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Kinderbetreuungseinrichtungsordnung KBEO - Gemeinde Arbing

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<strong>Kinderbetreuungseinrichtungsordnung</strong><br />

<strong>KBEO</strong> - NaBe<br />

für die schulische Nachmittagsbetreuung ARBING<br />

geltend ab 1. September 2012<br />

I. Betrieb<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> <strong>Arbing</strong> betreibt eine ganztägige Schule nach den Bestimmungen des Oö. Pflichtschulgesetzes<br />

1992, LGBl. Nr. 35 idF. LBGl. Nr. 38/2011, mit dem Sitz in <strong>Arbing</strong>.<br />

II. Öffnungszeit der schulischen Nachmittagsbetreuung<br />

1.a. Die Betreuung beginnt am Dienstag in der ersten Schulwoche und endet am<br />

tag der letzten Schulwoche.<br />

Donners-<br />

1.b. Die Öffnungszeit ist<br />

von Montag bis Donnerstag ab Ende des stundenplanmäßigen Unterreichts bis<br />

16:30 Uhr.<br />

1.c. An schulautonom freien Tagen und in den Semesterferien wird die Betreuung im<br />

Bedarfsfall in Form von Freizeitprogramm in der Zeit von Montag bis Donnerstag von<br />

07:15 bis 15:30 Uhr und am Freitag von 07:15 bis 12:30, im Kindergarten angeboten.<br />

,<br />

2. An Samstagen sowie an Sonn- und Feiertagen bleibt die Kinder-betreuungseinrichtung<br />

geschlossen.<br />

3. Für die Aufnahme in die Kinderbetreuungseinrichtung ist eine Anmeldung des Kindes<br />

durch die Eltern/Erziehungsberechtigten erforderlich. Der vorläufige Bedarf wird im<br />

Frühjahr für das folgende Schuljahr erhoben. Die Anmeldung erfolgt schriftlich in den<br />

ersten beiden Schulwochen bei der Schulleitung.<br />

III. Elternbeiträge<br />

1. Der Besuch eines Schülers erfolgt gegen eine angemessene Kostenbeteiligung der Eltern<br />

/ Erziehungsberechtigten (Elternbeitrag entsprechend der Tarifordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Arbing</strong>).<br />

Näheres zum Elternbeitrag enthält die Tarifordnung der <strong>Gemeinde</strong> <strong>Arbing</strong>.<br />

2. Mit dem monatlich zu leistenden Kostenbeitrag der Eltern / Erziehungsberechtigten<br />

(Elternbeitrag) sind alle Leistungen der Kinderbetreuungseinrichtung abgedeckt, außer<br />

- Die verabreichte Verpflegung<br />

- angemessene Materialbeiträge oder Veranstaltungsbeiträge<br />

IV. Besuchspflicht:<br />

GEMEINDEAMT ARBING<br />

A-4341 <strong>Arbing</strong>, Hauptstraße 39<br />

Pol. Bezirk Perg, O.ö.<br />

Telefon 07269/375-0, Fax 07269/375-29<br />

E-Mail: gemeinde@arbing.ooe.gv.at<br />

a) Die Schüler haben, gem. SchUG § 43 Abs. 1, den Unterricht und den Betreuungsteil an der<br />

ganztätigen Schulform, zu dem sie angemeldet sind regelmäßig und pünktlich zu besuchen,<br />

die erforderlichen Unterrichtsmittel mitzubringen und die Schulordnung bzw. Hausordnung<br />

einzuhalten.


) Das Fernbleiben vom Betreuungsteil an der ganztägigen Schulform ist nur, gem. SchUG 45<br />

Abs. 7, zulässig:<br />

- Bei gerechtfertigter Verhinderung<br />

- Bei Erlaubnis zum Fernbleiben, die aus vertretbaren Gründen vom Schulleiter oder<br />

Leiter des Betreuungsteiles zu erteilen ist.<br />

V. Abmeldung von Betreuungsteil:<br />

Während des Unterrichtsjahres ist eine Abmeldung vom Betreuungsteil nur zum Ende des ersten<br />

Semesters möglich. Diese Abmeldung hat spätestens drei Wochen vor Ende des ersten Semesters<br />

schriftlich zu erfolgen. Gem. SchUG § 12a Abs. 2<br />

VI. Pflichten der Eltern / Erziehungsberechtigten<br />

1. Die Eltern / Erziehungsberechtigten haben mit dem Rechtsträger und den pädagogischen<br />

Fachkräften zusammen zu arbeiten.<br />

2. Die Eltern / Erziehungsberechtigten haben dafür zu sorgen, dass die Kinder körperlich<br />

gepflegt sowie ausreichend und zweckmäßig gekleidet sind und dass die vereinbarten<br />

Besuchszeiten eingehalten werden.<br />

3. Die Änderung der Telefonnummern unter der der Erziehungsberechtigte erreicht werden<br />

kann, ist ehest möglich bekannt zu geben.<br />

4. Die Anmeldung zur Nachmittagsbetreuung ist verbindlich.<br />

Änderung der gewählten Nachmittage ist nur nach Absprache mit der Schulleitung und<br />

aus besonderen Umständen möglich (Arbeitszeiten – Änderung, bes. fam. Umstände).<br />

Angeschlagen am:<br />

Der Bürgermeister:<br />

Georg Kragl<br />

Abgenommen am: Zl.: 240-2012-P/KL<br />

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