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Mit Windkraft in die Zukunft ! Öffentliche ... - Rhein-Erft-Kreis

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KfW-Erneuerbare Energien – Standard (270)<br />

Wer?<br />

Wofür?<br />

Wie viel?<br />

In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen<br />

Wirtschaft, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen<br />

oder karitative Organisationen beteiligt s<strong>in</strong>d, freiberuflich<br />

Tätige, natürliche Personen, geme<strong>in</strong>nützige Antragsteller<br />

(bei Strome<strong>in</strong>speisung) und Landwirte<br />

Errichtung, Erweiterung und Erwerb von <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen,<br />

<strong>die</strong> <strong>die</strong> Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung<br />

des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich<br />

erfüllen.<br />

- bis zu 100 % der förderfähigen Netto<strong>in</strong>vestitionskosten<br />

(ohne MwSt.)<br />

- max. 25 Mio. € pro Vorhaben<br />

Bereich Existenzgründungen/<br />

Förderkredite<br />

22.06.2012<br />

Seite 8

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