Hinweis zur Ubungsklausur - Zivilistisches Seminar
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Rechtswissenschafltiche Fakultät<strong>Zivilistisches</strong> <strong>Seminar</strong>Prof. Dr. iur. Stephanie HrubeschBachelorklausur im Privatrecht16. Juni 2011<strong>Hinweis</strong>e:Es sind alle Fragen zu bearbeiten. Bilden Sie ganze Sätze. Stichworte gelten nicht als Antworten. DieAnspruchsvoraussetzungen sind nicht global zu bejahen oder zu verneinen, sondern im Einzelnenanhand des Gesetzes und unter Angabe der vollständigen Bestimmungen zu prüfen und zubegründen.Beachten Sie, dass neben der materiell-rechtlichen Qualität der Arbeit auch Aufbau, Sprache undjuristische Argumentation bei der Bewertung mitberücksichtigt werden.Die Antworten werden nur bewertet, wenn sie auch bei der richtigen Fragestellung beantwortetwerden.Punkte für das Aufführen der einschlägigen Gesetzesnormen werden nur gegeben, wenn dieBestimmung vollständig wiedergegeben wird. Bsp: Wird „Art. 28 Abs. 2 ZGB“ gefordert, so ergibt„Art. 28 ZGB“ noch keinen Punkt.Viel Erfolg!2/8