Bauen & Renovieren Bauschäden erkennen & vermeiden– und bares Geld sparenEine aktuelle Studie von Institut für Bauforschung e.V. (IFB) und Bauherren-Schutzbunde.V. (BSB) hat gezeigt, dass die Vermeidung oder frühzeitiges Erkennen von Baumängelnbeim Neubau eines Einfamilienhauses viel Geld und Ärger sparen können. Wir wollten vonProf. Dr.-Ing. Martin Pfeiffer, maßgeblich an der Studie beteiligt, mehr zum Thema wissen.Können mir als Bauherren Baumängelnicht egal sein, da Planerund beauftragtes Unternehmensie ja auf ihre Kosten beseitigenmüssen?Prof. Pfeiffer: Nicht oder zuspät erkannte Mängel sind füralle Beteiligten unerfreulich. Sieverzögern den Baufortschritt undführen oft zu Streitereien undSchäden. Besonders schlimm istes, wenn erst nach dem EinzugFolgeschäden auftreten - manchmalerst nach Jahren. Neben demÄrger mit neuen Baustellen zurSchadensbeseitigung drohen langwierigeAuseinandersetzungendarüber, wer für einen Schadenverantwortlich ist. Falls Planerund Bauausführende nicht mehrexistieren, haben Hausbesitzer aufjeden Fall das Nachsehen.Muss ich jetzt jeden Tag zurÜberwachung der Planung undAusführung selbst auf die Baustellekommen?Prof. Pfeiffer: Ein Laie hat meistnicht genügend Wissen und Erfahrung,um Mängel in Planung undBauausführung rechtzeitig festzustellen.Unsere Untersuchung hatgezeigt, dass planungs- und baubegleitendeQualitätskontrolle inqualifizierte Hände gehört. NebenSach- und Fachverstand brauchtein guter Berater Kommunikationsfähigkeitund Flexibilität. Ambesten sollte die Baubegleitungschon bei der Vorplanung beginnen,da vielen Mängeln bereitsPlanungsfehler zugrunde liegen.Des weiteren gehören dazu einekonsequente Mängelverfolgungund Dokumentation der Mängelbeseitigungsowie nach Bauabschlusseine Endbegehung mitAbnahmeprotokollen.Planer und Ausführende sehenBauherrenberater wahrscheinlichnur ungern in ihrem Projekt. Wiesind Ihre Erfahrungen?Prof. Pfeiffer: Sie dürften damitkeine Probleme haben. WennMängel frühzeitig erkannt undbehoben sind oder gar nicht erstauftreten, ist das auch für diePlaner und Bauausführenden ideal.Im Rahmen der Studie habenwir festgestellt, dass sich durchschnittlich11.000 bis 12.000Euro durch die Vermeidung vonBauschadenskosten einsparenlassen. Und für die müssten diebetroffenen Planer oder Unternehmenhaften.djd/ptDas können Häuslebauer von einem unabhängigen Bauherrenberater erwarten:• Kontrolle bei der Realisierung des Vorhabens auf Basis von Bauvertrag sowie Bau- und Leistungsbeschreibung.• Hilfe beim Durchsetzen von fachgerechter, mängelfreier Ausführung der Leistungen gemäß denallgemein anerkannten Regeln der Technik.• Hilfe beim Überprüfen des Bautenstandes.• Frühzeitiges Erkennen von Mängeln und Minimieren von Bauschäden.• Kontrolle der Einhaltung der Bauzeit.• Minderung der finanziellen Risiken für den Bauherrn.• Interessenausgleich zwischen allen am Bau Beteiligten.• Fachtechnische Hilfe bei eventuellen Rechtsstreitigkeiten.Fotos: djd/Bauherren-Schutzbund e.V. (1)
VPB warnt vor Billiganbietern: Pfusch am Bau ist programmiert!Die Schäden sind absehbar, derPfusch am Bau ist programmiert!Der Verband Privater Bauherren(VPB) beobachtet seit Monateneinen verheerenden Trend imBaugewerbe: Immer mehr Bauträgerarbeiten mit unqualifiziertenSubunternehmern. Um die Kostenzu drücken, suchen sie die billigsteFirma aus, egal, ob deren Mitarbeiterüberhaupt qualifiziert sind.Damit, so befürchtet der Verbraucherschutzverbandnachersten Erfahrungen, wird sich dieQualität im Einfamilienhausbauweiter drastisch verschlechtern.Das Problem, so der VPB, sind dievielen Ich-AGs und Billigfirmen.Sie bieten ihre Dienste weit unterden üblichen Preisen an, leistenaber nach ersten Beobachtungenauch nur minderwertige Arbeit.Was kann der Bauherr tun, umsich vor Pfusch und Billiganbieternals Subunternehmer zuschützen? Welche Handhabe hater gegenüber dem Bauträger, derihm das Haus schlüsselfertig, zumFestpreis und mängelfrei erstellensoll? Der VPB rät vor allem zur vorzeitigenPrüfung aller Bauverträge:Wer sich seinen Haustraum vomBauträger und Schlüsselfertiganbietererfüllen lassen möchte, dersollte seinen Vertrag unbedingtbereits vor der Unterzeichnungvon einem unabhängigen Bausachverständigenprüfen lassen.Der Fachmann schaut aufs Kleingedruckteund auf das, was imVertragswerk alles fehlt oderirreführend beschrieben ist. Seinbesonderes Augenmerk gilt dabeiauch der Qualität der Subunternehmer.Firmen, die Rohbauarbeitenanbieten und ausführen,müssen nach wie vor in derHandwerksrolle eingetragen sein,Bauherren bekommen ein Jahr Gewährleistung geschenkt!21erinnern die Verbraucherschützer.Die jüngsten Lockerungen des Gesetzgebersstellen zwar manchesAusbaugewerbe von dieser Pflichtfrei, aber Maurer, Stahlbetonbauerund Zimmerleute müssen nachwie vor besondere Qualifikationennachweisen. Bauherren dürfen dakeine Abstriche dulden, warnt derVPB, sonst sind teure Schäden,erhebliche Nachbesserungen undlangwierige gerichtliche Auseinandersetzungenunausweichlich. Vonder mangelnden Standsicherheiteines minderwertig ausgeführtenHauses ganz zu schweigen.VPBPrivate Bauherren, die in einembestimmten Zeitraum einen Bauvertragnach VOB/B abgeschlossenhaben, können sich freuen:Ihre Gewährleistung verlängertsich automatisch um ein ganzesJahr. Darauf weist der VerbandPrivater Bauherren (VPB) hin.Ermöglicht wird dieses großzügigeGeschenk durch ein Urteildes Bundesgerichtshofes (VII ZR55/07 vom 24. Juli 2008) und dasseit Anfang 2009 geltende Forderungssicherungsgesetz(FoSiG).Danach unterliegt die Vergabe-und Vertragsordnung fürBauleistungen Teil B (VOB/B)auch dann der gesetzlichenKlauselkontrolle, wenn sie ohnejede Veränderung gegenübereinem privaten Bauherren vomUnternehmer zugrunde gelegtwurde. Eine Gewährleistungsfristvon vier Jahren nach VOB/B istdamit unwirksam, es gilt diefünfjährige Frist des BürgerlichenGesetzbuches (BGB).„Dieses veritable Geschenksollten Bauherren und Besitzerneuerer Häuser unbedingtnutzen“, rät Thomas Penningh,Vorsitzender des Verbands PrivaterBauherren (VPB). „Vor allemBauherren, die bereits einenMangel entdeckt haben, dender Bauunternehmer aber mitHinweis auf die abgelaufene Gewährleistungsfristnicht behobenhat, bekommen unter Umständenjetzt noch einmal die Chanceauf Mängelbeseitigung.“ Für siealle gilt: Verjährungsfristen nocheinmal genau prüfen und gegebenenfallserneut Nachbesserungfordern.Grundsätzlich sollte niemandlange zögern, wenn er währendder Gewährleistungsfrist einenMangel entdeckt. „Dann heißtes schnell handeln“, rät VerbraucherschützerPenningh auslangjähriger Erfahrung, „denn jemehr Zeit vergeht, umso größerist die Gefahr, dass die Baufirmagar nicht mehr existiert.“„Aber Vorsicht“, warnt ArchitektPenningh Voreilige: „Mängelbeseitigen muss immer nur derUnternehmer, der sie auch verursachthat.“ Beauftragt einBauherr die falsche Firma mitder Reparatur, so kann diese ihmihre Arbeit in Rechnung stellenbeziehungsweise Schadensersatzfordern, wenn sie umsonst auf dieBaustelle gerufen wurde. Deshalbist wichtig, vorher genau zu klä-ren, welche Firma für welchesGewerk verantwortlich zeichnet.Wer seine Rechte wahren möchte,der sollte in jedem Fall vorAblauf der Gewährleistungsfristeine Schlussbegehung mit demSachverständigen machen. „Sowerden Mängel und Schädenrechtzeitig entdeckt und könnennoch im Rahmen der Garantiebehoben werden.“VPBMehr Infos gibt es beim VerbandPrivater Bauherren e.V., Bundesbüro,Chausseestraße 8, 10115Berlin, Telefon 030-2789010,Internet www.vpb.de.