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Gruppenreisen -; gemeinsam erleben

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Info Service<br />

nen lassen, die wir aus einer anderweitigen Verwendung<br />

der nicht in Anspruch genommenen Leistung erlangen,<br />

einschließlich der uns von Leistungsträgern gutgebrachten<br />

Beträge.<br />

7.2.2 Bis zwei Wochen vor der Reise bei Nichterreichen<br />

einer ausgeschriebenen oder behördlich festgelegten Mindestteilnehmerzahl,<br />

wenn in der Reisebeschreibung für<br />

die entsprechende Reise auf eine Mindestteilnehmerzahl<br />

hingewiesen wird. In jedem Falle werden wir Sie unverzüglich<br />

nach Eintritt der Voraussetzung für die Nichtdurchführung<br />

der Reise hierüber in Kenntnis setzen und Ihnen<br />

eine Rücktrittserklärung zuleiten. Sie erhalten den eingezahlten<br />

Reisepreis unverzüglich zurück; es sei denn, Sie<br />

nehmen ein Ersatzangebot an.<br />

Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt ersichtlich sein,<br />

dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden<br />

kann, werden wir Sie davon unterrichten.<br />

8. Gewährleistung und Mitwirkungspflicht des<br />

Reisenden<br />

8.1 Wird die Reise nicht vertragsgemäß erbracht, so kann<br />

der Reisende Abhilfe verlangen. Diese kann durch das<br />

BSW auch in der Weise getroffen werden, dass wir eine<br />

gleichwertige Ersatzleistung erbringen. Das BSW kann die<br />

Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen<br />

Aufwand erfordert.<br />

8.2 Der Reisende ist verpflichtet, uns (Reiseleiter; Leiter<br />

der Erholungseinrichtung, Leistungsträger) den Mangel<br />

unverzüglich zu melden und Abhilfe zu verlangen sowie<br />

nach Möglichkeit daran mitzuwirken, Schäden zu vermeiden<br />

oder gering zu halten. Die nachfolgend geregelten<br />

Minderungsansprüche treten nicht ein, wenn es der Reisende<br />

schuldhaft unterlässt, den Mangel anzuzeigen.<br />

8.3 Für die Dauer einer nicht vertragsmäßigen Erbringung<br />

der Reise kann der Reisende eine entsprechende Herabsetzung<br />

des Reisepreises verlangen (Minderung). Der Reisepreis<br />

ist in dem Verhältnis herabzusetzen, in welchem<br />

zur Zeit des Verkaufs der Wert der Reise in mangelfreiem<br />

Zustand zu dem wirklichen Wert gestanden haben würde.<br />

8.4 Wird die Reise infolge eines Mangels erheblich beeinträchtigt,<br />

und leistet das BSW innerhalb einer angemessenen<br />

Frist keine Abhilfe, so kann der Reisende im Rahmen<br />

der gesetzlichen Bestimmungen den Reisevertrag – in seinem<br />

eigenen Interesse und aus Beweissicherungsgründen<br />

zweckmäßig durch schriftliche Erklärung – kündigen.<br />

Dasselbe gilt, wenn dem Reisenden die Reise infolge eines<br />

Mangels aus wichtigem, dem BSW erkennbaren Grund<br />

nicht zuzumuten ist. Der Bestimmung einer Frist für die<br />

Abhilfe bedarf es nur dann nicht, wenn Abhilfe unmöglich<br />

ist, vom BSW verweigert wird, oder wenn die sofortige<br />

Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse<br />

des Reisenden gerechtfertigt wird. Er schuldet dem BSW<br />

den auf die in Anspruch genommenen Leistungen entfallenden<br />

Teil des Reisepreises, sofern diese Leistungen für<br />

ihn von Interesse waren.<br />

8.5 Der Reisende kann unbeschadet der Minderung oder<br />

der Kündigung Schadensersatz wegen Nichterfüllung des<br />

Vertrages verlangen, es sei denn, der Mangel der Reise<br />

beruht auf einem Umstand, den das BSW nicht zu vertreten<br />

hat.<br />

9. Haftung<br />

9.1 Unsere vertragliche Haftung für Schäden, die keine<br />

Körperschäden sind, ist gegenüber jedem Reiseteilnehmer<br />

auf die dreifache Höhe des auf ihn entfallenden Reisepreises<br />

begrenzt, so weit wir den Schaden weder vorsätzlich<br />

noch grob fahrlässig herbeigeführt haben oder für diesen<br />

allein wegen des Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich<br />

sind.<br />

9.2 Für gegen uns gerichtete Schadensersatzansprüche<br />

aus unerlaubter Handlung, die nicht auf Vorsatz oder grober<br />

Fahrlässigkeit beruhen, haften wir bei Sachschäden bis<br />

4.100 EUR; übersteigt der dreifache Reisepreis diese<br />

Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die dreifache<br />

Höhe des Reisepreises beschränkt. Diese Haftungshöchstsummen<br />

gelten jeweils je Reisenden und Reise.<br />

9.3 Schadensersatzansprüche gegen das BSW sind insoweit<br />

beschränkt oder ausgeschlossen, als aufgrund internationaler<br />

Übereinkommen oder auf solchen beruhenden<br />

gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger<br />

zu erbringende Leistung anzuwenden sind, ein<br />

Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger<br />

nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen<br />

geltend gemacht werden kann oder unter<br />

bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen ist.<br />

9.4 Kommt uns bei Schiffsreisen die Stellung eines Beförderers<br />

zu, so regelt sich die Haftung nach den Bestimmungen<br />

des Handelsgesetzbuches und des Binnenschifffahrtsgesetzes.<br />

9.5 Sofern wir bei Flugleistungen als vertraglicher Luftfrachtführer<br />

gelten, haften wir ggf. neben dem ausführenden<br />

Luftfrachtführer gemäß den Bestimmungen des Luftverkehrsgesetzes<br />

i. V. m. internationalen Übereinkommen<br />

oder auf solchen beruhenden gesetzlichen Vorschriften<br />

wie dem Montrealer Übereinkommen (Beschränkung der<br />

Haftung des Luftfrachtführers für Tod und Körperverletzung<br />

sowie für Verlust und Beschädigung von Gepäck).<br />

10. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung<br />

10.1Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung<br />

der Reise hat der Reisende innerhalb eines Monats nach<br />

vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise dem BSW<br />

gegenüber geltend zu machen. Wir bitten, dies immer<br />

schriftlich zu tun. Nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist<br />

kann der Reisende Ansprüche geltend machen, wenn er<br />

ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert<br />

worden ist.<br />

10.2 Ansprüche des Reisenden nach §§ 651 bis 651 f<br />

BGB verjähren nach einem Jahr. Die Verjährung beginnt<br />

mit dem Tag, an dem die Reise dem Vertrag nach enden<br />

sollte. Schweben zwischen dem Reisenden und dem BSW<br />

Verhandlungen über den Anspruch oder die den<br />

Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung<br />

gehemmt, bis der Reisende oder der das BSW die Fortsetzung<br />

der Verhandlungen verweigert. Die Verjährung tritt<br />

frühestens drei Monate nach dem Ende der Hemmung<br />

ein.<br />

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

11.1 Das BSW steht dafür ein, deutsche Staatsangehörige<br />

über Bestimmungen von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften<br />

sowie deren eventuelle Änderungen vor Reiseantritt<br />

zu unterrichten. Für Angehörige anderer Staaten gibt<br />

das zuständige Konsulat Auskunft.<br />

11.2 Das BSW haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung<br />

und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige<br />

diplomatische Vertretung, falls der Reisende das BSW mit<br />

der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass das BSW<br />

die Verzögerung zu vertreten hat.<br />

11.3 Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Reise<br />

wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile,<br />

insbesondere die Zahlung von Rücktrittskosten, die aus<br />

der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen<br />

zu seinen Lasten, ausgenommen, wenn sie durch eine<br />

schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation des BSW<br />

bedingt sind.<br />

12. Reiseversicherungen<br />

12.1 Bitte beachten Sie, dass Versicherungen in unseren<br />

Reiseleistungen nicht enthalten sind.<br />

12.2Wir empfehlen, für Ihren individuellen Versicherungsschutz<br />

(z. B Reiserücktrittskostenversicherung; Auslandsreise-Krankenversicherung)<br />

selbst Sorge zu tragen und<br />

vermitteln Ihnen dazu teilweise spezielle Angebote (z.B.<br />

der DEVK-Versicherungen oder der Europäischen Reiseversicherung<br />

AG).<br />

13. Sorgfaltspflicht<br />

Jeder Reisende/Gast ist verpflichtet, Gegenstände und Einrichtungen<br />

während der Reise/des Aufenthaltes pfleglich<br />

zu behandeln und entstandene Schäden nach den gesetzlichen<br />

Bestimmungen zu ersetzen.<br />

14. Fremdleistungen<br />

Das BSW ist aus keinem Rechtsgrunde für Handlungen im<br />

Zusammenhang mit Leistungen verantwortlich, die das<br />

BSW nicht als Veranstalter erbringt, sondern die lediglich<br />

als Fremdleistungen vermittelt werden und in Reisebeschreibungen,<br />

Katalogen usw. als solche erkennbar<br />

gemacht wurden.<br />

15. Gerichtsstand; Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen<br />

15.1 Gerichtsstand für Klagen gegen das BSW ist Frankfurt<br />

am Main (Sitz des BSW-Vorstandes).<br />

15.2 Sollten einzelne Bestimmungen des Reisevertrages<br />

einschließlich dieser AGB unwirksam sein, hat das nicht<br />

die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder der<br />

gesamten AGB zur Folge.<br />

16. Sonderbestimmungen bei Reisen in BSW- eigene<br />

Erholungseinrichtungen<br />

16.1 Erholungsaufenthalte in den BSW-Ferieneinrichtungen<br />

(Ferienhotels, Ferienwohnungen, Wanderheime),<br />

deren Reisepreis keine weitere Leistungskomponente einschließt,<br />

unterliegen nicht dem Reisevertragsrecht. Folgende<br />

der vorgenannten Bestimmungen dieser AGB werden<br />

jedoch, ggf. sinngemäß, angewendet: Ziffern: 3; 5.5; 6;<br />

7; 8; 9; 12; 13; 14; 15.<br />

16.2 Im Übrigen gelten, so weit diese AGB keine abweichenden<br />

Regelungen enthalten, die gesetzlichen Vorschriften.<br />

16.3 Unter der Beachtung des Zwecks der Stiftung BSW<br />

ist es erforderlich, dass berufstätige Förderer und deren<br />

Familien während der Sommermonate in den am stärksten<br />

nachgefragten Ferieneinrichtungen an der See gegenüber<br />

den inaktiven Förderern hinsichtlich der Reservierung vorrangig<br />

bedient werden. Aus diesem Grunde sind für die<br />

Zeit von in der Regel Juni bis September entsprechende<br />

Kontingente in diesen Objekten hinterlegt. Die Kontingente<br />

werden im Frühjahr eines jeden Jahres aufgehoben. Die<br />

Reservierungen in dieser Periode können bis zum Kontingentverfall<br />

im Frühjahr ausschließlich über das Dienstleis -<br />

tungszentrum vorgenommen werden.<br />

16.4 Entgegen der Bestimmung für ATC-Reisen ist es bei<br />

Reisen in die BSW-Ferienwohnungsanlagen (Feldberg-<br />

Bärental, Garmisch-Partenkirchen, Kühlungsborn, Schulenberg,<br />

Vitte, Wyk auf Föhr, Zingst) nicht erforderlich,<br />

Bettwäsche, Handtücher und Tischwäsche mitzunehmen.<br />

Die Gestellung ist im Reisepreis enthalten. Das gilt selbstverständlich<br />

auch für alle BSW-Ferienhotels.<br />

17. Kontakt<br />

Bitte wenden Sie sich mit Ihren Wünschen, Anfragen und<br />

Hinweisen an:<br />

Stiftung<br />

Bahn-Sozialwerk (BSW)<br />

Dienstleistungszentrum<br />

Ferieneinrichtungen,<br />

Reisen und ATCTOURISTIC<br />

Hübnerstraße 3<br />

86150 Augsburg<br />

Telefon: 08 21/ 24 27-300<br />

Telefax: 08 21/ 24 27-460<br />

E-Mail: reservierung@bsw24.de<br />

oder atctouristic@bsw24.de<br />

Internet: www.bsw24.de<br />

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