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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Sparkasse Südliche Weinstraße

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<strong>Allgemeine</strong> Geschäftsbedingungen 3182 104.000 D1 (Fassung März 2014) - v4.2Entgelte und AufwendungenNr. 17 Zinsen und Entgelte(1) Zinsen und Entgelte im Geschäftsverkehr mit VerbrauchernDie Höhe der Zinsen und Entgelte für die im Geschäftsverkehr mit Verbrauchernüblichen Kredite und Leistungen ergibt sich aus dem Preisaushangund ergänzend aus dem Preis- und Leistungsverzeichnis. Wenn einVerbraucher einen dort aufgeführten Kredit oder eine dort aufgeführteLeistung in Anspruch nimmt und dabei keine abweichende Vereinbarunggetroffen wurde, gelten die zu diesem Zeitpunkt im Preisaushang oderPreis- und Leistungsverzeichnis angegebenen Zinsen und Entgelte.(2) Zinsen und Entgelte außerhalb des Geschäftsverkehrs mitVerbrauchernAußerhalb des Geschäftsverkehrs mit Verbrauchern bestimmen sich dieZinsen und Entgelte für in Anspruch genommene Kredite und Leistungennach der getroffenen Vereinbarung, ergänzend nach dem Preis- undLeistungsverzeichnis in der zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme geltendenFassung.(3) Entgelte für sonstige LeistungenFür Leistungen, die nicht Gegenstand einer Vereinbarung oder im Preisaushangbzw. im Preis- und Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und dieim Auftrag des Kunden oder in dessen mutmaßlichem Interesse erbrachtwerden und die, nach den Umständen zu urteilen, nur gegen eine Vergütungzu erwarten sind, kann die <strong>Sparkasse</strong> ein nach Maßgabe dergesetzlichen Bestimmungen angemessenes Entgelt verlangen.(4) Nicht entgeltpflichtige TätigkeitenFür Tätigkeiten, zu deren Erbringung die <strong>Sparkasse</strong> bereits gesetzlichoder aufgrund einer vertraglichen Nebenpflicht verpflichtet ist oder die sieim eigenen Interesse erbringt, wird die <strong>Sparkasse</strong> kein Entgelt berechnen,es sei denn, es ist gesetzlich zulässig und wird nach Maßgabe dergesetzlichen Regelungen erhoben.(5) Änderung von Zinsen, Kündigungsrecht des Kunden beiErhöhungDie Änderung der Zinsen bei Krediten mit einem veränderlichen Zinssatzerfolgt aufgrund der jeweiligen Kreditvereinbarungen mit dem Kunden.Die <strong>Sparkasse</strong> wird dem Kunden Änderungen von Zinsen mitteilen. Beieiner Erhöhung kann der Kunde, sofern nichts anderes vereinbart ist, diedavon betroffene Kreditvereinbarung innerhalb von sechs Wochen nachder Bekanntgabe der Änderung mit sofortiger Wirkung kündigen. Kündigtder Kunde, so werden die erhöhten Zinsen für die gekündigte Kreditvereinbarungnicht zugrunde gelegt. Eine Kündigung des Kunden gilt alsnicht erfolgt, wenn er den geschuldeten Betrag nicht binnen zweierWochen nach Wirksamwerden der Kündigung zurückzahlt.(6) Änderung von Entgelten bei typischerweise dauerhaft inAnspruch genommenen LeistungenÄnderungen von Entgelten für Hauptleistungen, die vom Kunden imRahmen der Geschäftsbeziehung typischerweise dauerhaft in Anspruchgenommen werden (z. B. Depotführung), oder Änderungen von Entgeltenim Rahmen von Zahlungsdiensterahmenverträgen werden dem Kundenspätestens zwei Monate vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdensin Textform angeboten. Hat der Kunde mit der <strong>Sparkasse</strong> imRahmen der Geschäftsbeziehung einen elektronischen Kommunikationswegvereinbart (z. B. das Online-Banking), können die Änderungen auchauf diesem Wege angeboten werden. Die Zustimmung des Kunden giltals erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunktdes Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat. Auf dieseGenehmigungswirkung wird ihn die <strong>Sparkasse</strong> in ihrem Angebot besondershinweisen. Werden dem Kunden Änderungen angeboten, kann erden von den Änderungen betroffenen Vertrag vor dem vorgeschlagenenZeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen auch fristlos und kostenfreikündigen. Auf dieses Kündigungsrecht wird ihn die <strong>Sparkasse</strong> inihrem Angebot besonders hinweisen. Kündigt der Kunde, wird das geänderteEntgelt für die gekündigte Geschäftsbeziehung nicht zugrundegelegt.(7) Besonderheiten bei VerbraucherdarlehensverträgenBei Verbraucherdarlehensverträgen richten sich die Zinsen und Entgeltenach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen sowie ergänzend nachden gesetzlichen Vorschriften.(8) Besonderheiten bei Zahlungsdiensteverträgen mit VerbrauchernBei Zahlungsdiensteverträgen mit Verbrauchern richten sich die Entgeltenach den jeweiligen vertraglichen Vereinbarungen und besonderenBedingungen. Soweit dort keine Regelung getroffen ist, gelten dieAbsätze 1 und 4 sowie – für die Änderung jeglicher Entgelte bei Zahlungsdiensterahmenverträgen(z. B. Girovertrag) – Absatz 6.Nr. 18 Ersatz von AufwendungenDer Ersatz von Aufwendungen der <strong>Sparkasse</strong> richtet sich nach dengesetzlichen Vorschriften.Pflichten und Haftung von <strong>Sparkasse</strong> und KundeNr. 19 Haftung der <strong>Sparkasse</strong>(1) Haftung für VerschuldenDie <strong>Sparkasse</strong> haftet für eigenes Verschulden sowie das Verschuldenvon Personen, derer sie sich zur Erfüllung ihrer Verpflichtung gegenüberdem Kunden bedient, soweit sich nicht aus den folgenden Absätzen, denbesonderen Bedingungen oder aus einzelvertraglichen Regelungenetwas Abweichendes ergibt. Haftet die <strong>Sparkasse</strong> und ist ein Schadennicht ausschließlich von der <strong>Sparkasse</strong> verursacht oder verschuldet, sorichtet sich die Verpflichtung zum Schadensersatz nach den Grundsätzendes Mitverschuldens, § 254 Bürgerliches Gesetzbuch.(2) Haftung für DritteDie <strong>Sparkasse</strong> darf Aufträge bei Fehlen einer gegenteiligen Weisungganz oder teilweise auf Dritte zur selbstständigen Erledigung übertragen,soweit dies unter Berücksichtigung der Art des Auftrages und der Interessenvon <strong>Sparkasse</strong> und Kunde erforderlich erscheint. In diesen Fällenbeschränken sich die Verpflichtung und Haftung der <strong>Sparkasse</strong> auf dieWeiterleitung des Auftrags einschließlich sorgfältiger Auswahl und Unterweisungdes Dritten.(3) Haftung bei höherer GewaltDie <strong>Sparkasse</strong> haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs(z. B. Bombendrohung, Banküberfall), insbesondere infolge von höhererGewalt (z. B. von Kriegs- und Naturereignissen) sowie infolge von sonstigen,von ihr nicht zu vertretenden Vorkommnissen (z. B. Streik, Aussperrung,Verkehrsstörung) verursacht sind oder die durch Verfügungen vonhoher Hand des In- und Auslands eintreten.Nr. 20 Mitwirkungs- und Sorgfaltspflichten des Kunden(1) GrundsatzDie <strong>Sparkasse</strong> führt die Aufträge des Kunden mit der Sorgfalt einesordentlichen Kaufmanns aus. Für den Kunden bestehen seinerseitsbesondere Mitwirkungs- und sonstige Sorgfaltspflichten, insbesonderefolgende Pflichten:a) Mitteilung wesentlicher Angaben und ÄnderungenDer <strong>Sparkasse</strong> sind unverzüglich schriftlich oder, wenn im Rahmen derGeschäftsbeziehung der elektronische Kommunikationsweg vereinbartwurde (z. B. Online-Banking), auf diesem Wege alle für die Geschäftsbeziehungwesentlichen Tatsachen anzuzeigen, insbesondere Änderungendes Namens, der Anschrift, des Personenstandes, der Verfügungs- oderVerpflichtungsfähigkeit des Kunden (z. B. Eheschließung, Eingehung einerLebenspartnerschaft, Änderung des Güterstandes) oder der für ihn zeichnungsberechtigtenPersonen (z. B. nachträglich eingetretene Geschäftsunfähigkeiteines Vertreters oder Bevollmächtigten) sowie Änderungendes wirtschaftlich Berechtigten oder der der <strong>Sparkasse</strong> bekannt gegebenenVertretungs- oder Verfügungsbefugnisse (z. B. Vollmachten, Prokura).Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn die Tatsachen in öffentlichenRegistern eingetragen und veröffentlicht werden. Die Namen der für denKunden vertretungs- oder verfügungsbefugten Personen sind der <strong>Sparkasse</strong>mit eigenhändigen Unterschriftsproben auf den Vordrucken der<strong>Sparkasse</strong> bekannt zu geben. Darüber hinaus können sich weitergehendegesetzliche Mitteilungspflichten, insbesondere aus dem Geldwäschegesetzergeben.b) Eindeutige Angaben bei Aufträgen und WeisungenAufträge und Weisungen jeder Art müssen den Inhalt des Geschäftszweifelsfrei erkennen lassen. Abänderungen und Bestätigungen müssenals solche gekennzeichnet sein. Bei Zahlungsaufträgen hat der Kundeinsbesondere auf richtige, vollständige, unmissverständliche und leserlicheAngaben, vor allem der Kontonummer und Bankleitzahl oder IBAN 2und BIC 3 zu achten.c) Sorgfalt bei besonderer AuftragsübermittlungBei telefonischen oder auf anderen technischen Wegen erteilten Aufträgenoder Weisungen hat der Kunde dafür zu sorgen, dass sich keineÜbermittlungsfehler, Missverständnisse, Missbräuche und Irrtümer ergeben.d) Verwendung von VordruckenFür bestimmte Geschäfte, insbesondere im Scheck- und Lastschriftverkehr,bei Barabhebungen, Überweisungen, sind die von der <strong>Sparkasse</strong>zugelassenen Vordrucke zu verwenden.e) Ausdrücklicher Hinweis bei besonderer WeisungBesondere Weisungen für die Ausführung von Aufträgen hat der Kundeder <strong>Sparkasse</strong> gesondert mitzuteilen, bei formularmäßig erteilten Aufträgenaußerhalb des Formulars. Dies gilt insbesondere, wenn Zahlungenauf bestimmte Forderungen der <strong>Sparkasse</strong> verrechnet werden sollen.f) Hinweis auf Fristen und TermineDer Kunde hat entsprechend Buchst. e) besonders darauf hinzuweisen,wenn Aufträge innerhalb bestimmter Fristen oder zu bestimmten Terminenausgeführt sein sollen oder wenn bei nicht ordnungsgemäßer, insbesonderenicht fristgemäßer Ausführung von Aufträgen außergewöhnlicheSeite 3 von 5

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