Umweltpakt Saar
Umweltpakt Saar
Umweltpakt Saar
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»Wir setzen auf die Partnerschaft<br />
von Staat und Wirtschaft.<br />
Wir streben einen <strong>Umweltpakt</strong><br />
mit der saarländischen<br />
Wirtschaft an, aus dem neue<br />
Anforderungen für ein<br />
verantwortliches Handeln im<br />
Umweltschutz erwachsen«.<br />
Peter Müller<br />
Ministerpräsident des <strong>Saar</strong>landes<br />
(aus der Regierungserklärung vom 27.10.1999)<br />
Geschäftsstelle »<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong>«<br />
beim Ministerium für Umwelt<br />
Keplerstraße 18<br />
D-66117 <strong>Saar</strong>brücken<br />
Telefon: (+49) 0681/501-4783<br />
Telefax: (+49) 0681/501-4728<br />
info@umweltpakt.saarland.de<br />
2002<br />
<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong><br />
Vereinbarungstext<br />
<strong>Umweltpakt</strong><br />
<strong>Saar</strong><br />
Vereinigung der <strong>Saar</strong>ländischen<br />
Unternehmensverbände e.V. (VSU)<br />
Industrie- und Handelskammer<br />
des <strong>Saar</strong>landes<br />
Handwerkskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />
Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />
Ministerium für Wirtschaft<br />
Ministerium für Umwelt
»<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong>« Die Unterzeichnung<br />
Im Bild von links nach rechts:<br />
Horst Backes,<br />
Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer<br />
des <strong>Saar</strong>landes<br />
Dr. Hanspeter Georgi,<br />
Minister für Wirtschaft<br />
Stefan Mörsdorf,<br />
Minister für Umwelt<br />
Dr. Ing. Walter Koch,<br />
Präsident der Vereinigung der<br />
<strong>Saar</strong>ländischen Unternehmensverbände e.V.<br />
Peter Müller,<br />
Ministerpräsident des <strong>Saar</strong>landes<br />
Volker Giersch,<br />
Hauptgeschäftsführer der<br />
Industrie- und Handelskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />
Georg Brenner,<br />
Hauptgeschäftsführer der<br />
Handwerkskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />
Die saarländische Wirtschaft und die <strong>Saar</strong>ländische<br />
Landesregierung unterzeichnen am 19. März 2002<br />
den <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong><br />
Präambel<br />
Der <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> ist eine freiwillige Vereinbarung<br />
zwischen der <strong>Saar</strong>ländischen Landesregierung<br />
und der saarländischen Wirtschaft. Mit<br />
dieser Vereinbarung soll der Umweltschutz im<br />
partnerschaftlichen Dialog zwischen Landesregierung<br />
und Wirtschaft ausgebaut und auf der Basis<br />
einer dauerhaft umweltverträglichen Entwicklung<br />
ökonomisch sinnvoll gesichert und gefördert<br />
werden. Partner des <strong>Umweltpakt</strong>es auf der<br />
Wirtschaftsseite sind gemäß der saarländischen<br />
Landesverfassung sowohl Arbeitgeber als auch<br />
Arbeitnehmer, vertreten durch die Vereinigung<br />
der saarländischen Unternehmensverbände, die<br />
Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer<br />
und die Arbeitskammer.<br />
Grundlage dieser Vereinbarung ist das Bekenntnis<br />
von <strong>Saar</strong>ländischer Landesregierung und saarländischer<br />
Wirtschaft zum Leitbild der nachhaltigen<br />
Entwicklung. Nachhaltigkeit fordert, dass die<br />
Bedürfnisse der heute lebenden Generationen<br />
befriedigt werden, ohne den kommenden Generationen<br />
die Möglichkeiten für eine angemessene<br />
Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu nehmen. Individuelles,<br />
gesellschaftliches, wirtschaftliches und<br />
politisches Handeln hat sich danach gleichrangig<br />
am ökologischen, ökonomischen und sozialen<br />
Gleichgewicht zu orientieren.<br />
Die bisherigen Bemühungen im Umweltschutz<br />
haben in vielen Bereichen zu erheblichen Verbesserungen<br />
geführt. Immer mehr zeigt sich aber,<br />
dass eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung<br />
nicht allein durch ordnungsrechtliche<br />
Maßnahmen zu erreichen ist. Die <strong>Saar</strong>ländische<br />
Landesregierung und die saarländische Wirtschaft<br />
setzen daher bei der Umsetzung des Leitbilds<br />
der nachhaltigen Entwicklung zusätzlich auf<br />
marktwirtschaftliche Instrumente, auf Selbstverantwortung<br />
und freiwillige Vereinbarungen.<br />
Die Landesregierung wird durch finanzielle<br />
Förderung, organisatorische Maßnahmen und<br />
Vereinfachung von Umweltvorschriften und ihres<br />
Vollzugs zu einer umweltverträglichen Stärkung<br />
des Wirtschaftsstandorts <strong>Saar</strong>land und zur<br />
Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.<br />
Die saarländische Wirtschaft wird im Rahmen<br />
des <strong>Umweltpakt</strong>s durch freiwillige Leistungen zur<br />
Verbesserung der Umweltsituation im <strong>Saar</strong>land<br />
beitragen.<br />
Die Paktpartner vereinbaren gemeinsame Handlungsziele<br />
und ergreifen die erforderlichen<br />
Umsetzungsmaßnahmen.<br />
Die gemeinsam verfolgten Ziele sollen im<br />
Ergebnis der saarländischen Wirtschaft, der<br />
Verwaltung und den saarländischen Bürgerinnen<br />
und Bürgern nutzen.<br />
Die Partner sind sich einig, dass der <strong>Umweltpakt</strong><br />
<strong>Saar</strong> ein offener Prozess ist, der eine ständige<br />
Überprüfung und Fortschreibung der vereinbarten<br />
Ziele und Maßnahmen notwendig macht.<br />
1
2 Ziele des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong> Ziele des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong><br />
3<br />
Mit dem <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> sollen ein hohes Niveau<br />
an Umweltschutz und Ressourcenschonung<br />
erreicht und zugleich die Rahmenbedingungen<br />
für die wirtschaftliche Entwicklung verbessert<br />
werden.<br />
sollen die Kooperation der Akteure<br />
auf der Wirtschaftsseite und auf der<br />
1.Dazu<br />
Verwaltungsseite verbessert und eine<br />
neue Kultur der partnerschaftlichen Zusammenarbeit<br />
geschaffen werden.<br />
Die Verwaltungsinstitutionen sollen ihre Kenntnisse<br />
über die ökonomischen Rahmenbedingungen<br />
der einzelnen Wirtschaftszweige verbessern,<br />
die Betriebe ihre Kenntnisse über die Aufgaben<br />
der Verwaltung. Das Bewusstsein für Umweltbelange<br />
im betrieblichen Handeln soll geschärft<br />
werden.<br />
Verwaltungsvereinfachung und<br />
Deregulierung in den Umweltgesetzen<br />
2.Durch 1 ,<br />
durch politische Entscheidungen sowie<br />
durch organisatorische Regelungen sollen unter<br />
Berücksichtigung der sozialen Interessen der<br />
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die<br />
wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umweltverträglich<br />
verbessert werden. In diesem Zusammenhang<br />
sollen in enger Zusammenarbeit Ziele wie<br />
· effiziente Information über die Vielzahl von<br />
Förder- und Kreditprogrammen auf allen<br />
Ebenen,<br />
· politische Unterstützung von Initiativen zur<br />
Reduzierung des Verwaltungsaufwands für<br />
Unternehmen und Behörden sowie zur<br />
Harmonisierung und Systematisierung des<br />
Umweltrechts,<br />
· Verkürzung von Genehmigungsverfahren,<br />
· stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen<br />
Folgen neuer Verordnungen und Gesetze,<br />
· konsequentes Ausschöpfen von Deregulierungs-<br />
potentialen schon beim Entwurf umweltgesetzlicher<br />
Regelungen angegangen und umgesetzt<br />
werden.<br />
im Rahmen der Unternehmensführung<br />
wird hervorragend<br />
3.Nachhaltigkeit<br />
durch sparsamen und effizienten<br />
Umgang mit Ressourcen aller Art, von den eingesetzten<br />
Rohstoffen bis zur erforderlichen Primärenergie,<br />
verwirklicht. Schonender Umgang mit<br />
Ressourcen hat in der Regel eine geringere<br />
Umweltbelastung zur Folge. Umweltmanagementsysteme<br />
sind ein bewährtes Instrument zur<br />
Identifizierung von Einsparpotentialen und zur<br />
Steuerung und Kontrolle der Umweltauswirkungen<br />
eines Unternehmens. Im <strong>Saar</strong>land haben<br />
relativ viele Unternehmen freiwillig und eigenverantwortlich<br />
Umweltmanagementsysteme nach<br />
der EG-Öko-Audit-Verordnung, heute EMAS (Eco<br />
Management and Audit Scheme), eingerichtet.<br />
Der Anteil der an EMAS teilnehmenden Unternehmen<br />
liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt.<br />
Im produzierenden Gewerbe ist bereits<br />
jeder sechste Arbeitsplatz bei einem EMAS-<br />
Betrieb angesiedelt. Da die an EMAS teilnehmenden<br />
Unternehmen freiwillig mehr für den betrieblichen<br />
Umweltschutz leisten, als das Gesetz<br />
erfordert, sich freiwillig einer Prüfung durch einen<br />
1 »Deregulierung im Umweltrecht« bedeutet Abbau bzw. Vereinfachung<br />
von entsprechenden ordnungsrechtlichen Vorschriften. Deregulierung<br />
im Zusammenhang mit der EG-Öko-Audit-Verordnung<br />
(EMAS-Verordnung) zielt darauf ab, ordnungsgemäß auditierten<br />
Betrieben verwaltungsrechtliche Vereinfachungen und Erleichterungen<br />
zu gewähren (konkretes Beispiel: EMAS-Privilegierungsverordnung,<br />
z. Z. im Abstimmungsverfahren).<br />
staatlich zugelassenen Umweltgutachter unterziehen,<br />
sich zu einer ständigen Verbesserung<br />
ihres betrieblichen Umweltschutzes verpflichten<br />
und darüber hinaus die Öffentlichkeit regelmäßig<br />
über ihre Umweltauswirkungen sowie Ziele und<br />
Maßnahmen ihrer Umweltpolitik unterrichten,<br />
sollen<br />
· EMAS-Betriebe Erleichterungen im Verwaltungsvollzug<br />
durch Privilegierungsregelungen und<br />
Substitution ordnungsrechtlicher Anforderungen<br />
erhalten;<br />
· Unternehmen, die freiwillig die Aufwendungen<br />
für die Einrichtung und Registrierung eines<br />
Umweltmanagementsystems nach der EMAS-<br />
Verordnung auf sich nehmen, im Rahmen behördlicher<br />
Verfahren finanziell entlastet werden;<br />
· saarländische Unternehmen/Betriebe sich<br />
weiterhin verstärkt an der Einrichtung betrieblicher<br />
Umweltmanagementsysteme beteiligen.<br />
Der Anteil der Unternehmen/Betriebe mit zertifizierten<br />
Umweltmanagementsystemen soll sich<br />
bis zum Jahr 2006 verdoppeln.<br />
der Umweltauswirkungen<br />
und Ressourcenschonung darf sich<br />
4.Verringerung<br />
nicht auf den Produktionsprozess<br />
beschränken. Produkte erzeugen Umweltauswirkungen<br />
während ihres gesamten Lebensweges<br />
von der Gewinnung der Rohstoffe über den<br />
Produktionsprozess und den Gebrauch bis hin<br />
zur Entsorgung des nicht mehr gebrauchsfähigen<br />
Objekts. Weiterhin beeinflussen die Umweltauswirkungen<br />
von Gütertransport und Personenverkehr<br />
unser Leben erheblich. Vor diesem<br />
Hintergrund<br />
· soll ein möglichst geringer Energieverbrauch<br />
z.B. durch effizienten Energieeinsatz in der Produktion<br />
und durch wirksame Wärmedämmung<br />
der Häuser erreicht werden. Da Energieverbrauch<br />
grundsätzlich mit einer Belastung der<br />
Erdatmosphäre einhergeht, die langfristig zu<br />
einer Klimaveränderung führen kann, wird mit<br />
diesem Ziel gleichzeitig ein Beitrag zur Ressourcenschonung<br />
und zur Verbesserung des<br />
Klimaschutzes angestrebt. Im Hinblick auf die<br />
Energieversorgung sollen Versorgungssicherheit,<br />
Umweltverträglichkeit und Preiswürdigkeit als<br />
gleichrangige Ziele verfolgt werden.<br />
· sollen Abfälle im Interesse einer sparsamen und<br />
effizienten Nutzung von eingesetzten Stoffen,<br />
wo immer möglich, vermieden oder verwertet<br />
werden. Im Dialog zwischen Regierung und<br />
Wirtschaft sollen die optimalen Rahmenbedingungen<br />
zur Unterstützung der Abfallverwertung<br />
und für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung<br />
unter ökonomischen und ökologischen und<br />
sozialen Gesichtspunkten erarbeitet und realisiert<br />
werden.<br />
· sollen die Produktivität des Wassereinsatzes weiter<br />
erhöht und die Nutzung des Regenwassers<br />
verstärkt werden. Bei der Abwasserbeseitigung<br />
ist die Reduzierung der im Bundesvergleich sehr<br />
hohen Abwassergebühren anzustreben.<br />
· sollen Projekte unterstützt werden, die dazu<br />
beitragen, die Umweltbelastungen während<br />
des gesamten Produktlebenswegs zu verringern<br />
(Integrierte Produktpolitik).<br />
· soll eine dauerhaft umweltverträgliche Mobilität<br />
aller ohne die Folge der zwangsweisen Einschränkung<br />
der Mobilität des Einzelnen angestrebt<br />
werden. Dazu ist der Öffentliche Personennahverkehr<br />
attraktiver zu gestalten und<br />
seine Akzeptanz bei den möglichen Benutzern<br />
zu steigern. Die zur Bewältigung des Gütertransport-<br />
und Personenverkehrsaufkommens<br />
jeweils notwendigen Verkehrsleistungen sind<br />
bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.<br />
· sollen Projekte unterstützt werden, in denen<br />
regionale Rohstoffe und Produkte genutzt und<br />
vermarktet werden.
4 Verpflichtungen der <strong>Saar</strong>ländischen Landesregierung<br />
Verpflichtungen der <strong>Saar</strong>ländischen Landesregierung 5<br />
Die Landesregierung verpflichtet sich zu<br />
folgenden Maßnahmen und Leistungen:<br />
Verbesserung der partnerschaftlichen<br />
Zusammenarbeit auf Verwal-<br />
1.Zur<br />
tungs- und Wirtschaftsseite wird die<br />
<strong>Saar</strong>ländische Landesregierung<br />
· gemeinsam mit den Partnern des <strong>Umweltpakt</strong>s<br />
in Praxisseminaren die Mitarbeiter der Umweltbehörden<br />
über Elemente, Ablauf und Wirkung<br />
der Umweltmanagementsysteme nach der<br />
EMAS-Verordnung und nach ISO 14001 unterrichten<br />
und die Erfahrungen und Ergebnisse<br />
bereits registrierter Standorte vorstellen und diskutieren;<br />
· im Rahmen dieser Veranstaltungen auch über<br />
die eingeführten Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung<br />
informieren mit dem Ziel, gegenseitiges<br />
Verständnis und ein partnerschaftliches<br />
Verwaltungshandeln zu erreichen;<br />
· Hospitantenplätze für interessierte Mitarbeiterinnen<br />
und Mitarbeiter aus den Unternehmen<br />
bereitstellen;<br />
· für den <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> ein Teilnahme-Logo<br />
erarbeiten, mit dem Teilnehmer an dem<br />
<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> auf ihr Engagement in der<br />
Öffentlichkeit aufmerksam machen dürfen.<br />
umweltverträglichen Verbesserung<br />
der wirtschaftlichen Rahmenbedingun-<br />
2.Zur<br />
gen durch Verwaltungsvereinfachung,<br />
politische Entscheidungen und organisatorische<br />
Regelungen wird die <strong>Saar</strong>ländische Landesregierung<br />
· in Kooperation mit IHK und HWK konsequent<br />
ihre bisherigen Bemühungen fortsetzen, durch<br />
eine Vielzahl organisatorischer Maßnahmen –<br />
z. B. Antragskonferenz, Genehmigungslotsen,<br />
Genehmigungsfahrpläne, Leitfaden »Schneller<br />
zur Genehmigung« im Internet – die saarländi-<br />
schen Unternehmen in Genehmigungsverfahren<br />
effizient zu unterstützen mit dem Ziel, die Verfahrensdauer<br />
zu verringern. Über das Ergebnis<br />
wird sie dem Beirat »Umwelt und Wirtschaft«<br />
Bericht erstatten;<br />
· an einer Stelle alle aktuellen Informationen über<br />
Förder- und Kreditprogramme der EU, der<br />
Bundesrepublik und des Landes zur Verfügung<br />
stellen (einheitliche Informationsplattform);<br />
· auf Landesebene bei zu ändernden oder neu<br />
zu erlassenden Rechtsvorschriften dafür Sorge<br />
tragen, dass die wirtschaftlichen und sozialen<br />
Folgen sorgfältig abgeschätzt und berücksichtigt<br />
werden. Sie wird bei allen Verfahren der Wirtschaft<br />
Gelegenheit zur Stellungnahme geben;<br />
· politische Initiativen zur Harmonisierung und<br />
Systematisierung des Umweltrechts in Europa<br />
und in Deutschland bei weitest möglicher Reduzierung<br />
des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen<br />
und Behörden grundsätzlich unterstützen.<br />
Sie wird sich dafür einsetzen, dass bei der<br />
Umsetzung europäischer Umweltvorschriften in<br />
nationales Recht keine zusätzlichen überobligatorischen<br />
Regelungen geschaffen und Deregulierungspotentiale<br />
zur Verwaltungsvereinfachung<br />
berücksichtigt werden. Landesregierung<br />
und Wirtschaft werden dazu die gegenseitige<br />
Information und Koordinierung verstärken. Die<br />
Landesregierung wird die Ziele des <strong>Umweltpakt</strong>s<br />
<strong>Saar</strong> in den Entscheidungsprozess über das<br />
Abstimmungsverhalten im Bundesrat mit einbeziehen;<br />
· sich im Rahmen der europaweit koordinierten<br />
Steuer- und Finanzpolitik gegen wettbewerbsverzerrende<br />
Belastungen einer nach dem Stand<br />
der Technik unvermeidlichen Inanspruchnahme<br />
der Umwelt und der natürlichen Ressourcen und<br />
gegen dirigistische Eingriffe in Wirtschaftsabläufe<br />
einsetzen;<br />
· umgehend die Vorschriften der saarländischen<br />
Verordnung über Anlagen zum Umgang mit<br />
wassergefährdenden Stoffen novellieren;<br />
· weitere Vorschläge der saarländischen Wirtschaft<br />
zur Verwaltungsvereinfachung prüfen<br />
und, soweit sie sich diese Vorschläge zu eigen<br />
machen kann, innerhalb einer Frist von sechs<br />
Monaten umsetzen oder im Rahmen ihrer<br />
Möglichkeiten auf deren Umsetzung hinwirken<br />
und gegenüber dem Beirat »Umwelt und Wirtschaft«<br />
das Ergebnis der Prüfung begründen;<br />
· freiwillige Umweltschutzleistungen im Sinne des<br />
<strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong> bei Ermessensentscheidungen<br />
im Rahmen von Aufsichts- und Genehmigungsverfahren<br />
in besonderer Weise positiv<br />
berücksichtigen.<br />
Unterstützung der eigenverantwortlichen<br />
und freiwilligen Einführung<br />
3.Zur<br />
von Umweltmanagementsystemen<br />
durch die Unternehmen wird die Landesregierung<br />
· die finanzielle Förderung derjenigen Unternehmen<br />
und Einrichtungen im Rahmen der zur Verfügung<br />
stehenden Haushaltsmittel fortführen,<br />
die sich freiwillig an dem Gemeinschaftssystem<br />
der EU für das Umweltmanagement und die<br />
Umweltbetriebsprüfung beteiligen (»Öko-Audit«<br />
oder »EMAS«, Eco Management and Audit<br />
Scheme). Sie wird im Rahmen dieser Förderung<br />
kleine und mittelständische Unternehmen bei<br />
Umweltprüfungen (Bestandsaufnahme der<br />
Umweltsituation, Schwachstellenanalyse, Verbesserungsvorschläge)<br />
und beim Aufbau von<br />
Umweltmanagementsystemen in besonderem<br />
Maß unterstützen;<br />
· zur Hilfestellung beim Einstieg in das Umweltmanagement<br />
vorliegende Branchenleitfäden<br />
und -handbücher zur Verfügung stellen;<br />
· für registrierte EMAS-Betriebe die Gebühren in<br />
immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />
absenken;<br />
· registrierte EMAS-Betriebe im Rahmen ihrer<br />
Handlungsspielräume von Kontroll- und<br />
Berichtspflichten entlasten (siehe »Katalog verwaltungsrechtlicher<br />
Erleichterungen zugunsten<br />
öko-auditierter Unternehmen im <strong>Saar</strong>land«).<br />
Sie wird darüber hinaus prüfen, in welchem<br />
Umfang EMAS-Betriebe den Entsorgungsfachbetrieben<br />
gleichgestellt werden und von den<br />
entsprechenden verfahrensrechtlichen Erleichterungen<br />
profitieren können, und ggf. diese<br />
Gleichstellung veranlassen. Unternehmen, deren<br />
Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001<br />
von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle<br />
überprüft wurde, erfahren verwaltungsrechtliche<br />
Erleichterungen wie EMAS-Betriebe, wenn<br />
sie die Umweltschutzleistung kontinuierlich<br />
verbessern, alle einschlägigen Vorschriften des<br />
Umweltrechts einhalten und die Öffentlichkeit<br />
regelmäßig über ihre Umweltauswirkungen und<br />
Umweltziele informieren;<br />
· nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten<br />
EMAS-Betriebe im Rahmen der öffentlichen<br />
Beschaffung besonders berücksichtigen;<br />
· auf Bundesebene alle Bemühungen unterstützen,<br />
auf gesetzlicher Ebene weitere Erleichterungen<br />
für EMAS-Betriebe zu schaffen.<br />
Sie wird sich daher auch für eine entsprechende<br />
Ausgestaltung der im Entwurf vorliegenden<br />
Privilegierungsverordnung einsetzen;<br />
· darauf hinwirken, dass Betriebe, die zu 100 %<br />
in Landesbesitz sind, im Sinne einer Vorbildfunktion<br />
am Öko-Audit teilnehmen.<br />
Unterstützung ressourcenschonender<br />
Produktions- und Verhaltensweisen<br />
4.Zur<br />
wird die <strong>Saar</strong>ländische Landesregierung<br />
· ihre Förderung der energetischen Sanierung des<br />
Gebäudebestands als wirkungsvolle Energieeinsparmaßnahme<br />
im Rahmen der zur Verfügung<br />
stehenden Haushaltsmittel fortsetzen;
6 Verpflichtungen der <strong>Saar</strong>ländischen Landesregierung Verpflichtungen der saarländischen Wirtschaft<br />
7<br />
· bei der weiteren Erschließung von Abfallvermeidungs-<br />
und Verwertungspotenzialen auf<br />
Kooperation und Kommunikation setzen.<br />
Landesregierung und Wirtschaft werden auf<br />
Landesebene einen Dialog mit allen relevanten<br />
Akteuren initiieren und institutionalisieren mit<br />
dem Ziel, gemeinsam eine effiziente und sozialverträgliche,<br />
ökonomisch und ökologisch<br />
akzeptable Abfallpolitik zu entwickeln und<br />
umzusetzen. Dabei wird auf der Grundlage der<br />
Erfahrungen in anderen Bundesländern auch<br />
erörtert werden müssen, inwieweit neben dem<br />
zur Zeit erprobten Entsorgungssystem für<br />
Kleinmengen von gewerblichen Sonderabfällen<br />
auch für den übrigen Bereich der Sonderabfälle<br />
privatwirtschaftlich organisierte Entsorgungsmöglichkeiten<br />
im <strong>Saar</strong>land sinnvoll eingesetzt<br />
werden können;<br />
· gemeinsam mit Wirtschaft und Gemeinden<br />
Wege suchen, um die Abwasserbeseitigung<br />
im Hinblick auf eine Verbesserung der Umweltsituation<br />
und zugleich auf eine Kostenreduzierung<br />
weiterzuentwickeln. Dabei ist auch die<br />
Effizienz privatwirtschaftlich organisierter<br />
Lösungen zu prüfen und in die Überlegungen<br />
mit einzubeziehen.<br />
· auf Landesebene ein Gespräch zusammen mit<br />
den Partnern des <strong>Umweltpakt</strong>es sowie den<br />
relevanten Akteuren zur Entwicklung eines<br />
effizienten, umwelt- und sozialverträglichen<br />
ÖPNV initiieren u. a. mit dem Ziel, den Energieund<br />
Kraftstoffverbrauch sowie die damit<br />
verbundenen Immissionen weiter zu verringern;<br />
· die Einführung eines Jobtickets für die Landesverwaltung<br />
prüfen;<br />
· im Rahmen ihrer Investitions- und Innovationsförderung<br />
umweltrelevante Maßnahmen<br />
unterstützen;<br />
· sich in Kooperation mit den beteiligten Wirtschaftskreisen<br />
dafür einsetzen, dass modellhafte<br />
Projekte zur Integrierten Produktpolitik initiiert<br />
werden und derartige Projekte unterstützen.<br />
Herausforderungen einer nachhaltigen<br />
Entwicklung eröffnen den Herstel-<br />
5.Die<br />
lern saarländischer Umwelttechnik neue<br />
Möglichkeiten für Innovation und Produktion.<br />
Bei der Erschließung neuer Absatzmärkte wird die<br />
Landesregierung die saarländischen Hersteller von<br />
Umwelttechnik aktiv unterstützen. Einen Schwerpunkt<br />
bilden dabei die Bereiche, in denen gesetzliche<br />
Vorgaben in den nächsten Jahren die Installation<br />
von Umwelttechnik in erheblichem Maße<br />
erforderlich machen. Die <strong>Saar</strong>ländische Landesregierung<br />
wird die saarländische Wirtschaft deshalb<br />
über die relevanten Entwicklungen auf diesem<br />
Gebiet zeitnah informieren. Darüber hinaus wird<br />
sie unter Einbeziehung der dafür geeigneten<br />
Institutionen die erforderlichen Aktivitäten zur<br />
Erschließung außersaarländischer Märkte bündeln<br />
und abstimmen.<br />
Herausforderungen einer nachhaltigen<br />
Entwicklung stellen neue und<br />
6.Die<br />
erweiterte Ansprüche an die Beschäftigten.<br />
Die saarländische Landesregierung wird<br />
deshalb die zur Bewältigung dieser Herausforderungen<br />
notwendigen Bemühungen der Wirtschaft<br />
zur ständigen Qualifizierung und Weiterbildung<br />
der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />
unterstützen.<br />
Die saarländische Wirtschaft verpflichtet sich<br />
zu folgenden Maßnahmen und Leistungen:<br />
Verbesserung der partnerschaftlichen<br />
Zusammenarbeit auf Verwal-<br />
1.Zur<br />
tungs- und Wirtschaftsseite wird die<br />
<strong>Saar</strong>ländische Wirtschaft<br />
· bei den Praxis- und Informationsseminaren über<br />
Elemente, Ablauf und Wirkung der Umweltmanagementsysteme<br />
nach der EMAS-Verordnung<br />
und nach ISO 14001 mitwirken und über<br />
Erfahrungen und Ergebnisse mit den Systemen<br />
informieren;<br />
· Mitarbeitern der Umweltverwaltung Gelegenheit<br />
bieten, im Betrieb die Wirksamkeit von<br />
Umweltmanagementsystemen kennenzulernen;<br />
· auf Fachveranstaltungen den <strong>Umweltpakt</strong><br />
vorstellen und für die Teilnahme werben;<br />
· sich gegenüber den Unternehmen, Innungen<br />
und Fachverbänden, Betriebs- und Personalräten<br />
nachdrücklich für eine Teilnahme an dem<br />
<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> und für eine aktive Mitarbeit<br />
in den einzurichtenden Arbeitskreisen einsetzen.<br />
umweltverträglichen Verbesserung<br />
der wirtschaftlichen Rahmenbedingun-<br />
2.Zur<br />
gen durch Verwaltungsvereinfachung<br />
und Deregulierung in den Umweltgesetzen,<br />
politische Entscheidungen und organisatorische<br />
Regelungen wird die <strong>Saar</strong>ländische Wirtschaft<br />
· bei allen Umweltrechtssetzungsverfahren auf<br />
Potentiale zur Verwaltungsvereinfachung und<br />
zur Deregulierung hinweisen, über die wirtschaftlichen<br />
Konsequenzen informieren und<br />
die Zusammenarbeit mit der Landesregierung<br />
suchen, um politische Initiativen zur Harmonisierung<br />
und Systematisierung des Umweltrechts<br />
in Europa und in Deutschland argumentativ zu<br />
unterstützen;<br />
· IHK und HWK werden konsequent die bisherige<br />
Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden<br />
fortsetzen, um durch die Umsetzung der<br />
Vorschläge der <strong>Saar</strong>-Gemeinschafts-Initiative zur<br />
Verkürzung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren<br />
beizutragen.<br />
· Die Industrie- und Handelskammer wird durch<br />
Erweiterung ihrer Datenbank »Umweltfirmen-<br />
Informationssystem (UMFIS)« und die Handwerkskammer<br />
durch das regelmäßig aktualisierte<br />
»Grüne Branchenbuch« die Markttransparenz<br />
im Bereich der Anbieter von möglichst umweltverträglichen<br />
Produkten und Dienstleistungen<br />
verbessern.<br />
Unterstützung der eigenverantwortlichen<br />
und freiwilligen Einführung von<br />
3.Zur<br />
Umweltmanagementsystemen durch die<br />
Unternehmen wird die <strong>Saar</strong>ländische Wirtschaft<br />
· ihre Eigenverantwortung bei der Weiterentwicklung<br />
des betrieblichen Umweltschutzes wahrnehmen.<br />
Sie sieht in freiwilligen Umweltbetriebsprüfungen<br />
und Umweltmanagementsystemen<br />
dafür geeignete Instrumente. Sie wird daher bei<br />
ihren Unternehmen und Verbänden darauf hinwirken,<br />
dass im <strong>Saar</strong>land bis Ende des Jahres<br />
2006 die Anzahl der Betriebsstandorte mit<br />
zertifizierten Umweltmanagementsystemen im<br />
Vergleich zum 1. Januar 2001 verdoppeln wird.<br />
Zur Unterstützung dieser Bemühungen wird sie<br />
gezielte Beratungsaktionen, ggf. branchenspezifisch,<br />
bei kleinen und mittelständischen Unternehmen<br />
zur Steigerung der Teilnahme am Öko-<br />
Audit durchführen.<br />
· Das saarländische Handwerk wird bei seinen<br />
Mitgliedsbetrieben darauf hinwirken, dass sich<br />
bis zum Ende Jahres 2006 in jeder saarländischen<br />
Gemeinde mindestens ein öko-auditierter<br />
Musterbetrieb des Handwerks befindet.
8 Verpflichtungen der saarländischen Wirtschaft Teilnahme an dem <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong><br />
9<br />
Unterstützung von Ressourcenschonung<br />
und nachhaltiger Entwik-<br />
4.Zur<br />
klung bei allen Akteuren wird die <strong>Saar</strong>ländische<br />
Wirtschaft<br />
· aktiv die Verpflichtungen der deutschen Wirtschaft<br />
zur Klimavorsorge unterstützen.<br />
· Die VSU, die Arbeitskammer und die Handwerkskammer<br />
des <strong>Saar</strong>landes werden jeweils<br />
zum Thema »Elektrosmog« bzw. »Elektrobiologische<br />
Wechselwirkungen« allgemeinverständlich<br />
über die gesundheitlichen Auswirkungen<br />
der von Wechselspannungsleitungen erzeugten<br />
elektromagnetischen Felder informieren.<br />
· Das saarländische Handwerk wird einen wesentlichen<br />
Beitrag zum Klimaschutz im Sinne einer<br />
CO2-Reduktion leisten. Die Handwerksbetriebe<br />
werden einerseits bei der energetischen<br />
Gebäudesanierung vornehmlich im privaten<br />
Bereich fachkompetent mitwirken. Andererseits<br />
werden sie innerbetrieblich einen effizienteren<br />
Energieeinsatz anstreben. Die Handwerkskammer<br />
des <strong>Saar</strong>landes und das <strong>Saar</strong>-Lor-Lux-<br />
Umweltzentrum werden die Handwerksbetriebe<br />
entsprechend beraten.<br />
· Das saarländische Handwerk wird sich für eine<br />
verstärkte Nutzung regionaler Ressourcen mit<br />
dem Ziel einsetzen, langlebige und somit<br />
nachhaltige Produkte und Dienstleistungen für<br />
die vielfältigen Kunden des Handwerks bereitzustellen,<br />
um damit eine regionale Identität zu<br />
schaffen.<br />
· Die Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes wird ihr<br />
bestehendes Angebot im Bereich des Themenfeldes<br />
»Arbeit und Umwelt« verstärken. Dies<br />
geschieht unter anderem im Rahmen des Projektes<br />
»<strong>Saar</strong>LernNetz« (an dem u.a. auch die Industrie-<br />
und Handelskammer und die Handwerkskammer<br />
beteiligt sind), innerhalb dessen neue<br />
Lernmethoden zur Vermittlung von Umweltwissen<br />
entwickelt und in der Praxis erprobt werden.<br />
· Die Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes wird eine<br />
Initiative zur Einführung bzw. verstärkten<br />
Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />
durch Nutzung des Jobtickets ergreifen. Sie wird<br />
sich darüber hinaus durch Beratung von<br />
Betriebs- und Personalräten für die verstärkte<br />
Umsetzung eines ökoeffizienten Mobilitätskonzeptes<br />
in saarländischen Unternehmen und<br />
Verwaltungen einsetzen.<br />
· Kammern und Verbände werden bei ihren Mitgliedern<br />
darauf hinwirken, dass zur Reduzierung<br />
des Berufsverkehrs geeignete Maßnahmen für<br />
die Arbeitnehmer, wie z. B. Beteiligung an Jobticket-Vereinbarungen,<br />
von den Unternehmen<br />
unterstützt werden.<br />
· Die saarländische Wirtschaft wird sich dafür<br />
einsetzen, dass die für eine Integrierte Produktpolitik<br />
erforderlichen Kommunikationsstrukturen<br />
zwischen den einzelnen Stufen entlang des<br />
Produktlebensweges entwickelt und die Nutzer<br />
von Produkten und Dienstleistungen verstärkt<br />
über deren umweltrelevante Auswirkungen<br />
informiert werden.<br />
dem <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> können<br />
Unternehmen/Betriebe und sonstige<br />
1.An<br />
Einrichtungen der Wirtschaft mit einem<br />
Standort im <strong>Saar</strong>land teilnehmen, die freiwillige<br />
Leistungen im Sinne des <strong>Umweltpakt</strong>s erbringen.<br />
Die Leistungen müssen qualitativ und quantitativ<br />
den Zielen des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong> entsprechen,<br />
überwiegend im <strong>Saar</strong>land erbracht werden und<br />
einer Überprüfung zugänglich sein.<br />
über die gesetzlichen<br />
Verpflichtungen hinausgehenden<br />
2.Folgende<br />
freiwilligen Leistungen, die von der<br />
Geschäftsstelle bestätigt werden müssen,<br />
berechtigen insbesondere zur Teilnahme an dem<br />
<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong>:<br />
· Teilnahme am EMAS-System;<br />
· Einführung/Weiterführung eines Umweltmanagementsystems<br />
nach ISO 14001;<br />
· Durchführung einer dokumentierten Umweltprüfung<br />
mit Bestandsaufnahme der Umweltsituation,<br />
Schwachstellenanalyse und Verbesserungsvorschlägen;<br />
· Reduzierung des Einsatzes besonders gefährlicher<br />
Stoffe durch die freiwillige Einführung von<br />
Ersatzstoffen;<br />
· vorbildliche Ausgestaltung des Firmengeländes,<br />
des Firmengebäudes oder auch des Firmenumfeldes<br />
nach ökologischen Gesichtspunkten;<br />
· erhebliche Förderung von Natur- und Umweltprojekten<br />
durch Zeitspenden oder finanzielle<br />
Unterstützung bzw. Sachspenden beispielsweise<br />
im Rahmen des Projektes <strong>Saar</strong>land 21;<br />
· wesentlicher freiwilliger Beitrag zum integrierten<br />
Umweltschutz und zur Ressourcenschonung;<br />
· wesentlicher freiwilliger Beitrag zur Durchsetzung<br />
des Kreislaufwirtschaftsprinzips, zur<br />
Verbesserung des Immissionsschutzes, des<br />
Gewässerschutzes, des Naturschutzes und zum<br />
Schutz des Bodens;<br />
· wesentlicher freiwilliger Beitrag zum Einsatz<br />
nachwachsender Rohstoffe, zur Energieeinsparung,<br />
insbesondere der Kraft-Wärme-Kopplung<br />
und zur Nutzung erneuerbarer Energien;<br />
· wesentlicher freiwilliger Beitrag zu umweltgerechter<br />
Mobilität.<br />
Leistungen müssen in den Jahren<br />
2002 bis 2006 erbracht werden. Über<br />
3.Die<br />
die Anerkennung der Leistungen und<br />
Beginn und Ende der Teilnahme am <strong>Umweltpakt</strong><br />
entscheidet die Geschäftsstelle.<br />
Teilnahme ist mit keinen zusätzlichen<br />
Kosten verbunden. Der Teilneh-<br />
4.Die<br />
mer erwirbt für die Dauer der Teilnahme<br />
das Recht, das Logo des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong><br />
zur Unternehmenswerbung zu benutzen. Er kann<br />
jederzeit seine Teilnahme für beendet erklären.<br />
Die Teilnahme endet auch bei Verstößen gegen<br />
geltendes Umweltrecht.
10 Beirat »Umwelt und Wirtschaft« Beirat »Umwelt und Wirtschaft«<br />
11<br />
Partner des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong><br />
gründen einen Beirat »Umwelt und<br />
1.Die<br />
Wirtschaft« mit folgenden Aufgaben:<br />
· regelmäßige Überprüfung der Einhaltung des<br />
<strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong>,<br />
· Fortschreibung und Weiterentwicklung des<br />
<strong>Umweltpakt</strong>s,<br />
· Kontrolle der Tätigkeit der Geschäftsstelle,<br />
· Erörterung von Vorschlägen der saarländischen<br />
Wirtschaft zur weiteren Verwaltungsvereinfachung,<br />
· Anhörung der saarländischen Wirtschaft zu<br />
Vorhaben der Umweltgesetzgebung auf<br />
Landesebene,<br />
· Anhörung der saarländischen Wirtschaft zur<br />
Umweltschutzförderung.<br />
Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Beirat<br />
Arbeitskreise einrichten.<br />
des Beirates »Umwelt und<br />
2.Mitglieder<br />
Wirtschaft« sind:<br />
· der Minister für Umwelt,<br />
· der Minister für Wirtschaft,<br />
· der Präsident der Vereinigung der<br />
<strong>Saar</strong>ländischen Unternehmensverbände e. V.,<br />
· der Präsident der Industrie- und Handelskammer<br />
des <strong>Saar</strong>landes,<br />
· der Präsident der Handwerkskammer<br />
des <strong>Saar</strong>landes,<br />
· der Vorsitzende des Vorstands<br />
der Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes.<br />
Der Beirat kann einvernehmlich weitere Mitglieder<br />
berufen.<br />
Die Mitglieder des Beirates können sich durch<br />
Bevollmächtigte vertreten lassen.<br />
Beirat gibt sich eine Geschäftsord-<br />
3.Der<br />
nung. Er tritt mindestens einmal jährlich<br />
zusammen.<br />
Partner des <strong>Umweltpakt</strong>s werden<br />
für den Beirat »Umwelt und Wirt-<br />
4.Die<br />
schaft« eine von allen Mitgliedern<br />
besetzte Geschäftsstelle mit folgenden Aufgaben<br />
einrichten:<br />
· Vorbereitung der Sitzungen des Beirates für<br />
»Umwelt und Wirtschaft« und seiner<br />
Arbeitsgruppen,<br />
· Entscheidung über die Teilnahme an dem<br />
<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> mit der Berechtigung,<br />
dessen Logo zu verwenden und Führung<br />
eines entsprechenden Registers,<br />
· Überprüfung der erbrachten Leistungen<br />
· Mitteilung über die Teilnahme am <strong>Umweltpakt</strong><br />
an die zuständigen Umweltbehörden,<br />
· Koordination der Öffentlichkeitsarbeit zur<br />
Verbreitung des Anliegens und der Erfolge des<br />
<strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong>.<br />
Landesregierung und<br />
saarländische Wirtschaft kommen<br />
5.<strong>Saar</strong>ländische<br />
überein, die Realisierung der in dieser<br />
Vereinbarung dargestellten gemeinsamen Zielvorstellungen<br />
kontinuierlich zu verfolgen und<br />
bei signifikanten Abweichungen vom gesetzten<br />
Zielrahmen über die dargestellten Maßnahmen<br />
hinaus initiativ zu werden, um die Zielerreichung<br />
sicherzustellen.<br />
Der Beirat »Umwelt und Wirtschaft« wird vor<br />
Ablauf dieser Vereinbarung den Stand der Zielerreichung<br />
dokumentieren und einen Vorschlag zur<br />
Fortsetzung des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong> unterbreiten.<br />
auf Basis dieser Vereinbarung gebildeten<br />
Arbeitskreise berichten dem<br />
6.Die<br />
Beirat »Umwelt und Wirtschaft« über<br />
die Aufnahme und Ergebnisse ihrer Beratungen.<br />
Auf Antrag einer im Beirat vertretenen Institution<br />
wird dieser über die Einsetzung weiterer themenspezifischer<br />
Arbeitskreise entscheiden, damit auf<br />
aktuelle Entwicklungen und Problemlagen flexibel<br />
eingegangen werden kann.<br />
<strong>Saar</strong>brücken, den 19. März 2002<br />
Für die <strong>Saar</strong>ländische Landesregierung<br />
Müller<br />
Ministerpräsident<br />
Dr. Georgi<br />
Minister für Wirtschaft<br />
Mörsdorf<br />
Minister für Umwelt<br />
Für die saarländische Wirtschaft<br />
Dr. Koch<br />
Präsident<br />
Vereinigung der <strong>Saar</strong>ländischen<br />
Unternehmensverbände e.V<br />
Giersch<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Industrie- und Handelskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />
Brenner<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Handwerkskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />
Backes<br />
Hauptgeschäftsführer<br />
Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes
12 Raum für Notizen<br />
Ansprechpartner<br />
<strong>Saar</strong>land<br />
Ministerium für Wirtschaft<br />
<strong>Saar</strong>land<br />
Ministerium für Umwelt<br />
Mitglieder der Geschäftsstelle<br />
»<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong>«<br />
Roland Kratt<br />
Vereinigung der <strong>Saar</strong>ländischen<br />
Unternehmensverbände e.V. (VSU)<br />
Telefon: (06 81) 9 54 34-40<br />
e-mail: kontakt@saarhuettenverband.de<br />
http://www.vsu.de<br />
Dr. Klaus Gärtner<br />
Industrie- und Handelskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />
Telefon: (06 81) 95 20-425<br />
e-mail: klaus.gaertner@saarland.ihk.de<br />
http://www.saarland.ihk.de<br />
Ulrich Plein<br />
Handwerkskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />
Telefon: (06 81) 58 09-178<br />
e-mail: u.plein@hwk-saarland.de<br />
http://www.hwk-saarland.de<br />
Jürgen Meyer<br />
Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />
Telefon: (06 81) 40 05-244<br />
e-mail: juergen.meyer@arbeitskammer.de<br />
http://www.arbeitskammer.de<br />
Thomas Bauer<br />
Ministerium für Wirtschaft<br />
Telefon: (06 81) 501-15 55<br />
e-mail: t.bauer@wirtschaft.saarland.de<br />
http://www.wirtschaft.saarland.de<br />
Dr. Uwe Oldenburg<br />
Ministerium für Umwelt<br />
Telefon: (06 81) 501-35 11<br />
e-mail: oldenburg@umwelt.saarland.de<br />
http://www.umwelt.saarland.de<br />
www.umweltpakt.de