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Ausbildungsvorschriften - BBS Norden

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1<strong>Ausbildungsvorschriften</strong>Gliederung der AusbildungDie Berufsschule gliedert sich in die Grundstufe und die Fachstufen:Grundstufe = 1. AusbildungsjahrFachstufe 1 = 2. AusbildungsjahrFachstufe 2 = 3. Ausbildungsjahr oder 3. und 4. AusbildungsjahrAn den <strong>BBS</strong> <strong>Norden</strong> wird die Grundstufe in folgenden Berufsfeldern als Berufsfachschulegeführt:• Metalltechnik,• Fahrzeugtechnik,• Elektrotechnik,• Bautechnik,• Holztechnik,• Hauswirtschaft,• Wirtschaft ,• Lebensmittelhandwerk und• Körperpflege.In der Berufsfachschule werden sowohl der theoretische als auch der fachpraktischeUnterricht in der Schule erteilt.Teilzeit- und BlockbeschulungBeim Teilzeitunterricht kommen die Auszubildenden ein- oder zweimal pro Woche zur Schule.Bei einer Blockbeschulung finden während des Schuljahres mehrere Unterrichtsblöcke imRegelfall über sechs Wochen statt.Im Berufsfeld Wirtschaft und Verwaltung wird der Unterricht in der Grundstufe und in denFachstufen im Teilzeit- bzw. Blockunterricht durchgeführt.In den Ausbildungsberufen Fachkraft für Abwasser und Hauswirtschafter/-in findet jeweilsausschließlich eine Blockbeschulung stattUnterrichtsorganisationEin Unterrichtstag umfasst maximal 9 Unterrichtsstunden. In den Grundstufen soll an zweiTagen (18 Std. Theorie) in der Woche unterrichtet werden, in den Fachstufen an einem Tagpro Woche. Es können allerdings zwischen der ausbildenden Wirtschaft und der Schule Vereinbarungenüber die Organisation des Berufsschulunterrichts gemacht werden.Zu dem einen Tag Berufsschulunterricht in den Fachstufen kann z. B. alle zwei, vier oderacht Wochen ein zweiter Berufsschultag in der Woche erfolgen (2 +1, 4 +1, 8 +1 Regel).Beim Blockunterricht kommen die Schüler/-innen einzelner Ausbildungsjahre mehrere Wochenhintereinander (in der Regel sechs bis acht Wochen) jeden Tag zur Berufsschule.


2Abschlüsse, die an den Berufsbildenden Schulen <strong>Norden</strong>erworben werden könnenErfolgreicher Besuch eines Bildungsganges (s. folgende Schulabschlüsse):Ein Bildungsgang ist erfolgreich besucht, wenn die in der Abschlussklasse erbrachten Leistungenin allen Lernbereichen mindestens mit der Note „ausreichend“ und in einzelnen Fächern,Lernfeldern, Lerngebieten oder Qualifizierungsbausteinen entweder in nicht mehr alszwei Fällen mit der Note „mangelhaft“ oder in nicht mehr als in einem Fall mit der Note „ungenügend“bewertet worden sind.Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss1. Möglichkeit zum Erwerb des HauptschulabschlussesDen Hauptschulabschluss erwirbt, wer• das Berufsvorbereitungsjahr besucht hat,in allen Fächern mindestens befriedigende Leistungen nachweist, an einem Förderkonzeptzum Erwerb des Hauptschulabschlusses teilgenommen und am Ende des BildungsgangesKenntnisse nachweist, die den Anforderungen zum Erwerb des Hauptschulabschlussesentsprechenoder• die Berufseinstiegsklasse erfolgreich besucht hat.2. Möglichkeit zum Erwerb des Hauptschulabschlusses:Den Sekundarabschluss I - Hauptschulabschluss erwirbt, wer• den Berufsschulabschluss erhalten hat.Sekundarabschluss I - RealschulabschlussDen Sekundarabschluss I - Realschulabschluss erwirbt, wer• den Berufsschulabschluss und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem anerkanntenoder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildunzeitvon mindestens zwei Jahren nachweistoder• die Abschlussprüfung der zweijährigen Berufsfachschule in den FachrichtungenWirtschaft, Technik, Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialpädagogik oderPflegeassistenz erfolgreich bestanden hat.


3Erweiterter Sekundarabschluss IDen Erweiterten Sekundarabschluss I erwirbt, wer• die Abschlussprüfung an der zweijährigen Berufsfachschule Kaufmännische Assistentin/KaufmännischerAssistent für Wirtschaftsinformatik oder die zweijährige BerufsfachschuleSozialassistentin/Sozialassistent bestanden hatoder• die eine einjährige Berufsfachschule mit erhöhtem Niveau in den allgemein bildendenFächern für Realschüler/-innen oder die zweijährige Berufsfachschule in denFachrichtungen Wirtschaft, Technik, Ernährung und Hauswirtschaft, Sozialpädagogikoder Pflegeassistenz erfolgreich besucht hatund im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0und im Fach Deutsch/Kommunikation, einer Fremdsprache und dem berufsbezogenenLernbereich jeweils mindestens befriedigende Leistungen nachweistoder• den Berufschulabschluss und eine erfolgreiche Berufsausbildung in einem anerkanntenoder als anerkannt geltenden Ausbildungsberuf mit einer Regelausbildungszeit von mindestenszwei Jahren nachweistund im Abschlusszeugnis einen Gesamtnotendurchschnitt von mindestens 3,0und im Fach Deutsch/Kommunikation, einer Fremdsprache und einem berufsbezogenenLernbereich jeweils mindestens befriedigende Leistungen nachweist.Fachhochschulreife• Die Fachhochschulreife erwirbt, wer die Abschlussprüfung an der Fachoberschulebestanden hat.• Den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwirbt, wer in der zweijährigenBerufsfachschule Kaufmännische Assistentin/Kaufmännischer Assistent für Wirtschaftsinformatikdie Abschlussprüfung bestanden hat, eine Zusatzprüfung abgelegthat und mindestens ausreichende Leistungen in den Fächern des Zusatzangebotes undder Zusatzprüfung nachweistoder• im Fachgymnasium in zwei aufeinander folgenden Kurshalbjahren eine entsprechendePunktzahl erwirbt.Allgemeine HochschulreifeDie allgemeine Hochschulreife erwirbt, wer die Abiturprüfung am Fachgymnasium Wirtschaftoder am Fachgymnasium Gesundheit und Soziales bestanden hat.Berufliche Abschlüsse:• Staatlich geprüfter Kaufmännischer Assistent/Staatlich geprüfte KaufmännischeAssistentin für Wirtschaftsinformatik• Staatlich geprüfter Sozialassistent/Staatlich geprüfte Sozialassistentin SchwerpunktSozialpädagogik• Staatlich geprüfter Altenpfleger/Staatlich geprüfte Altenpflegerin• Staatlich geprüfter Pflegeassistent/Staatlich geprüfte Pflegeassistentin

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