10.07.2015 Aufrufe

Folien BBS Sachbearbeiter RW Teil H

Folien BBS Sachbearbeiter RW Teil H

Folien BBS Sachbearbeiter RW Teil H

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungWelcher Vertrag liegt in den nachfolgenden Fällen vor?1. Ein Student erteilt einem Gymnasiasten Nachhilfeunterricht in Latein.2. Karin reinigt jeweils am Dienstag- und Freitagabend die Büroräumeeiner Arbeitsvermittlung.3. Beatrice bringt ihren Fiat Uno in die Garage zum 50‘000 km-Service.4. Brigitte arbeitet in der Villa von Frau Steiger und besorgt dort denHaushalt.5. Maria fertigt für eine Kundin ein Hochzeitskleid an.6. Hans engagiert den Magier “Mistery Man“ zur Unterhaltung der<strong>Teil</strong>nehmer an der Feier zum 80.Geburtstag der Grossmutter.5www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenEntstehung eines Arbeitsvertrages1. Einigung über Hauptpunkte• Arbeitsleistung• Lohnzahlung2. Handlungsfähigkeit• Voll vertragsfähig sind urteilsfähige Mündige• Urteilsunfähige oder Unmündige bedürfen für den Abschlusseines Arbeitsvertrages die Zustimmung des gesetzlichenVertreters,3. Richtige Form4. Zulässiger InhaltKeine Formvorschriften für Arbeitsverträge, ausser• Lehr- und Handelsreistendenvertrag (qualifiziert schriftlich)• Schriftform für einzelne Vertragsabreden(z.B. Konkurrenzverbot, Überstundenvergütung)• Kein widerrechtlicher, unsittlicher oder unmöglicher InhaltDas Gesetz sieht für den Arbeitsvertrag viele zwingende oder relativ zwingende Bestimmungen vor.(= Einschränkung der Vertragsfreiheit)6


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenDie Pflichten der Vertragspartner im ArbeitsvertragPflichten des ArbeitnehmersPflichten des ArbeitgebersEine Hauptpflicht:• ArbeitsleistungEine Hauptpflicht:• LohnzahlungspflichtVerschiedene Nebenpflichten (Treuepflichten):• Pflicht zu Überstunden• Verbot von Schwarzarbeit• Geheimhaltungspflicht• Rechenschafts- und Herausgabepflicht• Pflicht zum Befolgen von Weisungendes ArbeitgebersVerschiedene Nebenpflichten (Fürsorgepflichten):• Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers• Freizeit• Ferien• Arbeitszeugnis7www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenArbeiten als Hauptpflicht des ArbeitnehmersDie Arbeitszeit wird durch den Einzelarbeitsvertrag bestimmt.Das Arbeitsgesetz legt für gewisse Branchen zwingende Höchstarbeitzeiten vor (45h bzw. 50h / Woche).Der Arbeitnehmer muss die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig erledigen.(= voller Einsatz seiner Kräfte und sorgfältiger Umgang mit den Arbeitswerkzeugen)Überstunden sind zu leisten, wenn• sie betrieblich notwendig sind• sie dem Arbeitnehmer zugemutet werden können, und• sie der Arbeitnehmer psychisch und physisch zu leisten vermag.Überstunden = Arbeitzeit über dem vertraglich vereinbarten MassÜberzeit = Arbeitszeit, welche die vom Arbeitsgesetz vorgeschriebene Höchstarbeitszeit überschreitet.8


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenLohnzahlung als Hauptpflicht des ArbeitgebersDie Höhe des Lohnes wird durch den Einzelarbeitsvertrag bestimmt.Gesamtarbeitsverträge können Mindestlöhne vorschreiben.Der 13. Monatslohn ist eine fest im Arbeitsvertrag vereinbarte Zusatzvergütung.Die Gratifikation ist eine freiwillige Sondervergütung, die der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen ausrichtet.Zum Lohn hinzu kommen die Zulagen• gesetzlich vorgeschrieben: z.B. Kinderzulagen, Sonntags- oder Nachtarbeit• vertraglich vereinbart durch GAV oder EAV: Orts-, Teuerungs-, Schmutz-, Gefahren- oder Dienstalterzulagen.Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Lohn am Ende des Monats auszuzahlen (OR 323 I)9www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenLohnzahlung als Hauptpflicht des ArbeitgebersKein Lohn ohne Arbeit!Zwei Ausnahmen:• Der Arbeitgeber ist Schuld, dass der Arbeitnehmer keine Arbeit leistet oder leisten kann..• Der Arbeitnehmer ist aus persönlichen Gründen an der Arbeit verhindert.10


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenLohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung des ArbeitnehmersDrei VoraussetzungenPersönliches HindernisBeispiele:• Krankheit• Unfall• Schwangerschaft• Gesetzliche Pflichten (Militär)• Öffentliches Amt• Familienereignisse• Dringende persönlicheAngelegenheitenKein grobesSelbstverschulden(keine Absicht oderGrobfahrlässigkeit)Beispiel:Wegen eines Selbstunfallsist Tobias für drei Wochenarbeitsunfähig.• Bei leichter / mittlerer Fahrlässigkeitbesteht einAnspruch auf Lohnfortzahlung• Bei Grobfahrlässigkeit kannder Arbeitgeber die Lohnfortzahlungverweigern.Minimale Dauer desArbeitsverhältnisses• Ein befristetes Arbeitsverhältnismuss für mehr als3 Monate eingegangen sein.• Ein unbefristetes Arbeitsverhältnismuss mehr alsdrei Monate gedauert haben.11www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenNebenpflichten des Arbeitgebers (= Fürsorgepflichten)Persönlichkeitsschutz• Schutz von Leib und Gesundheit• Schutz der PrivatsphäreFreizeit• Normale Freizeit• ausserordentliche Freizeit (Besorgungen, Arzt- und Behördentermine, Beerdigungen usw.)Ferien4 Wochen pro Jahr (5 Wochen, wenn Arbeitnehmer unter 20 Jahre alt ist)Zeitpunkt der Ferien bestimmt der ArbeitgeberAbgeltung der Ferien nur in zwei Ausnahmefällen• bei unregelmässigen <strong>Teil</strong>zeit-, Temporär- oder Heimarbeit (Ferienprozenten)• bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Ferien nicht mehr bezogen werden können (OR329d II)12


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenNebenpflichten des Arbeitgebers (= Fürsorgepflichten)MutterschaftsurlaubBeginn: Tag der NiederkunftEnde: 98. Tag nach Beginn (14 Wochen)Höhe: 80% des durchschnittlich erzielten ErwerbseinkommensArbeitzeugnisDer Arbeitnehmer darf jederzeit während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen und am Endeder Zusammenarbeit ein Schlusszeugnis.Das Zeugnis muss vollständig, genau, wahr und wohlwollend sein.13www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungAlex, 15-jährig, wird von Gerald, dem Freund seiner Schwester,angefragt, ob er während der Sommerferien in dessen Betriebmithelfen wolle. Alex sagt zu und nimmt ohne weitere Absprachen zuMonatsbeginn die Arbeit auf. Am Monatsende ist Gerald nicht bereit,Alex einen Lohn auszuzahlen. Er begründet dies damit, dass keinentsprechender schriftlicher Vertrag abgeschlossen worden sei.Muss Alex auf seinen Lohn verzichten?14


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungPeter unterschreibt am letzten Arbeitstag eine Schlussabrechnung “perSaldo aller Ansprüche“. Wenig später stellt er fest, dass ihm nochsechs Ferientage zustehen und er verlangt deren nachträglicheAuszahlung. Der Arbeitgeber will nicht davon wissen und verweist aufdie Saldoquittung.Wie ist die Rechtslage?15www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungEsmeralda arbeitet an zwei Nachmittagen in der Woche jeweils währendvier Stunden in einer Kleiderboutique als Verkäuferin. Als Esmeraldaim Sommer für zwei Wochen die Ferien fahren will, erklärt ihr dieInhaberin der Boutique, sie könne nur unbezahlten Urlaub nehmen.Als <strong>Teil</strong>zeitangestellte könne sie sich nicht auf Art. 329a OR berufen,dieser Artikel gelte nur für Vollzeitbeschäftigte.Ist diese Aussage richtig?16


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungDer Arbeitgeber von Eugen hat Liquiditätsprobleme. Er macht deshalbden Vorschlag, dass neu der Lohn nur mehr alle zwei Monateausbezahlt wird (jeweils zwei Monatslöhne zuzüglich einerEntschädigung für das Warten)Eugen möchte von Ihnen wissen, ob dies zulässig sei.17www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungEin Rechtsanwalt verlangt von seiner Sekretärin, dass sie einenSchriftsatz noch tippt, damit eine Rekursfrist gewahrt werden kann.Die allein erziehende Mutter verweigert die Überstunden mit demHinweis, ihren 3-jährigen Sohn von der Kinderkrippe abholen zumüssen, weil diese um 18 Uhr schliesst.Ist die Sekretärin berechtigt, die Überstunden zu verweigern?18


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenRechtsansprüche des Arbeitgebers bei Pflichtverletzungen des ArbeitnehmersNichterfüllung = Verletzung der ArbeitspflichtDer Arbeitnehmer arbeitet nicht oder zu wenig lang• Arbeitnehmer tritt seine neue Stelle gar nichterst an (OR 337d).• Arbeitnehmer erscheint grundlos nichtzu Arbeit.• Arbeitnehmer arbeitet weniger Stunden,als er müsste.• Anspruch auf richtige Erfüllung(Arbeitgeber kann das Erscheinen am Arbeitsplatzverlangen)• Lohnfortfall(kein Lohn für fehlende Arbeitszeit)• Schadenersatz(Für den finanziellen Schaden, der aus Nichterfüllungentstanden ist.)• Kündigung(Im Normalfall nur ordentliche Kündigung,bei wiederholter Nichterfüllung trotz Mahnungfristlose Kündigung möglich.)19www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenRechtsansprüche des Arbeitgebers bei Pflichtverletzungen des ArbeitnehmersSchlechterfüllung = Jede andere PflichtverletzungDer Arbeitnehmer erfüllt zwar seine Arbeitspflicht, begeht aber eine andere Pflichtverletzung.• Mangelhafte Arbeitsleistung(Unsorgfältiges Arbeiten, Nichtbefolgen vonWeisungen, zu langsames Arbeiten)• Verletzung von Treuepflichten(OR 321a ff.)• Anspruch auf richtige Erfüllung(Arbeitgeber kann das Erscheinen am Arbeitsplatzverlangen)• Schadenersatz(Ersatz des finanziellen Schadens, v.a. beiVerletzung der Sorgfaltspflicht.)(OR 321e)• Kündigung(Im Normalfall nur ordentliche Kündigung,Nur wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnissesnicht mehr zumutbar ist, ist eine fristloseKündigung möglich.)(OR 337 ff.)20


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenRechtsansprüche des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen des ArbeitgebersNichterfüllung = Verletzung der LohnzahlungspflichtDer Arbeitgeber erfüllt den Arbeitsvertrag überhaupt nicht.• Der Arbeitgeber bezahlt den Lohn überhauptnicht• Der Arbeitgeber bezahlt zu wenig Lohn.• Der Arbeitgeber zahlt den Lohn verspätet.• Anspruch auf richtige Erfüllung(Betreibung)• Verweigerung der Arbeitsleistung•Schadenersatz(Arbeitgeber muss in jedem Fall Verzugszinszahlen.)(OR 104)• Kündigung(Im Normalfall nur ordentliche Kündigung,Nur wenn Lohnzahlung trotz Mahnung nichterfolgt, ist eine fristlose Kündigung möglich.)21www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenRechtsansprüche des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen des ArbeitgebersSchlechterfüllung = Jede andere PflichtverletzungDer Arbeitgeber verletzt seine Fürsorgepflichten.• Der Arbeitgeber verletzt die Persönlichkeit desArbeitnehmers, indem er dessen Privatsphäreoder Sicherheits- und Gesundheitsvorschriftenmissachtet. (OR 328)• Der Arbeitgeber gewährt die gesetzlich vorgeschriebeneFreizeit, Ferien, Mutterschaftsurlaubnicht. (OR 329 ff.)• Der Arbeitgeber weigert sich, dem Arbeitnehmerein Arbeitszeugnis auszustellen, oder stell dieseserst Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnissesaus. (OR 330a)• Anspruch auf richtige Erfüllung(Erfüllung der Fürsorgepflichten)• Schadenersatz• Kündigung(Im Normalfall nur ordentliche Kündigung,Nur ganz ausnahmsweise ist eine fristloseKündigung möglich.)• Einstellen der Arbeit(Der Arbeitnehmer darf die Arbeit nur niederlegen,wenn die Arbeitsleistung nicht mehr möglich bzw.objektiv unzumutbar ist.22


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenBeendigung des ArbeitsverhältnissesUnbefristetes ArbeitsverhältnisZeitablaufTod des Arbeitnehmers,nicht aberTod oder Konkursdes ArbeitgebersAufhebungsvertragoder Anfechtungwegen wesentlichenIrrtumsFristloseKündigungOrdentlicheKündigungBefristetes Arbeitsverhältnis23www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenKündigungsfristen und KündigungstermineDauer desArbeitsverhältnissesKündigungsfristKündigungstermin• Probezeit• Weniger als 1 Jahr• Mehr als 1 Jahr• Mehr als 10 Jahre7 Tage1 Monat2 Monate3 MonateKeinerAuf Ende eines MonatsAuf Ende eines MonatsAuf Ende eines Monats24


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenMissbräuchliche KündigungMissbräuchlich ist eine Kündigung, wenn sie sachlich ungerechtfertigt ist.Eine missbräuchliche Kündigung führt zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses.Allerdings wird der Kündigende zu einer Entschädigung verpflichtet (max. 6 Monate).25www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenMissbräuchliche KündigungPersönliche Merkmale des Arbeitnehmers(Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Präferenzen)MilitärdienstAusübung verfassungsmässiger RechteGeltendmachung von Rechtsansprüchen gegenüber dem Vertragspartner(= Rachekündigung)Ausübung gewerkschaftlicher TätigkeitWährend der Tätigkeit als gewählter Arbeitnehmervertreter im BetriebMassenentlassung, ohne vorgängige Befragung der Arbeitnehmer26


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenKündigung zur UnzeitNach Ablauf der Probefrist ist eine Kündigung zu gewissen Zeiten (= Sperrzeiten) nicht zulässig.Die Kündigung während einer Sperrzeit ist nichtig.Bei einer Kündigung vor der Sperrfrist wird die Kündigungsfrist für die Dauer der Sperrfrist unterbrochen.27www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenKündigung zur UnzeitDer Arbeitgeber darf nicht kündigen(OR 336c)Der Arbeitnehmer darf nicht kündigen(OR 336d)Militärdienst, Schutzdienst, Zivildienstvon mehr als 11 Tagen• vier Wochen vor Dienstantritt bis vier WochendanachDer Vorgesetzte leistet Militärdienstund der Arbeitnehmer übernimmt währenddieser Zeit dessen AufgabenKrankheit / Unfall• im ersten Dienstjahr:• im zweiten bis fünften Dienstjahr:• ab dem sechsten Dienstjahr:30 Tage90 Tage180 TageSchwangerschaft• Während der ganzen Schwangerschaft bis16 Wochen nach der Geburt28


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenFristlose KündigungEine fristlose Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag derart schwerverletzt werden, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Bei minder schwererVerletzung muss zuerst abgemahnt worden sein.Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort aufgelöst.Bei einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung• ist der Arbeitnehmer so zu stellen, wie wenn ihm ordentlich gekündigt worden wäre und• der Arbeitnehmer kann eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen verlangen.• Geht die Kündigung vom Arbeitnehmer aus, muss er eine Pauschalentschädigung von einem Viertel einesMonatslohns leisten, sofern der Arbeitgeber keinen höheren Schaden nachweist.29www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenLehrvertragAusbildung,LehrlingslohnArbeitgeber/LehrmeisterArbeitnehmer/LehrlingArbeitsleistung zumZweck der Ausbildung30


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenLehrvertragDer Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.Qualifizierte Schriftlichkeit:• Art und Dauer der Ausbildung• Lohn• Probezeit• Arbeitszeit• Ferien31www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungJoe arbeitet im Restaurant “Zur zersprungenen Schüssel“ als Hilfskraft inder Küche. Zu seiner Arbeit gehört auch das Abwaschen desGeschirrs und Bestecks. Im Durchschnitt gehen wöchentlich drei Tellerund 2 Gläser zu Bruch. Der Arbeitgeber zieht Joe die Wiederbeschaffungkostenvom Lohn ab.Kann sich Joe dagegen wehren?32


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungOtto ist einem chemischen Werk in der Fabrikation beschäftigt. BeiArbeitsschluss am Freitagabend fällt ihm auf, dass in derNachbarabteilung vergessen wurde, eine Maschine abzustellen. DaOtto mit der betreffenden Abteilung nicht auf bestem Fuss steht und erüberdies ohne weitere Verzögerung sein Wochenende antretenmöchte, kümmert er sich nicht weiter um die Maschine, obwohl erweiss, dass dadurch ein Schaden entstehen kann.Kann Otto zur Rechenschaft gezogen werden, wenn tatsächlich einSchaden eintritt?33www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungEdith arbeitet seit 11 Jahren in derselben Firma. Bei ihrer Anstellung wardamals mündlich eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbartworden.Gilt dies heute noch?34


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungLuzia hat am 03. März ein unbefristetes Arbeitsverhältnis angetreten. Am17. April erkrankt sie und wird vom Arzt bis zum 15. Junikrankgeschrieben. Sie kann die Arbeit tatsächlich auch erst am 16.Juni wieder aufnehmen.Hat Luzia Anspruch auf Lohnfortzahlung während ihrerkrankheitsbedingten Arbeitsunfähigkeit? Wenn ja, während welchemZeitraum?35www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungWeil wegen eines Unwetters die Strassen- und Bahnverbindungenzwischen dem Wohn- und Arbeitsort unterbrochen sind, kann Simonwährend dreier Tage seinen Arbeitsort nicht erreichen.Hat Simon Anspruch auf Lohnfortzahlung während der drei Tage, da erohne eigenes Verschulden an der Arbeitsleistung verhindert ist?36


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungSilvio hat die schlechte Gewohnheit, häufig zehn bis fünfzehn Minuten zuspät zur Arbeit zu erscheinen. Bis auf einen vorwurfsvollen Blickseines Chefs blieb sein Verhalt bisher ohne Folgen. Eines Tages istdie Geduld des Chefs erschöpft und er entlässt Silvio fristlos.1. Ist die fristlose Entlassung gerechtfertigt?2. Wie muss sich Silvio verhalten, wenn die fristlose Entlassung alsungerechtfertigt empfindet?3. Gilt die Entlassung auch dann, wenn sich später herausstellt, das diefristlose Entlassung nicht gerechtfertigt war?37www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbungIm den Arbeitsverträgen der Boutique “Elégance“ steht folgender Satz:“Alle Mitarbeiterinnen sind verpflichtet, während der Arbeitszeitausschliesslich Kleider der Boutique Elégance zu tragen. AlsGegenleistung erhalten alle Mitarbeiterinnen einen Sonderrabatt aufunseren Kleidern von 40%.“Wie beurteilen Sie die Rechtmässigkeit dieser Vertragsklausel?38

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!