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Folien BBS HWD Teil F

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www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenArbeitsleistungsverträgeArbeitsvertragOR 319 - 362WerkvertragOR 363 - 379AuftragOR 394 – 418vArbeitnehmer verspricht:Arbeitsleistung und Treuegegenüber ArbeitgeberArbeitgeber verspricht:Lohnzahlung und Fürsorgegegenüber ArbeitnehmerUnternehmer verspricht:Herstellung einesWerkesBesteller verspricht:Bezahlung einesWerklohnesBeauftragter verspricht:Leistung vonzielgerichteten DienstenAuftraggeber verspricht:Bezahlung eines Honorars,falls vereinbart oder üblichbzw. Bezahlung einerProvision1www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenArbeitsvertragverspricht Lohnund FürsorgeArbeitgeberArbeitnehmerverspricht Arbeitsleistungund Treue2


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenArbeitsvertragsrechtDie Bestimmungen des Arbeitsvertragsrechts sinddispositivVertragliche AbänderungJarelativ zwingend(OR 362)Vertragliche AbänderungNur zugunsten Arbeitnehmerabsolut zwingend(OR 361)Vertragliche AbänderungNeinBeispiel: OR 323 Abs. 1Beispiel: OR 322b Abs. 1Beispiel: OR 329d Abs. 2„Sind nicht kürzere Fristenoder andere Termine verabredet…, so ist dem Arbeitnehmerder Lohne Ende jedesMonats auszurichten.“Der Provisionsanspruch entstehtim Moment desGeschäftsabschlusses.Da OR 322b relativ zwingendist, darf nur ein früherer, nichtaber ein späterer Zeitpunktvereinbart werden.“„Zusätzlicher Lohn anstattFerien ist verboten.Da die Bestimmung absolutzwingend ist, dürfen die Ferienauf keine Weise abgegoltenwerden. “3www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherArbeitsvertragsrechtBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenMindestbestimmungendes GAVSonstige zwingendeGesetzesbestimmungen(z.B. Strafrecht)Der Inhalt des Arbeitsvertrageswird durch die Parteien frei bestimmt,soweit nicht zwingende Vorschriftendie Vertragsfreiheit einengen.Zwingende Bestimmungendes Arbeitsvertragsrechts(OR 361 und 362)Zwingende Bestimmungendes öffentlichen Arbeitsrechts(ArG, BBG, GIG ua.)4


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenEntstehung eines Arbeitsvertrages1. Einigung über Hauptpunkte• Arbeitsleistung• Lohnzahlung2. Handlungsfähigkeit• Voll vertragsfähig sind urteilsfähige Mündige• Urteilsunfähige oder Unmündige bedürfen für den Abschlusseines Arbeitsvertrages die Zustimmung des gesetzlichenVertreters,3. Richtige Form4. Zulässiger InhaltKeine Formvorschriften für Arbeitsverträge, ausser• Lehr- und Handelsreistendenvertrag (qualifiziert schriftlich)• Schriftform für einzelne Vertragsabreden(z.B. Konkurrenzverbot, Überstundenvergütung)• Kein widerrechtlicher, unsittlicher oder unmöglicher InhaltDas Gesetz sieht für den Arbeitsvertrag viele zwingende oder relativ zwingende Bestimmungen vor.(= Einschränkung der Vertragsfreiheit)5www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenDie Pflichten der Vertragspartner im ArbeitsvertragPflichten des ArbeitnehmersPflichten des ArbeitgebersEine Hauptpflicht:• ArbeitsleistungEine Hauptpflicht:• LohnzahlungspflichtVerschiedene Nebenpflichten (Treuepflichten):• Pflicht zu Überstunden• Verbot von Schwarzarbeit• Geheimhaltungspflicht• Rechenschafts- und Herausgabepflicht• Pflicht zum Befolgen von Weisungendes ArbeitgebersVerschiedene Nebenpflichten (Fürsorgepflichten):• Schutz der Persönlichkeit des Arbeitnehmers• Freizeit• Ferien• Arbeitszeugnis6


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenArbeiten als Hauptpflicht des ArbeitnehmersDie Arbeitszeit wird durch den Einzelarbeitsvertrag bestimmt.Das Arbeitsgesetz legt für gewisse Branchen zwingende Höchstarbeitzeiten vor (45h bzw. 50h / Woche).Der Arbeitnehmer muss die ihm übertragenen Arbeiten sorgfältig erledigen.(= voller Einsatz seiner Kräfte und sorgfältiger Umgang mit den Arbeitswerkzeugen) Sorgfaltspflicht ist abhängigvon der Art des Arbeitsverhältnisses und den Fähigkeiten und Eigenschaften des Arbeitnehmers.Überstunden sind zu leisten, wenn• sie betrieblich notwendig sind• sie dem Arbeitnehmer zugemutet werden können, und• sie der Arbeitnehmer psychisch und physisch zu leisten vermag.Überstunden = Arbeitzeit über dem vertraglich vereinbarten MassÜberzeit = Arbeitszeit, welche die vom Arbeitsgesetz vorgeschriebene Höchstarbeitszeit überschreitet.7www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenLohnzahlung als Hauptpflicht des ArbeitgebersDie Höhe des Lohnes wird durch den Einzelarbeitsvertrag bestimmt.Gesamtarbeitsverträge können Mindestlöhne vorschreiben.Der 13. Monatslohn ist eine fest im Arbeitsvertrag vereinbarte Zusatzvergütung.Die Gratifikation ist eine freiwillige Sondervergütung, die der Arbeitgeber nach eigenem Ermessen ausrichtet.Zum Lohn hinzu kommen die Zulagen• gesetzlich vorgeschrieben: z.B. Kinderzulagen, Sonntags- oder Nachtarbeit• vertraglich vereinbart durch GAV oder EAV: Orts-, Teuerungs-, Schmutz-, Gefahren- oder Dienstalterzulagen.Sofern nichts anderes vereinbart, ist der Lohn am Ende des Monats auszuzahlen (OR 323 I)8


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenLohnzahlung als Hauptpflicht des ArbeitgebersKein Lohn ohne Arbeit!Zwei Ausnahmen:• Der Arbeitgeber ist Schuld, dass der Arbeitnehmer keine Arbeit leistet oder leisten kann.• Der Arbeitnehmer ist aus persönlichen Gründen an der Arbeit verhindert.9www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenLohnfortzahlung bei unverschuldeter Verhinderung des ArbeitnehmersDrei VoraussetzungenPersönliches HindernisBeispiele:• Krankheit• Unfall• Schwangerschaft• Gesetzliche Pflichten (Militär)• Öffentliches Amt• Familienereignisse• Dringende persönlicheAngelegenheitenKein grobesSelbstverschulden(keine Absicht oderGrobfahrlässigkeit)Beispiel:Wegen eines Selbstunfallsist Tobias für drei Wochenarbeitsunfähig.• Bei leichter / mittlerer Fahrlässigkeitbesteht einAnspruch auf Lohnfortzahlung• Bei Grobfahrlässigkeit kannder Arbeitgeber die Lohnfortzahlungverweigern.Minimale Dauer desArbeitsverhältnisses• Ein befristetes Arbeitsverhältnismuss für mehr als3 Monate eingegangen sein.• Ein unbefristetes Arbeitsverhältnismuss mehr alsdrei Monate gedauert haben.10


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenNebenpflichten des Arbeitgebers (= Fürsorgepflichten)Persönlichkeitsschutz• Schutz von Leib und Gesundheit• Schutz der PrivatsphäreFreizeit• Normale Freizeit• ausserordentliche Freizeit (Besorgungen, Arzt- und Behördentermine, Beerdigungen usw.)Ferien4 Wochen pro Jahr (5 Wochen, wenn Arbeitnehmer unter 20 Jahre alt ist)Zeitpunkt der Ferien bestimmt der ArbeitgeberAbgeltung der Ferien nur in zwei Ausnahmefällen• bei unregelmässigen <strong>Teil</strong>zeit-, Temporär- oder Heimarbeit (Ferienprozenten)• bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses, wenn Ferien nicht mehr bezogen werden können (OR329d II)11www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenNebenpflichten des Arbeitgebers (= Fürsorgepflichten)MutterschaftsurlaubBeginn: Tag der NiederkunftEnde: 98. Tag nach Beginn (14 Wochen)Höhe: 80% des durchschnittlich erzielten ErwerbseinkommensArbeitzeugnisDer Arbeitnehmer darf jederzeit während des Arbeitsverhältnisses ein Zwischenzeugnis verlangen und am Endeder Zusammenarbeit ein Schlusszeugnis.Das Zeugnis muss vollständig, genau, wahr und wohlwollend sein.12


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbung F 1Alex, 15-jährig, wird von Gerald, dem Freund seiner Schwester,angefragt, ob er während der Sommerferien in dessen Betriebmithelfen wolle. Alex sagt zu und nimmt ohne weitere Absprachen zuMonatsbeginn die Arbeit auf. Am Monatsende ist Gerald nicht bereit,Alex einen Lohn auszuzahlen. Er begründet dies damit, dass keinentsprechender schriftlicher Vertrag abgeschlossen worden sei.Muss Alex auf seinen Lohn verzichten?13www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbung F 2Stellen Sie die Voraussetzungen für die Überstundenarbeit in einemFlussdiagramm dar (inkl. Folgen der Überstundenarbeit).14


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbung F 3Art. 321c Abs. 3 OR ist eine dispositive Gesetzesnorm. Woraus kann diesgeschlossen werden?Was muss beachtet werden, wenn Arbeitnehmer und Arbeitgebervertraglich von der Regelung des Art. 321c Abs. 3 OR abweichenwollen?15www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbung F 4Der Arbeitgeber von Eugen hat Liquiditätsprobleme. Er macht deshalbden Vorschlag, dass neu der Lohn nur mehr alle zwei Monateausbezahlt wird (jeweils zwei Monatslöhne zuzüglich einerEntschädigung für das Warten)Eugen möchte von Ihnen wissen, ob dies zulässig sei.16


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenRechtsansprüche des Arbeitgebers bei Pflichtverletzungen des ArbeitnehmersNichterfüllung = Verletzung der ArbeitspflichtDer Arbeitnehmer arbeitet nicht oder zu wenig lang• Arbeitnehmer tritt seine neue Stelle gar nichterst an (OR 337d).• Arbeitnehmer erscheint grundlos nichtzu Arbeit.• Arbeitnehmer arbeitet weniger Stunden,als er müsste.• Anspruch auf richtige Erfüllung(Arbeitgeber kann das Erscheinen am Arbeitsplatzverlangen)• Lohnfortfall(kein Lohn für fehlende Arbeitszeit)• Schadenersatz(Für den finanziellen Schaden, der aus Nichterfüllungentstanden ist.)• Kündigung(Im Normalfall nur ordentliche Kündigung,bei wiederholter Nichterfüllung trotz Mahnungfristlose Kündigung möglich.)17www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenRechtsansprüche des Arbeitgebers bei Pflichtverletzungen des ArbeitnehmersSchlechterfüllung = Jede andere PflichtverletzungDer Arbeitnehmer erfüllt zwar seine Arbeitspflicht, begeht aber eine andere Pflichtverletzung.• Mangelhafte Arbeitsleistung(Unsorgfältiges Arbeiten, Nichtbefolgen vonWeisungen, zu langsames Arbeiten)• Verletzung von Treuepflichten(OR 321a ff.)• Anspruch auf richtige Erfüllung(Arbeitgeber kann das Erscheinen am Arbeitsplatzverlangen)• Schadenersatz(Ersatz des finanziellen Schadens, v.a. beiVerletzung der Sorgfaltspflicht.)(OR 321e)• Kündigung(Im Normalfall nur ordentliche Kündigung,Nur wenn die Fortführung des Arbeitsverhältnissesnicht mehr zumutbar ist, ist eine fristloseKündigung möglich.)(OR 337 ff.)18


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenRechtsansprüche des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen des ArbeitgebersNichterfüllung = Verletzung der LohnzahlungspflichtDer Arbeitgeber erfüllt den Arbeitsvertrag überhaupt nicht.• Der Arbeitgeber bezahlt den Lohn überhauptnicht• Der Arbeitgeber bezahlt zu wenig Lohn.• Der Arbeitgeber zahlt den Lohn verspätet.• Anspruch auf richtige Erfüllung(Betreibung)• Verweigerung der Arbeitsleistung•Schadenersatz(Arbeitgeber muss in jedem Fall Verzugszinszahlen.)(OR 104)• Kündigung(Im Normalfall nur ordentliche Kündigung,Nur wenn Lohnzahlung trotz Mahnung nichterfolgt, ist eine fristlose Kündigung möglich.)19www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenRechtsansprüche des Arbeitnehmers bei Pflichtverletzungen des ArbeitgebersSchlechterfüllung = Jede andere PflichtverletzungDer Arbeitgeber verletzt seine Fürsorgepflichten.• Der Arbeitgeber verletzt die Persönlichkeit desArbeitnehmers, indem er dessen Privatsphäreoder Sicherheits- und Gesundheitsvorschriftenmissachtet. (OR 328)• Der Arbeitgeber gewährt die gesetzlich vorgeschriebeneFreizeit, Ferien, Mutterschaftsurlaubnicht. (OR 329 ff.)• Der Arbeitgeber weigert sich, dem Arbeitnehmerein Arbeitszeugnis auszustellen, oder stell dieseserst Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnissesaus. (OR 330a)• Anspruch auf richtige Erfüllung(Erfüllung der Fürsorgepflichten)• Schadenersatz• Kündigung(Im Normalfall nur ordentliche Kündigung,Nur ganz ausnahmsweise ist eine fristloseKündigung möglich.)• Einstellen der Arbeit(Der Arbeitnehmer darf die Arbeit nur niederlegen,wenn die Arbeitsleistung nicht mehr möglich bzw.objektiv unzumutbar ist.20


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenBeendigung des ArbeitsverhältnissesUnbefristetes ArbeitsverhältnisZeitablaufTod des Arbeitnehmers,nicht aberTod oder Konkursdes ArbeitgebersAufhebungsvertragoder Anfechtungwegen wesentlichenIrrtumsFristloseKündigungOrdentlicheKündigungBefristetes Arbeitsverhältnis21www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenKündigungsfristen und KündigungstermineDauer desArbeitsverhältnissesKündigungsfristKündigungstermin• Probezeit• Weniger als 1 Jahr• Mehr als 1 Jahr• Mehr als 10 Jahre7 Tage1 Monat2 Monate3 MonateKeinerAuf Ende eines MonatsAuf Ende eines MonatsAuf Ende eines Monats22


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenMissbräuchliche KündigungMissbräuchlich ist eine Kündigung, wenn sie sachlich ungerechtfertigt ist.Eine missbräuchliche Kündigung führt zur Auflösung des Arbeitsverhältnisses.Allerdings wird der Kündigende zu einer Entschädigung verpflichtet (max. 6 Monate).23www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenMissbräuchliche KündigungPersönliche Merkmale des Arbeitnehmers(Hautfarbe, Geschlecht, sexuelle Präferenzen)MilitärdienstAusübung verfassungsmässiger RechteGeltendmachung von Rechtsansprüchen gegenüber dem Vertragspartner(= Rachekündigung)Ausübung gewerkschaftlicher TätigkeitWährend der Tätigkeit als gewählter Arbeitnehmervertreter im BetriebMassenentlassung, ohne vorgängige Befragung der Arbeitnehmer24


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenKündigung zur UnzeitNach Ablauf der Probefrist ist eine Kündigung zu gewissen Zeiten (= Sperrzeiten) nicht zulässig.Die Kündigung während einer Sperrzeit ist nichtig.Bei einer Kündigung vor der Sperrfrist wird die Kündigungsfrist für die Dauer der Sperrfrist unterbrochen.25www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenKündigung zur UnzeitDer Arbeitgeber darf nicht kündigen(OR 336c)Der Arbeitnehmer darf nicht kündigen(OR 336d)Militärdienst, Schutzdienst, Zivildienstvon mehr als 11 Tagen• vier Wochen vor Dienstantritt bis vier WochendanachDer Vorgesetzte leistet Militärdienstund der Arbeitnehmer übernimmt währenddieser Zeit dessen AufgabenKrankheit / Unfall• im ersten Dienstjahr:• im zweiten bis fünften Dienstjahr:• ab dem sechsten Dienstjahr:30 Tage90 Tage180 TageSchwangerschaft• Während der ganzen Schwangerschaft bis16 Wochen nach der Geburt26


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenFristlose KündigungEine fristlose Kündigung kann ausgesprochen werden, wenn die Pflichten aus dem Arbeitsvertrag derart schwerverletzt werden, dass eine Fortführung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist. Bei minder schwererVerletzung muss zuerst abgemahnt worden sein.Bei einer fristlosen Kündigung wird das Arbeitsverhältnis sofort aufgelöst.Bei einer ungerechtfertigten fristlosen Kündigung• ist der Arbeitnehmer so zu stellen, wie wenn ihm ordentlich gekündigt worden wäre und• der Arbeitnehmer kann eine Entschädigung von bis zu 6 Monatslöhnen verlangen.• Geht die Kündigung vom Arbeitnehmer aus, muss er eine Pauschalentschädigung von einem Viertel einesMonatslohns leisten, sofern der Arbeitgeber keinen höheren Schaden nachweist.27www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenAusbildung,LehrlingslohnArbeitgeber/LehrmeisterArbeitnehmer/LehrlingArbeitsleistung zumZweck der Ausbildung28


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenLehrvertragDer Lehrvertrag muss schriftlich abgeschlossen werden.Qualifizierte Schriftlichkeit:• Art und Dauer der Ausbildung• Lohn• Probezeit• Arbeitszeit• Ferien29www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbung F 5Corinna verunfallt am dritten Tag ihres Skiurlaubs. Wegen medizinischerKomplikationen kann sie das Spital erst nach zehn Tagen verlassen.Kann sie die im Spital verbrachten Ferientage nachholen?30


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbung F 6Otto ist in einem chemischen Werk in der Fabrikation beschäftigt. BeiArbeitsschluss am Freitagabend fällt ihm auf, dass in derNachbarabteilung vergessen wurde, eine Maschine abzustellen. DaOtto mit der betreffenden Abteilung nicht auf bestem Fuss steht und erüberdies ohne weitere Verzögerung sein Wochenende antretenmöchte, kümmert er sich nicht weiter um die Maschine, obwohl erweiss, dass dadurch ein Schaden entstehen kann.Kann Otto zur Rechenschaft gezogen werden, wenn tatsächlich einSchaden eintritt?31www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbung F 7Martin wird ohne Angabe von Gründen auf den nächsten ordentlichenKündigungstermin entlassen.1. Muss der Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung einen Grundnennen?2. Muss der Arbeitgeber überhaupt einen Grund nennen?3. Nehmen wir an, dass die Kündigung missbräuchlich war.• Kann Martin verlangen, dass er wieder angestellt wird?• Welche finanziellen Ansprüche könnte er geltend machen?32


www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbung F 8Edith arbeitet seit 11 Jahren in derselben Firma. Bei ihrer Anstellung wardamals mündlich eine Kündigungsfrist von einem Monat vereinbartworden.Gilt dies heute noch?33www.law-office.chlic. iur. Heinz T. Stadelmann, FürsprecherBénédict<strong>BBS</strong>Die Kaderschule der Bénédict-Schule St.GallenÜbung F 9Albert, der im Lotto eine grössere Summe gewonnen hat, teilt seinemChef umgehend mit, er gedenke von heute an nicht mehr zu arbeiten.Obschon ihn sein Chef auf die vertraglich vereinbarte Kündigungsfristvon zwei Monaten hinweist, beschliesst Albert, dem Arbeitsplatzfernzubleiben.Mit welchen Folgen muss er rechnen?34

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