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Umweltpakt Saar

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»Wir setzen auf die Partnerschaft<br />

von Staat und Wirtschaft.<br />

Wir streben einen <strong>Umweltpakt</strong><br />

mit der saarländischen<br />

Wirtschaft an, aus dem neue<br />

Anforderungen für ein<br />

verantwortliches Handeln im<br />

Umweltschutz erwachsen«.<br />

Peter Müller<br />

Ministerpräsident des <strong>Saar</strong>landes<br />

(aus der Regierungserklärung vom 27.10.1999)<br />

Geschäftsstelle »<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong>«<br />

beim Ministerium für Umwelt<br />

Keplerstraße 18<br />

D-66117 <strong>Saar</strong>brücken<br />

Telefon: (+49) 0681/501-4783<br />

Telefax: (+49) 0681/501-4728<br />

info@umweltpakt.saarland.de<br />

2002<br />

<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong><br />

Vereinbarungstext<br />

<strong>Umweltpakt</strong><br />

<strong>Saar</strong><br />

Vereinigung der <strong>Saar</strong>ländischen<br />

Unternehmensverbände e.V. (VSU)<br />

Industrie- und Handelskammer<br />

des <strong>Saar</strong>landes<br />

Handwerkskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />

Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />

Ministerium für Wirtschaft<br />

Ministerium für Umwelt


»<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong>« Die Unterzeichnung<br />

Im Bild von links nach rechts:<br />

Horst Backes,<br />

Hauptgeschäftsführer der Arbeitskammer<br />

des <strong>Saar</strong>landes<br />

Dr. Hanspeter Georgi,<br />

Minister für Wirtschaft<br />

Stefan Mörsdorf,<br />

Minister für Umwelt<br />

Dr. Ing. Walter Koch,<br />

Präsident der Vereinigung der<br />

<strong>Saar</strong>ländischen Unternehmensverbände e.V.<br />

Peter Müller,<br />

Ministerpräsident des <strong>Saar</strong>landes<br />

Volker Giersch,<br />

Hauptgeschäftsführer der<br />

Industrie- und Handelskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />

Georg Brenner,<br />

Hauptgeschäftsführer der<br />

Handwerkskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />

Die saarländische Wirtschaft und die <strong>Saar</strong>ländische<br />

Landesregierung unterzeichnen am 19. März 2002<br />

den <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong><br />

Präambel<br />

Der <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> ist eine freiwillige Vereinbarung<br />

zwischen der <strong>Saar</strong>ländischen Landesregierung<br />

und der saarländischen Wirtschaft. Mit<br />

dieser Vereinbarung soll der Umweltschutz im<br />

partnerschaftlichen Dialog zwischen Landesregierung<br />

und Wirtschaft ausgebaut und auf der Basis<br />

einer dauerhaft umweltverträglichen Entwicklung<br />

ökonomisch sinnvoll gesichert und gefördert<br />

werden. Partner des <strong>Umweltpakt</strong>es auf der<br />

Wirtschaftsseite sind gemäß der saarländischen<br />

Landesverfassung sowohl Arbeitgeber als auch<br />

Arbeitnehmer, vertreten durch die Vereinigung<br />

der saarländischen Unternehmensverbände, die<br />

Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer<br />

und die Arbeitskammer.<br />

Grundlage dieser Vereinbarung ist das Bekenntnis<br />

von <strong>Saar</strong>ländischer Landesregierung und saarländischer<br />

Wirtschaft zum Leitbild der nachhaltigen<br />

Entwicklung. Nachhaltigkeit fordert, dass die<br />

Bedürfnisse der heute lebenden Generationen<br />

befriedigt werden, ohne den kommenden Generationen<br />

die Möglichkeiten für eine angemessene<br />

Befriedigung ihrer Bedürfnisse zu nehmen. Individuelles,<br />

gesellschaftliches, wirtschaftliches und<br />

politisches Handeln hat sich danach gleichrangig<br />

am ökologischen, ökonomischen und sozialen<br />

Gleichgewicht zu orientieren.<br />

Die bisherigen Bemühungen im Umweltschutz<br />

haben in vielen Bereichen zu erheblichen Verbesserungen<br />

geführt. Immer mehr zeigt sich aber,<br />

dass eine umweltverträgliche Wirtschaftsentwicklung<br />

nicht allein durch ordnungsrechtliche<br />

Maßnahmen zu erreichen ist. Die <strong>Saar</strong>ländische<br />

Landesregierung und die saarländische Wirtschaft<br />

setzen daher bei der Umsetzung des Leitbilds<br />

der nachhaltigen Entwicklung zusätzlich auf<br />

marktwirtschaftliche Instrumente, auf Selbstverantwortung<br />

und freiwillige Vereinbarungen.<br />

Die Landesregierung wird durch finanzielle<br />

Förderung, organisatorische Maßnahmen und<br />

Vereinfachung von Umweltvorschriften und ihres<br />

Vollzugs zu einer umweltverträglichen Stärkung<br />

des Wirtschaftsstandorts <strong>Saar</strong>land und zur<br />

Sicherung von Arbeitsplätzen beitragen.<br />

Die saarländische Wirtschaft wird im Rahmen<br />

des <strong>Umweltpakt</strong>s durch freiwillige Leistungen zur<br />

Verbesserung der Umweltsituation im <strong>Saar</strong>land<br />

beitragen.<br />

Die Paktpartner vereinbaren gemeinsame Handlungsziele<br />

und ergreifen die erforderlichen<br />

Umsetzungsmaßnahmen.<br />

Die gemeinsam verfolgten Ziele sollen im<br />

Ergebnis der saarländischen Wirtschaft, der<br />

Verwaltung und den saarländischen Bürgerinnen<br />

und Bürgern nutzen.<br />

Die Partner sind sich einig, dass der <strong>Umweltpakt</strong><br />

<strong>Saar</strong> ein offener Prozess ist, der eine ständige<br />

Überprüfung und Fortschreibung der vereinbarten<br />

Ziele und Maßnahmen notwendig macht.<br />

1


2 Ziele des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong> Ziele des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong><br />

3<br />

Mit dem <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> sollen ein hohes Niveau<br />

an Umweltschutz und Ressourcenschonung<br />

erreicht und zugleich die Rahmenbedingungen<br />

für die wirtschaftliche Entwicklung verbessert<br />

werden.<br />

sollen die Kooperation der Akteure<br />

auf der Wirtschaftsseite und auf der<br />

1.Dazu<br />

Verwaltungsseite verbessert und eine<br />

neue Kultur der partnerschaftlichen Zusammenarbeit<br />

geschaffen werden.<br />

Die Verwaltungsinstitutionen sollen ihre Kenntnisse<br />

über die ökonomischen Rahmenbedingungen<br />

der einzelnen Wirtschaftszweige verbessern,<br />

die Betriebe ihre Kenntnisse über die Aufgaben<br />

der Verwaltung. Das Bewusstsein für Umweltbelange<br />

im betrieblichen Handeln soll geschärft<br />

werden.<br />

Verwaltungsvereinfachung und<br />

Deregulierung in den Umweltgesetzen<br />

2.Durch 1 ,<br />

durch politische Entscheidungen sowie<br />

durch organisatorische Regelungen sollen unter<br />

Berücksichtigung der sozialen Interessen der<br />

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die<br />

wirtschaftlichen Rahmenbedingungen umweltverträglich<br />

verbessert werden. In diesem Zusammenhang<br />

sollen in enger Zusammenarbeit Ziele wie<br />

· effiziente Information über die Vielzahl von<br />

Förder- und Kreditprogrammen auf allen<br />

Ebenen,<br />

· politische Unterstützung von Initiativen zur<br />

Reduzierung des Verwaltungsaufwands für<br />

Unternehmen und Behörden sowie zur<br />

Harmonisierung und Systematisierung des<br />

Umweltrechts,<br />

· Verkürzung von Genehmigungsverfahren,<br />

· stärkere Berücksichtigung der wirtschaftlichen<br />

Folgen neuer Verordnungen und Gesetze,<br />

· konsequentes Ausschöpfen von Deregulierungs-<br />

potentialen schon beim Entwurf umweltgesetzlicher<br />

Regelungen angegangen und umgesetzt<br />

werden.<br />

im Rahmen der Unternehmensführung<br />

wird hervorragend<br />

3.Nachhaltigkeit<br />

durch sparsamen und effizienten<br />

Umgang mit Ressourcen aller Art, von den eingesetzten<br />

Rohstoffen bis zur erforderlichen Primärenergie,<br />

verwirklicht. Schonender Umgang mit<br />

Ressourcen hat in der Regel eine geringere<br />

Umweltbelastung zur Folge. Umweltmanagementsysteme<br />

sind ein bewährtes Instrument zur<br />

Identifizierung von Einsparpotentialen und zur<br />

Steuerung und Kontrolle der Umweltauswirkungen<br />

eines Unternehmens. Im <strong>Saar</strong>land haben<br />

relativ viele Unternehmen freiwillig und eigenverantwortlich<br />

Umweltmanagementsysteme nach<br />

der EG-Öko-Audit-Verordnung, heute EMAS (Eco<br />

Management and Audit Scheme), eingerichtet.<br />

Der Anteil der an EMAS teilnehmenden Unternehmen<br />

liegt deutlich über dem Bundesdurchschnitt.<br />

Im produzierenden Gewerbe ist bereits<br />

jeder sechste Arbeitsplatz bei einem EMAS-<br />

Betrieb angesiedelt. Da die an EMAS teilnehmenden<br />

Unternehmen freiwillig mehr für den betrieblichen<br />

Umweltschutz leisten, als das Gesetz<br />

erfordert, sich freiwillig einer Prüfung durch einen<br />

1 »Deregulierung im Umweltrecht« bedeutet Abbau bzw. Vereinfachung<br />

von entsprechenden ordnungsrechtlichen Vorschriften. Deregulierung<br />

im Zusammenhang mit der EG-Öko-Audit-Verordnung<br />

(EMAS-Verordnung) zielt darauf ab, ordnungsgemäß auditierten<br />

Betrieben verwaltungsrechtliche Vereinfachungen und Erleichterungen<br />

zu gewähren (konkretes Beispiel: EMAS-Privilegierungsverordnung,<br />

z. Z. im Abstimmungsverfahren).<br />

staatlich zugelassenen Umweltgutachter unterziehen,<br />

sich zu einer ständigen Verbesserung<br />

ihres betrieblichen Umweltschutzes verpflichten<br />

und darüber hinaus die Öffentlichkeit regelmäßig<br />

über ihre Umweltauswirkungen sowie Ziele und<br />

Maßnahmen ihrer Umweltpolitik unterrichten,<br />

sollen<br />

· EMAS-Betriebe Erleichterungen im Verwaltungsvollzug<br />

durch Privilegierungsregelungen und<br />

Substitution ordnungsrechtlicher Anforderungen<br />

erhalten;<br />

· Unternehmen, die freiwillig die Aufwendungen<br />

für die Einrichtung und Registrierung eines<br />

Umweltmanagementsystems nach der EMAS-<br />

Verordnung auf sich nehmen, im Rahmen behördlicher<br />

Verfahren finanziell entlastet werden;<br />

· saarländische Unternehmen/Betriebe sich<br />

weiterhin verstärkt an der Einrichtung betrieblicher<br />

Umweltmanagementsysteme beteiligen.<br />

Der Anteil der Unternehmen/Betriebe mit zertifizierten<br />

Umweltmanagementsystemen soll sich<br />

bis zum Jahr 2006 verdoppeln.<br />

der Umweltauswirkungen<br />

und Ressourcenschonung darf sich<br />

4.Verringerung<br />

nicht auf den Produktionsprozess<br />

beschränken. Produkte erzeugen Umweltauswirkungen<br />

während ihres gesamten Lebensweges<br />

von der Gewinnung der Rohstoffe über den<br />

Produktionsprozess und den Gebrauch bis hin<br />

zur Entsorgung des nicht mehr gebrauchsfähigen<br />

Objekts. Weiterhin beeinflussen die Umweltauswirkungen<br />

von Gütertransport und Personenverkehr<br />

unser Leben erheblich. Vor diesem<br />

Hintergrund<br />

· soll ein möglichst geringer Energieverbrauch<br />

z.B. durch effizienten Energieeinsatz in der Produktion<br />

und durch wirksame Wärmedämmung<br />

der Häuser erreicht werden. Da Energieverbrauch<br />

grundsätzlich mit einer Belastung der<br />

Erdatmosphäre einhergeht, die langfristig zu<br />

einer Klimaveränderung führen kann, wird mit<br />

diesem Ziel gleichzeitig ein Beitrag zur Ressourcenschonung<br />

und zur Verbesserung des<br />

Klimaschutzes angestrebt. Im Hinblick auf die<br />

Energieversorgung sollen Versorgungssicherheit,<br />

Umweltverträglichkeit und Preiswürdigkeit als<br />

gleichrangige Ziele verfolgt werden.<br />

· sollen Abfälle im Interesse einer sparsamen und<br />

effizienten Nutzung von eingesetzten Stoffen,<br />

wo immer möglich, vermieden oder verwertet<br />

werden. Im Dialog zwischen Regierung und<br />

Wirtschaft sollen die optimalen Rahmenbedingungen<br />

zur Unterstützung der Abfallverwertung<br />

und für eine ordnungsgemäße Abfallentsorgung<br />

unter ökonomischen und ökologischen und<br />

sozialen Gesichtspunkten erarbeitet und realisiert<br />

werden.<br />

· sollen die Produktivität des Wassereinsatzes weiter<br />

erhöht und die Nutzung des Regenwassers<br />

verstärkt werden. Bei der Abwasserbeseitigung<br />

ist die Reduzierung der im Bundesvergleich sehr<br />

hohen Abwassergebühren anzustreben.<br />

· sollen Projekte unterstützt werden, die dazu<br />

beitragen, die Umweltbelastungen während<br />

des gesamten Produktlebenswegs zu verringern<br />

(Integrierte Produktpolitik).<br />

· soll eine dauerhaft umweltverträgliche Mobilität<br />

aller ohne die Folge der zwangsweisen Einschränkung<br />

der Mobilität des Einzelnen angestrebt<br />

werden. Dazu ist der Öffentliche Personennahverkehr<br />

attraktiver zu gestalten und<br />

seine Akzeptanz bei den möglichen Benutzern<br />

zu steigern. Die zur Bewältigung des Gütertransport-<br />

und Personenverkehrsaufkommens<br />

jeweils notwendigen Verkehrsleistungen sind<br />

bedarfsgerecht weiterzuentwickeln.<br />

· sollen Projekte unterstützt werden, in denen<br />

regionale Rohstoffe und Produkte genutzt und<br />

vermarktet werden.


4 Verpflichtungen der <strong>Saar</strong>ländischen Landesregierung<br />

Verpflichtungen der <strong>Saar</strong>ländischen Landesregierung 5<br />

Die Landesregierung verpflichtet sich zu<br />

folgenden Maßnahmen und Leistungen:<br />

Verbesserung der partnerschaftlichen<br />

Zusammenarbeit auf Verwal-<br />

1.Zur<br />

tungs- und Wirtschaftsseite wird die<br />

<strong>Saar</strong>ländische Landesregierung<br />

· gemeinsam mit den Partnern des <strong>Umweltpakt</strong>s<br />

in Praxisseminaren die Mitarbeiter der Umweltbehörden<br />

über Elemente, Ablauf und Wirkung<br />

der Umweltmanagementsysteme nach der<br />

EMAS-Verordnung und nach ISO 14001 unterrichten<br />

und die Erfahrungen und Ergebnisse<br />

bereits registrierter Standorte vorstellen und diskutieren;<br />

· im Rahmen dieser Veranstaltungen auch über<br />

die eingeführten Maßnahmen zur Verwaltungsvereinfachung<br />

informieren mit dem Ziel, gegenseitiges<br />

Verständnis und ein partnerschaftliches<br />

Verwaltungshandeln zu erreichen;<br />

· Hospitantenplätze für interessierte Mitarbeiterinnen<br />

und Mitarbeiter aus den Unternehmen<br />

bereitstellen;<br />

· für den <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> ein Teilnahme-Logo<br />

erarbeiten, mit dem Teilnehmer an dem<br />

<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> auf ihr Engagement in der<br />

Öffentlichkeit aufmerksam machen dürfen.<br />

umweltverträglichen Verbesserung<br />

der wirtschaftlichen Rahmenbedingun-<br />

2.Zur<br />

gen durch Verwaltungsvereinfachung,<br />

politische Entscheidungen und organisatorische<br />

Regelungen wird die <strong>Saar</strong>ländische Landesregierung<br />

· in Kooperation mit IHK und HWK konsequent<br />

ihre bisherigen Bemühungen fortsetzen, durch<br />

eine Vielzahl organisatorischer Maßnahmen –<br />

z. B. Antragskonferenz, Genehmigungslotsen,<br />

Genehmigungsfahrpläne, Leitfaden »Schneller<br />

zur Genehmigung« im Internet – die saarländi-<br />

schen Unternehmen in Genehmigungsverfahren<br />

effizient zu unterstützen mit dem Ziel, die Verfahrensdauer<br />

zu verringern. Über das Ergebnis<br />

wird sie dem Beirat »Umwelt und Wirtschaft«<br />

Bericht erstatten;<br />

· an einer Stelle alle aktuellen Informationen über<br />

Förder- und Kreditprogramme der EU, der<br />

Bundesrepublik und des Landes zur Verfügung<br />

stellen (einheitliche Informationsplattform);<br />

· auf Landesebene bei zu ändernden oder neu<br />

zu erlassenden Rechtsvorschriften dafür Sorge<br />

tragen, dass die wirtschaftlichen und sozialen<br />

Folgen sorgfältig abgeschätzt und berücksichtigt<br />

werden. Sie wird bei allen Verfahren der Wirtschaft<br />

Gelegenheit zur Stellungnahme geben;<br />

· politische Initiativen zur Harmonisierung und<br />

Systematisierung des Umweltrechts in Europa<br />

und in Deutschland bei weitest möglicher Reduzierung<br />

des Verwaltungsaufwandes für Unternehmen<br />

und Behörden grundsätzlich unterstützen.<br />

Sie wird sich dafür einsetzen, dass bei der<br />

Umsetzung europäischer Umweltvorschriften in<br />

nationales Recht keine zusätzlichen überobligatorischen<br />

Regelungen geschaffen und Deregulierungspotentiale<br />

zur Verwaltungsvereinfachung<br />

berücksichtigt werden. Landesregierung<br />

und Wirtschaft werden dazu die gegenseitige<br />

Information und Koordinierung verstärken. Die<br />

Landesregierung wird die Ziele des <strong>Umweltpakt</strong>s<br />

<strong>Saar</strong> in den Entscheidungsprozess über das<br />

Abstimmungsverhalten im Bundesrat mit einbeziehen;<br />

· sich im Rahmen der europaweit koordinierten<br />

Steuer- und Finanzpolitik gegen wettbewerbsverzerrende<br />

Belastungen einer nach dem Stand<br />

der Technik unvermeidlichen Inanspruchnahme<br />

der Umwelt und der natürlichen Ressourcen und<br />

gegen dirigistische Eingriffe in Wirtschaftsabläufe<br />

einsetzen;<br />

· umgehend die Vorschriften der saarländischen<br />

Verordnung über Anlagen zum Umgang mit<br />

wassergefährdenden Stoffen novellieren;<br />

· weitere Vorschläge der saarländischen Wirtschaft<br />

zur Verwaltungsvereinfachung prüfen<br />

und, soweit sie sich diese Vorschläge zu eigen<br />

machen kann, innerhalb einer Frist von sechs<br />

Monaten umsetzen oder im Rahmen ihrer<br />

Möglichkeiten auf deren Umsetzung hinwirken<br />

und gegenüber dem Beirat »Umwelt und Wirtschaft«<br />

das Ergebnis der Prüfung begründen;<br />

· freiwillige Umweltschutzleistungen im Sinne des<br />

<strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong> bei Ermessensentscheidungen<br />

im Rahmen von Aufsichts- und Genehmigungsverfahren<br />

in besonderer Weise positiv<br />

berücksichtigen.<br />

Unterstützung der eigenverantwortlichen<br />

und freiwilligen Einführung<br />

3.Zur<br />

von Umweltmanagementsystemen<br />

durch die Unternehmen wird die Landesregierung<br />

· die finanzielle Förderung derjenigen Unternehmen<br />

und Einrichtungen im Rahmen der zur Verfügung<br />

stehenden Haushaltsmittel fortführen,<br />

die sich freiwillig an dem Gemeinschaftssystem<br />

der EU für das Umweltmanagement und die<br />

Umweltbetriebsprüfung beteiligen (»Öko-Audit«<br />

oder »EMAS«, Eco Management and Audit<br />

Scheme). Sie wird im Rahmen dieser Förderung<br />

kleine und mittelständische Unternehmen bei<br />

Umweltprüfungen (Bestandsaufnahme der<br />

Umweltsituation, Schwachstellenanalyse, Verbesserungsvorschläge)<br />

und beim Aufbau von<br />

Umweltmanagementsystemen in besonderem<br />

Maß unterstützen;<br />

· zur Hilfestellung beim Einstieg in das Umweltmanagement<br />

vorliegende Branchenleitfäden<br />

und -handbücher zur Verfügung stellen;<br />

· für registrierte EMAS-Betriebe die Gebühren in<br />

immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren<br />

absenken;<br />

· registrierte EMAS-Betriebe im Rahmen ihrer<br />

Handlungsspielräume von Kontroll- und<br />

Berichtspflichten entlasten (siehe »Katalog verwaltungsrechtlicher<br />

Erleichterungen zugunsten<br />

öko-auditierter Unternehmen im <strong>Saar</strong>land«).<br />

Sie wird darüber hinaus prüfen, in welchem<br />

Umfang EMAS-Betriebe den Entsorgungsfachbetrieben<br />

gleichgestellt werden und von den<br />

entsprechenden verfahrensrechtlichen Erleichterungen<br />

profitieren können, und ggf. diese<br />

Gleichstellung veranlassen. Unternehmen, deren<br />

Umweltmanagementsystem gemäß ISO 14001<br />

von einer akkreditierten Zertifizierungsstelle<br />

überprüft wurde, erfahren verwaltungsrechtliche<br />

Erleichterungen wie EMAS-Betriebe, wenn<br />

sie die Umweltschutzleistung kontinuierlich<br />

verbessern, alle einschlägigen Vorschriften des<br />

Umweltrechts einhalten und die Öffentlichkeit<br />

regelmäßig über ihre Umweltauswirkungen und<br />

Umweltziele informieren;<br />

· nach Maßgabe der rechtlichen Möglichkeiten<br />

EMAS-Betriebe im Rahmen der öffentlichen<br />

Beschaffung besonders berücksichtigen;<br />

· auf Bundesebene alle Bemühungen unterstützen,<br />

auf gesetzlicher Ebene weitere Erleichterungen<br />

für EMAS-Betriebe zu schaffen.<br />

Sie wird sich daher auch für eine entsprechende<br />

Ausgestaltung der im Entwurf vorliegenden<br />

Privilegierungsverordnung einsetzen;<br />

· darauf hinwirken, dass Betriebe, die zu 100 %<br />

in Landesbesitz sind, im Sinne einer Vorbildfunktion<br />

am Öko-Audit teilnehmen.<br />

Unterstützung ressourcenschonender<br />

Produktions- und Verhaltensweisen<br />

4.Zur<br />

wird die <strong>Saar</strong>ländische Landesregierung<br />

· ihre Förderung der energetischen Sanierung des<br />

Gebäudebestands als wirkungsvolle Energieeinsparmaßnahme<br />

im Rahmen der zur Verfügung<br />

stehenden Haushaltsmittel fortsetzen;


6 Verpflichtungen der <strong>Saar</strong>ländischen Landesregierung Verpflichtungen der saarländischen Wirtschaft<br />

7<br />

· bei der weiteren Erschließung von Abfallvermeidungs-<br />

und Verwertungspotenzialen auf<br />

Kooperation und Kommunikation setzen.<br />

Landesregierung und Wirtschaft werden auf<br />

Landesebene einen Dialog mit allen relevanten<br />

Akteuren initiieren und institutionalisieren mit<br />

dem Ziel, gemeinsam eine effiziente und sozialverträgliche,<br />

ökonomisch und ökologisch<br />

akzeptable Abfallpolitik zu entwickeln und<br />

umzusetzen. Dabei wird auf der Grundlage der<br />

Erfahrungen in anderen Bundesländern auch<br />

erörtert werden müssen, inwieweit neben dem<br />

zur Zeit erprobten Entsorgungssystem für<br />

Kleinmengen von gewerblichen Sonderabfällen<br />

auch für den übrigen Bereich der Sonderabfälle<br />

privatwirtschaftlich organisierte Entsorgungsmöglichkeiten<br />

im <strong>Saar</strong>land sinnvoll eingesetzt<br />

werden können;<br />

· gemeinsam mit Wirtschaft und Gemeinden<br />

Wege suchen, um die Abwasserbeseitigung<br />

im Hinblick auf eine Verbesserung der Umweltsituation<br />

und zugleich auf eine Kostenreduzierung<br />

weiterzuentwickeln. Dabei ist auch die<br />

Effizienz privatwirtschaftlich organisierter<br />

Lösungen zu prüfen und in die Überlegungen<br />

mit einzubeziehen.<br />

· auf Landesebene ein Gespräch zusammen mit<br />

den Partnern des <strong>Umweltpakt</strong>es sowie den<br />

relevanten Akteuren zur Entwicklung eines<br />

effizienten, umwelt- und sozialverträglichen<br />

ÖPNV initiieren u. a. mit dem Ziel, den Energieund<br />

Kraftstoffverbrauch sowie die damit<br />

verbundenen Immissionen weiter zu verringern;<br />

· die Einführung eines Jobtickets für die Landesverwaltung<br />

prüfen;<br />

· im Rahmen ihrer Investitions- und Innovationsförderung<br />

umweltrelevante Maßnahmen<br />

unterstützen;<br />

· sich in Kooperation mit den beteiligten Wirtschaftskreisen<br />

dafür einsetzen, dass modellhafte<br />

Projekte zur Integrierten Produktpolitik initiiert<br />

werden und derartige Projekte unterstützen.<br />

Herausforderungen einer nachhaltigen<br />

Entwicklung eröffnen den Herstel-<br />

5.Die<br />

lern saarländischer Umwelttechnik neue<br />

Möglichkeiten für Innovation und Produktion.<br />

Bei der Erschließung neuer Absatzmärkte wird die<br />

Landesregierung die saarländischen Hersteller von<br />

Umwelttechnik aktiv unterstützen. Einen Schwerpunkt<br />

bilden dabei die Bereiche, in denen gesetzliche<br />

Vorgaben in den nächsten Jahren die Installation<br />

von Umwelttechnik in erheblichem Maße<br />

erforderlich machen. Die <strong>Saar</strong>ländische Landesregierung<br />

wird die saarländische Wirtschaft deshalb<br />

über die relevanten Entwicklungen auf diesem<br />

Gebiet zeitnah informieren. Darüber hinaus wird<br />

sie unter Einbeziehung der dafür geeigneten<br />

Institutionen die erforderlichen Aktivitäten zur<br />

Erschließung außersaarländischer Märkte bündeln<br />

und abstimmen.<br />

Herausforderungen einer nachhaltigen<br />

Entwicklung stellen neue und<br />

6.Die<br />

erweiterte Ansprüche an die Beschäftigten.<br />

Die saarländische Landesregierung wird<br />

deshalb die zur Bewältigung dieser Herausforderungen<br />

notwendigen Bemühungen der Wirtschaft<br />

zur ständigen Qualifizierung und Weiterbildung<br />

der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer<br />

unterstützen.<br />

Die saarländische Wirtschaft verpflichtet sich<br />

zu folgenden Maßnahmen und Leistungen:<br />

Verbesserung der partnerschaftlichen<br />

Zusammenarbeit auf Verwal-<br />

1.Zur<br />

tungs- und Wirtschaftsseite wird die<br />

<strong>Saar</strong>ländische Wirtschaft<br />

· bei den Praxis- und Informationsseminaren über<br />

Elemente, Ablauf und Wirkung der Umweltmanagementsysteme<br />

nach der EMAS-Verordnung<br />

und nach ISO 14001 mitwirken und über<br />

Erfahrungen und Ergebnisse mit den Systemen<br />

informieren;<br />

· Mitarbeitern der Umweltverwaltung Gelegenheit<br />

bieten, im Betrieb die Wirksamkeit von<br />

Umweltmanagementsystemen kennenzulernen;<br />

· auf Fachveranstaltungen den <strong>Umweltpakt</strong><br />

vorstellen und für die Teilnahme werben;<br />

· sich gegenüber den Unternehmen, Innungen<br />

und Fachverbänden, Betriebs- und Personalräten<br />

nachdrücklich für eine Teilnahme an dem<br />

<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> und für eine aktive Mitarbeit<br />

in den einzurichtenden Arbeitskreisen einsetzen.<br />

umweltverträglichen Verbesserung<br />

der wirtschaftlichen Rahmenbedingun-<br />

2.Zur<br />

gen durch Verwaltungsvereinfachung<br />

und Deregulierung in den Umweltgesetzen,<br />

politische Entscheidungen und organisatorische<br />

Regelungen wird die <strong>Saar</strong>ländische Wirtschaft<br />

· bei allen Umweltrechtssetzungsverfahren auf<br />

Potentiale zur Verwaltungsvereinfachung und<br />

zur Deregulierung hinweisen, über die wirtschaftlichen<br />

Konsequenzen informieren und<br />

die Zusammenarbeit mit der Landesregierung<br />

suchen, um politische Initiativen zur Harmonisierung<br />

und Systematisierung des Umweltrechts<br />

in Europa und in Deutschland argumentativ zu<br />

unterstützen;<br />

· IHK und HWK werden konsequent die bisherige<br />

Zusammenarbeit mit den Genehmigungsbehörden<br />

fortsetzen, um durch die Umsetzung der<br />

Vorschläge der <strong>Saar</strong>-Gemeinschafts-Initiative zur<br />

Verkürzung und Vereinfachung der Genehmigungsverfahren<br />

beizutragen.<br />

· Die Industrie- und Handelskammer wird durch<br />

Erweiterung ihrer Datenbank »Umweltfirmen-<br />

Informationssystem (UMFIS)« und die Handwerkskammer<br />

durch das regelmäßig aktualisierte<br />

»Grüne Branchenbuch« die Markttransparenz<br />

im Bereich der Anbieter von möglichst umweltverträglichen<br />

Produkten und Dienstleistungen<br />

verbessern.<br />

Unterstützung der eigenverantwortlichen<br />

und freiwilligen Einführung von<br />

3.Zur<br />

Umweltmanagementsystemen durch die<br />

Unternehmen wird die <strong>Saar</strong>ländische Wirtschaft<br />

· ihre Eigenverantwortung bei der Weiterentwicklung<br />

des betrieblichen Umweltschutzes wahrnehmen.<br />

Sie sieht in freiwilligen Umweltbetriebsprüfungen<br />

und Umweltmanagementsystemen<br />

dafür geeignete Instrumente. Sie wird daher bei<br />

ihren Unternehmen und Verbänden darauf hinwirken,<br />

dass im <strong>Saar</strong>land bis Ende des Jahres<br />

2006 die Anzahl der Betriebsstandorte mit<br />

zertifizierten Umweltmanagementsystemen im<br />

Vergleich zum 1. Januar 2001 verdoppeln wird.<br />

Zur Unterstützung dieser Bemühungen wird sie<br />

gezielte Beratungsaktionen, ggf. branchenspezifisch,<br />

bei kleinen und mittelständischen Unternehmen<br />

zur Steigerung der Teilnahme am Öko-<br />

Audit durchführen.<br />

· Das saarländische Handwerk wird bei seinen<br />

Mitgliedsbetrieben darauf hinwirken, dass sich<br />

bis zum Ende Jahres 2006 in jeder saarländischen<br />

Gemeinde mindestens ein öko-auditierter<br />

Musterbetrieb des Handwerks befindet.


8 Verpflichtungen der saarländischen Wirtschaft Teilnahme an dem <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong><br />

9<br />

Unterstützung von Ressourcenschonung<br />

und nachhaltiger Entwik-<br />

4.Zur<br />

klung bei allen Akteuren wird die <strong>Saar</strong>ländische<br />

Wirtschaft<br />

· aktiv die Verpflichtungen der deutschen Wirtschaft<br />

zur Klimavorsorge unterstützen.<br />

· Die VSU, die Arbeitskammer und die Handwerkskammer<br />

des <strong>Saar</strong>landes werden jeweils<br />

zum Thema »Elektrosmog« bzw. »Elektrobiologische<br />

Wechselwirkungen« allgemeinverständlich<br />

über die gesundheitlichen Auswirkungen<br />

der von Wechselspannungsleitungen erzeugten<br />

elektromagnetischen Felder informieren.<br />

· Das saarländische Handwerk wird einen wesentlichen<br />

Beitrag zum Klimaschutz im Sinne einer<br />

CO2-Reduktion leisten. Die Handwerksbetriebe<br />

werden einerseits bei der energetischen<br />

Gebäudesanierung vornehmlich im privaten<br />

Bereich fachkompetent mitwirken. Andererseits<br />

werden sie innerbetrieblich einen effizienteren<br />

Energieeinsatz anstreben. Die Handwerkskammer<br />

des <strong>Saar</strong>landes und das <strong>Saar</strong>-Lor-Lux-<br />

Umweltzentrum werden die Handwerksbetriebe<br />

entsprechend beraten.<br />

· Das saarländische Handwerk wird sich für eine<br />

verstärkte Nutzung regionaler Ressourcen mit<br />

dem Ziel einsetzen, langlebige und somit<br />

nachhaltige Produkte und Dienstleistungen für<br />

die vielfältigen Kunden des Handwerks bereitzustellen,<br />

um damit eine regionale Identität zu<br />

schaffen.<br />

· Die Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes wird ihr<br />

bestehendes Angebot im Bereich des Themenfeldes<br />

»Arbeit und Umwelt« verstärken. Dies<br />

geschieht unter anderem im Rahmen des Projektes<br />

»<strong>Saar</strong>LernNetz« (an dem u.a. auch die Industrie-<br />

und Handelskammer und die Handwerkskammer<br />

beteiligt sind), innerhalb dessen neue<br />

Lernmethoden zur Vermittlung von Umweltwissen<br />

entwickelt und in der Praxis erprobt werden.<br />

· Die Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes wird eine<br />

Initiative zur Einführung bzw. verstärkten<br />

Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs<br />

durch Nutzung des Jobtickets ergreifen. Sie wird<br />

sich darüber hinaus durch Beratung von<br />

Betriebs- und Personalräten für die verstärkte<br />

Umsetzung eines ökoeffizienten Mobilitätskonzeptes<br />

in saarländischen Unternehmen und<br />

Verwaltungen einsetzen.<br />

· Kammern und Verbände werden bei ihren Mitgliedern<br />

darauf hinwirken, dass zur Reduzierung<br />

des Berufsverkehrs geeignete Maßnahmen für<br />

die Arbeitnehmer, wie z. B. Beteiligung an Jobticket-Vereinbarungen,<br />

von den Unternehmen<br />

unterstützt werden.<br />

· Die saarländische Wirtschaft wird sich dafür<br />

einsetzen, dass die für eine Integrierte Produktpolitik<br />

erforderlichen Kommunikationsstrukturen<br />

zwischen den einzelnen Stufen entlang des<br />

Produktlebensweges entwickelt und die Nutzer<br />

von Produkten und Dienstleistungen verstärkt<br />

über deren umweltrelevante Auswirkungen<br />

informiert werden.<br />

dem <strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> können<br />

Unternehmen/Betriebe und sonstige<br />

1.An<br />

Einrichtungen der Wirtschaft mit einem<br />

Standort im <strong>Saar</strong>land teilnehmen, die freiwillige<br />

Leistungen im Sinne des <strong>Umweltpakt</strong>s erbringen.<br />

Die Leistungen müssen qualitativ und quantitativ<br />

den Zielen des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong> entsprechen,<br />

überwiegend im <strong>Saar</strong>land erbracht werden und<br />

einer Überprüfung zugänglich sein.<br />

über die gesetzlichen<br />

Verpflichtungen hinausgehenden<br />

2.Folgende<br />

freiwilligen Leistungen, die von der<br />

Geschäftsstelle bestätigt werden müssen,<br />

berechtigen insbesondere zur Teilnahme an dem<br />

<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong>:<br />

· Teilnahme am EMAS-System;<br />

· Einführung/Weiterführung eines Umweltmanagementsystems<br />

nach ISO 14001;<br />

· Durchführung einer dokumentierten Umweltprüfung<br />

mit Bestandsaufnahme der Umweltsituation,<br />

Schwachstellenanalyse und Verbesserungsvorschlägen;<br />

· Reduzierung des Einsatzes besonders gefährlicher<br />

Stoffe durch die freiwillige Einführung von<br />

Ersatzstoffen;<br />

· vorbildliche Ausgestaltung des Firmengeländes,<br />

des Firmengebäudes oder auch des Firmenumfeldes<br />

nach ökologischen Gesichtspunkten;<br />

· erhebliche Förderung von Natur- und Umweltprojekten<br />

durch Zeitspenden oder finanzielle<br />

Unterstützung bzw. Sachspenden beispielsweise<br />

im Rahmen des Projektes <strong>Saar</strong>land 21;<br />

· wesentlicher freiwilliger Beitrag zum integrierten<br />

Umweltschutz und zur Ressourcenschonung;<br />

· wesentlicher freiwilliger Beitrag zur Durchsetzung<br />

des Kreislaufwirtschaftsprinzips, zur<br />

Verbesserung des Immissionsschutzes, des<br />

Gewässerschutzes, des Naturschutzes und zum<br />

Schutz des Bodens;<br />

· wesentlicher freiwilliger Beitrag zum Einsatz<br />

nachwachsender Rohstoffe, zur Energieeinsparung,<br />

insbesondere der Kraft-Wärme-Kopplung<br />

und zur Nutzung erneuerbarer Energien;<br />

· wesentlicher freiwilliger Beitrag zu umweltgerechter<br />

Mobilität.<br />

Leistungen müssen in den Jahren<br />

2002 bis 2006 erbracht werden. Über<br />

3.Die<br />

die Anerkennung der Leistungen und<br />

Beginn und Ende der Teilnahme am <strong>Umweltpakt</strong><br />

entscheidet die Geschäftsstelle.<br />

Teilnahme ist mit keinen zusätzlichen<br />

Kosten verbunden. Der Teilneh-<br />

4.Die<br />

mer erwirbt für die Dauer der Teilnahme<br />

das Recht, das Logo des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong><br />

zur Unternehmenswerbung zu benutzen. Er kann<br />

jederzeit seine Teilnahme für beendet erklären.<br />

Die Teilnahme endet auch bei Verstößen gegen<br />

geltendes Umweltrecht.


10 Beirat »Umwelt und Wirtschaft« Beirat »Umwelt und Wirtschaft«<br />

11<br />

Partner des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong><br />

gründen einen Beirat »Umwelt und<br />

1.Die<br />

Wirtschaft« mit folgenden Aufgaben:<br />

· regelmäßige Überprüfung der Einhaltung des<br />

<strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong>,<br />

· Fortschreibung und Weiterentwicklung des<br />

<strong>Umweltpakt</strong>s,<br />

· Kontrolle der Tätigkeit der Geschäftsstelle,<br />

· Erörterung von Vorschlägen der saarländischen<br />

Wirtschaft zur weiteren Verwaltungsvereinfachung,<br />

· Anhörung der saarländischen Wirtschaft zu<br />

Vorhaben der Umweltgesetzgebung auf<br />

Landesebene,<br />

· Anhörung der saarländischen Wirtschaft zur<br />

Umweltschutzförderung.<br />

Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann der Beirat<br />

Arbeitskreise einrichten.<br />

des Beirates »Umwelt und<br />

2.Mitglieder<br />

Wirtschaft« sind:<br />

· der Minister für Umwelt,<br />

· der Minister für Wirtschaft,<br />

· der Präsident der Vereinigung der<br />

<strong>Saar</strong>ländischen Unternehmensverbände e. V.,<br />

· der Präsident der Industrie- und Handelskammer<br />

des <strong>Saar</strong>landes,<br />

· der Präsident der Handwerkskammer<br />

des <strong>Saar</strong>landes,<br />

· der Vorsitzende des Vorstands<br />

der Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes.<br />

Der Beirat kann einvernehmlich weitere Mitglieder<br />

berufen.<br />

Die Mitglieder des Beirates können sich durch<br />

Bevollmächtigte vertreten lassen.<br />

Beirat gibt sich eine Geschäftsord-<br />

3.Der<br />

nung. Er tritt mindestens einmal jährlich<br />

zusammen.<br />

Partner des <strong>Umweltpakt</strong>s werden<br />

für den Beirat »Umwelt und Wirt-<br />

4.Die<br />

schaft« eine von allen Mitgliedern<br />

besetzte Geschäftsstelle mit folgenden Aufgaben<br />

einrichten:<br />

· Vorbereitung der Sitzungen des Beirates für<br />

»Umwelt und Wirtschaft« und seiner<br />

Arbeitsgruppen,<br />

· Entscheidung über die Teilnahme an dem<br />

<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong> mit der Berechtigung,<br />

dessen Logo zu verwenden und Führung<br />

eines entsprechenden Registers,<br />

· Überprüfung der erbrachten Leistungen<br />

· Mitteilung über die Teilnahme am <strong>Umweltpakt</strong><br />

an die zuständigen Umweltbehörden,<br />

· Koordination der Öffentlichkeitsarbeit zur<br />

Verbreitung des Anliegens und der Erfolge des<br />

<strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong>.<br />

Landesregierung und<br />

saarländische Wirtschaft kommen<br />

5.<strong>Saar</strong>ländische<br />

überein, die Realisierung der in dieser<br />

Vereinbarung dargestellten gemeinsamen Zielvorstellungen<br />

kontinuierlich zu verfolgen und<br />

bei signifikanten Abweichungen vom gesetzten<br />

Zielrahmen über die dargestellten Maßnahmen<br />

hinaus initiativ zu werden, um die Zielerreichung<br />

sicherzustellen.<br />

Der Beirat »Umwelt und Wirtschaft« wird vor<br />

Ablauf dieser Vereinbarung den Stand der Zielerreichung<br />

dokumentieren und einen Vorschlag zur<br />

Fortsetzung des <strong>Umweltpakt</strong>s <strong>Saar</strong> unterbreiten.<br />

auf Basis dieser Vereinbarung gebildeten<br />

Arbeitskreise berichten dem<br />

6.Die<br />

Beirat »Umwelt und Wirtschaft« über<br />

die Aufnahme und Ergebnisse ihrer Beratungen.<br />

Auf Antrag einer im Beirat vertretenen Institution<br />

wird dieser über die Einsetzung weiterer themenspezifischer<br />

Arbeitskreise entscheiden, damit auf<br />

aktuelle Entwicklungen und Problemlagen flexibel<br />

eingegangen werden kann.<br />

<strong>Saar</strong>brücken, den 19. März 2002<br />

Für die <strong>Saar</strong>ländische Landesregierung<br />

Müller<br />

Ministerpräsident<br />

Dr. Georgi<br />

Minister für Wirtschaft<br />

Mörsdorf<br />

Minister für Umwelt<br />

Für die saarländische Wirtschaft<br />

Dr. Koch<br />

Präsident<br />

Vereinigung der <strong>Saar</strong>ländischen<br />

Unternehmensverbände e.V<br />

Giersch<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Industrie- und Handelskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />

Brenner<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Handwerkskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />

Backes<br />

Hauptgeschäftsführer<br />

Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes


12 Raum für Notizen<br />

Ansprechpartner<br />

<strong>Saar</strong>land<br />

Ministerium für Wirtschaft<br />

<strong>Saar</strong>land<br />

Ministerium für Umwelt<br />

Mitglieder der Geschäftsstelle<br />

»<strong>Umweltpakt</strong> <strong>Saar</strong>«<br />

Roland Kratt<br />

Vereinigung der <strong>Saar</strong>ländischen<br />

Unternehmensverbände e.V. (VSU)<br />

Telefon: (06 81) 9 54 34-40<br />

e-mail: kontakt@saarhuettenverband.de<br />

http://www.vsu.de<br />

Dr. Klaus Gärtner<br />

Industrie- und Handelskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />

Telefon: (06 81) 95 20-425<br />

e-mail: klaus.gaertner@saarland.ihk.de<br />

http://www.saarland.ihk.de<br />

Ulrich Plein<br />

Handwerkskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />

Telefon: (06 81) 58 09-178<br />

e-mail: u.plein@hwk-saarland.de<br />

http://www.hwk-saarland.de<br />

Jürgen Meyer<br />

Arbeitskammer des <strong>Saar</strong>landes<br />

Telefon: (06 81) 40 05-244<br />

e-mail: juergen.meyer@arbeitskammer.de<br />

http://www.arbeitskammer.de<br />

Thomas Bauer<br />

Ministerium für Wirtschaft<br />

Telefon: (06 81) 501-15 55<br />

e-mail: t.bauer@wirtschaft.saarland.de<br />

http://www.wirtschaft.saarland.de<br />

Dr. Uwe Oldenburg<br />

Ministerium für Umwelt<br />

Telefon: (06 81) 501-35 11<br />

e-mail: oldenburg@umwelt.saarland.de<br />

http://www.umwelt.saarland.de<br />

www.umweltpakt.de

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