wie das Angebot.<br />

Diese Einschätzung lässt, vorsichtig betrachtet,<br />

darauf schließen, dass Diamanten<br />

eine Kapitalanlage mit beständigem Wertzuwachs<br />

sein werden. Als Sachwert in Form eines<br />

knappen Gutes eignen sich Diamanten darüber<br />

hinaus als Inflationsschutz.<br />

Möglichkeiten der Investition in Diamanten<br />

Während eine Investition in Gold als physisches<br />

Investment in Form von Barren, als Zertifikat<br />

auf den Goldpreis oder über Fonds möglich ist,<br />

bringen Diamanteninvestments deutlich größere<br />

Hürden mit sich. Unterschiedliche Größen<br />

und Farben von Diamanten sowie deren Schliff<br />

und Reinheit, lassen sich im Vergleich zu Gold<br />

nur mit höherem Aufwand bewerten. Die verschiedenen<br />

Preise für einzelne Diamantenkategorien<br />

lassen z.B. Zertifikat-Produkte auf einen<br />

bestimmten Index kaum zu.<br />

Diamanten als Wertanlage<br />

Zusätzlich ist der Zugang zum Handelsmarkt für<br />

Diamanten nicht allein durch Geld zu erreichen.<br />

Echte Händlerpreise erhält nur derjenige,<br />

der neben dem notwendigen Kapital auch persönliche<br />

Kontakte zu Diamantenhändlern aufbauen<br />

konnte und diese intensiv pflegt. Daher<br />

ist bislang die gängigste Methode einer Beteiligung<br />

am Diamantmarkt der Kauf von Minenaktien<br />

oder Aktien großer Handelsgesellschaften.<br />

Die Kurse dieser Aktien unterliegen nicht nur<br />

den Wertschwankungen innerhalb der Unternehmen,<br />

sondern sind zusätzlich durch die Fantasie<br />

und die Erwartungen von Analysten geprägt.<br />

Dadurch bilden solche Aktieninvestments<br />

nur am Rande die positive Entwicklung<br />

der Diamantenpreise ab.<br />

Neben dem Kauf von Aktien können geneigte<br />

Anleger Diamanten auch direkt kaufen. Das<br />

bringt allerdings gleich mehrere Herausforderungen<br />

mit sich.<br />

Herausforderung bei einem eigenständigen Kauf<br />

von Diamanten<br />

Diamanten ebenso wie Gold eigenständig zu<br />

kaufen und in einem Schließfach zu verwahren,<br />

ist möglich. Anleger sollten sich allerdings folgende<br />

Fragen beantworten:<br />

Kann ein Laie die Echtheit des Diamanten oder<br />

eines Echtheitszertifikats selbst bestimmen?<br />

In der Vergangenheit ist es vorgekommen, dass<br />

Anlegern Diamanten verkauft wurden, die gefälscht<br />

waren. Mitgelieferte Echtheitszertifikate<br />

waren ebenfalls gefälscht und eventuelle<br />

Rückkaufgarantien der Verkäufer entpuppten<br />

sich als unhaltbar.<br />

Kann ein Laie die Größe, Farbe, Reinheit, Schliff<br />

und den Wert eigenständig einschätzen?<br />

Selbst wenn ein einzelner Anleger die Möglichkeit<br />

zum Erwerb eines echten Diamanten bekommt,<br />

ist der tatsächliche Wert dieses Dia-<br />

Diamant Fonds 11


Diamanten als Wertanlage<br />

manten ohne Expertise nicht zu beurteilen.<br />

Die verschiedenen Merkmale in einem Preis<br />

zusammenzuführen ist eine Herausforderung,<br />

der nur Experten mit einer fundierten Ausbildung<br />

und jahrelanger Erfahrung gewachsen<br />

sind. Schmuckhändler verfügen häufig über<br />

diese Expertise, berechnen jedoch für den Verkauf<br />

eines Diamanten den Endkundenpreis und<br />

nicht den günstigen Händlerpreis.<br />

Die Endkundenpreise sind nicht selten mehr als<br />

doppelt so hoch wie die aktuellen Händlerpreise<br />

lt. Rapaport-Liste. Beim Einkauf eines<br />

Diamanten muss der Anleger demnach mit<br />

hohen Anschaffungskosten rechnen. Beim Verkauf<br />

von Diamanten an einen Schmuckhändler<br />

sind hingegen hohe Abschläge auf den Marktpreis<br />

hinzunehmen. Oft erzielen private Verkäufer<br />

deutlich weniger als den Preis lt. Rapaport-Liste.<br />

Zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis<br />

liegen dann mehr als 100%, die auch ein<br />

steigender Diamantenmarkt nicht so schnell<br />

ausgleichen kann.<br />

Wer hat Zugang zum Diamantenhandel und<br />

entsprechenden Händlerpreisen?<br />

Eine Direktanlage in Diamanten ist nur sinnvoll,<br />

wenn die Chance besteht, zu günstigen Händlerpreisen<br />

einzukaufen. Privaten Anlegern<br />

bleibt diese Möglichkeit in der Regel verwehrt.<br />

Selbst ein hoher Anlagebetrag garantiert nicht<br />

automatisch günstige Einkaufspreise. Vielmehr<br />

ist es erforderlich, über gute Kontakte zu Dia-<br />

12 Diamant Fonds<br />

manthändlern zu verfügen, die bereit sind,<br />

Zutritt zu diesem elitären Kreis zu gewähren.<br />

Das Fondskonzept im Überblick<br />

Unsere Anleger beteiligen sich mit ihrer Einlage<br />

als typisch stille Gesellschafter an der Fondsgesellschaft<br />

und bilden damit eine Einkaufsgemeinschaft.<br />

Die Mindestanlagesumme beträgt<br />

EUR 5.000,- zzgl. 5% Agio. Der Fonds endet am<br />

31.12.2020. Eine vorzeitige Kündigungsmöglichkeit<br />

besteht nach 1 Jahr Laufzeit mit 3 Monaten<br />

Kündigungsfrist zum Quartalsende.<br />

Ertragspotenzial für die Anleger besteht in einem<br />

Wertzuwachs der Diamanten und in der<br />

Erzielung von Überschüssen aus Handelstätigkeiten.<br />

Die Rückzahlung des Anlegerkapitals erfolgt,<br />

ab einer Anlagersumme von EUR 10.000,<br />

wahlweise in Euro oder Diamanten.<br />

Das Fondskonzept bietet die Sicherheit einer<br />

Sachwertanlage in Diamanten mit günstigen<br />

Einkaufsbedingungen sowie einer unabhängigen<br />

Kontrollinstanz zur Überprüfung der Einhaltung<br />

aller Investitionskriterien.<br />

Das Fondsmanagement, bestehend aus einer<br />

Diamantgutachterin und einer kaufmännischen<br />

Leitung, verantwortet den Kauf, die Lagerung<br />

und den Verkauf der Diamanten. Dabei liegt<br />

der Fokus auf leicht handelbaren Steinen, deren<br />

Nachfrage voraussichtlich dauerhaft weit<br />

über der Neugewinnung liegt. Durch eine erfolgsabhängige<br />

Vergütung werden die Interessen<br />

der Anleger und des Fondsmanagements in<br />

die gleiche Richtung gelenkt.<br />

Eine namhafte Sicherheitsfirma sorgt für die<br />

sichere Verwahrung der Diamanten.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur kontrolliert<br />

die Einhaltung der prospektierten Investitionskriterien,<br />

nimmt Einsicht in die Unterlagen der<br />

Fondsgesellschaft und berichtet den Anlegern<br />

über die Ergebnisse seiner Prüftätigkeit.


4 Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Der Stille Gesellschafter stellt der Gesellschaft, deren Beteiligung er gezeichnet hat, Kapital<br />

zur Verfügung und sollte sich daher über die mit der angebotenen Vermögensanlage wesentlichen<br />

tatsächlichen und rechtlichen Risiken im Klaren sein: Es handelt sich bei der hier<br />

angebotenen Vermögensanlage um eine nicht mündelsichere Anlage. Eine negative wirtschaftliche<br />

Entwicklung der Gesellschaft oder des Anlageobjektes kann den Ertrag der Anlage<br />

beeinträchtigen und gegebenenfalls zum Kapitalverlust führen.<br />

Personen, welche die Entscheidung über eine Beteiligung nicht alleine treffen möchten, sollten<br />

sich vor der Beteiligung von einer kompetenten Person ihres Vertrauens, z.B. einem Finanz-,<br />

Rechts- oder Steuerberater, beraten lassen. Die Kapitalanlage sollte lediglich eine<br />

Portfoliobeimischung sein.<br />

4.1 Basisrisiken einer Vermögensanlage<br />

Die Basisrisiken einer Vermögensanlage sind<br />

für die stille Gesellschaft relevant und bestehen<br />

aus folgenden Risiken:<br />

Liquiditätsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass bei der hier angebotenen<br />

Vermögensanlage der jederzeitige Verkauf<br />

zu marktgerechten Preisen (Liquidität)<br />

nicht gegeben ist. Im Falle einer nicht vorhandenen<br />

Liquidität kann der Verkauf dieser Vermögensanlage<br />

mit Verlusten für den Anleger<br />

verbunden sein. Für den Anleger besteht das<br />

Risiko, dass die stille Beteiligung nicht oder nur<br />

unterhalb des Nominalwertes veräußert werden<br />

kann.<br />

Inflationsrisiko<br />

Infolge von Geldentwertung kann Anlegern ein<br />

Vermögensschaden entstehen. Die Inflation<br />

beeinflusst sowohl den Realwert des vorhandenen<br />

Vermögens als auch den realen Ertrag,<br />

der mit dem Vermögen angestrebt wird.<br />

Dadurch kann es zu einer Minderung des realen<br />

Wertes der Auszahlungen sowie des Rückzahlungsbetrages<br />

des stillen Gesellschaftskapitals<br />

des Anlegers kommen.<br />

Spezielle Risiken der stillen Gesellschaft<br />

Risiko aufgrund der Eigenkapitalstellung der stillen<br />

Gesellschaft<br />

Im Falle der Liquidation und der Eröffnung<br />

eines Insolvenzverfahrens auf das Vermögen<br />

der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />

oder eines außergerichtlichen Vergleiches oder<br />

eines der Abwendung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens<br />

dienenden Verfahrens sind<br />

Ansprüche der stillen Gesellschafter (Anleger)<br />

nachrangig. Zahlungen an Stille Gesellschafter<br />

können solange nicht erfolgen, bis die Ansprüche<br />

der Gläubiger der PGD Projektgesellschaft<br />

Diamant GmbH vollständig befriedigt sind. Dies<br />

kann zum teilweisen oder vollständigen Verlust<br />

des Anlegerkapitals führen.<br />

Diamant Fonds 13


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Risiko aufgrund der begrenzten Auszahlung an<br />

stille Gesellschafter<br />

Auszahlungen in Form von Gewinnbeteiligungen<br />

an die stillen Gesellschafter werden nur<br />

geleistet, wenn ein positiver Jahresüberschuss<br />

vor Zinsen erwirtschaftet wird. Stille Gesellschafter<br />

sind dem Risiko ausgesetzt, dass Gewinnbeteiligungen<br />

teilweise oder insgesamt<br />

ausbleiben. Ein Ausbleiben von Auszahlungen<br />

an die stillen Gesellschafter kann dazu führen,<br />

dass die Rendite geringer ausfällt als vom Anleger<br />

erwartet.<br />

Klassifizierung weiterer Risiken<br />

Risiken werden gemäß IDW Standard 4 des<br />

Instituts für Wirtschaftsprüfer in folgende drei<br />

Gruppen unterteilt: Zur ersten Gruppe zählen<br />

prognosegefährdende Risiken, die zu einer<br />

Nichterreichung der prospektierten Auszahlungen<br />

führen können. Zur zweiten Gruppe gehören<br />

anlagegefährdende Risiken, die zu einem<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust der Anlage<br />

zzgl. Agio führen können. Zur dritten Gruppe<br />

werden anlegergefährdende Risiken gezählt,<br />

die dazu führen, dass über den Verlust<br />

der gesamten Zeichnungssumme zzgl. Agio<br />

hinaus, das Vermögen der Anleger gefährdet<br />

wird.<br />

Die nachstehend genannten Risikofaktoren<br />

können nicht nur einzeln, sondern auch kumuliert<br />

auftreten. Dies könnte dazu führen, dass<br />

die prospektierten Erwartungen nicht erfüllt<br />

werden, bis hin zum Totalverlust des eingesetzten<br />

Kapitals. Ein Verlust, der das Anlagekapital<br />

übersteigt, ist in Fällen der Fremdfinanzierung<br />

der stillen Beteiligung seitens der Anleger aber<br />

auch durch Steuerzahlungen möglich.<br />

14 Diamant Fonds<br />

4.2 Prognosegefährdende Risiken<br />

Prognosegefährdende Risiken sind Risiken, die<br />

zu geringeren Auszahlungen als prognostiziert<br />

führen können. Dieser <strong>Prospekt</strong> enthält keine<br />

Auszahlungsprognose in Form einer Prognoserechnung.<br />

Dennoch sind im nachstehenden<br />

Abschnitt diejenigen Risiken aufgeführt, die<br />

nach Auffassung des Anbieters die Auszahlungen<br />

für Anleger reduzieren können.<br />

Allgemeines Marktrisiko<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

aufgrund sich verändernder Bedingungen auf<br />

dem Weltmarkt für Diamanten oder in der<br />

Schmuckindustrie der Diamantpreis zukünftig<br />

sinkt und der Anleger somit einen Wertverlust<br />

hinnehmen muss. Dies könnte auch der Fall<br />

sein, wenn der Preis der Diamanten zwar<br />

steigt, der Wertzuwachs jedoch nicht ausreicht,<br />

um die Emissionskosten und/oder die laufenden<br />

Verwaltungskosten des Fonds auszugleichen.<br />

Die genannten Fälle können zu einem<br />

Verlust des gesamten Beteiligungsbetrages<br />

zzgl. Agio führen. Sollte die Entwicklung der<br />

Diamantpreise langsamer als die allgemeine<br />

Inflation verlaufen, wäre dies mit einem Kaufkraftverlust<br />

des eingezahlten Kapitals verbunden.<br />

Weder der Anbieter noch die Beteiligungsgesellschaft<br />

garantieren dem Anleger eine bestimmte<br />

Auszahlung oder die Rückzahlung des<br />

eingezahlten Kapitals. Eine Wertsteigerung der<br />

Diamanten kann nicht garantiert werden.


Blind Pool Risiko<br />

Die Beteiligung am Diamant Fonds hat Blind<br />

Pool Charakter. Dies bedeutet, dass einzelne<br />

oder alle Diamantkäufe, bzw. deren genaue<br />

Bedingungen zum Zeitpunkt des Eintritts des<br />

Anlegers noch nicht im Einzelnen feststehen.<br />

Die Risiken aus dem Anlageobjekt sind nur<br />

bedingt einschätzbar und die Anleger können<br />

sich vorab kein abschließendes Bild über die<br />

Investitionen machen. Sämtliche Prognoserechnungen<br />

haben daher nur beispielhaften<br />

Charakter. Der Ertrag der Vermögensanlage<br />

hängt im Wesentlichen von den realisierbaren<br />

Einkaufs- und Verkaufspreisen für Diamanten<br />

ab. Die Investition in konkrete Diamanten erfolgt<br />

auf Grundlage der Investitionskriterien<br />

und ggf. vorzulegender Zertifikate für Diamanten.<br />

Es muss darauf hingewiesen werden, dass<br />

auch nach Beachtung und Gewichtung aller<br />

relevanten Auswahlkriterien und Analysen bei<br />

zukünftigen Diamantkäufen wegen nicht vorhersehbarer<br />

Entwicklungen Gewinne ausbleiben<br />

oder dauerhafte Verluste entstehen können.<br />

Ferner werden Rückflüsse aus Diamantverkäufen<br />

zu weiteren Diamantkäufen<br />

verwendet und unterliegen damit erneut denselben<br />

Risiken, die oben beschrieben wurden.<br />

Investitionsrisiken<br />

Es besteht das Risiko, dass die Suche nach geeigneten<br />

Diamanten in ausreichendem Umfang<br />

mehr Zeit in Anspruch nimmt als erwartet oder<br />

sogar völlig scheitert. Ist keine zeitnahe Investition<br />

in Diamanten möglich, besteht das Risiko,<br />

dass die Fondsgesellschaft in erheblichem Maße<br />

über liquide Mittel verfügt, die nicht investiert<br />

sind und allenfalls zum aktuellen Tageszinssatz<br />

angelegt werden können. Gleiches gilt,<br />

sofern frei werdende Mittel nicht für Auszahlungen<br />

an Anleger, sondern für erneute Investitionen<br />

verwendet werden sollen. Diese Risiken<br />

können den vom Anleger erwarteten Ertrag der<br />

Vermögensanlage mindern.<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Schlüsselpersonenrisiko<br />

Ein Ausscheiden von Entscheidungsträgern<br />

bedeutet den Abfluss von Wissen und verfügbaren<br />

Managementkapazitäten. Dies kann sich<br />

nachteilig auf die wirtschaftliche Entwicklung<br />

von Gesellschaften auswirken. Dies gilt gleichermaßen<br />

für die Fondsgeschäftsführung, den<br />

Mittelverwendungskontrolleur sowie andere<br />

Vertragspartner. Bei der Prüfung der Einhaltung<br />

der Investitionskriterien ist es möglich,<br />

dass Fehlentscheidungen getroffen werden.<br />

Fehlentscheidungen und der Abgang von<br />

Schlüsselpersonen können den vom Anleger<br />

erwarteten Ertrag der Vermögensanlage mindern.<br />

Wirtschaftliche Rahmenbedingungen<br />

Die Anleger partizipieren mittelbar am Wirtschaftszweig<br />

des Diamantenhandels und der<br />

Schmuckindustrie. Sollten sich diese Märkte<br />

negativ entwickeln, könnte sich dies negativ<br />

auf die Wertentwicklung der Diamanten und<br />

die Erzielung von Handelsüberschüssen auswirken<br />

und geringere bzw. ausbleibende Rückflüsse<br />

für die Anleger zur Folge haben. Soweit<br />

Diamanten in Nicht-EUR-Währungen erworben<br />

oder verkauft werden, kann sich eine negative<br />

Entwicklung des Wechselkurses nachteilig auf<br />

die Beteiligungsgesellschaft auswirken. Im Ergebnis<br />

führt die Realisierung dieser Risiken zu<br />

einer reduzierten Auszahlung für die Anleger.<br />

Kostenrisiken<br />

Sollten während der Haltedauer der Beteiligung<br />

die kalkulierten Kosten der Gesellschaft<br />

stark ansteigen oder zusätzliche Kosten anfallen,<br />

führt dies zu geringeren Auszahlungen.<br />

Diamant Fonds 15


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Wiederanlagerisiken<br />

Im Rahmen ihres auf Dauerhaftigkeit angelegten<br />

Konzeptes beabsichtigt die PGD Projektgesellschaft<br />

Diamant GmbH Rückflüsse aus Diamantverkäufen<br />

zumindest teilweise wieder<br />

anzulegen. Sofern die Erträge aus früheren<br />

Verkäufen hinter den Annahmen der Prognoserechnung<br />

zurückbleiben, können insgesamt<br />

weniger Mittel in neue Diamanten investiert<br />

werden. Es ist zudem nicht ausgeschlossen,<br />

dass realisierte Erträge aus früheren Investitionen<br />

durch Verluste aus späteren Investitionen<br />

aufgezehrt werden. Hinsichtlich der Wiederanlage<br />

von freien Mitteln gelten die vorstehenden<br />

Ausführungen zum Investitionsrisiko sowie<br />

auch zu den Risiken der Geschäftsentwicklung<br />

entsprechend. Der Eintritt dieser Risiken führt<br />

zu geringeren Auszahlungen.<br />

Steuerliche Risiken<br />

Es ist möglich, dass sich die steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

(derzeit geltenden Gesetze,<br />

Veröffentlichungen der Verwaltung, Rechtsprechung<br />

etc.) verändern und sich dadurch<br />

negative steuerliche Konsequenzen ergeben,<br />

die sich negativ auf den Ertrag des Anlegers<br />

auswirken.<br />

Es besteht weiterhin das Risiko, dass die Finanzverwaltung<br />

die Auffassung des Anbieters<br />

über die steuerliche Behandlung der Beteiligung<br />

nicht teilt. Die Ausführungen zu den steuerlichen<br />

Grundlagen einer Beteiligung an der<br />

Fondsgesellschaft geben die Auffassung des<br />

Anbieters wieder. Sie beruhen aber nicht auf<br />

einer verbindlichen Auskunft der zuständigen<br />

Finanzbehörden für das steuerliche Konzept<br />

des Beteiligungsangebotes.<br />

16 Diamant Fonds<br />

Die abschließende Würdigung der steuerlichen<br />

Verhältnisse ergibt sich in jedem Fall erst im<br />

Rahmen der steuerlichen Außenprüfung (Betriebsprüfung).<br />

Es könnte dann zu einer anderen<br />

steuerlichen Einordnung der Fondsgesellschaft<br />

kommen. Dies kann dazu führen, dass<br />

die Erträge aus der Vermögensanlage einer<br />

höheren Steuerlast unterworfen werden, die<br />

vom Anleger zu tragen ist. Die Auszahlungen an<br />

die Anleger können sich dadurch verringern.<br />

4.3 Anlagegefährdende Risiken<br />

Anlagegefährdende Risiken sind Risiken, die<br />

entweder das Anlageobjekt oder die gesamte<br />

Vermögensanlage gefährden und damit zu<br />

einem teilweisen oder vollständigen Verlust für<br />

den Anleger führen können.<br />

Risiko aus fehlenden Exitmöglichkeiten<br />

Die Veräußerbarkeit von Diamanten hängt von<br />

vielen Faktoren, wie zum Beispiel Konjunktur-,<br />

Markt- und Wettbewerbsschwankungen ab. Es<br />

kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass<br />

zum Ende der Fondslaufzeit keine geeigneten<br />

Verkaufsmöglichkeiten für Diamanten bestehen<br />

oder, dass die Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht in der Lage ist, die investierten Gelder bei<br />

Fälligkeit zurückzuführen. Tritt dieses Risiko<br />

ein, kann dies bei dem Anleger zu einer geringeren<br />

Auszahlung sowie zum Verlust des Kapitals<br />

führen.


Platzierungs- und Portfoliorisiko<br />

Die Höhe des tatsächlich eingeworbenen Kapitals<br />

ist zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

ungewiss. Es besteht das Risiko, dass nur ein<br />

geringer Teil des geplanten Emissionskapitals<br />

eingeworben wird oder, dass ein Teil der Anleger<br />

die Beteiligung widerruft bzw. vor dem<br />

Ablauf der Fondslaufzeit kündigt. Die Kosten<br />

der Gesellschaft sind in diesen Fällen durch ein<br />

geringeres Kapitalvolumen zu tragen bzw. es<br />

besteht das Risiko der Rückabwicklung der<br />

stillen Gesellschaften. Der Eintritt dieser Risiken<br />

kann zu einem teilweisen oder kompletten<br />

Verlust des Anlagebetrages zzgl. Agio führen.<br />

Weiterhin ist zu berücksichtigen, dass günstige<br />

Einkaufskonditionen für Diamanten und eine<br />

breite Streuung der Investition in verschiedene<br />

Diamanten eher erreicht werden können,<br />

wenn hohe Fondsmittel zur Verfügung stehen.<br />

Sollte nur ein Teil des geplanten Fondsvolumens<br />

zur Verfügung stehen, kann dies zu einem<br />

teilweisen oder vollständigen Verlust des<br />

Anlagebetrages zzgl. Agio führen.<br />

Gesetzgeberische Risiken<br />

Es besteht das Risiko, dass sich gesetzgeberische<br />

Rahmenbedingungen während der Laufzeit<br />

des Fonds ändern, die eine wirtschaftliche<br />

Verschlechterung zur Folge haben können. Dies<br />

könnte zu geringeren Auszahlungen an die<br />

Anleger führen.<br />

Allgemeine wirtschaftliche Risiken<br />

Der Ertrag des Fonds hängt wesentlich davon<br />

ab, dass es gelingt Diamanten in der richtigen<br />

Qualität zu angemessenen Preisen einzukaufen<br />

und zu verkaufen. Es kann nicht ausgeschlossen<br />

werden, dass der Fondsgeschäftsführung<br />

oder Vertragspartnern bei der Bewertung von<br />

Diamanten Fehler unterlaufen und diese nicht<br />

die erforderliche Qualität aufweisen. Das Eintreten<br />

dieses Risikos kann zu geringeren Aus-<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

zahlungen oder zum Verlust des Kapitals zzgl.<br />

Agio führen.<br />

Risiko von Straftaten und nicht versicherten Schäden<br />

bei den Vertragspartnern<br />

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass die<br />

Fondsgesellschaft oder Vertragspartner durch<br />

Einbruch, Diebstahl, Unterschlagungen oder<br />

ähnliche Delikte einen Schaden erleiden, der<br />

nicht von Dritten, insbesondere von Versicherungen,<br />

ausgeglichen wird. Dies würde sich<br />

nachteilig auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Fondsgesellschaft auswirken. Nicht versicherte<br />

Schäden können für den Anleger zu geringeren<br />

Auszahlungen oder auch zu einem vollständigen<br />

Verlust des Kapitals zzgl. Agio führen.<br />

Es kann ferner nicht ausgeschlossen werden,<br />

dass die Fondsgeschäftsführung, der Mittelverwendungskontrolleur<br />

und oder die zu beauftragende<br />

Sicherheitsfirma, durch Unterschlagung<br />

oder Betrug die anvertrauten Mittel<br />

und Diamanten zweckentfremden. Dies würde<br />

sich nachteilig auf die wirtschaftliche Lage der<br />

Fondsgesellschaft auswirken. Straftaten wie<br />

Betrug, Veruntreuung oder Unterschlagung<br />

können für den Anleger zu geringeren Auszahlungen<br />

oder auch zu einem vollständigen Verlust<br />

des Kapitals zzgl. Agio führen.<br />

Position des Anlegers als stiller Gesellschafter<br />

Der Anleger hat im Rahmen der stillen Gesellschaft<br />

keinen Einfluss auf die Geschäftsführung<br />

der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH.<br />

Änderungen bei den Geschäftsführern<br />

und/oder Gesellschaftern und/oder zum Geschäftszweck<br />

dürfen ohne Zustimmung der<br />

stillen Gesellschafter beschlossen werden.<br />

Derartige Änderungen des Gesellschaftsvertrages<br />

oder die Auflösung der Gesellschaft können<br />

beim Anleger zu geringeren Auszahlungen oder<br />

auch zu einem vollständigen Verlust des Kapitals<br />

zzgl. Agio führen.<br />

Diamant Fonds 17


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Allgemeine Vertragserfüllungsrisiken<br />

Die Wirtschaftlichkeit der hier angebotenen<br />

Investitionsmöglichkeit hängt auch davon ab,<br />

dass die Vertragspartner ihre vertraglichen<br />

Verpflichtungen erfüllen. Es besteht das Risiko,<br />

dass der potentielle Verkäufer oder Käufer, der<br />

Mittelverwendungskontrolleur oder sonstige,<br />

eventuell sogar alle Vertragspartner nicht,<br />

nicht fristgerecht oder unvollständig leisten.<br />

Weiterhin besteht das Risiko mangelnder Bonität<br />

der Vertragspartner, das Risiko der Vertragsverletzung<br />

oder der Kündigung von Verträgen<br />

oder der Schadensersatzforderung von<br />

Vertragspartnern. Der Eintritt dieser Risiken<br />

kann zur Handlungsunfähigkeit der Beteiligungsgesellschaft<br />

und zu einem teilweisen<br />

oder vollständigen Verlust des Anlagebetrages<br />

zzgl. Agio führen.<br />

Versicherungsrisiko<br />

Es besteht das Risiko, dass der Versicherungsschutz<br />

der Fondsgesellschaft bei bestimmten<br />

Schäden nicht greift oder von Seiten der Versicherung<br />

versagt wird. Darüber hinaus besteht<br />

das Risiko, dass einzelne Risiken nicht versicherbar<br />

sind, branchenübliche Selbstbehalte<br />

greifen bzw. dass die Versicherung infolge von<br />

Insolvenz nicht zahlungsfähig ist. Zudem besteht<br />

das Risiko steigender Versicherungsprämien.<br />

Der Eintritt dieser Risiken kann zu einem<br />

Verlust der Einlage zzgl. Agio führen.<br />

Insolvenzrisiko<br />

Die Werthaltigkeit dieses Beteiligungsangebotes<br />

hängt davon ab, ob die Beteiligungsgesellschaft<br />

ihre vertraglichen Verpflichtungen vollumfänglich<br />

erfüllen kann. Die Insolvenz der<br />

Beteiligungsgesellschaft oder eines oder aller<br />

Vertragspartner kann zum Totalverlust der<br />

Einlage zzgl. Agio führen.<br />

18 Diamant Fonds<br />

Lieferanten-Risiko / Risiko der Nicht-Echtheit der<br />

Diamanten<br />

Die vorsätzliche oder fahrlässige Lieferung von<br />

Diamanten mit gefälschten Echtheitszertifikaten<br />

durch die involvierten Lieferanten kann zu<br />

einer Wertminderung bis hin zum Totalverlust<br />

des Kapitals zzgl. Agio führen.<br />

Risiken einer kostengünstigen künstlichen Herstellung<br />

von Diamanten<br />

Sollte es in der Zukunft möglich sein, Diamanten<br />

zu weit geringeren Kosten als das derzeitige<br />

Marktpreisniveau künstlich herzustellen, so<br />

könnte dies die Wertentwicklung der Diamanten<br />

und damit die Auszahlungen des Fonds<br />

negativ beeinflussen bzw. den Verlust der Einlage<br />

zzgl. Agio zur Folge haben.<br />

Risiko höherer Gewalt<br />

Unter höherer Gewalt versteht man ein von<br />

außen einwirkendes außergewöhnliches Ereignis<br />

außerhalb der Kontrolle einer Partei (z.B.<br />

Krieg, Bürgerkrieg, Revolution, terroristische<br />

Handlungen, Erdbeben, Feuer, Schäden aus<br />

Naturkatastrophen). Einige dieser Risiken sind<br />

nicht versicherungsfähig. Ein Ereignis dieser Art<br />

kann dazu führen, dass eine Vertragspartei ihre<br />

vertraglichen Verpflichtungen nicht mehr erfüllen<br />

kann, was zum Totalverlust des Kapitals<br />

zzgl. Agio führen kann.<br />

Totalverlust der Diamanten<br />

Es besteht das Risiko, der Zerstörung der Diamanten<br />

durch Feuer oder andere Ereignisse.<br />

Dies kann zum vollständigen Verlust des Kapitals<br />

zzgl. Agio führen.


Interessenkonflikte<br />

Die Gesellschafter und die Geschäftsführer der<br />

PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH sowie<br />

der <strong>Pretagus</strong> GmbH bis hin zu Mitarbeitern der<br />

<strong>Pretagus</strong> Gruppe und andere Vertragspartner<br />

haben das Recht, in diesen und in andere<br />

Fonds zu investieren. Sie haben ferner das<br />

Recht auch andere Fonds zu verwalten oder<br />

sich an diesen zu beteiligen. Hierdurch besteht<br />

das Risiko, dass das Fondsmanagement in solchen<br />

Fällen das eigene Interesse über das<br />

Fondsinteresse stellt und entsprechend handelt.<br />

Dies kann zu geringeren Auszahlung sowie<br />

zum Verlust des Kapitals zzgl. Agio führen.<br />

Dauer der Beteiligung und Auszahlungen<br />

Bei einer Kündigung der Beteiligung durch den<br />

Anleger vor dem Ende der Fondslaufzeit verteilen<br />

sich die mit der Beteiligung verbundenen<br />

Kosten auf einen kürzeren Zeitraum. Es besteht<br />

das Risiko geringerer Auszahlungen für den<br />

Anleger. Weiterhin besteht das Risiko der Liquidation<br />

oder Auflösung der Fondsgesellschaft,<br />

wenn ein Großteil der Anleger vor dem<br />

Ende der Fondslaufzeit kündigt. Dies kann zu<br />

geringeren Auszahlungen und zum Verlust des<br />

Kapitals zzgl. Agio führen.<br />

Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

4.4 Anlegergefährdende Risiken<br />

Anlegergefährdende Risiken sind solche, die<br />

nicht nur zu einem Verlust des Beteiligungsbetrages<br />

führen, sondern darüber hinaus das<br />

weitere Vermögen des Anlegers gefährden<br />

können.<br />

Fehlende Fungibilität<br />

Eine Börse für den Handel von Anteilen an<br />

geschlossenen Fonds existiert mit Ausnahme<br />

von sogenannten Zweitmärkten nicht. Hierbei<br />

wird auf die Schwierigkeit der objektiven Bewertung<br />

der Anteile hingewiesen. Es besteht<br />

das Risiko des Wertverlustes bei Zwischenverkauf<br />

oder das Risiko der Unmöglichkeit des<br />

Verkaufes.<br />

Fremdfinanzierung des Anlagebetrages<br />

Soweit ein Anleger seine Investition durch Aufnahme<br />

eines Kredites refinanziert, bleibt er zur<br />

Leistung des Kapitaldienstes (Zinsen, Tilgung,<br />

sonstige Gebühren) auch dann verpflichtet,<br />

wenn seine Ansprüche gegenüber der Beteiligungsgesellschaft,<br />

insbesondere auf Rückzahlung<br />

des Einlagebetrages, nicht mehr realisiert<br />

werden können. Die Verpflichtungen gegenüber<br />

dem Kreditgeber wären insoweit aus dem<br />

übrigen Vermögen des Anlegers zu erfüllen.<br />

Sollte das erwartete Ergebnis der Vermögensanlage<br />

nur teilweise oder überhaupt nicht realisiert<br />

werden oder sollte es zu einem vollständigen<br />

Verlust des Anlagekapitals kommen, hat<br />

der Anleger trotzdem die Verpflichtungen gegenüber<br />

seinem Kreditgeber zu erfüllen.<br />

Dadurch könnte der Anleger einen Betrag verlieren,<br />

der über seinen Anlagebetrag hinausgeht.<br />

Diamant Fonds 19


Wesentliche tatsächliche und rechtliche Risiken<br />

Steuerzahlungen<br />

Es ist nicht auszuschließen, dass die steuerlichen<br />

Ergebnisse beim Anleger Steuerbelastungen<br />

auslösen, welche der Anleger aus seinem<br />

sonstigen Vermögen leisten muss, ohne entsprechende<br />

Auszahlungen seitens der Fondsgesellschaft<br />

zu erhalten.<br />

20 Diamant Fonds<br />

4.5 Maximales Risiko<br />

Eine Gefährdung des Privatvermögens des Anlegers<br />

über den Totalverlust der Einlage nebst Agio<br />

hinaus – und damit das maximale Risiko – kann<br />

sich aus einer etwaigen Fremdfinanzierung der<br />

Beteiligung und/oder unter steuerlichen Gesichtspunkten<br />

ergeben.<br />

Weitere wesentliche tatsächliche und rechtliche<br />

Risiken im Zusammenhang mit der Vermögensanlage<br />

sind nach Kenntnis der Anbieterin<br />

zum Zeitpunkt der Aufstellung des Verkaufsprospektes<br />

nicht vorhanden.


5 Anbieter<br />

5.1 Die <strong>Pretagus</strong> GmbH und deren handelnde Personen<br />

Das Unternehmen<br />

Die <strong>Pretagus</strong> GmbH wurde im September 2011<br />

gegründet, Firmensitz ist <strong>Hamburg</strong>, Großer<br />

Burstah 31.<br />

Geschäftszweck der <strong>Pretagus</strong> GmbH ist das<br />

Halten und Verwalten von Beteiligungen an<br />

anderen Unternehmen sowie die Übernahme<br />

und Erbringung von Geschäftsführungs-, Vertriebs-<br />

und sonstigen Dienstleistungen. Weiterhin<br />

gehören zum Geschäftszweck des Unternehmens<br />

die Konzeption, die Beratung und<br />

Handelnde Personen<br />

Die <strong>Pretagus</strong> GmbH hat drei Geschäftsführer.<br />

Dr. Antje Krey studierte Betriebswirtschaftslehre<br />

mit den Schwerpunkten Rechnungswesen/<br />

Controlling, Steuern und Soziologie. Nach dem<br />

Studium arbeitete sie an der Universität<br />

Rostock als wissenschaftliche Mitarbeiterin.<br />

Neben der Promotion zum Thema Handelscontrolling<br />

(2001) leitete Dr. Antje Krey verschiedene<br />

Projekte mit der BMW Group, der Karstadt<br />

Warenhaus AG sowie zahlreichen mittelständischen<br />

Unternehmen. Anschließend<br />

wurde Dr. Antje Krey zur Juniorprofessorin für<br />

Funktionalcontrolling berufen. Inhaltliche<br />

Schwerpunkte dieser Tätigkeit waren das Controlling<br />

von Handels- und Dienstleistungsunternehmen<br />

sowie das Controlling mittelständischer<br />

Unternehmen. Zeitgleich gab sie verschiedene<br />

Publikationen, u.a. das Buch<br />

„Betriebliches Rechnungswesen und Controlling<br />

im Spannungsfeld von Theorie und Praxis“<br />

heraus. Ihren hauptberuflichen Einstieg in die<br />

Finanzdienstleistungsbranche fand sie im Jahr<br />

2009 mit der Tätigkeit in den Bereichen Controlling<br />

und Konzeption in einem <strong>Hamburg</strong>er<br />

Emissionshaus und wurde zusätzlich zur Ge-<br />

Anbieter<br />

der Vertrieb von Vermögensanlagen, soweit<br />

eine besondere Genehmigung dafür nicht erforderlich<br />

ist.<br />

Die <strong>Pretagus</strong> GmbH konzipiert und vertreibt<br />

Beteiligungsangebote für private und institutionelle<br />

Investoren. Wesentliches Ziel von<br />

<strong>Pretagus</strong> ist es, Wertschöpfungspotenziale in<br />

Unternehmen oder Investitionsbereichen auch<br />

außerhalb großer Trendthemen zu nutzen und<br />

diese für Investoren zugänglich zu machen.<br />

schäftsführerin verschiedener Fondsgesellschaften<br />

bestellt. Den Bezug zwischen Wissenschaft<br />

und Praxis bewahrt sie sich bis heute<br />

durch ihr aktives Engagement im Internationalen<br />

Controllerverein. In der <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />

zeichnet Frau Dr. Krey für die Bereiche Finanzen<br />

und Controlling verantwortlich und übernimmt<br />

zusätzlich die Konzeption von Beteiligungsangeboten<br />

und das Fondsmanagement.<br />

Matthias Gosch startete seinen beruflichen<br />

Werdegang mit einer klassischen Ausbildung<br />

zum Bankkaufmann bei einer großen deutschen<br />

Bank. Dort arbeitete er nach dem Abschluss<br />

der Berufsausbildung als Vermögensberater,<br />

bevor er eine gleichartige Position bei<br />

einer Genossenschaftsbank übernahm. Die<br />

nächste berufliche Station war die Zentrale<br />

einer Großbank mit Sitz in Frankfurt, wo er im<br />

Bereich Vertriebsunterstützung als Bindeglied<br />

zwischen Filialbereich und zentralen Abteilungen<br />

arbeitete. Anschließend machte sich<br />

Matthias Gosch als Finanzberater selbstständig.<br />

Schwerpunkt war die Vermögensanlage für<br />

Privat- und Geschäftskunden. Daneben beriet<br />

er Privatkunden und Unternehmer in Versiche-<br />

Diamant Fonds 21


Anbieter<br />

rungsfragen, speziell der betrieblichen Altersvorsorge.<br />

Nach dieser Zeit fand er seinen Weg<br />

in die Beteiligungsbranche und arbeitete als<br />

Vertriebsmitarbeiter in zwei <strong>Hamburg</strong>er Emissionshäusern.<br />

Mit der Leitung der Vertriebs-<br />

und Marketingabteilung eines neugegründeten<br />

Emissionshauses bereitete sich Matthias Gosch<br />

auf seine jetzige Aufgabe vor. Er verantwortet<br />

bei der <strong>Pretagus</strong> GmbH im Rahmen der Geschäftsführung<br />

die Bereiche Marketing und<br />

Vertrieb.<br />

Tobias Meister absolvierte nach der Ausbildung<br />

zum Industriekaufmann ein Studium der Wirtschaftswissenschaften.<br />

Nach dem erfolgreichen<br />

Abschluss als Diplom Ökonom schrieb er<br />

5.2 Angaben zu früheren Investitionsangeboten<br />

Das vorliegende Investitionsangebot ist das<br />

erste Investitionsangebot der <strong>Pretagus</strong> GmbH.<br />

22 Diamant Fonds<br />

mehrere Jahre als Wirtschaftsredakteur für<br />

eine führende deutsche Finanzzeitung. In dieser<br />

Zeit absolvierte er bei der DVFA eine Ausbildung<br />

zum Investmentanalyst (CEFA). Mit<br />

diesem Hintergrund übernahm er als Investmentberater<br />

einer <strong>Hamburg</strong>er Beteiligungsgesellschaft<br />

verschiedene Projektaufgaben, von<br />

der Identifizierung geeigneter Investitionsmöglichkeiten<br />

über die Organisation von Börsengängen<br />

bis zur Platzierung von Unternehmensanleihen.<br />

Seine Erfahrung und Kontakte im<br />

Bereich der Akquisition und Umsetzung von<br />

Investmentprojekten bringt Tobias Meister bei<br />

<strong>Pretagus</strong> ein. Zusätzlich übernimmt er das Resort<br />

Public Relations.<br />

Aussagen zu früheren Angeboten können nicht<br />

getroffen werden.


6 Das Beteiligungskonzept<br />

6.1 Struktur der Beteiligung<br />

Das Beteiligungskonzept<br />

Bei der Vermögensanlage Diamant Fonds beteiligen sich die Anleger als stille Gesellschafter<br />

an der Fondsgesellschaft PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH. Die Anleger partizipieren<br />

an der realisierten Wertsteigerung von Diamanten sowie an den Überschüssen aus einer<br />

Handelstätigkeit mit Diamanten. Im Fondsmanagement ist neben der kaufmännischen Leitung<br />

eine erfahrene Diamantgutachterin tätig, die über weitreichende Kontakte zu Diamantenhändlern<br />

verfügt.<br />

<strong>Pretagus</strong> GmbH<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

Akteure im Fondskonzept<br />

Stille Gesellschafter<br />

Beteiligung als Stiller Gesellschafter ab<br />

5.000 EUR zzgl. 5% Agio<br />

Laufzeit bis zum 31.12.2020,<br />

Kündigung nach 12 Monaten möglich<br />

Mittelverwendungskonto<br />

Die Anleger treten als typisch stille Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft PGD Projektgesellschaft<br />

Diamant GmbH bei. Die Mindestanlagesumme<br />

beträgt EUR 5.000 zzgl. 5 % Agio. Die<br />

Beteiligung läuft bis zum 31.12.2020, kann<br />

Privatanleger<br />

PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />

Ankauf von<br />

Diamanten<br />

Diamanten<br />

Gewinnbeteiligung<br />

Rückzahlung der Einlage<br />

in Geld oder Diamanten<br />

Verkauf von<br />

Diamanten<br />

Verwahrung im Tresorraum eines Sicherheitsunternehmens<br />

jedoch nach 12 Monaten gekündigt werden.<br />

Das eingeworbene stille Gesellschaftskapital<br />

fließt zunächst auf das Mittelverwendungskonto,<br />

bevor die Fondsgesellschaft damit Diamanten<br />

erwirbt.<br />

Diamant Fonds 23


Das Beteiligungskonzept<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

Mittelverwendungskontrolleur ist die PKF Unitesta<br />

Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH<br />

Wirtschaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in<br />

Oldenburg, Moslestraße 3.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur ist eine<br />

unabhängige Instanz, welche die Einhaltung<br />

der prospektierten Regeln und Vorgehensweisen<br />

(Investitionskriterien) im Sinne der Anleger<br />

kontrolliert und überwacht.<br />

Die PKF ARBICON ZINK KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Steuerberatungsgesellschaft<br />

ist aus dem Zusammenschluss der PKF Zink &<br />

Partner und der Arbitax AG hervorgegangen.<br />

Sitz des Unternehmens ist Oldenburg. Die persönlich<br />

haftenden Gesellschafter der PKF AR-<br />

BICON ZINK KG stehen ihren Kunden mit 165<br />

Mitarbeitern, darunter 35 Wirtschaftsprüfer,<br />

Steuerberater und Rechtsanwälte zur Seite.<br />

Teil der Unternehmensgruppe PKF ARBICON<br />

ZINK KG ist auch die PKF UNITESTA Revisions-<br />

und Treuhandgesellschaft mbH, die von der<br />

Fondsgesellschaft mit der Mittelverwendungskontrolle<br />

beauftragt wurde.<br />

Die Investitionskriterien beinhalten u.a. Angaben<br />

über Art und Beschaffenheit zulässiger<br />

Diamanten. Zusätzlich besagen sie, dass der<br />

Einkaufspreis für Diamanten mindestens 10%<br />

unter dem gültigen Rapaport Preis liegen muss.<br />

Erst wenn diese Bedingungen erfüllt sind, gibt<br />

der Mittelverwendungskontrolleur die Gelder<br />

auf dem Mittelverwendungskonto für den Kauf<br />

frei. Im weiteren Verlauf des Fonds überwacht<br />

der Mittelverwendungskontrolleur die Ein- und<br />

Auslagerungen von Diamanten aus dem Tresor<br />

und nimmt an Inventuren teil. Einmal jährlich<br />

nimmt er Einsicht in die Geschäftsunterlagen<br />

der Fondsgesellschaft und überprüft die fortgesetzte<br />

Einhaltung der Investitionskriterien.<br />

Über seine Kontrolltätigkeit berichtet der Mittelverwendungskontrolleur<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

in einem schriftlichen Bericht.<br />

24 Diamant Fonds<br />

Die Fondsgesellschaft<br />

Die Fondsgesellschaft trägt den Namen PGD<br />

Projektgesellschaft Diamant GmbH und hat<br />

ihren Sitz in <strong>Hamburg</strong> und die Büroräume am<br />

Großen Burstah 31.<br />

Die Fondsgesellschaft wurde am 22. März 2012<br />

gegründet. Gesellschafter der Fondsgesellschaft<br />

ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH, die zudem Anbieter<br />

des Verkaufsprospektes ist. Die Fondsgesellschaft<br />

hat mit Alexandra Breuer und Dr.<br />

Antje Krey zwei Geschäftsführer, die das<br />

Fondsmanagement übernehmen.<br />

Alexandra Breuer, zertifizierte Diamantgutachterin<br />

und selbständige Händlerin, hat die<br />

Grundlagen der Diamantsortierung an der Börse<br />

in Tel Aviv gelernt und dort die Fachprüfung<br />

der Diamantengraduierung nach dem GIA System<br />

erfolgreich bestanden. Sie ist seit vielen<br />

Jahren in der Diamantenbranche tätig und<br />

konnte große Erfahrungen bei der Graduierung<br />

von Diamanten sammeln sowie weitreichende<br />

Kontakte im Diamantenhandel aufbauen. Im<br />

Juli 2010 legte Frau Breuer die Prüfung in angewandter<br />

Diamantenkunde bei der Deutschen<br />

Gemmologischen Gesellschaft in Idar-Oberstein<br />

ab. In ihren Gutachten zu Diamanten<br />

arbeitet sie nach der strengen internationalen<br />

Norm der CIBJO (The World Jewellery Confederation).<br />

Frau Breuer hat eine hohe Reputation<br />

als Diamantengutachterin und verfügt über<br />

Kontakte zum Diamanten-Groß- und Einzelhandel<br />

sowie zur Schmuckindustrie. Bei der<br />

Fondsgesellschaft ist Frau Breuer als Geschäftsführerin<br />

angestellt und erhält neben einer fixen<br />

Vergütung in Höhe von EUR 30.000 pro Jahr bei<br />

einem erfolgreichen Verlauf des Diamant<br />

Fonds eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe<br />

von 5% des handelsrechtlichen Jahresüberschusses<br />

vor der Ergebnisbeteiligung der stillen<br />

Gesellschafter und der Geschäftsführung. So<br />

haben Anleger und Fondsmanagement ein<br />

gleichgerichtetes Interesse – eine erfolgreiche<br />

Kapitalanlage in Diamanten.


Dr. Antje Krey studierte Betriebswirtschaftslehre<br />

mit den Schwerpunkten Rechnungswesen/<br />

Controlling, Steuern und Soziologie. Nach dem<br />

Studium arbeitete sie an der Universität<br />

Rostock als wissenschaftliche Mitarbeiterin.<br />

Neben der Promotion zum Thema Handelscontrolling<br />

(2001) leitete Dr. Antje Krey verschiedene<br />

Projekte mit der BMW Group, der Karstadt<br />

Warenhaus AG sowie zahlreichen mittelständischen<br />

Unternehmen. Anschließend<br />

wurde Dr. Antje Krey zur Juniorprofessorin für<br />

Funktionalcontrolling berufen. Inhaltliche<br />

Schwerpunkte dieser Tätigkeit waren das Controlling<br />

von Handels- und Dienstleistungsunternehmen<br />

sowie das Controlling mittelständischer<br />

Unternehmen. Ihren hauptberuflichen<br />

Einstieg in die Finanzdienstleistungsbranche<br />

fand Dr. Antje Krey im Jahr 2009 mit einer Tätigkeit<br />

in den Bereichen Controlling und Konzeption<br />

in einem <strong>Hamburg</strong>er Emissionshaus.<br />

Zusätzlich wurde sie zur Geschäftsführerin<br />

verschiedener Fondsgesellschaften bestellt.<br />

Frau Dr. Krey hat neben der Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft auch die Geschäftsführung<br />

bei der <strong>Pretagus</strong> GmbH inne. Aus der Tätigkeit<br />

als Geschäftsführerin für die Fondsgesellschaft<br />

erhält Frau Dr. Krey weder eine fixe<br />

noch eine erfolgsabhängige Vergütung.<br />

Die <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />

Die <strong>Pretagus</strong> GmbH ist <strong>Prospekt</strong>verantwortliche<br />

und Anbieter dieses Verkaufsprospektes.<br />

Sie bietet die Kapitalanlage Diamant Fonds zum<br />

Erwerb an. Hierfür arbeitet die <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />

mit selbständigen Vertriebspartnern zusammen.<br />

Zudem ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH Gesellschafterin<br />

der Fondsgesellschaft und stellt mit<br />

Frau Dr. Krey einen Teil der Fondsgeschäftsführung,<br />

die ebenfalls Geschäftsführerin der<br />

<strong>Pretagus</strong> GmbH ist.<br />

Das Beteiligungskonzept<br />

Der Investitionsprozess und das operative<br />

Geschäft der Fondsgesellschaft<br />

Der Investitionsprozess beginnt mit der Einzahlung<br />

von Anlegergeldern auf dem Mittelverwendungskonto.<br />

Die Fondsgesellschaft hat<br />

eine vertragliche Kaufoption für Diamanten im<br />

Gesamtwert von EUR 1 Mio, aufgeteilt auf 4<br />

Tranchen zu je 250.000 EUR. Vor dem Kauf<br />

prüft die Fondsgeschäftsführung die Diamanten<br />

und stellt fest, ob alle notwendigen Unterlagen<br />

und Zertifikate vorhanden sind und die<br />

Steine den vereinbarten Anforderungen entsprechen.<br />

Soll der Kauf getätigt werden, übermittelt<br />

die Fondsgeschäftsführung alle relevanten<br />

Unterlagen an den Mittelverwendungskontrolleur.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur<br />

prüft die Unterlagen auf Vollständigkeit und<br />

Übereinstimmung mit den Investitionskriterien.<br />

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, gibt er<br />

die Mittel für den Ankauf der Diamanten frei<br />

und zahlt den Kaufpreis direkt an den Verkäufer<br />

der Steine.<br />

Nach dem Kauf werden die Diamanten an das<br />

Sicherheitsdepot geliefert und unter Beisein<br />

der Fondsgeschäftsführung und des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

in den Tresor eingelagert.<br />

Eine Öffnung des Tresors ist nur im<br />

4-Augen-Prinzip mit Mittelverwendungskontrolleur<br />

und Fondsgesellschaft möglich. Jede<br />

Partei hat einen Schlüssel, nur mit beiden<br />

Schlüsseln gemeinsam, lässt sich der Tresor<br />

öffnen.<br />

Sollten der Diamantpreis im Allgemeinen oder<br />

die Preise einzelner Steine besonders stark<br />

steigen, kann es sinnvoll sein, Gewinne zu realisieren<br />

und Teile des Diamantenportfolios zu<br />

veräußern. Frei werdende Mittel können dann<br />

in günstigeren Segmenten des Diamantenmarktes<br />

neu investiert werden. Diese Art der<br />

Umschichtung des Bestands ist Aufgabe des<br />

Fondsmanagements.<br />

Beim Verkauf eines Diamanten muss eine Handelsmarge<br />

von mindestens 20% realisiert wer-<br />

Diamant Fonds 25


Das Beteiligungskonzept<br />

den bzw. muss die Differenz zwischen Nettoverkaufspreis<br />

und den Anschaffungskosten<br />

eine Rendite von mindestens 7% p.a. (bezogen<br />

auf die Haltedauer des Diamanten) betragen.<br />

Andernfalls bleibt es bei der Strategie, die Diamanten<br />

langfristig zu halten. Verkaufte Steine<br />

werden unter Beisein des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

aus dem Tresor ausgelagert und<br />

anschließend versendet. Der Fondsgeschäftsführung<br />

obliegt es, günstige Einkaufs- und Verkaufsgelegenheiten<br />

für Diamanten zu erschließen.<br />

Frau Breuer ist als Diamantgutachterin im<br />

Diamantenhandel vernetzt und wird fortwährend<br />

auf der Suche nach günstigen Kauf- und<br />

Verkaufsgelegenheiten sein. Die laufenden<br />

Kosten des Fonds für Buchhaltung, Jahresabschluss,<br />

Versicherung und Lagerung der Diamanten,<br />

Fondsmanagement, Berichtswesen<br />

26 Diamant Fonds<br />

usw. sollen aus Handelsüberschüssen bestritten<br />

werden. Sind keine Handelsüberschüsse<br />

vorhanden, ist der Verkauf von Diamanten aus<br />

dem Portfolio zulässig.<br />

Zum Ende der Fondslaufzeit wird das Diamantenportfolio<br />

über einen längeren Zeitraum<br />

aufgelöst. Der Verkauf wird über mehrere Monate<br />

gestreckt, um möglichst hohe Preis zu<br />

erzielen. Aus den Rückflüssen werden die Einlagen<br />

an die Anleger zurückgezahlt und die<br />

erfolgsabhängige Vergütung berechnet. Auf<br />

Wunsch und als Alternative zur Rückzahlung<br />

des Anlagebetrages in Geld kann der Anleger<br />

ab einer Beteiligungssumme von EUR 10.000<br />

eine Auszahlung in Diamanten erhalten.


6.2 Investitions- und Finanzierungsplan (Prognose)<br />

Das Beteiligungskonzept<br />

Eine Beteiligung an dem <strong>Pretagus</strong> Diamant Fonds ist eine unternehmerische Investition in<br />

ein Portfolio von Diamanten unterschiedlicher Größen, Farben, Schliffe und Reinheit. Der<br />

Investitionsprozess wird in Abschnitt 6.1. beschrieben.<br />

Investitionen in Diamanten und Liquiditätsreserve<br />

Die Nettoeinnahmen werden für die Investition<br />

in Diamanten, zum Erwerb eines Tresors<br />

sowie zur Bildung einer Liquiditätsreserve<br />

verwendet. Die Nettoeinnahmen, die für den<br />

Erwerb von Diamanten vorgesehen sind, betragen<br />

EUR 10.745.700. Grundsätzliches Ziel<br />

ist es, ein Diamantenportfolio aufzubauen. Da<br />

die Diamanten mit der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch nicht ausgewählt sind, sondern von der<br />

Fondsgeschäftsführung im Laufe der Investitionsphase<br />

identifiziert und geprüft werden,<br />

handelt es sich bei der Vermögensanlage um<br />

einen sogenannten Blind-Pool. Zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung wurden noch keine<br />

Diamanten für den Kauf ausgewählt. Jedoch<br />

besteht ein Kaufoptionsvertrag mit einem<br />

Diamanthändler über die Lieferung von Diamanten<br />

im Wert von 1 Mio. EUR. Insgesamt<br />

werden 14,67% des Emissionskapitals für Provisionszahlungen<br />

und Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

verwendet.<br />

Fremdkapital und Zwischenfinanzierung<br />

Das stille Gesellschaftskapital wird bilanziell<br />

als Fremdkapital behandelt, es ist nicht verbindlich<br />

zugesagt. Darüber hinaus erfolgt keine<br />

Aufnahme von Fremdkapital oder Zwischenfinanzierungen.<br />

Die Laufzeit des Fremdkapitals<br />

aus stillen Gesellschaften endet am<br />

31.12.2020.<br />

Nachstehender Finanz- und Investitionsplan<br />

gibt Auskunft über die Details und Zahlungsempfänger.<br />

Es ist vorgesehen EUR 10 Mio.<br />

Beteiligungskapital einzuwerben. Dieses Beteiligungskapital<br />

wird wie nachstehend beschrieben<br />

verwendet.<br />

Mittelherkunft und Mittelverwendung Gesell-<br />

schaftereinlage Fondsgesellschaft<br />

Das Stammkapital der Fondsgesellschaft beträgt<br />

lt. Gesellschaftsvertrag EUR 25.000 und<br />

ist vollständig eingezahlt.<br />

Stilles Gesellschaftskapital<br />

Das geplante stille Gesellschaftskapital beträgt<br />

EUR 10 Mio. und soll durch die Anleger aufgebracht<br />

werden.<br />

Agio<br />

Zusätzlich zum stillen Gesellschaftskapital<br />

zahlen die Anleger ein Agio in Höhe von 5%<br />

des stillen Gesellschaftskapitals. Bei einem<br />

Fondsvolumen von EUR 10 Mio. ergibt sich ein<br />

Agiobetrag in Höhe von EUR 500.000.<br />

Vorsteuer Erstattung<br />

In diesem Betrag ist die zu zahlende Umsatzsteuer<br />

für den Erwerb von Diamanten enthalten<br />

sowie die Vorsteuer auf die Vergütung des<br />

Mittelverwenders. Die Vermittlungsprovision<br />

sowie die Kosten für Konzeption, Druck und<br />

Marketing sind aufgrund der umsatzsteuerlichen<br />

Organschaft der Fondsgesellschaft mit<br />

der <strong>Pretagus</strong> GmbH ohne Umsatzsteuer geplant.<br />

Diamant Fonds 27


Das Beteiligungskonzept<br />

Investition in Diamanten<br />

Prognosegemäß werden EUR 10.745.700 in<br />

den Erwerb von Diamanten investiert. Dies<br />

entspricht ohne Berücksichtigung der Umsatzsteuer<br />

einem Betrag von EUR 9.030.000.<br />

Anschaffung Tresor<br />

Zur sicheren Lagerung der Diamanten wird ein<br />

Tresor angeschafft, in dem die Diamanten<br />

verwahrt werden. Der Tresor soll in einem<br />

großen Tresorraum eines Sicherheitsunternehmens<br />

aufgestellt werden, in dem die<br />

Fondsgesellschaft eine Fläche anmieten wird.<br />

Die Anschaffungskosten für den Tresor werden<br />

mit EUR 5.950 brutto veranschlagt.<br />

Vergütungen<br />

Die Vergütungen im Rahmen der fondsabhängigen<br />

Kosten umfassen die Vertriebsprovision<br />

inkl. Agio gemäß Vertriebs-, Konzeptions- und<br />

Marketingvertrag zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und der <strong>Pretagus</strong> GmbH.<br />

Mittelherkunft (Prognose)<br />

28 Diamant Fonds<br />

Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

Hierzu zählt die Vergütung für den Mittelverwendungskontrolleur<br />

und seine Tätigkeit<br />

im Rahmen der Investitionsphase. Vertragliche<br />

Basis ist der Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />

Sonstige Kosten und Gebühren<br />

Hierzu zählen Gebühren und Kosten aus der<br />

Gründung der Gesellschaft, wie z.B. Kosten für<br />

den Notar oder den IHK-Beitrag. Weiterhin<br />

sollen laufende Kosten der Investitionsphase<br />

wie Bankgebühren, Kosten für die Lagerung<br />

und den Transport der Diamanten daraus bestritten<br />

werden.<br />

Liquiditätsreserve<br />

Prognosegemäß ergibt sich eine Liquiditätsreserve<br />

in Höhe von EUR 21.000. Diese dient der<br />

Aufrechterhaltung der Zahlungsfähigkeit der<br />

Gesellschaft sowie der Deckung unvorhergesehener<br />

Kosten.<br />

Betrag in EUR<br />

in % des Gesamtvolumen<br />

in % des Stillen<br />

Gesellschaftskapitals<br />

1. Gesellschaftereinlage der Fondsgesellschaft 25.000 0,20% 0,25%<br />

2. Stilles Gesellschaftskapital 10.000.000 81,68% 100,00%<br />

3. Agio 500.000 4,08% 5,00%<br />

4. Vorsteuer Erstattung 1.718.550 14,04% 17,19%<br />

Summe 12.243.550 100,00% 122,44%<br />

Mittelverwendung (Prognose)<br />

1. Aufwand für den Erwerb des Anlageobjektes inkl. Nebenkosten<br />

Investition in Diamanten inkl. Umsatzsteuer 10.745.700 87,77% 107,46%<br />

Anschaffung Tresor inkl. Umsatzsteuer 5.950 0,05% 0,06%<br />

2. Fondsabhängige Kosten<br />

2.1. Vergütungen<br />

Vertriebsprovision inkl. Agio 1 1.330.000 10,86% 13,30%<br />

Konzeption, Marketing, Drucklegung 2 125.000 1,02% 1,25%<br />

2.2 Nebenkosten der Vermögensanlage<br />

Mittelverwendungskontrolle inkl. Umsatzsteuer 3 11.900 0,10% 0,12%<br />

3. Sonstige Kosten und Gebühren 4.000 0,03% 0,04%<br />

4. Liquiditätsreserve 21.000 0,17% 0,21%<br />

Summe 12.243.550 100,00% 122,44%<br />

1 Empfänger ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong><br />

2 Empfänger ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong><br />

3 Empfänger ist die PKF Unitesta GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg


6.3 Ergebnisermittlung und -verteilung<br />

Die stillen Gesellschafter sind am Gewinn und<br />

Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt. Sie erhalten<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung. Die<br />

erfolgsabhängige Vergütung der stillen Gesellschafter<br />

stellt für die Fondsgesellschaft Zinsaufwand<br />

dar. Für die Ergebnisbeteiligung des<br />

stillen Gesellschafters ist vom handelsrechtlichen<br />

Jahresüberschuss vor Steuern auszugehen,<br />

der sich vor Berücksichtigung des Ergebnisanteils<br />

der stillen Gesellschafter ergibt. Von<br />

dieser Ergebnisgröße erhalten die stillen Gesellschafter<br />

einen Anteil von 85%. Der Teil der<br />

Provisionen im Rahmen der Emissionskosten,<br />

der neben dem Agio gezahlt wird, wird für die<br />

Gewinnbeteiligung der stillen Gesellschafter<br />

wie ein Rechnungsabgrenzungsposten behan-<br />

6.4 Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Prognose)<br />

Gründungsdatum der Emittentin ist der<br />

22.03.2012, an diesem Tag wurde die Gesellschaft<br />

in das Handelsregister eingetragen. Das<br />

Datum der Gründung liegt damit weniger als<br />

18 Monate zurück. Die Emittentin hat noch<br />

keinen Jahresabschluss gemäß § 10 (1) Nr. 1<br />

VermVerkProspV erstellt. Aus diesen Gründen<br />

werden in Übereinstimmung mit den in diesem<br />

Fall geltenden verringerten <strong>Prospekt</strong>anforderungen<br />

der Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung<br />

keine Angaben zum Jahresab-<br />

Eröffnungsbilanz der PGD Projektgesellschaft Diamant<br />

GmbH zum 22. März 2012<br />

Aktiva EUR EUR<br />

A. Anlagevermögen 0<br />

B. Umlaufvermögen 25.000<br />

I. Kassen und Bankguthaben 25.000<br />

Summe 25.000<br />

Passiva EUR EUR<br />

A. Eigenkapital 25.000<br />

I. Gezeichnetes Kapital 25.000<br />

B. Rückstellungen 0<br />

C. Verbindlichkeiten 0<br />

Summe 25.000<br />

Das Beteiligungskonzept<br />

delt und anteilig über die Fondslaufzeit von 8,5<br />

Jahren verteilt. Die erfolgsabhängige Vergütung<br />

wird anteilig im Verhältnis der Kapitalkonten<br />

der stillen Gesellschafter verteilt. Bei einer<br />

unterjährigen Begründung oder Beendigung<br />

der stillen Gesellschaft werden die Beteiligungsentgelte<br />

pro rata temporis ermittelt.<br />

Positive Überschüsse werden an die stillen<br />

Gesellschafter ausgezahlt. Negative Überschüsse<br />

werden dem Verrechnungskonto belastet.<br />

Spätere positive Überschüsse werden solange<br />

dem Verrechnungskonto gutgeschrieben, bis es<br />

ausgeglichen ist. Darüber hinaus gehende Gewinnbeteiligungen<br />

werden an die stillen Gesellschafter<br />

ausgezahlt.<br />

schluss und Lagebericht, zu dessen Prüfung<br />

sowie zum jüngsten Geschäftsgang und zu den<br />

Geschäftsaussichten der Emittentin gemacht.<br />

Nachfolgend werden gemäß § 15 VermVerk-<br />

ProspV die Eröffnungsbilanz, eine Zwischenbilanz<br />

sowie Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

dargestellt. Ferner werden Prognosen zur<br />

Vermögens-, Finanz- und Ertragslage für das<br />

Geschäftsjahr und das folgende Geschäftsjahr<br />

sowie Planzahlen für die folgenden drei Geschäftsjahre<br />

dargestellt.<br />

Seit der Aufstellung der Eröffnungsbilanz haben<br />

sich bei der Fondsgesellschaft keine erheblichen<br />

bilanziellen Veränderungen ereignet.<br />

Besondere ertrags- oder aufwandswirksame<br />

Vorgänge außer den Gründungskosten, die in<br />

der abgebildeten Zwischen-Gewinn- und Verlustrechnung<br />

erfasst sind, waren nicht zu verzeichnen.<br />

Diamant Fonds 29


Das Beteiligungskonzept<br />

Zwischenbilanz der PGD Projektgesellschaft Diamant<br />

GmbH zum 28.03.2012<br />

Aktiva EUR EUR<br />

A. Anlagevermögen 0<br />

B. Umlaufvermögen 25.000<br />

I. Kassen und Bankguthaben 25.000<br />

Summe 25.000<br />

Passiva EUR EUR<br />

A. Eigenkapital 24.520<br />

I. Gezeichnetes Kapital 25.000<br />

II. Bilanzverlust -480<br />

B. Rückstellungen 0<br />

C. Verbindlichkeiten 480 480<br />

Summe 25.000<br />

Voraussichtliche Vermögens-, Finanz- und Ertragslage (Prognose)<br />

Ein wesentliches Merkmal von Blind Pools ist<br />

die fehlende Planbarkeit des Investitionsverlaufes<br />

sowie der wirtschaftlichen Entwicklung<br />

der Diamanten und der damit zusammenhängenden<br />

Rückflüsse. Darüber hinaus hängen die<br />

Prognosen vom tatsächlichen Platzierungsverlauf<br />

ab, der nicht vorhersehbar ist. Eine<br />

konkrete Prognose über die zukünftige Vermögens-,<br />

Finanz- und Ertragslage ist aufgrund des<br />

Blind-Pool Charakters nicht möglich. Die Daten<br />

der nachfolgenden Planrechnungen wurden<br />

lediglich grob geschätzt, bzw. beruhen auf den<br />

bereits abgeschlossenen Verträgen und eingeholten<br />

Kostenvoranschlägen. Aufgrund der<br />

stark eingeschränkten Planbarkeit sollte der<br />

Anleger die nachstehenden Angaben nur als<br />

beispielhaft ansehen und keine konkreten Erwartungen<br />

daran knüpfen.<br />

Planungsgrundlagen für Kosten und Auszahlungen<br />

Provisionen / Marketing / Konzeption<br />

Kosten für die Provisionen, das Marketing und<br />

die Konzeption zählen zu den Emissionskosten<br />

und betragen entsprechend der geschlossenen<br />

Verträge insgesamt 1.455.000 EUR, bei einem<br />

Fondskapital von EUR 10 Mio.<br />

30 Diamant Fonds<br />

Der Bilanzverlust resultiert aus den Gründungskosten<br />

der Gesellschaft.<br />

Zwischen GuV der PGD Projektgesellschaft Diamant<br />

GmbH für den Zeitraum 22.03.2012 bis 28.03.2012<br />

EUR<br />

1. sonstiger betrieblicher Aufwand -480<br />

2. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit<br />

-480<br />

3. Bilanzverlust -480<br />

Die Emittentin ist nicht zur Aufstellung eines<br />

Konzernabschlusses verpflichtet.<br />

Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

Für die Mittelverwendungstätigkeit während<br />

der Investitionsphase erhält der Mittelverwendungskontrolleuer<br />

vertragsgemäß eine Vergütung<br />

in Höhe von EUR 10.000, bei einem<br />

Fondskapital von EUR 10 Mio.<br />

Die laufende Vergütung für die Kontrolltätigkeit<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs beträgt<br />

0,12% des eingezahlten Stillen Gesellschaftskapitals<br />

pro Jahr und somit bei EUR 10<br />

Mio. Fondskapital EUR 12.000. Etwaige Auslagen<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs für<br />

Reisekosten o.ä. sind mit der vorgenannten<br />

Vergütung bis zu einer Höhe von EUR 3.000<br />

abgegolten. Im Jahr 2012 ermäßigt sich die<br />

Vergütung auf 50% der genannten Beträge.<br />

Laufende Steuerberatung, Erstellung und Prüfung<br />

des Jahresabschlusses, Rechtsberatung<br />

Für die Erstellung des handelsrechtlichen/steuerrechtlichen<br />

Jahresabschlusses, der<br />

Erstellung der Steuererklärung sowie der Prüfung<br />

des Jahresabschlusses der Fondsgesellschaft<br />

erhalten die zu beauftragenden Steuerberater<br />

und Wirtschaftsprüfer ein Honorar entsprechend<br />

der jeweils gültigen Honorarvereinbarung<br />

bzw. Gebührenordnung. Gleiches gilt


für die Rechtsberatung. Die Höhe dieser Kosten<br />

wurde auf EUR 25.000 geschätzt.<br />

Anlegerbetreuung<br />

Für die laufende Betreuung der Anleger erhält<br />

die <strong>Pretagus</strong> GmbH von der Beteiligungsgesellschaft<br />

insgesamt eine Vergütung in Höhe von<br />

0,25% p.a. des gezahlten stillen Gesellschaftskapitals,<br />

zzgl. Umsatzsteuer, soweit dies anfällt.<br />

Bei einem Fondskapital von EUR 10 Mio. betragen<br />

die Kosten der Anlegerbetreuung EUR<br />

25.000 jährlich.<br />

Vergütung der Geschäftsführung<br />

Im Zuge des Geschäftsführeranstellungsvertrages<br />

erhält Frau Alexandra Breuer ein jährliches<br />

Gehalt in Höhe von EUR 30.000, hinzukommen<br />

die Anteile des Arbeitgebers zur Sozialversicherung.<br />

Zusätzlich wird eine erfolgsabhängige<br />

Vergütung in Höhe von 5% des Jahresüberschusses<br />

vor der Ergebnisbeteiligung der stillen<br />

Gesellschafter und vor Steuern gezahlt. Frau<br />

Dr. Antje Krey erhält für die Geschäftsführung<br />

der Fondsgesellschaft keine laufende und keine<br />

erfolgsabhängige Vergütung.<br />

Das Beteiligungskonzept<br />

Anschaffungskosten und Abschreibungen für Tresor<br />

Zur Lagerung der Diamanten wird ein Tresor<br />

angeschafft, der wiederum in einem Tresorraum<br />

eines Sicherheitsunternehmens aufgestellt<br />

wird. Für die Anschaffung werden Auszahlungen<br />

in Höhe von EUR 5.000 (netto) geplant,<br />

die Abschreibung erfolgt linear über 20<br />

Jahre.<br />

Versicherung und Lagerung der Diamanten<br />

Die Kosten für die Lagerung und Versicherung<br />

von Diamanten wurden anhand eines vorliegenden<br />

Angebotes eines Sicherheitsunternehmens<br />

auf EUR 25.000 geschätzt.<br />

Sonstige Kosten<br />

Planbilanz PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH (Prognose)<br />

Aktiva<br />

A. Anlagevermögen<br />

B. Umlaufvermögen<br />

Summe<br />

Passiva<br />

Vorräte<br />

Guthaben bei Kreditinstituten<br />

A. Eigenkapital<br />

I. Gezeichnetes Kapital<br />

II. Bilanzverlust<br />

Für Reisen der Geschäftsleitung im Zuge des<br />

Diamanteinkaufs , Bewertungsgutachten für<br />

Diamanten und die laufende Buchhaltung wurden<br />

Kosten in Höhe von EUR 8.000 für 2012<br />

sowie EUR 12.000 für 2013 geschätzt.<br />

31.12.2012<br />

EUR<br />

31.12.2013<br />

EUR<br />

4.800 4.500<br />

9.030.000 9.030.000<br />

19.000 23.000<br />

9.053.800 9.057.500<br />

25.000 25.000<br />

-971.200 -967.500<br />

B. Verbindlichkeiten gegenüber stillen Gesellschaftern 10.000.000 10.000.000<br />

Summe<br />

9.053.800 9.057.500<br />

Diamant Fonds 31


Das Beteiligungskonzept<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur voraussichtlichen Vermögenslage (Prognose)<br />

Die Gliederung der Planbilanz für das laufende<br />

und folgende Geschäftsjahr erfolgt gemäß den<br />

gesetzlichen Bestimmungen. Für die Planbilanz<br />

wird zu Grunde gelegt, dass das geplante Emissionskapital<br />

in Höhe von 10 Mio. EUR bis zum<br />

31.12.2012 eingeworben wird und die Investitionsphase<br />

abgeschlossen werden kann. Das<br />

stille Gesellschaftskapital stellt für die Beteiligungsgesellschaft<br />

Verbindlichkeiten dar, wohingegen<br />

das Stammkapital der Gesellschaft im<br />

Eigenkapital ausgewiesen wird. Die Anschaffungskosten<br />

der erworbenen Diamanten wer-<br />

Liquiditätsplanung der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH (Prognose)<br />

1.1.-31.12.2012<br />

Nettowerte ohne Umsatzsteuer<br />

EUR<br />

Liquidität Jahresbeginn<br />

Einzahlungen<br />

32 Diamant Fonds<br />

den im Umlaufvermögen ausgewiesen. Prognosegemäß<br />

reichen die Erlöse aus 2012 nicht<br />

aus, um die Emissionskosten zu decken; es<br />

entsteht ein Jahresfehlbetrag, der zu einem<br />

Bilanzverlust führt. Im Folgejahr verringert sich<br />

der Bilanzverlust um den erwirtschafteten Jahresüberschuss.<br />

Es ist die Anschaffung eines<br />

Tresors mit zwei unabhängigen Schlössern geplant,<br />

der über 20 Jahre abgeschrieben wird.<br />

Das Guthaben bei Kreditinstituten betrifft die<br />

prognostizierte laufende Liquidität am Bilanzstichtag.<br />

1.1.-31.12.2013<br />

EUR<br />

0 19.000<br />

Gesellschaftereinlage der Fondsgesellschaft 25.000 0<br />

Stilles Gesellschaftskapital ohne Agio<br />

Agio<br />

Umsatzerlöse<br />

Summe<br />

Auszahlungen<br />

Investition in Diamanten<br />

Anschaffung Tresor<br />

Provisionen /Marketing/Konzeption<br />

Mittelverwendung Investitionsphase<br />

Mittelverwendung laufend<br />

Investorenbetreuung<br />

Versicherungen / Lagerung Diamanten<br />

10.000.000 0<br />

500.000<br />

1.000.000 900.000<br />

11.525.000 900.000<br />

9.030.000 0<br />

5.000 0<br />

1.455.000 0<br />

10.000 0<br />

6.000 12.000<br />

25.000 25.000<br />

25.000 25.000<br />

Wirtschaftsprüfung/Steuer- und Rechtsberatung 25.000 25.000<br />

Sonstige Kosten (Reisen, Gutachten, Buchhaltung)<br />

Personalkosten<br />

Wareneinkauf<br />

Summe<br />

Liquidität Jahresende<br />

8.000 12.000<br />

37.000 37.000<br />

880.000 760.000<br />

11.506.000 896.000<br />

19.000 23.000


Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur voraussichtlichen Finanzlage (Prognose)<br />

Für die Liquiditätsplanung wird zu Grunde gelegt,<br />

dass das geplante Emissionskapital in Höhe<br />

von 10 Mio. EUR zzgl. Agio bis zum<br />

31.12.2012 eingeworben wird und die Investitionsphase<br />

abgeschlossen werden kann. Die<br />

eingezahlten Mittel werden verwendet, um<br />

Diamanten zu erwerben sowie einen Tresor<br />

anzuschaffen. Weitere Auszahlungen fallen<br />

prognosegemäß für die Provisionen, die Konzeptions-<br />

und Marketinggebühr sowie die Kosten<br />

der Mittelverwendung in der Investitionsphase<br />

an. Weitere Auszahlungen betreffen die<br />

Kosten der Anlegerbetreuung, die laufende<br />

Mittelverwendung, die Personalkosten des<br />

Plan GuV der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH (Prognose)<br />

1.1.-31.12.2012<br />

EUR<br />

Umsatzerlöse<br />

Agio<br />

Wareneinsatz<br />

Personalaufwand<br />

Abschreibungen<br />

Provisionen /Marketing/Konzeption<br />

Mittelverwendung Investitionsphase<br />

Mittelverwendung laufend<br />

Investorenbetreuung<br />

Versicherungen / Lagerung Diamanten<br />

Das Beteiligungskonzept<br />

Fonds sowie Kosten für die Erstellung und die<br />

Prüfung des Jahresabschlusses.<br />

Für die Lagerung und Versicherung der Diamanten<br />

sind ebenfalls Auszahlungen geplant,<br />

die sich an eingeholten Kostenvoranschlägen<br />

orientieren.<br />

Erlöse resultieren zum einen aus dem Agio der<br />

stillen Gesellschafter und zum anderen aus<br />

dem Verkauf von Diamanten. In Höhe des Warenabgangs<br />

beim Diamantenverkauf werden<br />

neue Diamanten erworben. Auszahlungen an<br />

die stillen Gesellschafter sind in 2012 und 2013<br />

nicht geplant.<br />

1.1-31.12.2013<br />

EUR<br />

1.000.000 900.000<br />

500.000<br />

-880.000 -760.000<br />

-37.000 -37.000<br />

-200 -300<br />

-1.455.000 0<br />

-10.000 0<br />

-6.000 -12.000<br />

-25.000 -25.000<br />

-25.000 -25.000<br />

Wirtschaftsprüfung/Steuer- und Rechtsberatung -25.000 -25.000<br />

Sonstige Kosten (Reisen, Gutachten)<br />

Zinsen an stille Gesellschafter<br />

-8.000 -12.000<br />

0 0<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -971.200 3.700<br />

Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 0 0<br />

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag<br />

-971.200 3.700<br />

Bilanzverlust -971.200 -967.500<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge zur voraussichtlichen Ertragslage (Prognose)<br />

Für die Plan GuV wird zu Grunde gelegt, dass<br />

das geplante Emissionskapital in Höhe von<br />

10 Mio. EUR zzgl. Agio bis zum 31.12.2012<br />

eingeworben wird und die Investitionsphase<br />

abgeschlossen werden kann. Erlöse resultieren<br />

zum einen aus dem Agio der stillen Gesellschafter<br />

und zum anderen aus dem Verkauf<br />

von Diamanten. Im Jahr 2012 fallen zu den<br />

laufenden Kosten der Fondsgesellschaft für<br />

Versicherung und Lagerung, Anlegerbetreuung,<br />

Diamant Fonds 33


Das Beteiligungskonzept<br />

Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses,<br />

laufende Mittelverwendungskontrolle auch<br />

Emissionskosten für Vertriebsprovisionen,<br />

Marketing- und Konzeptionsgebühren sowie<br />

die Mittelverwendung in der Investitionsphase<br />

an. Personalkosten sind für die Geschäftsführe-<br />

Planzahlen<br />

Als Beteiligungsgesellschaft unterhält die<br />

Fondsgesellschaft keinen Produktionsbetrieb,<br />

sondern lediglich in geringem Umfang eine<br />

Handelstätigkeit.<br />

Annahmen und Wirkungszusammenhänge zu<br />

den Planzahlen (Prognose)<br />

Die geplanten Zahlen sind, bis auf die vertraglich<br />

geregelten bzw. geschätzten Kosten stark<br />

von der Höhe des tatsächlich eingeworbenen<br />

Kapitals sowie vom realisierbaren Investitionsprozess<br />

abhängig. Die weitere Entwicklung,<br />

Planzahlen PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH (Prognose)<br />

2012 2013<br />

EUR EUR<br />

34 Diamant Fonds<br />

rin Frau Breuer geplant, die Kosten für Abschreibungen<br />

umfassen die Abschreibung auf<br />

den Tresor.<br />

Auszahlungen an die stillen Gesellschafter sind<br />

in 2012 und 2013 nicht geplant.<br />

insbesondere hinsichtlich der Umsatzerzielung<br />

aus Handelstätigkeit hängt maßgeblich von der<br />

wirtschaftlichen Entwicklung auf dem Markt<br />

für Diamanten ab. Für die Planzahlen wird zu<br />

Grunde gelegt, dass das geplante Emissionskapital<br />

in Höhe von 10 Mio. EUR zzgl. Agio bis<br />

zum 31.12.2012 eingeworben wird und die<br />

Investitionsphase abgeschlossen werden kann.<br />

Die Höhe der Umsatzerlöse wurde grob geschätzt,<br />

unter Berücksichtigung der vertraglich<br />

geregelten und geschätzten Kosten ergibt sich<br />

das dargestellte Ergebnis der gewöhnlichen<br />

Geschäftstätigkeit.<br />

2014<br />

EUR<br />

Umsatz 1.000.000 900.000 900.000 900.000<br />

Produktion 0 0 0 0<br />

Investitionen 9.030.000 0 0 0<br />

2015<br />

EUR<br />

Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit -971.200 3.700 4.000 4.000


7 Rechtliches Konzept<br />

Rechtliches Konzept<br />

Die nachfolgende Darstellung beschreibt die wesentlichen rechtlichen Grundlagen der Emittentin<br />

und der Beteiligung, deren Einzelheiten sich aus dem Gesellschaftsvertrag sowie dem<br />

Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft ergeben. Der Inhalt dieser Verträge ist für<br />

das Gesamtverständnis des Beteiligungsangebotes zu berücksichtigen. Soweit Anleger eine<br />

rechtliche Beurteilung oder Beratung hinsichtlich des Gesellschaftsvertrages und des Vertrages<br />

zu Errichtung einer stillen Gesellschaft im Ganzen oder bezüglich einzelner Vertragsregelungen<br />

wünschen, wird empfohlen, einen rechtlichen Berater hinzuzuziehen. Weiterhin werden<br />

nachfolgend die Verträge, die für die Durchführung des Fondskonzeptes bisher abgeschlossen<br />

wurden sowie die sich aus den Verträgen ggf. ergebenen, laufenden Vergütungen<br />

dargestellt.<br />

7.1 Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

Der folgende Abschnitt soll einen Überblick<br />

über die Vereinbarungen im Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft PGD Projektgesellschaft<br />

Diamant GmbH geben. Einziger Gesellschafter<br />

der Fondsgesellschaft ist die <strong>Pretagus</strong><br />

GmbH, <strong>Hamburg</strong>. Die Anleger beteiligen sich<br />

als stille Gesellschafter an der Fondsgesellschaft<br />

– die rechtlichen Regelungen hierzu sind<br />

im Vertrag über die Errichtung einer stillen<br />

Gesellschaft getroffen. Der Gesellschaftsvertrag<br />

der Fondsgesellschaft ist in Abschnitt 11<br />

vollständig abgedruckt. Auf die dort im Einzelnen<br />

getroffenen Regelungen wird ausdrücklich<br />

verwiesen.<br />

Beteiligungsgesellschaft und Gegenstand<br />

Die Beteiligungsgesellschaft wurde am<br />

22.03.2012 ins Handelsregister eingetragen<br />

und gegründet. Es handelt sich um eine Gesellschaft<br />

mit beschränkter Haftung (GmbH) nach<br />

deutschem Recht. Die Firma der Gesellschaft<br />

lautet PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH,<br />

sie hat ihren Sitz in <strong>Hamburg</strong> und ist auf unbestimmte<br />

Zeit gegründet.<br />

Gegenstand des Unternehmens ist das Halten<br />

und Verwalten von eigenem Vermögen, der<br />

Erwerb von und der Handel mit Diamanten<br />

sowie die Aufnahme von stillen Gesellschaftern<br />

zur Finanzierung des Geschäftszweckes.<br />

Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben,<br />

die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar<br />

oder mittelbar zu dienen geeignet<br />

sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen<br />

Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen<br />

erwerben und Zweigniederlassungen<br />

im In- und Ausland errichten.<br />

Gezeichnetes Kapital und Gesellschafter<br />

Das gezeichnete Kapital der Gesellschaft beträgt<br />

EUR 25.000 und wurde vollständig durch<br />

die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong> übernommen.<br />

Das gezeichnete Kapital wurde in voller Höhe<br />

eingezahlt, es gibt keine ausstehenden Einlagen.<br />

Geschäftsanteile und Verfügungen über Geschäftsanteile<br />

Bei der Art des Anteils der Beteiligungsgesellschaft<br />

handelt es sich um einen GmbH Anteil.<br />

Die Verfügung über Geschäftsanteile, insbesondere<br />

deren Abtretung oder Verpfändung,<br />

bedarf eines zustimmenden Gesellschafterbe-<br />

Diamant Fonds 35


Rechtliches Konzept<br />

schlusses, falls die Gesellschaft mehr als einen<br />

Gesellschafter hat. Mehrere Geschäftsanteile<br />

eines Gesellschafters, auf die die Einlagen voll<br />

erbracht sind, können mit dessen Zustimmung<br />

durch Gesellschafterbeschluss zusammengelegt<br />

werden. Geschäftsanteile oder Teile davon<br />

können mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters<br />

durch Gesellschafterbeschluss<br />

gegen Abfindung eingezogen werden.<br />

Geschäftsführung und Vertretung<br />

Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.<br />

Falls die Gesellschaft mehrere<br />

Geschäftsführer hat, soll ein Geschäftsführer<br />

möglichst die Qualifikation eines Diamantgutachters<br />

haben. Scheidet ein Geschäftsführer<br />

mit der Qualifikation des Diamantgutachters<br />

aus, soll möglichst innerhalb von sechs Wochen<br />

ein neuer Geschäftsführer mit gleicher Qualifikation<br />

bestellt werden.<br />

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er<br />

die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer<br />

bestellt, so wird die Gesellschaft<br />

durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich<br />

oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam<br />

mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter<br />

können allen oder einzelnen Geschäftsführern<br />

durch Beschluss Einzelvertretungsbefugnis<br />

erteilen. Durch Gesellschafterbeschluss<br />

können alle oder einzelne<br />

Geschäftsführer von den Beschränkungen des<br />

§ 181 BGB befreit werden. Die vorstehenden<br />

Bestimmungen gelten entsprechend für Liquidatoren.<br />

Die Geschäftsführer sind an das Gesetz, diesen<br />

Gesellschaftsvertrag und die Weisungen der<br />

Gesellschafter gebunden. Die Gesellschafter<br />

können durch Beschluss eine Geschäftsordnung<br />

für die Geschäftsführung erlassen und<br />

dadurch insbesondere anordnen, dass die Geschäftsführer<br />

die darin bestimmten Geschäfte<br />

oder Geschäftsarten nur mit ihrer vorherigen<br />

Zustimmung vornehmen dürfen.<br />

36 Diamant Fonds<br />

Geschäftsjahr und Jahresabschluss<br />

Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das Kalenderjahr.<br />

Das erste Geschäftsjahr beginnt mit<br />

der Gründung der Gesellschaft und endet mit<br />

Ablauf des 31. Dezember des gleichen Jahres.<br />

Die Geschäftsführer haben innerhalb der gesetzlichen<br />

Fristen den Jahresabschluss (Bilanz<br />

nebst Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang)<br />

und ggf. den Lagebericht für das abgelaufene<br />

Geschäftsjahr aufzustellen und der<br />

Gesellschafterversammlung mit ihrem Ergebnisverwendungsvorschlag<br />

vorzulegen.<br />

Der Jahresabschluss soll je nach Beschluss der<br />

Gesellschafterversammlung von einem Wirtschaftsprüfer<br />

entweder prüferisch durchgesehen<br />

oder geprüft werden.<br />

Die Gesellschafter haben innerhalb der gesetzlichen<br />

Fristen über die Feststellung des Jahresabschlusses<br />

und die Ergebnisverwendung zu<br />

beschließen.<br />

Wettbewerbsverbote<br />

Die Gesellschafter unterliegen keinem Wettbewerbsverbot<br />

gegenüber der Gesellschaft. Ein<br />

Entgelt ist für diese Freiheit von einem Wettbewerbsverbot<br />

nicht zu zahlen. Auch die Geschäftsführer<br />

unterliegen grundsätzlich keinem<br />

Wettbewerbsverbot, es sei denn, der Anstellungsvertrag<br />

des Geschäftsführers bestimmt<br />

etwas anderes.<br />

Sonstige Bestimmungen<br />

Die Gesellschaft trägt ihren Gründungsaufwand<br />

(Notar- und Handelsregistergebühren, Kosten<br />

der Bekanntmachung und Gründungsberatung)<br />

bis zur Höhe von € 2.500,00. Die Bekanntmachungen<br />

der Gesellschaft erfolgen im elektronischen<br />

Bundesanzeiger.


7.2 Von den gesetzlichen Regelungen abweichende<br />

Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages der Fondsgesellschaft<br />

Der Gesellschaftsvertrag der Fondsgesellschaft<br />

PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />

weicht von den anzuwendenden gesetzlichen<br />

Vorschriften, insbesondere denen des GmbH-<br />

Gesetzes (GmbHG) und des Handelsgesetzbuches<br />

(HGB) wie folgt ab:<br />

Nach dem GmbHG wird die Gesellschaft durch<br />

ihre Geschäftsführer vertreten, es sei denn,<br />

dass der Gesellschaftsvertrag etwas anderes<br />

bestimmt. Nach dem Gesellschaftsvertrag der<br />

PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH hat<br />

die Gesellschaft einen oder mehrere Geschäftsführer.<br />

Ist nur ein Geschäftsführer bestellt,<br />

so vertritt dieser die Gesellschaft allein,<br />

sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so<br />

kann die Gesellschaft auch durch zwei Geschäftsführer<br />

oder einen Geschäftsführer gemeinsam<br />

mit einem Prokuristen vertreten<br />

werden. Die Gesellschafterversammlung kann<br />

auch beim Vorhandensein mehrerer Ge-<br />

7.3 Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

Vorbemerkung<br />

Die Emittentin, PGD Projektgesellschaft Diamant<br />

GmbH, beabsichtigt, mit einer Vielzahl<br />

von stillen Gesellschaftern stille Gesellschaften<br />

einzugehen. Die von den stillen Gesellschaftern<br />

geleisteten Einlagen werden insbesondere<br />

dazu verwendet, Diamanten zu erwerben und<br />

zu lagern sowie diese mit dem Ziel der Wertsteigerung<br />

zu halten bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

zu verkaufen und zu handeln.<br />

Begründung der Stillen Gesellschaft und Einlage<br />

Der Stille Gesellschafter beteiligt sich jeweils<br />

zum ersten Kalendertag eines Monats als stiller<br />

Gesellschafter der Emittentin. Die Mindesteinlage<br />

beträgt EUR 5.000, höhere Beträge müs-<br />

Rechtliches Konzept<br />

schäftsführer Alleinvertretungsbefugnis erteilen.<br />

Sie kann Geschäftsführer von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreien. Abweichend<br />

vom GmbHG verfügt der Gesellschaftsvertrag,<br />

dass bei Vorhandensein von mehreren<br />

Geschäftsführern ein Geschäftsführer die<br />

Qualifikation eines Diamantgutachters haben<br />

soll sowie, dass bei Ausscheiden des Geschäftsführers<br />

mit dieser Qualifikation innerhalb<br />

von 6 Wochen ein neuer Geschäftsführer<br />

mit dieser Qualifikation bestellt werden soll.<br />

Derzeit sind zwei Geschäftsführer bestellt.<br />

Frau Dr. Antje Krey ist einzelvertretungsberechtigt<br />

und von den Bestimmungen des § 181<br />

BGB befreit. Frau Alexandra Breuer ist Diamantgutachterin<br />

und vertritt die Gesellschaft<br />

gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer<br />

oder Prokuristen. Sie ist nicht von den<br />

Bestimmungen des § 181 BGB befreit.<br />

sen ohne Rest durch 1.000 teilbar sein. Zusätzlich<br />

ist ein Agio in Höhe von 5% auf die Einlage<br />

zu leisten. Das Wirksamwerden der Beteiligung<br />

ist aufschiebend bedingt durch die vollständige<br />

Einzahlung der Einlage jeweils bis zum 15. des<br />

Vormonats auf das Mittelverwendungskonto.<br />

Die Einlage des stillen Gesellschafters wird<br />

entsprechend dem Investitionsplan investiert.<br />

Der Investitionsprozess soll innerhalb von 90<br />

Tagen nach dem Begründungsdatum<br />

abgeschlossen sein.<br />

Sobald das Kapital der stillen Gesellschafter<br />

investiert ist, erfolgt die Deckung der<br />

laufenden Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

aus erwirtschafteten Erträgen oder dem<br />

Kapital der stillen Gesellschafter. Die Mittel zur<br />

Deckung der Gesellschaftskosten können auch<br />

Diamant Fonds 37


Rechtliches Konzept<br />

durch einen Verkauf von Diamanten beschafft<br />

werden.<br />

Geschäftsführung und Datenverarbeitung<br />

Zur Geschäftsführung ist allein die Beteiligungsgesellschaft<br />

befugt.<br />

Die personenbezogenen Daten der Anleger<br />

werden elektronisch verarbeitet und dürfen<br />

unter Beachtung der Datenschutzgesetze zur<br />

Verwaltung der Anleger an beauftragte Unternehmen<br />

geleitet werden.<br />

Jahresabschluss und Kontrollrechte<br />

Die Fondsgesellschaft stellt jährlich den Jahresabschluss<br />

auf und lässt diesen prüfen. Der geprüfte<br />

Jahresabschluss wird dem stillen Gesellschafter<br />

zugeleitet. Jährlich, spätestens zum<br />

28.2. eines jeden Jahres erstellt die Gesellschaft<br />

einen schriftlichen Bericht zur Entwicklung<br />

der Gesellschaft. In diesem Bericht ist<br />

auch ein Bericht des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

über dessen Kontrolltätigkeit enthalten.<br />

Haftung<br />

Die Haftung der Anleger ist auf die geleistete<br />

Einlage zzgl. Agio beschränkt. Eine Nachschusspflicht<br />

besteht nicht.<br />

Beteiligung am Ergebnis<br />

Die stillen Gesellschafter sind am Gewinn und<br />

Verlust der Fondsgesellschaft beteiligt, sie erhalten<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung. Die<br />

erfolgsabhängige Vergütung der stillen Gesellschafter<br />

stellt für die Fondsgesellschaft Zinsaufwand<br />

dar. Für die Ergebnisbeteiligung des<br />

stillen Gesellschafters ist vom handelsrechtlichen<br />

Jahresüberschuss vor Steuern auszugehen,<br />

der sich vor Berücksichtigung des Ergebnisanteils<br />

der stillen Gesellschafter ergibt. Von<br />

dieser Ergebnisgröße erhalten die stillen Ge-<br />

38 Diamant Fonds<br />

sellschafter einen Anteil von 85%. Der Teil der<br />

Provisionen im Rahmen der Emissionskosten,<br />

der neben dem Agio gezahlt wird, wird für die<br />

Gewinnbeteiligung der stillen Gesellschafter<br />

wie ein Rechnungsabgrenzungsposten behandelt<br />

und anteilig über die Fondslaufzeit verteilt.<br />

Die erfolgsabhängige Vergütung wird anteilig<br />

im Verhältnis der Kapitalkonten der stillen Gesellschafter<br />

verteilt. Bei einer unterjährigen Begründung<br />

oder Beendigung der stillen Gesellschaft<br />

werden die Beteiligungsentgelte pro<br />

rata temporis ermittelt.<br />

Scheidet ein stiller Gesellschafter vor dem Ende<br />

der Fondslaufzeit aus, wird der auf ihn entfallene<br />

Teil dieses Rechnungsabgrenzungspostens<br />

aufgelöst und dem Verrechnungskonto<br />

belastet. Dieser Teil der Provisionskosten wird<br />

den stillen Gesellschaftern im Rahmen der<br />

Ergebnisbeteiligung vollständig zugewiesen,<br />

auch wenn die stillen Gesellschafter am Jahresüberschuss<br />

nur anteilig partizipieren.<br />

Positive Überschüsse werden an die stillen<br />

Gesellschafter ausgezahlt. Negative Überschüsse<br />

werden dem Verrechnungskonto belastet.<br />

Spätere positive Überschüsse werden<br />

solange dem Verrechnungskonto gutgeschrieben,<br />

bis es ausgeglichen ist. Darüber hinaus<br />

gehende Gewinnbeteiligungen werden an die<br />

stillen Gesellschafter ausgezahlt.<br />

Eine ggfs. anfallende Kapitalertragssteuer auf<br />

den Gewinnanteil wird von der Beteiligungsgesellschaft<br />

einbehalten und an das Finanzamt<br />

abgeführt, dies gilt auch bei einer eventuellen<br />

Kirchensteuer des Anlegers.<br />

An dem Ergebnis schwebender Geschäfte und<br />

an etwaigen stillen Reserven oder einem Geschäftswert<br />

nimmt der stille Gesellschafter<br />

nicht teil.<br />

Beendigung der stillen Gesellschaft<br />

Die stille Gesellschaft endet automatisch am<br />

31.12.2020. Eine frühere Kündigung ist möglich<br />

und zwar nach Ablauf von 12 Monaten seit


dem Begründungsdatum. Die Kündigungsfrist<br />

beträgt 3 Monate zum Quartalsende. Für die<br />

Abwicklung der ordentlichen Kündigung durch<br />

den stillen Gesellschafter erhebt die Beteiligungsgesellschaft<br />

eine Gebühr in Höhe von 2%<br />

der Einlage.<br />

Beide Vertragsparteien haben das Recht zur<br />

außerordentlichen Kündigung der stillen Gesellschaft.<br />

Der stille Gesellschafter nimmt am Gewinn der<br />

Beteiligungsgesellschaft im Jahr des Ausscheidens<br />

anteilig teil. Eventuelle Wertsteigerungen<br />

und Wertminderungen des Diamantenportfolios<br />

sind anteilig zu realisieren, in dem das Diamantenportfolio<br />

entsprechend der Rapaport-<br />

Liste bewertet wird.<br />

Eine Auflösung der Beteiligungsgesellschaft,<br />

eine Rückabwicklung des Fonds sowie die<br />

Übertragung der stillen Gesellschaft führen<br />

ebenso wie eine Kündigung zur Beendigung der<br />

stillen Gesellschaft. Sowohl eine Rückabwicklung<br />

des Fonds als auch eine Auflösung der<br />

Fondsgesellschaft können ohne vorherige Mitwirkung<br />

des stillen Gesellschafters beschlossen<br />

werden.<br />

Auszahlung nach Kündigung der stillen Gesellschaft<br />

Ab einer Beteiligungssumme von EUR 10.000<br />

kann der stille Gesellschafter zwischen einer<br />

Auszahlung in Geld oder Diamanten wählen.<br />

Die Wertermittlung basiert hierbei auf der<br />

Rapaport-Liste zzgl. 15%. Anfallende Steuern<br />

auf den Gewinnanteil und die Umsatzsteuer<br />

auf den Gesamtbetrag der Diamanten werden<br />

bei der Auszahlung mindernd berücksichtigt.<br />

Eventuelle Kosten für Transport und Versicherung<br />

der Diamanten ab der Lagerstätte bis zur<br />

Aushändigung an den stillen Gesellschafter<br />

trägt der stille Gesellschafter.<br />

Der Wunsch nach einer Auszahlung in Diamanten<br />

ist der Beteiligungsgesellschaft mit der<br />

Rechtliches Konzept<br />

Kündigung schriftlich mitzuteilen. Spätestens<br />

drei Wochen vor dem Ausscheiden des stillen<br />

Gesellschafters unterbreitet die Beteiligungsgesellschaft<br />

dem stillen Gesellschafter einen<br />

konkreten Vorschlag zur Auszahlung in Diamanten.<br />

Der stille Gesellschafter ist nicht verpflichtet,<br />

die konkret vorgeschlagenen Diamanten<br />

als Auszahlung zu akzeptieren. Lehnt er<br />

diese Diamanten ab, kann er jedoch lediglich<br />

eine Auszahlung in Geld verlangen. Seine Entscheidung,<br />

ob er die Diamanten akzeptiert<br />

oder nicht, muss der stille Gesellschafter der<br />

Beteiligungsgesellschaft innerhalb von zwei<br />

Wochen schriftlich mitteilen.<br />

Die Auszahlung des Kapitalbetrages bzw. die<br />

Auszahlung in Diamanten soll innerhalb von<br />

4 Wochen nach dem Ausscheiden des stillen<br />

Gesellschafters stattfinden.<br />

Für die Abwicklung der ordentlichen Kündigung<br />

durch den stillen Gesellschafters erhebt die<br />

Beteiligungsgesellschaft eine Gebühr in Höhe<br />

von 2% der Einlage. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

darf die Gebühr mit dem Auszahlungsbetrag<br />

verrechnen.<br />

Auszahlung nach Ablauf der stillen Gesellschaft<br />

Ab einer Beteiligungssumme von EUR 10.000<br />

kann der stille Gesellschafter zwischen einer<br />

Auszahlung in Geld oder Diamanten wählen.<br />

Die Wertermittlung basiert hierbei auf der<br />

Rapaport-Liste zzgl. 15%. Anfallende Steuern<br />

auf den Gewinnanteil und die Umsatzsteuer<br />

auf den Gesamtbetrag der Diamanten werden<br />

bei der Auszahlung mindernd berücksichtigt.<br />

Eventuelle Kosten für Transport und Versicherung<br />

der Diamanten ab der Lagerstätte bis zur<br />

Aushändigung an den stillen Gesellschafter<br />

trägt der stille Gesellschafter.<br />

Der Wunsch nach einer Auszahlung in Diamanten<br />

ist der Beteiligungsgesellschaft 12 Monate<br />

vor dem Ablaufdatum schriftlich mitzuteilen.<br />

Spätestens drei Monate vor dem Ablaufdatum<br />

unterbreitet die Beteiligungsgesellschaft dem<br />

Diamant Fonds 39


Rechtliches Konzept<br />

stillen Gesellschafter einen konkreten Vorschlag<br />

zur Auszahlung in Diamanten.<br />

Der stille Gesellschafter ist nicht verpflichtet,<br />

die konkret vorgeschlagenen Diamanten als<br />

Auszahlung zu akzeptieren. Lehnt er diese Diamanten<br />

ab, kann er jedoch lediglich eine Auszahlung<br />

in Geld verlangen. Seine Entscheidung,<br />

ob er die Diamanten akzeptiert oder nicht,<br />

muss der stille Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />

innerhalb von zwei Wochen<br />

schriftlich mitteilen.<br />

Die Auszahlung in Geld oder Diamanten soll<br />

innerhalb von 6 Monaten nach dem Ablaufdatum,<br />

jedoch spätestens innerhalb von 14 Tagen<br />

nach der Feststellung des Jahresabschlusses<br />

geleistet werden.<br />

7.4 Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 27.3.2012 einen<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag mit der PKF<br />

UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Oldenburg<br />

geschlossen. Inhalt des Mittelverwendungskontrollvertrages<br />

ist die formale Mittelverwendungskontrolle<br />

und Mittelfreigabe während<br />

der Investitionsphase sowie die Mittelverwendungskontrolle<br />

während der gesamten<br />

Fondslaufzeit.<br />

Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

Während der Investitionsphase gibt der Mittelverwendungskontrolleur<br />

die Anlegergelder/Treuhandgelder<br />

gemäß den im Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

und in diesem <strong>Prospekt</strong><br />

genannten Bedingungen nach schriftlicher<br />

Aufforderung der Fondsgesellschaft frei und<br />

veranlasst die Zahlungen. Verfügungsberechtigt<br />

über das Mittelverwendungskonto ist allein<br />

der Mittelverwendungskontrolleur; Zahlungsanweisungen<br />

bedürfen der Freigabe von<br />

zwei zeichnungsberechtigten Personen. Die<br />

40 Diamant Fonds<br />

Verfügungen über den stillen Gesellschaftsanteil<br />

Verfügungen, wie z.B. eine Übertragung oder<br />

Belastung, sowie die Begründung von Treuhandverhältnissen<br />

oder Unterbeteiligungen<br />

sind jederzeit zulässig. Sie bedürfen der vorherigen<br />

schriftlichen Zustimmung durch die Beteiligungsgesellschaft,<br />

die jedoch nur aus wichtigem<br />

Grund versagt werden darf.<br />

Beirat<br />

Ein Beirat der stillen Gesellschafter ist nicht<br />

vorgesehen.<br />

Fondsgesellschaft ist nicht verfügungsberechtigt.<br />

Darüber hinaus übt der Mittelverwendungskontrolleur<br />

weitere Kontrolltätigkeiten aus. Der<br />

Mittelverwendungskontrolleur überwacht die<br />

Ein- und Auslagerung von Diamanten in/aus<br />

dem Lagerort durch eine Inventur mittels Abgleich<br />

von Identifikationsnummern für Diamanten<br />

zwischen den Kauf- und Verkaufsverträgen<br />

sowie den Zertifikaten. Eine Überwachung der<br />

Transporte zum oder vom Lagerort sowie eine<br />

Überprüfung der Qualität der Diamanten findet<br />

nicht statt. Über jede Ein- und Auslagerung ist<br />

von den Parteien unverzüglich ein Protokoll zu<br />

fertigen, welches den Urkundenabgleich sowie<br />

die handelnden Personen der Parteien dokumentiert.<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur wird zum<br />

Ende eines jeden Geschäftsjahres eine Inventur<br />

des Diamantenbestandes durchführen sowie<br />

Einsicht in die Unterlagen der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu Handelsaktivitäten nehmen. Im<br />

Zuge der Einsichtnahme in die Unterlagen der


Beteiligungsgesellschaft zu Handelsaktivitäten<br />

prüft der Mittelverwendungskontrolleur die<br />

fortgesetzte Einhaltung der Investitionskriterien<br />

lt. Verkaufsprospekt. Über das Ergebnis<br />

der Prüfung wird der Mittelverwendungskontrolleur<br />

einen schriftlichen Bericht erstellen<br />

und diesen der Beteiligungsgesellschaft jeweils<br />

bis zum 15.01. eines Jahres zuleiten.<br />

Weitere Regelungen des Vertrages<br />

Der Mittelverwendungskontrolleur erhält für<br />

seine Tätigkeit in der Investitionsphase von der<br />

Beteiligungsgesellschaft eine Vergütung in<br />

Höhe von 0,1 % des eingeworbenen Emissionskapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die<br />

Vergütung ist auf volle TEUR aufzurunden. Die<br />

Vergütung ist monatlich in Abhängigkeit des<br />

unwiderruflich eingezahlten Kapitals zur Zahlung<br />

fällig. Die Vergütung für die sonstige Kontrolltätigkeit<br />

beträgt 0,12% des eingezahlten<br />

7.5 Vertriebs-, Konzeptions- und Marketingvertrag<br />

Die Fondsgesellschaft hat am 27.3.2012 mit der<br />

<strong>Pretagus</strong> GmbH einen Vertriebs-, Konzeptions-<br />

und Marketingvertrag geschlossen. Die<br />

<strong>Pretagus</strong> GmbH erbringt für die Beteiligungsgesellschaft<br />

insbesondere die folgenden Leistungen:<br />

Die Vermittlung von Verträgen zur Errichtung/Begründung<br />

einer stillen Gesellschaft<br />

zwischen dem geworbenen Anleger und der<br />

Beteiligungsgesellschaft, Erstellung und Herausgabe<br />

der für die Vermittlung von Stillen<br />

Einlagen erforderlichen Unterlagen; hierzu<br />

gehört neben dem Informationsmaterial über<br />

das Investitionsangebot nebst Anlagen auch<br />

ein Vertrag, mit dem zwischen dem Anleger<br />

und der Beteiligungsgesellschaft eine stille<br />

Gesellschaft errichtet wird sowie weiterhin die<br />

Entgegennahme und Prüfung der eingehenden<br />

stillen Gesellschaftsverträge und die Weiterlei-<br />

Rechtliches Konzept<br />

Stillen Gesellschaftskapitals pro Jahr und ist<br />

jeweils am Ende eines Quartals fällig. Etwaige<br />

Auslagen des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

für Reisekosten o.ä. sind mit der vorgenannten<br />

Vergütung bis zu einer Höhe von 3.000 EUR<br />

abgegolten. Höhere Reisekosten sind nachzuweisen<br />

und werden von der Beteiligungsgesellschaft<br />

ersetzt. Im Jahr 2012 ermäßigt sich die<br />

Vergütung auf 50% der genannten Beträge und<br />

die Vergütung ist am 31.12.2012 fällig. Ab dem<br />

Jahr 2014 steigt die Vergütung um jährlich 2%.<br />

Zu den vorgenannten Vergütungen kommt die<br />

gesetzliche Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.<br />

Der Gesamtbetrag der Vergütung für den Mittelverwendungskontrolleur<br />

beläuft sich auf<br />

EUR 119.000.<br />

Die Rechtsgrundlage der Tätigkeit des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

bildet der zwischen<br />

ihm und der Fondsgesellschaft geschlossene<br />

Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />

tung an die Beteiligungsgesellschaft zwecks<br />

Annahme und Dokumentation.<br />

Die <strong>Pretagus</strong> GmbH erhält für die Konzeption<br />

des Produkts sowie die Erstellung sämtlicher<br />

erforderlicher Verträge eine einmalige Konzeptionsgebühr<br />

in Höhe von EUR 45.000 sowie<br />

für die Drucklegung des <strong>Prospekt</strong>es und das<br />

Produktmarketing eine Vergütung in Höhe von<br />

EUR 80.000. Die Vergütung für die Konzeption<br />

ist mit der Gestattung der Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospektes durch die BaFin fällig, die<br />

Vergütung für <strong>Prospekt</strong>druck und Marketing ist<br />

mit Vorlage des gedruckten Verkaufsprospektes<br />

fällig.<br />

Die <strong>Pretagus</strong> GmbH erhält für die Vermittlung<br />

von stillem Gesellschaftskapital eine Provision<br />

in Höhe von 8,3 % der aufgrund der Vermittlung<br />

von stillen Gesellschaftern bei der Gesellschaft<br />

eingezahlten stillen Einlagen (Abschluss-<br />

Diamant Fonds 41


Rechtliches Konzept<br />

provision) sowie das vereinnahmte Agio. Die<br />

Vergütung ist verdient, wenn der von dem<br />

stillen Gesellschafter unwiderruflich unterzeichnete<br />

stille Gesellschaftsvertrag von der<br />

Gesellschaft angenommen worden und die<br />

bedungene stille Einlage auf dem dafür vorgesehenen<br />

Konto der Gesellschaft bzw. des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

eingegangen ist.<br />

Die Abschlussprovision ist monatlich zu zahlen.<br />

Zu den Gebühren und Provisionen ist jeweils<br />

die darauf etwaig entfallende Umsatzsteuer in<br />

jeweils gesetzlich geltender Höhe zu zahlen,<br />

soweit diese anfällt.<br />

<strong>Pretagus</strong> und/oder seine jeweiligen Mitarbeiter,<br />

Geschäftsführer und Beauftragten sowie<br />

die von ihm eingeschalteten Dritten haften nur<br />

bei schuldhafter Verletzung von wesentlichen<br />

7.6 Kaufoption für Diamanten<br />

Am 26.3.2012 wurde zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und einem internationalen<br />

Handelsunternehmen ein Kaufoptionsvertrag<br />

geschlossen. Gegenstand des Vertrages ist die<br />

Option zur Lieferung von Diamanten an die<br />

Beteiligungsgesellschaft im Umfang von<br />

EUR 1 Mio., aufgeteilt auf vier Tranchen zu je<br />

EUR 250.000. Nähere Angaben zu diesem Ver-<br />

7.7 Laufende Vergütungen<br />

Vergütung des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

Die laufende Vergütung für die Kontrolltätigkeit<br />

des Mittelverwendungskontrolleurs beträgt<br />

0,12% des eingezahlten Stillen Gesellschaftskapitals<br />

pro Jahr und ist jeweils am<br />

31.12. eines Jahres fällig. Etwaige Auslagen des<br />

Mittelverwendungskontrolleurs für Reisekosten<br />

o.ä. sind mit der vorgenannten Vergütung<br />

bis zu einer Höhe von 3.000 EUR abgegolten.<br />

Höhere Reisekosten sind nachzuweisen und<br />

werden von der Beteiligungsgesellschaft ersetzt.<br />

Im Jahr 2012 ermäßigt sich die Vergütung<br />

auf 50% der genannten Beträge. Ab dem Jahr<br />

42 Diamant Fonds<br />

Pflichten, wenn durch die Verletzungshandlung<br />

die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet<br />

ist (insbesondere bei Verletzung von einer Kardinalpflicht).<br />

Vertragspflichten sind Kardinalpflichten,<br />

wenn ihre Erfüllung die ordnungsgemäße<br />

Durchführung des Vertrages erst ermöglicht<br />

und wenn der Vertragspartner auf<br />

ihre Einhaltung regelmäßig vertraut und vertrauen<br />

darf. Dasselbe gilt für eine Haftung für<br />

Schäden, die auf der Verletzung des Lebens,<br />

des Körpers, der Gesundheit oder der Freiheit<br />

beruhen. In allen anderen Fällen ist die Haftung<br />

von <strong>Pretagus</strong> auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit<br />

sowie auf den typischen und vorhersehbaren<br />

Schaden beschränkt.<br />

trag können nicht gemacht werden, da eine<br />

Verschwiegenheitserklärung enthalten ist, die<br />

es den Vertragsparteien unter Androhung einer<br />

Strafe von EUR 50.000 nicht gestattet, konkrete<br />

vertragliche Absprachen bekannt zu geben.<br />

Der Kaufoptionsvertrag liegt dem Mittelverwendungskontrolleur<br />

vor.<br />

2014 steigt die Vergütung um jährlich 2%. Zu<br />

den vorgenannten Beträgen kommt die gesetzliche<br />

Umsatzsteuer, soweit diese anfällt.<br />

Laufende Steuerberatung, Erstellung und Prüfung<br />

des Jahresabschlusses, Rechtsberatung<br />

Für die Erstellung des handelsrechtlichen/steuerrechtlichen<br />

Jahresabschlusses, der<br />

Erstellung der Steuererklärung sowie der Prüfung<br />

des Jahresabschlusses der Fondsgesellschaft<br />

erhalten die zu beauftragenden Steuerberater<br />

und Wirtschaftsprüfer ein Honorar entsprechend<br />

der jeweils gültigen Honorarverein-


arung bzw. Gebührenordnung. Gleiches gilt<br />

für die Rechtsberatung der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Anlegerbetreuung<br />

Für die laufende Betreuung der Anleger erhält<br />

die <strong>Pretagus</strong> GmbH von der Beteiligungsgesellschaft<br />

insgesamt eine Vergütung in Höhe von<br />

0,25% p.a. des gezahlten stillen Gesellschaftskapitals<br />

zzgl. Umsatzsteuer, soweit dies anfällt.<br />

Die Vergütung für die Anlegerbetreuung ist im<br />

Jahr 2012 am Ende des Geschäftsjahres fällig,<br />

in den Folgejahren jeweils am Ende eines Kalenderquartals.<br />

Vergütung der Geschäftsführung<br />

Im Zuge des Geschäftsführeranstellungsvertrages<br />

erhält Frau Alexandra Breuer ein jährliches<br />

Gehalt in Höhe von EUR 30.000. Zusätzlich wird<br />

eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von<br />

5% des Jahresüberschusses vor der Ergebnisbeteiligung<br />

der stillen Gesellschafter und vor<br />

Steuern gezahlt. Frau Dr. Antje Krey erhält für<br />

die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft<br />

keine laufende und keine erfolgsabhängige<br />

Vergütung.<br />

Weitere laufende Kosten<br />

Rechtliches Konzept<br />

Neben den genannten Kosten trägt die Fondsgesellschaft<br />

die ihr im Rahmen des Geschäftsbetriebes<br />

entstehenden weiteren laufenden<br />

Kosten. Hierzu zählen insbesondere Kosten für<br />

die Buchführung sowie die Erstellung und<br />

Prüfung des Jahresabschlusses, Kosten für die<br />

Erfüllung der Berichts- und Publikationspflichten,<br />

Kosten der steuerlichen und<br />

rechtlichen Beratung und Vertretung, Kosten<br />

für die Erfüllung steuerlicher Pflichten<br />

(ausgenommen Steuerschulden der Gesellschafter),<br />

Kosten der Lagerung und<br />

Versicherung von Diamanten, Kosten des<br />

Erwerbs und des Verkaufs von Diamanten,<br />

Kosten der Wertermittlung der Diamanten<br />

sowie Kosten für das Personal der<br />

Beteiligungsgesellschaft.<br />

Diamant Fonds 43


Steuerliche Grundlagen<br />

8 Steuerliche Grundlagen<br />

Dieses Kapitel stellt die wesentlichen Grundlagen der steuerlichen Konzeption der Vermögensanlage<br />

sowie die steuerlichen Konsequenzen aus der Beteiligung an der Fondsgesellschaft<br />

PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH dar.<br />

Allgemeines<br />

Die Ausführungen zu den wesentlichen steuerlichen<br />

Grundlagen der Konzeption des Fonds<br />

berücksichtigen das zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

aktuelle Steuerrecht bezogen<br />

auf die Steuerarten Einkommensteuer, Körperschaftsteuer,<br />

Gewerbesteuer, Erbschaft- und<br />

Schenkungsteuer sowie Umsatzsteuer.<br />

Es wird davon ausgegangen, dass sich entsprechend<br />

dem Fondskonzept ausschließlich natürliche<br />

Personen als stille Gesellschafter an der<br />

Fondsgesellschaft beteiligen, die die Beteiligung<br />

unmittelbar im Privatvermögen halten.<br />

Die steuerliche Behandlung, falls eine stille Beteiligung<br />

im Betriebsvermögen gehalten wird,<br />

weicht wesentlich von der Behandlung privater<br />

Beteiligungen ab.<br />

44 Diamant Fonds<br />

Es wird davon ausgegangen, dass alle stillen<br />

Gesellschafter als Steuerinländer zu behandeln<br />

sind und damit der unbeschränkten Steuerpflicht<br />

in Deutschland unterliegen. Die Darstellung<br />

kann jedoch nicht sämtliche steuerlichen<br />

Auswirkungen des stillen Gesellschafters<br />

berücksichtigen, die sich aus dem persönlichen<br />

Umfeld des Anlegers ergeben.<br />

Eventuelle Änderungen der steuerlichen Rahmenbedingungen<br />

während der Laufzeit der<br />

Fondsgesellschaft und der Fondsprodukte können<br />

die steuerliche Beurteilung der Fondskonzeption<br />

beeinflussen. Diese Änderungen können<br />

auf künftigen Gesetzesänderungen, einer<br />

Änderung der einschlägigen Rechtsprechung<br />

oder der aktuellen Verwaltungsauffassungen<br />

der Finanzbehörden beruhen.<br />

8.1 Besteuerung des stillen Gesellschafters im Rahmen des Fondsproduktes<br />

Abgeltungssteuer (inklusive Solidaritätszuschlag)<br />

Beim vorliegenden Fondsprodukt sind die stillen<br />

Gesellschafter als typisch stille Gesellschafter<br />

zu qualifizieren.<br />

Da der stille Gesellschafter die Beteiligung annahmegemäß<br />

in seinem Privatvermögen hält,<br />

sind die daraus erzielten Einkünfte als solche<br />

aus Kapitalvermögen zu qualifizieren (§ 2 Abs.<br />

1 Nr. 5 EStG i.V.m. § 20 Abs. 1 Nr. 4 EStG). Dies<br />

gilt auch für die Gewinnanteile, die seinem<br />

Kapital- bzw. Verrechnungskonto gutgeschrieben<br />

werden, um vorherige Verluste auszugleichen.<br />

Die Einkünfte unterliegen der Abgeltungsteuer<br />

nach § 32d Abs. 1 EStG in Höhe von derzeit<br />

25% zzgl. Solidaritätszuschlag von derzeit 5,5%<br />

des Betrages der Abgeltungssteuer sowie eventueller<br />

Kirchensteuer.<br />

Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen<br />

erfolgt auf Ebene der Anleger als Überschuss<br />

der Einnahmen über die Werbungskosten.<br />

Ein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten<br />

des stillen Gesellschafters ist nicht zulässig.<br />

Als Werbungskosten kann lediglich ein Betrag<br />

in Höhe von EUR 801 abgezogen werden (Sparerpauschbetrag).<br />

Im Falle der Zusammenveranlagung<br />

von Ehegatten erhöht sich der Spa-


erpauschbetrag auf EUR 1.602. Das Abzugsverbot<br />

gilt auch für sogenannte Sonderwerbungskosten,<br />

die auf Ebene des Anlegers anfallen.<br />

Hierunter fallen regelmäßig z.B. Fremdfinanzierungskosten,<br />

die dem Anleger aus einer<br />

Darlehensaufnahme zur Finanzierung seiner<br />

Einlage erwachsen. Inwieweit der Sparerpauschbetrag<br />

auf die Kapitaleinkünfte aus der<br />

stillen Beteiligung bei dem einzelnen Anleger in<br />

Abzug gebracht werden kann, hängt von den<br />

persönlichen Verhältnissen des stillen Gesellschafters<br />

ab.<br />

Da die Kapitalerträge im Privatvermögen erzielt<br />

werden, gilt für den Besteuerungszeitpunkt das<br />

Zuflussprinzip des § 11 Abs. 1 EStG. Die Gewinnanteile<br />

des stillen Gesellschafters stellen<br />

demzufolge im Jahr des Zuflusses Einnahmen<br />

aus Kapitalvermögen gem. § 20 Abs. 1 Nr. 4<br />

EStG dar.<br />

Die Abgeltungssteuer sowie die weiteren Zuschläge<br />

sind grundsätzlich von der Fondsgesellschaft<br />

einzubehalten und für Rechnung des<br />

stillen Gesellschafters an das für die Fondsgesellschaft<br />

zuständige Finanzamt abzuführen.<br />

Der stille Gesellschafter ist als Gläubiger der<br />

Kapitalerträge grundsätzlich Steuerschuldner<br />

der Kapitalertragsteuer. Die Fondsgesellschaft<br />

hat dem Anleger auf Verlangen eine Steuerbescheinigung<br />

auszustellen, die den Vorschriften<br />

des amtlich vorgeschriebenen Musters für<br />

Steuerbescheinigungen entspricht.<br />

Die Steuer auf die Kapitaleinkünfte ist durch<br />

den Einbehalt der Abgeltungssteuer zzgl. Solidaritätszuschlag<br />

und eventuell Kirchensteuer<br />

abgegolten. Der Solidaritätszuschlag wird<br />

i. H. v. 5,5 % auf die festgesetzte Einkommensteuer<br />

berechnet und wirkt sich somit als zusätzliche<br />

Belastung beim Anleger aus.<br />

Falls der persönliche Einkommensteuersatz des<br />

stillen Gesellschafters unter 25% liegt, kann<br />

dieser im Rahmen der Veranlagung seiner gesamten<br />

Kapitaleinkünfte von der sogenannten<br />

Günstigerprüfung (§ 43 Abs. 5 S. 3 i.V.m. § 32d<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Abs. 6 EStG) Gebrauch machen. In diesem Fall<br />

wird die von der Fondsgesellschaft einbehaltene<br />

Kapitalertragsteuer auf die tarifliche Einkommensteuer<br />

angerechnet oder erstattet. Es<br />

bleibt dann aber beim Nichtabzug der tatsächlichen<br />

Werbungskosten.<br />

Kirchensteuer<br />

Bei kirchensteuerpflichtigen stillen Gesellschaftern<br />

wird die Kirchensteuer auf Grundlage des<br />

Steuersatzes für Kapitaleinkünfte berechnet.<br />

Auf Wunsch des stillen Gesellschafters kann die<br />

Kirchensteuer von der PGD GmbH direkt abgeführt<br />

werden. Der stille Gesellschafter muss<br />

dies jedoch unter Angabe seiner Konfession<br />

und des jeweiligen Kirchensteuersatzes bei der<br />

Fondsgesellschaft schriftlich beantragen (§ 51a<br />

Abs. 2c EStG). Die PGD GmbH wird hierfür entsprechende<br />

Antragsformulare bereithalten.<br />

Kommt es nicht zum Kirchensteuerabzug weil<br />

der stille Gesellschafter keinen Antrag gestellt<br />

hat, muss dieser zwingend eine Veranlagung<br />

bei seinem Wohnsitzfinanzamt durchführen (§<br />

51 a Abs. 2d EStG). Der stille Gesellschafter<br />

muss die einbehaltene Kapitalertragsteuer<br />

erklären und eine entsprechende Steuerbescheinigung<br />

vorlegen.<br />

Auszahlung der Einlage mit Diamanten<br />

Nach § 11.4 des Vertrages über die Errichtung<br />

einer stillen Gesellschaft kann ab einer Beteiligungssumme<br />

von EUR 10.000 auf Verlangen<br />

des stillen Gesellschafters die Auszahlung der<br />

Einlage in Diamanten erfolgen. Die Wertermittlung<br />

basiert hierbei auf der Rapaport-Liste<br />

zzgl. 15%, zzgl. Umsatzsteuer. Eventuelle Kosten<br />

für Transport und Versicherung der Diamanten<br />

ab der Lagerstätte bis zur Aushändigung<br />

an den stillen Gesellschafter muss dabei<br />

der stille Gesellschafter tragen. Der Wunsch<br />

nach einer Auszahlung in Diamanten ist der<br />

Fondsgesellschaft 12 Monate vor dem Ende<br />

Diamant Fonds 45


Steuerliche Grundlagen<br />

der Ablauffrist schriftlich mitzuteilen. Spätestens<br />

drei Monate vor dem Ende der Ablauffrist<br />

unterbreitet die Beteiligungsgesellschaft dem<br />

stillen Gesellschafter einen Vorschlag zur Auszahlung<br />

in Diamanten, der neben den Merkmalen<br />

der Diamanten auch den Ausgleich von<br />

Spitzen umfasst.<br />

Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören<br />

nicht nur der Gewinn aus der Veräußerung<br />

einer stillen Beteiligung oder die Vereinnahmung<br />

eines Auseinandersetzungsguthabens<br />

aus einer stillen Gesellschaft. Zu den Einkünften<br />

aus Kapitalvermögen gehören auch besondere<br />

Entgelte oder Vorteile, die neben den<br />

vorgenannten Einnahmen oder an deren Stelle<br />

gewährt werden. Damit ist klargestellt, dass<br />

alles, was für eine Überlassung von Kapital<br />

gewährt wird, als Einnahme aus Kapitalvermögen<br />

der Besteuerung unterliegt.<br />

Einnahmen können alle Güter sein, die in Geld<br />

oder Geldeswert bestehen, also auch Sachleistungen<br />

wie Diamanten. Nicht dazu gehört die<br />

Rückzahlung des hingegebenen Kapitals.<br />

Der durch die Auszahlung der Einlage mit Diamanten<br />

zusätzlich (d.h. über die Rückzahlung<br />

der Einlage hinaus) erworbene Vorteil unterliegt<br />

dem Kapitalertragsteuerabzug in Höhe<br />

von 25% zzgl. Solidaritätszuschlag und ggf.<br />

Kirchensteuer. Die PGD GmbH ist zur Abführung<br />

der Kapitalertragsteuer verpflichtet. Diese<br />

hat grundsätzlich Abgeltungswirkung für den<br />

stillen Gesellschafter. Da die Kapitalerträge bei<br />

einer Auszahlung von Diamanten nicht in Geld<br />

bestehen und damit kein Geld zur Deckung der<br />

Kapitalertragsteuer zur Verfügung steht, hat<br />

der stille Gesellschafter der zum Steuerabzug<br />

verpflichteten PGD GmbH den entsprechenden<br />

Steuerbetrag (einschließlich Solidaritätszuschlag<br />

und ggf. Kirchensteuer) zur Verfügung<br />

zu stellen.<br />

Die Auszahlung der Einlage mit Diamanten an<br />

den stillen Gesellschafter gilt als Lieferung i.S.<br />

von § 3 UStG in Deutschland, für die Umsatz-<br />

46 Diamant Fonds<br />

steuer durch die Fondsgesellschaft abzuführen<br />

ist. Die Umsatzsteuer wird grundsätzlich auf<br />

das Entgelt berechnet, das der stille Gesellschafter<br />

insgesamt aufwendet (d.h. inklusive<br />

Spitzenausgleich).<br />

Behandlung von Verlusten<br />

Für den stillen Beteiligten besteht gemäß § 6.4<br />

des Vertrages über die Errichtung einer stillen<br />

Gesellschaft auch die Möglichkeit einer Beteiligung<br />

am erwirtschafteten Verlust der Fondsgesellschaft.<br />

Im Fall der Teilnahme an Verlusten,<br />

entsteht ein negatives Verrechnungskonto, das<br />

durch spätere Gewinnanteile aufzufüllen ist,<br />

bis der Nominalbetrag der Einlage wieder erreicht<br />

ist. Die Finanzverwaltung vertritt die<br />

Auffassung, dass es sich bei den Verlusten, die<br />

ein stiller Gesellschafter erzielt, um negative<br />

Einnahmen aus Kapitalvermögen und nicht um<br />

Werbungskosten handelt. Der ausgleichsfähige<br />

Verlust ist grundsätzlich auf die Höhe der Einlage<br />

des stillen Gesellschafters beschränkt. Die<br />

aus der stillen Beteiligung unmittelbar entstehenden<br />

Verluste sind bis zur Höhe der Einlage<br />

des stillen Gesellschafters mit anderen<br />

positiven Kapitaleinkünften des stillen Gesellschafters<br />

verrechnungsfähig. Für eine Verrechnung<br />

muss der stille Gesellschafter bis zum<br />

15.12. des laufenden Jahres eine Verlustbescheinigung<br />

bei der Fondsgesellschaft beantragen.<br />

Wenn im Rahmen der Veranlagung ein<br />

Verlust aus Kapitalvermögen verbleibt, wird<br />

dieser im Veranlagungsverfahren gemäß § 20<br />

Abs. 6 Satz 3 und 4 EStG festgestellt und vorgetragen.<br />

Für den Fall, dass der stille Gesellschafter keine<br />

Verlustbescheinigung beantragt, wird der Verlust<br />

bei der Fondsgesellschaft auf das Folgejahr<br />

übertragen und dann mit zukünftigen Gewinnzuteilungen<br />

verrechnet.


Behandlung von Veräußerungsgewinnen und<br />

Veräußerungsverlusten<br />

Unabhängig von der Haltedauer der stillen<br />

Beteiligung ist bei Beendigung der stillen Gesellschaft<br />

ein Gewinn aus der Aufgabe bzw.<br />

Veräußerung einer Beteiligung steuerpflichtig.<br />

Erfasst werden sowohl die Veräußerung einer<br />

stillen Beteiligung an Gesellschaftsfremde als<br />

auch das Auseinandersetzungsguthaben, das<br />

dem stillen Gesellschafter bei der Auflösung<br />

der Gesellschaft zufließt.<br />

Bei der Beendigung der stillen Gesellschaft<br />

oder dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters<br />

steht diesem ein Anspruch auf Entnahme<br />

seines Guthabens auf dem saldierten Kapital-<br />

und Verrechnungskonto zu. An den stillen Reserven,<br />

einem eventuellen Firmenwert und<br />

schwebenden Geschäften nimmt er nicht teil.<br />

Der Veräußerungsgewinn ermittelt sich als<br />

Saldo aus den Einnahmen abzüglich Veräußerungskosten<br />

und den Anschaffungskosten der<br />

stillen Beteiligung. Zu den Anschaffungskosten<br />

des stillen Gesellschafters gehört auch das<br />

gemäß § 2.1 des Vertrages über die Errichtung<br />

der Gesellschaft vom stillen Gesellschafter<br />

zusätzlich zur Einlage gezahlte Agio in Höhe<br />

von 5%. Sofern ein Veräußerungsgewinn entsteht,<br />

würde dieser ebenfalls der Abgeltungssteuer<br />

unterliegen.<br />

Behandlung des Agios<br />

Der stille Gesellschafter zahlt zusätzlich zu seiner<br />

Einlage ein Agio in Höhe von 5% seines<br />

Einlagebetrages. Handelsrechtlich stellt das<br />

Agio bei der Fondsgesellschaft eine Betriebseinnahme<br />

dar, die den Jahresüberschuss<br />

der Fondsgesellschaft erhöht. Für steuerliche<br />

Zwecke gehört das Agio zu den Anschaffungskosten<br />

des stillen Gesellschafters für seine<br />

Beteiligung. Es handelt sich danach nicht um<br />

Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen,<br />

die nicht zum Abzug zugelassen<br />

sind.<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

Steuerliche Grundlagen<br />

Die Erbschaft- und Schenkungsteuer besteuert<br />

unentgeltliche Vermögensübergänge, entweder<br />

von Todes wegen oder durch Schenkung<br />

unter Lebenden. Steuerpflichtiger Erwerb im<br />

Sinne des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts<br />

ist die Bereicherung des Erwerbers. Die<br />

Übertragung eines Anteiles an der stillen Gesellschaft<br />

im Wege des Erbfalls oder einer<br />

Schenkung unterliegt der Erbschaft- bzw.<br />

Schenkungsteuer.<br />

Für Zwecke der Erbschaft- und Schenkungsteuer<br />

wird die stille Gesellschaft bei einer<br />

Übertragung mit dem Wert angesetzt, der sich<br />

auf der Grundlage der bei der Gesellschaft<br />

geführten Konten ergibt.<br />

Unter Berücksichtigung persönlicher Freibeträge<br />

sowie Vorschenkungen innerhalb einer<br />

10-Jahresfrist (vor der Übertragung) wird die<br />

Erbschaft- und Schenkungsteuer durch einen<br />

progressiven Steuertarif ermittelt. Der Ehegatte<br />

und Lebenspartner sowie Kinder, Stiefkinder<br />

und Enkel werden für Zwecke der Berechnung<br />

der Steuer in die Steuerklasse I eingeordnet.<br />

Das geltende Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz<br />

sieht folgende Steuerfreibeträge vor:<br />

Bei Ehegatten (und Lebenspartnern) gilt ein<br />

persönlicher Freibetrag von EUR 500.0000, bei<br />

Kindern und Stiefkindern von EUR 400.000, bei<br />

Enkelkindern von EUR 200.000. Für die übrigen<br />

Angehörigen der Steuerklassen I (z.B. Eltern<br />

des Erblassers), II (z. B. Geschwister) und III<br />

(übrige Erwerber) existieren persönliche Freibeträge<br />

geringeren Umfangs, § 16 Abs. 1<br />

ErbStG.<br />

Die Gliederung der Steuersätze (drei Steuerklassen)<br />

richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad<br />

des Erwerbers zum Übertragenden.<br />

Die Steuertarife beginnen in der Steuerklasse<br />

I bei 7% und enden bei 30%.<br />

Diamant Fonds 47


Steuerliche Grundlagen<br />

Gewerbesteuer<br />

Die typisch stille Gesellschaft ist selbst nicht<br />

gewerbesteuerpflichtig, da sie nicht über das<br />

notwendige gemeinschaftliche Gesellschaftsvermögen<br />

verfügt. Die stillen Gesellschafter<br />

unterliegen nicht der Gewerbesteuer, soweit<br />

8.2 Steuerliche Behandlung der Fondsgesellschaft<br />

Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer<br />

Die PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH ist<br />

eine Kapitalgesellschaft, die ihre Geschäftsleitung<br />

und ihren Sitz im Inland (<strong>Hamburg</strong>) hat.<br />

Als solche stellt die Fondsgesellschaft ein selbständiges<br />

Objekt der Besteuerung dar und unterliegt<br />

mit ihren sämtlichen Einkünften der<br />

unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht.<br />

Dies gilt auch für eventuell aus der Veräußerung<br />

von Diamanten erzielte Handelsgewinne.<br />

Gemäß § 8 Abs. 2 KStG sind alle Einkünfte der<br />

Fondsgesellschaft als Einkünfte aus Gewerbebetrieb<br />

zu behandeln. Die gewerblichen Einkünfte<br />

der PGD Projektgesellschaft Diamant<br />

GmbH werden durch Bestandsvergleich (Bilanzierung)<br />

ermittelt. Der Körperschaftsteuersatz<br />

für einbehaltene und ausgeschüttete Gewinne<br />

der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />

beträgt derzeit 15%. Zusätzlich wird ein Solidaritätszuschlag<br />

in Höhe von derzeit 5,5% der<br />

Körperschaftsteuer fällig. Daraus ergibt sich<br />

eine Gesamtbelastung für Körperschaftsteuerzwecke<br />

in Höhe von 15,825%.<br />

Die PGD GmbH unterliegt als Gewerbebetrieb<br />

kraft Rechtsform, der aufgrund seines Geschäftsleitungsortes<br />

im Inland betrieben wird,<br />

48 Diamant Fonds<br />

die stille Beteiligung im Privatvermögen gehalten<br />

wird.<br />

Umsatzsteuer<br />

Eine stille Gesellschaft tritt als solche im Wirtschaftsleben<br />

nicht hervor und ist daher nicht<br />

Unternehmer.<br />

der Gewerbesteuer. Zur Berechnung der Gewerbesteuer<br />

der Fondsgesellschaft wird der<br />

Gewerbeertrag mit der Gewerbesteuermesszahl<br />

in Höhe von 3,5% und dem Hebesatz der<br />

allein hebeberechtigten Geschäftsleitungsgemeinde<br />

<strong>Hamburg</strong> in Höhe von 470% multipliziert.<br />

Daraus errechnet sich ein Gewerbesteuersatz<br />

von 16,45%. Die Gewerbesteuer<br />

darf nicht als Betriebsausgabe abgezogen werden.<br />

Der Gewinnanteil an die stillen Gesellschafter<br />

stellt für die Beteiligungsgesellschaft<br />

Zinsaufwand dar. Dieser unterliegt der gewerbesteuerlichen<br />

Hinzurechnung.<br />

Umsatzsteuer<br />

Die PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />

bildet mit der <strong>Pretagus</strong> GmbH eine umsatzsteuerliche<br />

Organschaft. Beim Austausch von<br />

Dienstleistungen zwischen der <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />

und der PGD Projektgesellschaft Diamant<br />

GmbH (z.B. aus dem Vertriebsvertrag) liegen<br />

nicht steuerbare Innenumsätze vor. Für derartige<br />

Umsätze sind keine Rechnungen mit gesondert<br />

ausgewiesener Umsatzsteuer auszustellen.


9 Projekt- und Vertragspartner<br />

Beteiligungsgesellschaft und Emittentin<br />

Firma PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />

Geschäftsanschrift Großer Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong><br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Mitglieder der<br />

Geschäftsführung<br />

<strong>Hamburg</strong><br />

Projekt- und Vertragspartner<br />

Dr. Antje Krey ist Geschäftsführerin und verantwortlich für die kaufmännische Leitung.<br />

Alexandra Breuer ist Geschäftsführerin und verantwortlich für den Ein- und Verkauf<br />

sowie die Bewertung von Diamanten.<br />

Geschäftsanschrift beider Geschäftsführer: Großer Burstah 31, 20457 <strong>Hamburg</strong><br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Handelsregister Amtsgericht <strong>Hamburg</strong>, HRB 122424<br />

Tag der Eintragung 22.03.2012<br />

Gegenstand des<br />

Unternehmens<br />

Kapitalverhältnisse<br />

und Hauptmerkmale<br />

der Anteile<br />

Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von eigenem Vermögen,<br />

der Erwerb von und der Handel mit Diamanten sowie die Aufnahme von stillen Gesellschaftern<br />

zur Finanzierung des Geschäftszweckes.<br />

Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens<br />

unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Sie kann sich an gleichartigen<br />

oder ähnlichen Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen erwerben und<br />

Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten.<br />

Das gezeichnete Kapital beträgt EUR 25.000. Dies entspricht 25.000 Geschäftsanteilen<br />

zu je EUR 1. Das gezeichnete Kapital ist in voller Höhe eingezahlt. Mit den Geschäftsanteilen<br />

sind folgende Hauptmerkmale verbunden: Kontrollrechte, Recht auf Stimmausübung,<br />

Recht auf Beteiligung am Gewinn und am Vermögen der Gesellschaft,<br />

Recht zur Übertragung der Anteile.<br />

Einziger Gesellschafter der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH ist die <strong>Pretagus</strong><br />

GmbH, <strong>Hamburg</strong>. Durch die Aufnahme von stillen Gesellschaftern soll der Gesellschaft<br />

weiteres Kapital in Höhe von EUR 10.000.000 zugeführt werden.<br />

Die Merkmale des stillen Gesellschaftskapitals unterscheiden sich von den Merkmalen<br />

der Anteil des Gründungsgesellschafters. Die Merkmale des stillen Gesellschaftskapitals<br />

sind auf S. 7 dargestellt.<br />

Weitere Angaben Der zuvor beschriebene Gegenstand des Unternehmens ist zugleich der wichtigste<br />

Tätigkeitsbereich der Emittentin.<br />

Die Geschäftstätigkeit der Emittentin wird durch die geschlossenen Verträge (siehe S.<br />

40- 43) beeinflusst. Während der Mittelverwendungskontrollvertrag und der Vertrag<br />

zur Anlegerbetreuung die Kosten der Gesellschaft beeinflussen, wirkt der Kaufoptionsvertrag<br />

je nach Einkaufspreis der Diamanten auf die Ertragslage der Gesellschaft.<br />

Darüber hinaus gibt es keine Abhängigkeiten der Emittentin von Patenten, Lizenzen,<br />

Verträgen oder neuen Herstellungsverfahren, die von wesentlicher Bedeutung für die<br />

Geschäftstätigkeit oder die Ertragslage der Emittentin sind. Außergewöhnliche Ereignisse,<br />

die die Tätigkeit der Emittentin beeinflusst haben, sind bis zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht vorgefallen. Gerichts- oder Schiedsverfahren, die einen<br />

wesentlichen Einfluss auf die wirtschaftliche Lage der Emittentin haben können, sind<br />

zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht anhängig oder angedroht. Zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung existieren keine laufenden Investitionen und wurden noch<br />

keine Investitionen durch die Emittentin getätigt. Die für die Emittentin maßgebliche<br />

Rechtsordnung ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland.<br />

Diamant Fonds 49


Projekt- und Vertragspartner<br />

Konzerneinordnung<br />

der PGD Projektgesellschaft<br />

Diamant<br />

GmbH<br />

Die PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH hat keine Beiräte oder sonstige Aufsichtsgremien.<br />

Die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong> hält 100% der Anteile an der PGD Projektgesellschaft<br />

Diamant GmbH. Die Fondsgesellschaft ist somit ein Konzernunternehmen im Sinne<br />

des § 15 AktG iVm § 290 HGB. Die Fondsgesellschaft ist ein Tochterunternehmen der<br />

<strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong>.<br />

Geschäftszweck der <strong>Pretagus</strong> GmbH ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen<br />

an anderen Unternehmen sowie die Übernahme und Erbringung von Geschäftsführungs-,<br />

Vertriebs- und sonstigen Dienstleistungen. Weiterhin gehören zum Geschäftszweck<br />

des Unternehmens die Konzeption, die Beratung und der Vertrieb von Vermögensanlagen,<br />

soweit eine besondere Genehmigung dafür nicht erforderlich ist.<br />

Gründungsgesellschafter/Anbieter/<strong>Prospekt</strong>verantwortlicher/Vertragspartner für den Vertrieb<br />

und die Anlegerbetreuung<br />

Firma <strong>Pretagus</strong> GmbH<br />

Geschäftsanschrift Großer Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong><br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Mitglieder der<br />

Geschäftsführung<br />

<strong>Hamburg</strong><br />

Dr. Antje Krey, Bad Doberan<br />

Matthias Gosch, <strong>Hamburg</strong><br />

Tobias Meister, Winterberg<br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Handelsregister Amtsgericht <strong>Hamburg</strong>, HRB 119998<br />

Tag der Eintragung 28.09.2011<br />

Gegenstand des<br />

Unternehmens<br />

Gegenstand des Unternehmens ist das Halten und Verwalten von Beteiligungen an<br />

anderen Unternehmen im In- und Ausland auf eigene Rechnung sowie die Übernahme<br />

und die Erbringung von Geschäftsführungs-, Vertriebs- und sonstigen Dienstleistungen,<br />

die Konzeption, Beratung und Vertrieb von Vermögensanlagen. Die Gesellschaft<br />

betreibt keine genehmigungspflichtigen Geschäfte, sofern nicht eine entsprechende<br />

Genehmigung vorliegt.<br />

Kapitalverhältnisse Das Stammkapital der <strong>Pretagus</strong> GmbH beträgt EUR 200.000 und ist vollständig eingezahlt.<br />

Mehrheitsgesellschafter der <strong>Pretagus</strong> GmbH ist die Pecunia GmbH, Winterberg, vertreten<br />

durch ihren Geschäftsführer Tobias Meister. Die Pecunia GmbH hält 90% der<br />

Anteile an der <strong>Pretagus</strong> GmbH. Organschaftliche Verflechtungen des Unternehmens,<br />

im Sinne von Ergebnisabführungsverträgen o.ä. gibt es keine.<br />

Die <strong>Pretagus</strong> GmbH ist mit EUR 25.000 an der Fondsgesellschaft PGD Projektgesellschaft<br />

Diamant GmbH beteiligt.<br />

Sonstiges Die <strong>Pretagus</strong> GmbH ist Anbieter des Diamant Fonds, Konzeptionärin für den Fonds und<br />

darüber hinaus Gründungsgesellschafter der Beteiligungsgesellschaft sowie mit dem<br />

Vertrieb der Vermögensanlage betraut.<br />

50 Diamant Fonds


Mittelverwendungskontrolleur<br />

Projekt- und Vertragspartner<br />

Firma PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Geschäftsanschrift Moslestraße 3 in 26122 Oldenburg<br />

Sitz der Gesellschaft<br />

Oldenburg<br />

Geschäftsführer Frank Bartsch, Oldenburg<br />

Robert Brückner, Hude<br />

Stefan Hillebrand, Oldenburg<br />

Silvia Korte, Oldenburg<br />

Ulrike Lübken, Oldenburg<br />

Klemens Lüke, Hatten<br />

Frank Reiners, Oldenburg<br />

Jochen Rohsiepe, Oldenburg<br />

Burchard Schröder, Oldenburg<br />

Rechtsform Gesellschaft mit beschränkter Haftung<br />

Handelsregister Amtsgericht Oldenburg HRB 952<br />

Tag der ersten<br />

Eintragung<br />

20. 3. 1979<br />

Kapitalverhältnisse Das Stammkapital beträgt 26.000 EUR. Gesellschafter ist die PKF Arbicon Zink KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Steuerberatungsgesellschaft.<br />

Aufgaben des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

Die PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

ist als Mittelverwendungskontrolleur für die Beteiligungsgesellschaft tätig.<br />

Dies bedeutet, dass die Anlegergelder auf das Mittelverwendungskonto der Beteiligungsgesellschaft<br />

eingezahlt werden und Auszahlungen von diesem Konto ausschließlich<br />

mit Zustimmung und nach Zeichnung durch den Mittelverwendungskontrolleur<br />

erfolgen können. Als Mittelverwendungskontrolleur gibt die PKF UNITESTA Revisions-<br />

und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Gelder der Anleger<br />

ausschließlich für Verwendungszwecke, die auch in diesem <strong>Prospekt</strong> (vgl. Kapitel<br />

6.2 Investitions- und Finanzierungsplan) genannt sind, und nach schriftlicher Aufforderung<br />

durch die Beteiligungsgesellschaft frei.<br />

Sonstiges Umstände oder Beziehungen, die Interessenkonflikte des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

begründen können, bestehen nicht.<br />

Rechtsgrundlage ist der im Anhang abgedruckte Mittelverwendungskontrollvertrag.<br />

Diamant Fonds 51


Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-Verordnung<br />

10 Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-<br />

Verordnung<br />

Angaben gemäß § 4 VermVerkProspV<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 2<br />

Die Emittentin wird den Steuerabzug der aus<br />

der sog. Abgeltungsteuer resultierenden Zahlungen<br />

(inkl. Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer)<br />

für Rechnung des Anlegers an das<br />

Finanzamt vornehmen und die entsprechenden<br />

Beträge abführen. Weitergehende Steuerzahlungen<br />

des Anlegers werden weder von der<br />

Emittentin noch von der Anbieterin übernommen.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 4<br />

Sämtliche Zahlungen an die Anleger erfolgen<br />

durch die PGD Projektgesellschaft Diamant<br />

GmbH, Großer Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong><br />

(Zahlstelle).<br />

Dieser Verkaufsprospekt wird von der <strong>Pretagus</strong><br />

GmbH, Großer Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong><br />

zur kostenlosen Ausgabe bereitgehalten (Zahlstelle).<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 5<br />

Der Anleger hat seine Einlage zzgl. 5% Agio auf<br />

das Mittelverwendungskonto einzuzahlen:<br />

Kontoinhaber: PKF Unitesta Revisions- und<br />

Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft<br />

Kontonummer: 554 837 505<br />

Bankleitzahl: 280 400 46<br />

Institut: Commerzbank Oldenburg<br />

Der gesamte Betrag (Einlage zzgl. Agio) ist bis<br />

zum 15. des dem Begründungsdatum (Beginn<br />

der stillen Gesellschaft) vorausgehenden Monats<br />

auf das Mittelverwendungskonto einzuzahlen.<br />

Das Begründungsdatum ist der Beginn<br />

der stillen Gesellschaft, die stille Gesellschaft<br />

52 Diamant Fonds<br />

wird jeweils am ersten Tag eines Monats begründet.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 6<br />

Die Stelle, die auf den Erwerb von Anteilen<br />

oder Beteiligungen gerichtete Willenserklärungen<br />

des Publikums entgegen nimmt, ist die<br />

PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH, Großer<br />

Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong>.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 7 und 8<br />

Das öffentliche Angebot erfolgt ausschließlich<br />

in Deutschland. Die Zeichnungsfrist beginnt<br />

einen Tag nach Veröffentlichung dieses Angebotes<br />

und läuft bis zum 31.03.2013. Die Geschäftsführung<br />

ist berechtigt, diese Frist um<br />

maximal 6 Monate zu verlängern. Die Geschäftsführung<br />

der Gesellschaft ist berechtigt,<br />

die Platzierungsphase zu beenden, z.B. weil<br />

kein geeignetes Anlageobjekt verfügbar ist,<br />

auch wenn das maximale stille Gesellschaftskapital<br />

zu diesem Zeitpunkt noch nicht eingeworben<br />

ist. Ein Mindestkapital für eine solche<br />

vorzeitige Schließung wird nicht vereinbart. Die<br />

Mindestanlagesumme je Anleger beträgt EUR<br />

5.000, mit Zustimmung der Geschäftsführung<br />

ist eine Kürzung dieses Mindestbetrages möglich.<br />

Darüber hinaus bestehen keine Möglichkeiten<br />

die Zeichnung vorzeitigen zu schließen oder<br />

Zeichnungen, Anteile oder Beteiligungen zu<br />

kürzen.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 10<br />

Zuzüglich zum Erwerbspreis ist ein Agio in Höhe<br />

von 5% bezogen auf den Erwerbspreis vom<br />

Anleger zu leisten. Bei nicht fristgerechter Einzahlung<br />

der Zeichnungssumme ist die Betei-


ligungsgesellschaft berechtigt, Verzugszinsen in<br />

Höhe von 6% p.a. zu verlangen. Die Verzugszinsen<br />

sind monatlich zur Zahlung fällig. Bei der<br />

Überweisung des Zeichnungsbetrages können<br />

für den Anleger Kosten anfallen. Ebenso können<br />

Kosten für Porto, Telefon, die Kopie oder<br />

die Erstellung von Legitimantionsurkunden<br />

anfallen. Eine steuerliche Beratung des Anlegers<br />

ist mit Kosten verbunden, die dieser selbst<br />

zu tragen hat. Bei einer Kündigung der stillen<br />

Gesellschaft seitens des Anlegers fallen Kosten<br />

in Höhe von 2% des Anlagebetrages an, die<br />

vom Anleger zu tragen sind. Für den Fall, dass<br />

der Anleger die Auszahlung seines Kapitalbetrages<br />

in Diamanten wählt, können Transport-<br />

und Versicherungskosten anfallen, die der Anleger<br />

zu tragen hat.<br />

Bei einer Übertragung der stillen Beteiligung<br />

durch Kauf oder Erbschaft können für den Anleger<br />

Kosten und Steuern anfallen, die dieser<br />

selbst zu tragen hat. Darüber hinaus können<br />

Rechts- und Beratungskosten, Kosten für Gutachten<br />

sowie Zinsausgaben aus der Fremdfinanzierung<br />

der Beteiligung anfallen. Die Höhe<br />

der vorgenannten Kosten ist derzeit nicht vollständig<br />

bezifferbar.<br />

Weitere mit dem Erwerb, der Verwaltung oder<br />

der Veräußerung verbundene Kosten der Vermögensanlage<br />

fallen nicht an.<br />

§ 4 Satz 1 Nr. 11<br />

Eine Nachschusspflicht besteht, gemäß dem<br />

Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft,<br />

nicht.<br />

Die Haftung der Anleger ist auf die Höhe der<br />

gezeichneten Beteiligung begrenzt. Darüber<br />

hinaus hat der Anleger keine weiteren Leistungen<br />

zu erbringen und insbesondere keine weiteren<br />

Zahlungen zu leisten.<br />

Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-Verordnung<br />

§ 4 Satz 2 Var. 2<br />

Das vorliegenden Beteiligungsangebot umfasst<br />

kein Treuhandvermögen im Sinne des § 8f Abs.<br />

1 Satz 1 Verkaufsprospektgesetz. Ein entsprechender<br />

Treuhandvertrag liegt demnach nicht<br />

vor und kann nicht abgedruckt werden.<br />

Angaben gemäß § 6 VermVerkProspV<br />

§ 6 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung beträgt<br />

das gezeichnete Kapital der Emittentin 25.000<br />

EUR. Im Rahmen dieses Vermögensanlagen-<br />

Verkaufsprospektes wird die Zeichnung des<br />

stillen Gesellschaftskapitals von bis zu EUR 10<br />

Mio. angeboten. Die Mindestbeteiligungen<br />

sollen EUR 5.000 betragen.<br />

Die Emittentin ist keine Aktiengesellschaft und<br />

keine Kommanditgesellschaft auf Aktien. Bis<br />

zum Datum der <strong>Prospekt</strong>aufstellung sind keine<br />

Wertpapiere oder Vermögensanlagen im Sinne<br />

des § 8 f Abs. 1 Verkaufsprospektgesetz ausgegeben<br />

worden.<br />

Angaben gemäß § 7 VermVerkPospV<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2<br />

Gründungsgesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />

ist die <strong>Pretagus</strong> GmbH mit Sitz in<br />

<strong>Hamburg</strong>. Die Geschäftsanschrift lautet Großer<br />

Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong>. Die <strong>Pretagus</strong><br />

GmbH hat an der Beteiligungsgesellschaft das<br />

gesamte Stammkapital in Höhe von EUR 25.000<br />

gezeichnet. Dies entspricht 25.000 Geschäftsanteilen<br />

zu je EUR 1. Das Stammkapital ist im<br />

Handelsregister eingetragen und wurde voll<br />

eingezahlt.<br />

§ 7 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3<br />

Dem Gründungsgesellschafter stehen die Jahresüberschüsse<br />

der Beteiligungsgesellschaft zu.<br />

Die erfolgsabhängige Vergütung der stillen<br />

Gesellschafter stellt für die Beteiligungsgesell-<br />

Diamant Fonds 53


Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-Verordnung<br />

schaft Zinsaufwand dar und mindert vorab den<br />

Jahresüberschuss der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Darüber hinaus stehen dem Gründungsgesellschafter<br />

die vereinbarten Provisionen und Vergütungen<br />

gemäß Abschnitt 6.2. Investitions-<br />

und Finanzierungsplan (siehe S. 27f.), sowie die<br />

Vergütung für die Anlegerbetreuung gemäß<br />

Abschnitt 7.7. (siehe S. 43) zu.<br />

Neben den vorgenannten Vergütungen stehen<br />

dem Gründungsgesellschafter innerhalb und<br />

außerhalb des Gesellschaftsvertrages keine<br />

Gewinnbeteiligungen, Entnahmerechte, und<br />

sonstigen Gesamtbezüge zu.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 1<br />

Es bestehen weder mittelbare noch unmittelbare<br />

Beteiligungen des Gründungsgesellschafters<br />

an Unternehmen, die mit dem Vertrieb der<br />

Vermögensanlage beauftragt sind.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 2<br />

Es bestehen weder mittelbare noch unmittelbare<br />

Beteiligungen des Gründungsgesellschafters<br />

an Unternehmen, die der Emittentin<br />

Fremdkapital zur Verfügung stellen.<br />

§ 7 Abs. 2 Nr. 3<br />

Es bestehen weder mittelbare noch unmittelbare<br />

Beteiligungen des Gründungsgesellschafters<br />

an Unternehmen, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjektes nicht<br />

nur geringfügige Lieferungen und Leistungen<br />

erbringen.<br />

Angaben gemäß § 9 VermVerkPospV<br />

§ 9 Abs. 1<br />

Anlageziele sind der Erwerb von und der Handel<br />

mit Diamanten sowie die Aufnahme stiller<br />

Gesellschafter. Die Anlagepolitik richtet sich<br />

nach den Investitionskriterien, die in Abschnitt<br />

2.1 (siehe S. 6) dargestellt sind.<br />

54 Diamant Fonds<br />

Die Beteiligungsgesellschaft hat zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung keine Verträge über<br />

die Anschaffung oder die Herstellung des Anlageobjektes<br />

oder Teile davon geschlossen. Das<br />

Anlageobjekt wurde noch nicht realisiert, es<br />

wurde auch noch nicht mit der Realisierung<br />

begonnen. Die Nettoeinnahmen werden für die<br />

Investition in Diamanten, zum Erwerb eines<br />

Tresors sowie zur Bildung einer Liquiditätsreserve<br />

verwendet und sind für die Realisierung<br />

der Anlageziele ausreichend. Die Nettoeinnahmen<br />

werden nicht für sonstige Zwecke<br />

verwendet.<br />

§ 9 Abs. 2 Nr. 2- Nr. 8<br />

Den nach den §§ 3, 7 oder 12 zu nennenden<br />

Personen stand/steht das Eigentum am Anlageobjekt<br />

oder wesentlichen Teilen desselben<br />

nicht zu. Bei den nach den §§ 3, 7 oder 12 zu<br />

nennenden Personen handelt es sich:<br />

� nach §3 VermVerkProspV um den <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen,<br />

die <strong>Pretagus</strong> GmbH,<br />

<strong>Hamburg</strong><br />

� nach § 7 VermVerkProspV um die Gründungsgesellschafter<br />

der Emittentin, dies ist<br />

die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong><br />

� nach § 12 VermVerkProspV um die Mitglieder<br />

der Geschäftsführung der Emittentin,<br />

dies sind Dr. Antje Krey sowie Alexandra<br />

Breuer; des Weiteren nach § 12 VermVerk-<br />

ProspV um den Mittelverwendungskontrolleur,<br />

dies ist die PKF UNITESTA Revisions-<br />

und Treuhandgesellschaft mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft.<br />

Den nach den §§ 3, 7 und 12 VermVerkProspV<br />

zu nennenden Personen standen/stehen aus<br />

anderen Gründen eine dingliche Berechtigung<br />

am Anlageobjekt nicht zu. Nicht nur unerhebliche<br />

dingliche Belastungen des Anlageobjektes<br />

liegen nicht vor. Rechtliche oder tatsächliche<br />

Beschränkungen der Verwendungsmöglichkeiten<br />

des Anlageobjektes, insbesondere<br />

im Hinblick auf das Anlageziel, existieren


zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht.<br />

Behördliche Genehmigungen sind zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung nicht erforderlich.<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

liegen keine behördlichen Genehmigungen vor.<br />

Die Emittentin hat noch keine Verträge über<br />

die Anschaffung oder Herstellung des Anlageobjektes<br />

oder wesentlicher Teile davon geschlossen.<br />

Es wurde lediglich ein Vertrag über<br />

ein Optionsrecht zum Kauf von Diamanten<br />

abgeschlossen, siehe S. 42.<br />

Es wurde zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung<br />

noch kein Bewertungsgutachten für das<br />

Anlageobjekt erstellt. Es werden auch keine<br />

nicht nur geringfügigen Leistungen und Lieferungen<br />

durch Personen erbracht, die nach den<br />

§§ 3, 7 und 12 VermVerkProspV zu nennen sind<br />

(Siehe S. 54).<br />

Es bestehen nicht nur unerhebliche dingliche<br />

Belastungen des Anlageobjektes. Zum Zeitpunkt<br />

der <strong>Prospekt</strong>aufstellung wurde kein Anlageobjekt<br />

erworben.<br />

Angaben gemäß § 12 VermVerkProspV<br />

§ 12 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2<br />

Zum Zeitpunkt der <strong>Prospekt</strong>aufstellung existieren<br />

kein Beirat, sonstige Aufsichtsgremien oder<br />

ein Anlageausschuss der Emittentin. Den Mitgliedern<br />

der Geschäftsführung der Emittentin,<br />

Dr. Antje Krey und Alexandra Breuer wurden<br />

für das letzte abgeschlossenen Geschäftsjahr<br />

der Emittentin keine Gesamtbezüge, insbesondere<br />

Gehälter, Gewinnbeteiligungen, Aufwandsentschädigungen,Versicherungsentgelte,<br />

Provisionen und Nebenleistungen jeder<br />

Art gewährt.<br />

Zusätzliche Angaben nach der Vermögensanlagen-Verkaufs-<strong>Prospekt</strong>-Verordnung<br />

§ 12 Abs. 2 Nr. 1 – Nr. 3<br />

Dr. Antje Krey, Mitglied der Geschäftsführung<br />

der Emittentin, ist zugleich Geschäftsführerin<br />

der mit dem Vertrieb der Vermögensanlage<br />

beauftragten <strong>Pretagus</strong> GmbH. Darüber hinaus<br />

sind, die Mitglieder der Geschäftsführung der<br />

Emittentin, Dr. Antje Krey und Alexandra Breuer,<br />

nicht tätig für Unternehmen, die mit dem<br />

Vertrieb der Vermögensanlage betraut sind, für<br />

Unternehmen, die der Emittentin Fremdkapital<br />

geben sowie für Unternehmen, die im Zusammenhang<br />

mit der Herstellung des Anlageobjekts<br />

nicht nur geringfügige Lieferungen und<br />

Leistungen erbringen.<br />

§ 12 Abs. 3<br />

Über den Mittelverwendungskontrolleur hinaus,<br />

gibt es bei dem vorliegenden Beteiligungsangebot<br />

keinen Treuhänder.<br />

§ 12 Abs. 4 i.V.m. § 12 Abs. 1 und 2<br />

Personen, die nicht in den Kreis der nach der<br />

Verordnung angabepflichtigen Personen fallen,<br />

die aber gleichwohl die Herausgabe des <strong>Prospekt</strong>es<br />

oder die Abgabe oder den Inhalt des<br />

Angebotes der Vermögensanlage wesentlich<br />

beeinflusst haben, existieren nicht.<br />

Angaben gemäß § 14 VermVerkProspV<br />

§ 14<br />

Für die Verzinsung oder Rückzahlung der Vermögensanlage<br />

hat keine juristische Person<br />

oder Gesellschaft die Gewährleistung übernommen.<br />

Diamant Fonds 55


Gesellschaftsvertrag der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />

11 Verträge<br />

Gesellschaftsvertrag der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />

§ 1 Firma, Sitz, Verwaltungssitz, Dauer<br />

(1) Die Gesellschaft ist eine Gesellschaft mit<br />

beschränkter Haftung und führt die Firma: PGD<br />

Projektgesellschaft Diamant GmbH.<br />

(2) Der Sitz der Gesellschaft ist <strong>Hamburg</strong>.<br />

(3) Die Verwaltung der Gesellschaft hat ihren<br />

Sitz in <strong>Hamburg</strong>.<br />

(4) Die Gesellschaft ist für unbestimmte Zeit<br />

errichtet.<br />

§ 2 Gegenstand des Unternehmens<br />

(1) Gegenstand des Unternehmens ist das Halten<br />

und Verwalten von eigenem Vermögen,<br />

der Erwerb von und der Handel mit Diamanten<br />

sowie die Aufnahme von stillen Gesellschaftern<br />

zur Finanzierung des Geschäftszweckes.<br />

(2) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben,<br />

die dem Gegenstand des Unternehmens<br />

unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet<br />

sind. Sie kann sich an gleichartigen oder ähnlichen<br />

Unternehmen beteiligen, solche Unternehmen<br />

erwerben und Zweigniederlassungen<br />

im In- und Ausland errichten.<br />

§ 3 Stammkapital<br />

(1) Das Stammkapital der Gesellschaft beträgt<br />

EUR 25.000,00 (in Worten: Euro fünfundzwanzigtausend).<br />

(2) Das Stammkapital wird wie folgt übernommen:<br />

Die <strong>Pretagus</strong> GmbH, <strong>Hamburg</strong>, übernimmt<br />

25.000 Geschäftsanteile mit einem<br />

Nennbetrag in Höhe von jeweils EUR 1,00 (in<br />

Worten: Euro eins) (Geschäftsanteile Nr. 1 bis<br />

Nr. 25.000).<br />

56 Diamant Fonds<br />

(3) Die Einlagen sind in Geld zu erbringen, und<br />

zwar sofort in voller Höhe.<br />

§ 4 Geschäftsanteile; Verfügungen<br />

(1) Die Verfügung über Geschäftsanteile, insbesondere<br />

deren Abtretung oder Verpfändung,<br />

bedarf eines zustimmenden Gesellschafterbeschlusses,<br />

wenn die Gesellschaft mehr als einen<br />

Gesellschafter hat.<br />

(2) Mehrere Geschäftsanteile eines Gesellschafters,<br />

auf die die Einlagen voll erbracht<br />

sind, können mit dessen Zustimmung durch<br />

Gesellschafterbeschluss zusammengelegt werden.<br />

(3) Geschäftsanteile oder Teile davon können<br />

mit Zustimmung des betroffenen Gesellschafters<br />

durch Gesellschafterbeschluss gegen Abfindung<br />

eingezogen werden.<br />

§ 5 Geschäftsführung, Vertretung<br />

(1) Die Gesellschaft hat einen oder mehrere<br />

Geschäftsführer. Hat sie mehrere Geschäftsführer<br />

soll ein Geschäftsführer möglichst die<br />

Qualifikation eines Diamantgutachters haben.<br />

Scheidet ein Geschäftsführer mit der Qualifikation<br />

des Diamantgutachters aus, soll möglichst<br />

innerhalb von sechs Wochen ein neuer Geschäftsführer<br />

mit gleicher Qualifikation bestellt<br />

werden.<br />

(2) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt<br />

er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer<br />

bestellt, so wird die Gesellschaft<br />

durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich<br />

oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam<br />

mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter<br />

können allen oder einzelnen Ge-


schäftsführern durch Beschluss Einzelvertretungsbefugnis<br />

erteilen. Durch Gesellschafterbeschluss<br />

können alle oder einzelne Geschäftsführer<br />

von den Beschränkungen des §<br />

181 BGB befreit werden. Die vorstehenden<br />

Bestimmungen gelten entsprechend für Liquidatoren.<br />

(3) Die Geschäftsführer sind an das Gesetz,<br />

diesen Gesellschaftsvertrag und die Weisungen<br />

der Gesellschafter gebunden. Die Gesellschafter<br />

können durch Beschluss eine Geschäftsordnung<br />

für die Geschäftsführung erlassen und<br />

dadurch insbesondere anordnen, dass die Geschäftsführer<br />

die darin bestimmten Geschäfte<br />

oder Geschäftsarten nur mit ihrer vorherigen<br />

Zustimmung vornehmen dürfen.<br />

§ 6 Geschäftsjahr, Jahresabschluss<br />

(1) Das Geschäftsjahr der Gesellschaft ist das<br />

Kalenderjahr. Das erste Geschäftsjahr beginnt<br />

mit der Gründung der Gesellschaft und endet<br />

mit Ablauf des 31. Dezember des gleichen Jahres.<br />

(2) Die Geschäftsführer haben innerhalb der<br />

gesetzlichen Fristen den Jahresabschluss (Bilanz<br />

nebst Gewinn- und Verlustrechnung und<br />

Anhang) und, falls durch Gesetz oder Gesellschafterbeschluss<br />

angeordnet, den Lagebericht<br />

für das abgelaufene Geschäftsjahr aufzustellen<br />

und der Gesellschafterversammlung mit ihrem<br />

Ergebnisverwendungsvorschlag vorzulegen.<br />

(3) Der Jahresabschluss soll, je nach Beschluss<br />

der Gesellschafterversammlung, von einem<br />

Gesellschaftsvertrag der PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH<br />

Wirtschaftsprüfer entweder prüferisch durchgesehen<br />

oder geprüft werden.<br />

(4) Die Gesellschafter haben innerhalb der<br />

gesetzlichen Fristen über die Feststellung des<br />

Jahresabschlusses und die Ergebnisverwendung<br />

zu beschließen.<br />

§ 7 Wettbewerbsverbote<br />

(1) Die Gesellschafter unterliegen keinem<br />

Wettbewerbsverbot gegenüber der Gesellschaft.<br />

Ein Entgelt ist für diese Freiheit von<br />

einem Wettbewerbsverbot nicht zu zahlen.<br />

(2) Abs. 1 gilt entsprechend für die Geschäftsführer,<br />

soweit der Anstellungsvertrag des Geschäftsführers<br />

nichts Abweichendes bestimmt.<br />

§ 8 Sonstige Bestimmungen<br />

(1) Die Gesellschaft trägt ihren Gründungsaufwand<br />

(Notar- und Handelsregistergebühren,<br />

Kosten der Bekanntmachung und Gründungsberatung)<br />

bis zur Höhe von EUR 2.500,00.<br />

(2) Die Bekanntmachungen der Gesellschaft<br />

erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.<br />

<strong>Hamburg</strong>, 14. März 2012<br />

Gez. Dr. Antje Krey<br />

handelnd als Geschäftsführer für die <strong>Pretagus</strong><br />

GmbH<br />

Diamant Fonds 57


Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

zwischen<br />

1. PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH,<br />

und<br />

Großer Burstah 31 in 20457 <strong>Hamburg</strong><br />

- nachstehend „Beteiligungsgesellschaft“ genannt<br />

-<br />

2. dem jeweiligen Anleger gemäß Beitrittserklärung<br />

zu „Diamant Fonds“<br />

Präambel<br />

- nachstehend „stiller Gesellschafter“<br />

genannt<br />

Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt, mit<br />

einer Vielzahl von stillen Gesellschaftern, stille<br />

Gesellschaften einzugehen und die von diesen<br />

geleisteten Einlagen insbesondere dazu zu<br />

verwenden, Diamanten zu erwerben und zu<br />

lagern sowie diese mit dem Ziel der Wertsteigerung<br />

zu halten bzw. mit Gewinnerzielungsabsicht<br />

zu verkaufen und zu handeln.<br />

Das gesamte Projekt trägt den Namen „Diamant<br />

Fonds“.<br />

Dies vorausgeschickt wird vereinbart:<br />

§ 1 Begründung der Gesellschaft<br />

1.1 Dieser stille Gesellschaftsvertrag<br />

kommt zwischen der Beteiligungsgesellschaft<br />

und dem stillen Gesellschafter<br />

durch wechselseitige Unterzeichnung<br />

der Beitrittserklärung zu „Diamant<br />

Fonds“ nach näherer Maßgabe<br />

der in der Beitrittserklärung genannten<br />

Voraussetzungen zustande.<br />

58 Diamant Fonds<br />

1.2 Der stille Gesellschafter beteiligt sich<br />

mit Wirkung ab dem in der Beitrittserklärung<br />

zu „Diamant Fonds“ angegebenen<br />

Datum („Begründungsdatum“)<br />

als stiller Gesellschafter nach näherer<br />

Maßgabe der folgenden Bestimmungen<br />

an dem Unternehmen der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Das Wirksamwerden<br />

der Beteiligung zu dem vorgenannten<br />

Datum setzt die vollständige und fristgerechte<br />

Einzahlung der Einlage zzgl.<br />

des Agios gemäß § 2 voraus (aufschiebende<br />

Bedingung).<br />

1.3 Dem stillen Gesellschafter ist bekannt<br />

und er ist damit einverstanden, dass<br />

die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt,<br />

weitere (separate) stille Gesellschaften<br />

zu entsprechenden Bedingungen<br />

mit anderen stillen Gesellschaftern<br />

einzugehen.<br />

§ 2 Einlage<br />

2.1 Der stille Gesellschafter leistet eine<br />

Einlage in Höhe des in der Beitrittserklärung<br />

zu „Diamant Fonds“ angegebenen<br />

Zeichnungsbetrages (Nominalbetrag<br />

der Einlage) zzgl. 5 % Agio.<br />

2.2 Der gesamte Betrag (Einlage zzgl. Agio)<br />

ist bis zum 15. des dem Begründungsdatum<br />

vorausgehenden Monats auf<br />

das Mittelverwendungskonto einzuzahlen.<br />

2.3 Verspätet geleistete Beträge sind ab<br />

Fälligkeit und ohne weitere Mahnung<br />

mit 6 % p.a. (360 Zinstage) zu<br />

verzinsen. Die Zinsen sind monatlich<br />

zur Zahlung fällig.<br />

2.4. Die Einlage des stillen Gesellschafters<br />

wird entsprechend dem Investitionsplan<br />

lt. Verkaufsprospekt vom


28.03.2012, in den Erwerb von<br />

Diamanten investiert.<br />

2.5. Die laufenden Kosten der Beteiligungsgesellschaft<br />

werden aus erwirtschafteten<br />

Erträgen oder dem Kapital<br />

der stillen Gesellschafter gedeckt, die<br />

hierfür erforderlichen Mittel können<br />

auch durch einen Verkauf von<br />

Diamanten beschafft werden. Beim<br />

Verkauf von Diamanten zur Deckung<br />

der Gesellschaftskosten kann von den<br />

Investitionskriterien (hier genau die<br />

Regelung, dass Verkauf nur bei 20%<br />

Handelsmarge bzw. 7% p.a. Rendite)<br />

abgewichen werden. Zu den Kosten der<br />

Gesellschaft zählen insbesondere:<br />

� Kosten für die Buchführung sowie die<br />

Erstellung und Prüfung des<br />

Jahresabschlusses<br />

� Kosten für die Erfüllung der Berichts-<br />

und Publikationspflichten<br />

� Kosten der steuerlichen und<br />

rechtlichen Beratung und Vertretung<br />

und die Kosten für die Erfüllung<br />

steuerlicher Pflichten (ausgenommen<br />

Steuerschulden der Gesellschafter)<br />

� Kosten der Lagerung und Versicherung<br />

von Diamanten<br />

� Kosten des Erwerbs und des Verkaufs<br />

von Diamanten<br />

� Kosten der Wertermittlung der<br />

Diamanten<br />

� Kosten für den<br />

Mittelverwendungskontrolleur<br />

� Kosten für die Geschäftsführung und<br />

das Fondsmanagement<br />

� Kosten für das Personal der<br />

Beteiligungsgesellschaft<br />

§ 3 Konten<br />

3.1 Für den stillen Gesellschafter werden<br />

bei der Beteiligungsgesellschaft ein Kapitalkonto<br />

und ein Verrechnungskonto<br />

geführt.<br />

Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

3.2 Auf dem Kapitalkonto wird die Einlage<br />

des stillen Gesellschafters verbucht.<br />

Das Konto ist fest und unverzinslich.<br />

3.3 Alle Buchungen, die nach den nachstehenden<br />

Vorschriften nicht die Einlage<br />

des stillen Gesellschafters betreffen,<br />

erfolgen über das Verrechnungskonto.<br />

Das Verrechnungskonto ist unverzinslich.<br />

§ 4 Geschäftsführung und Datenverarbeitung<br />

4.1 Zur Geschäftsführung ist allein die Beteiligungsgesellschaft<br />

befugt.<br />

4.2 Die Beteiligungsgesellschaft ist berechtigt,<br />

unbeschadet ihrer eigenen Verantwortlichkeit,<br />

sich zur Erfüllung ihrer<br />

Aufgaben, Dritter zu bedienen.<br />

4.3 Der stille Gesellschafter willigt ein, dass<br />

die Beteiligungsgesellschaft die von<br />

ihm auf der Beitrittserklärung (Zeichnungsschein)<br />

zur Begründung der stillen<br />

Beteiligung angegebenen personenbezogenen<br />

Daten sowie während<br />

der Dauer und mit der Beendigung der<br />

Beteiligung anfallenden Daten elektronisch<br />

verarbeitet.<br />

a) Die Datenverarbeitung geschieht unter<br />

Beachtung einschlägiger Datenschutzgesetze<br />

und erfolgt, um die Verwaltung<br />

der Beteiligungsgesellschaft, insbesondere<br />

die Kontenführung, die Buchhaltung<br />

und den Schriftverkehr mit den<br />

stillen Gesellschaftern zu ermöglichen.<br />

b) Die Beteiligungsgesellschaft übermittelt<br />

diese Daten nur an die zur Verwaltung<br />

der Gesellschaft beauftragten Unternehmen.<br />

Eine Weitergabe dieser<br />

Daten an die anderen stillen Gesellschafter<br />

ist nicht gestattet.<br />

Diamant Fonds 59


Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

§ 5 Geschäftsjahr, Jahresabschluss, Informations-<br />

und Kontrollrechte<br />

5.1 Geschäftsjahr der stillen Gesellschaft<br />

ist das Geschäftsjahr der Beteiligungsgesellschaft<br />

und damit (gegenwärtig)<br />

das Kalenderjahr.<br />

5.2 Die Beteiligungsgesellschaft stellt ihren<br />

Jahresabschluss innerhalb der gesetzlichen<br />

Fristen auf und lässt diesen durch<br />

einen Abschlussprüfer prüfen. Dem stillen<br />

Gesellschafter wird der geprüfte<br />

Jahresabschluss unverzüglich zugeleitet.<br />

Der Bericht des Wirtschaftsprüfers<br />

kann bei der Gesellschaft angefordert<br />

werden. Der festgestellte Jahresabschluss<br />

der Beteiligungsgesellschaft ist<br />

für den stillen Gesellschafter verbindlich.<br />

5.3 Dem stillen Gesellschafter stehen die<br />

gesetzlichen Informations- und Kontrollrechte<br />

aus § 233 HGB zu. Diese<br />

kann der stille Gesellschafter durch einen<br />

zur Berufsverschwiegenheit verpflichteten<br />

Angehörigen der rechts-,<br />

steuer- oder wirtschaftsberatenden<br />

Berufe aufgrund einer diesem erteilten<br />

schriftlichen (auch Telefax) Vollmacht<br />

ausüben lassen.<br />

5.4 Jährlich, spätestens zum 28.02. des<br />

Jahres, erstellt die Gesellschaft einen<br />

schriftlichen Bericht zur Entwicklung<br />

des Projekts und leitet diesen an den<br />

stillen Gesellschafter. In diesen Bericht<br />

ist der Bericht des Mittelverwendungskontrolleurs<br />

über dessen Kontrolltätigkeit<br />

zu integrieren.<br />

§ 6 Ergebnisbeteiligung<br />

6.1 Der stille Gesellschafter erhält für seine<br />

stille Beteiligung gemäß den nachfolgenden<br />

Regelungen eine ergebnisabhängige<br />

Vergütung.<br />

60 Diamant Fonds<br />

6.2 Für die Ergebnisbeteiligung des stillen<br />

Gesellschafters ist von dem Ergebnis<br />

der Beteiligungsgesellschaft auszugehen,<br />

das sich aus dem vom handelsrechtlichen<br />

Jahresabschluss vor Steuern<br />

der Beteiligungsgesellschaft gemäß<br />

§ 5.2 vor Berücksichtigung des auf den<br />

stillen Gesellschafter und ggfs. weitere<br />

stille Gesellschafter entfallenden Ergebnisanteils<br />

ergibt. Ausgehend vom<br />

ausgewiesenen Jahresüberschuss bzw.<br />

-fehlbetrag wird für Zwecke der Ergebnisbeteiligung<br />

der stillen Gesellschafter<br />

folgende Anpassung vorgenommen:<br />

Der Teil der Provisionen im Rahmen<br />

der Emissionskosten, der neben dem<br />

Agio gezahlt wird, wird unabhängig von<br />

der handelsrechtlichen Abbildung im<br />

Jahresabschluss für die Gewinnbeteiligung<br />

der stillen Gesellschafter wie ein<br />

Rechnungsabgrenzungsposten behandelt<br />

und anteilig über die Fondslaufzeit<br />

verteilt. Scheidet ein stiller Gesellschafter<br />

vor dem Ablaufdatum gemäß § 10.1<br />

aus, wird der auf ihn entfallene Teil<br />

dieses Rechnungsabgrenzungspostens<br />

aufgelöst und dem Verrechnungskonto<br />

belastet. Dieser Teil der Provisionskosten<br />

wird den stillen Gesellschaftern im<br />

Rahmen der Ergebnisbeteiligung vollständig<br />

zugewiesen, auch wenn die stillen<br />

Gesellschafter am Jahresüberschuss<br />

gemäß § 6.3 nur anteilig partizipieren.<br />

6.3 Der Jahresüberschuss gemäß § 6.2<br />

steht der Summe aller stillen Gesellschafter<br />

zu 85% zu. An dem Jahresüberschuss<br />

gem. § 6.2 nimmt der stille<br />

Gesellschafter mit dem Anteil teil, in<br />

dem der Nominalbetrag seiner Einlage<br />

(§ 2.1) zum Ende des Geschäftsjahres<br />

zu der Summe der Nominalbeträge der<br />

Einlagen aller weiteren stillen Gesellschafter<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

steht. Bei einer unterjährigen Begrün-


dung oder Beendigung der stillen Gesellschaft<br />

werden die Beteiligungsentgelte<br />

pro rata temporis ermittelt.<br />

6.4 An einem Jahresfehlbetrag gemäß § 6.2<br />

nimmt der stille Gesellschafter mit dem<br />

Anteil teil, in dem der Nominalbetrag<br />

seiner Einlage (§ 2.1) zum Ende des Geschäftsjahres<br />

zu der Summe (i) des<br />

Stammkapitals der Beteiligungsgesellschaft<br />

sowie (ii) der Nominalbeträge<br />

der Einlagen aller weiteren stillen Gesellschafter<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

steht. Bei einer unterjährigen<br />

Begründung oder Beendigung der stillen<br />

Gesellschaft werden die Beteiligungsentgelte<br />

pro rata temporis ermittelt.<br />

6.5 Ein auf den stillen Gesellschafter gemäß<br />

§ 6.4 entfallender Verlustanteil<br />

wird seinem Verrechnungskonto belastet.<br />

6.6 Ein auf den stillen Gesellschafter gemäß<br />

§ 6.3 entfallender Gewinnanteil<br />

wird seinem Verrechnungskonto solange<br />

gutgeschrieben, bis der Nominalbetrag<br />

der Einlage (§ 2.1) (wieder) erreicht<br />

ist. Darüber hinausgehende Beträge<br />

werden dem Verrechnungskonto<br />

des stillen Gesellschafters gutgebracht.<br />

6.7 Eine ggfs. anfallende Kapitalertragsteuer,<br />

die auf den Gewinnanteil des<br />

stillen Gesellschafters entfällt, wird von<br />

der Beteiligungsgesellschaft aus dem<br />

Gewinnanteil des stillen Gesellschafters<br />

einbehalten und an das Finanzamt<br />

abgeführt. Soweit der stille Gesellschafter<br />

zur Kirchensteuer veranlagt<br />

wird und der Beteiligungsgesellschaft<br />

die dafür notwendigen Daten zur Verfügung<br />

gestellt hat, übernimmt die Beteiligungsgesellschaft<br />

die Einbehaltung<br />

der Kirchensteuer sowie die Weiterleitung<br />

an das Finanzamt.<br />

Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

6.8 An dem Ergebnis schwebender Geschäfte,<br />

die in dem Jahresabschluss des<br />

laufenden bzw. mit der Beendigung der<br />

stillen Gesellschaft endenden Geschäftsjahres<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

nicht zu berücksichtigen sind,<br />

nimmt der stille Gesellschafter nicht<br />

teil; § 235 Abs. 2 HGB ist abbedungen.<br />

Ebenso wenig ist der stille Gesellschafter<br />

an etwaigen stillen Reserven oder<br />

einem Geschäftswert des Unternehmens<br />

der Beteiligungsgesellschaft beteiligt.<br />

§ 7 Entnahmen bzw. Auszahlungen<br />

7.1 Für die Dauer der stillen Gesellschaft<br />

kann der stille Gesellschafter keine<br />

Entnahmen zu Lasten seines Kapitalkontos<br />

tätigen oder Auszahlungen verlangen.<br />

7.2 Der stille Gesellschafter ist jederzeit<br />

berechtigt, die auf seinem Verrechnungskonto<br />

gutgeschriebenen Beträge<br />

ganz oder teilweise zu entnehmen.<br />

7.3 Die Beteiligungsgesellschaft ist jederzeit<br />

berechtigt, das Guthaben des stillen<br />

Gesellschafters auf dessen Verrechnungskonto<br />

ganz oder teilweise<br />

auszuzahlen.<br />

7.4 Die Beteiligungsgesellschaft wird in<br />

Anrechnung auf den endgültigen, nach<br />

§ 6.3 auf den stillen Gesellschafter entfallenden<br />

Gewinnanteil jährliche Auszahlungen<br />

an den stillen Gesellschafter<br />

leisten, soweit dies nach dem bisherigen<br />

und dem erwarteten Geschäftsverlauf<br />

möglich ist und kaufmännischer<br />

Sorgfalt entspricht und<br />

soweit nicht nach § 6.6 ein Ausgleich<br />

von Verlusten zu erfolgen hat.<br />

Diamant Fonds 61


Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

§ 8 Verfügungen, Vertraulichkeit<br />

8.1 Verfügungen, insbesondere die Übertragung<br />

oder Belastung, sowie die Begründung<br />

von Treuhandverhältnissen<br />

oder Unterbeteiligungen hinsichtlich<br />

der stillen Beteiligung, Teilen der stillen<br />

Beteiligung oder Rechten aus der stillen<br />

Beteiligung durch den stillen Gesellschafter<br />

sind nur zulässig und wirksam<br />

mit der vorherigen schriftlichen<br />

Zustimmung durch die Beteiligungsgesellschaft.<br />

8.2 Der stille Gesellschafter hat über alle<br />

ihm bekannt gewordenen und nicht öffentlich<br />

zugänglichen Informationen<br />

über die Beteiligungsgesellschaft Stillschweigen<br />

zu bewahren und deren Unterlagen,<br />

soweit nicht öffentlich zugänglich,<br />

geheim zu halten. Diese Verpflichtung<br />

gilt auch nach Beendigung<br />

der stillen Gesellschaft für einen Zeitraum<br />

von drei Jahren weiter.<br />

§ 9 Tod des stillen Gesellschafters<br />

9.1 Im Falle des Todes des stillen Gesellschafters<br />

wird die stille Gesellschaft<br />

mit dessen Erben fortgesetzt. Testamentsvollstreckung<br />

ist umfassend zulässig<br />

und gilt auch hinsichtlich der<br />

Ausübung sämtlicher Rechte des stillen<br />

Gesellschafters. Mehrere Erben sind<br />

verpflichtet, sich durch einen gemeinsamen<br />

Bevollmächtigten vertreten zu<br />

lassen, der die Rechte aus der stillen<br />

Beteiligung für seine Vollmachtgeber<br />

nur einheitlich ausüben kann. Die Vollmacht<br />

bedarf der notariellen Beglaubigung.<br />

9.2 Die Erben müssen sich durch Vorlage<br />

eines Erbscheins, einer gerichtlich oder<br />

notariell beglaubigten Kopie eines Erbscheins,<br />

eines Testamentsvollstreckerzeugnisses<br />

oder einer beglaubigten Ab-<br />

62 Diamant Fonds<br />

schrift einer letztwilligen Verfügung<br />

(Testament/Erbvertrag) nebst Testamentseröffnungsprotokoll<br />

legitimieren.<br />

Die Gesellschaft kann die Vorlage weiterer<br />

Unterlagen verlangen, wenn sich<br />

aus den vorgelegten Dokumenten die<br />

Erbfolge nicht hinreichend klar ergibt.<br />

Werden der Gesellschaft ausländische<br />

Urkunden zum Nachweis des Erbgangs<br />

oder der Verfügungsbefugnis vorgelegt,<br />

so ist die Gesellschaft berechtigt,<br />

auf Kosten dessen, der seine Berechtigung<br />

auf die ausländische Urkunde<br />

stützt, diese übersetzen zu lassen und<br />

ein Rechtsgutachten über die Rechtswirkung<br />

der vorgelegten Urkunden einzuholen.<br />

Die Gesellschaft kann von den<br />

Erben die Zahlung eines angemessenen<br />

Vorschusses für die insoweit voraussichtlich<br />

entstehenden Kosten verlangen.<br />

9.3 Bis zur Legitimation der Erben bzw. des<br />

Testamentsvollstreckers (z.B. durch<br />

Testamentsvollstreckerzeugnis) und -<br />

bei mehreren Erben - solange kein gemeinsamer<br />

Bevollmächtigter vorhanden<br />

ist, ruhen sämtliche Rechte aus der<br />

stillen Beteiligung mit Ausnahme der<br />

Teilnahme am Gewinn bzw. Verlust der<br />

Gesellschaft.<br />

§ 10 Dauer der stillen Gesellschaft, Kündigung<br />

10.1 Der stille Gesellschaftsvertrag läuft,<br />

beginnend ab dem Begründungsdatum,<br />

bis zum 31.12.2020 („Ablaufdatum“).<br />

Nach dem 31.12.2020 endet die stille<br />

Gesellschaft, ohne dass es hierzu einer<br />

Kündigung bedarf.<br />

10.2 Nach Ablauf von 12 Monaten seit dem<br />

Begründungsdatum ist eine ordentliche<br />

Kündigung der stillen Gesellschaft möglich.<br />

Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate<br />

zum Quartalsende.


a) Der stille Gesellschafter nimmt am<br />

Gewinn der Beteiligungsgesellschaft im<br />

Jahr des Ausscheidens anteilig teil. Ein<br />

sich ergebender Gewinnanteil wird<br />

nach Feststellung des Jahresabschlusses<br />

ausgezahlt. Eventuelle Wertsteigerungen<br />

und Wertminderungen des Diamantenportfolios<br />

sind anteilig zu realisieren,<br />

in dem das Diamantenportfolio<br />

entsprechend der Rapaport-Liste bewertet<br />

wird.<br />

b) Ab einer Beteiligungssumme von EUR<br />

10.000 kann auf Verlangen des stillen<br />

Gesellschafters die Auszahlung des Saldos<br />

von Kapital- und Verrechnungskonto<br />

in Diamanten erfolgen. Die Wertermittlung<br />

richtet sich nach § 11.4.a).<br />

c) Der Wunsch nach einer Auszahlung in<br />

Diamanten ist der Beteiligungsgesellschaft<br />

mit der Kündigung schriftlich<br />

mitzuteilen. Spätestens drei Wochen<br />

vor dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters<br />

unterbreitet die Beteiligungsgesellschaft<br />

dem stillen Gesellschafter<br />

einen konkreten Vorschlag zur<br />

Auszahlung in Diamanten, der neben<br />

den Merkmalen der Diamanten, die für<br />

eine Auszahlung an den stillen Gesellschafter<br />

verfügbar wären, auch den<br />

Ausgleich von Spitzen umfasst. Der stille<br />

Gesellschafter ist nicht verpflichtet,<br />

die konkret vorgeschlagenen Diamanten<br />

als Auszahlung zu akzeptieren.<br />

Lehnt er diese Diamanten ab, kann er<br />

jedoch lediglich eine Auszahlung in<br />

Geld verlangen. Seine Entscheidung, ob<br />

er die Diamanten akzeptiert oder nicht,<br />

muss der stille Gesellschafter der Beteiligungsgesellschaft<br />

spätestens zwei<br />

Wochen nach Unterbreiten des Vorschlags<br />

durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

schriftlich mitteilen.<br />

d) Die Auszahlung des Kapitalbetrages<br />

bzw. die Auszahlung in Diamanten soll<br />

Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

innerhalb von 4 Wochen nach dem<br />

Ausscheiden des stillen Gesellschafters<br />

stattfinden.<br />

e) Für die Abwicklung der ordentlichen<br />

Kündigung seitens des stillen Gesellschafters<br />

erhebt die Beteiligungsgesellschaft<br />

eine Gebühr in Höhe von 2% der<br />

Einlage. Die Beteiligungsgesellschaft<br />

darf die Gebühr mit dem Auszahlungsbetrag<br />

verrechnen.<br />

f) Das gesetzlich zwingende Recht zur<br />

außerordentlichen Kündigung aus<br />

wichtigem Grund, bleibt hierdurch unberührt.<br />

10.3 Ein wichtiger Grund für die Beteiligungsgesellschaft,<br />

die stille Gesellschaft<br />

vor Erreichen des Ablaufdatums<br />

außerordentlich zu kündigen,<br />

liegt insbesondere vor, wenn der stille<br />

Gesellschafter die gemäß § 2.2 fällige<br />

Einlage trotz Aufforderung mit Fristsetzung<br />

von mindestens 7 Bankarbeitstagen<br />

(<strong>Hamburg</strong>) nicht fristgerecht leistet,<br />

der stille Gesellschafter gegen seine<br />

Verpflichtungen aus § 8.1 oder § 8.2<br />

verstößt, über das Vermögen des stillen<br />

Gesellschafters das Insolvenzverfahren<br />

eröffnet bzw. die Eröffnung<br />

mangels hinreichender Masse abgelehnt<br />

wird oder wenn ein Gläubiger die<br />

stille Beteiligung oder Ansprüche daraus<br />

gepfändet hat und die Pfändung<br />

nicht innerhalb von 2 Monaten wieder<br />

aufgehoben wird.<br />

10.4 Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit<br />

der Schriftform.<br />

§ 11 Beendigung der stillen Gesellschaft<br />

11.1. Endet die stille Gesellschaft, so ist der<br />

stille Gesellschafter berechtigt, seine<br />

Guthaben auf dem Kapitalkonto und<br />

dem Verrechnungskonto zu entneh-<br />

Diamant Fonds 63


Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

men und die Beteiligungsgesellschaft<br />

ist verpflichtet, die auf diesen Konten<br />

befindlichen bzw. noch gutzuschreibenden<br />

Beträge an den stillen Gesellschafter<br />

auszuzahlen.<br />

11.2. Der stille Gesellschafter ist nicht verpflichtet,<br />

einen ggfs. durch Verluste<br />

verursachten Negativsaldo seines Verrechnungskontos<br />

auszugleichen. Bei<br />

Beendigung der stillen Gesellschaft ist<br />

ein negativer Saldo des Verrechnungskontos<br />

mit einem positiven Saldo des<br />

Kapitalkontos zu verrechnen. Soweit<br />

ein positiver Saldo verbleibt, kann dieser<br />

Saldo zur Auszahlung gemäß § 10.2<br />

und § 11.3 gelangen.<br />

11.3. Endet die stille Gesellschaft nach einer<br />

außerordentlichen Kündigung, ist die<br />

Auszahlung innerhalb von 4 Wochen<br />

nach dem Ausscheiden des stillen Gesellschafters<br />

zu leisten. Endet die stille<br />

Gesellschaft mit dem Ablaufdatum, soll<br />

die Auszahlung innerhalb von 6 Monaten<br />

nach dem Ablaufdatum, jedoch<br />

spätestens innerhalb von 14 Tagen<br />

nach der Feststellung des Jahresabschlusses<br />

geleistet werden.<br />

11.4. Ab einer Beteiligungssumme von<br />

EUR 10.000 kann auf Verlangen des<br />

stillen Gesellschafters die Auszahlung<br />

des Saldos von Kapital- und Verrechnungskonto<br />

in Diamanten erfolgen.<br />

a) Die Wertermittlung basiert hierbei auf<br />

der Rapaport-Liste zzgl. 15%. Dabei ist<br />

von dem Betrag, der in Diamanten zur<br />

Auszahlung gelangen soll, ein Betrag in<br />

Höhe der Steuern abzuziehen, die die<br />

Gesellschaft bei einer Auszahlung in<br />

Diamanten abzuführen hat (Kapitalertragsteuer<br />

auf den Betrag der Wertsteigerung<br />

und Umsatzsteuer auf den<br />

Gesamtbetrag, der in Diamanten ausgezahlt<br />

werden soll) („verminderter<br />

64 Diamant Fonds<br />

Wert“). Bei einer Auszahlung in Diamanten<br />

kann der stille Gesellschafter<br />

nur Diamanten in Höhe des verminderten<br />

Wertes verlangen. Eventuelle Kosten<br />

für Transport und Versicherung der<br />

Diamanten ab der Lagerstätte bis zur<br />

Aushändigung an den stillen Gesellschafter<br />

trägt der stille Gesellschafter.<br />

b) Der Wunsch nach einer Auszahlung in<br />

Diamanten ist der Beteiligungsgesellschaft<br />

12 Monate vor dem Ablaufdatum<br />

schriftlich mitzuteilen. Spätestens<br />

drei Monate vor dem Ablaufdatum unterbreitet<br />

die Beteiligungsgesellschaft<br />

dem stillen Gesellschafter einen konkreten<br />

Vorschlag zur Auszahlung in Diamanten,<br />

der neben den Merkmalen der<br />

Diamanten, die für eine Auszahlung an<br />

den stillen Gesellschafter verfügbar<br />

wären, auch den Ausgleich von Spitzen<br />

umfasst. Der stille Gesellschafter ist<br />

nicht verpflichtet, die konkret vorgeschlagenen<br />

Diamanten als Auszahlung<br />

zu akzeptieren. Lehnt er diese Diamanten<br />

ab, kann er jedoch lediglich die<br />

Auszahlung in Geld verlangen. Seine<br />

Entscheidung, ob er die Diamanten akzeptiert<br />

oder nicht, muss der stille Gesellschafter<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

spätestens zwei Wochen nach<br />

Unterbreiten des Vorschlags durch die<br />

Beteiligungsgesellschaft schriftlich mitteilen.<br />

§ 12 Schriftform<br />

Änderungen und Ergänzungen dieser Vereinbarung<br />

einschließlich dieser Bestimmung bedürfen<br />

zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, soweit<br />

nicht die notarielle Form gesetzlich vorgeschrieben<br />

ist. Mündliche Nebenabreden sind<br />

nicht getroffen.


§ 13 Salvatorische Klausel<br />

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung<br />

unwirksam oder undurchführbar sein<br />

oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen<br />

Bestimmungen und die der Vereinbarung<br />

im Übrigen hierdurch nicht berührt. In einem<br />

solchen Fall sind die Parteien unter Einhaltung<br />

der Form des § 12 verpflichtet, anstelle der<br />

unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung<br />

eine solche Bestimmung zu vereinbaren,<br />

die der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung in ihrem wirtschaftlichen und<br />

rechtlichen Inhalt in zulässiger Weise am<br />

nächsten kommt. Dasselbe gilt entsprechend,<br />

wenn sich bei Durchführung dieser Vereinbarung<br />

eine ergänzungsbedürftige Lücke ergibt.<br />

Vertrag zur Errichtung einer stillen Gesellschaft<br />

§ 14 Gerichtsstand<br />

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten<br />

aus oder im Zusammenhang mit dieser<br />

Vereinbarung sowie ihrer Durchführung ist der<br />

Sitz der Beteiligungsgesellschaft.<br />

§ 15 Anwendbares Recht<br />

Diese Vereinbarung unterliegt unter Ausschluss<br />

der Regelungen des internationalen Privatrechts,<br />

des UN-Kaufrechts und völkerrechtlicher<br />

Verträge ausschließlich dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland.<br />

Diamant Fonds 65


Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

MITTELFREIGABE UND<br />

MITTELVERWENDUNGSKONTROLLVERTRAG<br />

Vertrag über die formale Kontrolle der Freigabe<br />

und Verwendung von stillem Gesellschaftskapital<br />

Zwischen<br />

PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH, Großer<br />

Burstah 31, 20457 <strong>Hamburg</strong><br />

- nachfolgend „Beteiligungsgesellschaft" -<br />

und<br />

PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft,<br />

Moslestraße 3, 26122 Oldenburg<br />

- nachfolgend „Mittelverwendungskontrolleurin"<br />

-<br />

§1 Grundlagen<br />

1. Die Beteiligungsgesellschaft beabsichtigt,<br />

Investoren stille Beteiligungen an<br />

der Beteiligungsgesellschaft anzubieten.<br />

2. Zum Zwecke der Einwerbung des Emissionskapitals<br />

wird der noch zu veröffentlichende<br />

Verkaufsprospekt „Diamant<br />

Fonds“ (nachfolgend „Verkaufsprospekt")<br />

aufgestellt.<br />

3. Die Investoren haben neben dem Nominalbetrag<br />

der übernommenen Beteiligungen<br />

(nachfolgend „Zeichnungssumme")<br />

an der Beteiligungsgesellschaft<br />

ein Agio in Höhe von 5% der<br />

jeweiligen Zeichnungssumme (nachfolgend<br />

„Agio") zu leisten.<br />

4. Entsprechend den maßgeblichen Verträgen<br />

und Zeichnungsunterlagen (Vertrag<br />

zur Errichtung einer Stillen Gesellschaft,<br />

Beitrittserklärung, Verkaufsprospekt)<br />

sind die von Investoren gezeichneten<br />

Zeichnungssummen nebst<br />

66 Diamant Fonds<br />

Agio (nachfolgend „Emissionskapital“)<br />

auf das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

Nr. 55487505 bei der Commerzbank<br />

Oldenburg, BLZ: 280 400 46<br />

(nachfolgend „Mittelverwendungskontrollkonto")<br />

zu zahlen. Das Emissionskapital<br />

wird von der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

treuhänderisch für<br />

die Investoren und die Beteiligungsgesellschaft<br />

verwaltet.<br />

5. Das Emissionskapital dient dem Erwerb<br />

von Diamanten (nachfolgend „Anlageobjekte"),<br />

sowie der Begleichung von<br />

Anlauf-, Konzeptions-, <strong>Prospekt</strong>ierungs-<br />

und Platzierungskosten. Im Verkaufsprospekt<br />

ist in Kapitel 6.2 „Investitions-<br />

und Finanzierungsplan“ die Mittelverwendungs-<br />

und Mittelherkunftsplanung<br />

dargestellt. Die Investitionskriterien<br />

werden im Kapitel 2.1 des Verkaufsprospektes<br />

genannt. Die<br />

konkreten Investitionsentscheidungen<br />

werden nach § 4 (1) des Vertrages zur<br />

Errichtung einer stillen Gesellschaft von<br />

der Beteiligungsgesellschaft unter Berücksichtigung<br />

der Investitionskriterien<br />

getroffen. Dieser Mittelverwendungsvertrag<br />

dient im Wesentlichen der Gewährleistung<br />

der prospektgemäßen<br />

Verwendung der Zeichnungssummen<br />

und des Agios unter Berücksichtigung<br />

der beschlossenen konkreten Investitionsentscheidungen.<br />

6. Die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

übernimmt nach näherer Maßgabe<br />

dieses Vertrages die formale Kontrolle<br />

der Verwendung des Emissionskapitals<br />

nebst Agio.<br />

7. Dieser Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

ist kein Vertrag zugunsten Dritter.


§ 2 Gegenstand und Umfang der Mittelverwendungskontrolle<br />

1. Der Mittelverwendungskontrolle unterliegt<br />

lediglich das auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

eingehende Emissionskapital<br />

einschließlich des Agios. Nicht Gegenstand<br />

der Kontrolltätigkeit sind die Freigabe und<br />

die Verwendung der sonstigen Eigenmittel.<br />

Darüber hinaus auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

eingehende Beträge,<br />

wie z. B. Zinsen aus einer evtl. vorgenommenen<br />

Zwischenanlage von Mitteln, die<br />

der Freigabe und Mittelverwendungskontrolle<br />

unterliegen, werden ohne weitere<br />

Kontrolle auf ein Konto der Beteiligungsgesellschaft<br />

überwiesen.<br />

2. Die Prüfung der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

beschränkt sich darauf, ob<br />

die nachstehend in den § 3 und § 5 genannten<br />

Voraussetzungen formal vorliegen.<br />

Darüber hinaus wird sie keine Kontrolltätigkeiten<br />

ausüben, insbesondere<br />

nicht hinsichtlich der wirtschaftlichen und<br />

rechtlichen Konzeption des im Verkaufsprospekt<br />

dargelegten Beteiligungsangebotes,<br />

der Bonität von beteiligten Personen,<br />

Unternehmen und Vertragspartnern<br />

oder der Werthaltigkeit von Garantien<br />

oder der gegenüber der Beteiligungsgesellschaft<br />

erbrachten Leistungen.<br />

§ 3 Beginn der Mittelverwendungskontrolle<br />

Die Mittelverwendungskontrolleurin wird die<br />

Mittelverwendungskontrolle gemäß § 5 durchführen<br />

und im Anschluss daran die Mittelfreigabe<br />

vornehmen, wenn folgende Nachweise<br />

erbracht sind:<br />

a) Unterzeichneter Gesellschaftsvertrag<br />

der Beteiligungsgesellschaft.<br />

b) Eintragung der Beteiligungsgesellschaft<br />

in das Handelsregister.<br />

Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

c) Vorlage des Verkaufsprospektes und<br />

Gestattung der Veröffentlichung des<br />

Verkaufsprospekts gemäß § 8i Abs. 2<br />

Satz 1 des Verkaufsprospektgesetzes.<br />

d) Vorlage einer Liste über die Höhe des<br />

jeweils aktuellen Standes des stillen<br />

Kapitals der Beteiligungsgesellschaft.<br />

Sofern vor Erfüllung der vorgenannten Voraussetzungen<br />

Mittel auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

eingehen, wird die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

diese Mittel nicht auszahlen.<br />

Ausgenommen davon kann die<br />

Mittelfreigabe für die Zahlungen der Kapitalvermittlungsprovisionen,<br />

Gebühren, Honorare<br />

der Mittelverwendungskontrolleurin, Kosten<br />

der <strong>Prospekt</strong>begutachtung und Erstellung des<br />

Verkaufsprospektes erfolgen, sobald die entsprechenden<br />

Leistungen erbracht sind und die<br />

Kosten bzw. Gebühren fällig sind. Der Nachweis<br />

der Fälligkeit kann durch Vorlage der jeweiligen<br />

Rechnung erbracht werden. Dabei<br />

dürfen die Planzahlen für diese Kosten in der<br />

vorläufigen Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsrechnung<br />

(Prognose) laut Verkaufsprospekt<br />

nicht überschritten werden. Die Kapitalvermittlungsprovisionen<br />

und die anderen<br />

der Höhe nach vom Eigenkapital abhängigen<br />

Positionen können pro rata über den in der<br />

Mittelverwendungsplanung vorgesehenen<br />

Betrag entsprechend in größerem Umfang<br />

ausgezahlt werden, sofern ein höheres stilles<br />

Gesellschaftskapital als EUR 10 Mio. eingeworben<br />

wird.<br />

§ 4 Ausgestaltung des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

1. Kontoinhaberin des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

ist die Mittelverwendungskontrolleurin.<br />

Die Verfügungsberechtigung<br />

über das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

liegt allein bei der<br />

Mittelverwendungskontrolleurin. Eine Verfügung<br />

der Mittelverwendungskon-<br />

Diamant Fonds 67


Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

trolleurin über das Mittelverwendungskontrollkonto<br />

bedarf der Zeichnung von zwei<br />

zeichnungsberechtigten Personen. Die kontoführende<br />

Bank, welche eine Kopie dieses<br />

Vertrages erhält, ist anzuweisen, dass Änderungen<br />

hinsichtlich der Vertretungsberechtigungen<br />

/ Kontovollmachten / Verfügungsberechtigung<br />

der schriftlichen Zustimmung<br />

der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

bedürfen.<br />

2. Die kontoführende Bank ist anzuweisen,<br />

dass der Beteiligungsgesellschaft eine<br />

Zweitschrift der Auszüge des Mittelverwendungskontrollkontos<br />

und sämtlicher<br />

dieses Konto betreffenden Korrespondenz<br />

unverzüglich zur Kontrolle zu übersenden<br />

sind.<br />

3. Auf Wunsch wird die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

ermöglichen, die Kontoumsätze unter Anwendung<br />

eines anerkannten Onlinebanking-verfahrens<br />

(z. B. FTAM, HBCI oder T-<br />

Online) online abzurufen.<br />

4. Die kontoführende Bank ist anzuweisen,<br />

der Mittelverwendungskontrolleurin den<br />

Erhalt einer Kopie dieses Vertrages wie<br />

auch die Einhaltung der Bestimmungen<br />

dieses § 4 zu bestätigen.<br />

5. Im Falle einer Zwischenanlage von Geldern<br />

(z.B. in Form von Fest- oder Tagesgeld), die<br />

der Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrolle<br />

nach diesem Vertrag unterliegen,<br />

ist dafür Sorge zu tragen, dass das<br />

Mittelverwendungskontrollkonto jeweils<br />

als Referenzkonto für die jeweiligen Anlagekonten<br />

eingerichtet wird und über das<br />

entsprechende Anlagekonto nur nach<br />

Maßgabe dieses Vertrages verfügt werden<br />

kann.<br />

6. Sollten weitere Mittelverwendungskontrollkonten<br />

oder Unterkonten hierzu<br />

eingerichtet werden, gelten die Regelun-<br />

68 Diamant Fonds<br />

gen dieses Vertrages für diese Konten entsprechend.<br />

§ 5 Mittelverwendungskontrolle in der Investitionsphase<br />

Die Mittelverwendungskontrolleurin wird Verfügungen<br />

über die von ihr treuhänderisch verwalteten<br />

Mittel nur nach Maßgabe der nachfolgenden<br />

Bestimmungen durchführen:<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin prüft<br />

die betragsmäßige Übereinstimmung der<br />

von der Beteiligungsgesellschaft beantragten<br />

Verfügungen über die auf dem Mittelverwendungskontrollkonto<br />

eingegangenen<br />

Beträge mit den Angaben der Mittelverwendungs-<br />

und Mittelherkunftsplanung<br />

und den entsprechenden Verträgen und<br />

Vergütungsvereinbarungen. Sie ist dabei<br />

zur Unterzeichnung und damit Freigabe<br />

dieser Verfügungen vorbehaltlich des nachfolgenden<br />

Abs. 2 bis 8 berechtigt und verpflichtet,<br />

wenn die Zahlungen an die dort<br />

genannten Empfänger in der dort genannten<br />

Höhe (gegebenenfalls zzgl. Umsatzsteuer)<br />

erfolgen. Die Mittelverwendungs-<br />

und Mittelherkunftsplanung basiert<br />

auf einem Emissionskapital von EUR 10<br />

Mio. Die in der Mittelverwendungs- und<br />

Mittelherkunftsplanung genannten Beträge,<br />

die in Abhängigkeit zur Höhe des<br />

Emissionskapitals stehen, erhöhen sich anteilig<br />

bei Inanspruchnahme der Erhöhungsreserve<br />

von maximal EUR 5 Mio. Kopien<br />

der von der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

veranlassten Verfügungen über die auf<br />

den Mittelverwendungskontrollkonten<br />

vorhandenen Mittel sind der Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaft unverzüglich<br />

zur Verfügung zu stellen.<br />

2. Die für die Mittelverwendungskontrolle<br />

notwendigen Unterlagen werden der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

von der Beteiligungsgesellschaft<br />

vorgelegt. Der Mit-


telverwendungskontrolleurin sind neben<br />

den Unterlagen gem. § 3 insbesondere<br />

Nachweise zu erbringen, mit denen dokumentiert<br />

wird, dass die angeforderten Mittel<br />

den im Verkaufsprospekt dargestellten<br />

Investitionsgrundsätzen entsprechend<br />

verwendet werden. Aus den vorzulegenden<br />

Unterlagen müssen sich mindestens<br />

der Verwendungszweck, die Höhe des<br />

Geldbetrages und die Kontoverbindung des<br />

Zahlungsempfängers ergeben. Vorzulegen<br />

sind insbesondere Verträge, Rechnungen,<br />

Zahlungsaufforderungen und dergleichen.<br />

3. In sachlicher Hinsicht sind Überschreitungen<br />

der in der Mittelverwendungs- und<br />

Mittelherkunftsplanung unter Mittelverwendung<br />

festgelegten Positionen, soweit<br />

Festpreise bzw. feste Vergütungen vereinbart<br />

wurden, nicht zulässig. Soweit sich<br />

Abweichungen ergeben, ist eine Freigabe<br />

nur bei Vorliegen wichtiger wirtschaftlich<br />

gerechtfertigter Gründe zulässig.<br />

4. Sofern der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

durch die Beteiligungsgesellschaft<br />

nachgewiesen wird, dass Honorare, Vergütungen<br />

oder sonstige Kosten, die in der<br />

Mittelverwendungs- und Mittelherkunftsplanung<br />

enthalten sind, von einem nicht<br />

der Mittelverwendungskontrolle unterliegenden<br />

Konto beglichen wurden, erfolgt -<br />

sofern die Voraussetzungen gemäß § 3 erfüllt<br />

sind - eine unverzügliche Auskehrung<br />

des entsprechenden Betrages auf ein laufendes<br />

Konto der Beteiligungsgesellschaft.<br />

5. Werden der Mittelverwendungskontrolleurin<br />

Rechnungen über Honorare, Vergütungen<br />

und sonstige Kosten inklusive Umsatzsteuer<br />

vorgelegt, die jedoch in der Mittelverwendungs-<br />

und Mittelherkunftsplanung<br />

als Nettobeträge ausgewiesen sind, kann<br />

die in den Rechnungen ausgewiesene Umsatzsteuer<br />

mit überwiesen werden, allerdings<br />

nur so lange, wie die kumulierten<br />

Umsatzsteuerbeträge die nicht in Anspruch<br />

Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

genommene Liquiditätsreserve nicht übersteigt.<br />

Sind die oben angesprochenen<br />

Rechnungen in der Mittelverwendung jedoch<br />

bereits als Bruttobeträge ausgewiesen<br />

und wurde damit die in Rechnung gestellte<br />

Umsatzsteuer als nicht abziehbare<br />

Vorsteuer beurteilt, so kann diese in Rechnung<br />

gestellte Umsatzsteuer mit überwiesen<br />

werden. Im Übrigen ist die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

berechtigt Rechnungen<br />

über Honorare, Vergütungen und<br />

Kosten inklusive Umsatzsteuer über die<br />

Buchhaltungsarbeiten für die Beteiligungsgesellschaft<br />

zu überweisen, sofern für diese<br />

lediglich die Liquiditätsreserve in Anspruch<br />

genommen wird.<br />

6. Im Falle der Anweisung durch die Geschäftsführung<br />

der Beteiligungsgesellschaft<br />

zur Zwischenanlage von Mitteln, die der<br />

Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrolle<br />

nach diesem Vertrag unterliegen,<br />

wird die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

die entsprechenden Überweisungen vornehmen,<br />

sofern es sich um risikoarme<br />

Geldanlagen handelt und die jeweiligen<br />

Anlagekonten die Voraussetzungen des § 4<br />

Abs. 5 erfüllen. Die Art der Anlage ist mit<br />

der Beteiligungsgesellschaft vorab abzustimmen.<br />

7. Die Mittelverwendungskontrolle erstreckt<br />

sich auf die Investitionsphase und ist mit<br />

vollständiger Abwicklung der in der Mittelverwendungs-<br />

und Mittelherkunftsplanung<br />

genannten Zahlungen und anschließender<br />

Auskehrung der nach der Abwicklung auf<br />

dem Mittelverwendungskontrollkonto verbleibenden<br />

Beträge an die Beteiligungsgesellschaft<br />

abgeschlossen.<br />

8. Soweit nach den vorstehenden Regelungen<br />

schriftliche Nachweise zu erbringen sind,<br />

genügt die Vorlage von Fotokopien. Die<br />

Prüfung, ob die vorgelegten Kopien mit<br />

den jeweiligen Originalen übereinstimmen<br />

oder die Unterschriften auf den Kopien o-<br />

Diamant Fonds 69


Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

der Originalurkunden von zeichnungsberechtigten<br />

Personen stammen, ist nicht<br />

Gegenstand der Mittelverwendungskontrolle.<br />

§ 6 Weitere Kontrolltätigkeiten<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin überwacht<br />

die Ein- und Auslagerung von Diamanten<br />

in/aus dem Lagerort nach Maßgabe<br />

der folgenden Regelungen. Überwachen<br />

in diesem Sinne bedeutet, dass die<br />

Mittelverwendungskontrolleurin lediglich<br />

eine Inventur mittels Abgleich zwischen in<br />

den Kauf- und Verkaufsverträgen sowie in<br />

den Zertifikaten genannten Identifikationsnummern<br />

der Diamanten bei der Ein- und<br />

Auslagerung vornimmt. Überwachen bedeutet<br />

hingegen nicht, dass die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

den Transport der<br />

Diamanten zum/vom Lagerort oder die<br />

Qualität der Diamanten selbst überwacht.<br />

Über jede Inventur ist von den Parteien<br />

unverzüglich ein Protokoll zu fertigen, welches<br />

den Urkundenabgleich sowie die handelnden<br />

Personen der Parteien dokumentiert.<br />

2. Die Mittelverwendungskontrolleurin wird<br />

zum Ende eines jeden Geschäftsjahres der<br />

Beteiligungsgesellschaft eine Inventur des<br />

Diamantenbestandes durchführen sowie<br />

Einsicht in die Unterlagen der Beteiligungsgesellschaft<br />

zu Handelsaktivitäten nehmen.<br />

Im Zuge der Einsichtnahme in die Unterlagen<br />

der Beteiligungsgesellschaft zu<br />

Handelsaktivitäten prüft die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

die fortgesetzte Einhaltung<br />

der Investitionskriterien lt. Verkaufsprospekt.<br />

Über das Ergebnis der Prüfung<br />

nach Satz 1 und 2 wird die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

einen schriftlichen Bericht<br />

erstellen und diesen der Beteiligungsgesellschaft<br />

jeweils bis zum 15.01. zuleiten.<br />

§ 7 Vergütung<br />

70 Diamant Fonds<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin erhält<br />

für die Mittelverwendungskontrolle in der<br />

Investitionsphase von der Beteiligungsgesellschaft<br />

eine Vergütung in Höhe von 0,1<br />

% des eingeworbenen Emissionskapitals<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

2. Die Vergütung ist auf volle TEUR aufzurunden.<br />

Die Vergütung gemäß vorstehendem<br />

§ 7 (1) ist wie folgt zur Zahlung fällig: monatlich<br />

in Abhängigkeit des unwiderruflich<br />

eingezahlten Kapitals.<br />

3. Die Vergütung für die weitere Kontrolltätigkeit<br />

gemäß § 6 beträgt 0,12% des eingezahlten<br />

Stillen Gesellschaftskapitals pro Kalenderjahr,<br />

beginnend ab 2012 und endend<br />

2020, und ist jeweils am Ende eines Kalenderquartals<br />

fällig. Etwaige Auslagen der<br />

Mittelverwendungskontrolleurin für Reisekosten<br />

o.ä. sind mit der vorgenannten Vergütung<br />

bis zu einer Höhe von EUR 3.000<br />

abgegolten. Höhere Reisekosten sind nachzuweisen<br />

und werden von der Beteiligungsgesellschaft<br />

ersetzt. Im Jahr 2012<br />

ermäßigt sich die Vergütung auf 50% der<br />

genannten Beträge, die Fälligkeit liegt abweichend<br />

von Satz 1 am 31.12.2012. Ab<br />

dem Jahr 2014 steigt die Vergütung um<br />

jährlich 2%.<br />

§ 8 Haftung<br />

1. Die Mittelverwendungskontrolleurin haftet<br />

nicht für den wirtschaftlichen Erfolg der<br />

Beteiligung eines Investors an der Beteiligungsgesellschaft,<br />

für die Bonität der Vertragspartner<br />

der Beteiligungsgesellschaft,<br />

für die ordnungsgemäße Erfüllung der<br />

ihnen obliegenden Verpflichtungen, für<br />

den Einritt der steuerlichen Ziele der Investoren,<br />

für die Angaben im Verkaufsprospekt<br />

und für jeglichen Verlust der Diamanten.


2. Für die Durchführung der Mittelverwendungskontrolltätigkeit<br />

und die Haftung der<br />

Mittelverwendungskontrolleurin auch gegenüber<br />

Dritten gelten die vom Institut der<br />

Wirtschaftsprüfer (IDW) herausgegebenen<br />

und als wesentlicher Bestandteil diesem<br />

Vertrag beigefügten „Allgemeinen Auftragsbedingungen<br />

für Wirtschaftsprüfer<br />

und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften<br />

vom 1. Januar 2008", sofern keine abweichende<br />

Regelung in diesem Vertrag getroffen<br />

wurde. In diesem Zusammenhang<br />

ist darauf hinzuweisen, dass die Haftung<br />

für fahrlässig verursachte Schäden nach<br />

Maßgabe von Ziff. 9 Abs. 2 der vorgenannten<br />

Auftragsbedingungen grundsätzlich auf<br />

EUR 4,0 Mio. beschränkt ist.<br />

3. Treffen mehrere Schadensursachen zusammen,<br />

haftet die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

nur insoweit, als ein Verschulden<br />

ihrerseits im Verhältnis zu anderen Ursachen<br />

an der Entstehung des Schadens mitwirkt.<br />

§ 9 Laufzeit<br />

1. Dieser Vertrag endet, ohne dass es einer<br />

Kündigung bedarf, zum 31.12.2020. Im Übrigen<br />

kann dieser Vertrag nur aus wichtigem<br />

Grund gekündigt werden.<br />

2. Abweichend von § 9 (1) endet dieser Vertrag<br />

in jedem Fall, sobald die Gesellschaft<br />

ihre Auflösung beschließt an dem Tag des<br />

Auflösungsbeschlusses. Für diesen Fall<br />

überträgt die Mittelverwendungskontrolleurin<br />

bereits jetzt ihre Kontoverfügungsberechtigung<br />

an die Beteiligungsgesellschaft.<br />

Sie ist verpflichtet, unverzüglich<br />

nach Kenntnis des Auflösungsbeschlusses<br />

die Übertragung der Kontoverfügungsberechtigung<br />

i.S.d. § 4 Satz 2 der kontoführenden<br />

Bank anzuzeigen. Die Anzeige kann<br />

auch durch die Beteiligungsgesellschaft er-<br />

Mittelfreigabe und Mittelverwendungskontrollvertrag<br />

folgen, wobei der Auflösungsbeschluss<br />

nachzuweisen ist.<br />

3. Kündigungen bedürfen der Schriftform.<br />

§ 10 Anwendbares Recht / Gerichtsstand<br />

1. Dieser Vertrag unterliegt dem Recht der<br />

Bundesrepublik Deutschland.<br />

2. Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten<br />

aus und im Zusammenhang mit diesem<br />

Vertrag ist Oldenburg.<br />

§ 11 Schlussbestimmungen<br />

1. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrages<br />

bedürfen der Schriftform. Dies gilt<br />

auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.<br />

2. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen<br />

dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam<br />

oder undurchführbar sein oder<br />

werden, wird die Wirksamkeit dieses Vertrages<br />

und seiner übrigen Bestimmungen<br />

hiervon nicht berührt. Anstelle der unwirksamen<br />

oder undurchführbaren Bestimmung<br />

werden die Parteien eine solche Bestimmung<br />

vereinbaren, die nach Form, Inhalt,<br />

Zeit, Maß und Geltungsbereich dem<br />

am nächsten kommt, was von den Parteien<br />

nach dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck<br />

der unwirksamen oder undurchführbaren<br />

Bestimmung gewollt war. Entsprechendes<br />

gilt für etwaige Lücken in diesem Vertrag.<br />

<strong>Hamburg</strong> und Oldenburg, den 28.03.2012<br />

Gez. Robert Brückner und Burchard Schröder<br />

(PKF UNITESTA Revisions- und Treuhandgesellschaft<br />

mbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft)<br />

Gez. Dr. Antje Krey<br />

(PGD Projektgesellschaft Diamant GmbH)<br />

Diamant Fonds 71


Notizen


pretagus<br />

<strong>Pretagus</strong> GmbH<br />

Großer Burstah 31 • 20457 <strong>Hamburg</strong> • Geschäftsführer: Dr. Antje Krey, Matthias Gosch, Tobias Meister<br />

Sitz der Gesellschaft: <strong>Hamburg</strong> • Amsgericht <strong>Hamburg</strong> HRB 119 998<br />

Telefon: +49 (0) 40 2263 44 700 • Telefax: +49 (0) 40 2263 44 799 • info@pretagus.de • www.pretagus.de

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