Mit Windkraft in die Zukunft ! Öffentliche ... - Rhein-Erft-Kreis
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KfW-Erneuerbare Energien – Standard (270)<br />
Wer?<br />
Wofür?<br />
Wie viel?<br />
In- und ausländische Unternehmen der gewerblichen<br />
Wirtschaft, Unternehmen, an denen Kommunen, Kirchen<br />
oder karitative Organisationen beteiligt s<strong>in</strong>d, freiberuflich<br />
Tätige, natürliche Personen, geme<strong>in</strong>nützige Antragsteller<br />
(bei Strome<strong>in</strong>speisung) und Landwirte<br />
Errichtung, Erweiterung und Erwerb von <strong>W<strong>in</strong>dkraft</strong>anlagen,<br />
<strong>die</strong> <strong>die</strong> Anforderungen des Gesetzes zur Neuregelung<br />
des Rechts Erneuerbarer Energien im Strombereich<br />
erfüllen.<br />
- bis zu 100 % der förderfähigen Netto<strong>in</strong>vestitionskosten<br />
(ohne MwSt.)<br />
- max. 25 Mio. € pro Vorhaben<br />
Bereich Existenzgründungen/<br />
Förderkredite<br />
22.06.2012<br />
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