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Antragstellung zur Schulfremdenprüfung an einer Fachschule für ...

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REGIERUNGSPRÄSIDIUM KARLSRUHEABTEILUNG 7 - SCHULE UND BILDUNG<strong>Antragstellung</strong> <strong>zur</strong> Schulfremdenprüfung <strong>an</strong> <strong>einer</strong> <strong>Fachschule</strong> für Sozialpädagogikim Regierungsbezirk KarlsruheSehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,<strong>zur</strong> Vorbereitung und zum Ablauf der Schulfremdenprüfungen <strong>an</strong> <strong>einer</strong> <strong>Fachschule</strong> fürSozialpädagogik erhalten Sie mit diesem Anschreiben wichtige Hinweise. Wir hoffendamit einen Großteil Ihrer Fragen be<strong>an</strong>tworten zu können.Sollten Sie darüber hinaus noch weitere Fragen haben, d<strong>an</strong>n gehen Sie bitte wie folgtvor:• Teilnehmer/innen von Vorbereitungskursen privater Träger auf die Schulfremdenprüfungwenden sich bitte <strong>an</strong> die für sie zuständige Kontaktperson des freienTrägers.• Personen, die sich ohne Besuch eines Vorbereitungskurses auf die Schulfremdenprüfungvorbereiten, wenden sich bitte <strong>an</strong> das RegierungspräsidiumKarlsruhe, Frau Dr. Kagerhuber (Tel: 0721 / 926-4584 bzw.ulrike.kagerhuber@rpk.bwl.de).In der Anlage „Merkblatt" sind alle erforderlichen Voraussetzungen aufgelistet, dieerfüllt werden müssen, um <strong>an</strong> der Schulfremdenprüfung teilnehmen zu können. DieseVoraussetzungen sind bis zum 01.12 des Schuljahres zu erfüllen, in dem die Schulfremdenprüfungenabgelegt werden sollen. Bitte beachten Sie, dass die Meldefristfür das Schuljahr 2013/14 auf den 01.10.2013 vorverlegt wurde. Sämtliche Nachweiseund Zeugnisse (siehe Merkblatt) müssen spätestens bis zu diesem Termin beider in Frage kommenden Schule eingeg<strong>an</strong>gen sein. Bewerbungen, die nach diesemTermin eingehen oder unvollständig sind, führen <strong>zur</strong> sofortigen Absage.Prüfen Sie vorab für sich selbst, ob Ihre Voraussetzungen und Neigungen Sie befähigen,diesen Beruf zu ergreifen und diese Art der Prüfung abzulegen.Der Beruf der Erzieherin/des Erziehers ist ein ver<strong>an</strong>twortungsvoller Beruf. DieErzieherin/der Erzieher vermittelt Normen und Werte der Gesellschaft. Sie/Er soll dazubeitragen, dass Kinder und Jugendliche eine positive Haltung zu <strong>einer</strong> hum<strong>an</strong>enGesellschaft aufbauen, fördern und festigen können. Dazu gehören besonders Eigenver<strong>an</strong>twortungund Gemeinschaftssinn. Auch für die Arbeit der Erzieherin/des Erzieherssind das zwei zentrale Werte.Eine Erzieherin / ein Erzieher muss gewährleisten, und sich d<strong>an</strong>ach beurteilen lassen,wie Konstruktivität in <strong>einer</strong> Kindergruppe entstehen k<strong>an</strong>n. Wärme, Gelassenheitund Autorität sind unabdingbare Voraussetzungen für diesen Beruf.Dienstgebäude Hebelstraße 2 · 76133 Karlsruhe · Telefon 0721 926 0 · Fax 0721 93340270abteilung7@rpk.bwl.de · www.rp.baden-wuerttemberg.de · www.service-bw.deÖPNV Haltestelle Marktplatz · Parkmöglichkeit Parkhaus Kreuzstraße · Behindertenparkplätze im Hof


- 5 -sitzende des Prüfungsausschusses der öffentlichen Schule <strong>an</strong> der die Schulfremdenprüfungabgelegt wurde.C. Wie l<strong>an</strong>ge dauert es, wenn ich als Schulfremde/r die staatliche Anerkennung als Erzieher/inerreichen möchte?Das hängt von der Geschwindigkeit der Vorbereitung ab.Realistisch ist folgende Zeitpl<strong>an</strong>ung:Mindestens 1,5 Jahre <strong>zur</strong> Vorbereitung und für die Teilnahme <strong>an</strong> den Schulfremdenprüfungen.1 Jahr für die Durchführung des Berufspraktikums.Insgesamt ist mit mindestens 2,5 Jahren zu rechnen.D. Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um <strong>an</strong> der Schulfremdenprüfung teilnehmenzu können?1. Erfüllung der Voraussetzungen für die Aufnahme in die <strong>Fachschule</strong> für Sozialpädagogik(Berufskolleg): Fachschulreife oder Realschulabschluss oder Versetzungszeugnis in Klasse 11(G 9) bzw. in Klasse 10 (G 8) oder Nachweis eines gleichwertigen Bildungsst<strong>an</strong>des(z.B. 9+3)unda. Erfolgreicher Abschluss der 1BKSP (im H<strong>an</strong>dlungsfeld „SozialpädagogischesH<strong>an</strong>deln“ mindestens Note 3,0) oderb. Erfolgreicher Abschluss <strong>einer</strong> dem 1BKSP vergleichbaren Vorbereitung mit mindestens3,0 in der fachpraktischen Ausbildung oderc. Berufsabschluss als Kinderpflegerin bzw. gleichwertige einschlägige beruflicheQualifizierung oderd. Erfolgreicher Abschluss <strong>einer</strong> dem 1BKSP vergleichbaren Vorbereitung mit fachpraktischerAusbildung, jedoch ohne deren Benotung odere. Erfolgreicher Abschluss <strong>einer</strong> mind. zweijährigen schulischen Ausbildung mit sozialpädagogischerAusrichtung mit integrierter fachpraktischer Ausbildung in <strong>einer</strong>Kindertageseinrichtung oder


- 8 -F. Welche Unterlagen muss ich mit der Meldung vorlegen?1. Lebenslauf in tabellarischer Form mit Angaben über den bisherigen Bildungsweg undgegebenenfalls über die ausgeübte Berufstätigkeit.2. Geburtsurkunde und Lichtbild.3. Nachweise und Zeugnisse über die Erfüllung der Voraussetzungen, welche unter D. gen<strong>an</strong>ntwerden.Schulische Zeugnisse müssen über beglaubigte Abschriften oder Ablichtungen nachgewiesenwerden.4. Erklärung darüber, ob und gegebenenfalls mit welchem Ergebnis die Bewerberin/der Bewerberbereits <strong>an</strong> Prüfungen <strong>einer</strong> <strong>Fachschule</strong> für Sozialpädagogik teilgenommen hat,5. Erklärung darüber, in welchen H<strong>an</strong>dlungsfeldern die beiden schriftlichen Prüfungen erfolgensollen.6. Erklärung darüber, ob sich die Prüfung auch auf die Zusatzprüfung zum Erwerb derFachhochschulreife erstrecken soll.7. Angaben über die schulische Vorbereitung auf die Prüfung oder über den Selbstunterrichtsowie des in allen Prüfungsfächern durchgearbeiteten Lehrstoffes und der benutzten Literatur.Wichtiger Hinweis:Alle unter D. gen<strong>an</strong>nten erforderlichen Voraussetzungen müssen bei der Meldung bis spätestens1. Dezember erfüllt und mit sämtlichen erforderlichen Nachweisen und Zeugnissen belegtsein.Meldungen, die nach dem 1. Dezember eingehen oder unvollständig sind (d.h. nicht alle unterF. gen<strong>an</strong>nten Unterlagen in der geforderten Weise umfassen), werden abgelehnt.G. Was kostet die Teilnahme <strong>an</strong> der Schulfremdenprüfung?Die Teilnahme als Schulfremde/r <strong>an</strong> der schulischen Abschlussprüfung <strong>an</strong> <strong>einer</strong> öffentlichen<strong>Fachschule</strong> für Sozialpädagogik ist kostenlos.Der Besuch eines Vorbereitungskurses auf die Schulfremdenprüfung bringt Kosten mit sich.Diese können je nach Anbieter variieren. Bitte informieren Sie sich hierzu bei den jeweiligenAnbietern von Vorbereitungskursen.Vorbereitungskurse <strong>an</strong> öffentlichen Schulen (St<strong>an</strong>dorte siehe H.) sind grundsätzliche kostenfrei.Es können lediglich Materialkosten <strong>an</strong>fallen.


- 9 -H. Hinweise <strong>zur</strong> Vorbereitung auf die SchulfremdenprüfungEine wichtige Hilfe sind die aktuell gültigen Lehrpläne für die <strong>Fachschule</strong>n für Sozialpädagogik(Berufskolleg) in Baden-Württemberg. Sie bilden die Basis für den schulischen Unterricht.Sie benennen alle Themen und Inhalte welche Gegenst<strong>an</strong>d der verschiedenen Prüfungensein können.Wie sind die Lehrpläne zu lesen?Jedem Lehrpl<strong>an</strong> sind Vorbemerkungen vor<strong>an</strong>gestellt, sie machen die Intension des jeweiligenH<strong>an</strong>dlungsfeldes/Faches tr<strong>an</strong>sparent. Die H<strong>an</strong>dlungsfelder/Fächer gliedern sich in Lernfelderbzw. Lehrpl<strong>an</strong>einheiten. Jedes Lernfeld/jede Lehrpl<strong>an</strong>einheit formuliert Lernziele. Die Lernzielmachen Aussagen darüber, welche Inhalte in welcher Tiefe gekonnt werden müssen.Sie finden die aktuellen Lehrpläne unter folgendem Link:http://www.ls-bw.de/bildungsplaene/beruflschulen/bk/bk_entw/fs_sozpaed_BKKurse <strong>zur</strong> Vorbereitung auf die Schulfremdenprüfung(Berufsfachschulen zum Erwerb von Zusatzqualifikationen Ernährung, Erziehung,Pflege - BFQEE):Der Besuch eines Vorbereitungskurses ist keine Voraussetzung, um <strong>an</strong> der Schulfremdenprüfungteilzunehmen.An folgenden öffentlichen Schulen im Regierungsbezirk Karlsruhe gibt es einen Vorbereitungskursauf die Schulfremdenprüfung <strong>an</strong> der <strong>Fachschule</strong> für Sozialpädagogik (BFQEE):Käthe-Kollwitz-Schule Reserveallee 5 76646 BruchsalElly-Heuss-Knapp-Schule Burg-Windeck-Str. 6 77815 BühlLouise-Otto-Peters-Schule Schubertstraße 12 78766 HockenheimHockenheim (AußenstelleWiesloch)Annemarie-Lindner-Schule Max-Eyth-Straße 23 72202 NagoldBerufliche Schulen Bretten Wilhelmstr. 22 75015 BrettenHauswirtschaftliche SchuleBuchenSt.-Rochus-Straße 12 74722 BuchenD<strong>an</strong>eben gibt es verschiedene private Anbieter. Bitte informieren Sie sich hierzu im Internet.


- 10 -Anlage 1Stundentafel für die<strong>Fachschule</strong> für Sozialpädagogik- Berufskolleg -(durchschnittliche Zahl der Wochenstunden)1. Pflichtbereich 1 Sj.1 Sj.21.1 FächerReligionslehre/Religionspädagogik 2 2Deutsch 2 2Englisch 1 2 21.2 H<strong>an</strong>dlungsfelderBerufliches H<strong>an</strong>deln fundieren 3,5 4Erziehung und Betreuung gestalten 3,5 4Bildung und Entwicklung fördern I 3,5 3Bildung und Entwicklung fördern II 5,5 5Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben 3 3Zusammenarbeit gestalten und Qualität entwickeln 2 2Sozialpädagogisches H<strong>an</strong>deln 2 4 42. Wahlpflichtbereich 2 23. Wahlbereich3.1 Zusatzunterricht zum Erwerbder Fachhochschulreife33 33Mathematik 3 33.2 weitere Wahlfächer 2 21 Insgesamt dürfen drei Stunden im Schuljahr in Gruppenteilung unterrichtet werden.2 Maßgebendes Fach nur für den Erwerb der Fachhochschulreife. Anstelle von Englisch k<strong>an</strong>n für Schülerinnenund Schüler, die nicht den Erwerb der Fachhochschulreife <strong>an</strong>streben, das Fach Fr<strong>an</strong>zösischim Pflichtbereich <strong>an</strong>geboten werden. Wird Englisch und Fr<strong>an</strong>zösisch im Pflichtbereich <strong>an</strong>geboten, darfdie Anzahl der Gruppen im Sprachunterricht die Anzahl der Klassen des jeweiligen Schuljahres nichtübersteigen. Schülerinnen und Schüler, die den Unterricht in <strong>einer</strong> Fremdsprache im Pflichtbereichbesuchen, können zusätzlich im Rahmen der vorh<strong>an</strong>denen Schulplätze am Unterricht der jeweils <strong>an</strong>derenSprache teilnehmen. Diese gilt für sie insoweit als Wahlfach.3 In verschiedenen Org<strong>an</strong>isationsformen möglich; Betreuungsschlüssel 1:3


- 11 -Anlage 2Auszug aus der Verordnung des Ministeriums für Kultus, Jugend und Sport, Baden-Württemberg über die Ausbildung und Prüfung <strong>an</strong> den <strong>Fachschule</strong>n für Sozialpädagogik(Berufskolleg)7. Abschnitt: Prüfung für Schulfremde§ 32 Prüfung für SchulfremdePersonen, die das Zeugnis für den schulischen Abschluss der <strong>Fachschule</strong> für Sozialpädagogik erwerbenwollen, ohne eine entsprechende öffentliche oder staatlich <strong>an</strong>erk<strong>an</strong>nte Schule zu besuchen, könnenals Schulfremde die Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung und im Zusammenh<strong>an</strong>gdamit die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife ablegen.§ 33 Teile der Prüfung, ZeitpunktDie Prüfung besteht aus <strong>einer</strong> erziehungspraktischen, schriftlichen und <strong>einer</strong> mündlichen Prüfung. Siefindet einmal jährlich, in der Regel zusammen mit der Prüfung <strong>an</strong> den öffentlichen <strong>Fachschule</strong>n fürSozialpädagogik statt.§ 35 Voraussetzungen für die ZulassungSchulfremde können die Prüfung nicht eher ablegen, als es ihnen bei normalem Schulbesuch möglichwäre.§ 37 Durchführung der Prüfung(1) Für die zugelassenen Prüflinge gelten die §§ 18, 20, 22 bis 24, 26 bis 28 und § 30 entsprechendmit folgender Maßgabe:3. Die schriftliche Prüfung erstreckt sich nach Wahl des Prüflings auf eines der H<strong>an</strong>dlungsfelder BeruflichesH<strong>an</strong>deln fundieren oder Erziehung und Betreuung gestalten sowie auf eines der H<strong>an</strong>dlungsfelderBildung und Entwicklung fördern I oder Unterschiedlichkeit und Vielfalt leben. Sofernder Erwerb der Fachhochschulreife <strong>an</strong>gestrebt wird, umfasst sie außerdem die Fächer Deutsch,Englisch und Mathematik.4. Die mündliche Prüfung umfasst sämtliche maßgebenden Fächer und H<strong>an</strong>dlungsfelder desPflichtbereichs mit Ausnahme des H<strong>an</strong>dlungsfeldes Sozialpädagogisches H<strong>an</strong>deln, die nicht Gegenst<strong>an</strong>dder schriftlichen Prüfung waren. Das Fach Religionslehre/Religionspädagogik wird nurauf Antrag geprüft. Ein schriftlich geprüftes Fach oder H<strong>an</strong>dlungsfeld wird nur d<strong>an</strong>n in die mündlichePrüfung einbezogen, wenn der Prüfling dies spätestens vier Schultage vor der mündlichenPrüfung verl<strong>an</strong>gt. Die mündliche Prüfung wird als Einzelprüfung durchgeführt. Sie dauert je H<strong>an</strong>dlungsfeldoder Fach 20 bis 25 Minuten und k<strong>an</strong>n auch praktische Anteile enthalten. Der Fachausschussk<strong>an</strong>n g<strong>an</strong>z oder teilweise <strong>an</strong> Stelle <strong>einer</strong> mündlichen Prüfung eine vereinfachte schriftlichePrüfung im Umf<strong>an</strong>g von etwa 45 Minuten durchführen. Dies gilt nicht für die Fächer und H<strong>an</strong>dlungsfelder,die Gegenst<strong>an</strong>d der schriftlichen Prüfung waren.5. Erziehungspraktische Prüfunga) In <strong>einer</strong> erziehungspraktischen Prüfung ist festzustellen, ob die erforderlichen Kenntnisseund Fertigkeiten im persönlichen Umg<strong>an</strong>g mit Kindern und Jugendlichen dem pädagogischenAuftrag entsprechend <strong>an</strong>gew<strong>an</strong>dt werden können.b) Die erziehungspraktische Prüfung besteht aus <strong>einer</strong> schriftlichen Ausarbeitung (drei Werktage,ohne Aufsicht) und einem praktischen Teil (45 bis 60 Minuten).c) Die Aufgaben für die schriftliche Ausarbeitung und für den praktischen Teil werden vomVorsitzenden des Prüfungsausschusses festgelegt. Die schriftliche Ausarbeitung wird vonzwei Mitgliedern des Fachausschusses korrigiert und bewertet; dabei sind g<strong>an</strong>ze und halbeNoten zu verwenden. § 21 Abs. 3 Satz 2 und 3 gilt entsprechend mit der Maßgabe,dass <strong>an</strong> Stelle des Schulleiters der Leiter des Fachausschusses tritt.d) Der praktische Teil wird vom Fachausschuss abgenommen und bewertet; dabei sind g<strong>an</strong>-


- 12 -ze und halbe Noten zu verwenden. Dem Prüfling ist vor der Bewertung Gelegenheit zu geben,zum Verlauf kurz Stellung zu nehmen. § 20 Abs. 3 und § 23 Abs. 5 Satz 2 gelten entsprechend.e) Bei der Ermittlung der Note der erziehungspraktischen Prüfung zählen die Note der schriftlichenAusarbeitung einfach und die Note des praktischen Teils dreifach. Der Durchschnittist auf die erste Dezimale zu berechnen und in der üblichen Weise auf eine g<strong>an</strong>ze Note <strong>zur</strong>unden (Beispiel: 2,5 bis 3,4 auf "befriedigend").f) Über die erziehungspraktische Prüfung jedes Prüflings ist eine Niederschrift zu fertigen, dievon den Mitgliedern des Fachausschusses unterschrieben wird.7. Bei der Feststellung des Ergebnisses der Prüfung zählen allein die Prüfungsleistungen. Die Noteder erziehungspraktischen Prüfung ist wie die Note eines maßgebenden Faches oder H<strong>an</strong>dlungsfeldeszu berücksichtigen. In der erziehungspraktischen Prüfung muss mindestens die Note "ausreichend"erreicht sein. Wird eine schlechtere Note erteilt, ist die Prüfung nicht best<strong>an</strong>den und derPrüfling von der Fortsetzung der Prüfung ausgeschlossen.(2) Die Prüflinge haben sich bei Beginn der Prüfung mit einem mit Lichtbild versehenen amtlichenAusweis auszuweisen und diesen während der gesamten Prüfung bei sich zu führen und auf Verl<strong>an</strong>genvorzuweisen.(3) Wer die Prüfung best<strong>an</strong>den hat, erhält das Zeugnis für Schulfremde (Anlage 2), in dem die Berechtigung<strong>zur</strong> Aufnahme des Berufspraktikums oder die Befreiung nach § 24 Abs. 5 vermerkt wird. Wer diePrüfung nicht best<strong>an</strong>den hat, erhält auf Verl<strong>an</strong>gen eine Bescheinigung über die Teilnahme <strong>an</strong> der Prüfung,über das Ergebnis der Prüfung und die ermittelten Einzelnoten.(4) Wer auch die Zusatzprüfung zum Erwerb der Fachhochschulreife best<strong>an</strong>den hat, erhält außerdemdas Zeugnis der Fachhochschulreife nach Anlage 4.

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