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Haftung der Architekten/Ingenieure für Baukostenüberschreitungen

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GPA-Mitt. Bau 5/2008Seite 106 Ansprüche bei Nichterfüllung o<strong>der</strong> Schlechterfüllung vertraglicherLeistungspflichten im Kostenbereich ohne verbindliche Vereinbarungeines Kostenrahmens6.1 <strong>Architekten</strong>-/Ingenieurverträge ohne verbindlichen KostenrahmenBei Planung und Realisierung von Bauvorhaben sind die objektplanenden <strong>Architekten</strong>/<strong>Ingenieure</strong> gemäß den vertraglich vereinbarten Leistungsbil<strong>der</strong>n <strong>der</strong> §§ 15, 55 o<strong>der</strong> 57HOAI u.a. verpflichtet, im Kostenbereich je nach Fortgang eines Bauvorhabens folgendeGrundleistungen zu erbringen 1 :• Kostenschätzung (Leistungsphase 2 - Vorentwurfsplanung)• Kostenberechnung (Leistungsphase 3 -Entwurfsplanung)• Kostenanschlag / Fortschreibung <strong>der</strong> Kostenberechnung (Leistungsphase 7 -Mitwirkung bei <strong>der</strong> Vergabe)• Kostenfeststellung (Leistungsphase 8 - Objektüberwachung bzw. Örtliche Bauüberwachung)• Kostenkontrolle/Laufende Unterrichtung des Auftraggeber über den Stand <strong>der</strong>Kostenentwicklung (in den Leistungsphasen 3, 7 und 8)Werden in <strong>Architekten</strong>-/Ingenieurverträgen nur die vorgenannten Grundleistungen übertragen(Regelfall) und bestehen keine weiteren Vereinbarungen über einen verbindlichenKostenrahmen, dann schuldet <strong>der</strong> Objektplaner im Unterschied zur 2. <strong>Haftung</strong>s-Fallgruppeauch nicht eine bestimmte Kostenobergrenze als Bauwerkserfolg, son<strong>der</strong>n nur die mängelfreieErbringung <strong>der</strong> vertraglichen Leistungspflichten (so auch Anker/Adler in BauR1998, 465).Bei Nichterfüllung o<strong>der</strong> Schlechterfüllung einzelner übertragener Grundleistungen (auchBaukostenermittlungen o<strong>der</strong> Kostenkontrollen) können für den Auftraggeber ebenfallsSchadensersatzansprüche nach § 634 Nr. 4 BGB gegeben sein (OLG Stuttgart, Urt. v.19.10.1999, BauR 2000, 1893). Die Voraussetzungen für die Geltendmachung solcher Ansprüchesind bei <strong>der</strong> 3. <strong>Haftung</strong>s-Fallgruppe folgende:1 Kostenermittlungen nach DIN 276 i.d. jeweiligen Fassung.

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