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Pflege- und Betreuungsvertrag Gerontopsychiatrische ... - AurA eV

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zwischen<br />

vertreten durch<br />

<strong>und</strong><br />

<strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong><br />

<strong>Gerontopsychiatrische</strong> Tagespflege<br />

<strong>AurA</strong> gGmbH<br />

Tagespflege im Park<br />

Cappeler Str. 72<br />

35039 Marburg<br />

Geschäftsleitung<br />

nachstehend Einrichtung genannt<br />

nachstehend Gast genannt


wird ein <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong> mit folgendem Inhalt geschlossen:<br />

§ 1: Vertragsdauer<br />

§ 2: Ausstattung der Einrichtung/Unterkunft<br />

§ 3: Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong>/Behandlungspflege<br />

§ 4: Hilfsmittel <strong>und</strong> therapeutische Leistungen<br />

§ 5: Leistungen der Küche/Verpflegung<br />

§ 6: Sonstige Leistungen<br />

§ 7: Anwesenheit<br />

§ 8: Leistungsentgelte<br />

§ 9: Entgeltanpassung<br />

§ 10: Abwesenheit des Tagespflegegastes<br />

§ 11: Kündigung<br />

§ 12: Beschwerderecht<br />

§ 13: Datenschutz/Schweigepflicht<br />

§ 14: Schlussbestimmungen<br />

§ 1 Vertragsdauer<br />

1) Vertragsdauer<br />

Der Vertrag wird mit Wirkung zum auf unbestimmte Dauer<br />

geschlossen.<br />

§ 2 Ausstattung der Einrichtung/Unterkunft<br />

1) Gemeinschaftsräume<br />

Die Einrichtung bietet dem Gast Räume zur Begegnung <strong>und</strong> zur Teilnahme an<br />

gemeinschaftlichen Ereignissen. Es werden folgende Räumlichkeiten zur<br />

Verfügung gestellt:<br />

Küche <strong>und</strong> Teeküche<br />

Essensraum<br />

Aufenthaltsraum/Ruheraum (teilbar)<br />

Behandlungsraum<br />

<strong>Pflege</strong>bad mit <strong>Pflege</strong>badewanne<br />

Gymnastikraum<br />

Abschließbare Garderobe<br />

Tisch<br />

1 Sessel<br />

behindertengerechtes WC<br />

je 1 Damen- <strong>und</strong> Herren-WC<br />

öffentliches Telefon<br />

§ 3 Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong><br />

1) Ziel der <strong>Pflege</strong><br />

Die Leistungen der <strong>Pflege</strong> werden entsprechend dem allgemein anerkannten<br />

Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse erbracht. Ziel ist es, dem<br />

Gast Hilfe zur Erhaltung <strong>und</strong> Erlangung höchstmöglicher Selbstbestimmung <strong>und</strong><br />

Unabhängigkeit zu geben <strong>und</strong> dabei seine persönlichen Bedürfnisse <strong>und</strong><br />

Gewohnheiten zu respektieren.


2) Gr<strong>und</strong>pflege<br />

Zu den Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong> gehören:<br />

O Hilfe bei der Körperpflege<br />

O Hilfe bei der Ernährung<br />

O Hilfe bei der Mobilität<br />

O Soziale Betreuung<br />

Dem Gast werden die im Einzelfall erforderlichen pflegerischen Hilfen zur<br />

Unterstützung, zur teilweisen oder vollständigen Übernahme der Aktivitäten im<br />

Ablauf des täglichen Lebens oder zur Beaufsichtigung oder Anleitung mit dem<br />

Ziel der eigenständigen Übernahme dieser Verrichtungen geleistet.<br />

Die Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong> richten sich nach dem individuellen<br />

Bedarf des Gastes.<br />

3) Behandlungspflege<br />

Die im Rahmen des SGB XI zu erbringenden Leistungen der medizinischen<br />

Behandlungspflege werden von der Einrichtung erbracht, soweit sie nicht vom<br />

behandelnden Arzt oder einem ambulanten Dienst erbracht werden. Die<br />

Behandlungspflege bedarf gr<strong>und</strong>sätzlich einer Verordnung durch den<br />

zuständigen Haus- oder Facharzt.<br />

4) Soziale Betreuung<br />

Leistungen der sozialen Betreuung dienen der Orientierung, der Gestaltung des<br />

persönlichen Alltags, der Bewältigung von Lebenskrisen <strong>und</strong> der Unterstützung<br />

bei persönlichen Angelegenheiten.<br />

5) <strong>Pflege</strong>stufen<br />

Für die Inanspruchnahme der Leistungen der <strong>Pflege</strong>versicherung ist die<br />

Eingruppierung in eine der <strong>Pflege</strong>stufen durch die <strong>Pflege</strong>kasse notwendig.<br />

6) <strong>Pflege</strong>stufe „0“<br />

Für diejenigen Gäste, die im Sinne des SGB XI geringfügig pflegebedürftig sind,<br />

werden die Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong> nach Art, Inhalt <strong>und</strong> Umfang<br />

vereinbart. Kommt es zwischen Einrichtung <strong>und</strong> Gast wegen der notwenigen<br />

<strong>Pflege</strong>leistungen zu einem Konflikt, ist ein Gutachten einzuholen. Die Kosten<br />

dafür tragen Einrichtung <strong>und</strong> Gast je zur Hälfte.<br />

7) Privatzahler<br />

Für diejenigen Gäste, die keine Leistungen durch die <strong>Pflege</strong>kasse erhalten,<br />

werden die Leistungen der allgemeinen <strong>Pflege</strong> nach Art, Inhalt <strong>und</strong> Umfang<br />

vereinbart. Kommt es zwischen Einrichtung <strong>und</strong> Gast wegen der notwenigen<br />

<strong>Pflege</strong>leistungen zu einem Konflikt, ist ein Gutachten einzuholen. Die Kosten<br />

dafür trägt der jeweils Unterliegende.<br />

8) <strong>Pflege</strong>planung<br />

Die <strong>Pflege</strong>planung wird von der Einrichtung durchgeführt<br />

9) Dokumentation<br />

Die <strong>Pflege</strong>planung <strong>und</strong> die <strong>Pflege</strong>leistungen werden dokumentiert. Die<br />

<strong>Pflege</strong>dokumentation kann vom Gast oder von einer von ihm benannten Person<br />

eingesehen werden.


10) Antrag bei der <strong>Pflege</strong>kasse<br />

Der Gast verpflichtet sich, bei Veränderung seines Hilfe- oder <strong>Pflege</strong>bedarfes<br />

einen Antrag auf Neueingruppierung bei seiner <strong>Pflege</strong>kasse zu stellen.<br />

11) Medikamentenversorgung<br />

Die Versorgung der Patienten mit den notwendigen Medikamenten erfolgt durch<br />

öffentliche Apotheken nach der Wahl des Gastes.<br />

12) Unterlagen<br />

Der Tagespflegegast/Angehörige verpflichtet sich, eine ärztliche Verordnung<br />

der Medikamente <strong>und</strong> die Originalverpackungen der Medikamente bei<br />

Aufnahme vorzulegen. Veränderungen der Medikamenteneinnahmen auf<br />

ärztliche Verordnung hin sind der Leitung unverzüglich mitzuteilen.<br />

Der Tagespflegegast/Angehörige verpflichtet sich einen Einnahmeplan der<br />

Medikamente von dem behandelnden Arzt gegenzeichnen zu lassen.<br />

§ 4 Hilfsmittel <strong>und</strong> therapeutische Leistungen<br />

1) <strong>Pflege</strong>hilfsmittel<br />

Die Einrichtung stellt dem Gast die erforderlichen <strong>Pflege</strong>hilfsmittel i.S.d. § 40<br />

SGB XI zur Verfügung.<br />

2) Rehabilitation in der Einrichtung<br />

Zur Vermeidung <strong>und</strong> zur Minderung der <strong>Pflege</strong>bedürftigkeit kommen auch für<br />

Tagespflegegäste Maßnahmen der medizinischen Rehabilitation in Betracht.<br />

Hierzu gehören z.B. Leistungen der Physiotherapie, Ergotherapie <strong>und</strong><br />

Logopädie.<br />

Die Einrichtung wird bei der <strong>Pflege</strong>planung in Zusammenarbeit mit dem<br />

behandelnden Arzt <strong>und</strong> dem Medizinischen Dienst der Krankenversicherung auf<br />

Möglichkeiten der Rehabilitation achten <strong>und</strong> zur Sicherung des<br />

Rehabilitationserfolges mit dem behandelnden Arzt <strong>und</strong> Therapeuten<br />

zusammen arbeiten.<br />

3) Therapie<br />

Therapeutische Leistungen, z.B. der Physiotherapie <strong>und</strong> Ergotherapie, sind<br />

nicht Bestandteil dieses Vertrages. Sie werden von der Einrichtung nach den<br />

Wünschen des Gastes vermittelt <strong>und</strong> können in der Tagespflege durchgeführt<br />

werden.<br />

§ 5 Leistungen der Küche/Verpflegung<br />

1) Die Mahlzeiten werden aufgr<strong>und</strong> ernährungswissenschaftlicher Erkenntnisse<br />

unter Berücksichtigung der Wünsche <strong>und</strong> Bedürfnisse der Tagespflegegäste<br />

zubereitet. Bei Behinderung <strong>und</strong> Krankheit wird auf die besonderen Bedürfnisse<br />

der Tagespflegegäste Rücksicht genommen <strong>und</strong> ihren Fähigkeiten <strong>und</strong><br />

Gewohnheiten Rechnung getragen.


2) Verpflegung<br />

Die Einrichtung bietet dem Gast folgende im Entgelt enthaltene Mahlzeiten an:<br />

O Frühstück<br />

O Mittagessen<br />

O Getränke zur Deckung des täglichen Flüssigkeitsbedarfs (Tee, Wasser,<br />

Säfte <strong>und</strong> Kaffee)<br />

O Nachmittagskaffee<br />

3) Besondere Leistungen<br />

Bei ärztlich begründetem Bedarf werden Schonkost <strong>und</strong> Diäten (z.B.<br />

Diabetesdiät) ohne Aufpreis angeboten. Individuelle Speisen-, Getränke- <strong>und</strong><br />

Diätwünsche werden als Zusatzleistung gegen Entgelt angeboten.<br />

§ 6 Sonstige Leistungen<br />

1) Religionsausübung<br />

Die Einrichtung bietet den Tagespflegegästen, soweit möglich, an katholischen<br />

<strong>und</strong> evangelischen Gottesdiensten (z.B. Eucharistie, Gebete, Andacht)<br />

teilzunehmen. Die freie Ausübung der Religion des persönlichen Glaubens ist<br />

selbstverständlich möglich.<br />

2) Beratung<br />

Zu den Leistungen der Einrichtung gehört die Beratung von Tagespflegegästen<br />

<strong>und</strong> deren Angehörigen, insbesondere in Fragen der Leistungserbringung <strong>und</strong><br />

Kostenabrechnung.<br />

3) Kultur in der Einrichtung<br />

Die Einrichtung bietet regelmäßig Gruppenangebote im Hause an. Die<br />

Tagespflegegäste werden an der Programmgestaltung beteiligt. Für die<br />

Gruppenangebote wird gr<strong>und</strong>sätzlich kein gesondertes Entgelt erhoben. Das<br />

Programm wird regelmäßig in der Einrichtung veröffentlicht. Zusätzliche,<br />

besondere kostenintensive, Veranstaltungen können gegen Entgelt besucht<br />

werden. Die Entgelte werden bei der Ausschreibung der Veranstaltung bekannt<br />

gegeben.<br />

4) Öffnungszeiten<br />

Die Einrichtung ist von Montag bis Freitag täglich in der Zeit von 7:45 Uhr bis<br />

16:00 Uhr geöffnet. Zusätzlich ist die Einrichtung in der Regel jeden zweiten<br />

Samstag geöffnet.<br />

5) Hol- <strong>und</strong> Bringdienst<br />

Die An- <strong>und</strong> Abfahrt zu der Einrichtung bzw. nach Hause werden durch die<br />

Einrichtung oder die Angehörigen organisiert. Bei Übernahme der An- <strong>und</strong><br />

Abfahrt durch die Angehörigen wird der Tagespflegesatz um 7,67 € gekürzt.<br />

6) Eingangsassessment<br />

Eine Diagnosestellung kann nur von Arzt, bzw. vom Facharzt gestellt werden.<br />

<strong>AurA</strong> verwendet zwei Instrumente zur Einschätzung der Befindlichkeit des<br />

Gastes zu den Bereichen: Gedächtnis <strong>und</strong> Orientierung.


- Der Mini-Mental Status nach Folstein (MMST)<br />

- Die Cohen-Mansfield Skala (CMAI)<br />

Beide Instrumente werden im Beratungs- <strong>und</strong> Aufnahmeprozess durchgeführt, um<br />

den geeigneten Aufenthaltsbereich in der Tagespflege „ Haus im Park“ einschätzen<br />

zu können.<br />

7) Öffentliches Telefon<br />

Die Einrichtung stellt den Gästen ein öffentliches Telefon zur Verfügung, das<br />

von den Gästen genutzt werden kann. Die Gebühren zur Nutzung des Telefon<br />

werden pro angefangene Minute in Höhe von 0,10 € berechnet. Bei Anruf von<br />

Sonderrufnummern wird der tatsächliche Betrag in Rechnung gestellt.<br />

8) Sonstige Leistungen<br />

Auf Wunsch des Gastes vermittelt die Einrichtung Fußpflege oder<br />

Friseurtermine. Die Kosten für diese Leistungen sind von dem Gast zu tragen.<br />

Sind die Leistungen nicht in der Einrichtung zu erbringen, so sind die<br />

Beförderungskosten zusätzlich zu entrichten.<br />

§ 7 Anwesenheit<br />

Der Besuch der Tagespflege wird für folgende Wochentage vereinbart.<br />

Montag<br />

Dienstag<br />

Mittwoch<br />

Donnerstag<br />

Freitag<br />

Samstag<br />

Sonntag


§ 8 Leistungsentgelte<br />

1) Die Entgelte für die Leistungen richten sich gr<strong>und</strong>sätzlich nach den<br />

Vereinbarungen, die zwischen der Einrichtung <strong>und</strong> den öffentlichen<br />

Leistungsträgern (<strong>Pflege</strong>kassen, Sozialhilfeträger) nach den einschlägigen<br />

Vorschriften des SGB XI <strong>und</strong> des SGB XII vereinbart sind. Die Entgelte für die<br />

Leistungen sind für alle Tagespflegegäste nach einheitlichen Gr<strong>und</strong>sätzen zu<br />

bemessen.<br />

2) <strong>Pflege</strong>satzvereinbarung<br />

Der Gast bzw. ein von ihm Bevollmächtigter hat das Recht, die<br />

<strong>Pflege</strong>satzvereinbarungen in der jeweils gültigen Fassung beim<br />

Einrichtungsträger einzusehen.<br />

3) Entgelte<br />

Das Entgelt beträgt im Rahmen dieses Vertrages täglich:<br />

Auswahl: s<br />

Position Einzelkosten<br />

<strong>Pflege</strong>kassenanteil<br />

<strong>Pflege</strong>bedingte Aufwendungen PS 0 37,49 €<br />

<strong>Pflege</strong>bedingte Aufwendungen PS 1 max. 384,00 € 41,65 €<br />

<strong>Pflege</strong>bedingte Aufwendungen PS 2 max. 921,00 € 45,83 €<br />

<strong>Pflege</strong>bedingte Aufwendungen PS 3 max. 1432,00 € 49,99 €<br />

<strong>Pflege</strong>kassenanteil Gesamt<br />

Eigenanteil<br />

Unterkunft + Verpflegung 15,81 €<br />

Investitionskosten 7,81 €<br />

zzgl. Differenz <strong>Pflege</strong>kassenanteil<br />

Erstattung Fahrtkosten -7,67 €<br />

Eigenanteil Gesamt<br />

Gesamtkosten<br />

Anwesenheitstage<br />

Gesamtkosten<br />

Die Entgelte sind auf das Konto Nr. 55794, BLZ 533 500 00 bei der Sparkasse<br />

Marburg - Biedenkopf innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu<br />

zahlen.<br />

Der jeweilige Betrag kann auf Wunsch über Lastschriftverfahren von der<br />

Einrichtung eingezogen werden.<br />

Die Entgelte für Zusatzleistungen sind darin nicht enthalten.<br />

4) Was hat der Gast zu zahlen?<br />

Der Gast trägt die Kosten für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung, die Kosten für die<br />

nicht geförderten Investitionskosten, die Kosten für Zusatzleistungen sowie die<br />

Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, soweit die <strong>Pflege</strong>kasse für sie<br />

nicht in voller Höhe aufkommt.<br />

5) Sozialhilfe<br />

Auf Wunsch des Tagespflegegastes sind die Mitarbeiter bei Antragstellung<br />

behilflich.


6) <strong>Pflege</strong>stufenwechsel<br />

Bei einem Wechsel in der Pflegstufe infolge eines verbesserten oder<br />

verschlechterten <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong>/oder Ges<strong>und</strong>heitszustandes gilt der entsprechend<br />

ermäßigte oder erhöhte Entgeltsatz. Die Höhe des neuen Entgeltes wird<br />

schriftlich mitgeteilt.<br />

8) Abrechnung mit der <strong>Pflege</strong>kasse<br />

Die allgemeinen <strong>Pflege</strong>leistungen bis zur jeweiligen Höchstgrenze werden<br />

unmittelbar mit der <strong>Pflege</strong>kasse des Gastes abgerechnet. Etwaige Kosten die<br />

nicht von der <strong>Pflege</strong>kasse übernommen werden, werden dem Gast gesondert in<br />

Rechnung gestellt.<br />

9) Rechnungsstellung<br />

Die Einrichtung erstellt jeweils nach Ablauf eines Monats eine Rechnung, aus<br />

der für den abgelaufenen Zeitraum erbrachte Leistungen nach Art <strong>und</strong> Umfang<br />

zu entnehmen sind.<br />

§ 9 Entgeltanpassung<br />

1) Entgeltanpassung<br />

Erhöhungen der Entgelte für die <strong>Pflege</strong>leistungen, Leistungen für Unterkunft<br />

<strong>und</strong> Verpflegung sowie für Investitionskosten erfolgen nach § 7 des<br />

Heimgesetzes.<br />

§ 10 Abwesenheit des Tagespflegegastes<br />

1) Abwesenheit<br />

Bei Abwesenheit des Gastes wird der <strong>Pflege</strong>satz, das Entgelt für Unterkunft <strong>und</strong><br />

Verpflegung <strong>und</strong> die Investitionskosten bis zu drei Tagen im Kalendermonat<br />

berechnet. Das Entgelt für Unterkunft <strong>und</strong> Verpflegung ist für diesen Zeitraum<br />

um 50% zu kürzen. Dies gilt nicht, soweit der teilstationäre Platz anderweitig<br />

belegt wird.<br />

§ 11 Kündigung<br />

1) Kündigungsfristen<br />

Der Gast/Vertreter/Bevollmächtigter kann den Vertrag spätestens am<br />

3. Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf desselben Monats schriftlich<br />

kündigen. Aus wichtigem Gr<strong>und</strong> kann der Gast/Vertreter/Bevollmächtigter ohne<br />

Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, wenn die Fortsetzung des Vertrages<br />

bis zum Ablauf der Kündigungsfrist nicht zumutbar ist. Die Kündigung muss<br />

dann unter Angabe von Gründen schriftlich erfolgen.<br />

2) Kündigung durch die Einrichtung<br />

Die Einrichtung kann den <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong> nur aus wichtigen<br />

Gründen kündigen. Ein wichtiger Gr<strong>und</strong> liegt insbesondre vor, wenn:<br />

1. der Betrieb der Einrichtung eingestellt, wesentlich eingeschränkt oder in<br />

seiner Art verändert wird <strong>und</strong> die Fortsetzung des <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Betreuungsvertrag</strong>es für den Träger eine Härte bedeuten würde,<br />

2. der Ges<strong>und</strong>heitszustand des Gastes sich so verändert hat, dass eine<br />

fachlich angemessene <strong>Pflege</strong> <strong>und</strong> Betreuung in der Einrichtung nicht<br />

möglich <strong>und</strong> der Einrichtung de Fortsetzung des Vertrages nicht zumutbar


ist bzw. aus ärztlicher Sicht ein weiterer Besuch in der<br />

Tagespflegeeinrichtung für den Gast nicht vertretbar ist,<br />

3. das Zusammenleben der Gruppe nachhaltig gestört wird,<br />

4. der Gast seine vertraglichen Pflichten schuldhaft so grob verletzt, dass der<br />

Einrichtung die Fortsetzung des Vertrages nicht zugemutet werden kann,<br />

5. der Gast<br />

a) für zwei aufeinanderfolgende Termine mit der Entrichtung des<br />

Entgeltes oder eines Teils des Entgeltes, der das Gesamtentgelt für<br />

einen Monat übersteigt, in Verzug ist,<br />

b) in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Termine erstreckt, mit<br />

der Entrichtung des Entgeltes in Höhe eines Betrages in Verzug<br />

gekommen ist, der das Gesamtentgelt für zwei Monate übersteigt.<br />

3) Schriftform<br />

Die Kündigung durch die Einrichtung bedarf der Schriftform <strong>und</strong> ist zu<br />

begründen.<br />

4) Kündigungsfristen<br />

In den Fällen des Abs. 2, Ziffer 2 bis 4 kann die Einrichtung den Vertrag ohne<br />

Einhaltung einer Frist kündigen, in den übrigen Fällen ist die Kündigung<br />

spätestens am 3. Werktag eines Kalendermonats für den Letzen des nächsten<br />

Monats zulässig.<br />

5) Vertragsende bei Tod<br />

Das Vertragsverhältnis endet außer durch Kündigung mit dem Tod des Gastes.<br />

§ 12 Beschwerderecht<br />

1) Beschwerderecht<br />

Der Gast hat das Recht, sich bei Nichteinhaltung der Vertragsbedingungen<br />

mündlich oder schriftlich bei der <strong>Pflege</strong>dienstleitung zu beschweren. Daneben<br />

kann der Gast sich auch beim Träger, bei der zuständigen<br />

Heimaufsichtsbehörde beschweren. Die entsprechenden Anschriften werden<br />

bei Vertragsabschluss dem Vertrag als Anlage beigefügt.<br />

2) Abhilfe<br />

Der Träger ist verpflichtet, binnen zwei Wochen auf eine schriftliche<br />

Beschwerde schriftlich zu antworten.<br />

3) Qualitätssicherung<br />

Der Gast hat das Recht, sich über die Ergebnisse der internen <strong>und</strong> externen<br />

Qualitätssicherung zu informieren.<br />

§ 13 Datenschutz/Schweigepflicht<br />

1) Datenschutz<br />

Die Einrichtung verpflichtet sich zu einem vertraulichen Umgang mit<br />

personenbezogenen Daten des Gastes.<br />

2) Datenweitergabe<br />

Es werden nur solche Informationen des Gastes gespeichert <strong>und</strong> an die<br />

Mitarbeiterinnen <strong>und</strong> Mitarbeiter weitergegeben, die für die Erfüllung des<br />

Vertrages erforderlich sind.


3) Krankheitsdaten<br />

Der Gast willigt ein, dass der behandelnde Arzt die für allgemeine <strong>und</strong> spezielle<br />

<strong>Pflege</strong> erforderlichen Informationen der Einrichtung zur Verfügung stellt <strong>und</strong><br />

dass die vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung erstellten<br />

Gutachten der Einrichtung ebenfalls zur Verfügung gestellt werden.<br />

4) Informationsrecht<br />

Der Gast erhält Mitteilung, welche personenbezogenen Daten geführt werden.<br />

Der Gast hat das Recht auf Einsichtnahme in die über ihn geführten<br />

<strong>Pflege</strong>dokumentation.<br />

§ 14 Schlussbestimmungen<br />

1) Aufhebung früherer Verträge<br />

Durch den Abschluss dieses <strong>Pflege</strong>- <strong>und</strong> <strong>Betreuungsvertrag</strong>es werden frühere<br />

vertragliche Regelungen außer Kraft gesetzt. Gleiches gilt für damit verb<strong>und</strong>ene<br />

Nebenabreden, Vertragsänderungen <strong>und</strong> –Anpassungen.<br />

2) Änderungen<br />

Änderungen <strong>und</strong> Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Ein<br />

etwaiger Verzicht auf die Schriftform ist schriftlich zu vereinbaren.<br />

3) Unwirksamkeit<br />

Eine etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages berührt<br />

die Rechtwirksamkeit im Übrigen nicht.<br />

4) Anlagen<br />

Die in diesem Vertrag genannten Anlagen sind Bestandteil des Vertrages <strong>und</strong><br />

dem Gast ausgehändigt worden.<br />

………………………………………. ………………………………………….<br />

Ort/Datum Unterschrift Einrichtung<br />

………………………………………….<br />

Unterschrift Gast/gesetzlicher Vertreter


Anlage:<br />

Anschrift des Trägers:<br />

<strong>AurA</strong> gGmbH<br />

Cappeler Str. 72<br />

35039 Marburg<br />

Ihre Ansprechpartner:<br />

Frau Dagmar Loock – Wirth, Geschäftsführerin<br />

Herrn Hans Loock, Geschäftsführer<br />

Frau Bettina Kauffeld, <strong>Pflege</strong>dienstleitung in 35039 Marburg<br />

Frau Bärbel Büst, <strong>Pflege</strong>dienstleitung in 35288 Roßdorf<br />

Anschrift der Einrichtung:<br />

<strong>AurA</strong> gGmbH <strong>AurA</strong> gGmbH<br />

Cappeler Str. 72 Kirchstr. 3<br />

35039 Marburg 35287 Amöneburg - Roßdorf<br />

Tel.: 06421- 1750700 Tel.: 06424 - 964644<br />

info@aura-ev.de<br />

www.aura-ev.de<br />

Ihr Ansprechpartner vom Heimbeirat<br />

Verantwortliche Gästesprecherin:<br />

für Marburg - Cappel:<br />

Andreas Schönwandt<br />

Am Schützenplatz 10<br />

35039 Marburg<br />

Tel: 06421-681870<br />

Fax: 06421-961906<br />

Email: andreasvenator@aol.com<br />

für Amöneburg - Roßdorf:<br />

Melanie Conrad<br />

Triftweg 4<br />

35260 Hatzbach<br />

Tel:06428-935052<br />

Email: mellie.conrad@gmx.de<br />

Anschrift der zuständigen Heimaufsicht:<br />

Hessisches Versorgungsamt in HessenAmt für Versorgung <strong>und</strong> Soziales<br />

Südanlage 14a<br />

35390 Gießen<br />

Ihr Ansprechpartner von der zuständigen Heimaufsicht:<br />

Frau Roth, Herr Becker, Herr Hilling

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