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Offener Brief: Aufforderung, die EU ... - CulumNATURA

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HerrnJosé Manuel BarrosoPräsident der Europäischen Kommission200 rue de la Loi1049 BrüsselBelgienErnstbrunn, 04. Jän. 2012<strong>Offener</strong> <strong>Brief</strong>: <strong>Aufforderung</strong>, <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-Kosmetikrichtlinie zu ändern, welche Henna diffamiertZusammenfassung: Auf Grund der <strong>EU</strong>-Kosmetikrichtlinie wird „schwarzes Henna“ diffamiert. Dies istjedoch eine grobe Irreführung der Konsumenten. Für Probleme sorgen nicht Henna-Naturprodukte,sondern bedenkliche Chemikalien wie para-Phenylendiamin, <strong>die</strong> <strong>die</strong>sen z.T. illegal beigemischtwerden. Wir fordern <strong>die</strong> Politik auf, <strong>die</strong>se allergenen, giftigen Stoffe zu verbieten, und <strong>die</strong> Verwendungvon reinen, natürlichen und gesundheitsfördernden zu forcieren.Sehr geehrter Herr Präsident Barroso,ich bin als Friseurmeister seit mehr als 35 Jahren tätig. Als Verantwortlicher eines kleinenUnternehmens in Niederösterreich, habe ich mich der konsequent ehrlichen Naturkosmetik und damitauch natürlichen Haarfärbemitteln verschrieben. Aus Verantwortung für Mensch und Natur biete ich<strong>CulumNATURA</strong> ® Bio-zertifizierte Produkte, natürlich ohne synthetische Duft- und Farbstoffe,chemische Emulgatoren, Paraffin oder deren Derivate im gesamten deutschsprachigen Raum an.Seit der Firmengründung 1996 bin ich auf der einen Seite konfrontiert mit einer wachsenden Zahl anzufriedenen Kunden und auf der anderen Seite mit einer beständigen, ungerechtfertigtenEinschränkung von Naturstoffen, z.B. bei ätherischen Ölen. Dies hat, meiner Meinung nach, eineneinfachen Grund: Je mehr Menschen der Natur vertrauen, desto größer werden <strong>die</strong> Verluste derGroßkonzerne.Mein langfristiger Eindruck: Chemie fördern und Naturprodukte diffamierenDieser Eindruck lässt sich am Beispiel des hoch problematischen para-Phenylendiamin belegen:Diese Substanz war bereits längst verboten, bevor es meines Wissens 1985 scheinbar auf Druck derIndustrie wieder zugelassen wurde – das Werk von Lobbyisten? Bis heute ist para-Phenylendiamin infast allen nicht - natürlichen Haarfärbemitteln enthalten. Doch statt <strong>die</strong>sen hautunverträglichen und inTierversuchen krebserregenden Stoff zu verbieten, steht das natürliche, gut verträglicheHaarfärbemittel Henna unter Beschuss. Und zwar auf eine ganz perfide Weise, wie ich untenstehendgenauer darstellen werde: Konkret geht es um <strong>die</strong> neue Kennzeichnungsregel der <strong>EU</strong>-Kosmetikrichtlinie, <strong>die</strong> seit 1. November 2011 für potenziell allergisierende Haarfärbemittel gilt. 1 Das1 <strong>EU</strong>-Richtlinie 2010/4/<strong>EU</strong> vom 8. Februar 2010 (= Novelle der „<strong>EU</strong>-Kosmetikrichtlinie“ 76/768/EWG):http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2010:036:0021:01:DE:HTML (<strong>die</strong> Übergangsregel für denVerkauf gilt bis 1. November 2012).Konsoli<strong>die</strong>rte Fassung: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CONSLEG:1976L0768:20100301:de:PDFUmsetzung in Österreich: http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2010_II_291/BGBLA_2010_II_291.htmlUmsetzung in Deutschland: http://www.buzer.de/gesetz/9333/index.htm


wäre prinzipiell zu begrüßen, da der Konsument und der Friseur das Recht haben, eindringlich vorgesundheitlich riskanten chemischen Haarfärbemitteln gewarnt zu werden – wenn sie schon nichtverboten sind. Auch ist es gut, deren Anwendung bei Kindern und Jugendlichen unter 16 und beischwangeren und stillenden Müttern zu untersagen.Welche Haarfärbemittel können ohne Bedenken noch verwendet werden? Die Antwort ist meinerMeinung nach klar: Pflanzenfarben, wie z.B. Henna. Das Haarfärbemittel, das aus den getrocknetenund zermahlenen Blättern des Hennastrauches gewonnen wird, wird seit Jahrtausenden angewandtund hat sich dementsprechend bewährt. Auch alle Angriffe der Chemielobby bezüglich <strong>die</strong>serNaturprodukte haben sich als substanzlos erwiesen: Selbstverständlich ist Henna nichtkrebserregend 2 und nicht allergen 3 , sondern pflegt das Haar und verleiht ihm Glanz. Im soebenerschienenen „Jahrbuch 2012“ des Ökotest-Magazins wurden beispielsweise alle 18 Naturpflanzen-Haarfärbemittel mit „Sehr gut“ bewertet. 4 Die anderen getesteten Marken hingegen, <strong>die</strong>problematische Färbechemikalien verwendeten und ihr Produkt dennoch mit den Bezeichnungen„Henna“, „Bio“ oder „Natur“ bewarben, erzielten belastende Testergebnisse.Ich fordere als Konsequenz: Para-Phenyldiamin verbieten!Illegales Chemieprodukt wird zu Unrecht „schwarzes Henna“ genannt!Wie reagieren <strong>die</strong> <strong>EU</strong>-Kommission und <strong>die</strong> zuständigen Politiker in den <strong>EU</strong>-Mitgliedsstaaten wieÖsterreich und Deutschland? Sie sorgen dafür, dass auf allen konventionellen, potenziellkrankmachenden chemischen Haarfärbemitteln vor „schwarzem Henna“ gewarnt wird – auf Millionenund Abermillionen Packungen, Tuben oder Etiketten.Unter dem Motto: Findest Du keine Argumente gegen Naturfarben, so schädige deren Image. Diegesamte Warnung auf so gut wie allen nicht-natürlichen Haarfärbemitteln liest sich folgendermaßen:„Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.Temporäre Tätowierungen mit ‚schwarzem Henna‘ können das Allergierisiko erhöhen.Färben Sie Ihr Haar nicht,— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;— wenn eine temporäre Tätowierung mit ‚schwarzem Henna‘ bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursachthat.“Das in der Warnung beschriebene „schwarze Henna“ ist ein illegales Produkt, welchem <strong>die</strong>Chemikalie para-Phenylendiamin (PPD) beigemischt ist und das bei uns nicht verkauft werden darf.Der Konsument wird jedoch durch <strong>die</strong>se Bezeichnung „schwarzes Henna“ in <strong>die</strong> Irre geführt, denn<strong>die</strong>ses hat nichts mit dem Naturprodukt „Henna schwarz“ zu tun.Das Naturprodukt „Henna schwarz“ ist eine Mischung aus Henna und Indigo und für Haut und Haarbestens verträglich. Allerdings färbt es nicht schwarz, sondern maximal dunkelbraun. Das illegale,gefährliche und fälschlicherweise als „schwarzes Henna“ bezeichnete Chemie-Produkt jedoch,bezieht sich auf vorübergehende Tätowierungen, <strong>die</strong> vor allem in Südeuropa, Asien und Afrika2 Stellungnahme des deutschen Bundesinstitutes für Risikobewertung (BfR) vom 10. Januar 2003: „Gesundheitliche Bewertungder in Henna enthaltenen Substanz „Lawson““:http://www.bfr.bund.de/cm/343/gesundheitliche_bewertung_der_substanz_lawson.pdf3 Stellungnahme des BfR vom 18. Juli 2007 zu Henna-Tatoos: „Für Henna selbst ist keine sensibilisierende Wirkungnachgewiesen.“ http://www.bfr.bund.de/de/presseinformation/2007/14/bfr_warnt_erneut_vor_henna_tattoos-9703.html4 Ökotest-Jahrbuch für 2012: http://www.oekotest.de/cgi/index.cgi?artnr=98749;bernr=10;co=


angeboten werden. Para-Phenylendiamin (PPD) <strong>die</strong>nt hier dazu eine schwarze Tätowierung mitkurzer Trocknungsdauer zu ermöglichen. Dies ist mit reinen Naturfarben nicht möglich.Die Folge: Zum Teil heftige Allergien gegen para-Phenylendiamin, <strong>die</strong> ein Leben lang andauernkönnen. In Deutschland wurden zusätzlich in Asia-Shops mit para-Phenylendiamin versetzte „Henna“-Produkte entdeckt. Nicht Henna, sondern para-Phenylendiamin entfaltet hier durch <strong>die</strong> Selbstreaktioneine „erbgutverändernde Wirkung und ist stark sensibilisierend“, wie das deutsche Bundesinstitut fürRisikoforschung (BfR) erst kürzlich mitteilte. 5 Es entstehe „eine erhebliche Gesundheitsgefährdungund ein ernstes Risiko“.Wie verschiedene internationale Stu<strong>die</strong>n über Phenylendiamin belegen 6 :- Sehr giftig für Wasserorganismen- Kann in Gewässern längerfristig schädigende Wirkung haben- Heftige Wärmeentwicklung mit Oxidationsmitteln- Gefahr für Mensch und Umwelt. Giftig beim Einatmen, Verschlucken und berühren mit der Haut.Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.Das Fazit ist klar: Phenylendiamin, „Tätowierungen“ mit <strong>die</strong>sem Stoff und andere chemischeSubstanzen sind das Problem. Phenylendiamin ist zu verbieten, anstatt Henna zu diffamieren.Naturstoffe wie Henna, Indigo oder Kamille als Färbemittel halten <strong>die</strong> Menschen gesund,insbesondere <strong>die</strong> Angestellten im Friseurgewerbe. Herkömmliche chemische Farben wirkengesundheitsschädlich, wie zahllose FriseurInnen zu berichten wissen.Ich fordere Sie als Verantwortliche auf, endlich im Sinne der Volksgesundheit zu agieren und <strong>die</strong>seKennzeichnungsregelung so rasch wie möglich zu überarbeiten.Mein Vorschlag: eine korrekte Kennzeichnung, bis Phenylendiamin verboten wird:„Haarfärbemittel können schwere allergische Reaktionen hervorrufen.Bitte folgende Hinweise lesen und beachten:Dieses Produkt ist nicht für Personen unter 16 Jahren bestimmt.Temporäre Tätowierungen mit Paraphenyldiamin (PPD), <strong>die</strong> fälschlicherweise mit ‚schwarzem Henna‘*beworben werden, können das Allergierisiko erhöhen.Färben Sie Ihr Haar nicht,— wenn Sie einen Ausschlag im Gesicht haben oder wenn Ihre Kopfhaut empfindlich, gereizt oder verletzt ist;— wenn Sie schon einmal nach dem Färben Ihrer Haare eine Reaktion festgestellt haben;— wenn eine temporäre Tätowierung mit Paraphenyldiamin (PPD), <strong>die</strong> fälschlicherweise mit ‚schwarzemHenna‘* beworben wird, bei Ihnen schon einmal eine Reaktion verursacht hat.“*Henna ist ein Naturprodukt, ruft keine allergischen Reaktionen hervor und ist auch für Personen unter 16Jahren und Schwangere geeignet.Mit der Bitte um eine Stellungnahme bis zum 31. Jänner 2012 verbleibe ich mit freundlichen GrüßenWilli LugerGeschäftsführer5 Stellungnahme des Bundesinstitutes für Risikobewertung vom 19. Januar 2011:http://www.bfr.bund.de/cm/343/henna_haarfaerbemittel_mit_p_phenylendiamin_ppd_stellen_ein_gesundheitsrisiko_dar.pdf6 http://www.enius.de/schadstoffe/p-phenylendiamin.html

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