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Reifengarantie - Ehrhardt Reifen und Autoservice GmbH & Co. KG

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Notizen<br />

Ort/Datum:<br />

Schadensbeschreibung:<br />

Telefonat mit <strong>Ehrhardt</strong> <strong>Reifen</strong> + <strong>Autoservice</strong>:<br />

Telefonat mit Polizei:<br />

<strong>Reifen</strong>-Pass<br />

lt. Garantiebestimmungen (siehe Innenseiten)<br />

Pol. Kennzeichen: Km-Stand:<br />

für Ihren <strong>Reifen</strong>kauf<br />

lt. Kaufbeleg Nr.: Datum:<br />

Die <strong><strong>Reifen</strong>garantie</strong><br />

ist nicht übertragbar.<br />

Service Hotline:<br />

0 55 56 / 404-0<br />

Firmenstempel, Unterschrift<br />

Bitte mit dem Kaufbeleg bei den Fahrzeugpapieren aufbewahren!<br />

Besuchen Sie uns auch im Internet:<br />

www.reifen-ehrhardt.de<br />

28 x<br />

für Sie da!<br />

<strong>Ehrhardt</strong> <strong>Reifen</strong> + <strong>Autoservice</strong><br />

<strong>GmbH</strong> & <strong>Co</strong>. <strong>KG</strong><br />

Verwaltung<br />

Bilshäuser Straße 25<br />

37199 Wulften am Harz<br />

Telefon: 0 55 56 / 4 04 0<br />

Telefax: 0 55 56 / 4 04 31<br />

www.reifen-ehrhardt.de<br />

info@reifen-ehrhardt.de<br />

<strong><strong>Reifen</strong>garantie</strong><br />

24 MONATE<br />

GARANTIE<br />

auf Ihre Neureifen.<br />

Sichern Sie sich jetzt ab!


REIFENGARANTIE +++ REIFENGARANTIE +++ REIFENG<br />

Garantie-Bestimmungen Verhaltensweise im Schadensfall<br />

� Was ist versichert?<br />

Versichert sind neue <strong>Reifen</strong> aller Marken für PKW, Transporter,<br />

VAN, Offroad <strong>und</strong> SUV (bis max. 3,5 t), welche bei <strong>Ehrhardt</strong><br />

<strong>Reifen</strong> + <strong>Autoservice</strong> gekauft <strong>und</strong> montiert worden sind.<br />

Die Garantie findet keine Anwendung für <strong>Reifen</strong>, die gewerblich<br />

genutzt werden.<br />

� Welche Risiken sind versichert?<br />

Abgedeckt sind alle nachfolgenden Gefahren, denen die Neureifen<br />

während der Dauer der <strong>Reifen</strong>-Garantie ausgesetzt sind:<br />

- <strong>Reifen</strong>schäden durch eingefahrene Nägel oder andere<br />

spitze Gegenstände (Einfahrverletzungen)<br />

- <strong>Reifen</strong>schäden durch Bordsteinkantenaufprall<br />

(Anfahrverletzungen)<br />

- Mutwillige Beschädigungen des <strong>Reifen</strong>s durch Dritte<br />

(Vandalismus)<br />

- Diebstahl<br />

Ersatzleistungen werden bei Beschädigung oder Verlust der<br />

<strong>Reifen</strong> als Folge der abgedeckten Gefahren erbracht. Unsere<br />

<strong>Reifen</strong>-Garantie gilt zusätzlich zu den üblichen Gewährleistungen<br />

der Hersteller.<br />

� Was ist ausgeschlossen?<br />

Ausgenommen sind Schäden, verursacht durch übliche Abnutzung,<br />

übermäßigen Verschleiß sowie Schäden die durch<br />

Vorsatz, fehlerhafte Fahrwerkseinstellungen, unsachgemäße<br />

Nutzung, falschen Luftdruck oder durch unsachgemäße Arbeiten<br />

Dritter verursacht wurden. Schäden an den Rädern oder<br />

am Kfz sind nicht versichert. Bei herstellerseitigen Mängeln tritt<br />

die Gewährleistung des Neureifen-Herstellers in Kraft.<br />

� Garantiedauer<br />

Die <strong>Reifen</strong>-Garantie beginnt mit dem Erwerb <strong>und</strong> der Montage<br />

des <strong>Reifen</strong>s. Es gilt das Datum des abgeschlossenen<br />

Kaufvertrages. Die Garantie endet nach Ablauf von 24 Monaten.<br />

Besuchen Sie uns auch im Internet:<br />

www.reifen-ehrhardt.de<br />

� Bin ich auch im Ausland versichert?<br />

Innerhalb Europas wird bei Eintritt einer versicherten Gefahr<br />

Ersatz gewährleistet. Ansprüche auf Schadensersatz oder<br />

Gutschrift können nur in einer der <strong>Ehrhardt</strong> <strong>Reifen</strong> + <strong>Autoservice</strong>-Filialen<br />

in Deutschland geltend gemacht werden.<br />

� Was wird mir ersetzt?<br />

Im Schadensfall erhält der Garantienehmer auf Basis der Restprofiltiefe<br />

(min. 4mm) eine Gutschrift laut u.g. Tabelle (gilt nur<br />

für den Kauf des Ersatz-<strong>Reifen</strong>s in <strong>Ehrhardt</strong> Filialen). Hierfür<br />

können Sie eine der nächstgelegenen <strong>Ehrhardt</strong>-Filialen aufsuchen.<br />

Schäden, die durch strafbare Handlungen (vorsätzliche<br />

Sachbeschädigung oder Diebstahl) entstanden sind, melden<br />

Sie bitte umgehend der zuständigen Polizeidienststelle. Lassen<br />

Sie sich dort eine Bescheinigung ausstellen <strong>und</strong> legen Sie<br />

uns diese vor. Der beschädigte <strong>Reifen</strong> muss uns, wenn keine<br />

besonderen Gründe (z.B. Diebstahl, Auslandsaufenthalt) vorliegen,<br />

vorgelegt werden. Im Diebstahlsfall wird der Selbstbehalt<br />

der PKW-Kaskoversicherung (max. € 150 pro <strong>Reifen</strong>satz )<br />

beim Kauf neuer <strong>Reifen</strong> gutgeschrieben.<br />

� Ersatzleistungen:<br />

Der ursprüngliche Kaufpreis des beschädigten <strong>Reifen</strong>s <strong>und</strong><br />

die Profiltiefe zum Schadenszeitpunkt sind die Gr<strong>und</strong>lage für<br />

die Errechnung des finanziellen Anspruchs. Im Schadensfall<br />

reduziert sich der Kaufpreis für den Ersatzreifen um den errechneten<br />

Anspruch. Voraussetzung für die Verrechnung ist<br />

der Kauf eines neuen <strong>Reifen</strong>s in einer <strong>Ehrhardt</strong> Filiale. Kosten<br />

für die Montage etc. sind nicht in der <strong>Reifen</strong>-Garantie<br />

enthalten. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.<br />

� Gutschriftstabelle in Relation zur Restprofiltiefe<br />

Der Zeitwert wird anhand der Restprofiltiefe ermittelt. Hieraus<br />

ergibt sich der Ersatzwert, der auf den Kauf eines Ersatzreifen<br />

bei <strong>Ehrhardt</strong> angerechnet wird.<br />

ab 8 mm 7-7,9 mm 6-6,9 mm 5-5,9 mm 4-4,9 mm*<br />

100% 80% 60% 40% 20%<br />

* ab einer Restprofiltiefe unter 4mm erfolgt kein Ausgleich.<br />

� Melden Sie den Schaden unverzüglich einer<br />

nächstgelegenen <strong>Ehrhardt</strong>-Filiale<br />

Schäden, die durch strafbare Handlungen (vorsätzliche<br />

Sachbeschädigung oder Diebstahl) entstanden sind, melden<br />

Sie bitte umgehend der zuständigen Polizeidienststelle.<br />

Lassen Sie sich dort eine Bescheinigung ausstellen,<br />

welche Sie uns anschließend vorlegen.<br />

� Bitte bringen Sie folgende Unterlagen mit:<br />

1. Kaufbeleg <strong>und</strong> den beschädigten <strong>Reifen</strong><br />

2. Bestätigung über die Erstattung der polizeilichen<br />

Anzeige bei Schäden durch strafbare Handlung<br />

� Versicherte Schäden:<br />

Bordsteinanprall Glasscherben-Einstiche<br />

Nagelloch-Verletzungen<br />

Vandalismus/Diebstahl

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