Gruppenreisen -; gemeinsam erleben
Gruppenreisen -; gemeinsam erleben
Gruppenreisen -; gemeinsam erleben
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Info Service<br />
nen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung<br />
der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen,<br />
einschließlich der uns von Leistungsträgern gutgebrachten<br />
Beträge.<br />
7.2.2 Bis zwei Wochen vor der Reise bei Nichterreichen<br />
einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,<br />
wenn in der Reisebeschreibung für<br />
die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl<br />
hingewiesen wird. In jedem Falle werden wir Sie unverzüglich<br />
nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung<br />
der Reise hierüber in Kenntnis setzen und Ihnen<br />
eine Rücktrittserklärung zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten<br />
Reisepreis unverzüglich zurück; es sei denn, Sie<br />
nehmen ein Ersatzangebot an.<br />
Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,<br />
dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden<br />
kann, werden wir Sie davon unterrichten.<br />
8. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht des<br />
Reisenden<br />
8.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann<br />
der Reisende Abhilfe verlangen. Diese kann durch das<br />
BSW auch in der Weise getroffen werden, dass wir eine<br />
gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Das BSW kann die<br />
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen<br />
Aufwand erfordert.<br />
8.2 Der Reisende ist verpflichtet, uns (Reiseleiter; Leiter<br />
der Erholungseinrichtung, Leistungsträger) den Mangel<br />
unverzüglich zu melden und Abhilfe zu verlangen sowie<br />
nach Möglichkeit daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden<br />
oder gering zu halten. Die nachfolgend geregelten<br />
Minderungsansprüche treten nicht ein, wenn es der Reisende<br />
schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.<br />
8.3 Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung<br />
der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung<br />
des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis<br />
ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem<br />
zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem<br />
Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.<br />
8.4 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt,<br />
und leistet das BSW innerhalb einer angemessenen<br />
Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen<br />
der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem<br />
eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen<br />
zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.<br />
Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines<br />
Mangels aus wichtigem, dem BSW erkennbaren Grund<br />
nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die<br />
Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich<br />
ist, vom BSW verweigert wird, oder wenn die sofortige<br />
Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse<br />
des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem BSW<br />
den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden<br />
Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für<br />
ihn von Interesse waren.<br />
8.5 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder<br />
der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung des<br />
Vertrages verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise<br />
beruht auf einem Umstand, den das BSW nicht zu vertreten<br />
hat.<br />
9. Haftung<br />
9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine<br />
Körperschäden sind, ist gegenüber jedem Reiseteilnehmer<br />
auf die dreifache Höhe des auf ihn entfallenden Reisepreises<br />
begrenzt, so weit wir den Schaden weder vorsätzlich<br />
noch grob fahrlässig herbeigeführt haben oder für diesen<br />
allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich<br />
sind.<br />
9.2 Für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche<br />
aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober<br />
Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis<br />
4.100 EUR; übersteigt der dreifache Reisepreis diese<br />
Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die dreifache<br />
Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen<br />
gelten jeweils je Reisenden und Reise.<br />
9.3 Schadensersatzansprüche gegen das BSW sind insoweit<br />
beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler<br />
Übereinkommen oder auf solchen beruhenden<br />
gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger<br />
zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein<br />
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger<br />
nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen<br />
geltend gemacht werden kann oder unter<br />
bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<br />
9.4 Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers<br />
zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen<br />
des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.<br />
9.5 Sofern wir bei Flugleistungen als vertraglicher Luftfrachtführer<br />
gelten, haften wir ggf. neben dem ausführenden<br />
Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes<br />
i. V. m. internationalen Übereinkommen<br />
oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften<br />
wie dem Montrealer Übereinkommen (Beschränkung der<br />
Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung<br />
sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck).<br />
10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />
10.1Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung<br />
der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach<br />
vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem BSW<br />
gegenüber geltend zu machen. Wir bitten, dies immer<br />
schriftlich zu tun. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />
kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er<br />
ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert<br />
worden ist.<br />
10.2 Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 bis 651 f<br />
BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt<br />
mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden<br />
sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem BSW<br />
Verhandlungen über den Anspruch oder die den<br />
Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung<br />
gehemmt, bis der Reisende oder der das BSW die Fortsetzung<br />
der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt<br />
frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung<br />
ein.<br />
11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
11.1 Das BSW steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige<br />
über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />
sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt<br />
zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt<br />
das zuständige Konsulat Auskunft.<br />
11.2 Das BSW haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung<br />
und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige<br />
diplomatische Vertretung, falls der Reisende das BSW mit<br />
der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das BSW<br />
die Verzögerung zu vertreten hat.<br />
11.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Reise<br />
wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,<br />
insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus<br />
der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen<br />
zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine<br />
schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des BSW<br />
bedingt sind.<br />
12. Reiseversicherungen<br />
12.1 Bitte beachten Sie, dass Versicherungen in unseren<br />
Reiseleistungen nicht enthalten sind.<br />
12.2Wir empfehlen, für Ihren individuellen Versicherungsschutz<br />
(z. B Reiserücktrittskostenversicherung; Auslandsreise-Krankenversicherung)<br />
selbst Sorge zu tragen und<br />
vermitteln Ihnen dazu teilweise spezielle Angebote (z.B.<br />
der DEVK-Versicherungen oder der Europäischen Reiseversicherung<br />
AG).<br />
13. Sorgfaltspflicht<br />
Jeder Reisende/Gast ist verpflichtet, Gegenstände und Einrichtungen<br />
während der Reise/des Aufenthaltes pfleglich<br />
zu behandeln und entstandene Schäden nach den gesetzlichen<br />
Bestimmungen zu ersetzen.<br />
14. Fremdleistungen<br />
Das BSW ist aus keinem Rechtsgrunde für Handlungen im<br />
Zusammenhang mit Leistungen verantwortlich, die das<br />
BSW nicht als Veranstalter erbringt, sondern die lediglich<br />
als Fremdleistungen vermittelt werden und in Reisebeschreibungen,<br />
Katalogen usw. als solche erkennbar<br />
gemacht wurden.<br />
15. Gerichtsstand; Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />
15.1 Gerichtsstand für Klagen gegen das BSW ist Frankfurt<br />
am Main (Sitz des BSW-Vorstandes).<br />
15.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages<br />
einschließlich dieser AGB unwirksam sein, hat das nicht<br />
die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der<br />
gesamten AGB zur Folge.<br />
16. Sonderbestimmungen bei Reisen in BSW- eigene<br />
Erholungseinrichtungen<br />
16.1 Erholungsaufenthalte in den BSW-Ferieneinrichtungen<br />
(Ferienhotels, Ferienwohnungen, Wanderheime),<br />
deren Reisepreis keine weitere Leistungskomponente einschließt,<br />
unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Folgende<br />
der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB werden<br />
jedoch, ggf. sinngemäß, angewendet: Ziffern: 3; 5.5; 6;<br />
7; 8; 9; 12; 13; 14; 15.<br />
16.2 Im Übrigen gelten, so weit diese AGB keine abweichenden<br />
Regelungen enthalten, die gesetzlichen Vorschriften.<br />
16.3 Unter der Beachtung des Zwecks der Stiftung BSW<br />
ist es erforderlich, dass berufstätige Förderer und deren<br />
Familien während der Sommermonate in den am stärksten<br />
nachgefragten Ferieneinrichtungen an der See gegenüber<br />
den inaktiven Förderern hinsichtlich der Reservierung vorrangig<br />
bedient werden. Aus diesem Grunde sind für die<br />
Zeit von in der Regel Juni bis September entsprechende<br />
Kontingente in diesen Objekten hinterlegt. Die Kontingente<br />
werden im Frühjahr eines jeden Jahres aufgehoben. Die<br />
Reservierungen in dieser Periode können bis zum Kontingentverfall<br />
im Frühjahr ausschließlich über das Dienstleis -<br />
tungszentrum vorgenommen werden.<br />
16.4 Entgegen der Bestimmung für ATC-Reisen ist es bei<br />
Reisen in die BSW-Ferienwohnungsanlagen (Feldberg-<br />
Bärental, Garmisch-Partenkirchen, Kühlungsborn, Schulenberg,<br />
Vitte, Wyk auf Föhr, Zingst) nicht erforderlich,<br />
Bettwäsche, Handtücher und Tischwäsche mitzunehmen.<br />
Die Gestellung ist im Reisepreis enthalten. Das gilt selbstverständlich<br />
auch für alle BSW-Ferienhotels.<br />
17. Kontakt<br />
Bitte wenden Sie sich mit Ihren Wünschen, Anfragen und<br />
Hinweisen an:<br />
Stiftung<br />
Bahn-Sozialwerk (BSW)<br />
Dienstleistungszentrum<br />
Ferieneinrichtungen,<br />
Reisen und ATCTOURISTIC<br />
Hübnerstraße 3<br />
86150 Augsburg<br />
Telefon: 08 21/ 24 27-300<br />
Telefax: 08 21/ 24 27-460<br />
E-Mail: reservierung@bsw24.de<br />
oder atctouristic@bsw24.de<br />
Internet: www.bsw24.de<br />
93