Gruppenreisen -; gemeinsam erleben
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Info Service<br />
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisen<br />
mit der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW)<br />
1. Allgemeines; Geltungsbereich<br />
1.1 Das BSW ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen<br />
Rechts und ihrem Zweck nach eine betriebliche Sozialeinrichtung<br />
des Bundeseisenbahnvermögens (BEV)<br />
sowie des DB-Konzerns. Sie ergänzt die sozialen Leistungen<br />
der betreuten Unternehmen gegenüber deren Mitarbeitern<br />
(einschließlich Auszubildenden) und betreut<br />
darüber hinaus ehemalige Mitarbeiter und Hinterbliebene.<br />
Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Vorhaltung<br />
von BSW-Erholungseinrichtungen und Wanderheimen<br />
sowie die Förderung von Urlaubsreisen durch die<br />
ATCTOURISTIC.<br />
1.2 Diese AGB gelten für alle Reisen, welche das BSW veranstaltet.<br />
Das sind sowohl Reisen in BSW-eigene Erholungseinrichtungen,<br />
sofern von dem BSW neben der<br />
Unterkunft weitere Leistungen angeboten werden („Pauschalreisen“),<br />
als auch von dem BSW durch die ATCTOU-<br />
RISTIC (im Folgenden nur noch ATCTOURISTIC genannt)<br />
veranstaltete Reisen und über die ATCTOURISTC buch bare<br />
Hotelunterkünfte und Ferienwohnungsaufenthalte.<br />
1.3 Erholungsaufenthalte in BSW-eigenen Ferieneinrichtungen<br />
und Wanderheimen, die ohne weitere Leistungen<br />
angeboten werden, unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht.<br />
Für solche Aufenthalte, die vornehmlich der Gesundheitsfürsorge<br />
der vom BSW Betreuten dienen, gelten die<br />
Sonderbestimmungen im Abschnitt 16 dieser AGB.<br />
1.4. Für vermittelte Reisen anderer Veranstalter gelten<br />
deren jeweilige Reisebedingungen. Für die Reisevermittlungstätigkeit<br />
des BSW gelten gesonderte AGB, die Sie<br />
jederzeit beim BSW anfordern können.<br />
2. Anmeldung; Bestätigung<br />
2.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Ab -<br />
schluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei der<br />
Anmeldung sind auch die Namen vorgesehener Mitreisender<br />
anzugeben, für deren Vertragsverpflichtungen der<br />
Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,<br />
sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung<br />
durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen<br />
hat.<br />
2.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch das<br />
BSW zustande. Das BSW kann die Reiseanmeldung<br />
innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung der Reisebestätigung<br />
oder auf andere Weise formfrei annehmen.<br />
Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss wird<br />
Ihnen das BSW die Reisebestätigung sowie ggf. den<br />
Sicherungsschein aushändigen. Bitte beachten Sie hinsichtlich<br />
der Annahmefrist von Reisebuchungen in BSWeigene<br />
Erholungseinrichtungen die Sonderregelung in<br />
Ziff. 16.3 dieser AGB.<br />
3. Leistungsänderungen<br />
3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleis -<br />
tungen von dem vertraglichen Inhalt des Reisevertrages,<br />
die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom<br />
BSW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,<br />
sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen<br />
nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt<br />
der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.<br />
3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un -<br />
berührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft<br />
sind.<br />
3.3 Das BSW wird Sie über Leistungsänderungen oder<br />
-abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.<br />
3.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />
Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren<br />
vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an<br />
einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,<br />
sofern das BSW dazu in der Lage ist, eine solche Reise<br />
ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten.<br />
Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung<br />
über die Änderung der Reiseleistung durch das BSW<br />
gegenüber dem BSW geltend zu machen.<br />
4. Bezahlung<br />
4.1 Zur Insolvenzabsicherung und als Schutz vor dem Verlust<br />
des gezahlten Reisepreises oder der Anzahlung sowie<br />
vor Mehraufwendungen für die Rückreise infolge von Zahlungsunfähigkeit<br />
oder Insolvenz erhalten Sie mit der<br />
Buchungsbestätigung durch uns einen Sicherungsschein.<br />
Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie<br />
keine Übernachtung ein, und übersteigt der Reisepreis 75<br />
Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung<br />
eines Sicherungsscheines verlangt werden.<br />
4.2 Unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung<br />
und des Sicherungsscheines wird bei ATC-Reisen eine<br />
Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 20 % fällig. Der<br />
Restbetrag, bei anderen als ATC-Reisen der Gesamtbetrag,<br />
ist 28 Tage vor Reisebeginn, bei späterem Zugang der<br />
Buchungsbestätigung unverzüglich fällig, falls die Ihnen<br />
zugegangene Reisebestätigung dazu keine anderen Hinweise<br />
enthält.<br />
5. Leistungen<br />
5.1 Die Leistungen und Eigenschaften einer Reise ergeben<br />
sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Prospekten<br />
sowie aus hierauf Bezug nehmenden Angaben in der<br />
Buchungsbestätigung.<br />
5.2 Die Mitnahme von Tieren ist nur möglich, wenn die<br />
Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.<br />
5.3 Berücksichtigen Sie bitte, dass Leistungen im Ausland<br />
(z.B. Ausstattung der Zimmer/Wohnungen, touristische<br />
Angeboten) nicht immer mit deutschen Maßstäben<br />
gemessen werden können. Auch in Anlagen der Güteklassen<br />
I und II können Sie Verhältnisse antreffen, die in<br />
Deutschland Beanstandungen rechtfertigen würden, im<br />
Ausland aber dem üblichen Standard entsprechen. Verpflegungsleistungen<br />
erfolgen, wenn nicht ausdrücklich<br />
„deutsche Küche“ angeboten wird, allgemein in landesüblicher<br />
Weise.<br />
Bei auftretenden Schwierigkeiten werden Ihnen unsere<br />
Reiseleiter, örtliche Vertretungen, und Leistungsträger<br />
Hilfe leisten. Näheres finden Sie in den Anlagen zur<br />
Buchungsbestätigung. Außerdem bitten wir Sie, auch uns<br />
zu verständigen.<br />
5.4 Bei ATC-Reisen in Ferienwohnungen/Ferienhäuser<br />
sind Bett- und Tischwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher<br />
mitzubringen, falls nicht in der betreffenden Reisebeschreibung<br />
etwas anderes angegeben wurde.<br />
5.5 Beförderungsleistungen sind nur dann einbezogen,<br />
wenn diese im Reisepreis (Pauschalreisen) enthalten sind.<br />
Informationen über Fahrpläne, Tarife und Fahrvergünstigungen<br />
bei Leistungsträgern sind, wenn überhaupt,<br />
wegen der häufigen Veränderungen nur unverbindlich<br />
möglich.<br />
6. Rücktritt durch den Kunden vor Beginn der Reise –<br />
Stornogebühren; Umbuchungen; Ersatzpersonen<br />
6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise<br />
zurücktreten. Erklären Sie einen solchen Rücktritt immer<br />
schriftlich unter Angabe der Reisenummer. Maßgeblich ist<br />
der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.<br />
6.2 Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten entsprechend,<br />
wenn Sie zum Beispiel wegen der Verspätung eines<br />
Verkehrsmittels oder aus sonstigen Gründen nicht rechtzeitig<br />
zum Reiseantritt erscheinen oder die Reise wegen<br />
fehlender Dokumente, Visa etc. nicht antreten können. Es<br />
ist Ihre Obliegenheit, für Ihren rechtzeitigen Reiseantritt<br />
Sorge zu tragen. Ort und Zeit des Reiseantritts werden<br />
Ihnen mit den Reiseunterlagen mitgeteilt.<br />
6.3 Tritt der Kunde von der Reise zurück, oder tritt er diese<br />
nicht an, so können wir Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen<br />
sowie unsere Aufwendungen verlangen.<br />
Dieser wird pro Person bzw. pro Ferienwohnung nach folgender<br />
Staffelung pauschal berechnet:<br />
a) Standardgebühren<br />
Rücktritt vor Reisebeginn Storno-Pauschale<br />
- bis zum 30. Tag 15 % des Reisepreises<br />
- vom 29. bis zum 16. Tag 25 % des Reisepreises<br />
- vom 15. bis zum 7. Tag 35 % des Reisepreises<br />
- vom 6. bis zum 2 Tag 50 % des Reisepreises<br />
- danach oder bei<br />
Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises<br />
b) Flug- und Schiffsreisen<br />
Rücktritt vor Reisebeginn Storno-Pauschale<br />
- bis zum 59. Tag 10 % des Reisepreises<br />
- vom 58. bis zum 30. Tag 20 % des Reisepreises<br />
- vom 29. bis zum 22. Tag 30 % des Reisepreises<br />
- vom 21. bis zum 10. Tag 50 % des Reisepreises<br />
- vom 9. bis zum 2. Tag 70 % des Reisepreises<br />
- danach oder bei<br />
Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises<br />
c) Ferienwohnungen und -häuser, Radreisen<br />
Rücktritt vor Reisebeginn Storno-Pauschale<br />
- bis zu 42 Tage 15 % des Reisepreises<br />
- vom 41. bis zum 29. Tag 30 % des Reisepreises<br />
- vom 28. bis zum 21. Tag 50 % des Reisepreises<br />
- vom 20. bis zum 2. Tag 80 % des Reisepreises<br />
- danach oder bei<br />
Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises<br />
Sie können nachweisen, dass uns tatsächlich geringere<br />
Kosten entstanden sind. Das BSW kann im Falle eines Rücktritts<br />
anstelle der Pauschale auch die nachgewiesenen tatsächlich<br />
durch den Rücktritt entstandenen Kosten verlangen.<br />
6.4 Mindestens werden jedoch bei einvernehmlichen Vertragsänderungen<br />
auf Wunsch des Kunden (z. B. andere Reisezeit,<br />
anderes Reiseziel. Umbuchung) bzw. bei Stornierungen<br />
30 EUR je Vorgang erhoben.<br />
6.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen,<br />
dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus<br />
dem Reisevertrag eintritt. Wir können der Teilnahme des<br />
Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen<br />
Reiseerfordernissen nicht genügt, oder seiner Teilnahme<br />
gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen<br />
entgegen stehen.<br />
Durch die Teilnahme von Ersatzpersonen entstehende<br />
Mehrkosten können wir pauschal mit 20 EUR pro Ersatzperson<br />
berechnen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet<br />
er neben dem ursprünglich gemeldeten Teilnehmer der<br />
Reise als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die<br />
durch seinen Eintritt entstehenden Mehrkosten.<br />
7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhn -<br />
licher Umstände; Rücktritt oder Kündigung des<br />
Reisevertrages durch das BSW<br />
7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer<br />
höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet<br />
oder beeinträchtigt, so kann sowohl das BSW als auch<br />
der Reisende allein nach Maßgabe der Bestimmungen des<br />
§ 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag nach Satz 1 gekündigt,<br />
so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1<br />
und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die<br />
Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils zur Hälfte<br />
zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden<br />
zur Last.<br />
7.2 Das BSW kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise<br />
vom Reisevertrag zurücktreten oder den Reisevertrag nach<br />
Antritt der Reise kündigen:<br />
7.2.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende<br />
die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung<br />
nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß<br />
vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des<br />
Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir<br />
den Anspruch auf den Reisepreis, werden uns jedoch<br />
ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrech-