Reifengarantie - Ehrhardt Reifen und Autoservice GmbH & Co. KG
Reifengarantie - Ehrhardt Reifen und Autoservice GmbH & Co. KG
Reifengarantie - Ehrhardt Reifen und Autoservice GmbH & Co. KG
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Notizen<br />
Ort/Datum:<br />
Schadensbeschreibung:<br />
Telefonat mit <strong>Ehrhardt</strong> <strong>Reifen</strong> + <strong>Autoservice</strong>:<br />
Telefonat mit Polizei:<br />
<strong>Reifen</strong>-Pass<br />
lt. Garantiebestimmungen (siehe Innenseiten)<br />
Pol. Kennzeichen: Km-Stand:<br />
für Ihren <strong>Reifen</strong>kauf<br />
lt. Kaufbeleg Nr.: Datum:<br />
Die <strong><strong>Reifen</strong>garantie</strong><br />
ist nicht übertragbar.<br />
Service Hotline:<br />
0 55 56 / 404-0<br />
Firmenstempel, Unterschrift<br />
Bitte mit dem Kaufbeleg bei den Fahrzeugpapieren aufbewahren!<br />
Besuchen Sie uns auch im Internet:<br />
www.reifen-ehrhardt.de<br />
28 x<br />
für Sie da!<br />
<strong>Ehrhardt</strong> <strong>Reifen</strong> + <strong>Autoservice</strong><br />
<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />
Verwaltung<br />
Bilshäuser Straße 25<br />
37199 Wulften am Harz<br />
Telefon: 0 55 56 / 4 04 0<br />
Telefax: 0 55 56 / 4 04 31<br />
www.reifen-ehrhardt.de<br />
info@reifen-ehrhardt.de<br />
<strong><strong>Reifen</strong>garantie</strong><br />
24 MONATE<br />
GARANTIE<br />
auf Ihre Neureifen.<br />
Sichern Sie sich jetzt ab!
REIFENGARANTIE +++ REIFENGARANTIE +++ REIFENG<br />
Garantie-Bestimmungen Verhaltensweise im Schadensfall<br />
� Was ist versichert?<br />
Versichert sind neue <strong>Reifen</strong> aller Marken für PKW, Transporter,<br />
VAN, Offroad <strong>und</strong> SUV (bis max. 3,5 t), welche bei <strong>Ehrhardt</strong><br />
<strong>Reifen</strong> + <strong>Autoservice</strong> gekauft <strong>und</strong> montiert worden sind.<br />
Die Garantie findet keine Anwendung für <strong>Reifen</strong>, die gewerblich<br />
genutzt werden.<br />
� Welche Risiken sind versichert?<br />
Abgedeckt sind alle nachfolgenden Gefahren, denen die Neureifen<br />
während der Dauer der <strong>Reifen</strong>-Garantie ausgesetzt sind:<br />
- <strong>Reifen</strong>schäden durch eingefahrene Nägel oder andere<br />
spitze Gegenstände (Einfahrverletzungen)<br />
- <strong>Reifen</strong>schäden durch Bordsteinkantenaufprall<br />
(Anfahrverletzungen)<br />
- Mutwillige Beschädigungen des <strong>Reifen</strong>s durch Dritte<br />
(Vandalismus)<br />
- Diebstahl<br />
Ersatzleistungen werden bei Beschädigung oder Verlust der<br />
<strong>Reifen</strong> als Folge der abgedeckten Gefahren erbracht. Unsere<br />
<strong>Reifen</strong>-Garantie gilt zusätzlich zu den üblichen Gewährleistungen<br />
der Hersteller.<br />
� Was ist ausgeschlossen?<br />
Ausgenommen sind Schäden, verursacht durch übliche Abnutzung,<br />
übermäßigen Verschleiß sowie Schäden die durch<br />
Vorsatz, fehlerhafte Fahrwerkseinstellungen, unsachgemäße<br />
Nutzung, falschen Luftdruck oder durch unsachgemäße Arbeiten<br />
Dritter verursacht wurden. Schäden an den Rädern oder<br />
am Kfz sind nicht versichert. Bei herstellerseitigen Mängeln tritt<br />
die Gewährleistung des Neureifen-Herstellers in Kraft.<br />
� Garantiedauer<br />
Die <strong>Reifen</strong>-Garantie beginnt mit dem Erwerb <strong>und</strong> der Montage<br />
des <strong>Reifen</strong>s. Es gilt das Datum des abgeschlossenen<br />
Kaufvertrages. Die Garantie endet nach Ablauf von 24 Monaten.<br />
Besuchen Sie uns auch im Internet:<br />
www.reifen-ehrhardt.de<br />
� Bin ich auch im Ausland versichert?<br />
Innerhalb Europas wird bei Eintritt einer versicherten Gefahr<br />
Ersatz gewährleistet. Ansprüche auf Schadensersatz oder<br />
Gutschrift können nur in einer der <strong>Ehrhardt</strong> <strong>Reifen</strong> + <strong>Autoservice</strong>-Filialen<br />
in Deutschland geltend gemacht werden.<br />
� Was wird mir ersetzt?<br />
Im Schadensfall erhält der Garantienehmer auf Basis der Restprofiltiefe<br />
(min. 4mm) eine Gutschrift laut u.g. Tabelle (gilt nur<br />
für den Kauf des Ersatz-<strong>Reifen</strong>s in <strong>Ehrhardt</strong> Filialen). Hierfür<br />
können Sie eine der nächstgelegenen <strong>Ehrhardt</strong>-Filialen aufsuchen.<br />
Schäden, die durch strafbare Handlungen (vorsätzliche<br />
Sachbeschädigung oder Diebstahl) entstanden sind, melden<br />
Sie bitte umgehend der zuständigen Polizeidienststelle. Lassen<br />
Sie sich dort eine Bescheinigung ausstellen <strong>und</strong> legen Sie<br />
uns diese vor. Der beschädigte <strong>Reifen</strong> muss uns, wenn keine<br />
besonderen Gründe (z.B. Diebstahl, Auslandsaufenthalt) vorliegen,<br />
vorgelegt werden. Im Diebstahlsfall wird der Selbstbehalt<br />
der PKW-Kaskoversicherung (max. € 150 pro <strong>Reifen</strong>satz )<br />
beim Kauf neuer <strong>Reifen</strong> gutgeschrieben.<br />
� Ersatzleistungen:<br />
Der ursprüngliche Kaufpreis des beschädigten <strong>Reifen</strong>s <strong>und</strong><br />
die Profiltiefe zum Schadenszeitpunkt sind die Gr<strong>und</strong>lage für<br />
die Errechnung des finanziellen Anspruchs. Im Schadensfall<br />
reduziert sich der Kaufpreis für den Ersatzreifen um den errechneten<br />
Anspruch. Voraussetzung für die Verrechnung ist<br />
der Kauf eines neuen <strong>Reifen</strong>s in einer <strong>Ehrhardt</strong> Filiale. Kosten<br />
für die Montage etc. sind nicht in der <strong>Reifen</strong>-Garantie<br />
enthalten. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.<br />
� Gutschriftstabelle in Relation zur Restprofiltiefe<br />
Der Zeitwert wird anhand der Restprofiltiefe ermittelt. Hieraus<br />
ergibt sich der Ersatzwert, der auf den Kauf eines Ersatzreifen<br />
bei <strong>Ehrhardt</strong> angerechnet wird.<br />
ab 8 mm 7-7,9 mm 6-6,9 mm 5-5,9 mm 4-4,9 mm*<br />
100% 80% 60% 40% 20%<br />
* ab einer Restprofiltiefe unter 4mm erfolgt kein Ausgleich.<br />
� Melden Sie den Schaden unverzüglich einer<br />
nächstgelegenen <strong>Ehrhardt</strong>-Filiale<br />
Schäden, die durch strafbare Handlungen (vorsätzliche<br />
Sachbeschädigung oder Diebstahl) entstanden sind, melden<br />
Sie bitte umgehend der zuständigen Polizeidienststelle.<br />
Lassen Sie sich dort eine Bescheinigung ausstellen,<br />
welche Sie uns anschließend vorlegen.<br />
� Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:<br />
1. Kaufbeleg <strong>und</strong> den beschädigten <strong>Reifen</strong><br />
2. Bestätigung über die Erstattung der polizeilichen<br />
Anzeige bei Schäden durch strafbare Handlung<br />
� Versicherte Schäden:<br />
Bordsteinanprall Glasscherben-Einstiche<br />
Nagelloch-Verletzungen<br />
Vandalismus/Diebstahl