Pflege- und Betreuungsvertrag Gerontopsychiatrische ... - AurA eV
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6) <strong>Pflege</strong>stufenwechsel<br />
Bei einem Wechsel in der Pflegstufe infolge eines verbesserten oder<br />
verschlechterten <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong>/oder Ges<strong>und</strong>heitszustandes gilt der entsprechend<br />
ermäßigte oder erhöhte Entgeltsatz. Die Höhe des neuen Entgeltes wird<br />
schriftlich mitgeteilt.<br />
8) Abrechnung mit der <strong>Pflege</strong>kasse<br />
Die allgemeinen <strong>Pflege</strong>leistungen bis zur jeweiligen Höchstgrenze werden<br />
unmittelbar mit der <strong>Pflege</strong>kasse des Gastes abgerechnet. Etwaige Kosten die<br />
nicht von der <strong>Pflege</strong>kasse übernommen werden, werden dem Gast gesondert in<br />
Rechnung gestellt.<br />
9) Rechnungsstellung<br />
Die Einrichtung erstellt jeweils nach Ablauf eines Monats eine Rechnung, aus<br />
der für den abgelaufenen Zeitraum erbrachte Leistungen nach Art <strong>und</strong> Umfang<br />
zu entnehmen sind.<br />
§ 9 Entgeltanpassung<br />
1) Entgeltanpassung<br />
Erhöhungen der Entgelte für die <strong>Pflege</strong>leistungen, Leistungen für Unterkunft<br />
<strong>und</strong> Verpflegung sowie für Investitionskosten erfolgen nach § 7 des<br />
Heimgesetzes.<br />
§ 10 Abwesenheit des Tagespflegegastes<br />
1) Abwesenheit<br />
Bei Abwesenheit des Gastes wird der <strong>Pflege</strong>satz, das Entgelt für Unterkunft <strong>und</strong><br />
Verpflegung <strong>und</strong> die Investitionskosten bis zu drei Tagen im Kalendermonat<br />
berechnet. Das Entgelt für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung ist für diesen Zeitraum<br />
um 50% zu kürzen. Dies gilt nicht, soweit der teilstationäre Platz anderweitig<br />
belegt wird.<br />
§ 11 Kündigung<br />
1) Kündigungsfristen<br />
Der Gast/Vertreter/Bevollmächtigter kann den Vertrag spätestens am<br />
3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich<br />
kündigen. Aus wichtigem Gr<strong>und</strong> kann der Gast/Vertreter/Bevollmächtigter ohne<br />
Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertrages<br />
bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Die Kündigung muss<br />
dann unter Angabe von Gründen schriftlich erfolgen.<br />
2) Kündigung durch die Einrichtung<br />
Die Einrichtung kann den <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong> nur aus wichtigen<br />
Gründen kündigen. Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> liegt insbesondre vor, wenn:<br />
1. der Betrieb der Einrichtung eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in<br />
seiner Art verändert wird <strong>und</strong> die Fortsetzung des <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Betreuungsvertrag</strong>es für den Träger eine Härte bedeuten würde,<br />
2. der Ges<strong>und</strong>heitszustand des Gastes sich so verändert hat, dass eine<br />
fachlich angemessene <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> Betreuung in der Einrichtung nicht<br />
möglich <strong>und</strong> der Einrichtung de Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar