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Ausgabe 3/2013 - Gemeinde Rohrmoos-Untertal

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17Fahrlechner,• Jagdeinschluss Gerald Sieder, vlg.Eibl,• Jagdeinschluss Forstgut Rink KEG,• Jagdeinschluss Waldgen. Gsenegg,zH. Karl Gerhardter, Stürzer,• Jagdeinschluss Waldgen. Gsenegg,zH. Herbert Stocker, Bleiberger,• Colloredo Mansfeld´scheForstverwaltunggenehmigt.Sonnenweg, Erklärung zumöffentl. GutDer Sonnenweg, Gst.Nr. 713/2 KG67611 <strong>Rohrmoos</strong>, wird – umfassendden gesamten Straßenzug – vorbehaltlichder Zustimmung des Grundeigentümers,GrundkaufgemeinschaftFlechl-grund, gemäß § 8 Abs.3 Landes-Straßenverwaltungsgesetz1964, i.d.g.F. LGBl.Nr. 60/2008, zumöffentlichen Gut der <strong>Gemeinde</strong> mitder Klassifizierung als öffentlichrechtlicherInteressentenweg gemäߧ 7 Abs. 5 leg.cit. erklärt. Diese beabsichtigteNeuanlage eines öffentlichrechtlichenInteressentenweges istgemäß § 47 Abs. 1 leg.cit. kundzumachen.Rechnungsabschlussentwurf2012Der Rechnungsabschlussentwurf2012 wurde ordnungsgemäß kundgemacht,zur öffentlichen Einsichtnahmeaufgelegt und allen Prüfungsausschussmitgliedernundmit der GR-Sitzungseinladung auchallen <strong>Gemeinde</strong>räten zeitgerechtzur Verfügung gestellt. SchriftlicheEinwendungen wurden nicht eingebracht.Der Obmann des Prüfungsausschussesbringt den Prüfberichtdes Ausschusses aus der Sitzung vom14.03.13 mit seinen Kernaussagenzur Kenntnis. Der Ausschuss stelltkeine grundsätzlichen Mängel oderBeanstandungen in sachlicher undrechnerischer Hinsicht fest, größereAbweichungen vom Voranschlagweisen entsprechende <strong>Gemeinde</strong>rats-oder Vorstandsbeschlüsse aufbzw. sind erklärbar und nachvollziehbar.Die Bedeckung aller <strong>Ausgabe</strong>ndes ordentlichen Haushaltes istgegeben, ein beträchtlicher Betragkann dem außerordentlichen Haushaltzugeführt werden. Die <strong>Ausgabe</strong>ndes Außerordentlichen Haushaltes2012 erfolgten aufgrund des Voranschlagesund den Beschlüssen des<strong>Gemeinde</strong>rates und in kleinen Bereichendes <strong>Gemeinde</strong>vorstandes.Der ausgewiesene Sollabgang ist ausführlichdargestellt und erklärbar.Ergebnisse des Haushaltsjahres2012:Ordentlicher Haushalt:Soll-Einnahmen:€ 2.932.255,80Soll-<strong>Ausgabe</strong>n:€ 2.928.525,92Soll-Überschuss:€ 3.729,88Außerordentlicher Haushalt:Soll-Einnahmen:€ 588.267,35Soll-<strong>Ausgabe</strong>n:€ 832.742,19Soll-Überschuss/Abgang:€ 244.474,84Die Ausfinanzierung des AOH imLaufe der Jahre <strong>2013</strong> und 2014 istgeplant und tlw. bereits veranschlagtdurch• Anteilsbeträge aus dem OH,• durch bereits vomGR beschlosseneDarlehensaufnahmen (zumGroßteil in Verwaltungsbereichen[Kläranlagenplanung, AusbauWilde Wasser/TourismusprojektObertal], die keine Auswirkungenauf den Verschuldungsgradhaben)• sowie durch mit dem Landnoch zu verhandelndeBedarfszuweisungsmittel.• Die augenscheinlich größtenabsehbaren Belastungen im AOH<strong>2013</strong> sind durch die Zahlungen/Verpflichtungen für das WM-Paket Schladming vorgegeben.Vom <strong>Gemeinde</strong>rat wird der Prüfberichtdes Ausschusses sowie dieStellungnahmen der Rechnungslegerzur Kenntnis genommen, denRechnungsabschlussentwurf 2012samt allen Beilagen genehmigt, denbeiden Rechnungslegern für dieordnungsgemäße Geschäftsführung2012 gedankt und ihnen für dasHaushaltsjahr 2012 die Entlastungerteilt.<strong>Gemeinde</strong>strukturreform, rechtl.VertretungDer Vorsitzende berichtet, dass die<strong>Gemeinde</strong> mit Schreiben der Abteilung7, Frau Mag. Doris Kampus, vom20.03.<strong>2013</strong> eingeladen wird, binnen8 Wochen eine Stellungnahme zurLandes-Entscheidung über die Fusionvon Schladming/<strong>Rohrmoos</strong>/Pichl abzugeben.Mit Schreiben der <strong>Gemeinde</strong>vom 4.4.2103 wird die Abteilung7 ersucht, die konkreten Kriterienund Analysen und weitere Unterlagen,welche für die Fusionsentscheidungdes Landes maßgebend waren,binnen 4 Wochen zur Verfügung zustellen. Inzwischen erfolgte auch einBeratungsgespräch mit Mag. MartinOzimic vom Stmk. <strong>Gemeinde</strong>bund,und auf dessen Empfehlung eineKontaktaufnahme und ein Gesprächmit RA Dr. Georg Eisenberger gemeinsammit Vbgm. Siegfried Keinprechtüber die Situation in den <strong>Gemeinde</strong>n<strong>Rohrmoos</strong> und Pichl sowieüber die Chancen eines Individualantragesbeim Verwaltungsgerichtshof.Nach Beratung und Diskussion überden aktuellen Stand der Fusionsfrageund über die weitere vorgangsweisewird beschlossen, Herrn RA Dr. GeorgEisenberger, Büro Eisenberger & Herzog,Rechtsanwalts GmbH, Graz, mitder rechtsfreundlichen Vertretungder <strong>Gemeinde</strong> in der Angelegenheit<strong>Gemeinde</strong>strukturreform, Phase 1(Prüfung der Chancen der <strong>Gemeinde</strong>vor dem Verwaltungsgerichtshof, Erstellungeiner Expertise, Rahmen ca.20 Stunden) zu beauftragen und zubevollmächtigen.Im Zuge der von der <strong>Gemeinde</strong> initiiertenAktion haben viele private InteressentenFahnen und Transparentemit dem <strong>Gemeinde</strong>wappen unddem <strong>Gemeinde</strong>-Schriftzug erworbenund an Häusern und Objekten angebracht.Dazu wird beschlossen,gemäß § 4 Abs. 4 der Stmk. <strong>Gemeinde</strong>ordnungdem Bürgerkomitee bzw.den interessierten <strong>Gemeinde</strong>bürgerndie Verwendung des <strong>Gemeinde</strong>wappensim Zuge der vorangeführtenFahnen und Transparente-Aktion zugestatten.

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