Umweltpakt Saar
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8 Verpflichtungen der saarländischen Wirtschaft Teilnahme an dem <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong><br />
9<br />
Unterstützung von Ressourcenschonung<br />
und nachhaltiger Entwik-<br />
4.Zur<br />
klung bei allen Akteuren wird die <strong>Saar</strong>ländische<br />
Wirtschaft<br />
· aktiv die Verpflichtungen der deutschen Wirtschaft<br />
zur Klimavorsorge unterstützen.<br />
· Die VSU, die Arbeitskammer und die Handwerkskammer<br />
des <strong>Saar</strong>landes werden jeweils<br />
zum Thema »Elektrosmog« bzw. »Elektrobiologische<br />
Wechselwirkungen« allgemeinverständlich<br />
über die gesundheitlichen Auswirkungen<br />
der von Wechselspannungsleitungen erzeugten<br />
elektromagnetischen Felder informieren.<br />
· Das saarländische Handwerk wird einen wesentlichen<br />
Beitrag zum Klimaschutz im Sinne einer<br />
CO2-Reduktion leisten. Die Handwerksbetriebe<br />
werden einerseits bei der energetischen<br />
Gebäudesanierung vornehmlich im privaten<br />
Bereich fachkompetent mitwirken. Andererseits<br />
werden sie innerbetrieblich einen effizienteren<br />
Energieeinsatz anstreben. Die Handwerkskammer<br />
des <strong>Saar</strong>landes und das <strong>Saar</strong>-Lor-Lux-<br />
Umweltzentrum werden die Handwerksbetriebe<br />
entsprechend beraten.<br />
· Das saarländische Handwerk wird sich für eine<br />
verstärkte Nutzung regionaler Ressourcen mit<br />
dem Ziel einsetzen, langlebige und somit<br />
nachhaltige Produkte und Dienstleistungen für<br />
die vielfältigen Kunden des Handwerks bereitzustellen,<br />
um damit eine regionale Identität zu<br />
schaffen.<br />
· Die Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes wird ihr<br />
bestehendes Angebot im Bereich des Themenfeldes<br />
»Arbeit und Umwelt« verstärken. Dies<br />
geschieht unter anderem im Rahmen des Projektes<br />
»<strong>Saar</strong>LernNetz« (an dem u.a. auch die Industrie-<br />
und Handelskammer und die Handwerkskammer<br />
beteiligt sind), innerhalb dessen neue<br />
Lernmethoden zur Vermittlung von Umweltwissen<br />
entwickelt und in der Praxis erprobt werden.<br />
· Die Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes wird eine<br />
Initiative zur Einführung bzw. verstärkten<br />
Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />
durch Nutzung des Jobtickets ergreifen. Sie wird<br />
sich darüber hinaus durch Beratung von<br />
Betriebs- und Personalräten für die verstärkte<br />
Umsetzung eines ökoeffizienten Mobilitätskonzeptes<br />
in saarländischen Unternehmen und<br />
Verwaltungen einsetzen.<br />
· Kammern und Verbände werden bei ihren Mitgliedern<br />
darauf hinwirken, dass zur Reduzierung<br />
des Berufsverkehrs geeignete Maßnahmen für<br />
die Arbeitnehmer, wie z. B. Beteiligung an Jobticket-Vereinbarungen,<br />
von den Unternehmen<br />
unterstützt werden.<br />
· Die saarländische Wirtschaft wird sich dafür<br />
einsetzen, dass die für eine Integrierte Produktpolitik<br />
erforderlichen Kommunikationsstrukturen<br />
zwischen den einzelnen Stufen entlang des<br />
Produktlebensweges entwickelt und die Nutzer<br />
von Produkten und Dienstleistungen verstärkt<br />
über deren umweltrelevante Auswirkungen<br />
informiert werden.<br />
dem <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> können<br />
Unternehmen/Betriebe und sonstige<br />
1.An<br />
Einrichtungen der Wirtschaft mit einem<br />
Standort im <strong>Saar</strong>land teilnehmen, die freiwillige<br />
Leistungen im Sinne des <strong>Umweltpakt</strong>s erbringen.<br />
Die Leistungen müssen qualitativ und quantitativ<br />
den Zielen des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong> entsprechen,<br />
überwiegend im <strong>Saar</strong>land erbracht werden und<br />
einer Überprüfung zugänglich sein.<br />
über die gesetzlichen<br />
Verpflichtungen hinausgehenden<br />
2.Folgende<br />
freiwilligen Leistungen, die von der<br />
Geschäftsstelle bestätigt werden müssen,<br />
berechtigen insbesondere zur Teilnahme an dem<br />
<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong>:<br />
· Teilnahme am EMAS-System;<br />
· Einführung/Weiterführung eines Umweltmanagementsystems<br />
nach ISO 14001;<br />
· Durchführung einer dokumentierten Umweltprüfung<br />
mit Bestandsaufnahme der Umweltsituation,<br />
Schwachstellenanalyse und Verbesserungsvorschlägen;<br />
· Reduzierung des Einsatzes besonders gefährlicher<br />
Stoffe durch die freiwillige Einführung von<br />
Ersatzstoffen;<br />
· vorbildliche Ausgestaltung des Firmengeländes,<br />
des Firmengebäudes oder auch des Firmenumfeldes<br />
nach ökologischen Gesichtspunkten;<br />
· erhebliche Förderung von Natur- und Umweltprojekten<br />
durch Zeitspenden oder finanzielle<br />
Unterstützung bzw. Sachspenden beispielsweise<br />
im Rahmen des Projektes <strong>Saar</strong>land 21;<br />
· wesentlicher freiwilliger Beitrag zum integrierten<br />
Umweltschutz und zur Ressourcenschonung;<br />
· wesentlicher freiwilliger Beitrag zur Durchsetzung<br />
des Kreislaufwirtschaftsprinzips, zur<br />
Verbesserung des Immissionsschutzes, des<br />
Gewässerschutzes, des Naturschutzes und zum<br />
Schutz des Bodens;<br />
· wesentlicher freiwilliger Beitrag zum Einsatz<br />
nachwachsender Rohstoffe, zur Energieeinsparung,<br />
insbesondere der Kraft-Wärme-Kopplung<br />
und zur Nutzung erneuerbarer Energien;<br />
· wesentlicher freiwilliger Beitrag zu umweltgerechter<br />
Mobilität.<br />
Leistungen müssen in den Jahren<br />
2002 bis 2006 erbracht werden. Über<br />
3.Die<br />
die Anerkennung der Leistungen und<br />
Beginn und Ende der Teilnahme am <strong>Umweltpakt</strong><br />
entscheidet die Geschäftsstelle.<br />
Teilnahme ist mit keinen zusätzlichen<br />
Kosten verbunden. Der Teilneh-<br />
4.Die<br />
mer erwirbt für die Dauer der Teilnahme<br />
das Recht, das Logo des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong><br />
zur Unternehmenswerbung zu benutzen. Er kann<br />
jederzeit seine Teilnahme für beendet erklären.<br />
Die Teilnahme endet auch bei Verstößen gegen<br />
geltendes Umweltrecht.