Pflege- und Betreuungsvertrag Gerontopsychiatrische ... - AurA eV
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zwischen<br />
vertreten durch<br />
<strong>und</strong><br />
<strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />
<strong>Gerontopsychiatrische</strong> Tagespflege<br />
<strong>AurA</strong> gGmbH<br />
Tagespflege im Park<br />
Cappeler Str. 72<br />
35039 Marburg<br />
Geschäftsleitung<br />
nachstehend Einrichtung genannt<br />
nachstehend Gast genannt
wird ein <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong> mit folgendem Inhalt geschlossen:<br />
§ 1: Vertragsdauer<br />
§ 2: Ausstattung der Einrichtung/Unterkunft<br />
§ 3: Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong>/Behandlungspflege<br />
§ 4: Hilfsmittel <strong>und</strong> therapeutische Leistungen<br />
§ 5: Leistungen der Küche/Verpflegung<br />
§ 6: Sonstige Leistungen<br />
§ 7: Anwesenheit<br />
§ 8: Leistungsentgelte<br />
§ 9: Entgeltanpassung<br />
§ 10: Abwesenheit des Tagespflegegastes<br />
§ 11: Kündigung<br />
§ 12: Beschwerderecht<br />
§ 13: Datenschutz/Schweigepflicht<br />
§ 14: Schlussbestimmungen<br />
§ 1 Vertragsdauer<br />
1) Vertragsdauer<br />
Der Vertrag wird mit Wirkung zum auf unbestimmte Dauer<br />
geschlossen.<br />
§ 2 Ausstattung der Einrichtung/Unterkunft<br />
1) Gemeinschaftsräume<br />
Die Einrichtung bietet dem Gast Räume zur Begegnung <strong>und</strong> zur Teilnahme an<br />
gemeinschaftlichen Ereignissen. Es werden folgende Räumlichkeiten zur<br />
Verfügung gestellt:<br />
Küche <strong>und</strong> Teeküche<br />
Essensraum<br />
Aufenthaltsraum/Ruheraum (teilbar)<br />
Behandlungsraum<br />
<strong>Pflege</strong>bad mit <strong>Pflege</strong>badewanne<br />
Gymnastikraum<br />
Abschließbare Garderobe<br />
Tisch<br />
1 Sessel<br />
behindertengerechtes WC<br />
je 1 Damen- <strong>und</strong> Herren-WC<br />
öffentliches Telefon<br />
§ 3 Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong><br />
1) Ziel der <strong>Pflege</strong><br />
Die Leistungen der <strong>Pflege</strong> werden entsprechend dem allgemein anerkannten<br />
Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse erbracht. Ziel ist es, dem<br />
Gast Hilfe zur Erhaltung <strong>und</strong> Erlangung höchstmöglicher Selbstbestimmung <strong>und</strong><br />
Unabhängigkeit zu geben <strong>und</strong> dabei seine persönlichen Bedürfnisse <strong>und</strong><br />
Gewohnheiten zu respektieren.
2) Gr<strong>und</strong>pflege<br />
Zu den Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong> gehören:<br />
O Hilfe bei der Körperpflege<br />
O Hilfe bei der Ernährung<br />
O Hilfe bei der Mobilität<br />
O Soziale Betreuung<br />
Dem Gast werden die im Einzelfall erforderlichen pflegerischen Hilfen zur<br />
Unterstützung, zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im<br />
Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem<br />
Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen geleistet.<br />
Die Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong> richten sich nach dem individuellen<br />
Bedarf des Gastes.<br />
3) Behandlungspflege<br />
Die im Rahmen des SGB XI zu erbringenden Leistungen der medizinischen<br />
Behandlungspflege werden von der Einrichtung erbracht, soweit sie nicht vom<br />
behandelnden Arzt oder einem ambulanten Dienst erbracht werden. Die<br />
Behandlungspflege bedarf gr<strong>und</strong>sätzlich einer Verordnung durch den<br />
zuständigen Haus- oder Facharzt.<br />
4) Soziale Betreuung<br />
Leistungen der sozialen Betreuung dienen der Orientierung, der Gestaltung des<br />
persönlichen Alltags, der Bewältigung von Lebenskrisen <strong>und</strong> der Unterstützung<br />
bei persönlichen Angelegenheiten.<br />
5) <strong>Pflege</strong>stufen<br />
Für die Inanspruchnahme der Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung ist die<br />
Eingruppierung in eine der <strong>Pflege</strong>stufen durch die <strong>Pflege</strong>kasse notwendig.<br />
6) <strong>Pflege</strong>stufe „0“<br />
Für diejenigen Gäste, die im Sinne des SGB XI geringfügig pflegebedürftig sind,<br />
werden die Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong> nach Art, Inhalt <strong>und</strong> Umfang<br />
vereinbart. Kommt es zwischen Einrichtung <strong>und</strong> Gast wegen der notwenigen<br />
<strong>Pflege</strong>leistungen zu einem Konflikt, ist ein Gutachten einzuholen. Die Kosten<br />
dafür tragen Einrichtung <strong>und</strong> Gast je zur Hälfte.<br />
7) Privatzahler<br />
Für diejenigen Gäste, die keine Leistungen durch die <strong>Pflege</strong>kasse erhalten,<br />
werden die Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong> nach Art, Inhalt <strong>und</strong> Umfang<br />
vereinbart. Kommt es zwischen Einrichtung <strong>und</strong> Gast wegen der notwenigen<br />
<strong>Pflege</strong>leistungen zu einem Konflikt, ist ein Gutachten einzuholen. Die Kosten<br />
dafür trägt der jeweils Unterliegende.<br />
8) <strong>Pflege</strong>planung<br />
Die <strong>Pflege</strong>planung wird von der Einrichtung durchgeführt<br />
9) Dokumentation<br />
Die <strong>Pflege</strong>planung <strong>und</strong> die <strong>Pflege</strong>leistungen werden dokumentiert. Die<br />
<strong>Pflege</strong>dokumentation kann vom Gast oder von einer von ihm benannten Person<br />
eingesehen werden.
10) Antrag bei der <strong>Pflege</strong>kasse<br />
Der Gast verpflichtet sich, bei Veränderung seines Hilfe- oder <strong>Pflege</strong>bedarfes<br />
einen Antrag auf Neueingruppierung bei seiner <strong>Pflege</strong>kasse zu stellen.<br />
11) Medikamentenversorgung<br />
Die Versorgung der Patienten mit den notwendigen Medikamenten erfolgt durch<br />
öffentliche Apotheken nach der Wahl des Gastes.<br />
12) Unterlagen<br />
Der Tagespflegegast/Angehörige verpflichtet sich, eine ärztliche Verordnung<br />
der Medikamente <strong>und</strong> die Originalverpackungen der Medikamente bei<br />
Aufnahme vorzulegen. Veränderungen der Medikamenteneinnahmen auf<br />
ärztliche Verordnung hin sind der Leitung unverzüglich mitzuteilen.<br />
Der Tagespflegegast/Angehörige verpflichtet sich einen Einnahmeplan der<br />
Medikamente von dem behandelnden Arzt gegenzeichnen zu lassen.<br />
§ 4 Hilfsmittel <strong>und</strong> therapeutische Leistungen<br />
1) <strong>Pflege</strong>hilfsmittel<br />
Die Einrichtung stellt dem Gast die erforderlichen <strong>Pflege</strong>hilfsmittel i.S.d. § 40<br />
SGB XI zur Verfügung.<br />
2) Rehabilitation in der Einrichtung<br />
Zur Vermeidung <strong>und</strong> zur Minderung der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit kommen auch für<br />
Tagespflegegäste Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation in Betracht.<br />
Hierzu gehören z.B. Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie <strong>und</strong><br />
Logopädie.<br />
Die Einrichtung wird bei der <strong>Pflege</strong>planung in Zusammenarbeit mit dem<br />
behandelnden Arzt <strong>und</strong> dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung auf<br />
Möglichkeiten der Rehabilitation achten <strong>und</strong> zur Sicherung des<br />
Rehabilitationserfolges mit dem behandelnden Arzt <strong>und</strong> Therapeuten<br />
zusammen arbeiten.<br />
3) Therapie<br />
Therapeutische Leistungen, z.B. der Physiotherapie <strong>und</strong> Ergotherapie, sind<br />
nicht Bestandteil dieses Vertrages. Sie werden von der Einrichtung nach den<br />
Wünschen des Gastes vermittelt <strong>und</strong> können in der Tagespflege durchgeführt<br />
werden.<br />
§ 5 Leistungen der Küche/Verpflegung<br />
1) Die Mahlzeiten werden aufgr<strong>und</strong> ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse<br />
unter Berücksichtigung der Wünsche <strong>und</strong> Bedürfnisse der Tagespflegegäste<br />
zubereitet. Bei Behinderung <strong>und</strong> Krankheit wird auf die besonderen Bedürfnisse<br />
der Tagespflegegäste Rücksicht genommen <strong>und</strong> ihren Fähigkeiten <strong>und</strong><br />
Gewohnheiten Rechnung getragen.
2) Verpflegung<br />
Die Einrichtung bietet dem Gast folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten an:<br />
O Frühstück<br />
O Mittagessen<br />
O Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs (Tee, Wasser,<br />
Säfte <strong>und</strong> Kaffee)<br />
O Nachmittagskaffee<br />
3) Besondere Leistungen<br />
Bei ärztlich begründetem Bedarf werden Schonkost <strong>und</strong> Diäten (z.B.<br />
Diabetesdiät) ohne Aufpreis angeboten. Individuelle Speisen-, Getränke- <strong>und</strong><br />
Diätwünsche werden als Zusatzleistung gegen Entgelt angeboten.<br />
§ 6 Sonstige Leistungen<br />
1) Religionsausübung<br />
Die Einrichtung bietet den Tagespflegegästen, soweit möglich, an katholischen<br />
<strong>und</strong> evangelischen Gottesdiensten (z.B. Eucharistie, Gebete, Andacht)<br />
teilzunehmen. Die freie Ausübung der Religion des persönlichen Glaubens ist<br />
selbstverständlich möglich.<br />
2) Beratung<br />
Zu den Leistungen der Einrichtung gehört die Beratung von Tagespflegegästen<br />
<strong>und</strong> deren Angehörigen, insbesondere in Fragen der Leistungserbringung <strong>und</strong><br />
Kostenabrechnung.<br />
3) Kultur in der Einrichtung<br />
Die Einrichtung bietet regelmäßig Gruppenangebote im Hause an. Die<br />
Tagespflegegäste werden an der Programmgestaltung beteiligt. Für die<br />
Gruppenangebote wird gr<strong>und</strong>sätzlich kein gesondertes Entgelt erhoben. Das<br />
Programm wird regelmäßig in der Einrichtung veröffentlicht. Zusätzliche,<br />
besondere kostenintensive, Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht<br />
werden. Die Entgelte werden bei der Ausschreibung der Veranstaltung bekannt<br />
gegeben.<br />
4) Öffnungszeiten<br />
Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag täglich in der Zeit von 7:45 Uhr bis<br />
16:00 Uhr geöffnet. Zusätzlich ist die Einrichtung in der Regel jeden zweiten<br />
Samstag geöffnet.<br />
5) Hol- <strong>und</strong> Bringdienst<br />
Die An- <strong>und</strong> Abfahrt zu der Einrichtung bzw. nach Hause werden durch die<br />
Einrichtung oder die Angehörigen organisiert. Bei Übernahme der An- <strong>und</strong><br />
Abfahrt durch die Angehörigen wird der Tagespflegesatz um 7,67 € gekürzt.<br />
6) Eingangsassessment<br />
Eine Diagnosestellung kann nur von Arzt, bzw. vom Facharzt gestellt werden.<br />
<strong>AurA</strong> verwendet zwei Instrumente zur Einschätzung der Befindlichkeit des<br />
Gastes zu den Bereichen: Gedächtnis <strong>und</strong> Orientierung.
- Der Mini-Mental Status nach Folstein (MMST)<br />
- Die Cohen-Mansfield Skala (CMAI)<br />
Beide Instrumente werden im Beratungs- <strong>und</strong> Aufnahmeprozess durchgeführt, um<br />
den geeigneten Aufenthaltsbereich in der Tagespflege „ Haus im Park“ einschätzen<br />
zu können.<br />
7) Öffentliches Telefon<br />
Die Einrichtung stellt den Gästen ein öffentliches Telefon zur Verfügung, das<br />
von den Gästen genutzt werden kann. Die Gebühren zur Nutzung des Telefon<br />
werden pro angefangene Minute in Höhe von 0,10 € berechnet. Bei Anruf von<br />
Sonderrufnummern wird der tatsächliche Betrag in Rechnung gestellt.<br />
8) Sonstige Leistungen<br />
Auf Wunsch des Gastes vermittelt die Einrichtung Fußpflege oder<br />
Friseurtermine. Die Kosten für diese Leistungen sind von dem Gast zu tragen.<br />
Sind die Leistungen nicht in der Einrichtung zu erbringen, so sind die<br />
Beförderungskosten zusätzlich zu entrichten.<br />
§ 7 Anwesenheit<br />
Der Besuch der Tagespflege wird für folgende Wochentage vereinbart.<br />
Montag<br />
Dienstag<br />
Mittwoch<br />
Donnerstag<br />
Freitag<br />
Samstag<br />
Sonntag
§ 8 Leistungsentgelte<br />
1) Die Entgelte für die Leistungen richten sich gr<strong>und</strong>sätzlich nach den<br />
Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung <strong>und</strong> den öffentlichen<br />
Leistungsträgern (<strong>Pflege</strong>kassen, Sozialhilfeträger) nach den einschlägigen<br />
Vorschriften des SGB XI <strong>und</strong> des SGB XII vereinbart sind. Die Entgelte für die<br />
Leistungen sind für alle Tagespflegegäste nach einheitlichen Gr<strong>und</strong>sätzen zu<br />
bemessen.<br />
2) <strong>Pflege</strong>satzvereinbarung<br />
Der Gast bzw. ein von ihm Bevollmächtigter hat das Recht, die<br />
<strong>Pflege</strong>satzvereinbarungen in der jeweils gültigen Fassung beim<br />
Einrichtungsträger einzusehen.<br />
3) Entgelte<br />
Das Entgelt beträgt im Rahmen dieses Vertrages täglich:<br />
Auswahl: s<br />
Position Einzelkosten<br />
<strong>Pflege</strong>kassenanteil<br />
<strong>Pflege</strong>bedingte Aufwendungen PS 0 37,49 €<br />
<strong>Pflege</strong>bedingte Aufwendungen PS 1 max. 384,00 € 41,65 €<br />
<strong>Pflege</strong>bedingte Aufwendungen PS 2 max. 921,00 € 45,83 €<br />
<strong>Pflege</strong>bedingte Aufwendungen PS 3 max. 1432,00 € 49,99 €<br />
<strong>Pflege</strong>kassenanteil Gesamt<br />
Eigenanteil<br />
Unterkunft + Verpflegung 15,81 €<br />
Investitionskosten 7,81 €<br />
zzgl. Differenz <strong>Pflege</strong>kassenanteil<br />
Erstattung Fahrtkosten -7,67 €<br />
Eigenanteil Gesamt<br />
Gesamtkosten<br />
Anwesenheitstage<br />
Gesamtkosten<br />
Die Entgelte sind auf das Konto Nr. 55794, BLZ 533 500 00 bei der Sparkasse<br />
Marburg - Biedenkopf innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu<br />
zahlen.<br />
Der jeweilige Betrag kann auf Wunsch über Lastschriftverfahren von der<br />
Einrichtung eingezogen werden.<br />
Die Entgelte für Zusatzleistungen sind darin nicht enthalten.<br />
4) Was hat der Gast zu zahlen?<br />
Der Gast trägt die Kosten für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung, die Kosten für die<br />
nicht geförderten Investitionskosten, die Kosten für Zusatzleistungen sowie die<br />
Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, soweit die <strong>Pflege</strong>kasse für sie<br />
nicht in voller Höhe aufkommt.<br />
5) Sozialhilfe<br />
Auf Wunsch des Tagespflegegastes sind die Mitarbeiter bei Antragstellung<br />
behilflich.
6) <strong>Pflege</strong>stufenwechsel<br />
Bei einem Wechsel in der Pflegstufe infolge eines verbesserten oder<br />
verschlechterten <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong>/oder Ges<strong>und</strong>heitszustandes gilt der entsprechend<br />
ermäßigte oder erhöhte Entgeltsatz. Die Höhe des neuen Entgeltes wird<br />
schriftlich mitgeteilt.<br />
8) Abrechnung mit der <strong>Pflege</strong>kasse<br />
Die allgemeinen <strong>Pflege</strong>leistungen bis zur jeweiligen Höchstgrenze werden<br />
unmittelbar mit der <strong>Pflege</strong>kasse des Gastes abgerechnet. Etwaige Kosten die<br />
nicht von der <strong>Pflege</strong>kasse übernommen werden, werden dem Gast gesondert in<br />
Rechnung gestellt.<br />
9) Rechnungsstellung<br />
Die Einrichtung erstellt jeweils nach Ablauf eines Monats eine Rechnung, aus<br />
der für den abgelaufenen Zeitraum erbrachte Leistungen nach Art <strong>und</strong> Umfang<br />
zu entnehmen sind.<br />
§ 9 Entgeltanpassung<br />
1) Entgeltanpassung<br />
Erhöhungen der Entgelte für die <strong>Pflege</strong>leistungen, Leistungen für Unterkunft<br />
<strong>und</strong> Verpflegung sowie für Investitionskosten erfolgen nach § 7 des<br />
Heimgesetzes.<br />
§ 10 Abwesenheit des Tagespflegegastes<br />
1) Abwesenheit<br />
Bei Abwesenheit des Gastes wird der <strong>Pflege</strong>satz, das Entgelt für Unterkunft <strong>und</strong><br />
Verpflegung <strong>und</strong> die Investitionskosten bis zu drei Tagen im Kalendermonat<br />
berechnet. Das Entgelt für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung ist für diesen Zeitraum<br />
um 50% zu kürzen. Dies gilt nicht, soweit der teilstationäre Platz anderweitig<br />
belegt wird.<br />
§ 11 Kündigung<br />
1) Kündigungsfristen<br />
Der Gast/Vertreter/Bevollmächtigter kann den Vertrag spätestens am<br />
3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich<br />
kündigen. Aus wichtigem Gr<strong>und</strong> kann der Gast/Vertreter/Bevollmächtigter ohne<br />
Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertrages<br />
bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Die Kündigung muss<br />
dann unter Angabe von Gründen schriftlich erfolgen.<br />
2) Kündigung durch die Einrichtung<br />
Die Einrichtung kann den <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong> nur aus wichtigen<br />
Gründen kündigen. Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> liegt insbesondre vor, wenn:<br />
1. der Betrieb der Einrichtung eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in<br />
seiner Art verändert wird <strong>und</strong> die Fortsetzung des <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong><br />
<strong>Betreuungsvertrag</strong>es für den Träger eine Härte bedeuten würde,<br />
2. der Ges<strong>und</strong>heitszustand des Gastes sich so verändert hat, dass eine<br />
fachlich angemessene <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> Betreuung in der Einrichtung nicht<br />
möglich <strong>und</strong> der Einrichtung de Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar
ist bzw. aus ärztlicher Sicht ein weiterer Besuch in der<br />
Tagespflegeeinrichtung für den Gast nicht vertretbar ist,<br />
3. das Zusammenleben der Gruppe nachhaltig gestört wird,<br />
4. der Gast seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so grob verletzt, dass der<br />
Einrichtung die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann,<br />
5. der Gast<br />
a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des<br />
Entgeltes oder eines Teils des Entgeltes, der das Gesamtentgelt für<br />
einen Monat übersteigt, in Verzug ist,<br />
b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit<br />
der Entrichtung des Entgeltes in Höhe eines Betrages in Verzug<br />
gekommen ist, der das Gesamtentgelt für zwei Monate übersteigt.<br />
3) Schriftform<br />
Die Kündigung durch die Einrichtung bedarf der Schriftform <strong>und</strong> ist zu<br />
begründen.<br />
4) Kündigungsfristen<br />
In den Fällen des Abs. 2, Ziffer 2 bis 4 kann die Einrichtung den Vertrag ohne<br />
Einhaltung einer Frist kündigen, in den übrigen Fällen ist die Kündigung<br />
spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Letzen des nächsten<br />
Monats zulässig.<br />
5) Vertragsende bei Tod<br />
Das Vertragsverhältnis endet außer durch Kündigung mit dem Tod des Gastes.<br />
§ 12 Beschwerderecht<br />
1) Beschwerderecht<br />
Der Gast hat das Recht, sich bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen<br />
mündlich oder schriftlich bei der <strong>Pflege</strong>dienstleitung zu beschweren. Daneben<br />
kann der Gast sich auch beim Träger, bei der zuständigen<br />
Heimaufsichtsbehörde beschweren. Die entsprechenden Anschriften werden<br />
bei Vertragsabschluss dem Vertrag als Anlage beigefügt.<br />
2) Abhilfe<br />
Der Träger ist verpflichtet, binnen zwei Wochen auf eine schriftliche<br />
Beschwerde schriftlich zu antworten.<br />
3) Qualitätssicherung<br />
Der Gast hat das Recht, sich über die Ergebnisse der internen <strong>und</strong> externen<br />
Qualitätssicherung zu informieren.<br />
§ 13 Datenschutz/Schweigepflicht<br />
1) Datenschutz<br />
Die Einrichtung verpflichtet sich zu einem vertraulichen Umgang mit<br />
personenbezogenen Daten des Gastes.<br />
2) Datenweitergabe<br />
Es werden nur solche Informationen des Gastes gespeichert <strong>und</strong> an die<br />
Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter weitergegeben, die für die Erfüllung des<br />
Vertrages erforderlich sind.
3) Krankheitsdaten<br />
Der Gast willigt ein, dass der behandelnde Arzt die für allgemeine <strong>und</strong> spezielle<br />
<strong>Pflege</strong> erforderlichen Informationen der Einrichtung zur Verfügung stellt <strong>und</strong><br />
dass die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellten<br />
Gutachten der Einrichtung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.<br />
4) Informationsrecht<br />
Der Gast erhält Mitteilung, welche personenbezogenen Daten geführt werden.<br />
Der Gast hat das Recht auf Einsichtnahme in die über ihn geführten<br />
<strong>Pflege</strong>dokumentation.<br />
§ 14 Schlussbestimmungen<br />
1) Aufhebung früherer Verträge<br />
Durch den Abschluss dieses <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong>es werden frühere<br />
vertragliche Regelungen außer Kraft gesetzt. Gleiches gilt für damit verb<strong>und</strong>ene<br />
Nebenabreden, Vertragsänderungen <strong>und</strong> –Anpassungen.<br />
2) Änderungen<br />
Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein<br />
etwaiger Verzicht auf die Schriftform ist schriftlich zu vereinbaren.<br />
3) Unwirksamkeit<br />
Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt<br />
die Rechtwirksamkeit im Übrigen nicht.<br />
4) Anlagen<br />
Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteil des Vertrages <strong>und</strong><br />
dem Gast ausgehändigt worden.<br />
………………………………………. ………………………………………….<br />
Ort/Datum Unterschrift Einrichtung<br />
………………………………………….<br />
Unterschrift Gast/gesetzlicher Vertreter
Anlage:<br />
Anschrift des Trägers:<br />
<strong>AurA</strong> gGmbH<br />
Cappeler Str. 72<br />
35039 Marburg<br />
Ihre Ansprechpartner:<br />
Frau Dagmar Loock – Wirth, Geschäftsführerin<br />
Herrn Hans Loock, Geschäftsführer<br />
Frau Bettina Kauffeld, <strong>Pflege</strong>dienstleitung in 35039 Marburg<br />
Frau Bärbel Büst, <strong>Pflege</strong>dienstleitung in 35288 Roßdorf<br />
Anschrift der Einrichtung:<br />
<strong>AurA</strong> gGmbH <strong>AurA</strong> gGmbH<br />
Cappeler Str. 72 Kirchstr. 3<br />
35039 Marburg 35287 Amöneburg - Roßdorf<br />
Tel.: 06421- 1750700 Tel.: 06424 - 964644<br />
info@aura-ev.de<br />
www.aura-ev.de<br />
Ihr Ansprechpartner vom Heimbeirat<br />
Verantwortliche Gästesprecherin:<br />
für Marburg - Cappel:<br />
Andreas Schönwandt<br />
Am Schützenplatz 10<br />
35039 Marburg<br />
Tel: 06421-681870<br />
Fax: 06421-961906<br />
Email: andreasvenator@aol.com<br />
für Amöneburg - Roßdorf:<br />
Melanie Conrad<br />
Triftweg 4<br />
35260 Hatzbach<br />
Tel:06428-935052<br />
Email: mellie.conrad@gmx.de<br />
Anschrift der zuständigen Heimaufsicht:<br />
Hessisches Versorgungsamt in HessenAmt für Versorgung <strong>und</strong> Soziales<br />
Südanlage 14a<br />
35390 Gießen<br />
Ihr Ansprechpartner von der zuständigen Heimaufsicht:<br />
Frau Roth, Herr Becker, Herr Hilling