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Gruppenreisen -; gemeinsam erleben

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92<br />

Info Service<br />

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Reisen<br />

mit der Stiftung Bahn-Sozialwerk (BSW)<br />

1. Allgemeines; Geltungsbereich<br />

1.1 Das BSW ist eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen<br />

Rechts und ihrem Zweck nach eine betriebliche Sozialeinrichtung<br />

des Bundeseisenbahnvermögens (BEV)<br />

sowie des DB-Konzerns. Sie ergänzt die sozialen Leistungen<br />

der betreuten Unternehmen gegenüber deren Mitarbeitern<br />

(einschließlich Auszubildenden) und betreut<br />

darüber hinaus ehemalige Mitarbeiter und Hinterbliebene.<br />

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Vorhaltung<br />

von BSW-Erholungseinrichtungen und Wanderheimen<br />

sowie die Förderung von Urlaubsreisen durch die<br />

ATCTOURISTIC.<br />

1.2 Diese AGB gelten für alle Reisen, welche das BSW veranstaltet.<br />

Das sind sowohl Reisen in BSW-eigene Erholungseinrichtungen,<br />

sofern von dem BSW neben der<br />

Unterkunft weitere Leistungen angeboten werden („Pauschalreisen“),<br />

als auch von dem BSW durch die ATCTOU-<br />

RISTIC (im Folgenden nur noch ATCTOURISTIC genannt)<br />

veranstaltete Reisen und über die ATCTOURISTC buch bare<br />

Hotelunterkünfte und Ferienwohnungsaufenthalte.<br />

1.3 Erholungsaufenthalte in BSW-eigenen Ferieneinrichtungen<br />

und Wanderheimen, die ohne weitere Leistungen<br />

angeboten werden, unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht.<br />

Für solche Aufenthalte, die vornehmlich der Gesundheitsfürsorge<br />

der vom BSW Betreuten dienen, gelten die<br />

Sonderbestimmungen im Abschnitt 16 dieser AGB.<br />

1.4. Für vermittelte Reisen anderer Veranstalter gelten<br />

deren jeweilige Reisebedingungen. Für die Reisevermittlungstätigkeit<br />

des BSW gelten gesonderte AGB, die Sie<br />

jederzeit beim BSW anfordern können.<br />

2. Anmeldung; Bestätigung<br />

2.1 Mit Ihrer Reiseanmeldung bieten Sie uns den Ab -<br />

schluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei der<br />

Anmeldung sind auch die Namen vorgesehener Mitreisender<br />

anzugeben, für deren Vertragsverpflichtungen der<br />

Anmeldende wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht,<br />

sofern er eine entsprechende gesonderte Verpflichtung<br />

durch ausdrückliche und gesonderte Erklärung übernommen<br />

hat.<br />

2.2 Der Reisevertrag kommt mit der Annahme durch das<br />

BSW zustande. Das BSW kann die Reiseanmeldung<br />

innerhalb von zwei Wochen durch Übersendung der Reisebestätigung<br />

oder auf andere Weise formfrei annehmen.<br />

Bei oder unmittelbar nach Vertragsschluss wird<br />

Ihnen das BSW die Reisebestätigung sowie ggf. den<br />

Sicherungsschein aushändigen. Bitte beachten Sie hinsichtlich<br />

der Annahmefrist von Reisebuchungen in BSWeigene<br />

Erholungseinrichtungen die Sonderregelung in<br />

Ziff. 16.3 dieser AGB.<br />

3. Leistungsänderungen<br />

3.1 Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleis -<br />

tungen von dem vertraglichen Inhalt des Reisevertrages,<br />

die nach Vertragsschluss notwendig werden und die vom<br />

BSW nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden,<br />

sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen<br />

nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt<br />

der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen.<br />

3.2 Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben un -<br />

berührt, soweit die geänderten Leistungen mangelhaft<br />

sind.<br />

3.3 Das BSW wird Sie über Leistungsänderungen oder<br />

-abweichungen unverzüglich in Kenntnis setzen.<br />

3.4. Im Falle einer erheblichen Änderung einer wesentlichen<br />

Reiseleistung sind Sie berechtigt, ohne Gebühren<br />

vom Reisevertrag zurückzutreten oder die Teilnahme an<br />

einer mindestens gleichwertigen Reise zu verlangen,<br />

sofern das BSW dazu in der Lage ist, eine solche Reise<br />

ohne Mehrpreis für Sie aus seinem Angebot anzubieten.<br />

Sie haben diese Rechte unverzüglich nach der Erklärung<br />

über die Änderung der Reiseleistung durch das BSW<br />

gegenüber dem BSW geltend zu machen.<br />

4. Bezahlung<br />

4.1 Zur Insolvenzabsicherung und als Schutz vor dem Verlust<br />

des gezahlten Reisepreises oder der Anzahlung sowie<br />

vor Mehraufwendungen für die Rückreise infolge von Zahlungsunfähigkeit<br />

oder Insolvenz erhalten Sie mit der<br />

Buchungsbestätigung durch uns einen Sicherungsschein.<br />

Dauert die Reise nicht länger als 24 Stunden, schließt sie<br />

keine Übernachtung ein, und übersteigt der Reisepreis 75<br />

Euro nicht, so darf der volle Reisepreis auch ohne Aushändigung<br />

eines Sicherungsscheines verlangt werden.<br />

4.2 Unmittelbar nach Zugang der Buchungsbestätigung<br />

und des Sicherungsscheines wird bei ATC-Reisen eine<br />

Anzahlung auf den Reisepreis in Höhe von 20 % fällig. Der<br />

Restbetrag, bei anderen als ATC-Reisen der Gesamtbetrag,<br />

ist 28 Tage vor Reisebeginn, bei späterem Zugang der<br />

Buchungsbestätigung unverzüglich fällig, falls die Ihnen<br />

zugegangene Reisebestätigung dazu keine anderen Hinweise<br />

enthält.<br />

5. Leistungen<br />

5.1 Die Leistungen und Eigenschaften einer Reise ergeben<br />

sich aus den Leistungsbeschreibungen in den Prospekten<br />

sowie aus hierauf Bezug nehmenden Angaben in der<br />

Buchungsbestätigung.<br />

5.2 Die Mitnahme von Tieren ist nur möglich, wenn die<br />

Parteien dies ausdrücklich vereinbart haben.<br />

5.3 Berücksichtigen Sie bitte, dass Leistungen im Ausland<br />

(z.B. Ausstattung der Zimmer/Wohnungen, touristische<br />

Angeboten) nicht immer mit deutschen Maßstäben<br />

gemessen werden können. Auch in Anlagen der Güteklassen<br />

I und II können Sie Verhältnisse antreffen, die in<br />

Deutschland Beanstandungen rechtfertigen würden, im<br />

Ausland aber dem üblichen Standard entsprechen. Verpflegungsleistungen<br />

erfolgen, wenn nicht ausdrücklich<br />

„deutsche Küche“ angeboten wird, allgemein in landesüblicher<br />

Weise.<br />

Bei auftretenden Schwierigkeiten werden Ihnen unsere<br />

Reiseleiter, örtliche Vertretungen, und Leistungsträger<br />

Hilfe leisten. Näheres finden Sie in den Anlagen zur<br />

Buchungsbestätigung. Außerdem bitten wir Sie, auch uns<br />

zu verständigen.<br />

5.4 Bei ATC-Reisen in Ferienwohnungen/Ferienhäuser<br />

sind Bett- und Tischwäsche sowie Hand- und Geschirrtücher<br />

mitzubringen, falls nicht in der betreffenden Reisebeschreibung<br />

etwas anderes angegeben wurde.<br />

5.5 Beförderungsleistungen sind nur dann einbezogen,<br />

wenn diese im Reisepreis (Pauschalreisen) enthalten sind.<br />

Informationen über Fahrpläne, Tarife und Fahrvergünstigungen<br />

bei Leistungsträgern sind, wenn überhaupt,<br />

wegen der häufigen Veränderungen nur unverbindlich<br />

möglich.<br />

6. Rücktritt durch den Kunden vor Beginn der Reise –<br />

Stornogebühren; Umbuchungen; Ersatzpersonen<br />

6.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise<br />

zurücktreten. Erklären Sie einen solchen Rücktritt immer<br />

schriftlich unter Angabe der Reisenummer. Maßgeblich ist<br />

der Zugang Ihrer Rücktrittserklärung bei uns.<br />

6.2 Die Bestimmungen dieses Abschnittes gelten entsprechend,<br />

wenn Sie zum Beispiel wegen der Verspätung eines<br />

Verkehrsmittels oder aus sonstigen Gründen nicht rechtzeitig<br />

zum Reiseantritt erscheinen oder die Reise wegen<br />

fehlender Dokumente, Visa etc. nicht antreten können. Es<br />

ist Ihre Obliegenheit, für Ihren rechtzeitigen Reiseantritt<br />

Sorge zu tragen. Ort und Zeit des Reiseantritts werden<br />

Ihnen mit den Reiseunterlagen mitgeteilt.<br />

6.3 Tritt der Kunde von der Reise zurück, oder tritt er diese<br />

nicht an, so können wir Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen<br />

sowie unsere Aufwendungen verlangen.<br />

Dieser wird pro Person bzw. pro Ferienwohnung nach folgender<br />

Staffelung pauschal berechnet:<br />

a) Standardgebühren<br />

Rücktritt vor Reisebeginn Storno-Pauschale<br />

- bis zum 30. Tag 15 % des Reisepreises<br />

- vom 29. bis zum 16. Tag 25 % des Reisepreises<br />

- vom 15. bis zum 7. Tag 35 % des Reisepreises<br />

- vom 6. bis zum 2 Tag 50 % des Reisepreises<br />

- danach oder bei<br />

Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises<br />

b) Flug- und Schiffsreisen<br />

Rücktritt vor Reisebeginn Storno-Pauschale<br />

- bis zum 59. Tag 10 % des Reisepreises<br />

- vom 58. bis zum 30. Tag 20 % des Reisepreises<br />

- vom 29. bis zum 22. Tag 30 % des Reisepreises<br />

- vom 21. bis zum 10. Tag 50 % des Reisepreises<br />

- vom 9. bis zum 2. Tag 70 % des Reisepreises<br />

- danach oder bei<br />

Nichtantritt der Reise 80 % des Reisepreises<br />

c) Ferienwohnungen und -häuser, Radreisen<br />

Rücktritt vor Reisebeginn Storno-Pauschale<br />

- bis zu 42 Tage 15 % des Reisepreises<br />

- vom 41. bis zum 29. Tag 30 % des Reisepreises<br />

- vom 28. bis zum 21. Tag 50 % des Reisepreises<br />

- vom 20. bis zum 2. Tag 80 % des Reisepreises<br />

- danach oder bei<br />

Nichtantritt der Reise 90 % des Reisepreises<br />

Sie können nachweisen, dass uns tatsächlich geringere<br />

Kosten entstanden sind. Das BSW kann im Falle eines Rücktritts<br />

anstelle der Pauschale auch die nachgewiesenen tatsächlich<br />

durch den Rücktritt entstandenen Kosten verlangen.<br />

6.4 Mindestens werden jedoch bei einvernehmlichen Vertragsänderungen<br />

auf Wunsch des Kunden (z. B. andere Reisezeit,<br />

anderes Reiseziel. Umbuchung) bzw. bei Stornierungen<br />

30 EUR je Vorgang erhoben.<br />

6.5 Bis zum Reisebeginn kann der Reisende verlangen,<br />

dass statt seiner ein Dritter in die Rechte und Pflichten aus<br />

dem Reisevertrag eintritt. Wir können der Teilnahme des<br />

Dritten widersprechen, wenn dieser den besonderen<br />

Reiseerfordernissen nicht genügt, oder seiner Teilnahme<br />

gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen<br />

entgegen stehen.<br />

Durch die Teilnahme von Ersatzpersonen entstehende<br />

Mehrkosten können wir pauschal mit 20 EUR pro Ersatzperson<br />

berechnen. Tritt ein Dritter in den Vertrag ein, so haftet<br />

er neben dem ursprünglich gemeldeten Teilnehmer der<br />

Reise als Gesamtschuldner für den Reisepreis und die<br />

durch seinen Eintritt entstehenden Mehrkosten.<br />

7. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhn -<br />

licher Umstände; Rücktritt oder Kündigung des<br />

Reisevertrages durch das BSW<br />

7.1 Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer<br />

höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet<br />

oder beeinträchtigt, so kann sowohl das BSW als auch<br />

der Reisende allein nach Maßgabe der Bestimmungen des<br />

§ 651 j BGB kündigen. Wird der Vertrag nach Satz 1 gekündigt,<br />

so finden die Vorschriften des § 651 e Abs. 3 Sätze 1<br />

und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung. Die Mehrkosten für die<br />

Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils zur Hälfte<br />

zu tragen. Im Übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden<br />

zur Last.<br />

7.2 Das BSW kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise<br />

vom Reisevertrag zurücktreten oder den Reisevertrag nach<br />

Antritt der Reise kündigen:<br />

7.2.1 Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reisende<br />

die Durchführung der Reise ungeachtet unserer Abmahnung<br />

nachhaltig stört, oder wenn er sich in solchem Maß<br />

vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des<br />

Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigen wir, so behalten wir<br />

den Anspruch auf den Reisepreis, werden uns jedoch<br />

ersparte Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrech-

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