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Neue Fahrgastrechte Was ist neu? - SaisonCheck

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<strong>Neue</strong> <strong>Fahrgastrechte</strong>Die <strong>Fahrgastrechte</strong>- EU-Verordnung ersetzt das bisherige PassagierrechtsverfahrenDie EU regelt die <strong>Fahrgastrechte</strong> per Verordnung zum 03.12.2009 <strong>neu</strong> und ersetzt dadurchdas bisherige Passagierrechtsverfahren. Mit dieser Verordnung gelten EU-weit einheitlicheRegelungen bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen. Die Einführung in Deutschland wirdüber ein nationales <strong>Fahrgastrechte</strong>gesetz für den Eisenbahnverkehr vorgezogen und bereitsam 29.07.2009 umgesetzt. Als Eisenbahnverkehr sind alle Züge vom Nahverkehrszug biszum ICE zu verstehen, unabhängig davon, von welchem Eisenbahnunternehmen siebetrieben werden. U-Bahnen, Straßenbahnen oder Busse fallen nicht hierunter.Das <strong>neu</strong>e <strong>Fahrgastrechte</strong>gesetz räumt den Kunden weitergehende Ansprüche gegenüberden bisherigen Regelungen ein. So gilt künftig eine Reisekettenhaftung für alle Züge derEisenbahnunternehmen, die gemäß der Fahrkarte des Kunden genutzt wurden.Rechte des ReisendenBei einer zu erwartenden Verspätung von mehr als 60 Minuten am Zielort, kann derReisende wählen zwischen:• Rücktritt und Erstattung des vollen Fahrpreises• Verspätungsentschädigung• Erstattung erforderlicher Kosten für die Nutzung eines alternativen Zuges• Fortsetzung der Fahrt mit geänderter Streckenführung• Wechsel der Produktklasse• Nutzung eines anderen Verkehrsmittels oder Übernachtung<strong>Was</strong> <strong>ist</strong> <strong>neu</strong>?Betrachtung der gesamten ReiseketteDie Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) haften bundesweitfür die gesamte Reisekette vom Abgangsbahnhof bis zumBestimmungsbahnhof (sofern die Reisekette auf einer Fahrkarteabgebildet wird) im Bereich aller Produktklassen.Staffelung der Entschädigungshöhe in 2 Stufen (25%, 50%)• Ab 60 Minuten Verspätung gibt es 25 % Entschädigung auf relationsbezogeneFahrkarten (z.B. Dauer-Spezial, Expi&Friend etc.), ab 120 Minuten Verspätung 50%.• Die Erstattung des ICE Sprinteraufpreises ab 30 Minuten Verspätung bleibtunverändert.Kunde erhält das Recht zwischen Gutschein und Auszahlung des Betrages zu wählen• Ausstellung eines Gutscheins durch DB Agentur oder Reisezentrum• Zusendung eines Gutscheins durch das Servicecenter <strong>Fahrgastrechte</strong>• Auszahlung des Entschädigungsbetrages durch DB Agentur oder Reisezentrum• Eine Entschädigung erfolgt ab einem Mindestentschädigungswert von 4,-EUR


Alphanumerischer Gutscheincode wird in Datenbank gespeichert• Jeder Gutschein wird bei Erstellung systemtechnisch in einer Datenbank mit einersiebenstelligen alphanumerischen Gutscheinnummer reg<strong>ist</strong>riert (z.B. CAPN8YB). BeiAnrechnung des Gutscheins beim Fahrkartenkauf kann überprüft werden, ob derGutschein evtl. bereits eingelöst wurde.• Einlösung der Gutscheine am Automat und im Internet aufgrund desalphanumerischen Gutscheincodes möglich.Wechsel der Produktklasse möglich• Bei einer zu erwartenden Verspätung von 20 Minuten am Zielbahnhof (maßgebend<strong>ist</strong> der Zielbahnhof laut Fahrkarte) können Reisende im Nahverkehr, mit geänderterStreckenführung und/oder Produktklasse bei nächster Gelegenheit oder zu einemspäteren Zeitpunkt innerhalb der Geltungsdauer der Fahrkarte, ihre Reise fortsetzen.• Bei Weiterreise in einer höheren Produktklasse muss zunächst der Fahrpreis für denProduktübergang gezahlt werden, wenn der Reisende im Besitz einer Fahrkarte derProduktklasse C <strong>ist</strong>. Im Anschluss kann der Kunde die Kosten geltend machen. Dazusendet der Kunde seine Originalfahrkarte und den Produktübergang an dasServicecenter <strong>Fahrgastrechte</strong>.• Von dieser Regelung ausgenommen sind erheblich ermäßigte Fahrkarten. Darunterfallen insbesondere die Ländertickets und das Schönes-Wochenende-Ticket.<strong>Neue</strong>s Servicecenter <strong>Fahrgastrechte</strong> wird eingerichtetDie teilnehmenden Eisenbahnunternehmen haben dasServicecenter <strong>Fahrgastrechte</strong> mit der Bearbeitung derVerspätungsfälle ihrer Reisenden beauftragt.• Abwicklung aller Fälle, in denen der Kunde dieOriginalfahrkarte nicht abgeben möchte• Zentrale Abwicklung für <strong>Fahrgastrechte</strong> bei Streckenzeitkarten,SWT/Ländertickets, Mobility BahnCard 100,Autozug• Abwicklung der Fälle, in denen das <strong>Fahrgastrechte</strong>-Formular keine Bestätigung derVerspätung vom Zugbegleitpersonal oder DB Service Point enthält• Erstattung von Produktübergängen bei Klassenwechsel von Produktklasse C aufhöhere Produktklasse• Bearbeitung der Aufwände, die durch die Nutzung von anderen Verkehrsmitteln (z.B.Taxi) oder Hotelübernachtungen entstanden sindDB-Agenturen und Reisezentren können die Verspätungsfälle ihrer Reisenden bearbeiten,wenn das vom Reisenden vorgelegte <strong>Fahrgastrechte</strong>-Formular eine Bestätigung derVerspätung enthält und die Originalfahrkarte abgegeben wird.Weitere Informationen können Sie dem RailGuide entnehmen:Hier geht’s zum RailGuidedann im „Inhaltsverzeichnis“ > „Verkauf Teil 2“ > „<strong>Fahrgastrechte</strong>“Allgemeine InformationenVerkaufshilfen, Schulungs- und Produktkundeangebote, sowie das Expedientenangebot„Expi&Friend“ finden Sie aufwww.db-agenturservice.deBenutzer: agenturservicePasswort: vertrieb$partner9NEU: Ab 01.08. finden Sie dort auch das Angebot „Expi&Friend Single“.Viel Erfolg!Fotos: DB AG

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