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Blaue Karte EU - MDC

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Humanmedizin, Ingenieurswesen), muss das Vorliegen dieser Erlaubnis bzw.deren Zusage vor Erteilung der <strong>Blaue</strong>n <strong>Karte</strong> <strong>EU</strong> nachgewiesen werden.Gemeldeter Wohnsitz in BerlinDie Ausländerbehörde Berlin kann nur ausländischen Staatsangehörigen mitangemeldetem Wohnsitz in Berlin einen Aufenthaltstitel erteilen.http://www.berlin.de/verwaltungsfuehrer/dienstleistung/120686/Erforderliche UnterlagenGültiger Pass1 aktuelles biometrisches Foto35mm x 45mm, Frontalaufnahme mit neutralem Gesichtsausdruck undgeschlossenem Mund gerade in die Kamera blickend, heller Hintergrundhttp://www.berlin.de/imperia/md/content/labo/fahrerlaubnisangelegenheiten/foto_mustertafel.pdfHochschulzeugnisggf. zusammen mit Bewertung der ZAB (siehe Voraussetzungen)Arbeitsvertrag oder konkretes ArbeitsplatzangebotFormular Antrag auf Erteilung eines AufenthaltstitelsEine Aufenthaltserlaubnis darf nur auf ausdrücklichen Antrag hin erteiltwerden. Nur bei erstmaliger Beantragung erforderlich.Formular Antrag auf Erlaubnis einer BeschäftigungNur wenn Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (sieheVoraussetzungen)Formular StellenbeschreibungNur wenn Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erforderlich (sieheVoraussetzungen)BerufsausübungserlaubnisNur wenn erforderlich (siehe Voraussetzungen)FormulareAntrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels(deutsch-griechisch-türkisch-serbo-kroatisch)http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?72304Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels(deutsch-spanisch-portugiesisch-russisch)http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?72307Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels(deutsch-englisch-französisch-italienisch)http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?72301Antrag auf Erlaubnis einer Beschäftigung


http://www.berlin.de/formularserver/formular.php?50328Stellenbeschreibunghttp://www.berlin.de/formularserver/formular.php?50329Gebühren100 Euro für die erstmalige Erteilung einer <strong>Blaue</strong>n <strong>Karte</strong> <strong>EU</strong> mit einerGeltungsdauer von bis zu einem Jahr110 Euro für die erstmalige Erteilung einer <strong>Blaue</strong>n <strong>Karte</strong> <strong>EU</strong> mit einerGeltungsdauer von mehr als einem Jahr65 Euro für die Verlängerung um bis zu drei Monate80 Euro für die Verlängerung um mehr als drei MonateRechtsgrundlagen§ 19a Aufenthaltsgesetz - AufenthGPublikationenWeiterführende LinksInformationen der Bundesagentur für Arbeithttp://www.arbeitsagentur.de/nn_29928/Dienststellen/besondere-Dst/ZAV/startseite-aktuelles-5.htmlDatenbank zu ausländischen Hochschulabschlüssenhttp://www.anabin.kmk.orgIndividuelle Zeugnisbewertungenhttp://www.kmk.org/zab/zeugnisbewertungen.htmlPDF-Dokument erzeugt am 31.07.2012

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