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Pflege- und Betreuungsvertrag Gerontopsychiatrische ... - AurA eV

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6) <strong>Pflege</strong>stufenwechsel<br />

Bei einem Wechsel in der Pflegstufe infolge eines verbesserten oder<br />

verschlechterten <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong>/oder Ges<strong>und</strong>heitszustandes gilt der entsprechend<br />

ermäßigte oder erhöhte Entgeltsatz. Die Höhe des neuen Entgeltes wird<br />

schriftlich mitgeteilt.<br />

8) Abrechnung mit der <strong>Pflege</strong>kasse<br />

Die allgemeinen <strong>Pflege</strong>leistungen bis zur jeweiligen Höchstgrenze werden<br />

unmittelbar mit der <strong>Pflege</strong>kasse des Gastes abgerechnet. Etwaige Kosten die<br />

nicht von der <strong>Pflege</strong>kasse übernommen werden, werden dem Gast gesondert in<br />

Rechnung gestellt.<br />

9) Rechnungsstellung<br />

Die Einrichtung erstellt jeweils nach Ablauf eines Monats eine Rechnung, aus<br />

der für den abgelaufenen Zeitraum erbrachte Leistungen nach Art <strong>und</strong> Umfang<br />

zu entnehmen sind.<br />

§ 9 Entgeltanpassung<br />

1) Entgeltanpassung<br />

Erhöhungen der Entgelte für die <strong>Pflege</strong>leistungen, Leistungen für Unterkunft<br />

<strong>und</strong> Verpflegung sowie für Investitionskosten erfolgen nach § 7 des<br />

Heimgesetzes.<br />

§ 10 Abwesenheit des Tagespflegegastes<br />

1) Abwesenheit<br />

Bei Abwesenheit des Gastes wird der <strong>Pflege</strong>satz, das Entgelt für Unterkunft <strong>und</strong><br />

Verpflegung <strong>und</strong> die Investitionskosten bis zu drei Tagen im Kalendermonat<br />

berechnet. Das Entgelt für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung ist für diesen Zeitraum<br />

um 50% zu kürzen. Dies gilt nicht, soweit der teilstationäre Platz anderweitig<br />

belegt wird.<br />

§ 11 Kündigung<br />

1) Kündigungsfristen<br />

Der Gast/Vertreter/Bevollmächtigter kann den Vertrag spätestens am<br />

3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich<br />

kündigen. Aus wichtigem Gr<strong>und</strong> kann der Gast/Vertreter/Bevollmächtigter ohne<br />

Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertrages<br />

bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Die Kündigung muss<br />

dann unter Angabe von Gründen schriftlich erfolgen.<br />

2) Kündigung durch die Einrichtung<br />

Die Einrichtung kann den <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong> nur aus wichtigen<br />

Gründen kündigen. Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> liegt insbesondre vor, wenn:<br />

1. der Betrieb der Einrichtung eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in<br />

seiner Art verändert wird <strong>und</strong> die Fortsetzung des <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Betreuungsvertrag</strong>es für den Träger eine Härte bedeuten würde,<br />

2. der Ges<strong>und</strong>heitszustand des Gastes sich so verändert hat, dass eine<br />

fachlich angemessene <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> Betreuung in der Einrichtung nicht<br />

möglich <strong>und</strong> der Einrichtung de Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar

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