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Wegweiser Nr.10 - St. Matthäus Algermissen

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<strong>Wegweiser</strong>Nr. 10 / 2. JahrgangSpätsommer 2013Pfarrbrief für <strong>St</strong>. Cäcilia / <strong>St</strong>. Catharina / <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>Patronatsfeste I<strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong><strong>St</strong>. MauritiusPfarrversammlung<strong>St</strong>iftungsfestKreuzwocheErntedank


2Inhalt / ImpressumInhaltGrußwort 3Editorial 4Informationen 5-21Kinderseite / aufgespießt 22 / 23Veranstaltungen 24-31Heiliger des Monats 32Kollektenplan 33Gottesdienstordnung 34-50Termine und Veranstaltungen 51Freud und Leid 52-53 / 56Informationen der Pfarrgemeinden 54-65 / 68Kontakte und Adressen 66-67Herausgeber:Verantwortlich:Redaktion:Anschriften:Auflage:Druck:Kath. Pfarrgemeinde <strong>St</strong>. Cäcilia, Harsum,Kath. Pfarrgemeinde <strong>St</strong>. Catharina, AselKath. Pfarrgemeinde <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>, <strong>Algermissen</strong>Pfarrer <strong>St</strong>efan BringereMail: <strong>St</strong>efan.Bringer@t-online.deMichaela Linkogel, Anneliese und Klaus Ludwig,Wilhelm Niemeyer, Kristof Schmalstieg, Michael Seidel,Elisabeth Thoben-Heidland,eMail: Kristof.Schmalstieg@t-online.de (<strong>Algermissen</strong>)m.linkogel@web.de (Harsum /Asel)A.K.Ludwig@t-online.de (Harsum/Asel)Letzte Seiten1500 <strong>St</strong>ückDruckhaus Köhler, HarsumNamentlich gezeichnete Beiträge geben nicht in jedem Fall die Meinung des Herausgebers oder der Redaktionwieder.Redaktionsschluss für den nächsten <strong>Wegweiser</strong>: 16. September 2013Nächste Ausgabe: <strong>Wegweiser</strong> Nr. 11 erscheint am 6. Oktober 2013 und umfasstden Zeitraum bis zum 1. Dezember 2013.<strong>Wegweiser</strong> Nr. 10 liegt in den Kirchen zum Mitnehmen aus.Für die Messintentionen für den <strong>Wegweiser</strong> bitte vorher ins Pfarrbüro kommen!Also rechtzeitig überlegen und sich auf den Weg machen.Titelbild: <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>-Figur und <strong>St</strong>. Mauritius-Figur (Kirche und Kapelle <strong>Algermissen</strong>)


4 EditorialLiebe Leserinnen und Leser des <strong>Wegweiser</strong>s,schön, dass Sie unseren <strong>Wegweiser</strong>wieder lesen möchten. Wir hoffen, Siehaben sich in der Sommerpause guterholt und sind wieder gesund in unsererGemeinde zurück.In dieser Ausgabe des <strong>Wegweiser</strong>s findenSie wieder zahlreiche Informationenaus den Pfarrämtern unserer Seelsorgeeinheitund die wichtigsten Neuigkeitensowie Termine aus den unterschiedlichstenGruppen und Gremien.Die Gottesdienstordnung dieses <strong>Wegweiser</strong>sist für den Zeitraum bis zum 6.Oktober gültig. Änderungen werden wiegehabt in den Messen oder in denSchaukästen angekündigt. Zum Erntedankfestfinden Sie im hinteren Teil dieserAusgabe einige weitere Informationen.Ebenfalls im hinteren Teil finden Siewieder viele interessante Artikel vonunseren fleißigen Redakteuren. So wirdunter anderem über die Jubiläumswallfahrtnach Werl, die Dombesichtigungder Firmbewerber oder das Benefizkonzertder Harsumer Pfadfinder berichtet.Außerdem finden Sie einen Rückblickvom Pfarrfest <strong>Algermissen</strong> und einenBericht über die neugierigen <strong>Matthäus</strong>-Detektive. Wir wünschen Ihnen vielSpaß beim Lesen.Im Namen der Arbeitsgruppe PfarrbriefKristof Schmalstieg


6InformationenPflege des Außengeländes in AselIn den Sommerferien gab es einen kräftigenArbeitseinsatz auf dem Kirchengeländerund um die <strong>St</strong>. Catharina-Kircheund das Pfarrheim <strong>St</strong>. Petrus Canisius.Mitglieder des Pastoralrates und weitereehrenamtliche Helfer/innen habendie Gehölze zurückgeschnitten, dieBeete gepflegt, Müll aus den Gebüschenund Ecken geholt und so alleswieder in einen guten präsentablen Zustandversetzt.Der alte Jägerzaun an der Auffahrt zurTurnhalle und zur <strong>St</strong>. Catharina-Kirchewar seit längerem eigentlich abgängig.Er wurde nun abgerissen und durch einen<strong>St</strong>aketenzaun ersetzt. Alte Fotosund Bilder zeigen, dass diese Zaunformin früheren Zeiten an dieser <strong>St</strong>elleSchulhof und Friedhof voneinander abgrenzte.So konnte ein <strong>St</strong>ück Originalitätdes „alten“ Asel wieder zurückgewonnenwerden.Gute Vorarbeit auf dem Außengeländehaben Silva und Günter Weber geleistet.Sie haben die Gärtnerdienste am 1.Juli von Hermann Just übernommen.Allen, die mitgeholfen haben und tätigwaren, sei herzlich gedankt!<strong>St</strong>efan Bringer, PfarrerFriedhof <strong>Algermissen</strong>Für die Verstorbenen, die in Rasengräbernbestattet wurden, steht nun eineGedenkfläche zur Verfügung, wo Grablichterund Blumen abgelegt werdenkönnen (was auf den Rasengräbernnicht möglich ist).Der Kirchenvorstand hat in seiner letztenSitzung am 26. Juni 2013 eine neueFriedhofssatzung für den Friedhof <strong>Algermissen</strong>beschlossen. Die kirchenoberlicheGenehmigung erwarten wir fürEnde August. Dann muss die Friedhofsordnungnoch vier Wochen zur Einsichtim Pfarrbüro ausliegen, bevor sie dannwohl am 1. Oktober in Kraft tritt. Weildie Bestattungsformen weitreichend erweitertwerden sollen, wurde die Friedhofsordnunggrundlegend neu gefasst.Daher ist sie auf den nächsten Seitenzur Kenntnisnahme in aller Ausführlichkeitabgedruckt. Nähere Erläuterungenzur Umsetzung wird es im nächsten<strong>Wegweiser</strong> geben.<strong>St</strong>efan Bringer, Pfarrer


FriedhofsordnungFriedhofsordnung <strong>Algermissen</strong>7FRIEDHOFSORDNUNGundFRIEDHOFSGEBÜHRENORDNUNGFÜR DEN FRIEDHOFDER KATH. KIRCHENGEMEINDE ST. MATTHÄUS IN ALGERMISSENINHALTSVERZEICHNISFRIEDHOFSORDNUNGI. Allgemeine Vorschriften§ 1 - Geltungsbereich§ 2 - Friedhofszweck§ 3 - FriedhofsverwaltungII. Ordnungsvorschriften§ 4 - Öffnungszeiten§ 5 - Verhalten auf dem Friedhof§ 6 - Amtliche Handlungen§ 7 - Gewerbliche ArbeitenIII. Bestattungsvorschriften§ 8 - Bestattungstermine§ 9 - Beschaffenheit der Särge und Urnen§ 10 - Grabaushebungen§ 11 - RuhezeitenIV. Grabstätten§ 12 - Nutzungsrechte§ 13 - Arten der Gräber§ 14 - Einzelgrabstätten§ 15 - Doppelgrabstätten§ 16 - Einzelgrabstätte mit Gestaltungsvorschrift§ 17 - Doppelgrabstätte mit Gestaltungsvorschrift§ 18 - Rasen-Einzelgrabstätte§ 19 - Rasen-Doppelgrabstätte§ 20 - Urnen-Einzelgrabstätte§ 21 - Urnen-Rasengrabstätte§ 22 - Baumbegräbnis§ 23 - Umbettungen§ 24 - Verzeichnis der GrabstättenV. Gestaltung der Grabstätten§ 25 - Gestaltungs- und Belegungsplan§ 26 - Grabgestaltung§ 27 - Herrichtung und Pflege der Grabstätten§ 28 - Grabmale§ 29 - Verantwortlichkeit und Maßnahmenbei Verstößen§ 30 - FriedhofskapelleVI. Schlussvorschriften§ 31 - Außerdienststellung und Entwidmung§ 32 - Gestaltung und Nutzungszeiten beiAltgrabstätten§ 33 - Haftung der Kirchengemeinde§ 34 - Veröffentlichung und In-Kraft-Treten


8 FriedhofsordnungI. Allgemeine VorschriftenFRIEDHOFSORDNUNG§ 1 – Geltungsbereich(1) Diese Friedhofsordnung gilt für den im Gebiet der katholischen Kirchengemeinde <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>,<strong>Algermissen</strong>, 31191 <strong>Algermissen</strong>, gelegenen und von ihr verwalteten Friedhof. Die Kirchengemeinde<strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong> ist Trägerin des Friedhofes gemäß § 13 des Niedersächsischen Bestattungsgesetzesin der Fassung vom 8. Dezember 2005. Der Friedhof ist eine christliche Begräbnisstätte. Esgelten die Gesetze und Bestimmungen des Landes Niedersachsen und des Kirchenrechtes derRömisch-Katholischen Kirche.(2) Die kath. Kirchengemeinde <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>, <strong>Algermissen</strong> ist Eigentümerin des im Grundbuch Bl.1829 Flurstück 1/30 Flur 9, Bl. 1749 Flurstück 1/17 Flur 9 und Bl. 1749 Flurstück 1/67 Flur 6 Gemarkung<strong>Algermissen</strong>.§ 2 – Friedhofszweck(1) Der Friedhof dient der Bestattung der Verstorbenen der kath. Pfarrgemeinde und der ev. Kirchengemeinde,die bei ihrem Tode in der Ortschaft <strong>Algermissen</strong> ihren Hauptwohnsitz hatten. DerFriedhof dient ferner der Beerdigung Andersgläubiger und solcher Verstorbener, die keiner kirchlichenGemeinschaft angehören, soweit diese in der Ortschaft <strong>Algermissen</strong> beheimatet sind oder zuderen Bestattung die Kirchengemeinde <strong>Algermissen</strong> verpflichtet ist. Personen, die aufgrund vonPflegebedürftigkeit in eine Einrichtung umziehen mussten, behalten ihr Anrecht auf ein Begräbnisin <strong>Algermissen</strong>.(2) Die Bestattung anderer Personen bedarf der vorherigen Zustimmung der kath. Kirchengemeinde.(3) Als Personen in diesem Sinne gelten auch Fehl- und Ungeborene mit einem Gewicht unter 500g, die die Voraussetzungen für eine Bestattungspflicht nicht erfüllen.(4) Jeder hat das Recht, den Friedhof als Ort der Ruhe, des Gebets, der Verkündigung der christlichenBotschaft und der Besinnung zum Zwecke des Totengedenkens und der Erholung aufzusuchen.§ 3 – Friedhofsverwaltung(1) Der Friedhof wird vom Kirchenvorstand verwaltet. Er kann die Wahrnehmung der laufendenFriedhofsverwaltung einem besonderen Ausschuss des Kirchenvorstandes oder einer Verwaltungsstelleübertragen. Verwaltungsstelle in diesem Sinne ist das kath. Pfarrbüro <strong>Algermissen</strong>.(2) Die Verwaltung des Friedhofes richtet sich unter Beachtung der staatlichen Vorschriften nachdieser Friedhofsordnung und nach allgemeinem und diözesanem kirchlichen Recht.(3) Für die Benutzung des Friedhofes und seiner Einrichtungen sind die Gebühren nach der jeweilsgeltenden Friedhofsgebührenordnung zu entrichten. Die Gebühren sind ihrer Höhe nach so zu gestalten,dass die hinsichtlich des Friedhofes anfallenden Kosten durch die Gebühreneinnahmengedeckt werden und eine Rücklagenbildung zur Finanzierung größerer Ausgaben möglich ist.


Friedhofsordnung9II. Ordnungsvorschriften§ 4 – ÖffnungszeitenDer Friedhof ist grundsätzlich ständig für den Besuch geöffnet. Die Kirchengemeinde kann jedochdas Betreten des Friedhofes oder einzelner Friedhofsteile für bestimmte Zeiten untersagen. DieseZeiten werden auf dem Friedhof bekannt gegeben.§ 5 - Verhalten auf dem Friedhof(1) Jeder hat sich auf dem Friedhof der Würde des Ortes entsprechend zu verhalten. ChristlicheEmpfindungen verletzende Äußerungen und Handlungen sind zu unterlassen.(2) Auf dem Friedhof ist insbesondere nicht gestattet:(a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art – Kinderwagen, Rollstühle und Rollatoren, Leichenwagen,sowie Fahrzeuge der Beauftragten der Kirchengemeinde, ausgenommen – zu befahren,(b) Waren aller Art und gewerbliche Dienste anzubieten oder diesbezüglich zu werben,(c) an Sonn- und Feiertagen und in der Nähe einer Bestattung Arbeiten auszuführen,(d) mit Ausnahme von Totenzetteln und dergleichen Druckschriften zu verteilen oder zuverkaufen,(e) während einer Bestattungsfeier auf dem Friedhof zu fotografieren oder zu filmen,(f) Abraum außerhalb der dafür bestimmten <strong>St</strong>ellen abzulagern,(g) Tiere mitzubringen, ausgenommen Blindenhunde,(h) zu spielen und zu lärmen,(i) den Friedhof, seine Einrichtungen und Anlagen zu verunreinigen und zu beschädigen.Die Kirchengemeinde kann Ausnahmen zulassen, soweit sie mit dem Zweck des Friedhofes undder Friedhofsordnung vereinbar sind, und vorstehende Vorschriften jederzeit durch Bekanntmachungauf dem Friedhof ergänzen.(3) Totengedenkfeiern, die nicht aus Anlass eines <strong>St</strong>erbefalls abgehalten werden, bedürfen derschriftlichen Genehmigung der Kirchengemeinde; sie sind spätestens eine Woche vorher anzumelden.(4) Den Anordnungen der mit der Friedhofsverwaltung betrauten Personen ist Folge zu leisten.§ 6 - Amtliche HandlungenAuf dem Friedhof zu amtieren und Beerdigungen zu leiten, obliegt dem jeweiligen leitenden Geistlichender Kirchengemeinde oder dem von ihm Beauftragten*. Andere Personen dürfen nur mit vorherzu beantragender Erlaubnis des leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde auf dem Friedhofamtieren, soweit christliche Wertvorstellungen nicht verletzt werden.*(christliche und muslimische Geistliche, die durch das Bestattungsinstitut beauftragt wurden)


10 Friedhofsordnung§ 7 - Gewerbliche Arbeiten(1) Gewerbetreibende haben die für den Friedhof geltenden Bestimmungen, insbesondere alleGestaltungsvorschriften, zu beachten. Die Kirchengemeinde kann für die Tätigkeiten von Gewerbetreibendenauf dem Friedhof besondere dem Friedhofszweck dienende Anordnungen erlassen.(2) Die für die Arbeiten erforderlichen Werkzeuge und Materialien dürfen auf dem Friedhof nur vorübergehendund nur an <strong>St</strong>ellen gelagert werden, an denen sie das Begehen der Wege und diePflege der Gräber nicht behindern. Die Arbeits- und Lagerplätze sind nach Beendigung der Tagesarbeitzu säubern und in einem ordnungsgemäßen Zustand zu verlassen, bei Unterbrechung derTagesarbeit so herzurichten, dass eine Behinderung anderer ausgeschlossen ist. Die Gewerbetreibendendürfen auf dem Friedhof keinen Abraum, mit Ausnahme der dafür durch die Friedhofsverwaltungbestimmten Flächen, lagern. Gewerbliche Geräte dürfen nicht an oder in den Wasserentnahmestellendes Friedhofes gereinigt werden.(3) Gewerbetreibende haben der Kirchengemeinde auf Anforderung hin ihre fachliche Befähigungnachzuweisen oder eine schriftliche Verpflichtung zur Einhaltung der Bestimmungen der Friedhofsordnungabzugeben.(4) Die Kirchengemeinde kann Gewerbetreibenden oder ihren Bediensteten, die fachlich oder persönlichnicht zuverlässig sind oder den Bestimmungen der Absätze (1) und (2) trotz zweimaligerschriftlicher Mahnung zuwider handeln, alle oder einzelne Tätigkeiten auf dem Friedhof verbieten.III. Bestattungsvorschriften§ 8 – Bestattungstermine(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Eintritt des Todes im Pfarrbüro der kath. Kirchengemeinde<strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong> anzumelden. Die Anmeldung ist dem vom <strong>St</strong>andesbeamten auszustellenden Beerdigungserlaubnisscheinbeizufügen. Im Pfarrbüro wird die Begräbnisliste ausgefüllt und Tag und<strong>St</strong>unde der Beerdigung festgesetzt.§ 9 - Beschaffenheit der Särge und Urnen(1) Särge müssen über eine feuchtigkeitshemmende Wirkung verfügen. Särge, Sargausstattungen,Sargabdichtungen sowie Überurnen dürften nur aus einem umweltverträglichen Material bestehen,das innerhalb der Ruhefrist vergeht; die Verwendung von Kunststoffen und nicht verrottendenWerkstoffen ist unzulässig. Särge dürfen nicht mit metallenen Einlagen versehen sein.(2) Leichen, Särge, Sargausstattungen und Überurnen dürfen nicht mit <strong>St</strong>offen behandelt oder versehenwerden, die geeignet sind, die Verwesung zu verzögern oder die Umwelt zu beeinträchtigen.Die Leichenbekleidung soll ebenfalls nur aus kunststofffreien Materialien bestehen.(3) Die Särge sollen höchstens 2,05 m lang, 0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 m breit sein. Istein größerer Sarg erforderlich, ist hierauf bei der Anmeldung beim Pfarramt hinzuweisen.§ 10 – GrabaushebungenDie Gräber werden von Bediensteten oder Beauftragten der Kirchengemeinde ausgehoben undwieder zugefüllt.


Friedhofsordnung§ 11 – Ruhezeiten11(1) Die Ruhezeit der Leichen und Aschen beträgt 25 Jahre.(2) Die Ruhezeit beginnt mit der Beisetzung.IV. Grabstätten§ 12 – Nutzungsrechte(1) Die Grabstätten bleiben Eigentum der Kirchengemeinde. Durch die Vergabe einer Grabstättewird ein öffentlich-rechtliches Nutzungsrecht nach dieser Ordnung begründet. Das Nutzungsrechtberechtigt zur Bestattung, zur Anlage (z.B. Bepflanzung) und zur Pflege der Grabstätte sowie zurgenehmigungspflichtigen Aufstellung eines Grabmals (vgl. § 28 (1)).(2) Das Nutzungsrecht an Rasengräbern und Baumbegräbnissen bleibt der Kirchengemeinde vorbehalten.(3) Es besteht kein Anspruch auf Verleihung oder Wiedererwerb von Nutzungsrechten an einer derLage nach bestimmten Grabstätte und auf Unveränderlichkeit der Umgebung.(4) Der Nutzungsberechtigte ist verpflichtet, der Kirchengemeinde Namens- und Anschriftenänderungenmitzuteilen.(5) Im Falle des Todes des Nutzungsberechtigten geht das Nutzungsrecht auf dessen überlebendenEhegatten und danach auf das älteste Kind über, sofern der jeweilige Nutzungsberechtigtegegenüber der kath. Kirchengemeinde schriftlich nichts anderes bestimmt. Ist kein Kind vorhanden,so treten an dessen <strong>St</strong>elle die Geschwister des Nutzungsberechtigten in der Reihenfolge ihres Alters.Sind auch keine nutzungswilligen Geschwister vorhanden, so fällt die Nutzungsberechtigungentschädigungslos an die kath. Kirchengemeinde zurück. Die Einebnung der Grabstätte kann veranlasstwerden. Hinsichtlich einer Neubelegung ist die Einhaltung der Ruhezeit nach § 11 zu beachten.§ 13 – Arten der Gräber(1) Die Grabstätten werden eingerichtet als(a) Einzelgrabstätte,(b) Doppelgrabstätte(c) Einzelgrabstätte mit Gestaltungsvorschrift(d) Doppelgrabstätte mit Gestaltungsvorschrift(e) Rasen-Einzelgrabstätte(f) Rasen-Doppelgrabstätte(g) Urnen-Einzelgrabstätte(h) Urnen-Rasengrabstätte(i) Baumbegräbnis(3) Doppelgrabstätten sind Wahlgrabstätten. Dies trifft nicht zu für Doppelgrabstätten mit Gestaltungsvorschriftund Rasen-Doppelgrabstätten (diese werden zugewiesen).(2) Anonyme Beisetzungen sind unzulässig.


12 Friedhofsordnung§ 14 – Einzelgrabstätten(1) Einzelgrabstätten werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeitdes zu Bestattenden abgegeben.(2) In jeder Einzelgrabstätte darf nur eine Leiche bestattet werden.(3) Kindergräber sind Einzelgrabstätten für Verstorbene bis zum vollendeten 5. Lebensjahr(einschließlich der in § 2 (3) Genannten). Der Bereich des Friedhofs, in dem Kindergräber belegtwerden können, wird von der Friedhofsverwaltung bestimmt. Diese legt auch die Abmessungenvon Kindergräbern fest. Abweichend von Absatz (2) darf auch die Asche eines/einer Verstorbenenbis zum vollendeten 5. Lebensjahr in einer Urne in einem Kindergrab beigesetzt werden. Die Bestimmungenhinsichtlich der Ruhezeiten (§ 11) und Nutzungsrechte (§ 12) gelten auch für Kindergräber.(4) Nach Ablauf der Ruhezeit fallen die Einzelgräber der kath. Kirchengemeinde zur freien Benutzungwieder zu. Ein Anspruch auf Verlängerung des Nutzungsrechts besteht nicht.(5) Nach Ablauf der Ruhezeit können Einzelgräber von der kath. Kirchengemeinde ohne Ersatzansprüchejeder Art abgeräumt werden.(6) Einzelgräber sind spätestens vier Monate nach der Beisetzung würdig herzurichten und bis zumAblauf der Ruhezeit instand zu halten. Geschieht dies trotz Aufforderung nicht, so können sie eingeebnetwerden (§ 27).(7) Auf einer Einzelgrabstätte darf nach Antrag ein Grabmal errichtet werden (§ 28). Einzelgrabstättensind mit einer Einfassung zu versehen.§ 15 – Doppelgrabstätten(1) Doppelgrabstätten sind Grabstätten für zwei Leichen oder eine Leiche und eine Urne. Die Nutzungsdauerbeträgt 25 Jahre nach dem Begräbnis des zuerst Bestatteten. Für eine zweite Bestattungsind die Bestimmungen des Absatzes (5) zu beachten.(2) Neue einzurichtende Doppelgräber müssen an einem mindestens 100 cm breiten Weg liegen.(3) In der Doppelgrabstätte werden nur Angehörige bestattet. Als solche gelten hier:(a) Ehegatten(b) Lebenspartner(4) Der jeweilige Nutzungsberechtigte hat das Recht und die Pflicht, die Doppelgrabstätte spätestensvier Monate nach der ersten Beisetzung im Rahmen der Bestimmung dieser Ordnung gärtnerischanzulegen und zu unterhalten, § 27 entsprechend.(5) Für die zweite Beisetzung in einem Doppelgrab muss eine Verlängerung des Nutzungsrechtsbei der kath. Kirchengemeinde beantragt werden. Für die Genehmigung wird eine entsprechendeGebühr erhoben. Die Kirchengemeinde behält sich vor, das Begräbnis einer zweiten Leiche/Urne(innerhalb der 25-jährigen Ruhezeit der ersten Leiche) in einem Doppelgrab zu verweigern (z.B.wegen der Neuanlegung von Wegen oder Gräberfeldern). Den Angehörigen wird in diesem Fallinnerhalb der Ruhezeit der ersten im Doppelgrab bestatteten Leiche 70% der Gebühren, die dieDifferenz zu einem Einzelgrab betragen, erstattet. Nach Erlöschen des Nutzungsrechts und nachAblauf der Ruhefrist kann die Kirchengemeinde über die Grabstätten anderweitig verfügen. Das


FriedhofsordnungNutzungsrecht an einem Doppelgrab erlischt auch, wenn innerhalb einer Frist von 25 Jahren nachder ersten Bestattung die zweite Beisetzung nicht erfolgt ist.(6) Auf einer Doppelgrabstätte darf nach Antrag ein Grabmal errichtet werden (§ 28). Doppelgrabstättensind mit einer Einfassung zu versehen.13§ 16 – Einzelgrabstätten mit Gestaltungsvorschrift(1) Das Einzelgrab mit Gestaltungsvorschrift ist ein Reihengrab.(2) Die Gestaltungsvorschrift besagt, dass(a) ein Grabmal errichtet werden muss (§ 28), auch hier ist ein entsprechender Antrag andie Friedhofsverwaltung zu stellen; das Grabfundament muss sichtbar sein (Mähkante) undbündig bis zur nächsten Grabstätte reichen;(b) nach Herrichtung der Grabstätte ein <strong>St</strong>reifen vor dem Grabmal von einer Länge (Tiefebis zum Grabmal) von 50 cm mit blühenden oder grünen Pflanzen bepflanzt werden muss;ein Bestreuen mit Splitt, Kies, Kork oder ähnlichen Materialien, sowie das Abdecken mitPlatten, ist nicht zulässig; das Aufstellen einer Grablampe ist erlaubt; die Breite des Pflanzstreifenserstreckt sich bis zur nächsten Grabstätte; zwischen den Gräbern sind keine Wegezulässig;(c) der Pflanzstreifen mit einer steinernen Rasenmähkante abzuschließen ist, die bündigbis zum nächsten Grab reichen muss; Einfassungen sind nicht zulässig;(d) die restliche Fläche des Grabes mit Rasen bedeckt wird, der von der Friedhofsverwaltungeingesät und gepflegt wird.(3) Die Bestimmungen des § 14 gelten entsprechend.§ 17 – Doppelgrabstätten mit Gestaltungsvorschrift(1) Die Bestimmungen des § 15, Absätze (1) bis (5) gelten auch hier.(2) Die Gestaltungsvorschrift des § 16 (2) ist entsprechend anzuwenden.§ 18 – Rasen-Einzelgrabstätten(1) Rasengräber sind Einzelgrabstellen und werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfall fürdie Dauer der Ruhezeit des Bestattenden abgegeben. Eine Nutzungsberechtigung durch Angehörigeist nicht möglich.(2) In jedem Rasengrab darf nur eine Leiche bestattet werden.(3) Zusätzliche Urnenbestattungen sind nicht gestattet.(4) Die Herrichtung des Grabes unterliegt der Verfügung der Friedhofsverwaltung. Während derRuhezeit (25 Jahre) wird die Rasenfläche von der Friedhofsverwaltung in Ordnung gehalten.(5) Nach Ablauf der Ruhezeit fallen die Rasengräber der kath. Kirchengemeinde zur freien Benutzungwieder zu. Anspruch auf Verlängerung der Nutzungszeit besteht nicht.


14Friedhofsordnung(6) Rasengräber werden von der Friedhofsverwaltung mit einer <strong>St</strong>einplatte in der Größe von 45 x35 cm – mit Namen und Daten des Verstorbenen oder auf Wunsch nur mit einem Kreuz – versehen.(7) Das Aufstellen von Grablampen, Blumenvasen und jeglichem Grabschmuck auf den Namensplattenoder der Rasenfläche ist nicht erlaubt. Derartige Gegenstände werden von der Friedhofsverwaltungabgeräumt.§ 19 – Rasen-Doppelgrabstätte(1) Für Rasen-Doppelgräber gelten die Bestimmungen des § 15, Absätze (1), (3) und (5). Die Absätze(2), (4) und (6) gelten hier nicht.(2) Zusätzliche Urnenbestattungen (dritte Verstorbene) sind nicht möglich.(3) Eine Nutzungsberechtigung durch Angehörige ist nicht möglich. Während der Ruhezeit (25 Jahre)wird die Rasenfläche von der Friedhofsverwaltung in Ordnung gehalten.(4) Rasengräber werden von der Friedhofsverwaltung mit einer <strong>St</strong>einplatte in der Größe von 60 x50 cm – mit Namen und Daten der Verstorbenen oder auf Wunsch nur mit einem Kreuz – versehen.(5) Das Aufstellen von Grablampen, Blumenvasen und jeglichem Grabschmuck auf den Namensplattenoder der Rasenfläche ist nicht erlaubt. Derartige Gegenstände werden von der Friedhofsverwaltungabgeräumt.§ 20 – Urnen-Einzelgrabstätten(1) Urnen-Einzelgräber sind Einzelgrabstätten mit den Maßen 80 x 80 cm. Sie werden der Reihenach belegt und erst im Todesfall für die Dauer der Ruhezeit des zu Bestattenden abgegeben.(2) In jedem Urnen-Einzelgrab darf nur eine Urne bestattet werden.(3) Die Bestimmungen des § 14, Absätze (3) bis (6) gelten auch hier. Die Höhe des Grabmalesdarf 100 cm nicht überschreiten. Urnen-Einzelgrabstätten sind mit einer Einfassung zu versehen.§ 21 – Urnen-Rasengrabstätten(1) Urnen-Rasengräber sind Einzelgrabstellen und werden der Reihe nach belegt und erst im Todesfallfür die Dauer der Ruhezeit des Bestattenden abgegeben. Eine Nutzungsberechtigung durchAngehörige ist nicht möglich.(2) In jedem Urnen-Rasengrab darf nur eine Urne bestattet werden.(3) Die Bestimmungen des § 18, Absätze (4) bis (7) gelten auch hier.§ 22 – Baumbegräbnis(1) Urnengrabstätten am Baum sind Grabstätten an vorhandenen oder zu pflanzenden Bäumen,deren Lage gemeinsam mit dem Erwerber bestimmt wird. Eine Nutzungsberechtigung im Sinneeiner Grabbepflanzung kann beim Baumbegräbnis nicht erworben werden.


Friedhofsordnung(2) Beim Baumbegräbnis ist kein Grabschmuck zulässig. Grabschmuck wird von der Friedhofsverwaltungabgeräumt. Grablampen dürfen nicht aufgestellt werden. Die Grabpflege durch die Friedhofsverwaltungbesteht aus Rasenschnitt, Baumpflege und Pflege des Geländes im Rahmen derVerkehrssicherung. Für jeden Verstorbenen wird ein Hinweisschild aus Emaille in der Größe vonetwa 10 x 15 cm am jeweiligen Baum oder <strong>St</strong>rauch befestigt.(3) In jeder Urnengrabstätte am Baum darf nur eine Urne bestattet werden.15§ 23 – Umbettungen(1) Die Ruhe der Toten darf grundsätzlich nicht gestört werden.(2) Umbettungen von Leichen und Aschen bedürfen, unbeschadet der sonstigen gesetzlichen Vorschriften,der vorherigen Zustimmung des leitenden Geistlichen der Kirchengemeinde. Die Zustimmungkann nicht erteilt werden, wenn nicht die schriftliche Genehmigung der unteren Gesundheitsbehördevorliegt. Umbettungen aus einem Erd- oder Urnenreihengrab in ein anderes Erd- oder Urnenreihengrabdes Friedhofes sind unzulässig.(3) Alle Umbettungen erfolgen nur auf Antrag; antragsberechtigt ist der jeweilige Nutzungsberechtigte,bei Rasen- und Baumbegräbnissen sind die nächsten Hinterbliebenen antragsberechtigt.(4) Alle Umbettungen werden nur von Beauftragten oder Bediensteten der Kirchengemeinde durchgeführt.Sie bestimmt den Zeitpunkt der Umbettung.(5) Der Ablauf der Ruhe- und der Nutzungszeit wird durch die Umbettung nicht unterbrochen odergehemmt.§ 24 – Verzeichnis der GrabstättenDie Kirchengemeinde führt ein Verzeichnis der Grabstätten, der Nutzungsrechte, der Beigesetztenund der Ruhezeiten. Eine Gewähr für dessen Richtigkeit und Vollständigkeit wird nicht gegeben.V. Gestaltung der Grabstätten§ 25 – Gestaltungs- und Belegungsplan(1) Die Kirchengemeinde erstellt einen Gestaltungs- und Belegungsplan für den gesamten Friedhof.Der Friedhof kann in mehrere Bereiche mit besonderen Gestaltungsvorschriften und ohne solcheRegelungen eingeteilt werden.(2) Aus dem Gestaltungs- und Belegungsplan ist für den Friedhofsbenutzer ersichtlich, in welchenFriedhofsbereichen besondere Vorschriften für die Gestaltung der Grabstätten eingehalten werdenmüssen. Die in den §§ 14 bis 22 und 26 enthaltenen Gestaltungsvorschriften sind zu beachten.(3) Solange und soweit nicht für einen bestimmten Teil des Friedhofes besondere Gestaltungsvorschriftengelten, unterliegen sowohl die Grabstätten als auch die Grabmale in ihrer Gestaltung keinenbesonderen Anforderungen. Sie haben sich jedoch in ihrer äußeren Gestaltung aufeinanderund auf die Gesamtgestaltung des Friedhofes abzustimmen.


16Friedhofsordnung§ 26 – Grabgestaltung(1) Grabhügel und -beete sind dem Gesamtcharakter des Friedhofes anzupassen. Sie dürfen nichtüber 20 cm hoch sein.(2) Die Gewächse der Grabstätten dürfen benachbarte Gräber, Wege und Anlagen nicht beeinträchtigen.(3) Das Aufstellen unwürdiger und nicht standfester Gefäße (z.B. Einmachgläser) ist unzulässig.§ 27 – Herrichtung und Pflege der Grabstätten(1) Sämtliche Grabstätten müssen innerhalb eines Jahres nach der Bestattung oder dem Erwerbdes Nutzungsrechtes hergerichtet sein. Das Nicht-Einhalten dieser Frist ist ein Verstoß gegen dieseFriedhofsordnung (§ 29).(2) Die Grabstätten sind so herzurichten und zu unterhalten, dass der Friedhofszweck sowie dieWürde des Friedhofs in seinen Teilen und der Gesamtanlage gewahrt bleiben.(3) Kunststoffe und sonstige nicht verrottende Werkstoffe dürfen in sämtlichen Produkten der Trauerfloristik,insbesondere in Kränzen, Trauergebinden, Trauergestecken, im Grabschmuck und beiGrabeinfassungen sowie bei Pflanzenzuchtbehältern, die an der Pflanze verbleiben, nicht verwandtwerden. Ausgenommen sind Grabvasen, Markierungszeichen und Gießkannen.(4) Verwelkte Pflanzen und dergleichen sind an den für Abraum bestimmten Platz zu bringen. Dabeisind die vom Friedhofsträger für die getrennte Sammlung eingerichteten Sammelbehälter und -plätze zu benutzen.(5) Auf Antrag des Nutzungsberechtigten kann eine vorzeitige Einebnung einer Grabstätte bei derFriedhofsverwaltung beantragt werden. Die Einebnung wird durch die Friedhofsverwaltung veranlasst.Für jedes verbleibende Jahr bis zum Ende der Ruhezeit der Grabstätte wird eine Pflegegebührdurch die Friedhofsverwaltung erhoben.§ 28 – Grabmale(1) Die Aufstellung, Änderung und Beseitigung von Grabmalen, Grabaufbauten, Einfriedungen undEinfassungen auf den Grabstätten bedürfen der vorherigen Zustimmung der Kirchengemeinde.Den Anträgen sind die zur Prüfung notwendigen Unterlagen beizufügen: der Grabmalentwurf einschließlichGrundriss und Seitenansicht im Maßstab 1 : 10 mit Angaben über den Werkstoff, dieBearbeitung, über Anordnung der Schrift oder sonstiger Zeichen (Ornamente, Symbole) sowie überdie Fundamentierung; soweit es zum Verständnis erforderlich ist, Zeichnungen der Schrift, der Ornamenteund Symbole im Maßstab 1 : 1 unter Angabe des Materials und seiner Bearbeitung. Inbesonderen Fällen kann die Vorlage eines Modells im Maßstab 1 : 5 oder das Aufstellen einer Attrappein natürlicher Größe auf der Grabstätte verlangt werden.(2) Zeichen und Inschriften von Grabmalen, die der Würde des Friedhofes und seinem Charakterals kirchlicher Friedhof abträglich sind, sind unzulässig und können von der Kirchengemeinde ent-


Friedhofsordnungfernt werden. Firmenschilder und Herstellerbezeichnungen dürfen auf den Grabmalen nur an derSeite oder an der Rückseite in unauffälliger Weise angebracht werden.(3) Die Grabmale sind so zu fundamentieren und zu befestigen, dass sie dauerhaft standsichersind und auch beim Öffnen benachbarter Gräber nicht umstürzen oder sich senken können. Vorstehendesgilt für bauliche Anlagen entsprechend. Grabmale und andere bauliche Anlagen sinddauernd in gutem stand- und verkehrssicherem Zustand zu erhalten. Es dürfen nur Fachleute mitder Aufstellung und Instandhaltung beauftragt werden.(4) Die Verantwortlichen sind für jeden Schaden haftbar, der durch Umfallen von Grabmalen odersonstigen baulichen Anlagen oder durch Absinken von Teilen davon verursacht wird.(5) Die <strong>St</strong>andsicherheit der Grabmale auf dem Friedhof <strong>Algermissen</strong> wird jährlich durch die Friedhofsverwaltunggemäß den Vorschriften der „Technischen Anleitung zur <strong>St</strong>andsicherheit von Grabmalanlagen“(TA Grabmal) der Deutschen Natursteinakademie überprüft. Eventuelle Mängel werdenden Nutzungsberechtigten durch Aufkleber auf den Grabmalen und durch schriftliche Benachrichtigung(soweit Adressen vorliegen) mitgeteilt. Bei Mängeln gilt § 29 (6).(6) Grabmale und sonstige bauliche Anlagen dürfen vor Ablauf der Ruhe- und Nutzungszeit nur mitvorheriger schriftlicher Zustimmung der Friedhofsverwaltung von der Grabstätte entfernt werden,auch hier gilt § 27 (5).(7) Nicht zustimmungspflichtige provisorische Grabmale sind nur als naturlasierte Holztafeln oder -kreuze zulässig und dürfen nicht länger als 2 Jahre nach der Beisetzung verwendet werden. Dieprovisorischen Grabmale dürfen eine maximale Ansichtshöhe von 1,00 m und eine Breite von 0,60m nicht überschreiten. Sie sind standfest, mindestens 0,50 m tief in die Erde einzulassen.17§ 29 – Verantwortlichkeit und Maßnahmen bei Verstößen(1) Verantwortlich für die Einhaltung der Vorschriften dieser Ordnung und der Gestaltungssatzungist der jeweilige Nutzungsberechtigte. Mehrere Verantwortliche haften als Gesamtschuldner. Diejeweiligen Verantwortlichen haften der Kirchengemeinde und Dritten gegenüber für alle Schäden,die durch den Verstoß gegen die Vorschriften der genannten Ordnungen entstehen.(2) Wird eine Erdreihengrabstätte/Urnenreihengrabstätte nicht ordnungsgemäß hergerichtet odergepflegt, hat der Nutzungsberechtigte auf schriftliche Anforderung der Friedhofsverwaltung dieGrabstätte innerhalb einer jeweils festzusetzenden angemessenen Frist herzurichten. Kommt derNutzungsberechtigte seiner Verpflichtung nicht nach, kann die Friedhofsverwaltung die Grabstätteauf seine Kosten in Ordnung bringen lassen oder das Nutzungsrecht ohne Entschädigung entziehen.Vor dem Entzug eines Nutzungsrechts ist der jeweilige Nutzungsberechtigte noch einmalschriftlich aufzufordern, die Grabstätte unverzüglich in Ordnung zu bringen. Ist der Verantwortlichenicht bekannt, oder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, wird durch öffentliche Bekanntmachung aufdie Verpflichtung zur Herrichtung und Pflege hingewiesen. Die öffentliche Bekanntmachung erfolgtim Wege der Amtshilfe im Aushangkasten der politischen Gemeindeverwaltung. Außerdem wirdder unbekannte Verantwortliche durch ein Hinweisschild auf der Grabstätte aufgefordert, sich mitder Friedhofsverwaltung in Verbindung zu setzen. Bleibt die Aufforderung oder der Hinweis dreiMonate unbeachtet, kann die Friedhofsverwaltung die Erdreihengrabstätte/Urnenreihen-grabstätteauf Kosten des Nutzungsberechtigten abräumen, einebnen und einsäen und sonstige bauliche Anlagenbeseitigen lassen.(3) Für Erdwahlgrabstätten gilt Absatz (2) entsprechend.


18Friedhofsordnung(4) In dem Entziehungsbescheid ist der jeweilige Nutzungsberechtigte aufzufordern, das Grabmal,die sonstigen baulichen Anlagen sowie vorhandenen Grabschmuck innerhalb von drei Monatenseit Unanfechtbarkeit des Entziehungsbescheides zu entfernen. Er ist darauf hinzuweisen, dassdie genannten Gegenstände andernfalls entschädigungslos in die Verfügungsgewalt des Friedhofsträgersfallen und er bei Abräumen der Grabstätte durch die Friedhofsverwaltung die Kostenzu tragen hat.In den schriftlichen Aufforderungen und der öffentlichen Bekanntmachung ist der jeweilige Verantwortliche(Absatz (1)) auf die für ihn maßgeblichen Rechtsfolgen des Absatzes (2) hinzuweisen.(5) Bei nicht den Vorgaben der Friedhofsordnung entsprechendem Grabschmuck gilt Absatz (2)entsprechend. Wird die Aufforderung nicht befolgt oder ist der Verantwortliche nicht ohne weitereszu ermitteln, kann die Friedhofsverwaltung den Grabschmuck entfernen. Der Grabschmuck wirdsechs Monate aufbewahrt (außer Pflanzen).(6) Erscheint die <strong>St</strong>andfestigkeit von Grabmalen, sonstigen baulichen Anlagen oder Teilen davongefährdet, sind die für die Unterhaltung Verantwortlichen (Absatz (1)) verpflichtet, unverzüglich Abhilfezu schaffen. Bei Gefahr im Verzuge kann die Friedhofsverwaltung auf Kosten der VerantwortlichenSicherheitsmaßnahmen treffen (z. B. Umlegen von Grabmalen, Absperrungen). Wird der sicherheitsgefährdendeZustand trotz schriftlicher Aufforderung der Friedhofsverwaltung nicht innerhalbeiner jeweils festzusetzenden angemessenen Frist beseitigt, ist die Friedhofsverwaltung berechtigt,dies auf Kosten der Verantwortlichen zu veranlassen bzw. das Grabmal, die sonstige baulicheAnlage oder Teile davon auf deren Kosten zu entfernen. Die Friedhofsverwaltung ist nichtverpflichtet, die vorgenannten Gegenstände aufzubewahren. Ist der Verantwortliche nicht bekanntoder nicht ohne Weiteres zu ermitteln, genügt eine öffentliche Bekanntmachung (Absatz (2)) undein sechswöchiger Hinweis auf der Grabstätte.(7) Nach Ablauf der Ruhe- oder Nutzungsdauer werden Grabmale und sonstige bauliche Anlagensowie vorhandener Grabschmuck von der Friedhofsverwaltung abgeräumt, der jeweilige Nutzungsberechtigtehat die Kosten zu tragen (im Voraus). Die Friedhofsverwaltung gibt das Ende der Ruhe- und Nutzungszeit durch ein Hinweisschild auf der jeweiligen Grabstätte vor Ablauf bekannt.(8) Bei Nichtbefolgung der Ge- und Verbote dieser Friedhofsordnung oder der auf der Grundlagedieser Ordnung erlassenen Verwaltungsakte finden die Vorschriften des sechsten Teils des NiedersächsischenGesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung (Nds. SOG) Anwendung.§ 30 – FriedhofskapelleDie Friedhofskapelle steht für die Begräbnisfeierlichkeiten zur Verfügung. Die Verstorbenen werdenin die Leichenkammer aufgenommen. Die Särge werden verschlossen aufbewahrt. Für dieNutzung der Friedhofskapelle und/oder der Leichenkammer erhebt die Kirchengemeinde eine Gebühr.VI. Schlussvorschriften§ 31 – Außerdienststellung und Entwidmung(1) Der Friedhof und jeder Friedhofsteil kann von der Kirchengemeinde aus wichtigem Grund ganzoder teilweise außer Dienst gestellt oder entwidmet werden. Dasselbe gilt entsprechend für einzelneGrabstätten. Außerdienststellung und Entwidmung bedürfen der kirchenoberlichen Genehmigung.


Friedhofsordnung(2) Durch die Außerdienststellung wird nur die Möglichkeit weiterer Beisetzungen ausgeschlossen;durch die Entwidmung geht außerdem die Eigenschaft als Ruhestätte der Toten verloren. JedeAußerdienststellung und Entwidmung ist durch zweimalige Veröffentlichung in den im Bereich derKirchengemeinde gelesenen Tageszeitungen bekannt zu machen. Bei einzelnen Grabstätten erhältstattdessen der jeweilige Nutzungsberechtigte einen schriftlichen Bescheid.(3) Im Falle der Entwidmung sind die in Erdreihengrabstätten/Urnenreihengrabstätten Beigesetztenfür die restliche Ruhezeit, die in Erdwahlgrabstätten/Urnenwahlgrab-stätten Beigesetzten für dierestliche Nutzungsdauer auf Kosten der Kirchengemeinde in andere Grabstätten umzubetten. ImFalle der Außerdienststellung gilt Vorstehendes entsprechend, soweit Umbettungen erforderlichwerden. Der Umbettungstermin ist dem jeweiligen Nutzungsberechtigten zwei Monate vorher mitzuteilen.(4) Soweit durch eine Außerdienststellung oder eine Entwidmung das Recht auf weitere Beisetzungenin Erdwahlgrabstätten/Urnenwahlgrabstätten erlischt, ist dem jeweiligen Nutzungsberechtigtenfür die restliche Nutzungszeit bei Eintritt eines weiteren Bestattungsfalles auf Antrag eine andereErdwahlgrabstätte/Urnenwahl-grabstätte zur Verfügung zu stellen.(5) Alle Ersatzgrabstätten sind von der Kirchengemeinde kostenfrei in ähnlicher Weise wie die außerDienst gestellten oder entwidmeten Grabstätten herzurichten. Die Ersatzgrabstätten werdenGegenstand des Nutzungsrechts.19§ 32 – Gestaltung und Nutzungszeiten bei Altgrabstätten(1) Bei Grabstätten, über welche die Kirchengemeinde bei Inkrafttreten dieser Ordnung bereits verfügthat, richtet sich die Gestaltung nach den bisherigen Vorschriften. Haben bisher Vorschriftennicht bestanden, gelten die Vorschriften dieser Ordnung mit der Maßgabe, dass der Nutzungsberechtigtenicht verpflichtet ist, ein bereits aufgestelltes Grabmal zu ändern.(2) Die vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung bestehenden Nutzungsrechte und Nutzungszeitenbleiben bis Ablauf bestehen und richten sich somit nach den bisherigen Vorschriften.(3) Die Kirchengemeinde kann den dauerhaften Erhalt von Grabstätten als Ehrengrabstätten anordnen.Hierfür kommen insbesondere die Gräber von Kriegsopfern, sowie Priestern, Pastoren undOrdensleuten und Grabstätten von Verstorbenen, die für die Geschichte des Ortes <strong>Algermissen</strong>von Bedeutung sind, in Betracht. Die Nutzungsberechtigung für diese Grabstätten liegt bei derkath. Kirchengemeinde. Die Nutzungsberechtigung kann anderen Personen oder Institutionenübertragen werden. Die Bestimmung von Ehrengrabstätten erfolgt durch Beschluss des Kirchenvorstandes.(4) Im Übrigen gilt diese Ordnung.§ 33 – Haftung der KirchengemeindeDie Kirchengemeinde haftet nicht für Schäden, die durch nicht ordnungsgemäße Benutzung desFriedhofes, seiner Anlagen und seiner Einrichtungen durch dritte Personen oder durch Tiere entstehen.Ihr obliegen keine besonderen Obhuts- und Überwachungspflichten. Im Übrigen haftet dieKirchengemeinde nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich nichts anderes zwingendvorgeschrieben ist.


20Friedhofsordnung§ 34 – Veröffentlichung und Inkrafttreten(1) Diese Ordnung tritt nach erteilter kirchenoberlicher Genehmigung am 1. Oktober 2013 in Kraft.(2) Gleichzeitig treten alle übrigen entgegenstehenden Vorschriften außer Kraft.(3) Diese Ordnung ist vor Inkrafttreten nach erteilter kirchenoberlicher Genehmigung zu veröffentlichen.Die Veröffentlichung erfolgt durch die vierwöchige Auslegung der Ordnung im Pfarrbüro derKirchengemeinde <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>, Marktstraße 10, 31191 <strong>Algermissen</strong>. Im Pfarrbüro liegt sie montagsvon 9.30 bis 11.00 Uhr und donnerstags von 15.00 bis 17.00 Uhr zur Einsicht aus. Die Auslegungszeitwird durch Veröffentlichung in der örtlichen Tageszeitung bekannt gegeben.(4) Des Weiteren wird ein Auszug der Friedhofsordnung in einem Schaukasten auf dem Friedhofzum ständigen Aushang gebracht. Im Aushang wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dievollständige Friedhofsordnung einschließlich der dazugehörigen Friedhofsgebührenordnung zu denüblichen Öffnungszeiten im Pfarrbüro eingesehen werden kann.Neue Friedhofsgebührenab (voraussichtlich) 1. Okt. 2013 lt. Kirchenvorstandsbeschluss (ersetzt die Gebührenordnungvom 5. Juni 2007).Die Gebührensätze:Für das Begräbnis und die Nutzungsberechtigung an einemEinzelgrab400,00 EuroKindergrab200,00 EuroDoppelgrab800,00 EuroEinzelgrab mit Gestaltungsvorschrift 600,00 EuroDoppelgrab mit Gestaltungsvorschrift 1.200,00 EuroUrnen-Einzelgrab400,00 EuroFür das Begräbnis in einemRasen-EinzelgrabRasen-DoppelgrabUrnen-RasengrabBaumbegräbnis1.500,00 Euro inkl. Grabplatte2.500,00 Euro inkl. Grabplatte1.500,00 Euro inkl. Grabplatte1.500,00 Euro inkl. NamensplaketteÜber die offizielle Ruhezeit von 25 Jahren hinaus ist eine Erneuerung der Nutzungsberechtigungfür eine Grabstätte („Wiederkauf“) nicht möglich. Bis zum Ablauf der Liegezeit sind die Nutzungsberechtigtenzur Grabpflege verpflichtet (außer bei Rasengräbern und beim Baumbegräbnis).Bei Doppelgräbern wird bei der Bestattung der zweiten Leiche für jedes Jahr, das durch die Einhaltungder 25-jährigen Ruhezeit der zweiten Leiche als Ruhezeit zu der 25-jährigen Ruhefrist derzuerst bestatteten Leiche hinzuaddiert werden muss, 20 Euro (pro Jahr) berechnet.Gebühren für:die Errichtung von Grabdenkmälern und Einfassungen:Einzelgrab100,00 EuroDoppelgrab200,00 EuroPlatte für Einzelgräber60,00 Eurodie Friedhofsunterhaltung155,00 Euro (nicht bei Rasengräbern undBaumbegräbnis)


22 KInderKinderseite


Aufgespießt23Ein Mensch aus Harsum sieht beim Laufenam Kirchplatz einen 'Hundehaufen',dieses hat ihn animiert,so dass er ein Gedicht kreiert,das 'Es stinket' er benannteund im Pfarrbrief auch verwandte.Wir aber konnten es nicht lassen,weitere Verse zu verfassen:In Asel, Harsum, <strong>Algermissen</strong>natürlich Hunde auch mal 'müssen',was dann auf dem Rasen liegt,ist ein <strong>St</strong>ück Natur, das riecht;es wird der Besuch gebeten,keinesfalls hineinzutretenin den Haufen, unbedingt,weil es sonst in Kirchen stinkt.Und wenn das bei uns so käme,eine Küsterin sich gräme,solches aber ist der gutenDame wohl nicht zuzumutenund allen, die in Kirchen beten,mitsamt Pfarrgemeinderäten,Organisten, Weihrauchschwenkern,(doch wir wollen hier nicht stänkern.)Unser Kirchenumfeld sei,wo auch immer, 'köttelfrei'.Der Kirchenvorstand wäre froh,hätte man ein Hundeklo(mit Wasserspülung sowieso).-i-


24 VeranstaltungenKAB-Grillabend nach der VorabendmesseKinderkirche HarsumDie Kinderkirche Harsum hat sich bisher monatlich am Sonntagnachmittag getroffen.Die Mitwirkenden möchten nun, wie in <strong>Algermissen</strong>, einmal im Monat die Kinderkircheparallel zur Sonntagmesse anbieten. Mit der Terminfindung wird sich derPfarrgemeinderat bei der Sitzung am 22. Aug. befassen. Die Kinderkirchenterminefür September und Oktober werden durch Aushang und Vermeldung bekannt gegeben.Pfarrer Bringer


Veranstaltungen25Marsch für das Leben 2013Auch in diesem Jahr werden wieder Busfahrten zum "Marsch für das Leben", am21.9.2013 in Berlin angeboten. Die erste Möglichkeit ist eine Tagesfahrt ab Hildesheim.Zusätzlich besteht in diesem Jahr auch die Möglichkeit auf Einladung des Bischofsvon Berlin, Kardinal Woelki, eine zweitägige Reise mit der Bahn ins"katholische Berlin" zu unternehmen, wobei auch die Teilnahmemöglichkeit an derLebensrechtskundgebung gegeben ist.Informationen zum Marsch unter Telefon: "Hilfe für Schwangere" 05127-4086940(Familie Huelke in Hönnersum).Bitte sagen auch Sie durch Ihre Teilnahme ein "Ja zum Leben"!Elmar Lübbers-Paal, Adlum


26VeranstaltungenLiederabend in HarsumLiederabend zum MitsingenSingen macht Spaß – gemeinsam singen noch viel mehr…..Alle, die zusammen mit der Gruppe „Zeitgeist“ auch außerhalb des Gottesdiensteseinige Lieder aus „Singt mit Herz“ singen möchten, sindam Montag, dem 30. Sept. 2013um 19.30 Uhrim Pfarrheim in Harsumherzlich willkommen.Wir freuen uns auf Euch und Sie!!!Die Musikgruppe ZeitgeistKinderorchester HarsumDer Sonnengesangdes heiligen Franziskus(rechts: Franziskus-Bild aus der <strong>St</strong>.-Franziskusschule in der Heimstatt Röderhof)Wer hat Lust,im Kinderorchesterden Sonnengesang des Hl. Franziskus mitzuspielen,und zwar amSonntag, dem 13. Oktober, 11 Uhr, in der Kirche <strong>St</strong>. Cäcilia?Die Proben sind amFreitag, dem 4. Oktober, um 17 Uhr im Pfarrhausund am Freitag, dem 11. Oktober, um 17 Uhr in der Kirche.Auch in der evangelischen Kirche <strong>St</strong>. Andreas werden wir spielen.Musikalische Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.Bitte anmelden beiBruno Euen (05127/3177; b.euen@t-online.de)


VeranstaltungenSchöpfungstag für Kinder27DER HEILIGE FRANZISKUSam Samstag, dem 28. September 2013von 9.00 – 12.00 Uhrim Pfarrheim HarsumWer war der heilige Franziskusund wie betete erseinen Sonnengesang?Herzlich eingeladen sind alle Grundschulkinderunserer Seelsorgeeinheit, die Lustund Spaß haben, mehr über den Hl. Franziskuszu erfahren. Schließlich hat sich unserneuer Papst seinen Namen ausgesucht.So wollen wir uns an diesem Vormittagmit dem Leben des Franz von Assisibeschäftigen und zu seinem berühmtenSonnengesang – ein Gebet, das er am Ende seines Lebens verfasst hat – gestalterischtätig werden.Die Ergebnisse dieses Vormittages wollen wir zusammen mit dem Kinderorchesteram Sonntag, dem 13.Oktober 2013 in der Familienmesse um 11.00 Uhr in <strong>St</strong>. Cäciliazeigen. Wer in den Herbstferien nicht verreist ist, ist herzlich dazu eingeladen.Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.Es freut sich sehr auf Euch,Elisabeth Thoben-Heidland


28 VeranstaltungenFrauenpilgertag im Bistum HildesheimIm Gehen, Beten, Schweigen oder Singen . . . . . Gott entdecken21. September 2013 Frauenpilgertag im Bistum HildesheimJemand muss DICH kommen sehenDer Tag steht unter dem Motto „Jemand muss DICH kommen sehen". Esstammt von der 2011 verstorbenen Benediktinerin Sr. Maria Hedwig, besserbekannt als die Schweizer Dichterin Silja Walter (1919-2011). Ihr Leben undihr Werk führen als roter Faden die Pilgerinnengruppen auf ihrem Weg.Das Pilgern ist eine uralte - wieder neu entdeckte - Weise des Unterwegsseins,die hilft unsere äußeren und inneren Wege in Berührung zu bringen.Dabei nehmen wir Abstand vom Alltag und öffnen uns für neue Eindrücke undErfahrungen und für die belebende Kraft des Glaubens.Der Pilgerweg für die Region Hildesheim beginnt um 9.30 Uhr im Kreuzgangvon <strong>St</strong>. Mauritius Hildesheim, <strong>St</strong>iftskirchenweg. Der Weg führt als Rundwegzum Kloster Marienrode und kommt gegen 15.30 Uhr wieder in <strong>St</strong>. Mauritiusan. Die <strong>St</strong>recke führt fast ausschließlich durch Wald und Feld und ist ca.11 km lang.Sie sind herzlich eingeladen, sich am Samstag, 21. September 2013, mit -hoffentlich vielen - Frauen in ihrem Dekanat/Ihrer Region auf den Weg zu machen.Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den ausgehängten Plakatenund den ausliegenden Flyern in unseren Kirchen.Ansprechpartnerin: Martina Manegold-<strong>St</strong>robach, Tel. 05121/402397Elisabeth Thoben-Heidland


Veranstaltungen29Dornröschen im Pfarrheim <strong>Algermissen</strong>Auch in diesem Jahr führt Kolping „Kleine Bühne“ ein Märchen der GebrüderGrimm auf.Nach dem großen Erfolg im Juni mit der Komödie „Hochwürden auf der Flucht“wird schon wieder mit viel Einsatz und Freude am Theaterstück für die begeistertenkleinen und großen Märchenfans geübt.Die Vorstellungen fürKleine Bühne <strong>Algermissen</strong>Dornröschenfinden am Samstag, 19. Oktober und am Sonntag, 20. Oktoberim Pfarrheim. Marktstr. 9 statt.Der Vorverkauf beginnt im September. Achten Sie bitte auf die aushängenden Plakate.Marlen ApelKinderkleiderbasar <strong>Algermissen</strong>


30 ErntedankfestErntedank am 22. September in AselErntegaben für den Erntedankaltar in AselAbgabe bei Birgit Meyer, Katharinenstr. 8, AselSchmücken am Sonnabend, 21. Sept. ab 17.00 Uhr in der KircheErntedank am 29. September in HarsumErntegaben für den Erntedank-Altar in HarsumWenn Sie zum Schmücken unseres Erntedank-Altares in der Kirche beitragenmöchten, geben Sie bitte die Erntegaben amFreitag, 27.09. von 08.00 -12.30 Uhrbei Frau Blecker in der Sakristei ab. Herzlichen Dank!Weil an diesem Wochenende die Freiwiliige Feuerwehr Harsum Ihr Jubiläum feiert,beschränken wir die Feier des Erntedankfestes auf die heilige Messe. Eineäußere Feier (Kaffee und Grillen) findet in diesem Jahr nicht statt (dafür war beider Mausefeier das Sommerfest mit der Kolpingfamilie). Die Erntedankprozessionist am Mittwoch, 2. Okt., 17.45 von der <strong>St</strong>. Cäcilia-Kirche zur Marienkapelle.Dort ist dann um 18.30 Uhr die letzte hl. Messe in diesem Jahr.Erntedank am 6. Oktober in <strong>Algermissen</strong>Der „Soziale Mittagstisch Guter Hirt“ bittet um Spenden zum ErntedankfestBesonders benötigt werden Konserven aller Art:Obst, Gemüse und Wurst. Außerdem Kaffee, Tee, Zucker, Salz, Nudeln, Reis,Haferflocken, Kakao, Honig, Marmelade, Käse, Kekse und Schokolade. Die Bedürftigenkönnen auch Körperpflegemittel, Seife, Duschgel, Zahnpasta etc. undWaschpulver gebrauchen. Über Geldspenden freut sich der Trägerkreis! Ein Gabenkorbsteht am Erntedankfest in der Kirche in <strong>Algermissen</strong>.Gaben für den Erntedank-Altar bitte amFreitag, 4.10. von 17.00 bis 18.00 Uhrbei Frau Busche in der Kirche abgeben. Wir freuen uns über Ihre Spende!


Gebet / Taufe31Gebetsanliegen des PapstesAugust 2013Für Eltern und Lehrer: Sie mögen die Jugend zu einer verantwortungsvollen Lebensgestaltungführen.Für die Kirche in Afrika: Ihre Verkündigung des Evangeliums fördere Frieden undGerechtigkeit.September 2013Für die Wiederentdeckung der <strong>St</strong>ille, um auf Gottes Wort und das der Mitmenscheneingehen zu können.Für die bedrängten und verfolgten Christen, um Kraft zum Zeugnis für die LiebeChristi.Oktober 2013Für die Menschen, die verzweifeln: Gott schenke ihnen Gespür für seine Näheund Liebe.Der Sonntag der Weltmission ermutige alle Christen zum Zeugnis für die GuteBotschaft.Taufe in unseren Kirchen - TaufkatecheseKinder bis zu vier Jahren können in unsererSeelsorgeeinheit gerne an denfestgelegten Taufsonntagen zur hl.Taufe gebracht werden:1. Sonntag im Monat:<strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong> - <strong>Algermissen</strong>2. Sonntag im Monat:<strong>St</strong>. Cäcilia - Harsum3. Sonntag im Monat:<strong>St</strong>. Mauritius - <strong>Algermissen</strong>4. Sonntag im Monat:<strong>St</strong>. Catharina - AselDie Eltern, die sich als erste für einenTauftermin melden, legen mit dem Pfarrerdie Zeit fest (Samstag oder Sonntag),weitere Eltern schließen sich an.Die Taufkatechese ist eine günstigeGelegenheit, die Uhrzeit abzusprechen.Zur Vorbereitung auf den Empfang derTaufe gehört in unseren Gemeindender Besuch der Taufkatechese. Es solltenmöglichst beide Eltern teilnehmen.Die nächsten Termine der Taufkatechesesind am und am Freitag, 30. Augustim Pfarrheim <strong>Algermissen</strong> und amFreitag, 25. Oktober 2013 im PfarrheimHarsum , jeweils von 16.00 bis18.00 Uhr (eine spätere Zeit hat sichhinsichtlich der Bedürfnisse der Kinderals ungünstig erwiesen).Wir bitten alle Eltern, die in den MonatenSeptember bis November ein Kindtaufen lassen wollen, um unverzüglicheAnmeldung zur Taufe in den Pfarrbüros.<strong>St</strong>efan Bringer, Pfarrer


32Heiliger des MonatsÄgypter, Soldat, Märtyrer* unbekannt† 302 bei Agaunum, heute <strong>St</strong>-Mauricein der SchweizGedenktag: 22. SeptemberMauritius war der Überlieferung nachrömischer Offizier, Anführer der 22., derthebäischen Legion, die in der Thebais -der Gegend um Theben - in Ägyptenausgehoben worden war, nur aus Christenbestand und nun in Agaunum - demheutigen <strong>St</strong>-Maurice - in der Schweizstationiert war. Sie hatten sich geweigert,den alten Göttern zu opfern undsich an der Verfolgung der Christen zubeteiligen. Daraufhin ließ Kaiser Maximianus,der Mitregent von Kaiser Diokletian,der zu jener Zeit in Octodurum - demheutigen Martigny - weilt, jeden zehntenMann zur Abschreckung umbringen,was aber ohne Erfolg blieb. Er wiederholtedas so lange, bis die ganze Legionermordet war. Mit Mauritius gehörten zuden getöteten Führern Innocentius, Exuperius,Candidus und Victor.Die Gebeine der Märtyrer wurden schonum 380 aufgefunden und Bischof Theodorvon Octodorum gezeigt, der überden Grabstätten im heutigen <strong>St</strong>-Mauriceeine Kirche errichten ließ, die zum Wallfahrtsortwurde; diese Gedenkstätte istarchäologisch nachgewiesen. Da sieverkehrsgünstig am Fuß des Großen <strong>St</strong>.Bernhard liegt, wurde die Verehrungdurch Reisende schnell bis nach Italien,Frankreich, Spanien, Deutschland undEngland verbreitet.Heiliger MauritiusAb 515 wuchs aus der Mauritius geweihtenKirche das Kloster <strong>St</strong>-Maurice d'Agaune;seit dem 11. Jahrhundert bewohnenAugustiner-Chorherren das Kloster.Der deutsche Kaiser Otto I. erhielt anlässlichseiner Heirat 951 mit Adelheid,der Tochter des Königs von Burgund,von diesem zum Weihnachtsfest 960Reliquien von Mauritius für seinen neuenDom <strong>St</strong>. Mauritius in Magdeburg. Siegalten damals als das ehrwürdigste Heiligtumauf deutschem Boden. Otto führteseinen Sieg gegen Ungarn von 955 aufMauritius' Hilfe zurück und ließ 962 seinFest vom Papst bestätigen. Zur Zeit derOttonen und <strong>St</strong>auferkaiser blühte dieVerehrung von Mauritius in Deutschland,Mauritius wurde zum Reichsheiligenund zum vom Hochadel bevorzugtenKriegerheiligen, dessen Heilige Lanzein wichtigen Kriegszügen des Reichesvorangetragen wurde. Vom 12.Jahrhundert an wurde der Kaiser im Petersdomin Rom am Mauritius-Altar gesalbt.Eine große Zahl von MauritiusundMoritzkirchen entstand, so auch in<strong>Algermissen</strong>, eine noch größere Zahlvon Wappen von Adelsgeschlechtern,Bistümern, Klöstern, <strong>St</strong>ädten und Dörfernzeigen Mauritius, der zumeist alsafrikanischer Ritter dargestellt wird.<strong>St</strong>efan Bringer, Pfarrer


Kollektenplan33KollektenSonntagskollekte für die eigene Gemeinde:Diese Kollekte ist neben der Kirchensteuerzuweisung des Bistums die wichtigsteEinnahmequelle des Finanzhaushalts einer Pfarrgemeinde (diese Kollekte bleibt inder Pfarrei, in der sie gesammelt wurde). Aus diesem Haushalt werden die laufendenKosten bezahlt, wie <strong>St</strong>rom, Gas, Wasser, Abwasser und öffentliche Abgaben,Minijob-Gehälter und Ausgaben für seelsorgliche Belange.Sonntag, 18. August 2013 - Kollekte für die DomkircheDer Mariendom in Hildesheim steht für die Einheit und die katholische Identität unseresBistums und ist Teil des Weltkulturerbes. Ein doppeltes Erbe, für das wir inVerantwortung für die kommenden Generationen zu sorgen haben.Sonntag, 8. September 2013 - Kollekte für kirchliche Öffentlichkeitsarbeit inPresse und RundfunkZur Förderung und Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit der Katholischen Kircheim Bistum Hildesheim und in Deutschland.Sonntag, 22. September 2013 - Diasporaopfer II/2013Das Diasporaopfer ist für das Bonifatiuswerk des Bistums Hildesheim bestimmt.Das Bonifatiuswerk unterstützt kleinere Instandhaltungen und Renovierungenkirchlicher Gebäude, sowie Anschaffungen für pastorale Aufgaben, z.B. für Katechese,Jugendpastoral, kirchliche Gruppen.Sonntag, 6. Oktober 2013 - Caritaskollekte am ErntedankfestDie Caritaskollekte ist für die Dienste der Caritas in der Gemeinde und in der DiözeseHildesheim bestimmt. Mit 23 Ortsverbänden engagiert sich die Caritas imBistum Hildesheim. Sie bieten vielfältige soziale Dienste und Einrichtungen derGesundheitshilfe, Jugend- und Familienhilfe, Hilfen für Behinderte und Seniorenan. Die Kollekte ist jeweils zur Hälfte für die Caritaskasse der Ortsgemeinde undden Diözesan-Caritasverband bestimmt.Kollekte am Herz-Jesu-Freitag in Harsum und <strong>Algermissen</strong>Mit dieser Kollekte unterstützen wir die Arbeit der katholischen Kirche in Estland.Dort ist die katholische Kirche eine arme Diaspora-Kirche. Nur 0,5% der Bevölkerungist katholisch. Die Kirche unterhält ein Mutter-Kind-Heim, eine Suppenküche,einen kirchlichen Verlag und ein Bildungshaus. Diese Einrichtungen sind auch fürlutherische und orthodoxe Christen sowie für Nichtgläubige offen. Wegen der geringenEigenmittel ist eine Unterstützung der Arbeit von außen wesentlich. Vermitteltwird diese durch Pater Christoph Wrembek SJ, ein Jesuitenpater aus Hannover,der als Priesterseelsorger in unserem Bistum und seit 1991 auch in Estlandwirkt.


34 Sonntagsmesse Spätsommer 2013SonntagAsel18. August VAM - 17.00 Uhr25. August FaM - 11.00 Uhr1. September VAM - 17.00 Uhr8. September VAM - 17.00 Uhr15. September VAM - 17.00 Uhr22. September FaM - 11.00 Uhr29. September VAM - 17.00 Uhr6. Oktober VAM - 17.00 Uhr13. Oktober VAM - 17.00 Uhr20. Oktober VAM - 17.00 Uhr27. Oktober FaM - 11.00 UhrAuf vielfachen Wunsch wird die Mittelseite des <strong>Wegweiser</strong>sHeraustrennen enthalten.Abkürzungen: VAM = Vorabendmesse am Samstagabend;heim; abweichende Zeiten sind unterstrichen.


Sonntagsmesse Spätsommer 2013<strong>Algermissen</strong> HarsumFaM - 9.30 Uhr 11.00 Uhr9.30 Uhr VAM - 17.00 Uhr9.30 Uhr m. KiKi 11.00 Uhr9.30 Uhr FaM - 11.00 UhrFaM - 9.30 Uhr 11.00 UhrVAM - 17.00 Uhr VAM 17.00 Uhr9.30 Uhr 11.00 Uhr9.30 Uhr m. KiKi 11.00 Uhr9.30 Uhr FaM - 11.00 UhrFaM - 9.30 Uhr 11.00 Uhr9.30 Uhr VAM 17.00 Uhr35künftig einen Übersichtsplan für die Sonntagsmessen zumFaM = Familienmesse; m. KiKi = mit Kinderkirche im Pfarr-


36 Gottesdienstordnung18.Aug.20. SONNTAG IM JAHRESKREISKollekte für den Hildesheimer DomSA 17.08.17.00 h Asel Vorabendmesse/für Leb. u. †† der PfarrgemeindenSO 18.08.09.30 h <strong>Algermissen</strong> Familienmesse (bei gutem Wetter draußen imPfarrgarten) mit Kräutersegnunges, es singt dieMusikgruppe „Zeitgeist“ aus Harsum/Leb. u. ††Wohltäter und <strong>St</strong>ifter der Pfarrgemeinde <strong>Algermissen</strong>anschl. <strong>Algermissen</strong> Frühschoppen11.00 h Harsum Hl. Messe/Leb. u. ††Fam. Busche u. Hollemann/JG††Waltraud Hölscher u. Urenkelin Clara/††Theodor u. Katharine GueMO 19.08. MONTAG DER 20. WOCHE IM JAHRESKREIS09.00 h Harsum-Elis. Konventmesse/†Christhild KreyeHarsum Kolpingfrauen19.30 h Harsum KirchenvorstandssitzungDI 20.08. HL. BERNHARD VON CLAIRVAUX18.30 h Alg.-Maur. Hl. Messe/†Ekhard Höft/††Agatha Hagemann u.Margarethe Even/†Christian Welzel


Gottesdienstordnung37MI 21.08. HL. PAPST PIUS X.09.00 h Harsum Hl. Messe/††Josef Coers u. Gertrud Coers/††Fam. Wassmann/JG††Ernst u. Maria KlingeDO 22.08. MARIA KÖNIGIN18.30 h Asel Hl. Messe/†Bernhard Möller/†Elisabeth Weber/JG†Gerhard Arndt19.30 h Harsum Pfarrgemeinderatssitzung im ElisabethstiftFR 23.08. FREITAG DER 20. WOCHE IM JAHRESKREIS08.30 h <strong>Algermissen</strong> Rosenkranzgebet09.00 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe/††Karl u. Gertrud Wirries/†Maria Schuck/†Pfarrer Thorsten Janz18.00 h Harsum Rosenkranzgebet18.30 h Harsum Hl. Messe/JG††Franz u. Rosa Büsse/†Friedrich Meyer/†Ludwig BauleSA 24.08. FEST DES HL. BARTHOLOMÄUS14.00 h <strong>Algermissen</strong> gemeinsame Firmvorbereitung Harsum-Asel-<strong>Algermissen</strong>14.00 h Harsum Kinderfest im Kindergarten <strong>St</strong>. VincenzUrlaub im Pfarrbüro!Vom 12. bis zum 30. August sinddie Pfarrbüros geschlossen.Die Pfarrbüros sindam Mo. 2. Sept. (<strong>Algermissen</strong>)und Di. 3. Sept. (Harsum)wieder geöffnet.Der Glaube, senfkorngroß,versetzt den Berg ins Meer,denkt, was könnte er tun,wenn er ein Kürbis wär!Angelus Silesius


38 Gottesdienstordnung25.Aug.21. SONNTAG IM JAHRESKREISKollekte für unsere GemeindenSA 24.08.17.00 h Harsum Vorabendmesse/††Gerhard Kothe, Josef u. Ottilie<strong>St</strong>reibel/JG†Elisabeth Bormann/††Gertrud u. HermannJust/Vierwochenmesse Helmuth Heinemann18.00 h Harsum KAB, Grillabend auf dem Kirchplatz (siehe S. 24)SO 25.08.07.55 h Harsum Kolpingfrauen, Ausflug zur Bundesgartenschaunach Hamburg (Haltestelle Marien-Apotheke)08.30 h <strong>Algermissen</strong> Kolpingsfamilie, Heidewanderung09.00 h Harsum Ausflug der Messdiener nach Thale/Harz09.30 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe /††Leni u. Magdalene Bode/††JuttaWichmann u. Eltern/††Ellen u. Georg WegenerVierwochenmesse †Rita Machens11.00 h Asel Familienmesse/Leb. u. †† der PfarrgemeindenMO 26.08. MONTAG DER 21. WOCHE IM JAHRESKREIS09.00 h Harsum-Elis. Konventmesse/††Clemens Willke u. Angehörige12.30 h <strong>Algermissen</strong> Ausflug des Frauenbundes nach SchöppenstedtDI 27.08. HL. MONIKA18.30 h Alg.-Maur. Hl. Messe/†Josef Willers/†Erwin Bettels/††Irma u. Franz Perlak19.00 h Harsum Missionskreis


GottesdienstordnungMI 28.08. HL. AUGUSTINUSHarsum Keine hl. Messe11.00 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe mit Feier der Goldenen Hochzeit vonErwin und Waltraud <strong>Algermissen</strong>/Leb. u. ††Fam.<strong>Algermissen</strong> u. BokelmannDO 29.08. ENTHAUPTUNG JOHANNES DES TÄUFERS18.30 h Asel Hl. Messe/††Johannes, Elisabeth u. Josef Sydow/JG†Paul Hartebrodt/†Dieter Kreye/Vierwochenmesse†Johanna Weinert19.30 h Harsum Taizé-Andacht (ab 19.15 h Einsingen)FR 30.08. FREITAG DER 21. WOCHE IM JAHRESKREIS08.30 h <strong>Algermissen</strong> Rosenkranzgebet09.00 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe/††Else und Hubert Thomas/†AntonieKirsch/††Fam. Meyer u. Kaune16.00 h <strong>Algermissen</strong> Taufelterntreffen der Seelsorgeeinheit18.00 h Harsum Rosenkranzgebet18.30 h Harsum Hl. Messe/††Eduard Niemann u. Sohn Eduard/††Anna u. Franz ForcheSA 31.08. SONNABEND DER 21. WOCHE IM JAHRESKREIS11.30 h <strong>Algermissen</strong> Taufe von Mareike Bernhards14.30 h Harsum Trauung von <strong>St</strong>effen u. Doreen Müller undTaufe von Emily Müller39


40 Gottesdienstordnung1.Sept.22. SONNTAG IM JAHRESKREISKollekte für unsere GemeindenSA 31.08.17.00 h Asel Vorabendmesse/†Maria Sommer/†Walli Seweryn18.00 h Asel Pfarrversammlung im PfarrheimSO 01.09.09.30 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe /Leb. u. ††Fam. Käsehage u. Bertram/††Elisabeth Kellner u. Angehörige/†Eduard von Hermanni09.30 h <strong>Algermissen</strong> Kinderkirche im Pfarrheim11.00 h Harsum Familienmesse/Leb. u. †† der PfarrgemeindenAselKolpingsfamilie, Radtour (nähere Infos im Schaukastenoder im Pfarrheim)MO 02.09. MONTAG DER 22. WOCHE IM JAHRESKREIS09.00 h Harsum-Elis. Konventmesse/††Herbert Jahns u. Angehörige/††Therese u. Johannes Busche19.00 h Harsum KAB Weinprobe mit Eckbert Pagel, Anmeldungunter 05127/1662, Mitgl. 8 €, Nichtmitglieder 10 €DI 03.09. HL. GREGOR DER GROSSE10.30 h Harsum Wort-Gottes-Feier im Cäcilienhof14.30 h Harsum Seniorenkreis15.00 h <strong>Algermissen</strong> Treffen der Kolping-Senioren18.30 h Alg.-Maur. Hl. Messe/††Fam. Becker, Brunke u. Marohn/††Johannes u. Maria Kaevel, Heinrich u. AnnaLieke/†Karl Schwemin


GottesdienstordnungVeränderte Gottesdienstzeiten in dieser Woche!41MI 04.09. MITTWOCH DER 22. WOCHE IM JAHRESKREIS09.15 h Harsum Junge-Alte, Besichtigung VW-Nutzfahrzeuge-Werk Hannover15.00 h Asel Seniorenkreis18.30 h Harsum Hl. Messe in der Marienkapelle/†Gerda Busche†Christian Welzel/†Pfarrer Werner Langer19.30 h <strong>Algermissen</strong> ökumenisches Glaubensgespräch imev. GemeinderaumDO 05.09. DONNERSTAG DER 22. WOCHE IM JAHRESKREISMonatlicher Gebetstag um geistliche Berufe10.30 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe in der Landresidenz18.30 h Asel Hl. Messe/JG††Agnes u. Max Matzner/††Fam.Reichstein u. Erhard/††Maria Erhardt u. GerhardKreye19.30 h <strong>Algermissen</strong> FamilienliturgiekreisFR 06.09. HERZ-JESU-FREITAG08.30 h Harsum Rosenkranzgebet09.00 h Harsum Hl. Messe/†Josef Göbel/†Anna Schneider/††Fam.Welzel und Mersch15.30 h <strong>Algermissen</strong> <strong>Matthäus</strong>-Detektive: Wir suchen einen Schatz...18.00 h <strong>Algermissen</strong> Rosenkranzgebet18.30 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe/††Marie u. Josef Wiechens/††Fam.Engelke u. Kirchhoff/††Hildegard Wons u. Karl-HeinzWonsfür alle im Monat September ††Gläubigen derJahre 2008-20122008: †<strong>St</strong>ephan Kaevel; †Hildegard Homeister;†Otto Neustedt; 2009: †Bernhard Seng; 2010:Ursula Sprotte; †Margareta Mollenhauer;†Pfr.Thorsten Janz; †Sandra Buhr; †Katharina Scholle;†Gerald Höltermann; 2011: †Marie Luise Grieger/†ElfriedeWeitsche; 2012: †Erika Brzoska18.30 h Asel Andacht mit Anbetung6. und 7. Sept.: Klausur der <strong>St</strong>euerungsgruppe in WöltingerodeSA 07.09. SONNABEND DER 22. WOCHE IM JAHREKREIS9.00 -14.00 h Asel Bücherei Asel, Literarisches Frühstück inKooperation mit dem Verein 800 Jahre Aselanlässlich des Kulturtreffens


42 Gottesdienstordnung8.Sept.23. SONNTAG IM JAHRESKREISKollekte für kirchliche Öffentlichkeitsarbeit in Presse und RundfunkSA 07.09.17.00 h Asel Vorabendmesse/†Matthias SeidelSO 08.09.09.30 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe /Leb. u. ††der Pfarrgemeinden11.00 h Harsum Familienmesse/†Maria Fleige/††Sabine u.Renate Vesper/†Magdalene Magerkurth15.00 h Harsum Taufe von Klara Johanna Schön16.30 h Asel Hl. Messe in slowenischer SpracheMO 09.09. MONTAG DER 23. WOCHE IM JAHRESKREIS09.00 h Harsum-Elis. Konventmesse/JG††Elisabeth, Bernhard u. MariaHillebrand/†Hedwig RatajczykDI 10.09. DIENSTAG DER 23. WOCHE IM JAHRESKREIS15.00 h <strong>Algermissen</strong> Seniorennachmittag18.00 h Harsum Friedensgebet des Frauenbundes,ökumenischer Schöpfungstag18.30 h Alg.-Maur. Hl. Messe mit Feier der Goldenen Hochzeit vonGeorg u. Magdalena Mücke und der SilbernenHochzeit von Werner u. Kerstin Klamt/Leb. u.††Fam. Klamt,Mücke u. Vogel/††<strong>St</strong>ephan Kaevel u. Ursula Eggers/††Pauline u. Ernst<strong>St</strong>anitzok, Elisabeth u. Georg <strong>St</strong>anitzok, HerbertScholtyssek/††Franz u. Irmgard Meyer


GottesdienstordnungMI 11.09. MITTWOCH DER 23. WOCHE IM JAHRESKREIS09.00 h Harsum Hl. Messe/††Fam. Joachim u. Donat/†Johannes Freise/†Martin Klinge43DO 12.09. MARIÄ NAMEN18.30 h Asel Hl. Messe/††Hildegard Langer u. Angehörige19.00 h Asel Frauenbund: Es kommt die HeilpraktikerinFrau Hendrikje <strong>St</strong>ruhlerFR 13.09. HL. JOHANNES CHRYSOSTOMUS08.30 h <strong>Algermissen</strong> Rosenkranzgebet09.00 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe vom Fest Kreuzerhöhung/††Fam.Bernhards, Hartmann u. Reeke/††Westphal, Schollmeyer u. Niemeyer/††Luis und Salome Palma, PfarrerThorsten Janz17.00 h Harsum Rosenkranzgebet17.30 h Harsum Hl. Messe vom Fest Kreuzerhöhung/†Maria Krone/††Friedrich u. Dorothea Schier/†Schwester Firmata19.30 h Harsum Konzert mit dem Gospelchor Gospel-Unity ausBockenemSA 14.09. FEST KREUZERHÖHUNG11.00 h Harsum Kreuzweg im Wald12.30 h Harsum Trauung von Ralf Glaubitz u. <strong>St</strong>efanie Eilers14.00 h Asel Firmvorbereitung Harsum/Asel14.00 h <strong>Algermissen</strong> Firmvorbereitung <strong>Algermissen</strong>15.00 h Harsum Ökumenische Trauung von Nicolas Mehwaldu. Anika Schmidt


44 Gottesdienstordnung15.Sept.24. SONNTAG IM JAHRESKREISKollekte für unsere GemeindenSA 14.09.17.00 h Asel Vorabendmesse/für Leb. u. †† der PfarrgemeindenSO 15.09.09.30 h <strong>Algermissen</strong> Familienmesse mit Aufnahme der neuen Messdiener/†PfarrerThorsten Janz/Leb. u. †† Fam. Mollenhauer/††Franz <strong>St</strong>iebitz u. Elisabeth Ingelmann09.30 h Harsum Kolpingsfamilie: Fußwallfahrt nach Ottbergen11.00 h Harsum Hl. Messe/JG††Helmut u. Mathilde Busche/†Franz Piechowski/†Werner Gue14.00 h <strong>Algermissen</strong> Kolpingsfamilie: Teilnahme an der Hl. Messein Ottbergen, anschl. Picknick auf dem Kreuzberg15.00 h Alg.-Maur. Taufe von Elice Marecek und Fynn Gerhard Witte18.00 h <strong>Algermissen</strong> Konzert mit der Mitteldeutschen KammerphilharmonieMO 16.09. HLL. KORNELIUS UND CYPRIAN09.00 h Harsum-Elis. Konventmesse/JG†Pfarrer Franz Tenge19.00 h Harsum Kolpingfrauen: „Grips-Gymnasik“ Ref. FrauIhme-Fütterer, Interessierte sind hierzu herzlicheingeladen.


Gottesdienstordnung45DI 17.09. HL. HILDEGARD VON BINGEN16.00-18.00 h Harsum Anmeldung der neuen Kommunionkinderim Pfarrhaus18.30 h Alg.-Maur. Hl. Messe/††Adelheid u. Wilhelm Busse, MarieBrammer/Leb u. ††Fam. Käsehage u. Bertram/†Margarethe EvenMI 18.09. MITTWOCH DER 24. WOCHE IM JAHRESKREIS09.00 h Harsum Hl. Messe/†Martha Schulz u. ††Fam. Schulz/†Hans-Josef Schmid/†Berthold Greier15.30-17.30 h Harsum Anmeldung der neuen Kommunionkinderim Pfarrhaus19.30 h <strong>Algermissen</strong> PfarrgemeinderatssitzungDO 19.09. DONNERSTAG DER 24. WOCHE IM JAHRESKREIS15.00 h Harsum Handarbeitskreis17.00-18.15 h Asel Anmeldung der neuen Kommunionkinderim Pfarrheim18.30 h Asel Hl. Messe/JG†Elisabeth Marklein/†Dieter Kreye/††Magdalene u. Josef Gillmeister u. Töchter19.30 h Harsum Bibelgespräch bei Pfarrer VoßFR 20.09. HLL. MÄRTYRER VON KOREA08.30 h <strong>Algermissen</strong> Rosenkranzgebet09.00 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe/††Wilhelm Wolpers u. Angehörige/††Joseph u. Elisabeth Busche/††Reinhard Taubeler,Eltern u. Thomas Janzik18.00 h Harsum Rosenkranzgebet18.30 h Harsum Hl. Messe/†Magdalene Kreye/†Friedrich Meyer/†Gerda Busche


46 Gottesdienstordnung22.Sept.25. SONNTAG IM JAHRESKREISErntedankfest in AselPatronatsfeste in <strong>Algermissen</strong>Kollekte für das Bonifatiuswerk des Bistums Hildesheim (Diasporaopfer II/2013)SA 21.09.17.00 h Harsum Vorabendmesse/Leb. u. ††der Pfarrgemeinden17.00 h <strong>Algermissen</strong> Festmesse zum Patronatsfest <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>anschl. Prozession um die Kirche/Leb. u. ††des Gesangvereins/†Sandra Buhr/††JosefLinkogel, Eltern u. Eltern <strong>St</strong>reich/†OttoTeltemann/††Elfriede u. Fritz Weitsche, Helmut Schubert,Elisabeth u. Karl Schapermitgestaltet vom Gesangverein <strong>Algermissen</strong>v. 1863 zum 150-jährigen JubiläumSO 22.09.11.00 h Asel Familienmesse zum Erntedankfest/††Fam.Welzel und Mersch16.00 h Alg.-Maur. Festmesse zum Patronatsfest <strong>St</strong>. Mauritius/füralle leb. u. ††<strong>St</strong>ifter u. Wohltäter der Kapelle/†KarlWeiterer/†† der Fam. Henning und HagemannDie Kollekte ist für die Kapelle bestimmt17.00 h Alg.-Maur. Empfang und Abendessen in der DomschenkeMO 23.09. HL. PATER PIO09.00 h Harsum-Elis. Konventmesse/††Josef u. Marie Graen


GottesdienstordnungDI 24.09. DIENSTAG DER 25. WOCHE IM JAHRESKREIS16.00-18.00 h <strong>Algermissen</strong> Anmeldung der neuen Kommunionkinderim Pfarrhaus18.30 h Alg.-Maur. Hl. Messe/†Wilhelm Leinemann/†Bernhard Seng19.00 h Harsum MissionskreisMI 25.09. HL. NIKLAUS VON FLÜE09.00 h (<strong>Algermissen</strong>) ökumenisches Frauenfrühstück in Ummeln14.00 h Harsum Hl. Messe anl. des Heimattreffens derGemeinde Kreiwitz/OS/Leb. u. †† der Dorfgemeinschaft Kreiwitz/†Heinrich Bettels (III. Seitenweg)DO 26.09. HLL. KOSMAS UND DAMIAN16.00-17.30 h <strong>Algermissen</strong> Anmeldung der neuen Kommunionkinderim Pfarrhaus18.30 h Asel Hl. Messe/†Walli Seweryn19.30 h Harsum Taizé-Andacht (ab 19.15 Einsingen)FR 27.09. HL. VINZENZ VON PAUL08.30 h <strong>Algermissen</strong> Rosenkranzgebet09.00 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe/†Magdalena Mielke u. ††Angehörige/†Gerhard Voges/Leb. u. ††Fam. Thomas, Hoffmannu. Busch17.30 h Harsum-Thie Ökumenische Andacht zum Feuerwehrfest18.00 h Harsum Rosenkranzgebet18.30 h Harsum Hl. Messe/JG†Johannes Machtens/†Elisabeth Seide19.30 h <strong>Algermissen</strong> Pfarrversammlung im Gasthaus WeitererSA 28.09. SAMSTAG DER 25. WOCHE IM JAHRESKREIS08.30 h <strong>Algermissen</strong> Kolpingsfamilie, Gebrauchtkleidersammlung09.00 h Harsum Kindertag: Der hl. Franz von Assisi12.00-14.00 h <strong>Algermissen</strong> Kinderkleider- u. Spielzeugbasar!!! geänderte Zeiten !!!47


48 Gottesdienstordnung29.Sept.26. SONNTAG IM JAHRESKREISErntedankfest in HarsumKollekte für unsere GemeindenSA 28.09.17.00 h Asel Vorabendmesse/†Therese MockSO 29.09.09.30 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe /Leb. u. ††der Pfarrgemeinden11.00 h Harsum Hl. Messe/††Eheleute Fleige/†Cäcilie Goldmann/††Hyronimus u. Annemarie Franzes singt der ökumenische KirchenchorMO 30.09. HL. HIERONYMUS09.00 h Harsum-Elis. Konventmesse/Leb. u. ††Fam. Piete u. Oelkers15.00 h <strong>Algermissen</strong> Frauenbund: Erntedankfeier mit ReferentinFrau Lemme „Dem Alter Leben geben - Sie sindjünger als Sie denken“19.30 h Harsum Liederabend der Gruppe „Zeitgeist“ im Pfarrheim(siehe Information S. 26)DI 01.10. HL. THERESE VON LISIEUX10.30 h Harsum Hl. Messe im Cäcilienhof14.30 h Harsum Seniorenkreis, Erntedankfeier15.00 h <strong>Algermissen</strong> Treffen der Kolping-Senioren18.00 h Alg.-Maur. Rosenkranzgebet18.30 h Alg.-Maur. Hl. Messe/††Magdalena Even, Manfred u. Karl-Wilhelm Lüke/††Rudolf Bartsch u. Familie


Gottesdienstordnung49MI 02.10. HL. SCHUTZENGEL15.00 h Asel Seniorenkreis17.45 h Harsum Erntedankprozession - Beginn in <strong>St</strong>. Cäcilia18.30 h Harsum Hl. Messe in der Marienkapelle/†Gerda Busche/†Johannes Meyer19.30 h <strong>Algermissen</strong> ökumenisches Glaubensgespräch imev. GemeinderaumDO 03.10. TAG DER DEUTSCHEN EINHEIT - NATIONALFEIERTAGMonatlicher Gebetstag um geistliche Berufe09.30 h Asel Hl. Messe/†Johannes <strong>Algermissen</strong>/†Christian WelzelFR 04.10. HERZ-JESU-FREITAG17.00 h Harsum Probe des Kinderorchesters im Pfarrhaus18.00 h <strong>Algermissen</strong> Rosenkranzgebet und Beichtgelegenheit18.30 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe/††Walter Zapf u. Fam. Hagemann/†Joachim Machens/Leb. u. ††Fam. Karl Buschefür alle im Monat Oktober ††Gläubigender Jahre 2008-20122008: †Wendelin Bust; †Leni Bärtle; †Jutta Wichmann;2009: keine††; 2010: †Gabriela Meyer; †AndreasMöschl; †Frank Wolpers; 2011: †Hildegard Kutscher;†Elisabeth Karwane; †Henry <strong>Algermissen</strong>; 2012:†Marie Becker-Marohn; †Ruth Willerding18.00 h Harsum Rosenkranzgebet und Beichtgelegenheit18.30 h Harsum Hl. Messe/††Bruno u. Helena Schreider/†Pfarrer Franz Tenge/††Anna u. Wilfried Bock18.30 h Asel Andacht mit Anbetung


50 Gottesdienstordnung6.Okt.27. SONNTAG IM JAHRESKREISErntedankfest in <strong>Algermissen</strong>Kollekte für die Caritas (die Hälfte verbleibt in der Caritaskasse der eigenen Gemeinde)SA 05.10.17.00 h Asel Vorabendmesse/für Leb. u. †† der PfarrgemeindenSO 06.10.09.30 h <strong>Algermissen</strong> Hl. Messe/††Elisabeth u. Wilhelm Kruse u. Mutter/††Fam. Uttecht u. Rofkahr/†Agnes Ingelmann09.30 h <strong>Algermissen</strong> Kinderkirche im Pfarrheimanschließend <strong>St</strong>ehkaffee vor der Kirche11.00 h Harsum Hl. Messe/††Auguste u. Johannes Kemnah/††Wilhelm u. Elisabeth Tacke/††Fam. Schetschok u.Kulle15.00 h Asel Frauenbund, Erntedankfest im Pfarrheim17.00 h Harsum RosenkranzandachtVORSCHAU:Der Verein <strong>St</strong>. Catharina Asel e.V. wird amMittwoch, dem 23.10.2013 um 19.30 Uhr im Pfarrheim in Aseleinen Gesprächsabend zum Thema "Kirchliche Bestattung durch ehrenamtlicheBegräbnisleiter und Begräbnisleiterinnen" durchführen.Referentin ist Frau Elisabeth Thoben-Heidland.


Termine und VeranstaltungenRegelmäßige Veranstaltungen und Terminein der Seelsorgeeinheitjeden Montag08.45-10.15 h <strong>Algermissen</strong> Spielkreis15.00 h <strong>Algermissen</strong> Handarbeitskreis15.00 h Asel Handarbeitskreis – Frauenbund17.00-18.00 h Harsum Bücherei (Pause in den Ferien)51jeden Dienstag15.15-16.10 h Harsum Messdienerstunde der neuen Messdiener17.00-18.30 h Asel Bücherei (Pause in den Ferien)jeden Mittwoch09.30-11.00 h Harsum Eltern-Kind-Kurs im Jugendheimin Trägerschaft der Kath. FamilienbildungsstätteHildesheim (14.08. - 02.10.)15.00 h <strong>Algermissen</strong> Seniorengymnastik17.30-18.30 Harsum Pfadfindertreffen - Wölflinge20.00 h Asel Gebetskreisjeden Donnerstag09.30-11.00 h Asel Spielkreis10.00-11.30 h <strong>Algermissen</strong> Spielkreis17.00-18.00 h Harsum Bücherei (Pause in den Ferien)17.00-18.00 h Harsum Pfadfindertreffen18.00-19.00 h Harsum Pfadfinder - Jungpfadfinder18.00-19.00 h <strong>Algermissen</strong> Singkreis (14-tägig)19.00-20.00 h Harsum Pfadfinder - Rover18.00-19.00 h <strong>Algermissen</strong> Bücherei20.00 h Harsum Kirchenchorprobe18.00-19.00 h <strong>Algermissen</strong> Büchereijeden Sonntag10.30-11.30 h <strong>Algermissen</strong> Bücherei


52 Freud und LeidWir gedenken unserer VerstorbenenElisabeth Ludewig 86 Jahre Harsum 01.06.2013Anna Schneider 81 Jahre Harsum 02.06.2013Johann Schneider 86 Jahre Harsum 08.06.2013Manfred Leidecki 56 Jahre <strong>Algermissen</strong> 11.06.2013Paul Podleska 86 Jahre Harsum 18.06.2013Maria Schudok 83 Jahre Harsum 15.07.2013Rita Machens 67 Jahre <strong>Algermissen</strong> 20.07.2013Helmuth Heinemann 83 Jahre Harsum 25.07.2013Berthold Greier 63 Jahre Harsum 29.07.2013Johanna Weinert 90 Jahre Harsum, fr. Asel 29.07.2013Ottilie Lüke 86 Jahre Harsum, fr. Algerm. 07.08.2013Lass sie leben in deinem Frieden!Gott du bist der Schöpfer allen Lebens. Du willst nicht den Tod, du willst das Leben.Wir bitten dich für unsere Verstorbenen: Befreie sie vom Tod und lass sieauferstehen zu neuem ewigem Leben in deinem Reich, das du uns allen versprochenhast. So bitten wir im Vertrauen, durch Christus unseren Herrn. Amen.TaufenPhilipp Normann Harsum 09.06.2013Svea Kristin Proges <strong>Algermissen</strong> 16.06.2013Matteo Monselewski Asel 22.06.2013Hannah Kawulak <strong>Algermissen</strong> 07.07.2013Lola Soleil Kalks <strong>Algermissen</strong> 07.07.2013Leo Marheineke <strong>Algermissen</strong> 21.07.2013TrauungenHerzlich willkommenin unseren Gemeinden!Björn Elixmann u. Nadine Elixmann geb. Wirries Harsum 06.07.2013


Freud und LeidWir gratulieren herzlich zum Geburtstag5320.08.1914 Elisabeth Haarstrick, Koppelweg 4, Harsum23.08.1923 Therese Willig, Mühlenstr. 51, <strong>Algermissen</strong>27.08.1928 Therese Müller, Breite <strong>St</strong>r. 15, Harsum29.08.1933 Theresia Janke, Alte <strong>St</strong>r. 20, <strong>Algermissen</strong>29.08.1916 Magd. Bramma, <strong>St</strong>.-Barbara-<strong>St</strong>r. 10, Harsum02.09.1920 Anna Hartmann, Domänenweg 9a, Harsum03.09.1919 Hildegard Teich, Kreuzacker 39, asel04.09.1928 Francesco Cuccureddu, Marienstr. 9, Asel05.09.1919 Magdalene Altmann, Lobker <strong>St</strong>r. 9, Klein Lobke06.09.1920 Irmgard Lipke, Jahnstr. 1a, <strong>Algermissen</strong>06.09.1928 Margarete Kaune, Koppelweg 4, Harsum09.09.1922 Magdalene Kieslich, Königstr. 20, <strong>Algermissen</strong>10.09.1922 <strong>St</strong>efania Dobies, Naumburger <strong>St</strong>r. 48, Asel14.09.1923 Wilhelm Pagel, Koppelweg 22, Harsum15.09.1928 Elisabeth <strong>Algermissen</strong>, Lobker <strong>St</strong>r. 3, <strong>Algermissen</strong>21.09.1922 Paul Köhler, Mühlenstr. 34, <strong>Algermissen</strong>22.09.1933 Franziska <strong>St</strong>örmer, Neue <strong>St</strong>r. 49, <strong>Algermissen</strong>25.09.1933 Helmut Dettmar, Winkelstr. 8, Asel27.09.1920 Nikolaus Roth, Koppelweg 4, Harsum01.10.1928 Therese Schaper, Koppelweg 4, Harsum04.10.1922 Therese Aue, Koppelweg 4, HarsumAllen, die in dieser Zeit Geburtstag feiern,herzliche Glückwünsche.Alles Gute und Gottes Segen im neuen Lebensjahr!Nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes ist es uns erlaubt, bei besonderen Ereignissen(Geburtstagen, Ehejubiläen, Geburten, Todesfällen usw.) in unseren Gemeinden Namen, Anschriftund den Anlass mit Datum im Pfarrbrief zu veröffentlichen.Wer eine solche Bekanntmachung nicht wünscht, möge es bitte im Pfarrbüro Harsum unter Tel.05127/4349 oder <strong>Algermissen</strong>, Tel. 05126/8220 rechtzeitig melden. Wenn Sie einer Veröffentlichungin Zukunft wieder zustimmen, geben Sie uns dies bitte bekannt.


54 BüchereiNeue Bücher in der Bücherei HarsumRomane“Im Tal des Fuchses” von Charlotte Link“Die Puppenmacherin” von Max Bentow“Das Glück eines Sommers” von David Baldacci“An einem Tag im Winter” von Judith Lennox“Das Dorf der Mörder” von Elisabeth Herrmann“Hundert Namen” von Cecelia Ahern“Der Wolf” von John Katzenbach”“Ein plötzlicher Todesfall” von Joanne K. Rowling“Alles zu seiner Zeit - Mein Leben” Die Biografie von Michail GorbatschowBilderbücher ab 4 Jahren“Der quergestreifte Tiger - ich bin anders - du auch!”“Meine Freundin Conni - Conni geht auf Reisen”“Die kleinen <strong>St</strong>reithammel oder wie man <strong>St</strong>reit vermeidet”“Wenn du dich verlaufen hast”“Jim Knopf und Lukas der Lokomotivführer in der Drachenstadt“Der kleine Räuber... will, dass alles wieder gut ist”Kinderbücher“Meine Freundin Conni - Conni und der Ferienzirkus” (ab 8 J.)“Lotta-Leben - Wie belämmert ist das denn? (ab 9 J.)“Der kleine Ritter Trenk und der ganz gemeine Zahnwurm” (ab 9 J.)“Gregs Tagebuch - Dumm gelaufen” - ein Comic-Roman (ab 10 J.)“Liebes Flunkertagebuch” (ab 10 J.)“Verliebt in Emma” (ab 11 J.)“Die Vampirschwestern - Ein Sommer zum Abhängen” (ab 11 J.)Jugendbücher ab 12 Jahren“Delirium” von Lauren Oliver“Wenn du stirbst, zieht dein ganzes Leben an dir vorbei, sagen sie”von Lauren Oliver"In den Herbstferien (04.10. bis 18.10.2013) bleibt die Bücherei geschlossen."Das Bücherei-Team


Bücherei55Die Bücherei <strong>St</strong>. Catharina Asel informiert:Wir haben unser gesamtes Secondhand-Regal aussortiertund erneuert.Jetzt finden Sie hier Literatur vonRichard Laymon, Charlotte Link, Iny Lorenz, Ildikó vonKürthy, Barbara Wood u. v. m.Wir danken unseren Spendern, durch die wir unser Angebotbereichern konnten!!!Am Sonnabend, dem 7. Sept. 2013 von 10.00 bis 12.00 Uhr,laden wir ein zum„Frühstück mit Buch“In Zusammenarbeit mit einigen unserer Leserinnen und Leser und dem Verein800 Jahre Asel bieten wir aus Anlass des 1. Aseler Kulturfestes dieses literarischeFrühstück an.Spaß, Spannung und Leselust erwartet alle Lesehungrigen, Leseratten, Bücherwürmerund alle, die es werden wollen. Der Vormittag ist für alle Altersstufen geeignet.Während der Veranstaltung ist die Bücherei für Neuaufnahmen und Ausleihen geöffnet.Für das angebotene Frühstück bitten wir um eine kleine Geldspende.Für das Bücherei-TeamChristiane <strong>St</strong>ruck


56 Nachruf†Pfarrer Werner LangerAm Fest der hl. Edith <strong>St</strong>ein (9.8.) wurdein Idensen bei Wunstorf Pfarrer i.R.Werner Langer zu Grabe getragen (†2.Aug. 2013). Vielen älteren Harsumernist Pfarrer Langer noch gut bekannt,war er doch von 1958 bis 1960 Primissarin Harsum. In dieser Zeit war dieJugendarbeit sein Schwerpunkt. DerBau des Jugendheimes wurde durchihn angestoßen und von seinem NachfolgerPrimissar Heitmüller vollendet.Werner Langerwurde 1923 alseinziges Kindseiner Eltern inBreslau geboren.Er war immerein bisschenstolz darauf,dass er ausdem selben<strong>St</strong>adtviertel wiedie hl. Edith<strong>St</strong>ein stammte.In der Heimatgemeinde<strong>St</strong>.Vermutlich in den 60ernMichael war er als Messdiener sehr aktivund entdeckte bald seine Berufungzum Priester. Der Zweite Weltkriegdurchkreuzte die beruflichen Pläne.Werner musste Soldat werden. EineVerwundung, die heute durch Operationund Antibiotika sicher heilbar wäre, bewirkteden Verlust des linken Armes.Nach der Entlassung aus der Wehrmachtbegann Werner im nun polnischbesetzten Breslau das Theologie-<strong>St</strong>udium, das er nach der Vertreibung inPaderborn und Hildesheim fortsetzteund abschloss. 1950 empfing er in Hannoverdie Priesterweihe.Nach den Kaplansjahren in Braunschweigund einer Vakanzvertretung inAchtum kam Kaplan Langer 1958 nachHarsum und wirkte dort als Primissar.1960 erfolgte die Ernennung zum Pfarreran <strong>St</strong>. Bonifatius in Wunstorf. DiesePfarrstelle sollte nun Pfarrer LangersLebenswerk sein. Hier wirkte 39 Jahre.Viele Jahre war er Dechant des DekanatesHannover-Nord/West. 1999 gingPfarrer Langer in den Ruhestand undzog nach Idensen um.Als ich 2004 Pfarrer derSeelsorgeeinheit Hohnhorst/Lindhorstwurde,lernte ich Pfarrer Langerkennen, wohnte erdoch im Gemeindegebiet.In den folgendenJahren, bis zu meinerVersetzung nach Harsum,arbeitete ich mit2010 in BokelohPfarrer Langer eng und vertrauensvollzusammen. Da am Sonntag vier Kirchenmit heiligen Messen zu versorgenwaren, stellte sich Werner Langer gernals ständige Aushilfe zur Verfügung.Auch mit einem Arm steuerte er seinenroten Golf sicher durch das SchaumburgerLand. Sein freundlich-väterliches,den Menschen zugewandtes Wesenund seine Hilfsbereitschaft schätztenalle sehr. Ich durfte ihn als treuen undloyalen Freund und Wegbegleiter erfahren.Zu meiner Versetzungnach Harsum/Asel/<strong>Algermissen</strong>fertigte er eine kleineZeichnung an und schriebauf die Rückseite:DANKE! <strong>St</strong>efan Bringer, Pfr.


Informationen aus den Gemeinden57Seniorenausflug <strong>Algermissen</strong>Bei strahlendem Sonnenschein starteten35 Personen am 11. Juni 2013 um9.00 Uhr an der <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>-Kirche zuunserem Ausflug. Begleitet wurden wirvon unserem Pfarrer <strong>St</strong>efan Bringer.Das Ziel war die Weser und das koptisch-orthodoxeKloster in Brenkhausen.Um 11.00 Uhr bestiegen wir in Bodenwerderdas Fahrgastschiff, das uns fürdie dreistündige Fahrt nach Polle aufnahm.Wir genossen an Deck die Sonneund ließen uns später Kartoffelsalatmit Würstchen schmecken. Am Ufer derWeser waren die Schäden des Hochwassersdeutlich zu sehen. Wir stauntenüber die Kraft des Wassers.Von Polle fuhren wir mit dem Bus weiternach Brenkhausen. Hier wurden wir vonBischof Anba Damian begrüßt. Er istGeneralbischof der koptisch-orthodoxenKirche in Deutschland und damit höchsterRepräse n t a n tdes kopti s c h - orthodoxenPapstes inD e u t s c h -land. Vors e i n e mEintritt inein koptisc h e sKloster inÄ g y p t e n1991 warB i s c h o fAnba Damian Oberarzt der Radiologie.1993 empfing er die Priesterweihe undwurde 1995 zum Bischof geweiht. Seitseiner Priesterweihe ist er als Seelsorgerin Deutschland tätig.In Brenkhausen war eine reichhaltigeKaffeetafel für uns gedeckt. Gestärktgingen wir in die Kapelle, wo uns derBischof eine Einführung in das koptischeKlosterleben gab und die kunstvollenWandmalereien erklärte.In Eigenarbeit restaurieren die Koptendas Kloster, das sie 1993 vom LandNordrhein-Westfalen erworben haben.Gegründet wurde das Kloster1236/1245 von Zisterzienserinnen. Ab1601 lebten Benediktinerinnen inBrenkhausen. 1803 wurde das Klosteraufgehoben und war bis 1993 landwirtschaftlicheDomäne. Die alte Klosterkircheist seit 1803 katholische Pfarrkirchedes Ortes. Die Kopten nutzen einenFlügel des Kreuzgangs als Kapelle.Um 17.00 Uhr ging es wieder heimwärts.Wir waren uns alle einig: DieseFahrt können wir empfehlen!Vielen Dank an die <strong>St</strong>iftung <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>,die diese Fahrt finanziell unterstützthat.Maria Kirsch


58Maria und die zwölf <strong>St</strong>erne.Viele Mitglieder der Kolpingfamilien desBezirkes Hildesheim-Nord machten sicham 31. Mai auf den Weg nach Asel.Maria und die zwölf <strong>St</strong>erne hieß dasThema der Maiandacht, zu der alledurch den Bezirksverband und die KolpingfamilieAsel eingeladen waren. HättenSie gedacht, dass der <strong>St</strong>ernenkranzMarias Vorlage war für die Europafahne– blauer Grund mit <strong>St</strong>ernen?Wo können Überzeugungen Mariasauch heute in Europa und in meinemLeben hilfreich sein. Die Resonanzdurch die Teilnehmer hat das Vorbereitungsteamder Aseler ermutigt, auch inZukunft diesen Weg der thematischenAndachten zu gehen.Im Anschluss waren alle Besucherherzlich zu einer Begegnung im Pfarrheimbei einem bunten Salatbuffet,Würstchen und Krakauern eingeladen.Der neu gewählte BezirksvorsitzendeNorbert Sauer aus Harsum begrüßtedie rund 90 Teilnehmer und danktegleichzeitig allen Aselern für die Ausrichtungdieser Veranstaltung.Was gibt es schöneres als im Rahmeneiner solchen Veranstaltung Danke zusagen.Danke für die Wegbegleitung und Hilfefür die Ziele und Ideen Adolf Kolpings.Informationen aus den GemeindenBezirks-Maiandacht der Kolpingsfamilien in AselPastoralrat AselSo konnte der Vorsitzende der KolpingfamileAsel Manfred Reichstein undKarl-Heinz Zimmer die Ehrenurkundefür 60 Jahre Mitgliedschaft sowie Karl(von l. n. r.) Karl-Heinz Zimmer, Manfred Reichstein,Franz Glomm Vors. KF Asel, und KarlHeisig für 25 Jahre Mitgliedschaft überreichen.Manfred Reichstein und Karl-Heinz Zimmer waren bereits Mitgliederder Kolpingfamilie Harsum als sie sichentschlossen, mit mehreren Freundenund Pfarrer Wilhelm Leiendecker imJahr 1954 die Kolpingfamilie Asel insLeben zu rufen. Verhindert war an diesemTermin unser Kolpingbruder DirkMachens, der ebenfalls 25 Jahre dieKolpingfamilie Asel begleitet.Franz GlommZum 31. Juli 2013 ist Kerstin Knöchelmann aus dem Pastoralrat ausgeschieden.Das Bistum Hildesheim hat sie zum 1. August als Gemeindereferentin der PfarrgemeindeSalzgitter-Bad eingestellt. So ist sie nun dort geborenes Mitglied des Pfarrgemeinderates.Wir danken Kerstin Knöchelmann für viele Jahre ehrenamtlicherArbeit in unserer Gemeinde und wünschen ihr Gottes Segen und viel Freude fürihre Arbeit in Salzgitter.<strong>St</strong>efan Bringer, Pfarrer


Das Polizeiorchester Niedersachsenwar am 11. April 2013 in der kath. Kirche<strong>St</strong>. Cäcilia-Harsum zu Gast.Die 40 Musiker spielten zu Gunsten derDeutschen Pfadfinderschaft <strong>St</strong>. Georg<strong>St</strong>amm <strong>St</strong>.Cäcilia.Die Experten für den guten Ton nahmendie 130 Zuhörer mit auf eine Reisedurch 500 Jahre Musikgeschichte.Das Orchester unter der Leitung vonThomas Boger spannte einen großenmusikalischen Bogen von der Musikdes italienischen Komponisten GiovanniGabrieli (1557-1612), dargeboten vomBlechbläserensemble, weiter zum böhmischenKomponisten Antonin Dvorakund zwei Originalkompositionen fürsymphonisches Blasorchester vom englischenKomponisten Philip Sparke hinzu der musikalischen Beschreibung derNacht- und Tagseite (Under the Coverof Night - Into the Light of Day) des zeitgenössischenamerikanischen Komponisten<strong>St</strong>ephen Melillo.Informationen aus den GemeindenHarsumer Pfadfinder: Benefizkonzert war voller Erfolg59Nach der 90minütigen Reise gab es fürdie begeisterten Zuhörer noch zwei Zugabenmit anschließendem Applaus fürdie Musiker.Die Arbeit und das Engagement hatsich für den <strong>St</strong>amm gelohnt, denn eswurde ein Gewinn von800 Euro erspielt.Wir danken dem Ortsrat, der Kirchengemeindeund Pfarrer Bringer für dieMöglichkeit, dass wir das Konzert indiesem Rahmen durchführen konnten.Ein besonderer Dank geht an den Kath.Frauenbund Harsum für die Bewirtungder Musiker und Frau Blecker für dietatkräftige Unterstützung.Danke möchten wir auch den vielen fleißigenHelfern aus den einzelnen <strong>St</strong>ufenund der Leiterrunde.Im Namen der Harsumer Pfadfinder:Gut Pfad!Christina Meyer, Florian SeifertVerena Müller


60Informationen aus den GemeindenFirmlinge informieren sich über den DomumbauDie Firmlinge der Seelsorgeeinheit <strong>St</strong>.Cäcilia-Harsum, <strong>St</strong>. Catharina-Asel und<strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>-<strong>Algermissen</strong> besuchten inihrer Firmvorbereitungszeit den im Umbaubefindlichen Dom in Hildesheim.Begleitet wurden sie von der GemeindereferentinElisabeth Thoben-Heidlandund den Firmkatecheten.In zwei Gruppen aufgeteilt, führte Weihbischofund Domdechant Hans-GeorgKoitz die 70 Mädchen und Jungendurch den Dom. Wer konnte den Fortgangder Arbeiten besser erklären alser. Schließlich hat der Weihbischof vonAnfang an die Umbauarbeiten begleitet.In seinen lebendigen und teilweise humorvollenErklärungen und Hinweisenspürte man, wie viel Herzblut von ihmdarin steckt. Ob Zeitung Funk und Fernsehenoder die Führung der Firmlinge,Hans Georg Koitz ist zu einem medialenAushängeschild des HildesheimerDoms geworden. Vor 10 Jahren fingendie ersten Überlegungen für diese Sanierungan, so der Bischof.Es war für die Firmlinge, Katechetenund Begleiter sehr interessant, den totaleingerüsteten Dom zu erleben. ÜberZementsäcke, Kabel und dergleichensuchten sie sich einen sicheren Wegdurch die Umbaustelle. Von der Prachtder früheren Jahre, zum Beispiel beider bundesweiten Eröffnung der <strong>St</strong>ernsingeraktion,ist nichts übrig geblieben,stellten sie fest. Im Nordteil liegt schondie Fußbodenheizung, die weiter imganzen Dom noch verlegt wird. Durchdie Krypta führte der Weg in den Kreuzgang.Übrigens wurden auf dem selbenFundament alle drei Dome aufgebaut.


30 Millionen EUR wird die Sanierungkosten, so der Weihbischof. Rechtzeitigzum Jubiläum 2015 wird alles wiederhergestellt sein.Mit einem Blick auf den blühenden1000-jährigen Rosenstock ging die Füh-Informationen aus den Gemeindenrung zu Ende.61Bevor der Tag mit einer Andacht in derSeminarkirche beendet wurde, gab esnoch ein leckeres Eis.Am Samstag, dem 7. Dezember wird Weihbischof Heinz-Günter Bongartz den <strong>Algermissen</strong>erJugendlichen die Firmung spenden. Am Sonntag, dem 8. Dezemberwerden die Aseler und Harsumer gefirmt.Günter PagelDas neue GOT-TESLOB ist voraussichtlichab Oktoberim Buchhandel erhältlich.Auch die BuchbindereiBertram inHarsum bietet dasneue GOTTESLOBzum Kauf an. PassendeHüllen werdennach Wunschangefertigt.


62Informationen aus den Gemeinden250 Jahre Wallfahrt nach WerlAuch in diesem Jahr nahmen wiederPilger aus dem <strong>St</strong>ift Hildesheim an dergroßen Werlwallfahrt am 6. und 7. Juliteil. Es war eine Jubiläumswallfahrt, dieunter dem Thema stand: „Als Glaubendegehen wir unseren Weg“. Denn seit250 Jahren machen sich Gläubige aus<strong>Algermissen</strong> und den weiteren <strong>St</strong>iftsdörfernmittlerweile auf den Weg um Maria,der Mutter Gottes, für die Fürsprachebei ihren Sohn Dank zu sagen und ihreBitten und Sorgen vorzutragen.Pünktlich um 6.30 Uhr gesellten sich zuden Borsumern, Hüddessumern, Adlumernund weiteren Teilnehmern ausdem <strong>St</strong>ift 16 Pilgerinnen aus Harsum inden Bus der Firma Hanne, gelenkt vonEngelbert Bodenburg aus Borsum undmachten sich auf in Richtung <strong>Algermissen</strong>.In <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong> feierte Pfarrer <strong>St</strong>efanBringer mit diesen und den dazugestoßenen <strong>Algermissen</strong>er Pilgerinnenum 7 Uhr eine heilige Messe und sandtesie dann mit Gottes Segen in RichtungWerl aus. „Nicht nur Beten sondernauch fröhliche Lieder gehören zueiner Wallfahrt“, so der Pfarrer.Bei ihrer Ankunft wurden die Pilger ausdem <strong>St</strong>ift Hildesheim in der Basilika namentlichbegrüßt. Um 18 Uhr ging esdann schon wieder mit einer Andacht inder Basilika weiter, in der die Fußwallfahreraus Much, die bereits seit dem 4.Juli unterwegs waren, herzlich in Empfanggenommen wurden. Eine großeLichterprozession folgte um 22 Uhr. Danachbrachten Taxis die nicht mehrganz so frischen Pilger des <strong>St</strong>iftes nachMelstergarten in ihr Quartier.Die Nacht war kurz. Um 5.30 Uhr stärktensich die Pilgerinnen und Pilger fürden Tag mit einem kräftigen Frühstück.6.40 Uhr schloss sich die Fahrt zur Basilikaan, in der gegen 7 Uhr die Sakramentsprozession,die durch Werl führte,begann. Um 9.30 Uhr begann dann dieFestmesse auf dem Kreuzwegplatz mitDomkapitular Wolfgang Osthaus ausHildesheim (auf dem Foto rechts).Unter den vielen Gläubigen war auchRudolf-Maria <strong>Algermissen</strong>, ehemaligerPfarrer von Borsum.Domkapitular Wolfgang Osthaus undPfarrer <strong>Algermissen</strong> verabschiedetendie Pilgerinnen aus dem <strong>St</strong>ift am Bus,der dann wieder heimwärts Richtung<strong>Algermissen</strong> fuhr. Dort endete dieseWallfahrt mit einer Andacht in der Kirche.„Es war schon ein ganz schön anstrengendesWochenende“, so die Pilger,„das uns aber aufgebaut und imGlauben gestärkt hat.“


Informationen aus den Gemeinden63Einige Harsumer Teilnehmerinnen„Wir haben eine tolle Gemeinschaft erlebt.Im nächsten Jahr sind wir wiederdabei!“ Diesem Bericht kann man entnehmen,dass Wallfahrt kein Zuckerschleckenist!Übrigens steht, außer in <strong>Algermissen</strong>,auch in Harsum ein <strong>St</strong>andbild der WerlerMuttergottes. Dieses wird das ganzeJahr über von den Pilgerinnen gepflegtund mit Blumen versorgt. Vor der Muttergottesin der Pfarrkirche <strong>St</strong>. Cäciliaerinnert eine brennende Kerze an dieseWallfahrt nach Werl.Rosemarie PagelJubiläumskerzedes <strong>St</strong>iftesHildesheim


64Informationen aus den GemeindenPfarrfest der Gemeinden der SeelsorgeeinheitAm 2. Juni konnten wir nach der langenRegenperiode mit etwas Glück,bei trockenem Wetter mit sonnigenAbschnitten, unser Pfarrfest nebender <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong> Kirche in <strong>Algermissen</strong>feiern. Viele <strong>Algermissen</strong>er, Jungund Alt, sowie Gäste aus den katholischenNachbargemeinden aus Harsumund Asel besuchten uns. BeiSpiel, Musik, leckeren Speisen undkurzweiliger Unterhaltung haben sichalle Teilnehmer wohlgefühlt.Ein besonderer Dank gilt unserenSponsoren, die mit Ihren großzügigenSpenden zum Gelingen des umfangreichenProgramms, speziell der Quiz-Wettbewerb, in besonderer Weisebeigetragen haben. Dafür möchtenwir uns heute nochmals sehr herzlichbedanken.Mit Ihrer Unterstützung haben Sieuns, dem Pfarrgemeinderat als Veranstalter,und den vielen Pfarrfestbesucherneine große Freude bereitet.Hans-Joachim ReisigFotos: Julian Schmalstieg


Informationen aus den Gemeinden„Mama, wer ist das auf dem Bild an der Decke?“65Mit den <strong>Matthäus</strong>-Detektivendie Kirche entdeckenVor ziemlich genaueinem Jahrwaren die <strong>Matthäus</strong>-Detektivemit Kamera, <strong>St</strong>iftund Block in der<strong>Algermissen</strong>er <strong>St</strong>.<strong>Matthäus</strong> Kirche unterwegs. Viele Fotoshaben sie gemacht und wichtige Informationenüber ihre Kirche gesammelt.Das Ergebnis konnten sie jetzt beimPfarrfest den Besuchern vorstellen –den <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong> Kinderkirchenführer.Der Kinderkirchenführer ist für Kindergemacht die mehr über unsere <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>kirchewissen möchten. Er erklärtdie Kirche, die Gemälde, stellt aberauch Fragen, damit immer etwas zumEntdecken bleibt. Der Kinderkirchenführerist Bestandteil der Entdeckerkiste.Mit der Entdeckerkiste können Kinderzusammen mit ihren Eltern oder Großelterndie <strong>Matthäus</strong>-Kirche auf kindgerechteWeise erkunden.Die Entdeckerkiste steht hinten in derKirche am Schriftenstand. Sie ist ausgestattetmit einem Kompass, um dieHimmels-richtung zu ermitteln, einemSeil, einer Kinderbibel, um vielleichtnoch einmal eine Geschichte zum Beispielvon Elija nachzulesen. Aber natürlichsoll das Entdecken auch Spaß machenund dafür gibt es ein Quiz, dasgelöst werden kann.Der Kinderkirchenführer kann auch beiFrau Voges im Pfarrbüro gekauft bzw.vorbestellt werden.Auf dem Pfarrfest haben sich die <strong>Matthäus</strong>detektivevorgestellt undvon ihren Aktivitätenberichtet.Viele Kinderh a b e n a m<strong>St</strong>and ihre Sinnegeschärftund einen „Detektivschein“ erworben.Die <strong>Matthäus</strong>detektive sind eine offeneGruppe für alle Kinder im Grundschulalterdie sich einmal im Monat treffen. Vorden Sommerferien haben wir die <strong>St</strong>.Cäcilia Kirche in Harsum entdeckt. Wirwaren auf der Orgelempore, haben dieUnterschiede und Gemeinsamkeitender Kirchen festgestellt. Mit einem heliumgefülltenLuftballonhaben wir dieDeckenhöhe gemessen,die wirspäter draußen aufder Wiese mit allenKindern nachgestellthaben.Auch im Septemberwollen wir wiedermit euch auf Entdeckungstourgehen. Wir treffen uns am6. September um 15.30 bis 17.00 Uhrdann wollen wir einen Schatz suchen,der aber mit einem Heiligen verbundenist, den wir im September verehren. Erwird häufig als dunkelhäutiger Ritterdargestellt. Lasst euch überraschen. ImOktober machen wir aufgrund derHerbstferien eine kleine Pause.Wir freuen uns schon auf Euch,Anke, Sandra und Silke


66Kontakte und AdressenPfarrerPfarrer: <strong>St</strong>efan BringerKirchplatz 131177 HarsumTel.: 05127-4349Fax: 05127-4372eMail: stefan.bringer@t-online.deDiakoneHubert BökerHermann Thoben<strong>St</strong>. Cäcilia<strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>GemeindereferentinElisabeth Thoben-HeidlandPfarrbüro HarsumTel.: 05127-4345Tel. <strong>Algermissen</strong>: 05126-314165Terminvereinbarungen bitte per Tel.eMail:thoben-heidland.gemref@gmx.de<strong>St</strong>. MauritiusPfarramt Harsum / AselSekretärin Patricia VogesKirchplatz 131177 HarsumTel.: 05127-4349Fax.: 05127-4372eMail: st.caecilia.harsum@gmx.deBürozeiten:Di: 15.00 – 17.00 UhrMi: 9.30 – 11.30 UhrMo, Do und Fr ist geschlossen.<strong>St</strong>. CatharinaPfarramt <strong>Algermissen</strong>Sekretärin Patricia VogesMarktstraße 1031191 <strong>Algermissen</strong>Tel.: 05126-8220Fax: 05126-8000080eMail: st.matthaeus-algermissen@tonline.deBürozeiten:Mo: 9.30 – 11.30 UhrDo: 15.00 – 17.00 UhrDi, Mi und Fr ist geschlossen.KüsterinnenHarsumAnnemarie BleckerHarsum Elis.-<strong>St</strong>ift Schwester Maria-Luise<strong>Algermissen</strong> Magdalene Busche<strong>Algermissen</strong> Kapelle Ursula PotykaAselKatharina EhlersInternet :www.st-matthaeusalgermissen.de


Kontakte und Adressen67Kapellenvorstand <strong>St</strong>. MauritiusVors. <strong>Algermissen</strong>: Pfarrer <strong>St</strong>efan BringerKirchenvorständeVors. Harsum: Theodor HeckerothVors. <strong>Algermissen</strong>: Philipp ErnstPfarrgemeinderäteVors. Harsum:Vors. <strong>Algermissen</strong>:PastoralratVors. Asel: Franz GlommMartin WirriesDr. Uta SosadaÖffnungszeiten der Pfarrbüchereien:<strong>Algermissen</strong>:So. 10:30 - 11:30 UhrDo. 18:00 - 19:00 UhrLeitung: Maria LükeKindergärtenKindergarten <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong>Leitung: Marion DillmannTelefon: 05126-2297Fax & AB: 05126-800345E-Mail: kath.kita_algerm@t-online.deInternet: www.st-matthäus-algermissen.deKindergarten <strong>St</strong>. Vincenz, Harsum,Kirchplatz 6Leitung: Reinhard FischerTel.: 05127-4307E-Mail: kita-sanktvincenz-harsum@gmx.deInternet: www.kita-harsum.de„<strong>St</strong>. Catharina“, Asel, Am Bache 18Leitung: Mechthild KaulTel.: 05127-69070Harsum:Mo. 17:00 - 18:00 UhrDo. 17:00 - 18:00 UhrLeitung: Magda EversAsel:Di. 17:00 - 18:30 UhrLeitung: Christiane <strong>St</strong>ruckBankverbindungenKath. Kirchengemeinde<strong>Algermissen</strong>,Konto 300 532 4201,Volksbank Hildesheim,BLZ 259 900 11Kath. KirchengemeindeAsel,Konto 280 6100,Volksbank Hildesheim,BLZ 259 900 11Kath. KirchengemeindeHarsum,Konto 1 693 400,Volksbank Hildesheim,BLZ 259 900 11<strong>St</strong>iftung <strong>St</strong>. <strong>Matthäus</strong> Kirche <strong>Algermissen</strong>Sparkasse: Konto-Nr. 99 02 44 66 BLZ 259 501 30Volksbank: Konto-Nr. 300 941 2700 BLZ 259 900 11Ansprechpartner: Reinhold Ludewig Tel.-Nr. 05126-314120Kapellengemeinde <strong>St</strong>. Mauritius<strong>Algermissen</strong>,Konto 300 532 4202,Volksbank Hildesheim,BLZ 259 900 11


Kreuzwoche 2013 im Bistum Hildesheim7. bis 15. September 2013Bergen-Belsen - Ottbergen - HildesheimPfarrversammlungen 2013Wie im letzten Jahr besprochen, wird es auch in diesem Jahr in den drei Gemeindenunserer Seelsorgeeinheit Pfarrversammlungen geben. Sie dienen wieder derInformation und dem Austausch auf dem Weg zur Fusion 2014. Weitere Informationenwerden auf Plakaten in den Schaukästen bekannt gegeben.Pfarrversammlung Asel - Sonnabend, 31. Aug. 2013 um 18 Uhr im PfarrheimPfarrversammlung <strong>Algermissen</strong> - Freitag, 27. Sept. 2013 um 19.30 Uhrim Gasthaus WeitererPfarrversamml. Harsum - Sonntag, 10. Nov. 2013 um 10.30 Uhr im PfarrheimDie Pfarrgemeinderäte und der Pastoralrat

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