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Umweltpakt Saar

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8 Verpflichtungen der saarländischen Wirtschaft Teilnahme an dem <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong><br />

9<br />

Unterstützung von Ressourcenschonung<br />

und nachhaltiger Entwik-<br />

4.Zur<br />

klung bei allen Akteuren wird die <strong>Saar</strong>ländische<br />

Wirtschaft<br />

· aktiv die Verpflichtungen der deutschen Wirtschaft<br />

zur Klimavorsorge unterstützen.<br />

· Die VSU, die Arbeitskammer und die Handwerkskammer<br />

des <strong>Saar</strong>landes werden jeweils<br />

zum Thema »Elektrosmog« bzw. »Elektrobiologische<br />

Wechselwirkungen« allgemeinverständlich<br />

über die gesundheitlichen Auswirkungen<br />

der von Wechselspannungsleitungen erzeugten<br />

elektromagnetischen Felder informieren.<br />

· Das saarländische Handwerk wird einen wesentlichen<br />

Beitrag zum Klimaschutz im Sinne einer<br />

CO2-Reduktion leisten. Die Handwerksbetriebe<br />

werden einerseits bei der energetischen<br />

Gebäudesanierung vornehmlich im privaten<br />

Bereich fachkompetent mitwirken. Andererseits<br />

werden sie innerbetrieblich einen effizienteren<br />

Energieeinsatz anstreben. Die Handwerkskammer<br />

des <strong>Saar</strong>landes und das <strong>Saar</strong>-Lor-Lux-<br />

Umweltzentrum werden die Handwerksbetriebe<br />

entsprechend beraten.<br />

· Das saarländische Handwerk wird sich für eine<br />

verstärkte Nutzung regionaler Ressourcen mit<br />

dem Ziel einsetzen, langlebige und somit<br />

nachhaltige Produkte und Dienstleistungen für<br />

die vielfältigen Kunden des Handwerks bereitzustellen,<br />

um damit eine regionale Identität zu<br />

schaffen.<br />

· Die Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes wird ihr<br />

bestehendes Angebot im Bereich des Themenfeldes<br />

»Arbeit und Umwelt« verstärken. Dies<br />

geschieht unter anderem im Rahmen des Projektes<br />

»<strong>Saar</strong>LernNetz« (an dem u.a. auch die Industrie-<br />

und Handelskammer und die Handwerkskammer<br />

beteiligt sind), innerhalb dessen neue<br />

Lernmethoden zur Vermittlung von Umweltwissen<br />

entwickelt und in der Praxis erprobt werden.<br />

· Die Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes wird eine<br />

Initiative zur Einführung bzw. verstärkten<br />

Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

durch Nutzung des Jobtickets ergreifen. Sie wird<br />

sich darüber hinaus durch Beratung von<br />

Betriebs- und Personalräten für die verstärkte<br />

Umsetzung eines ökoeffizienten Mobilitätskonzeptes<br />

in saarländischen Unternehmen und<br />

Verwaltungen einsetzen.<br />

· Kammern und Verbände werden bei ihren Mitgliedern<br />

darauf hinwirken, dass zur Reduzierung<br />

des Berufsverkehrs geeignete Maßnahmen für<br />

die Arbeitnehmer, wie z. B. Beteiligung an Jobticket-Vereinbarungen,<br />

von den Unternehmen<br />

unterstützt werden.<br />

· Die saarländische Wirtschaft wird sich dafür<br />

einsetzen, dass die für eine Integrierte Produktpolitik<br />

erforderlichen Kommunikationsstrukturen<br />

zwischen den einzelnen Stufen entlang des<br />

Produktlebensweges entwickelt und die Nutzer<br />

von Produkten und Dienstleistungen verstärkt<br />

über deren umweltrelevante Auswirkungen<br />

informiert werden.<br />

dem <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> können<br />

Unternehmen/Betriebe und sonstige<br />

1.An<br />

Einrichtungen der Wirtschaft mit einem<br />

Standort im <strong>Saar</strong>land teilnehmen, die freiwillige<br />

Leistungen im Sinne des <strong>Umweltpakt</strong>s erbringen.<br />

Die Leistungen müssen qualitativ und quantitativ<br />

den Zielen des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong> entsprechen,<br />

überwiegend im <strong>Saar</strong>land erbracht werden und<br />

einer Überprüfung zugänglich sein.<br />

über die gesetzlichen<br />

Verpflichtungen hinausgehenden<br />

2.Folgende<br />

freiwilligen Leistungen, die von der<br />

Geschäftsstelle bestätigt werden müssen,<br />

berechtigen insbesondere zur Teilnahme an dem<br />

<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong>:<br />

· Teilnahme am EMAS-System;<br />

· Einführung/Weiterführung eines Umweltmanagementsystems<br />

nach ISO 14001;<br />

· Durchführung einer dokumentierten Umweltprüfung<br />

mit Bestandsaufnahme der Umweltsituation,<br />

Schwachstellenanalyse und Verbesserungsvorschlägen;<br />

· Reduzierung des Einsatzes besonders gefährlicher<br />

Stoffe durch die freiwillige Einführung von<br />

Ersatzstoffen;<br />

· vorbildliche Ausgestaltung des Firmengeländes,<br />

des Firmengebäudes oder auch des Firmenumfeldes<br />

nach ökologischen Gesichtspunkten;<br />

· erhebliche Förderung von Natur- und Umweltprojekten<br />

durch Zeitspenden oder finanzielle<br />

Unterstützung bzw. Sachspenden beispielsweise<br />

im Rahmen des Projektes <strong>Saar</strong>land 21;<br />

· wesentlicher freiwilliger Beitrag zum integrierten<br />

Umweltschutz und zur Ressourcenschonung;<br />

· wesentlicher freiwilliger Beitrag zur Durchsetzung<br />

des Kreislaufwirtschaftsprinzips, zur<br />

Verbesserung des Immissionsschutzes, des<br />

Gewässerschutzes, des Naturschutzes und zum<br />

Schutz des Bodens;<br />

· wesentlicher freiwilliger Beitrag zum Einsatz<br />

nachwachsender Rohstoffe, zur Energieeinsparung,<br />

insbesondere der Kraft-Wärme-Kopplung<br />

und zur Nutzung erneuerbarer Energien;<br />

· wesentlicher freiwilliger Beitrag zu umweltgerechter<br />

Mobilität.<br />

Leistungen müssen in den Jahren<br />

2002 bis 2006 erbracht werden. Über<br />

3.Die<br />

die Anerkennung der Leistungen und<br />

Beginn und Ende der Teilnahme am <strong>Umweltpakt</strong><br />

entscheidet die Geschäftsstelle.<br />

Teilnahme ist mit keinen zusätzlichen<br />

Kosten verbunden. Der Teilneh-<br />

4.Die<br />

mer erwirbt für die Dauer der Teilnahme<br />

das Recht, das Logo des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong><br />

zur Unternehmenswerbung zu benutzen. Er kann<br />

jederzeit seine Teilnahme für beendet erklären.<br />

Die Teilnahme endet auch bei Verstößen gegen<br />

geltendes Umweltrecht.

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