10.07.2015 Aufrufe

Das A-Z wissenswerter Dinge für Journalisten, Autoren, Blogger

Das A-Z wissenswerter Dinge für Journalisten, Autoren, Blogger

Das A-Z wissenswerter Dinge für Journalisten, Autoren, Blogger

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Das</strong>A-Z<strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> fürfreie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong>und <strong>Blogger</strong>


Über dieses LexikonDieses elektronische Nachschlagewerk richtet sich an hauptberuflich tätige freie <strong>Journalisten</strong>, PR-Fachleute,<strong>Autoren</strong> jeglicher Art sowie an <strong>Blogger</strong> – an Existenzgründer ebenso wie an „alte Hasen“, die ein wenig schmökernund sich auf den neuesten Stand bringen möchten, beispielsweise in Sachen Steuern, Recht, Gesetz –und Internet.Es enthält zahlreiche externe Online-Quellen (wie Blogartikel) – aber ebenso eine Vernetzung mit internenStichworten, die sich schnell per Mausklick auswählen lassen.Recherchiert und geschrieben wurde es von <strong>Journalisten</strong> mit rund 20 Jahren Berufserfahrung als „Freie“.Alle sind zudem „Blogerfahren“. Die Haufe-Fachredaktion für Steuern wirkte ebenso mit.<strong>Das</strong> Lexikon von Lexware wird mindestens einmal jährlich aktualisiert. Dabei werden alle externen „Links“auf ihre Gültigkeit geprüft – genauso wie Gesetze und Urteile.Gerne nehmen wir weitere Quellen auf und freuen uns auf Ihre Hinweise. Am Schluss finden Sie die E-Mail-Adresseder Redaktion.Sie finden die jeweils aktuelle Version des Lexikons auch im Lexware Pressecenter und im Download-Bereichdes Blogs „Meine Firma und Ich“.Viel Freude und wertvolles Wissen beim Lesen wünscht Ihnen,Jörg FreyGeschäftsführer Haufe-Lexware GmbH & Co. KGPS:Sollten Sie trotz größter Sorgfältigkeit der <strong>Autoren</strong> einen Fehler entdecken, freuen wir uns auf Ihre E-Mail –und überreichen Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit ein kleines Präsent.


AfA-TabellenBei der Abschreibung wird der Kaufpreis eines beruflichgenutzten Gegenstands auf die Nutzungsdauer aufgeteilt.Zur Vereinfachung und Vermeidung von Streitigkeiten hatdas Bundesfinanzministerium (BMF) amtliche AfA-Tabellenherausgegeben. Dort ist die Nutzungsdauer für eineVielzahl von Wirtschaftsgütern festgelegt.Die Abschreibungstabelle „für allgemein verwendbare Anlagegüter“sieht für neue Wirtschaftsgüter folgende Nutzungsdauernvor:Gegenstand Anschaffung ab 1.1.2001NutzungsdauerinJahrenAfA-Satzin %Aktenvernichter 8 12,5Auto (Pkw) 6 16,6Autotelefon 5 20,0Bücherregal 13 7,7Bücherschrank 13 7,7Büromöbel 13 7,7CD-Player 7 14,3Computer 3 33,3Drucker 3 33,3Faxgerät 6 16,6Fotokopierer 7 14,3Handy 5 20,0Kassettenrekorder 7 14,3Laptop 3 33,3Notebook 3 33,3PC u. Peripheriegeräte3 33,3(Drucker, Scanner, Bildschirm,usw.)Radio 7 14,3Reißwolf 8 12,5Schrank 13 7,7Schreibmaschine 9 11,1Schreibtisch 13 7,7Schreibtischlampe 13 7,7Schreibtischstuhl, -sessel 13 7,7Stereoanlage 7 14,3Stuhl 13 7,7Teppich– normal 8 12,5– hochwertig15 6,6(über 500 EUR pro qm)Tisch 13 7,7Videorecorder 7 14,3Tipp:Gebrauchte Wirtschaftsgüter können je nach Alter, Beschaffenheitund voraussichtlichem Einsatz innerhalb kürzererAbschreibungszeiträume abgesetzt werden. Gegebenenfallsmüssen Sie die kürzere Nutzungsdauerschätzen.Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)… regelt Ihre Bedingungen, unter denen Geschäfte mit IhrenAuftraggebern zustande kommen. Der Rechtsbegriffist in § 305 Abs. 1, BGB geregelt. So mancher freier Journalistverzichtet auf eigene AGB: „Zu kompliziert, rechtlichohnehin nicht gegen große Verlage durchsetzbar, diehaben doch eigene AGB“. Wenn der Auftraggeber, beispielsweiseein Verlag, eigene Vertragsregelungen zusendetund diese Regelungen sich mit denen aus Ihren AGBwidersprechen, gelten beide nicht. An ihre Stelle tretendann die gesetzlichen Regelungen, die für freie <strong>Journalisten</strong>oft günstiger sind als die Verlagsbedingungen. Anderehaben auf ihren Websites AGB gespeichert, weisen aberim Schriftverkehr, beispielsweise per E-Mail-Signature,nicht darauf hin. Auf die Geschäftsbedingungen hinzuweisen,ist seit Mai 2010 Pflicht. Solche Angaben müssen voroder spätestens bei Vertragsschluss mitgeteilt werden.Der DJV empfiehlt, in der Signatur von E-Mails auf die eigenenGeschäftsbedingungen hinzuweisen. Was in denAGB geregelt werden sollte, erklärt der DJV. Dazu zählenbeispielsweise Verwertungsrechte, Honorare, Zahlungsweise,Ausfallhonorare und Haftung.Ein praktisches Beispiel finden Sie bei dem freien <strong>Journalisten</strong>Michael Klitzsch, der seine eigenen AGB auf Basisder Muster-AGBs des DJV erstellt hat.Anbieterkennzeichnung… bezeichnet in Deutschland das Impressum für Online-Medien und ist Pflicht für Freiberufler und selbstständige<strong>Blogger</strong>, die nicht ausschließlich zu privaten, familiärenZwecken bloggen. Bei den <strong>Blogger</strong>n zählen dazu auchprivate nicht-kommerzielle Betreiber, die ein Angebot unterhalten,was auch kommerziell angeboten werden könntebeziehungsweise bereits von kommerziellen Anbieternexistiert.Darin müssen unter anderem der presserechtlich Verantwortliche,eine ladungsfähige Anschrift, eine elektronischeAdresse wie eine Telefax-Nummer oder eine E-Mail-Adresse, sowie eine Steuernummer benannt werden.Was das Online-Impressum mindestens zu enthalten hat,regelt Paragraf 5 im Telemediengesetz. Einen Leitfadenals Orientierungshilfe gibt es vom Bundesministerium derJustiz.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ5


ArbeitszimmerEin Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ist für viele Freiberuflerund Selbstständige unabdingbar. Vorteile: keine Fahrwege, keineweiteren externen Kosten. Nachteile: wenig oder keine Trennungvon beruflichen und privaten <strong>Dinge</strong>n …6 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>© khmel / Fotolia.com


Angebot… wird auf Anfrage eines potenziellen Kunden erstellt. Esenthält die Bedingungen, für die der Anbieter die nachgefragteDienstleistung erbringt.Üblich für die Abgabe eines Angebots ist die Schriftform,nicht selten wird ein Angebot auch direkt in einer E-Mailabgefasst.<strong>Das</strong> Angebot ist für den Anbieter rechtlich bindend. Umdiese Bindung aufzuheben, bedarf es einer Freizeichnungsklausel,wie zum Beispiel „ohne Gewähr“ oder „unverbindlich“.Allerdings können Freizeichnungsklauseln,nach Urteilen verschiedener Landgerichte, einen Wettbewerbsverstoßdarstellen.Ein Angebot enthält detaillierte Einzelheiten. Dazu gehören(je nach Branche):die WarenbezeichnungKosten für Fracht und VerpackungMenge und Preis der Ware und ihre QualitätZahlungsbedingungenErfüllungsortGerichtsstandEigentumsvorbehaltLieferzeitRegelungen für Liefer-, Annahme- und Zahlungsstörungenund mangelhafte LieferungBedarf es für die Erstellung eines Angebots eines hohenZeitaufwands beziehungsweise komplexer Individualität,wie beispielsweise für eine PR- oder Medienkonzeption,kann eine Erstellungsgebühr erhoben werden. Diese wirdüblicherweise bei Erteilung des Auftrags verrechnet.ArbeitsagenturenRegionale Agenturen der Bundesagentur für Arbeit, unteranderem zuständig für die Bewilligung von ArbeitslosengeldI und II („Hartz-IV“). Siehe auch Zuschüsse, Einstiegsgeld.Arbeitslosengeld… ist ein irreführender Begriff, denn beispielsweise wirdArbeitslosengeld II (ALG II, „Hartz-IV“) auch dann an freie<strong>Journalisten</strong> gezahlt, wenn sie nicht arbeitslos sind. EineHilfebedürftigkeit, eine soziale Notlage, beispielsweisedurch fehlende oder geringe Einnahmen, muss nachgewiesenwerden. Siehe auch Aufstockung und „Hartz-IV“.Ein freier Journalist kann auch einen Antrag auf Arbeitslosenversicherung(ALG I) stellen.Arbeitslosenversicherung… kann unter bestimmten Voraussetzungen in den erstendrei Monaten der Selbstständigkeit – sofern der Existenzgründervorher zum Beispiel versicherungspflichtig beschäftigtwar – beantragt werden und ist freiwillig. Darüber,über die Antragsfrist sowie entstehendeArbeitslosengeld-Ansprüche informiert die Bundesagenturfür Arbeit und gibt „Hinweise zum Versicherungspflichtverhältnisauf Antrag in der Arbeitslosenversicherung“.Umfassende Informationen liefert zudem dasDokument „Versicherungspflichtverhältnis auf Antrag“ derArbeitsagentur.Bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung für Selbstständigerichtet sich das Arbeitslosengeld nach der Qualifikation.Sonderregelungen gibt es für Mitarbeiter, die„unständig“ beim öffentlich-rechtlichen Rundfunk beschäftigtsind.Den Antrag für die freiwillige Weiterversicherung gibt eshier: Antrag für Selbstständige.<strong>Das</strong> Für und Wider der freiwilligen Arbeitslosenversicherungbeleuchtet das freienblog des Deutschen <strong>Journalisten</strong>-Verbands.ArbeitszimmerEin Arbeitszimmer in der eigenen Wohnung ist für vieleFreiberufler und Selbstständige unabdingbar. Vorteile:keine Fahrwege, keine weiteren externen Kosten. Nachteile:wenig oder keine Trennung von beruflichen und privaten<strong>Dinge</strong>n, es kann soziale Vereinsamung drohen.Was mietrechtlich bei der Arbeit in der Wohnung überhaupterlaubt ist, zeigt dieser Artikel.Häusliche Arbeitszimmer sind steuerlich allerdings nurabsetzbar, wennkein anderer Arbeitsplatz für die betriebliche oder beruflicheBetätigung zur Verfügung steht. In diesem Fallkönnen die Kosten nur bis zu 1.250 Euro abgesetztwerden.das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichenund beruflichen Betätigung darstellt. Hier istder Abzug der Kosten nicht beschränkt, sondern siekönnen in voller Höhe geltend gemacht werden.Diese Kosten können Sie zum Beispiel in der Steuererklärungansetzen: Die anteilige Miete, Strom und andere Nebenkosten,und die Ausstattung des Arbeitszimmers(Gardinen, Teppich usw.).ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ7


Eine weitere Voraussetzung für den Abzug der Arbeitszimmerkosten:<strong>Das</strong> Arbeitszimmer wird nahezu ausschließlichfür berufliche Zwecke genutzt. Eine geringeprivate Mitnutzung von weniger als 10 % toleriert die Finanzverwaltung(BMF, Schreiben vom 2.3.2011, BStBl2011 I, Seite 195, Rn.3).freie Reporter Christian Fuchs macht. Der DJV gibt Tipps,welche Honoraransprüche Freie haben, wenn es zu keinerVeröffentlichung kommt.Erhalten Sie ein Ausfallhonorar, gehört es zu den Betriebseinnahmen.Tipp:<strong>Das</strong> Finanzgericht Köln hat entschieden, dass bei einer50-prozentigen privaten Mitnutzung die Kosten für dasArbeitszimmer aufgeteilt werden können. Deshalb wärenhier 50 Prozent als Betriebsausgabe absetzbar (Urteilvom 19.5.2011, 10 K 4126/09, EFG 2011 S. 1410). Gegendieses Urteil wurde allerdings Revision beim Bundesfinanzgerichtshofeingelegt (Az. des BFH: X R 32/11). EntsprechendeFälle sollten mit Einspruch, Antrag auf Ruhendes Verfahrens und Hinweis auf die anhängige Revisionoffen gehalten werden.Alternativen: Siehe Büro, Bürogemeinschaften, Coworking.Aufstockung… kann jeder Selbstständige und Freiberufler beantragen,wenn sein Einkommen unter dem „Hartz-IV“-Satz (undden Wohnungskosten) liegt beziehungsweise absehbarist, dass der Umstand durch mangelnde Aufträge eintritt.Im Gegensatz zum vollen Satz (ALG-II) wird dann lediglichum den Betrag aufgestockt, der für das Existenzminimumnotwendig ist.AusgabenBetriebsausgabenAuslandshonorar… wird im Allgemeinen vom deutschen Umsatzsteuergesetznicht erfasst – wenn für Auftraggeber im Ausland wiezum Beispiel in der Europäischen Union gearbeitet wird.Allerdings ist eine Beratung beim Steuerexperten empfehlenswert,um Details zum Beispiel zur Rechnungslegungund Verbuchung zu erfragen. Maßgeblich ist § 3a desUmsatzsteuergesetzes. Wer Geschäfte in der EU abwickelt,benötigt zudem eine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer(USt-IdNr.), welche online beim Bundeszentralamtfür Steuern beantragt werden kann. <strong>Das</strong>Bundeszentralamt beantwortet auch Fragen zur Vergabeder USt-IdNr.Im Ausland erzieltes Honorar muss aber unter Umständenin der Einkommensteuererklärung als Betriebseinnahmeangegeben werden.Wichtig ist neben dem Hauptantrag die Anlage EKS zurErklärung des Einkommen als Selbstständiger (Berechnungsmethodenach § 3).Alle weiteren Informationen unter „Hartz-IV“ sowie Jobcenter.Ausfallhonorar… soll helfen, damit nicht alles umsonst war. Druckt eineZeitschrift einen Artikel nicht oder kippt ein Radiosendereinen Beitrag, hat der freie Journalist ein Recht auf einAusfallhonorar, wenn er bereits Leistungen erbracht hat.Diese können auch nur aus Teilleistungen bestehen, beispielsweiseRecherchen und Reisekosten. In der Praxisist es ratsam, mit dem jeweiligen Auftraggeber vorherüber eventuelle Ausfälle zu sprechen und sich nach derVerlags- beziehungsweise Medienpraxis zu erkundigen.Freie <strong>Journalisten</strong> sollten das Thema Ausfallhonorareauch in ihre AGB mit einbeziehen, wie es zum Beispiel der8 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


BwieABCDBerufshaftpflichtversicherung… ist ebenso wie eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungfür freie <strong>Journalisten</strong> unbedingt empfehlenswert,weil auch Freie haften, wenn sie einen – beruflichbedingten Schaden verursachen, zum Beispiel bei einemInterviewpartner im Büro eine wertvolle Vase umwerfen.Bei Vorsatz zahlen die Versicherungen jedoch nicht.Im Gegensatz zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungversichert die Berufshaftpflichtversicherungalle Personen- und Sachschäden, die während der Arbeitszeitentstanden. Es gibt Kombinationsversicherungenfür beruflich oder privat entstandene Schäden.Wer eine berufliche Haftpflichtversicherung hat, sollte aufseiner Website auch darauf (Art, Deckungssumme, Regionetc.) hinweisen, siehe Informationspflichten.Deckt die Berufshaftpflichtversicherung ausschließlichberufliche Risiken ab, sind die Kosten in voller HöheBetriebsausgaben.Berufsunfallversicherung… hilft bei schweren Unfällen mehr als die Krankenkassen.Wer selbstständig ist, kann sich sowohl privat alsauch über die staatliche Unfallversicherung absichern. Inder staatlichen Unfallversicherung sind freiwillige Anmeldungenmöglich. Hierzu gibt es, passend zur jeweiligenTätigkeit, Berufsgenossenschaften.Sie versichern ihre Mitglieder gegen die Folgen von Berufs-und Wegeunfällen sowie von Berufskrankheiten. Inden meisten Berufsgenossenschaften ist eine freiwilligeVersicherung von Selbstständigen möglich, für manchegilt sogar eine Pflichtmitgliedschaft.Selbstständige, die Interesse an einer Mitgliedschaft ineiner Berufsgenossenschaft haben, müssen sich an dieBerufsgenossenschaft wenden, die für sie zuständig ist.Orientierung und Auskunft erhält man bei der DGUV(Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) in Berlin.Für die meisten freien und kreativen Berufe ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft(VBG) zuständig.Durch die moderaten Beiträge, die Berufsgenossenschaftenofferieren, sind sie durchaus eine Alternative zu privatenAnbietern. Zudem bieten sie absolute Sicherheit hinsichtlichder Leistungen und Beiträge. Als staatlicheInstitution kann die DGUV nicht in finanzielle Schwierigkeitengeraten, die Leistungen sind durch den Staat abgesichertund garantiert.Selbstständigen wird es ermöglicht, ihren Versicherungsbetragfreiwillig zu wählen. Mit Hilfe einer Formel wird dereigentliche Monatsbeitrag berechnet, dies geschieht unterEinbeziehung des jeweiligen Risikos bestimmter Berufsgruppen.Neben der Möglichkeit, sich in einer Berufsgenossenschaftzu versichern, gibt es für jeden Selbstständigenauch die Variante der privaten Unfallversicherung.Werden ausschließlich berufliche Unfälle versichert, sinddie Versicherungsbeiträge als Betriebsausgaben absetzbar.Berufsverbände… gibt es etliche. Um die Interessen von freien <strong>Journalisten</strong>oder auch Bildjournalisten kümmern sich unter anderemder Deutsche <strong>Journalisten</strong>-Verband oder die Dienstleistungsgewerkschaftver.di – beziehungsweise dieBerufsgruppe dju in ver.di, die Deutsche Journalistinnenund<strong>Journalisten</strong>-Union. Zudem gibt es weitere Verbände– zum Beispiel für Sportjournalisten den Verband DeutscherSportjournalisten. Oder der Verein der Fotojournalistinnenund Fotojournalisten FREELENS. Freischreiberist ein Berufsverband speziell für freie <strong>Journalisten</strong>. Oderden Deutschen Fachjournalisten Verband.Beiträge zu Berufsverbänden sind Betriebsausgaben.EFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ9


und ein separater Internet-Anschluss, ggf. fallen Fahrtkostenan. Außerdem muss man sich an Kündigungsfristenhalten, die im Gewerbemietvertrag individuell festgeschriebenwerden können.Für Berufsanfänger und Existenzgründer empfehlen sichdaher Alternativen: Siehe Arbeitszimmer, Bürogemeinschaften,Coworking.Bürogemeinschaften… haben den Vorteil, dass man nicht alleine arbeitet, sichaustauschen oder bei Projekten effizienter zusammen arbeitenkann.wird bald merken, dass die ungeliebte Buchhaltung ihrenSchrecken verliert.Wer für sein berufliches Wirken größere Anschaffungentätigt, der sollte sich im Vorab entweder umfassend überdie steuerrechtliche Behandlung dieser Sachwerte informierenoder einen Steuerberater konsultieren.Man kann auch die komplette Buchhaltung einem Steuerbüroübergeben, nur bringt dies einerseits zusätzlicheKosten mit sich und verführt andererseits dazu, sich kaumnoch mit dem Steuer- und Finanzthema zu beschäftigen.Weniger kostenintensiv ist der Einsatz spezieller Buchhaltungssoftware.Neben der vereinbarten Kündigungsfrist bestehen Risikenbei der Vertragsgestaltung mit dem Vermieter und denMitgliedern der Bürogemeinschaft.Fall eins: Ein Hauptmieter unterschreibt den Vertrag undhat mehrere Untermieter. Kündigt der Hauptmieter denVertrag, kann sich das nachteilig auf die Untermieter auswirken.Den Überblick über die eigene selbstständige Tätigkeit zubehalten, ist allerdings von äußerster Wichtigkeit. Manweiß, wo man geschäftlich steht und behält das Gespürfür das Machbare. Egal, ob es um geplante Neuanschaffungenoder die Rücklage für die Altersvorsorge geht.Weitere Infos zur Buchhaltung für Freiberufler finden Siehier.Fall zwei: Alle Mieter unterschreiben den Mietvertrag. FallenZahlungen durch beispielsweise schlechte Auftragslagebei einzelnen Mietern aus, ist jeder einzelne Mieter fürdie Miete haftbar. Es existiert sozusagen eine Gesellschaftbürgerlichen Rechts (GbR).Siehe auch Arbeitszimmer, Büro, Coworking, Gesellschaftsformen.BuchhaltungAls Freiberufler sind Sie nicht zur Buchführung oder zurAbgabe einer Bilanz verpflichtet, egal wie hoch Ihr Gewinnist. Ihren Gewinn ermitteln Freiberufler mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung.Für diese müssen Sienatürlich trotzdem Ihre Einnahmen und Ausgaben aufzeichnen.Im Vergleich zu einer Bilanz ist das aber rechteinfach zu bewerkstelligen.Aufbewahrt und elektronisch erfasst werden alle Belegewie Einnahmen und Ausgaben im geschäftlichen Alltag –beispielsweise für Telefon, Internet, Miete und Fahrtkosten.Viele schaudert allein schon bei dem Gedanken daran,sämtliche Belege, Quittungen und Rechnungenordnungsgemäß zusammenzustellen. Wer jedoch von Anfangan eine strukturierte Ablage für derlei Unterlagenvorhält und Kassenbons und Tankquittungen nicht jedesMal aufs Neue zerknittert aus Hosen und Taschen zieht,14 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


CwieABCDComputer, Drucker, SoftwareAufwendungen für einen beruflich/betrieblich genutztenPC können als Betriebsausgaben in der Steuererklärungabgesetzt werden.Hier gilt die allgemeine Grundregel: Anschaffungskostenim Jahr 2012 von mehr als 178,50 Euro (einschließlich19 % Umsatzsteuer) beziehungsweise 150 Euro (ohneUmsatzsteuer) müssen abgeschrieben werden, entwederals Sofortabschreibung bei Anschaffungskosten bis410 Euro netto,im Rahmen der Poolabschreibung (bei Anschaffungskostenbis 1.000 Euro netto) oderim Rahmen der „normalen“ AfA, also über die betriebsgewöhnlicheNutzungsdauer.Anschaffungskosten bis 150 Euro netto können sofort abgesetztwerden.Alle Computerbestandteile müssen zusammengefasstund einheitlich abgeschrieben werden. Für die Abschreibungdes Computers oder externer Peripheriegeräte istder Kaufpreis auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzungzu verteilen. Nach der amtlichen AfA-Tabelle beträgt dieNutzungsdauer für PCs, Notebooks und Peripheriegeräte3 Jahre. Bei PCs, die im Sammelposten erfasst werden,beträgt der Abschreibungssatz 20 %. Für Software gilteine Nutzungsdauer von 3 bis 5 Jahren. Siehe auch Abschreibungund Geringwertige Wirtschaftsgüter.Corporate Blogs… werden im Unterschied zu Einzelbloggern – die wieEinzelverleger auftreten – von einer Firma oder Organisation(zum Beispiel einem Verband) betrieben.Manche Unternehmen beauftragen mit den BloginhaltenAgenturen, was jedoch in der Bloglandschaft („Blogosphäre“)nicht als authentisch empfunden wird. Damit dasUnternehmen, die Marke(n) und Produkte oder Diensteglaubwürdiger und vertrauensvoller rüberkommen, empfehlensich als <strong>Autoren</strong> die eigenen (freiwilligen) festenoder freien Mitarbeiter, die kommunikativ sind und sichmit dem Unternehmen/der Marke identifizieren können.Gastautoren runden das Spektrum ab. Die <strong>Autoren</strong> solltenneben den Themen im Vordergrund stehen – mit Foto, einerKurz-Biographie und ihren persönlichen Vorlieben.Unternehmen nutzen ihre Blogs auf unterschiedliche Artund Weise. Was sich jedoch nicht bewährt hat, ist reineWerbung für die eigenen Produkte beziehungsweise Unternehmensinterna(wie ein neuer Vorstand), was den Leserkaum interessiert. In solchen Fällen ist das CorporateBlog nichts anderes als eine Art Online-Pressestelle mitMeldungen.Leser erwarten von Firmenblogs einen Mehrwert zuProduktinformationen oder Mitteilungen der Kundenbetreuung.So können Tipps zum Gebrauch der Produkteverwendet werden, wie es der bloggende FleischermeisterLudger Freese mit seinem Blog „Essen kommen!“ praktiziert.Dieses Blog hat fast eine Million Besucher jährlich.Blogs können auch dazu dienen, die Vorgänge im Unternehmentransparenter zu machen, beispielsweise dieKundenbetreuer mit Fotos vorzustellen, neue Produktemit den Lesern zu entwickeln oder sie um Tests zu bitten,wie es das Keksblog macht, in dem die Chefin einer Keksfabrikund eine Mitarbeiterin aus dem Einkauf bloggen.Für das ehrliche und authentische Auftreten sowie denUmgang mit Kritik erhielt das Keksblog den DeutschenKommunikationspreis 2012.Die korrekte Anrede: „Du“ oder „Sie“? Darüber scheidensich die Geister. Gerade jüngere Unternehmen und Existenzgründergehen eher zum „Du“ über als gestandeneMittelständler. Dieser Videoclip informiert über das Fürund Wider.Vielfach unterschätzt in Corporate Blogs: neben derAußen- hat auch die Innenwirkung („innere PR“) auf dieMitarbeiter, insbesondere, wenn diese daran teilhabenkönnen.Wie gehe ich in einem Corporate Blog mit Kritik der Leserin den Kommentaren um? Kommentare sollten immer somit der Blogsoftware eingestellt sein, dass sie vor einerVeröffentlichung (von einem Moderator, Redakteur oderEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ15


Social Media Manager) geprüft werden. Die Kommentatorensind ebenso wie die Betreiber verantwortlich für denInhalt der Kommentare.Vorausgesetzt, eine Kritik am eigenen Unternehmen oderan den Produkten bleibt sachlich, sollte sie nicht zensiert,sondern veröffentlicht werden und dazu – ebenfalls sachlichund freundlich – Stellung bezogen werden.Dauernörgler oder solche Leser, die die Kommentarfunktionmissbrauchen, um Werbung für ihre eigene Websiteoder Blog zu machen, sollte man ermahnen und gegebenenfallsKonsequenzen ziehen. Es empfehlen sich klareKommentarrichtlinien für Corporate Blogs, in denen solche<strong>Dinge</strong> geregelt sind.Der Frage, ob Blogs nur etwas für große Unternehmensind, geht Steve Rückwardt in diesem Blogartikel nach.DienstvertragDwie… bedeutet, dass ein freier Journalist beziehungsweiseSelbstständiger sich gegenüber dem Auftraggeber zu bestimmtenDiensten verpflichtet – gegen Zahlung einer Vergütung.Er verkauft seine Arbeitsleistung, die aus einerSeminarreihe genauso bestehen kann wie aus zu absolvierendenArbeitsstunden. Im Unterschied zum Werkvertrag,bei dem der Auftraggeber für ein zu erstellendes individuellesWerk/Produkt zahlt – zum Beispiel für einenZeitungsartikel – und dies nur bei Erfolg.Siehe auch Blogs.Coworking… ist eine in den letzten Jahren entstandene Arbeitsform,im Besonderen für Freelancer und Freiberufler aus unterschiedlichenBranchen. Man kann sich in so genanntenCoworking Spaces, oft sanierte Industriehallen, tageweiseeinen Schreibtisch inklusive WLAN/Internet mieten.Die Kosten beginnen bereits ab 10 Euro pro Tag. Es gibtaber auch monatliche Zahlweisen oder 10er-Karten. EineKündigung ist nicht erforderlich.Coworking Spaces bieten den Vorteil, sich fachlich auszutauschenoder einfach nur sozialen Kontakt zu pflegen,statt im häuslichen Arbeitszimmer zu vereinsamen. Sieverfügen meist über einen Gemeinschaftsraum und eineKüche.Laut Bürgerlichem Gesetzbuch wird durch den Dienstvertrag„derjenige, welcher Dienste zusagt, zur Leistung derversprochenen Dienste, der andere Teil zur Gewährungder vereinbarten Vergütung verpflichtet“.Dienstverträge können befristet oder unbefristet abgeschlossenwerden. Will der Auftraggeber kündigen, musser vereinbarte beziehungsweise gesetzliche Fristen einhaltenund das Geld bis dahin ohne Abzüge zahlen. Istzum Beispiel bei einem befristeten Dienstvertrag keineMöglichkeit zur einseitigen Kündigung durch den Auftraggeberfestgeschrieben, dann muss er seinen Anteil desVertrags erfüllen.Vorsicht: Bei Dienstverträgen ist leicht die Schwelle zurScheinselbstständigkeit überschritten.Viele Coworker sind zudem über soziale Netze verbunden(Social Media).Coworking existiert international und Coworker besuchensich gerne untereinander, meist in Verbindung mit einemKurzurlaub. PS: siehe auch Fortbildungskosten (gemischteReisen).Eine Übersicht von Coworking Spaces in Deutschland gibtes bei Coworking News und weltweit unter Deskwanted.Weitere Informationen und Alltagsberichte finden Sie indieser kleinen Coworking-Serie.Siehe auch Arbeitszimmer, Büro, Bürogemeinschaften.16 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


EwieABCDEinkommensteuer… müssen Sie zahlen, wenn Ihre Einkünfte bestimmteGrenzen überschreiten. Entscheidend ist hier nicht IhrGewinn oder Ihre Einnahmen, sondern der sogenannte„Gesamtbetrag der Einkünfte“. Diesen erhalten Sie, indemSie von Ihren Betriebseinnahmen die Betriebsausgabenund gegebenenfalls den Altersentlastungsbetrag undden Entlastungsbetrag für Alleinerziehende abziehen.Liegt der Gesamtbetrag der Einkünfte in 2012 bei einemledigen Freiberufler über 8.004 Euro (für 2013 sind es8.124 Euro), sind Sie – ohne Aufforderung durch das Finanzamt– dazu verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.Deshalb kann es sein, dass Sie trotz Einnahmenvon mehr als 8.004 Euro im Jahr keine Steuererklärungabgeben müssen, weil Sie zum Beispiel wegen hoher Betriebsausgabenunter diesen Betrag rutschen.Die Einkommensteuererklärung muss bis 31. Mai des Folgejahresabgegeben werden. Eine Fristverlängerung kannman bei seinem Finanzamt beantragen. Falls Sie Ihre Steuererklärungen2012 durch einen Steuerberater anfertigenlassen, wird die Frist allgemein bis zum 31.12.2013 verlängert.Aufgrund begründeter Einzelanträge kann diese Fristbis zum 28.2.2014 verlängert werden. Eine weitergehendeFristverlängerung kommt grundsätzlich nicht in Betracht.Wer, warum und wie nach dem Einkommensteuergesetz(EStG), der Abgabenordnung (AO) und der Einkommensteuerdurchführungsverordnung(EStDV) verpflichtet ist,erfahren Sie in diesem juristischen Beitrag in der Jura thek.Die Einkommensteuererklärung müssen Freiberufler elektronischan das Finanzamt übermitteln (§ 25 Abs. 4 EStG).Sie haben bei der elektronischen Erstellung und Übermittlungdie Wahl zwischen der kostenlosen Software Elster-Formular oder den Steuerprogrammen kommerzieller Anbieter.Für die Einkommensteuererklärung brauchen Sie(noch) kein Zertifikat, wohl aber für die Umsatzsteuer-Voranmeldung.Sie erhalten das erforderliche Softwarezertifikatnach der Registrierung im Elster-Online-Portal.Hier finden Sie Fragen und Antworten zur Steuererklärung2012.EinnahmenBetriebseinnahmenEinnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)… ist eine Form der Gewinnermittlung, die sich relativ einfachbewerkstelligen lässt. Für Freiberufler ist deshalb dieEinnahmen-Überschuss-Rechnung empfehlenswert. Dieerzielten Betriebseinnahmen werden den Betriebsausgabengegenübergestellt. Ein Gewinn ist dann erreicht,wenn die Einnahmen höher sind als die Ausgaben. Übersteigendie Betriebsausgaben die Betriebseinnahmenspricht man von einem Verlust. Verluste aus einer freiberuflichenTätigkeit können zum Beispiel mit Einkünftenaus einer nichtselbstständigen Tätigkeit verrechnet werden.Ein hauptberuflich freier Journalist kann statt eines Einzelnachweisespauschal 30 % der Einnahmen als Betriebsausgabenansetzen (maximal 2.455 Euro pro Jahr).Im Einzelfall – gerade bei wenigen Ausgaben – sollte diesgenau geprüft werden.Ihre Einnahmen-Überschuss-Rechnung dürfen Sie grundsätzlichnicht frei gestalten. Die Gewinnermittlung durchEinnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) muss nachamtlich vorgeschriebenem Vordruck (Anlage EÜR) erstelltwerden. Darüber hinaus muss die Anlage EÜR elektronischan das Finanzamt übermittelt werden.Ausnahme: Liegen die Betriebseinnahmen unter derGrenze von 17.500 Euro im Jahr, können Sie anstelle derAnlage EÜR eine formlose Gewinnermittlung einreichen.In diesem Fall besteht keine Pflicht zur elektronischenÜbermittlung.Der ermittelte Gewinn wird auf der Anlage S angegeben.Mehr zum Thema findet sich bei haufe.de, lexware.de,foerderland.de und freiberufler-in.de und speziell für <strong>Journalisten</strong>bei ratgeber-steuer24.de.EFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ17


Einstiegsgeld… kann beim zuständigen Jobcenter beantragen, werschon länger arbeitslos ist und „Hartz-IV“ bezieht – alsoArbeitslosengeld II nach dem SGB II. Dieses Einstiegsgeldist unter anderem dazu da, den Start in eine hauptberuflicheselbstständige Tätigkeit zu unterstützen. DieFörderung muss für den Schritt in den Arbeitsmarkt erforderlichund die Hilfebedürftigkeit – also der Bezug von„Hartz-IV“ – dadurch voraussichtlich beendet werden. DieEntscheidung, ob sie bewilligt wird, trifft der jeweiligeFallmanager. Einen Rechtsanspruch gibt es nicht. Informationengibt es bei der Arbeitsagentur.Die Höhe des Einstiegsgelds ist nicht einheitlich. Als Zuschusszum Arbeitslosengeld II wird es nach der Dauerder Arbeitslosigkeit sowie der Haushaltsgröße – beziehungsweiseder Größe der „Bedarfsgemeinschaft“ – berechnet.Auch besondere persönliche Umstände spielengegebenenfalls eine Rolle. Maximal 24 Monate wird dasEinstiegsgeld gezahlt.Tipps zur Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit herausund zum Einstiegsgeld gibt auch das Existenzgründungsportaldes Bundesministeriums für Wirtschaft undTechnologie (BMWi). Zusätzlich gibt es weitere Förderprogrammefür Gründer – beispielsweise Darlehen oderBeratungsleistungen.Zum Einstiegsgeld informiert zudem die Förderdatenbankdes BMWi ebenso wie das Onlinelexikon Wikipedia undweitere Beratungsseiten.Übrigens: Wer noch mindestens 150 Tage Anspruch ArbeitslosengeldI hat, kann einen Gründungszuschuss beantragen.E-Mail-SignatureE-Mails im Geschäftsverkehr werden nach DIN 5008 mitherkömmlichen Geschäftsbriefen gleichgesetzt und einigeFormalien sind für Kaufleute nach dem Handelsgesetzbuchsogar Pflicht, zum Beispiel Aufbewahrungsfristenoder eine E-Mail-Signatur mit Angaben zumUnternehmen, Geschäftsführer etc.Angeboten – in der E-Mail-Signatur mit einem Link daraufhinweisen.In manchen geschäftlichen E-Mails findet sich unter derSignatur (nicht zu verwechseln mit einer digitalen Signatur)noch ein so genannter Disclaimer, der juristisch jedochsehr umstritten und nach weitläufiger Meinung sinnlosist.Erwerbsminderung (Rente)Können Personen keine sechs Stunden mehr am Tag arbeiten(nicht in ihrem Beruf und auch nicht in einem anderenBeruf), gelten sie als erwerbsgemindert.Dabei wird unterschieden zwischen voller Erwerbsminderung,teilweiser Erwerbsminderung und teilweiser (auchübergangsweiser) Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit.Ist die Erwerbsfähigkeit derart eingeschränkt, dass Tätigkeitenauf dem Arbeitsmarkt weniger als drei Stundentäglich verrichtet werden können, ist volle Erwerbsminderunggegeben. Es können aber auch – unabhängig vondieser quantitativen Grenze – bestimmte qualitative Einschränkungenzur vollen Erwerbsminderung führen. Auchwenn bei Beachtung dieser Einschränkungen noch einüber drei- oder gar über sechsstündiges Leistungsvermögenvorliegt.So gehört zum Beispiel die so genannte Wegefähigkeit,also die Fähigkeit, zu einem Arbeitsplatz überhaupt gelangenzu können, zu solchen Einschränkungen, aberauch die Summe vieler, ungewöhnlicher Einschränkungen,wie zum Beispiel die Notwendigkeit betriebsunüblicherPausen.Es liegt die (volle) Erwerbsminderung ebenfalls vor, wenndie Erwerbstätigkeit nicht mehr regelmäßig ausgeübt werdenkann. Informationen zur Erwerbsminderungsrentegibt die Deutsche Rentenversicherung.Im geschäftlichen Alltag hat sie sich aber auch für kleineSelbstständige (Nicht-Kaufleute) und Freiberufler durchgesetzt.Sie steht unter der Grußformel, getrennt durch„--“ (zwei Bindestriche und einem Leerzeichen auf einerZeile), da E-Mail-Programme die Signature interpretierenkönnen. Wer als freier Journalist oder <strong>Blogger</strong> auf seinerWebsite AGB gespeichert hat, sollte – insbesondere bei18 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


Freiberufler sind nicht gewerbesteuerpflichtig – und müssenin der Regel kein Gewerbe anmelden und keine Kammerbeiträgebezahlen. Die Bezeichnung „Freiberufler“ beziehtsich nur auf die Berufszugehörigkeit, nicht auf dieArt des Beschäftigungsverhältnisses (siehe auch Freelancer,„freier Mitarbeiter“). Es existieren aber auch Mischformen,wie zum Beispiel Apotheker, die Freiberufler, abergleichzeitig Gewerbetreibende sind.Kennen Sie die größten Irrtümer über Freiberufler undkleine Selbstständige?Freelancer… oder auch „freier Mitarbeiter“ genannt, sind nicht immermit Freiberuflern gleichzusetzen. Ein Freelancer wirdzum Beispiel für ein zeitlich begrenztes Team-Projektbeauftragt, zum Beispiel als Softwareentwickler oder alsRedakteur, der ein neues Medium konzipiert. Die Bezeichnungbezieht sich nur auf die Art des Be schäf ti gungsverhältnisses.Siehe auch Freiberufler.GwieGeringwertige Wirtschaftsgüter (GWG)Schaffen Sie für Ihren Betrieb einen Gegenstand an, denSie für längere Zeit betrieblich nutzen, können Sie dieKosten dafür als Betriebsausgaben absetzen. Allerdingskann der Kaufpreis nicht immer komplett im Jahr der Anschaffungangesetzt werden. Stattdessen werden dieKosten über mehrere Jahre verteilt (Abschreibung).Ausnahme: Geringwertige Wirtschaftsgüter. Hier geltenBesonderheiten:1. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten bis150 Euro: Hier besteht ein Wahlrecht zwischenSofortabschreibung in voller Höhe (§ 6 Abs. 2 EStG),Abschreibung über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer.2. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskostenüber 150 Euro bis zu 410 Euro: Hier können Sie wählenzwischenSofortabschreibung in voller Höhe,Abschreibung über der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,Poolabschreibung. In diesem „Pool“ werden alle Wirtschaftsgüterzusammengefasst und die Anschaffungskosteninsgesamt auf 5 Jahre verteilt, sodass Sie jedesJahr 20% als Abschreibung geltend machen können.Dabei spielt die tatsächliche Nutzungsdauer des Wirtschaftsgutslaut AfA-Tabelle keine Rolle.Tipp:Wer in einem Jahr keinen oder nur einen sehr niedrigenGewinn hat und deshalb keine Steuern zahlen muss, ist aneiner Sofortabschreibung der GWG regelmäßig nicht interessiert.In einem solchen Fall empfiehlt es sich, die GWGinnerhalb ihrer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer abzuschreiben(siehe auch Afa-Tabelle). Dann wird ein großerTeil der Abschreibung auf spätere Jahre verschoben.3. Wirtschaftsgüter mit Netto-Anschaffungskosten über410 Euro bis zu 1.000 Euro: Sie haben die Wahl zwischenAbschreibung innerhalb der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer,Poolabschreibung.22 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


GewinnermittlungEinnahmen-Überschuss-Rechnung.Geschäftskonto… dient der Trennung zwischen privaten und beruflichenGeldgeschäften fürs Finanzamt – und zur besseren Übersichtfür einen selbst. Sollte es zu einer Betriebsprüfungdurch das Finanzamt kommen, müssen unter UmständenKontoauszüge als Beweismittel für Geldausgaben vorgelegtwerden. Mit einem separaten Geschäftskonto bleibendie Ausgaben vom Privatkonto vertraulich.Ob Selbstständige und Freiberufler überhaupt zwischenGeschäfts- und Privatkonto unterscheiden müssen, lesenSie hier.Eine Übersicht kostenloser Girokonten bietet das PortalBankenvergleich.GeschenkeGeschenke an Geschäftsfreunde dürfen Sie unter bestimmtenVoraussetzungen als Betriebsausgabe abziehen.Grundvoraussetzung ist immer die betriebliche Veranlassung.Schreiben Sie daher (handschriftlich) die Artder geschäftlichen Beziehung, den Namen des Empfängersund den Anlass für das Geschenk unbedingt auf denBeleg.Geschenke sind pro Empfänger und Jahr nur bis zur Höhevon 35 Euro als Betriebsausgaben abzugsfähig (§ 4 Abs.5 Nr. 1 EStG). Bei nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten<strong>Autoren</strong> ist die 35-Euro-Grenze als Bruttobetrag zu sehen.Vorsteuerabzugsberechtigte <strong>Autoren</strong> können die Vorsteuerabziehen, wenn die Geschenke für die einem Empfängerim Kalenderjahr zusammengerechnet 35 Euro (Nettobetragohne Vorsteuer) nicht übersteigen und dieAufwendungen für Geschenke gesondert aufgezeichnetwurden (zum Beispiel in einem Register „Geschenke“ imBelegordner). Liegen Sie mit Ihren Geschenken teilweiseüber der Freigrenze von 35 Euro, müssen Sie die entsprechendenKosten in Feld 164 (Zeile 48) der Anlage EÜR alsnichtabziehbare Geschenke eintragen.Gesellschaftsformen… bieten eine interessante Alternative zur „1-Personen-Firma“. Bei kleinen selbstständigen Existenzgründern istdie haftungsbeschränkte Unternehmergesellschaft UG,auch Mini-GmbH genannt, sehr beliebt, weil sie mit einerEinlage von einem Euro (GmbHs = 25.000 Euro) gegründetwerden kann. Freiberufliche <strong>Journalisten</strong> mögen alsArbeitsgemeinschaft die Gesellschaft bürgerlichen Rechts(GbR), die keine Firma im eigentlichen Sinne ist.Beide Gesellschaftsformen haben ihre Vor- und Nachteile.So reicht für eine GbR eine einfache Einnahmen-Überschuss-Rechnungzur Ermittlung von Gewinn und Verlust,während die UG voll körperschaft- und gewerbesteuerpflichtigist und sie ihre Jahresabschlüsse nach § 325 und§ 326 Handelsgesetzbuch machen muss. Bei der GbRhaften alle Gesellschafter mit ihrem Vermögen, bei derUG (haftungsbeschränkt) gilt, wie der Name schon sagt,eine Haftungsbeschränkung.Für beide Gesellschaftsformen gelten Vorschriften zurNamensbezeichnung: bei der GbR müssen alle Gesellschaftergenannt werden (Beispiel: Redaktionsbüro Meier,Schultze, Müller), bei der UG gilt UG und der ausgeschriebeneZusatz haftungsbeschränkt – sowie der Geschäftsführer.Musterprotokoll zur Gründung einer haftungsbeschränktenUG.Unterschiede zwischen Personen- (GbR, OHG, GmbH &Co. KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH, AG).Ein Blogartikel zeigt die Unterschiede zwischen Mini-GmbH(UG, haftungsbeschränkt) und GmbH für Existenzgründer.GEZ… gibt’s nicht mehr – ebenso wenig wie die Rundfunkgebühr.Ab 1. Januar 2013 wird der neue Rundfunkbeitrageingefordert – und die Gebühreneinzugszentrale GEZheißt dann: „ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice“.Informationen dazu auf rundfunkbeitrag.deGründungszuschuss… richtet sich ausschließlich an jene, die in die Arbeitslosenversicherungeingezahlt haben – denn es müssen nochmindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld I bestehen.Er wird vor dem ersten Schritt in die Selbstständigkeitbei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt.Allerdings liegt es im Ermessen des zuständigenBearbeiters, das Geld zu gewähren – einen Rechtsanspruchgibt es nicht. Vorrang hat für die Arbeitsagentur immerdie Vermittlung in einen festen Job – ist da ein passendesAngebot vorhanden, wird es nix mit dem Zuschuss.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ23


HwieABCDHaftpflichtversicherung… hilft, sich gegen Schäden zu versichern, die man anderenzufügt. Als Verursacher haftet man in unbegrenzter Höhe.Neben einer Vermögensschaden-Haftpflicht sollten <strong>Journalisten</strong>auch eine Berufshaftpflichtversicherung abschließen.Personen- und Sachschäden, die bei Ausübung desBerufs angerichtet werden, sind hierüber abgedeckt. Dieprivate Haftpflichtversicherung lässt sich in den meistenFällen mit der Versicherung gegen beruflich entstandeneSchäden kombinieren.Der DJV bietet seinen Mitgliedern spezielle Konditionenfür diese Haftpflichtversicherungen an.Haftpflichtversichert zu sein, bewahrt Selbstständige undFreiberufler vor allem bei Personenschäden vor dem finanziellenRuin. Diese können sich schnell im Bereich vonHunderttausenden oder gar Millionen Euro bewegen.Demgegenüber halten sich die Kosten bei kleineren Schäden,wie beispielsweise bei der Brille, auf die man versehentlichgetreten ist, in Grenzen.Deckt die Haftpflichtversicherung betriebliche Risiken ab,gehören die gezahlten Versicherungsbeiträge zu den Betriebsausgaben.Die wichtigsten Versicherungen für Selbstständige undFreiberufler finden Sie bei Unternehmer.de und Finanzwissen.Germanblogs.Haftung… ist ein weites Feld. Wer als „Freier“ einen Text, einFoto, einen Beitrag … abliefert, gibt damit auch zu verstehen,die Rechte darüber zu besitzen. Denn nur dann kanner Dritten Nutzungsrechte an seinem Werk einräumen.Zudem dürfen keine Rechte Dritter verletzen werden –zum Beispiel, indem unautorisiert Fotos verwendet wurdenoder Musik für einen Beitrag, für welche keine Lizenzeingeholt wurde. Wer sich da nicht sicher ist, sollte diesseinem Auftraggeber mitteilen. Ein freier Journalist trägtVerantwortung für seine Beiträge und haftet gegebenenfalls– im Allgemeinen gegenüber seinem Auftraggeber.Achtung: In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) lässt sich die Haftung für grob fahrlässige oder vorsätzlicheFehler nicht ausschließen. Allerdings kann mandarin Haftung einschränken, die darüber hinausgeht – allerdingsgilt: Ob ein Gericht dies akzeptiert, weiß man immererst hinterher.Was freie <strong>Journalisten</strong> beim Thema Haftung beachtenmüssen, erklärt Michael Hirschler vom Deutschen <strong>Journalisten</strong>-Verbandim Beitrag „Fehler in der Berichterstattung– Auch freie <strong>Journalisten</strong> haften“. Darin steht ebenfalls,wann eine Berufshaftpflicht- und wann eineVermögensschaden-Haftpflichtversicherung einspringt.Mediafon-Ratgeber Selbstständige befasst sich mit demThema Haftungsfragen sowie der Haftungsbegrenzungbei Dienstverträgen.„Hartz-IV“… ist die umgangssprachliche Bezeichnung für die so genannteGrundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Sozialgesetzbuch(SGB II) und die vierte Ausbaustufe derArbeitsmarktreformvorschläge der Kommission unter Leitungvon Peter Hartz. „Hartz-IV“ sieht unter anderem dieZusammenlegung von Arbeitslosenhilfe (ALG II) und Sozialhilfevor.Auch erwerbsfähige Selbstständige und Freiberufler habenein Anrecht auf ALG-II, wenn ihr Einkommen nichtmehr zur Existenzsicherung reicht (Aufstockung) – odersogar gänzlich ausbleibt.Sollte eine längere Auftragsflaute bereits frühzeitig erkennbarwerden, empfiehlt sich ein (zunächst formloser)Antrag auf solche SGB-Leistungen, weil sich die Bearbeitungszeitenüber Wochen hinziehen können. Ein persönlichesErscheinen mit Abgabe aller Nachweise (wieEinkommensberechnung, allen notwendigen Anlagen,Kontoauszüge der letzten drei Monate zur Einsicht, nichtzur Kopie) ist dringend empfehlenswert, um Kontakt zu einemso genannten „Fallmanager“ im Jobcenter zu bekommen.Bei manchen Jobcentern ist die Abteilung für Selbstständigeausgelagert, ein vorheriger Anruf empfehlenswert.EFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ25


Für Selbstständige gelten besondere Verordnungen, diemit aufwendiger Bürokratie verbunden sind. So müssensie ihr Einkommen und ihre Ausgaben für sechs Monate(der maximale Bewilligungszeitraum, bevor ein neuer Antraggestellt werden muss) schätzen.Dafür gelten besondere Berechnungsmethoden zur Ermittlungder Einnahmen, die von denen der Finanzbehördenabweichen.Alle Antragsunterlagen – vor allem den Hauptantrag – sowiedie erforderlichen Anlagen (für Selbstständige insbesonderedie Anlage EKS) finden Sie als ausfüllbare pdf-Dokumente bei der Bundesagentur für Arbeit.Nach Ablauf des Bewilligungszeitraums müssen „abschließendeAngaben zum Einkommen als Selbstständiger“(PDF) gemacht werden. Insbesondere werden einigeAusgaben – im Gegensatz zu Betriebsausgaben in derEinnahmen-Überschuss-Rechnung fürs Finanzamt – nichtvon den Arbeitsagenturen/Jobcentern anerkannt. Dazuzählen unter anderem Verluste aus selbstständiger Tätigkeit,Abschreibungen oder Bewirtungskosten. Bei größerenAnschaffungen, beispielsweise einem neuen PC,müssen die Kosten (der sozialen Notlage) angemessensein – und am besten vorher schriftlich mit dem Fallmanagervereinbart werden.ImpressumIwie… ist eine gesetzlich vorgeschriebene Herkunftsangabein Publikationen, die Angaben über den Verlag, Autor, Herausgeberoder Redaktion enthält, vor allem um die presserechtlichfür den Inhalt Verantwortlichen zu nennen. Oftwerden zusätzliche Informationen wie Druckerei, Erscheinungsweise,Erscheinungsjahr und Erscheinungsort aufgeführt(was von den Landespressegesetzen abhängt).Für Online-Publikationen wie elektronische Magazineoder Blogs gilt die Anbieterkennzeichnungspflicht.Informationspflichten… bestehen auch für <strong>Journalisten</strong> und <strong>Blogger</strong>. Mit dem17. Mai 2010 ist die Verordnung über Informationspflichtenfür Dienstleistungserbringer (Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung– DL-InfoV) in Kraft getreten.Nach Ansicht der Berufsverbände ist sie genauso für<strong>Journalisten</strong> gültig.Der ALG-II-Regelsatz klettert ab Januar 2013 von derzeit374 Euro auf 382 Euro für einen alleinstehenden Erwachsenen.Zusätzlich werden die angemessenen Kosten fürUnterkunft und Heizung übernommen, die von Landkreiszu Landkreis und Stadt zu Stadt variieren.Siehe auch Einstiegsgeld.Honorar… wird in der Marktpraxis frei ausgehandelt und orientiertsich in erster Linie an den Budgets der Redaktionen. Ausgenommensind Tarifhonorare für Angestellte und die Vergütungsregelnfür Tagszeitungsjournalisten.Abgerechnet wird nach Zeichen, Zeilen, Seiten oder pauschal.Ebenso kann die Vergütung zusätzlicher Leistungenvereinbart werden, zum Beispiel Sonderrecherchen,Fotos/Bildbeschaffung, Reisespesen, Layout, Einstellenins Redaktionssystem.Es gibt ein paar Grundregeln, die zu beachten sind: OrdentlichesImpressum auf der Website (Anbieterkennzeichungspflicht),ein Hinweis auf eigene AGB (falls vorhanden)in der E-Mail-Signature. Auf eine eventuellvorhandene Berufshaftpflicht/Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungund deren Geltungsbereiche sowiedie abgedeckten Schäden sollte auf der Website hingewiesenwerden. Ferner empfiehlt sich die Offenlegungvon Interessenskonflikten (PR-Journalismus).Die freie <strong>Journalisten</strong>schule warnt gar vor einer Abmahnwelle,wenn sich <strong>Journalisten</strong> nicht an die Pflicht halten.Weitere Informationspflichten: Telemediengesetz (TMG),Verordnung über Informations- und Nachweispflichtennach bürgerlichem Recht (BGB-Informationspflichten-Verordnung – BGB-InfoV), in der Preisangabenverordnung(PAngV), im Handelsgesetzbuch (HGB), im Gesetz betreffenddie Gesellschaften mit beschränkter Haftung(GmbHG) und im Aktiengesetz (AktG).<strong>Das</strong> Honorar gehört zu den Betriebseinnahmen.PS: Nicht nur ein freier Journalist und <strong>Blogger</strong> ist verpflichtetzu informieren. Es existieren auch Informationspflichtenfür Behörden („Informationsfreiheitsgesetz“).26 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTInteressenvertretungen… gibt es etliche. Um die Interessen von freien <strong>Journalisten</strong> oderauch Bildjournalisten kümmern sich unter anderem der Deutsche<strong>Journalisten</strong>-Verband oder die Berufsgruppe dju in der Dienstleistungsgewerkschaftver.di …UVWXY© Jam / pixelio.deZ27


InteressenvertretungBerufsverbände.InvestitionsabzugsbetragAbschreibungen und den damit verbundenen Betriebsausgabenabzuggibt es prinzipiell nur für tatsächlichangeschaffte Gegenstände. Kleine und mittlere Unternehmenkönnen aber darüber hinaus vom Investitions abzugsbetragfür bewegliche Wirtschaftsgüter des betrieblichenAnlagevermögens profitieren (§ 7g Abs. 1 ff. EStG).Damit können Sie für künftige Anschaffungen von Wirtschaftsgüternbereits im Rahmen Ihrer Gewinnermittlung2012 bis zu 40 % der prognostizierten Anschaffungskostengewinnmindernd „wie Betriebsausgaben“ abziehen.Dazu tragen Sie den Investitionsabzugsbetrag in der AnlageEÜR in Zeile 65 sowie in Anlage S Zeile 34 ein.Einnahmen-Überschuss-Rechner erhalten den Investitionsabzugsbetrag2012, wenn ihr Gewinn 2012 ohne Berücksichtigungdes Investitionsabzugsbetrags nicht höherist als 100.000 Euro (§ 7g Abs. 1 Satz 2 Nr. 1c EStG).Voraussetzung für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetragsist, dassSie beabsichtigen, das begünstigte Wirtschaftsgut voraussichtlichin den dem Wirtschaftsjahr des Abzugsfolgenden 3 Wirtschaftsjahren anzuschaffen undmindestens bis zum Ende des Jahrs nach der Anschaffungzu mindestens 90 % betrieblich nutzen.Tipp:Für die Inanspruchnahme des Investitionsabzugsbetragsreicht es aus, wenn der Gegenstand, der angeschafftwerden soll, seiner Funktion nach benannt und die Höheder voraussichtlichen Anschaffungskosten angegebenwird. Dabei muss jedoch jedes einzelne Wirtschaftsgut ineiner Übersicht gesondert dokumentiert werden.Schaffen Sie den Gegenstand innerhalb der nächsten 3Jahre doch nicht an, wird der Investitionsabzugsbetragrückwirkend wieder gestrichen. Die betreffende Veranlagungwird dann zu Ihrem Nachteil geändert. Dadurchkann es zu einer verzinsten Steuernachforderung kommen.Die Nachzahlungszinsen betragen 6 % pro Jahr.Siehe auch Abschreibung.Ist-BesteuerungAls Freiberufler sind Sie steuerlich auch Unternehmer imSinne des Umsatzsteuergesetzes und damit verpflichtet,Umsatzsteuer für Ihre Tätigkeit zu berechnen und an dasFinanzamt abzuführen.Bei der Ist-Besteuerung entsteht die Umsatzsteuer mitAblauf des Voranmeldungszeitraums, in dem ein Entgelteingegangen ist. Im Gegensatz zur Soll-Besteuerungkommt es nicht darauf an, wann Sie Ihre Leistung erbrachthaben. Die Ist-Besteuerung ist die ideale Ergänzungzur Einnahmen-Überschuss-Rechnung, da die Wertefür die Umsatzsteuererklärung wegen des Zuflussprinzipsdirekt aus den Erlöskonten der Einnahmen-Überschuss-Rechnung abgeleitet werden können. Die Ist-Besteuerungbeantragen Sie beim Finanzamt.Im Regelfall ist die Wahl der Ist-Besteuerung auch steuerlichgünstiger, weil Sie die Umsatzsteuer erst entrichtenmüssen, wenn Sie Ihr Honorar erhalten haben. Aber:Wenn Sie in 2012 noch einen Vorschuss oder eine Abschlagszahlungerhalten haben, muss dieser Betrag dannnatürlich auch 2012 der Umsatzsteuer unterworfen werden.Die Ist-Besteuerung gilt nicht für den Vorsteuerabzug,sondern nur für die vereinnahmten Entgelte – die Einnahmenseite.Bei den Ausgaben und beim Vorsteuerabzuggibt es dagegen keinen Unterschied zur Soll-Besteuerung.Sie müssen also auch als Ist-Besteuerer nicht mitdem Vorsteuerabzug warten, bis die Rechnung bezahltist. Die Vorsteuer ist bereits in dem Voranmeldungszeitraumabzugsfähig, in dem Ihnen die Rechnung Ihres Lieferantenvorliegt und die Lieferung/Leistung erfolgt ist,unabhängig vom Zahlungszeitpunkt. In der Praxis wirdaber bei Einnahmen-Überschuss-Rechnung – da prinzipiellkeine Verbindlichkeiten „gebucht“ werden – die Betriebsausgabemit der dazu gehörenden Vorsteuer meisterst im Zeitpunkt der Zahlung berücksichtigt und aucherst zu diesem Zeitpunkt in der Voranmeldung geltendgemacht. <strong>Das</strong> führt zwar gelegentlich zu einem Liquiditätsnachteil,vereinfacht aber die Aufzeichnungen immens.Vorsicht! Fallen Rechnung und Zahlung in verschiedeneJahre, sollten Sie von dieser vereinfachten „Buchungstechnik“im eigenen Interesse absehen. Machen Sie indiesem Fall die Vorsteuer bereits in dem Jahr geltend, indem Sie die Rechnung erhalten haben, und nicht erst imJahr der Zahlung. Dann kann Ihnen keine Vorsteuer verlorengehen.28 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


JobcenterJwie… betreuen Arbeitslosengeld-II-Bezieher („Hartz-IV“). Siesind heute für die Personengruppen zuständig, die bis2004 Arbeitslosenhilfe oder Sozialhilfe erhielten – soweitdiese heute Arbeitslosengeld II (nach dem SGB II) beziehen.Die Zuständigkeit lag zuvor beim Arbeitsamt (jetzt:Agentur für Arbeit), falls Arbeitslosenhilfe bezogen wurde,oder beim Sozialamt der jeweiligen Kommune. Falls zurArbeitslosenhilfe ergänzend Sozialhilfe bezogen wurde,waren früher beide Behörden zuständig. Mit der Reformdes Leistungsrechts wurde nunmehr eine einheitliche Anlaufstellefür die Betroffenen geschaffen: die Jobcenter.Sie sind auch für viele Freiberufler die richtige Anlaufstelle,wenn es zum Beispiel darum geht, ergänzend zu einemniedrigen Einkommen eine Aufstockung zur Existenzsicherungzu beziehen.KaufvertragKwie… besteht nach deutschem Schuldrecht aus zwei aufeinanderbezogenen, inhaltlich adäquaten Willenserklärungen,aus „Angebot“ und „Annahme“.<strong>Das</strong> heißt, der Verkäufer verpflichtet sich zur Übereignung(vgl. § 929 BGB) der Kaufsache durch Einigung über denEigentumsübergang und Übergabe der Kaufsache undder Käufer zur Bezahlung des Kaufpreises sowie der Abnahmeder Kaufsache (vgl. § 433 BGB).Möglich und rechtspraktisch üblich ist, dass der Kaufvertragüber einen Gegenstand abgeschlossen wird, der vomVerkäufer erst beschafft oder hergestellt werden muss.Man spricht hierbei häufig von „Bestellung“, zum Beispielbeim Kauf von Möbeln oder eines Fahrzeugs.Im Rechtsleben ist der Kaufvertrag das am häufigstenpraktizierte Umsatzgeschäft, welches im Austausch vonGegenständen gegen Geld besteht.Ebenso hat sich für den Vertrieb von Dienstleistungennach Dienstvertragsrecht § 611 BGB oder Werkvertragsrecht§ 631 BGB, wo kein Verkauf im juristischen Sinnstattfindet, der Verkaufsbegriff etabliert.Ein Kaufvertrag kann sowohl schriftlich oder mündlich alsauch durch konkludentes Handeln abgeschlossen werden.Preisintensive Gegenstände werden jedoch fast immermit einem schriftlichen Kaufvertrag verkauft.In der Regel ist der Kaufvertrag formfrei. Eine besondereForm ist vom Gesetzgeber jedoch vorgeschrieben für denKauf von beispielsweise GmbH-Anteilen oder Immobilien.Für diese ist eine notarielle Beurkundung erforderlich.In der Praxis von freien <strong>Journalisten</strong> werden Verträge –bei kleineren Honorarbeträgen – häufig telefonisch beziehungsweiseper E-Mail geschlossen. Unterschriften sinddafür nicht erforderlich. Bei E-Mails sollte aber – mit demE-Mail-Programm – eine Empfangsbestätigung angefordertwerden.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ29


KleinunternehmerFür sogenannte „Kleinunternehmer“ gelten bei der Umsatzsteuerbesondere Regelungen. Diese Unternehmenbleiben von der Umsatzsteuer verschont, auch wenn ihreUmsätze eigentlich umsatzsteuerpflichtig wären (§ 19Abs. 1 UStG).Ob Sie unter die Vorschriften für Kleinunternehmer fallen,hängt davon ab, wie viel Umsatz Sie mit Ihrer freiberuflichenTätigkeit erzielen: Sie sind Kleinunternehmer, wennIhr Vorjahresumsatz zuzüglich eventueller Umsatzsteuerdie Grenze von 17.500 Euro nicht überstiegen hat und IhrUmsatz des laufenden Jahres voraussichtlich nicht über50.000 Euro liegen wird (§ 19 Abs. 1 Satz 1 UStG). HabenSie Ihre Tätigkeit erst im Laufe eines Jahres aufgenommen,gelten Sie als Kleinunternehmer, wenn Ihr Umsatzdieses Jahres hochgerechnet auf einen Jahresumsatz voraussichtlichnicht mehr als 17.500 Euro beträgt.Als Kleinunternehmer sind Sie von jeglicher Umsatzbesteuerungfreigestellt. Sie müssen deshalb in Ihren Rechnungenkeine Umsatzsteuer ausweisen. Dementsprechenddürfen Sie aber auch nicht den Vorsteuerabzug inAnspruch nehmen. Normalerweise müssen Sie keine Umsatzsteuererklärungabgeben.Sobald Ihr Vorjahresumsatz 17.500 Euro oder Ihr laufenderUmsatz voraussichtlich 50.000 Euro übersteigt, unterliegenSie der Umsatzsteuer. Ihre Honorare sind dann umsatzsteuerpflichtig.Sie haben die Berechtigung zumVorsteuerabzug und die Verpflichtung zum Ausweis derUmsatzsteuer auf Ihren Rechnungen.Lag Ihr Umsatz als Kleinunternehmer im Jahr 2012 über17.500 Euro, sind Sie im Jahr 2013 kein Kleinunternehmermehr. <strong>Das</strong> gilt selbst dann, wenn Sie bereits zu Beginndes neuen Jahres 2013 wissen, dass der Umsatz wiederunter die Grenze von 17.500 Euro fällt.Tipp:In Ihrem eigenen Interesse sollten bisherige Kleinunternehmerschon am Ende eines Jahres prüfen, ob der Umsatzdes abgelaufenen Jahres die 17.500-Euro-Grenzeüberstiegen hat. Denn dann ist der Kleinunternehmer-Statusim neuen Jahr „verloren“ und ab dem 1.1. des Folgejahreswird regulär besteuert – ohne dass das Finanzamtdies ausdrücklich mitteilen muss.der Umsatzsteuer zu unterwerfen (sog. Option zur Normalbesteuerung).Dabei sollten Sie aber beachten, dassSie im Fall eines Verzichts an diese Erklärung mindestens5 Jahre gebunden sind (§ 19 Abs. 2 UStG).Kooperation… ist eine gute Sache – gemeinsam ist man stärker. Arbeitenrechtlich selbstständige Unternehmen oder Freiberuflerzur Steigerung der gemeinsamen Wettbewerbsfähigkeitzusammen, so handelt es sich um eineKooperation. Dabei können die Kooperationspartner sowohlin der gleichen Branche als auch in verschiedenenWirtschaftszweigen tätig sein, zum Beispiel <strong>Journalisten</strong>,Grafiker, Fotografen, <strong>Blogger</strong>.Die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen oder Freiberuflernin Kooperationen ist freiwillig. Zumeist führt dieKooperation zu einem Nutzen für alle Beteiligten. Dieselassen projektbezogene Informationen und Erfahrungen indie Kooperation einfließen und stimmen sich untereinanderab.Sind in kooperierende Dienste, Personen und Projektepersönliche Kontakte integriert, so spricht man ebensovon Vernetzung.Gerade Freiberufler verfügen häufig über ein entsprechendesNetzwerk und setzen Kooperationen um, indemsie zum Beispiel:für einen bestimmten Auftrag oder eine bestimmte Zeitmit Netzwerkpartnern zusammenarbeiten,eine Bürogemeinschaft etablieren,sich mit beteiligten Partnern zu einer Gesellschaft bürgerlichenRechts (GbR) formieren. Siehe auch Gesellschaftsformen.Man kann grundsätzlich zwischen zwei Grundprinzipiender Kooperation unterscheiden. Zum einen gibt es die synergetischeKooperation, in der durch diesen ZusammenschlussNeues geschaffen wird und zum anderen die additiveKooperation, in der optimierende Effekte dadurcherreicht werden, dass Abläufe durch die Kooperationspartnerzusammengefasst werden (zum Beispiel durchBeschaffungsgemeinschaften und Einkaufsverbände imHandel).Möglichkeit der Option zur Normalbesteuerung: Auchwenn Ihr Vorjahresumsatz die 17.500-Euro-Grenze nichtüberschreitet, haben Sie die Möglichkeit, auf Ihre „Kleinunternehmereigenschaft“zu verzichten und Ihre UmsätzeKooperationen können zeitlich sowohl befristet als auchunbefristet sein. Letztere Variante findet sich häufig beierfolgreichen und bewährten Kooperationsmodellen.30 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


Zur Abrechnung: Freiberufler können sich untereinanderRechnungen ausstellen, ohne dass Sozialleistungen – wiebei zeitlich befristeten Mitarbeitern, beispielsweise Minijobbern– fällig werden.Krankenversicherung… ist für Freiberufler unverzichtbar – und heute gesetzlichvorgeschrieben. Versicherungspflicht besteht für Personenohne Absicherung im Krankheitsfall. Siehe auch „Anwaltim Sozialrecht“.Mitglieder der Künstlersozialkasse (KSK) sind über diesekrankenversichert. Für freie <strong>Journalisten</strong> ist die KSK sogarPflicht.Alternativen dazu bieten sich mit einer privaten Krankenversicherungund einer freiwilligen Versicherung in der gesetzlichenKrankenkasse. Letztere Variante ist vor allemfür Gründer interessant. Waren sie vor dem Start in dieSelbstständigkeit zwölf Monate durchgehend oder in denvergangenen fünf Jahren mindestens vierundzwanzig Monategesetzlich versichert, kann ein Antrag auf freiwilligeVersicherung in einer gesetzlichen Krankenkasse gestelltwerden.Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet,sollte die Spielregeln kennen und sich im Vorab umfassendinformieren. Im Gegensatz zu gesetzlichen Kassenstufen Private ihre Versicherten nach persönlichemKrankheitsrisiko ein. Deshalb profitieren zu Beginn einerMitgliedschaft oft junge, gesunde Personen von einemniedrigen Beitrag.Verschiedene Varianten der Krankenversicherung fürSelbstständige sind aufgeführt bei financescout24.Einen Überblick über die Möglichkeit der freiwilligen Versicherungin einer gesetzlichen Krankenkasse bietet dasVerbraucherportal1a.Womit die privaten Kassen punkten, darüber kann sichhier informiert werden. Wissenswertes zu Beiträgen, Berechnungssätzenund Kassenwahl findet sich außerdemauf unternehmer.deKünstlersozialkasse (KSK)… ist für einige kreativ tätige Freiberufler – wie <strong>Journalisten</strong>sogar Pflicht, wenn sie nicht anderweitig abgesichertsind. Bei der KSK können sie sozialen Schutz zur Renten-,Kranken- und Pflegeversicherung in Anspruch nehmen.Wie Arbeitnehmer zahlen sie etwa die Hälfte der Sozialversicherungsbeiträgedirekt an die KSK. Der zweiteTeil finanziert sich aus einem Zuschuss des Bunds undaus einer Künstlersozialabgabe der Unternehmen, diekünstlerische und publizistische Leistungen in Anspruchnehmen und verwerten, beispielsweise Verlage und PR-Agenturen für <strong>Journalisten</strong>, Werbeagenturen für Grafikdesigner.<strong>Das</strong>s die KSK sogar Pflicht ist, dagegen wehrt sich dieWebsite KSKontra.Bei der KSK finden Sie weitere Informationen, wer zumBeispiel unter die Künstler fällt und Antragsunterlagen fürdie Prüfung einer Versicherungspflicht.Oder Informationen zu speziellen Themen wie KSK bei Arbeitslosengeld(I) und Arbeitslosengeld-II („Hartz-IV“).Zum Beginn der Beitragspflicht heißt es in der BroschüreKünstlersozialversicherung des Bundesministeriums fürArbeit und Soziales: „Die Versicherung nach dem Künstlersozialversicherungsgesetzbeginnt frühestens mit dererstmaligen Meldung bei der Künstlersozialkasse. Wersich nicht oder zu spät meldet, kann die Vorteile derKünstlersozialversicherung nur noch für die Zukunft inAnspruch nehmen. Es werden allerdings für die Vergangenheitauch keine Beiträge eingezogen.“Da die KSK selbst keine Krankenkasse ist, können ihreMitglieder die gewünschte Krankenkasse frei wählen.Viele Freiberufler verzichten bei Krankheit auf einen Arztbesuchund eine Krankschreibung. KSK-Mitglieder erhaltenaber nach dem 43. Tag der Krankschreibung ein Krankengeldpro Tag (was sich an der Höhe der Beiträgeorientiert) und könnten so unter Umständen auf Sozialleistungenverzichten („Hartz-IV“).Wer seine KSK-Beiträge nicht mehr zahlen kann, verliertnach einem gewissen Zeitraum seinen Versicherungsschutzbei der Krankenkasse. Dies wird jedoch gesondertmitgeteilt (von der KSK als auch von der Krankenkasseselbst). Bei Zahlungsverzug gibt die KSK ihre Forderungan den Zoll ab, der dann für das Eintreiben der Gelderverantwortlich ist. Mit dem Zoll lassen sich jedoch – gegenVorlage zahlreicher Nachweise, unter anderem Offenlegungdes Vermögens und Vorlage von Kontoauszügen– Ratenzahlungen vereinbaren, wenn frühzeitig reagiertwird (Behördenbriefe immer sofort öffnen!).KSK-Abgabepflicht für Auftraggeber: Vielen Unternehmen– wie Handwerksbetrieben und Gewerbetreibenden –ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ31


scheint nicht bekannt zu sein, dass sie nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz(von 1.1.1983) zu einer Abgabevon derzeit 3,9 % des Auftragsentgelts verpflichtetsind, wenn sie beispielsweise einen Grafikdesigner undeinen Texter mit einer schöpferischen Leistung für ihreWebsite beauftragen. Im Allgemeinen handelt sich dabeium künstlerische und publizistische Leistungen.Bei der KSK heißt es: „Unternehmen, die das eigene Unternehmenoder eigene Produkte/Verpackungen etc. bewerben.“Darunter fallen ebenfalls kommerzielle Websites.Ausnahme: Wenn es sich dabei um ein einmaligesschöpferisches Werk handelt, was aber praktisch nur seltenvorkommt, weil Websites hin und wieder mal neu designedund „re-launcht“ werden. Dabei kommt es nichtauf einen bestimmten Zeitraum von beispielsweise 1, 2oder 3 Jahren an. Es ist unerheblich, ob der AuftragnehmerKSK-Mitglied ist oder nicht.Ausgenommen sind beispielsweise freie <strong>Journalisten</strong>, die– über Netzwerke/Kooperationen – eine externe Redaktionfür einen Verlag bilden (Outsourcing) und die <strong>Autoren</strong>im Netzwerk selber bezahlen. In dem Falle ist der Auftraggeber,also der Verlag als Verwerter der Artikel, zur Abgabeverpflichtet.LeasingLwie… schont die Geldreserven. Abgeleitet aus dem englischen„to lease“, welches für „mieten, pachten“ steht, istLeasing ein Nutzungsüberlassungsvertrag im zivilrechtlichenSinn oder ein atypischer Mietvertrag.Leasingverträge sind letzterem ähnlich gestellt, unterscheidensich jedoch von der Miete dadurch, dass Wartungs-und Instandsetzungsleistungen sowie der Gewährleistungsanspruchauf den Leasingnehmer umgelegtwerden.Im Austausch dazu erfolgen die Abtretung der Kaufrechteseitens des Leasinggebers sowie die Finanzierungsfunktionbeim Leasing. Die Preis- und Sachgefahr trägt hierbeider Leasingnehmer.Am Markt agieren sowohl unabhängige Leasingunternehmenals auch Unternehmen, die Leasingverträge für eineBank oder einen Hersteller generieren. Geleast werdenneben Fahrzeugen genauso Maschinen sowie Informations-und Kommunikationstechnologie.Leasing ist vor allem für Selbstständige und Freiberuflerattraktiv und trotz Finanzkrise noch immer ein großerWirtschaftsfaktor. Aus zwei Gründen entscheidet sicheine Vielzahl von Unternehmern für Leasing: zum einenverbessert es die Eigenkapitalquote und zum anderenkann es steuerliche Vorteile mit sich bringen.Diese variieren jedoch, so dass man sich vor Abschlusseines Leasingvertrags unbedingt detailliert informierenoder den Steuerberater konsultieren sollte.Leasingverträge sind nicht immer frei von Risiken. Sosollten zum Beispiel Restwertleasingverträge genauestensstudiert oder vor Abschluss des Geschäfts professionellerRat eingeholt werden. Dadurch kann verhindertwerden, dass am Ende der Laufzeit ein finanzieller Verlustdroht.32 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


Leistungseinkauf… ist vor allem bei größeren Projekten erforderlich.Kauft zum Beispiel ein Journalist, der für einen Auftraggebereine Leistung – beispielsweise ein Buchprojekt – erbringt,einen Grafiker für die Illustrationen des Buchs einund honoriert diese Leistung vom Honorar des Auftraggebers,liegt ein Leistungseinkauf vor.Derjenige, der diese Leistung – hier die Illustrationen – erbringt,agiert als Dritter und legt dem Auftraggeber – dem<strong>Journalisten</strong> – eine Rechnung darüber vor. Diese sollte,wie jede andere Rechnungen, in der Steuererklärung (alsFremdleistung) bei den Betriebsausgaben angegebenwerden.Die juristische Definition zum Leistungseinkauf liefertcompetence-site.Links… ist die Abkürzung für Hyperlinks. Als Link werden heutein erster Linie Web- oder E-Mail-Adressen verstanden.Mit der Webadresse ist der Zugriff auf eine einzelne Webseite,zum Beispiel einen Blogartikel, gemeint.Für Benutzerfreundlichkeit und Leserservice sowie gleichfallszur Suchmaschinenoptimierung empfiehlt sich einausgewogener Gebrauch von internen (innerhalb der eigenenWebsite) und externen Links, zum Beispiel zu externenBlogartikeln.Die Links zu externen Seiten werden als „Pingbacks“(oder auch „Backlinks“) bezeichnet und stellen eine wichtigeWährung in der Online-Landschaft dar, insbesonderefür Blogs, Corporate Blogs. Desto mehr „Backlinks“, destohöher die Gewichtung einer einzelnen Seite bei Google,desto höher der Google Pagerank (von 0 bis 10).Im Web, insbesondere bei Blogs, ist es inzwischen üblich,nach einem Klick auf einen Link kein neues Browser-Fenster beziehungsweise keinen neuen Browser-Tab zuöffnen, sondern den Nutzer – ohne weitere Einschränkungenoder Hinweise – „ziehen zu lassen“.MahnungMwie… beziehungsweise die Frist, nach deren Ablauf Verzugszinsenberechnet werden können, regelt das BürgerlicheGesetzbuch (BGB). Laut Paragraf 286 (Verzug des Schuldners).Dort heißt es: „Der Schuldner einer Entgeltforderungkommt spätestens in Verzug, wenn er nicht innerhalbvon 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einerRechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet;dies gilt gegenüber einem Schuldner, der Verbraucherist, nur, wenn auf diese Folgen in der Rechnung oder Zahlungsaufstellungbesonders hingewiesen worden ist.Wenn der Zeitpunkt des Zugangs der Rechnung oderZahlungsaufstellung unsicher ist, kommt der Schuldner,der nicht Verbraucher ist, spätestens 30 Tage nach Fälligkeitund Empfang der Gegenleistung in Verzug.“ Danachsind Verzugszinsen fällig – Extra-Mahnungen sind nichtnötig. Ob man jedoch sofort Verzugszinsen verlangt beziehungsweisegerichtlich gegen seinem Auftraggebervorgeht – das bleibt jedem selbst überlassen und solltejeder gut abwägen.Gleich ein Mahnverfahren einleiten oder erst einmalfreundlich an eine ausstehende Zahlung erinnern? <strong>Das</strong>hängt auch vom Verhältnis zum Kunden und dessen Zuverlässigkeitab. Im Artikel „Was tun, wenn der Kundenicht zahlt?“ des mediafon-Ratgebers für Selbstständigewägt Autor Goetz Buchholz verschiedene Möglichkeitenab. Er rät zunächst zum Anruf und zur freundlichen Erinnerung– sofern es nicht um große Summen beziehungsweiseBetrügereien geht.Gerichtliche Mahnverfahren laufen in Deutschland inzwischenzentral und automatisiert ab. Die Bundesländer habendie Bearbeitung auf zentrale Mahngerichte konzentriert.Komfortabel ermöglich das Online-Mahnverfahrendas Erstellen eines Antrags auf Erlass eines Mahnbescheidsim Internet.Die Kosten eines Mahnverfahrens inklusive Rechtsanwaltsgebührenlassen sich bei Rechtsanwalt MarkusTrenkler, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht,online berechnen. Allerdings muss für ein Mahnverfahrenkein Anwalt beauftragt werden.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ33


MietvertragEin Mietvertrag ist eine gegenseitig abgeschlossene Vereinbarungüber eine zeitweise Gebrauchsüberlassung von Wohn- oder Gewerberäumengegen Entgelt. Es gibt gewerbliche Mietverträge undMietverträge über Wohnraum ...34 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>© Joy Brown / shutterstock


Über das Mahnverfahren informiert der Bayerische Behördenwegweisersowie die Broschüre „Mahnverfahren – einkurzer Prozess“ des Bayerischen Staatsministeriums derJustiz und für Verbraucherschutz.Über einen Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Bekämpfungvon Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr“ berichtetder Artikel „Werden ab März 2013 Honorare nochspäter gezahlt?“, veröffentlicht bei Freischreiber – Berufsverbandfreier Journalistinnen und <strong>Journalisten</strong>. Es gehtum die Umsetzung einer EU-Richtlinie, welche eine europaweiteinheitliche Zahlungsfrist für offene Rechnungenvon 60 Tagen festlegen und durch den oben genanntenGesetzentwurf bis zum 16. März 2013 in deutsches Rechtumgesetzt werden soll.Mehrfachverwertung… siehe ebenfalls Nutzungsrechte. Wer Themen, Beiträgeoder Fotos mehrfach verwerten möchte, muss dabei bestimmteRegeln beachten. Welche bei Texten gelten, daserklärt der Beitrag „Meins oder Deins“ von MichaelHirschler, Jurist und Referent für den Bereich freie <strong>Journalisten</strong>im Deutschen <strong>Journalisten</strong>-Verband DJV (verfasstim August 2011). So werde Zeitungsverlagen nachden allgemeinen Vergütungsregeln im Allgemeinen auf jedenFall ein „Erstdruckrecht im Verbreitungsgebiet“ eingeräumt.Dies bedeutet: Wer einer Regionalzeitung imNorden einen Beitrag zum Erstdruck verkauft, kann diesenzugleich einer Regionalzeitung im Süden liefern – sofernsich eben deren Verbreitungsareale nicht überschneiden.Wer jedoch für ein bundesweit erscheinendes Blattschreibt, sollte sich davor hüten, diesen Beitrag zur gleichenZeit anderen Zeitungen anzubieten. Allerdings stellenVerlage häufig eigene Regeln auf – Allgemeine Geschäftsbedingungen– und sichern sich damit zusätzlicheNutzungsrechte. Heißt, der Beitrag darf dann nicht mehrohne Weiteres weiterverkauft werden. Bei Zeitschriftensind die Regeln sowieso anders, schreibt Michael Hirschler– die wollen sich längere Exklusivitätsfristen sichern.Auf jeden Fall empfiehlt es sich, bei Unklarheiten mit seinemAuftraggeber zu sprechen. Und natürlich: immer soviel Honorar wie möglich für eine Veröffentlichung auszuhandeln.Über das Thema <strong>Autoren</strong>verträge und darin festgeschriebeneVerwertungsbedingungen hat der Bundesgerichtshofim Mai 2012 ein Urteil gesprochen – es ging um dieAuseinandersetzung zwischen der Axel Springer AG unddem DJV zum Thema Mehrfachverwertung. Informationenliefert der Beitrag „Die Freiheit der Verlage“ von MonikaLungmus, erschienen im Fachmagazin journalist 7/2012.Demnach „sind freie <strong>Journalisten</strong> auch künftig nicht davorgeschützt, alle Rechte dem Verlag abtreten zu müssen.“Konsequenz daraus sei, schreibt Monika Lungmus: „Unterschreibenfreie <strong>Journalisten</strong> die Springer-AGB, dannkönnen sie ihre Artikel oder Fotos nicht mehr bei anderenVerlagen anbieten.“<strong>Das</strong> Urteil im Wortlaut – und die Pressemitteilung desBundesgerichtshofs vom 31. Mai 2012 zum Urteil: „Bundesgerichtshofzur Wirksamkeit von Honorarbedingungenfür freie <strong>Journalisten</strong>“. Darin heißt es unter anderem zuder „Bestimmung, mit der sich der beklagte Verlag umfassendeurheberrechtliche Nutzungsrechte an den vonden freien <strong>Journalisten</strong> erstellten Beiträgen einräumenlässt (‚Soweit … nicht anders vereinbart, hat der Verlagdas zeitlich, räumlich und inhaltlich unbeschränkte Recht,die Beiträge im In- und Ausland in körperlicher und unkörperlicherForm digital und analog zu nutzen …’). DieseBestimmung hat der BGH für wirksam erachtet. Im Gegensatzzum Kammergericht hat der Bundesgerichtshofjedoch die Vergütungsregelung beanstandet, die unteranderem bestimmt, dass im vereinbarten Honorar ein angemessenerAnteil für die Einräumung der umfassendenNutzungsrechte enthalten ist.“ Die Unwirksamkeit derVergütungsregelung habe der Bundesgerichtshof nur mitdem „Transparenzgebot“ begründet, heißt es in der BGH-Pressemitteilung: „Danach kann sich eine unangemesseneBenachteiligung einer Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungendaraus ergeben, dass die Regelungnicht klar und verständlich ist; der Verwender solcher Geschäftsbedingungenist vielmehr gehalten, Rechte undPflichten seines Vertragspartners klar, einfach und präzisedarzustellen.“Mietvertrag… ist eine gegenseitig abgeschlossene Vereinbarung übereine zeitweise Gebrauchsüberlassung von Wohn- oderGewerberäumen gegen Entgelt.Es gibt gewerbliche Mietverträge und Mietverträge überWohnraum. Bei gewerblichen Mietverträgen kommt zurNettowarmmiete noch die Mehrwertsteuer von 19 Prozenthinzu. Gewerbemietverträge sind frei verhandelbar.Der Gesetzgeber unterscheidet bei der Vermietung vonRäumen zu Wohnzwecken zwischen:befristeter Vermietung (Zeitmietvertrag)UntermietvertragWerkwohnungABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ35


Vermietung von Räumlichkeiten zum vorübergehendenGebrauch (zum Beispiel Ferienwohnungen)Für den Abschluss eines Mietvertrags ist grundsätzlichnicht die Schriftform erforderlich. Werden jedoch Wohnraum-Mietverträgeohne Schriftform für längere Zeit alsein Jahr abgeschlossen, gelten diese laut § 550 BGB alsfür unbestimmte Zeit geschlossen.Die Kündigungsfrist für Wohnraum-Mietverträge beträgtfür Mieter drei Monate zum Monatsende. Diese gilt abzüglicheiner Karenzzeit, das heißt „spätestens am drittenWerktag eines Monats“. Unzulässig ist die Vereinbarungeiner längeren Kündigungsfrist für den Mieter. In Gewerbemietverträgenkann die Kündigungsfrist verhandeltwerden. Ebenfalls drei Monate beträgt die Kündigungsfristfür Vermieter. Diese verlängert sich jedoch nach fünfJahren auf sechs Monate und nach acht Jahren auf neunMonate. Weitere Details zu den Kündigungsfristen findensich auf der Homepage des Deutschen Mieterbunds.Ausführliche juristische Informationen rund um den Mietvertragbietet das Juraforum.Die Miete für Ihr Büro beziehungsweise die anteilige Mietefür das häusliche Arbeitszimmer gehört zu den Betriebsausgaben.NachrichtenagenturNwie… bündelt Nachrichten nach Branchen, Regionen und/oder Ressorts und beliefert in erster Linie Rundfunksenderund Tageszeitungen (Beispiel: die DeutschePresse agentur dpa). Nachrichtenagenturen bieten heuteebenfalls die strukturierte Verteilung von Unternehmensmitteilungenan – wie die dpa-Tochter Presseportal. Dortfinden <strong>Journalisten</strong> und <strong>Blogger</strong> wertvolle Quellen zurThemenfindung und zur Recherche.Wer kein Kunde einer Nachrichtenagentur ist, darf dieNachrichten/Berichte nicht übernehmen (Lizenzrechte!),jedoch die Unternehmensmeldungen.Namensschutz… sollte eine Überlegung wert sein.Den eigenen Namen schützen zu lassen ist dann sinnvoll,wenn Produkte oder Dienstleistungen damit bereits einengewissen Bekanntheitsgrad erreicht haben oder auf dembesten Weg dorthin sind.Wer zufällig denselben Vornamen und Zunamen einersehr bekannten Persönlichkeit oder eines Prominententrägt und vorhat, damit geschäftlich aktiv zu werden,dürfte schnell mit unangenehmer Post der Juristen einersolchen Person konfrontiert sein. Die zudem das Namensrechtauf ihrer Seite hat.Ebenso wenig hat es Sinn, einem Produkt einen Namenzu geben, der hohe Verwechslungsgefahr zu einem anderen,bereits eingeführten Produkt birgt. <strong>Das</strong> mussten erstkürzlich die Marketingleute der Insel Norderney erfahren,die ein Internet-Tool für Touristen kurzerhand „Facebox“nannten. Wie das ähnlich lautende soziale Netzwerk daraufreagierte, ist hier nachzulesen.Möchte man eine Wortmarke oder eine Wort-/Bildmarkeschützen lassen, so sollte man zunächst überprüfen, obselbige nicht bereits existiert.<strong>Das</strong> deutsche Patent- und Markenamt bietet hierfür eineDatenbank an, in der man entsprechende Recherchen36 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


kostenfrei vornehmen kann. In dieser Datenbank, genanntDPMAregister, kann nach deutschen Marken recherchiertwerden.Existiert die gewünschte Markenform noch nicht, steht einerAnmeldung, und damit dem Schutz der Marke, nichtsim Wege. Die Kosten von nur wenigen hundert Euro rentierensich schnell, wenn sich die eingetragene Marke erfolgreicham Markt positioniert.Tipps und Infos zum Markenschutz bietet, neben der Internetpräsenzdes Deutschen Patent- und Markenamts,ausführlich das Portal helpster.de.Nutzungsrechte… vergibt der Urheber.Laut Urheberrechtsgesetz soll die Verfügungsgewaltüber sein Werk beim Urheber liegen. Demnach kann erbeispielsweise über Vervielfältigung, Verbreitung beziehungsweiseöffentliche Wiedergabe bestimmen. Er kannjedoch anderen Rechte übertragen, sein Werk zu nutzen.Der freie Journalist überträgt zum Beispiel einemVerlag entsprechende Nutzungsrechte, damit dieser denArtikel des Freien in seinen Publikationen drucken kann.Dabei hat der Verlag aber nur die Rechte erworben, dieihm der freie Journalist tatsächlich und ausdrücklicheingeräumt hat – zum Beispiel das Erst- oder Zweitdruckrecht.In Urheberrechtsverträgen wird festgelegt, welche Nutzungsrechtemit einem Honorar abgegolten werden. UmIrrtümer zu vermeiden, sollten ebenso die Nutzungsrechteaufgezählt werden, die mit dem vereinbarten Entgelt nichtabgegolten sind.Was laut Gesetz gilt, „sofern nichts anderes vereinbartwurde“ (es also keinen speziellen vertraglichen Regelungender Nutzungsrechte gibt), schreibt Goetz Buchholz immediafon-Ratgeber Selbstständige: „Wie oft darf der Vertragspartnermein Werk nutzen?“Zivilsenats des Brandenburgischen Oberlandesgerichtsvom 28.8.2012.Laut einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 31. Mai2012 kann sich ein Verlag umfassende urheberrechtlicheNutzungsrechte an den Beiträgen freier <strong>Journalisten</strong> einräumenlassen (BGH-Pressemitteilung zum Urteil: „Bundesgerichtshofzur Wirksamkeit von Honorarbedingungenfür freie <strong>Journalisten</strong>“).„Welche Konsequenz hat das Springer-Urteil für freie<strong>Journalisten</strong>?“, fragt Freien-Experte Michael Hirschlervom Deutschen <strong>Journalisten</strong>-Verband (DJV) und erklärt,welche Strategien Freie anwenden sollten.Siehe auch Mehrfachverwertung, Urheberrecht sowieVergütungsregeln.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUWer sich die Mehrfachverwertung eines Artikels offen haltenmöchte, sollte kein „ausschließliches Nutzungsrecht“einräumen.VWÜbrigens: Wenn ein Urheber einem Zeitungsverlag einenArtikel für die tagesaktuelle Berichterstattung zum Abdruckverkauft, muss er nicht akzeptieren, dass der Verlagdieses Werk in einem Internet-Archiv öffentlich zugänglichmacht. Hier ein entsprechendes Urteil des 6.XYZ37


OwieOnline-Redaktionssysteme… sind Programme, die es mehreren Benutzern (<strong>Autoren</strong>,Redakteuren, Bild- und Multimediaredakteuren …) ermöglichen,Beiträge zu bearbeiten, zu pflegen und imWeb zu publizieren. Wesentlich ist dabei, dass Inhalte,Datenstruktur und Design voneinander getrennt sind.Als Blogbetreiber unbedingt auf die Trennung von PR/Werbung und redaktionellen Inhalten achten (Pressekodex).Paid Blogposts sollten in jedem Fall als solche gekennzeichnetwerden, zum Beispiel mit „gesponserter Artikel“,vielleicht farblich unterlegt. Der Inhalt sollte mehrfachbezogen als werblich sein.Paid Blogposts können von externen <strong>Autoren</strong> – zum Beispielder PR-Agentur eines Unternehmens – oder vom<strong>Blogger</strong> selbst geschrieben werden.Hier finden Sie 28 Websites, die für gesponserte Blogartikelbezahlen.Pauschalist… siehe auch Fester Freier.Der Übergang zwischen herkömmlichen Online-Redaktionssystemenund Blogsystemen ist heute fließend. SolcheSysteme verfügen über einen integrierten Editor miteiner Vorschaufunktion, Rechtevergabe für die jeweiligenNutzer, Integration multimedialer Inhalte („Mediatheken“).WordPress hat sich als kostenfreies OpenSource-Systemfür Blogs, Corporate Blogs durchgesetzt. <strong>Das</strong> Designkann den individuellen Bedürfnissen (Corporate Design)angepasst und das System mit Plugins (Zusatzprogrammen)funktional erweitert werden, von denen die meistenkostenfrei erhältlich sind.Für freie <strong>Journalisten</strong> ist es daher sinnvoll, sich mit derBedienung von WordPress vertraut zu machen, für <strong>Blogger</strong>sowieso.Pflegeversicherung… erhalten freie <strong>Journalisten</strong> über ihre Mitgliedschaft inder Künstlersozialkasse (KSK).Ob sie sich gesetzlich oder privat versichern, könnenSelbstständige und Existenzgründer frei entscheiden.Um nicht zu riskieren, im Falle einer ernsthaften Erkrankungmit erheblichen finanziellen Einbußen leben zu müssen,sollte der Versicherungsschutz in der Pflegeversicherungbesondere Beachtung finden. Meist lohnt sich einefreiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Kranken- undPflegeversicherung. Selbstständige zahlen hierfür deneinheitlichen Beitragssatz von 1,95 Prozent an die Pflegeversicherung.Paid BlogpostsPwie… sind bezahlte Blogartikel, passend zu einzelnenBlogthemen beziehungsweise dem Oberthema des Blogs.Wer sich dagegen privat absichern möchte, muss die offizielleBefreiung von der gesetzlichen Pflichtversicherungbeantragen, die für diesen Schritt unbedingt erforderlichist. Hierbei gilt es zu beachten, dass ein Widerruf diesesAntrags nicht so einfach möglich ist.Sich im Vorab über diese Gegebenheiten ausführlich zuinformieren, ist deshalb außerordentlich wichtig.Private Pflegeversicherer machen die Beitragshöhe nichtvom Einkommen, sondern vom Alter und vom Gesundheitszustanddes Versicherten zum Eintritt in die Versicherungabhängig. Ab dem 21.12.2012 spielt bei der Beitragsberechnungdas Geschlecht keine Rolle mehr, dieKalkulation erfolgt nach den so genannten „Unisex-Bedingungen“.Gut zu wissen ist, dass die private Pflegeversicherung ab2013 staatlich gefördert wird. Infos hierzu gibt es auf derHomepage der Bundesregierung.38 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


Auch das Informationsportal zur Pflegeversicherung bietetweiterführende Infos zum Thema.PR-Journalismus… ist eigentlich ein verschleiernder Begriff, denn Journalismusist Journalismus, und PR ist PR. In der Praxis istes für Freie aber oft die einzige Möglichkeit, zu überleben,in dem sie als Journalist Beiträge veröffentlichen und paralleldazu Pressearbeit für andere Unternehmen machen.Es gibt zahlreiche Möglichkeiten für Freie, zum BeispielPaid Blogposts zu schreiben, im Bereich Corporate Publishing(zum Beispiel Unternehmenszeitungen), für Firmen-Websites und Corporate Blogs zu arbeiten.Eine strikte Trennung von PR und Journalismus ist geboten(Pressekodex). Interessenkonflikte müssen den Redaktionenoffengelegt werden (Informationspflichten). Werfür ein Unternehmen PR macht, darf das seinen journalistischenAuftraggebern nicht verschweigen. Am bestenEntweder-oder. Keine PR für ein Unternehmen, wenn überdieses ein Bericht oder Porträt geschrieben wird. Gilt imBesonderen für Fachjournalisten.Lesen Sie dazu ein Positionspapier des netzwerks recherchee. V. zur Trennung von PR und Journalismus.Presseausweis… ist ein amtlich anerkannter Ausweis und wichtiges Arbeitsinstrumentfür <strong>Journalisten</strong>. Er dient als Nachweis,um sich gegenüber Dritten, insbesondere Behörden,Messen und Unternehmen als professioneller Journalistauszuweisen.Die Berufsverbände für <strong>Journalisten</strong> stellen Presseausweiseausschließlich an hauptberuflich oder regelmäßigund dauerhaft tätige <strong>Journalisten</strong> aus. Amateur- und Hobbyjournalistenerhalten keinen Presseausweis – und dazuzählen auch Hobbyblogger. Die den Berufsverbänden angeschlossenenMitglieder werden regelmäßig überprüft.Dazu sind Nachweise erforderlich – wie veröffentlichte Artikel,Honorarrechnungen etc.Die Berufsverbände orientieren sich dabei am 12. Beschlusspunkt,Unterpunkt 3 der 180. Sitzung der Innenministerkonferenz.Dort werden folgende Kriterien festgehalten:Die Berichterstattung des <strong>Journalisten</strong> muss sich imRahmen der verfassungsmäßigen Ordnung bewegen.Der Journalist soll volljährig sein. Hiervon soll nur inAusnahmefällen und unter Anlegung eines besondersstrengen Maßstabs abgesehen werden.Mehr zum Thema Presseausweis.Pressekodex… stellt Regeln für einen fairen Journalismus auf und beschreibtpublizistische Grundsätze. „Nicht alles, was vonRechts wegen zulässig wäre, ist auch ethisch vertretbar.Deshalb hat der Presserat die Publizistischen Grundsätze,den so genannten Pressekodex, aufgestellt“, beschreibtder Presserat – freiwillige Selbstkontrolle derPresse in Deutschland – die Intention. Zu den Regeln fürdie tägliche Arbeit der <strong>Journalisten</strong> gehören:Achtung vor der Wahrheit und Wahrung der MenschenwürdeGründliche und faire RechercheKlare Trennung von redaktionellem Text und AnzeigenAchtung von Privatleben und IntimsphäreVermeidung unangemessen sensationeller Darstellungvon Gewalt und BrutalitätZusätzliche Richtlinien auf Basis aktueller Entwicklungenergänzen die Grundsätze des Pressekodex.Der Pressekodex wurde vom Deutschen Presserat in Zusammenarbeitmit den Presseverbänden beschlossen.Am 12. Dezember 1973 wurde er dem BundespräsidentenGustav W. Heinemann überreicht. Die aktuelle Fassungstammt vom 3. Dezember 2008.Der Pressekodex samt Richtlinien lässt sich auch als PDFherunterladen.Der Presserat veröffentlicht zudem Leitfäden für die täglicheredaktionelle Arbeit – zum Beispiel zum Thema„Amokberichterstattung“ oder Trennung von Werbungund Redaktion.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXDer Journalist soll hauptberuflich oder quantitativ undqualitativ vergleichbar regelmäßig und dauerhaft journalistischtätig sein.YZ39


QwieRwieQuellen… für eine qualitative Recherche das wichtigste Arbeitsmittel.Für Fachartikel bietet sich als erste AnlaufstelleWikipedia an. Allerdings sollte dies nicht die alleinigeQuelle bleiben. Nachprüfen ist immer wichtig. Für Personenrecherchekönnen Online-Dienste wie Facebook,123people oder Yasni genutzt werden.Übrigens: Bei Personensuche über Google Vorname undName in Anführungszeichen setzen. Zur Themenfindungsind kostenfreie Presseportale eine erste „Fundgrube“.Weiterer Aspekt: auf verwendete Quellen hinweisen (beiOnline-Publikationen mit Link zur Originalquelle), ordentlichzitieren (Zitate).Recherche… das „A“ und „O“ jeder publizistischen Tätigkeit für<strong>Journalisten</strong> und <strong>Blogger</strong>. Es sollten mindestens zwei bisdrei Querrecherchen erfolgen (insbesondere bei Online-Recherchen). Sämtliche Quellen der Recherchen notierenund dokumentieren, zum Beispiel bei Online-Recherchendie Webadresse (URL) sowie Tag und Uhrzeit des Zugriffs.Bei Zitaten oder Interviews mit anderen Personen hat essich in der Praxis eingebürgert, alle Aussagen schriftlich(per E-Mail) abzustimmen und so zu dokumentieren.Bei Bild- und Zitatrecherchen auf die Lizenz achten, unterdenen der Inhalt verwendet werden darf, siehe auch Bilddatenbanken,Fotos und Zitate.Einige Leitlinien für einen wirksamen Recherche-Journalismusdes netzwerks recherche e. V.Rechnung… ist jedes Dokument, mit dem über eine Lieferung odersonstige Leistung abgerechnet wird (§ 14, Umsatzsteuergesetz,§§ 31 – 34 Umsatzsteuerdurchführungsverordnung).Ein Unternehmer ist verpflichtet, innerhalb von sechs Monatennach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.Die Rechnung können Sie per Post schickenoder als Telefax oder als E-Mail-Anhang (z. B. als pdf-Dokument).Folgende Mindestangaben muss eine Rechnung enthalten:Die vollständige Anschrift und den vollständigen Namendes leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,die vom Finanzamt an den leistenden Unternehmer erteilteSteuernummer oder die ihm vom Bundeszentralamtfür Steuern erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,das Datum der Ausstellung,eine eindeutige Rechnungsnummer,den Umfang und die Art der Leistung oder die Mengeund Art der gelieferten Gegenstände,40 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTRecherche... ist das „A“ und „O“ jeder publizistischen Tätigkeit für <strong>Journalisten</strong>und <strong>Blogger</strong>. Es sollten mindestens zwei bis drei Querrecherchenerfolgen. Sämtliche Quellen sind sorgfältig zu notieren und dokumentieren...UVWXY© Fotowerk / Fotolia.comZ41


den Zeitpunkt der geleisteten Arbeit oder der Lieferungoder der Einnahme des Entgelts/Teilentgelts (sofern dieLeistung oder Lieferung noch nicht ausgeführt ist),wenn dieser Zeitpunkt feststeht und nicht identisch mitdem Ausstellungsdatum der Rechnung ist,den anzuwendenden Umsatzsteuersatz (7 % oder 19 %)sowie den Steuerbetrag, der auf das Entgelt entfälltsowie im Falle einer Steuerbefreiung einen Hinweis darauf(§ 19 Abs. 1 UStG).Die ausgestellten Rechnungen (sowie Rechnungen, die ererhalten hat) muss ein freier Journalist zehn Jahre langaufbewahren, da für diese Art Papiere Aufbewahrungsfristengelten.Weitere Anforderungen sowie Besonderheiten und darausresultierende zusätzliche Pflichtangaben hat die IndustrieundHandelskammer Frankfurt/Main ausführlich zusammengestellt.Rechtsschutz… benötigt man mitunter nicht nur einmal im (Berufs-)Leben.Die Deutschen lassen sich diesen Schutz deshalbjährlich Milliarden von Euro in Form einer Rechtschutzversicherungkosten.Doch so undurchschaubar wie die viele Paragrafen undGesetze sind häufig auch die Rechtsschutzpolicen. Beinicht wenigen Anbietern sind bereits von vornherein vieleRisiken ausgeklammert, was im Ernstfall eine hohe Anwaltsrechnungund im schlimmsten Fall die Existenzbedrohungbedeuten kann.Deshalb sollten zum einen die Leistungen der Anbietergenau verglichen und zum anderen die persönliche undberufliche Situation gründlich hinterfragt werden. Dennkaum jemand benötigt für alle Lebensbereiche eineRechtschutzversicherung.der Regel – zum Beispiel bei einem Prozess nach einemUnfall oder dem Streit nach einem Autokauf – abgesichert.Teuer können auch Streitigkeiten mit Nachbarn und Auseinandersetzungenum Kauf- und Reparaturverträge sowie– beruflich – Steuer- und Sozialrechtsangelegenheitenwerden. Dafür ist eine Privatrechtsschutzversicherung mitAbdeckung beruflicher Risiken gedacht, in die sich auchder Mieterrechtsschutz integrieren lässt.Deckt die Rechtsschutzversicherung betriebliche Risikenab, sind die Versicherungsbeiträge Betriebsausgaben.Ausführlich haben sich diesem Thema FOCUS Money onlineund das Blog Erfolg als Freiberufler gewidmet.ReisekostenFür Geschäftsreisen aufgrund Ihrer <strong>Autoren</strong>tätigkeit könnenSie Reisekosten steuerlich geltend machen: Fahrtkosten,Verpflegungsaufwand, Übernachtungs- und Nebenkosten(z. B. Telefon, Parkplatz). Eine geschäftlicheReise ist zum Beispiel der Besuch einer Fachmesse oderdas Treffen mit Auftraggebern in einem Verlag.Für Fahrt und Verpflegung können Sie Pauschalen geltendmachen; für Übernachtungs- und Reisenebenkostenlegen Sie die entsprechenden Belege vor. Für Verpflegungsmehraufwendungenwährend einer Geschäftsreiseerkennen die Finanzbehörden folgende Pauschalsätze an(§ 4 Abs. 5 Nr. 5 EStG):Abwesenheit bei eintägigenGeschäftsreisen im Inlandweniger als 8 Stundenweniger als 14, mindestens 8 Stundenweniger als 24, mindestens 14 StundenPauschalerBetrag0 Euro6 Euro12 Euro24 Stunden 24 EuroWichtig für Freiberufler ist der Rechtsschutz im beruflichenBereich. Ein umfassender Berufsrechtschutz kannmit mehreren hundert Euro jährlich zu Buche schlagen.Preiswerte Rechtsschutzversicherungen orientieren ihrenBeitrag am Nettoumsatz.Eine exakte Prüfung, ob eine Rechtsschutzversicherungfür den beruflichen Bereich separat abgeschlossen werdensollte oder ob es ausreicht, die private Rechtsschutzversicherungentsprechend zu ergänzen, ist ratsam.Für Fahrzeugeigentümer könnte zudem eine Verkehrsrechtsschutzversicherungsinnvoll sein. Damit ist man inIm Web hält die Plattform netjobbing ausführliche Informationenzum Thema Reisekosten bereit.Die Bundesregierung will das steuerliche Reisekostenrechtab dem Kalenderjahr 2014 deutlich vereinfachen.Informieren Sie sich hierzu auf www.haufe.de/steuern.Rentenversicherung… sollte schon heute für jeden selbstständig Tätigen einThema sein. Ein großer Teil kreativer Freiberufler ist überdie Künstlersozialkasse (KSK) rentenversichert.42 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


An Vorsorge für die Zeit nach dem Berufsleben denkenjedoch längst nicht alle Selbstständigen. Gerade in Gründungsphasenoder wenn der Start in die Selbstständigkeitnoch nicht lange zurück liegt, ist für viele die Absicherungdes Rentenalters kein Thema. Nicht zuletzt, dafür Selbstständige (noch) keine gesetzliche Rentenversicherungbesteht. Derzeit allerdings wird eine Altersvorsorgepflichtfür Selbstständige politisch diskutiert. Fürfreie <strong>Journalisten</strong> besteht Versicherungspflicht in derKSK, wenn sie nicht anders abgesichert sind. Sie sind damitautomatisch rentenversichert. Daher fallen KSK-Mitgliedernicht unter die geplante Rentenversicherungspflicht.Da schon heute absehbar ist, dass Millionen von Menschen– ganz gleich ob gegenwärtig selbstständig oderangestellt – von Altersarmut bedroht sind, sollte der Absicherungfür den Ruhestand große Bedeutung beigemessenwerden.Ergänzungen zur Künstlersozialkasse bietet das Versorgungswerkder Presse und die vielen Möglichkeiten derprivaten Vorsorge. Hierzu zählen unter anderem kapitalbildendeLebensversicherungen, Sparverträge oder dieInvestition in Immobilien.Einige dieser Absicherungsformen kommen allerdings fürdie meisten der Freiberufler gar nicht oder erst im späterenBerufsleben in Frage. Wer dennoch in der Lage ist,privat vorzusorgen zu können, sollte die unterschiedlichenOfferten der vielen Anbieter gründlich prüfen.Neben den vielen Anbietern, die private Vorsorgemöglichkeitenofferieren, berät auch die Deutsche Rentenversicherung,wie Freiberufler in den verschiedensten LebensundBerufssituationen aktive Vorsorge betreiben können.Rundfunkbeitrag… lautet der neue Name für die alte Rundfunkgebühr. Ab1. Januar 2013 gibt es die neue Pauschale für die Finanzierungdes öffentlich-rechtlichen Rundfunks – für ARD,ZDF und Deutschlandradio. Ob jemand überhaupt ein Radiooder einen Fernseher besitzt, spielt dann keine Rollemehr.Grundsätzlich gilt ein Beitrag von (zunächst) monatlich17,98 Euro pro Wohnung beziehungsweise pro Betriebsstätte– zum Beispiel für das Büro. Arbeitet ein Journalistim Home Office und für die Wohnung wird der Rundfunkbeitragbereits entrichtet, muss er nicht noch einmal zahlen.Wer Mitarbeiter beschäftigt, zahlt zudem einen Zusatzbeitragje nach Mitarbeiterzahl – bei einer Betriebsstättemit bis zu acht Mitarbeitern sind dies zusätzlich 5,99Euro pro Monat (Azubis oder Minijobber werden zumBeispiel nicht mitgerechnet).Für betrieblich genutzte Kraftfahrzeuge sind 5,99 Euro proMonat zu berappen. Pro Betriebsstätte ist ein Fahrzeugfrei – wer also bereits für sein Büro zahlt und nur ein Autoberuflich nutzt, muss für dieses nicht extra löhnen. AberAchtung! Wer – wie oben beschrieben – sein Arbeitszimmerin der Privatwohnung hat, bekommt kein „Frei-Fahrzeug“!Heißt im Klartext: Die- oder derjenige muss für jedesbetrieblich genutzte Kraftfahrzeug „bluten“.Besondere Regelungen gibt es beispielsweise für Einrichtungendes Gemeinwohls wie gemeinnützige Vereine.Menschen mit Handicap müssen einen reduzierten Beitragzahlen. Anspruch auf Befreiung haben demnach lediglichtaubblinde Menschen und Empfänger von Blindenhilfe.Eine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht ist ansonstennur noch aus finanziellen Gründe und sozialerBedürftigkeit möglich. Ein Merkblatt informiert über Detailszur Befreiung beziehungsweise zur Ermäßigung sowiedie erforderlichen Nachweise.Mit dem offiziellen Beitragsrechner lässt sich der Rundfunkbeitragberechnen. „Erste Hilfe“ bieten Flyer und Formulare.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ43


SwieScheinselbstständigkeit… kann Auftraggeber und selbst den Auftragnehmer inden Ruin treiben. Gerade „feste Freie“ sollten sich vonder Scheinselbstständigkeit abgrenzen. Eine Auswahl vonKriterien, die auf Scheinselbstständigkeit hindeuten: WeisungsgebundeneArbeit (zeitlich, örtlich, fachlich), Tätigkeitauf Dauer nur für einen Auftraggeber, Arbeit darf nichtan Dritte delegiert werden (siehe auch Kooperation), und,in Kombination mit den zuvor genannten Punkten, keinUrlaubsanspruch und keine Honorarfortzahlung im Krankheitsfall.Was alles zu beachten ist, lesen Sie im Blogartikel überScheinselbstständigkeit, die „Firmen in den Ruin treiben“kann, bei „Meine Firma und Ich“.Sittenwidrig… und damit nichtig ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch einRechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt –heißt es im Rechtswörterbuch.de. „Die Sittenwidrigkeit isteine Generalklausel des deutschen Rechts. Insbesondereim Privatrecht hat sie eine besondere Bedeutung“, stehtim Online-Lexikon Wikipedia.Paragraf 138 des BGB regelt, was unter sittenwidrigenRechtsgeschäften beziehungsweise Wucher zu verstehenist – beispielsweise wenn ein auffälliges Missverhältniszwischen Leistung und Gegenleistung besteht. Im Absatz 2heißt es: „Nichtig ist insbesondere ein Rechtsgeschäft,durch das jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, derUnerfahrenheit, des Mangels an Urteilsvermögen oder dererheblichen Willensschwäche eines anderen sich oder einemDritten für eine Leistung Vermögensvorteile versprechenoder gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältniszu der Leistung stehen.“Sittenwidrig können Vertragsklauseln sein, die einemschwächeren Vertragspartner beispielsweise unter Ausnutzungeines Abhängigkeitsverhältnisses aufgezwungenwurden. Solche Klauseln schränken den Vertragspartnerin der unternehmerischen Handlungs- und Entscheidungsfreiheitim Übermaß ein, wie der mediafon-Ratgeberfür Selbstständige zum Thema „Knebelverträge“ schreibt.Verstoßen Klauseln zum Beispiel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen(AGB) gegen geltendes Recht, kannder ganze Vertrag nichtig sein.Social Media… nennen sich die Online-Medien, an denen Nutzer aktivteilnehmen können: eigene Informationen publizierenoder Informationen von Freunden bewerten und mit Anderenteilen. Die sozialen Medien werden auch als „Mitmachnetz“bezeichnet. Dazu zählen unter anderem Blogs,Twitter und Facebook sowie Google+. Auch Geschäftskontaktplattformenwie Xing oder Linkedin haben ihreFunktionalität für Social Media entsprechend erweitert.Wie Redaktionen und Pressestellen über Social Mediadenken, fand die Deutsche Presseagentur in einer großenUmfrage heraus.Welche Chancen der „neue Beruf“ Social-Media-Redakteurbietet, steht in diesem Artikel des Fachmagazins journalist.Wie lassen sich Twitter, Google+ und Facebook in dieeigene Website/Blog einbinden?Der Dienst „Klout“ wird inzwischen als „Schufa der Social-Media-Nutzer“bezeichnet: Klout vergibt Scores von 0bis 100. Der Algorithmus gilt als ebenso geheim wie dervon Google – und bietet eine schnelle Möglichkeit, sichüber die Aktivität (quantitativ) anderer Social-Media-Nutzerzu informieren.SonderabschreibungKaufen Sie einen Schreibtisch, ein Regal, Büromaterial, einenComputer oder ein anderes betrieblich genutztes Wirtschaftsgut,können Sie die Anschaffungskosten als Betriebsausgabenabsetzen und so Ihren Gewinn mindern.Allerdings kann der Kaufpreis nicht immer komplett im Jahrder Anschaffung angesetzt werden: In vielen Fällen mussdas Wirtschaftsgut abgeschrieben werden. Abschreibungheißt: Die Kosten werden über mehrere Jahre verteilt.44 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


Zusätzlich zu dieser normalen Abschreibung gibt es eineSonderabschreibung: 20 % der Anschaffungskosten fürdas Wirtschaftsgut dürfen Sie im Jahr der Anschaffungund den 4 darauffolgenden Jahren geltend machen (§ 7gAbs. 5 und 6 EStG).Diese Abschreibungsregelung bietet kleinen und mittlerenBetrieben eine gute Möglichkeit der Gewinngestaltung.Tipp:Haben Sie den Gegenstand erst im Dezember 2012 gekauft,können Sie dennoch den vollen Abschreibungsbetragvon 20 % bereits im Anschaffungsjahr absetzen.Genauso gut dürfen Sie die Sonderabschreibung aber aucherst im fünften und damit letzten Jahr geltend machen.Sie dürfen die Sonderabschreibung von 20 % aberauch beliebig auf verschiedene Jahre innerhalb des5-Jahres-Zeitraums verteilen.Begünstigter Personenkreis: Der Gesetzgeber möchtemit der Sonderabschreibung nur kleinen und mittlerenBetrieben einen Steuervorteil verschaffen: Einnahmen-Überschuss-Rechner erhalten die Sonderabschreibungbei Anschaffung im Jahr 2012 nur, wenn der Gewinn imJahr vor der Anschaffung des Wirtschaftsguts nicht mehrals 100.000 Euro betragen hat.Anforderungen an den angeschafften Gegenstand:<strong>Das</strong> neue oder gebrauchte Wirtschaftsgut muss beweglichund abnutzbar sein und zum betrieblichen Anlagevermögengehören. Ein Wirtschaftsgut gehört zumAnlagevermögen, wenn es über längere Zeit im Betriebgenutzt wird; es darf nicht weiter verarbeitet werdenund nicht für den Weiterverkauf bestimmt sein.<strong>Das</strong> Wirtschaftsgut muss bis zum Ende des auf die Anschaffungfolgenden Jahrs im Betrieb verbleiben (Verbleibensfrist).<strong>Das</strong> Wirtschaftsgut muss bis zum Ablauf der Verbleibensfrist,d. h. bis zum Ende des auf die Anschaffungfolgenden Jahrs, zu mindestens 90 % betrieblich genutztwerden.Ist eine Voraussetzung nicht erfüllt, kann eine bereits vorgenommeneSonderabschreibung vom Finanzamt rückgängiggemacht werden.Siehe auch: Abschreibung, Investitionsabzugsbetrag.Starthilfe… der Arbeitsagenturen kann bei den ersten Schritten indie Selbstständigkeit unterstützen – speziell, wenn dieseaus der Arbeitslosigkeit herausführen. So können Empfängervon Arbeitslosengeld II („Hartz-IV“) bei ihrem jeweilszuständigen Jobcenter Einstiegsgeld beantragen –und Empfänger von Arbeitslosengeld I bei der Agentur fürArbeit einen Gründungszuschuss. Darauf besteht allerdingskein Rechtsanspruch. Wer das Bloggen zum Berufmachen oder sich künftig als freier Journalist im Marktbehaupten will, kann sich vor Ort bei der Arbeitsagenturzudem über Trainings- und Weiterbildungsmaßnahmen informieren.Seminare für Existenzgründer bieten ebenfallsdie Industrie- und Handelskammern an. Zudem haltenzahlreiche weitere öffentliche Förderprogramme Zuschüssefür Gründer bereit.SteuerberatungskostenWer sich in steuerlichen Angelegenheiten helfen lässt,zum Beispiel durch einen Steuerberater, oder sich steuerlicheFachliteratur oder Software anschafft, kann die Kostengrundsätzlich steuerlich absetzen. Als Betriebsausgabenerkennt das Finanzamt aber nur die Aufwendungenan, die im Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen.Dazu zählen beispielsweise die Ermittlung der Einkünfteaus Ihrem Arbeitsverhältnis beziehungsweise Ihrer Vermietungund Verpachtung oder für Ihre Gewinnermittlungund gegebenenfalls die Umsatzsteuererklärung usw.Privat veranlasste Steuerberatungskosten, zum Beispielfür das Ausfüllen der Steuerformulare, sind nicht absetzbar.„Gemischte Steuerberatungskosten“ betreffen sowohl diePrivatsphäre als auch die Betriebs- bzw. Berufssphäre.Dazu zählen beispielsweise Beiträge an Lohnsteuerhilfevereine,Anschaffungskosten für Steuerfachliteratur zurErmittlung des Einkommens und der Einkünfte. Hier gibtes eine Vereinfachungsregelung:Betragen die gemischten Kosten nicht mehr als 100Euro, dürfen Sie diese ohne Aufteilung bei einer EinkunftsartIhrer Wahl in voller Höhe als Betriebsausgaben/Werbungskostenabziehen.Betragen die gemischten Kosten mehr als 100 Euround nicht mehr als 200 Euro – zum Beispiel 150 Euro –dürfen Sie 100 Euro bei einer Einkunftsart Ihrer Wahlals Betriebsausgaben/Werbungskosten abziehen. DerRestbetrag bleibt steuerlich unberücksichtigt.Betragen die gemischten Kosten mehr als 200 Euro,dürfen Sie 50 % bei einer Einkunftsart Ihrer Wahl alsBetriebsausgaben/Werbungskosten abziehen. Die restlichen50 % bleiben steuerlich unberücksichtigt.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ45


SteuererklärungFreiberufler und Selbstständige müssen eine Einkommensteuererklärungund – bei Umsatzsteuerpflicht – eine Umsatzsteuererklärungabgeben.Zur Ermittlung der Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeitfür die Einkommen- und die Umsatzsteuererklärung isteine Einnahmen-Überschuss-Rechnung notwendig.TwitterTwie… ist eine Art Web-SMS, ein Kurznachrichten-Dienst mit140 Zeichen. Nachrichten können öffentlich oder nur fürgeschlossene Gruppen veröffentlicht werden. Der 2006gegründete Dienst verfügt über etwa 600 Millionen Mitglieder,von denen rund 100 Millionen den Dienst mindestenseinmal im Monat für alle Arten von Nachrichten nutzen.Den Nachrichten können Links angehängt werden(zum Beispiel zu Fotos).Sie können auch so genannte Hash-Tags enthalten, eindeutigeStichworte, die mit dem Zeichen ‚#‘ eingeleitetwerden.UmsatzsteuerUwieAls Freiberufler sind Sie steuerlich auch Unternehmer imSinne des Umsatzsteuergesetzes und damit verpflichtet,Umsatzsteuer für Ihre Tätigkeit zu berechnen und an dasFinanzamt abzuführen (siehe auch Umsatzsteuerpflichtund Kleinunternehmer).Bei Ist-Besteuerung: Sie müssen die Umsatzsteuer erstanmelden und abführen, wenn Sie den Betrag eingenommenhaben. Die Umsatzsteuer ergibt sich aus den tatsächlichvereinnahmten Entgelten (Ist) und wird nicht nachden vereinbarten Entgelten (Soll) errechnet. Fällig wird dieSteuer, wenn der Voranmeldungszeitraum für die Umsatzsteuerabgelaufen ist, in dem der Umsatz erfolgt ist.Für alle Veranlagungszeiträume ab 2011 muss die Umsatzsteuererklärungelektronisch übermittelt werden (§ 18Abs. 3, § 27 Abs. 17 UStG).Wichtig: Erhalten Sie Umsatzsteuererstattungen vom Finanzamt,zählt die Zahlung zu den Betriebseinnahmen indem Jahr, in dem der Betrag gezahlt wurde.Details hierzu gibt es auf finanztip.de. Für Abrechnung mitöffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten finden Sie weitereDetails in einem Ratgeber bei Mediafon und beimDJV.Dialoge werden mit @benutzername in der jeweiligen Meldunggeführt. So hat sich diese Schreibweise ebenfalls imjournalistischen und <strong>Blogger</strong>alltag etabliert. Wenn maneine Person in Artikeln anspricht, wird häufig der Twitter-Account genannt, beispielsweise „... ein ehemaliger ZDF-Moderator, der zum @regsprecher wurde.“ Schreibt manmehrere Personen per E-Mail an und möchte bestimmteAdressaten ansprechen, hat sich ebenfalls die Twitter-Schreibweise bewährt: „@Name: Nennen Sie mir noch einenTermin?“Eine optimale Twitter-Nutzung, die andere soziale Netze(Social Media) wie Facebook gleichzeitig integriert, ermöglichenSocial Media Clients, wie der per Browsernutzbare Hootsuite oder Co-Tweet für Gruppen/Redaktionen.UmsatzsteuerpflichtAls Freiberufler sind Sie steuerlich auch Unternehmer imSinne des Umsatzsteuergesetzes und damit verpflichtet,Umsatzsteuer für Ihre Tätigkeit zu berechnen und an dasFinanzamt abzuführen.Für verschiedene Berufsgruppen wie Ärzte oder Heilpraktikergibt es Ausnahmen – nicht aber für freie <strong>Journalisten</strong>.Für nicht von der Umsatzsteuer befreite Berufe gilt derUmsatzsteuersatz von 19 % beziehungsweise 7 %. Sieheauch Kleinunternehmer. In der Praxis sollten Sie nicht aufdie Umsatzbesteuerung verzichten, um die Vorsteuer ausfremden Rechnungen als Ausgabe geltend machen zukönnen. Siehe auch: Ist-Besteuerung46 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


ABCDEFGHIJKLMUrheberrecht... ist festgelegt im Urheberrechtsgesetz. Demnach genießen dieUrheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst „für ihreWerke Schutz nach Maßgabe dieses Gesetzes“. Zudem haben siedas Recht auf eine angemessene Vergütung.NOPQRSTUVWXY© thelinke / istockphotoZ47


Der ermäßigte Steuersatz von 7 % betrifft vor allem Freiberufler,die im Metier von Kunst und Medien tätig sind.Ausführlich wird sich der Frage, ob 7 % oder 19 % auf dieRechnung gehören, auf medienvorsorge.de gewidmet.<strong>Das</strong> Blog erfolg-als-freiberufler greift dieses Thema – dasviel mit Urheberrecht zu tun hat – ebenfalls auf. Ob 7 oder19 % – das zeigt auch dieser eher amüsante Blogbeitrag.Je nach Art seines Berufsbilds muss sich jeder freiberuflichTätige über die Höhe seines Umsatzsteuersatzes informieren.Ein Steuerberater hat hierzu sicherlich das professionelleKnow-how, doch das Internet bietet ebenfallseine Menge nützlicher Informationen rund um die Umsatzsteuerpflicht.Bei Magazin- oder Tageszeitungsartikeln für Verlage: 7 %.Bei Pressearbeit für Unternehmen im Allgemeinen oderbei Recherchen: 19 %.Eine Recherche im Web, zum Beispiel auf journalist.de,lohnt sich auf jeden Fall.UmsatzsteuervoranmeldungenAls Freiberufler sind Sie steuerlich auch Unternehmer imSinne des Umsatzsteuergesetzes und damit verpflichtet,Umsatzsteuer für Ihre Tätigkeit zu berechnen und an dasFinanzamt abzuführen.Je nach Höhe Ihrer Vorjahres-Umsatzsteuer müssen Siebis zum 10. Tag nach Monatsende beziehungsweise beivierteljährlicher Abgabe bis zum 10. Tag nach QuartalsendeUmsatzsteuer-Voranmeldungen beim Finanzamteinreichen. Existenzgründer müssen in den ersten zweiKalenderjahren zwingend monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungenabgeben (§ 18 Abs. 2 Satz 4 UStG). <strong>Das</strong>Gesetz unterscheidet 3 Abgabegruppen:Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungen müssen Sie aufelektronischem Weg via Internet an die Finanzämterübersenden. Dafür stellt die Steuerverwaltung das kostenloseProgramm ElsterFormular zur Verfügung.Hinweis:Ab dem 1.1.2013 müssen Umsatzsteuer-Voranmeldungenzwingend in authentifizierter Form eingereicht werden.<strong>Das</strong> für die elektronische Übermittlung notwendige Zertifikatmüssen Sie im ElsterOnline-Portal (www.elsteronline.de) beantragen.Urheberrecht... ist festgelegt im Urheberrechtsgesetz. Demnach genießendie Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaftund Kunst „für ihre Werke Schutz nach Maßgabe diesesGesetzes“. Zudem haben sie das Recht auf eine angemesseneVergütung.Der Urheberrechtsschutz entsteht bereits mit der Schöpfungeines Werks und endet 70 Jahre nach dem Tod desUrhebers – wobei es sich bei dem Werk um eine persönlichegeistige Schöpfung handeln muss.Die Geschichte des Urheberrechts und was es im Alltagbedeutet, beleuchtet das „Dossier Urheberrecht“ derBundeszentrale für politische Bildung. Wer vom Urheberrechtprofitiert, wie Urheberschutz entsteht und was esbei mehreren Urhebern zu beachten gilt, ist im mediafon-Ratgeber Selbstständige von Goetz Buchholz nachzulesen:„Wen schützt das Urheberrecht“, „Wie entsteht derUrheberschutz?“, „Was gehört alles zum Urheberrecht?“und „Wenn es mehrere Urheber gibt“. Übrigens: Die invielen Redaktionen übliche Praxis, Artikel freier <strong>Autoren</strong>komplett und bis zur Unkenntlichkeit umzuschreiben, istvom Urheberrechtsgesetz nicht gedeckt.Eine monatliche Abgabe der Umsatzsteuer-Voranmeldungist erforderlich, wenn im Vorjahr mehr als 7.500Euro Umsatzsteuer zu entrichten war.Vierteljährlich müssen Sie Ihre Umsatzsteuer-Voranmeldungabgeben, wenn die Umsatzsteuerzahllast imVorjahr über 1.000 Euro lag, der Betrag von 7.500 Euroaber nicht überschritten wurde.Mussten Sie im Vorjahr nach Abzug der Vorsteuerhöchstens 1.000 Euro Umsatzsteuer an das Finanzamtzahlen und sind Sie kein Existenzgründer, kanndas Finanzamt Sie von der Abgabe von Umsatzsteuer-Voranmeldungen und der Entrichtung von Vorauszahlungenbefreien (§ 18 Abs. 2 Satz 3 UStG).Über das Urheberrecht informiert auch das Bundesministeriumder Justiz. „Ideen für eine zukünftige Regulierungkreativer Güter“ entwirft Till Kreutzer – nachzulesen beiiRights.info. Den „Streit ums Urheberrecht“ dokumentiertCathrin Günzel im PC Magazin und in „So könnte dasneue Copyright aussehen“ werden vier verschiedeneMöglichkeiten eines reformierten Urheberrechts vorgestellt.Den Copyright-Vermerk © findet man auch in Deutschlandauf etlichen Internetseiten. „Was bringt der Copyright-Vermerk?“,fragt deshalb Rechtsanwältin MarionJanke, MLE, Fachanwältin für Urheberrecht und Medienrecht.Zudem klärt Rechtsanwältin Janke über „Irrtümer48 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


im Internet- und Urheberrecht“ (von Copyright bis Zitat)auf.Siehe auch Nutzungsrechte, Mehrfachverwertung.Urheberrechtsvertrag… regelt die Nutzung der Werke eines Urhebers (Nutzungsrechte,Urheberrecht, Vergütungsregeln) – zum Beispiel,wenn ein Zeitschriftenbeitrag abgedruckt werdensoll. Weitere Informationen zum Urhebervertragsrecht undzur Neufassung 2002 bei Wikipedia.Zum Nachlesen: <strong>Das</strong> Urheberrechtsgesetz.VergütungsregelnVwie… sollen freien hauptberuflichen <strong>Journalisten</strong> an Tageszeitungenfaire Honorare sichern. <strong>Blogger</strong> sind auf sichselbst und den freien Markt angewiesen.Die „Gemeinsamen Vergütungsregeln für freie hauptberuflicheJournalistinnen und <strong>Journalisten</strong> an Tageszeitungen“wurden 2010 aufgestellt – durch den BundesverbandDeutscher Zeitungsverleger als Vertreter mehrererMitgliedsverbände sowie den Deutschen <strong>Journalisten</strong>-Verband (DJV), die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaftver.di, Bundesvorstand, und Deutsche Journalistinnenund<strong>Journalisten</strong>-Union (dju) in ver.di. Diese verbindlichenVergütungsregelungen regeln die mindestens zu zahlendenTexthonorare für freie Tageszeitungsjournalisten. Allerdingsignorieren zahlreiche Verlage nach wie vor dieVergütungsregeln.Fragen zu den Vergütungsregeln beantworten dieses Infoblattfür Betriebsräte des DJV und diese Fragen-Antworten-Übersicht,die ebenso zum Umfang der Rechteübertragunginformiert (siehe auch Nutzungsrechte,Mehrfachverwertung). Einen Überblick über die vereinbartenHonorare gibt dieser DJV-Flyer.Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung… sollten <strong>Journalisten</strong> und <strong>Blogger</strong> ebenso wie eine Berufshaftpflichtversicherunghaben. Die einschlägigen Berufsverbändebieten ihren Mitgliedern Sonderkonditionenan.So sind <strong>Journalisten</strong> in ihrer Tätigkeit vor den finanziellenSchäden bei Verletzung eines Persönlichkeitsrechts(Schutz der Privatsphäre, das Recht am eigenen Bild, dasRecht auf informelle Selbstbestimmung, Urheberrechtoder das Namensrecht) durch die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung abgesichert.Vermögensschäden sind weder Personen- noch Sachschädenund lassen sich nicht aus diesen herleiten. Insolchen Fällen greift eventuell eine Berufshaftpflichtversicherung.Dieser „passive Rechtsschutz“ der Vermögensschaden-Haftpflicht ist von erheblicher Bedeutung, denn auchschon ein behauptetes berufliches Versehen kann die beruflicheExistenz eines <strong>Journalisten</strong> gefährden.Meist nicht versichert wird Sensations- oder Boulevard-Journalismus. Für DJV-Mitglieder ist eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherungmit einer Deckungssummevon 100.000 Euro bereits ab 120 Euro netto jährlich(zuzüglich Versicherungssteuer) erhältlich. Für freie Chefredakteureoder PR-Berater erfolgt ein Beitragszuschlag.Der Beitrag zur Vermögensschaden-Haftpflichtversicherunggehört zu den Betriebsausgaben, da diese beruflicheRisiken abdeckt.Vernetzung… ist für Freie unerlässlich und wird durch Online-Angeboteunterstützt – von Kontaktplattformen wie Xing,Linkedin sowie durch soziale Netze/Social Media. AusVernetzungen ergeben sich Kooperationen und Teilnetzwerkekönnten sich im Wettbewerb gegen größere Agenturendurchsetzen. Siehe auch: Leistungseinkauf.Vernetzung bedeutet aber vor allem Wissens- und Erfahrungsaustauschmit Kollegen aus unterschiedlichen Branchen.Freie <strong>Journalisten</strong> und <strong>Blogger</strong> pflegen durch Online-VernetzungKontakt zu öffentlichen Informanten (wieFachexperten), Interviewpartnern sowie Coworkern.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ49


Vertrag/Vertragsrecht… sind Themen, mit denen man sich eher weniger befasst,wenn Projekte und Aufträge reibungslos ablaufen.Kommt es jedoch zu Problemen und Auseinandersetzungen,rückt der Vertrag schnell in den Mittelpunkt. Besondersheikel kann es zudem werden, wenn gar kein Vertragexistiert und Aufträge mündlich (mit dem sprichwörtlichen„Handschlag“) vereinbart wurden.Deshalb gibt aus auf dem Gebiet der Vertragsgestaltungeiniges zu beachten.Zunächst kann jeder Geschäftsfähige mit einem anderenGeschäftsfähigen einen Vertrag beliebigen Inhalts schließen.Es gilt das Prinzip der Vertragsfreiheit. Verstößt einsolcher Vertrag allerdings gegen ein gesetzliches Verbotoder die guten Sitten, ist er nichtig. Entschieden wird diesallerdings durch die Gerichte.Damit es gar nicht erst zu juristischen Auseinandersetzungenkommt, ist die Beschäftigung mit dem Thema„Vertragsgestaltung“ sinnvoll.Man sollte sich darüber im Klaren sein, dass es im Fallvon Streitigkeiten darauf ankommt, was beide Parteienmit dem Vertragsdokument bezweckt haben. Auf Wortwendungenund Begriffsdefinitionen in einem solchen Papierkommt es dann eher weniger an. Hierzu bezieht auchdas BGB mit § 133 eine klare Position.Im Falle des Falles ist beispielsweise ein Werkvertragnicht gleich deshalb ein Werkvertrag, weil das Vertragsdokumentihn als solchen ausweist. In seiner gesetzlichenDefinition wird der Unternehmer damit zur Herstellungdes versprochenen Werks und der Besteller zur Entrichtungder dafür vereinbarten Vergütung verpflichtet.Neben dem Werkvertrag ist außerdem der Dienstvertrag relevant.Danach wird derjenige, welcher Dienste zusagt, zurLeistung selbiger, der andere Teil zur Gewährung der vereinbartenVergütung verpflichtet. In einem solchen Vertragkann es sich um die unterschiedlichsten Dienste handeln.Hat der Selbstständige die gewünschte Dienstleistungerbracht, muss er für seine Leistung vergütet werden.Der Auftraggeber kann bei einer solchen Vertragsart wederein bestimmtes Ergebnis noch eine bestimmte Qualitäteinfordern oder das Honorar gar zurückbehalten,wenn er der Meinung ist, dass die andere Partei eine„Schlechtleistung“ erbracht hat. Bei einem Werkvertragjedoch ist dies seitens des Auftraggebers möglich, dennhier schuldet der Auftragnehmer – juristisch gesehen –einen Erfolg.Da die Materie der Vertragsgestaltung sehr komplex istund Auftragnehmern bereits bei kleinen unkorrekten FormulierungenNachteile und damit erhebliche finanzielleEinbußen entstehen können, empfiehlt es sich, professionelleHilfe hinzuzuziehen.Existenzgründer können sich zum Beispiel in Gründungskursendarüber informieren, was bei Vertragsabschlüssenwichtig ist. Wer schon länger im Geschäft, aber dennochunsicher ist, ob seine Vertragswerke einer gerichtlichenAuseinandersetzung standhalten, dem sei die Investitionin eine Beratung beim Fachanwalt empfohlen.Weitere Informationen zum Vertragsrecht finden sich imFreiberufler-Blog.Vertragsbedingungen... Vorformulierte Vertragsbedingungen stehen in den AllgemeinenGeschäftsbedingungen (AGB). Was dort geregeltist, muss nicht für jede einzelne vertragliche Vereinbarungneu aufgesetzt werden. Deshalb sollten freie <strong>Journalisten</strong>aufmerksam lesen, welche Vertragsbedingungen in denAGBs ihrer Geschäftspartner – speziell der Verlage, für diesie arbeiten – festgeschrieben sind. Zudem empfiehlt essich, eine eigene AGB zu formulieren. Tipps dazu gibt derArtikel „Eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen“ vomJuristen Michael Hirschler, Referent für den Bereich freie<strong>Journalisten</strong> im Deutschen <strong>Journalisten</strong>-Verband – nachzulesenbeim Fachmagazin journalist online.Im „Lexikon des Kleingedruckten“ erklärt Autor Timo Rieggängige Fachvokabeln wie „angemessene Vergütung“,Copyright, Salvatorische Klausel oder „unbekannte Nutzungsarten“.Juristisches Kauderwelsch – also typischeAGB-Klauseln – übersetzt Rieg in seinem Beitrag „AGB –Deutsch“.Verträge müssen nicht kompliziert und unverständlichsein – bereits mit einfachen Festlegungen kommt ein Vertragzustande, selbst wenn diese nur am Telefon abgesprochenwerden.Versicherungen… sind für freie <strong>Journalisten</strong> und <strong>Blogger</strong> unerlässlich.Viele von ihnen haben die Möglichkeit, sich bei der Künstlersozialkasse(KSK) zu attraktiven Konditionen zu versi-50 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


chern. Die KSK sorgt mit einer gesetzlichen Sozialversicherungfür die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.Insgesamt ist der Markt der Versicherungen umfangreichund nicht immer sofort durchschaubar. Die Zeit für einengründlichen Check der verschiedenen Angebote sollteman sich unbedingt nehmen.Es gibt verschiedene Versicherungen, die für Freiberuflerin Frage kommen. Erwähnenswert sind vor allem die Berufshaftpflichtversicherung,die Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung,Berufsunfallversicherung, die Berufsunfähigkeitsversicherung,die Haftpflichtversicherung unddie Rechtschutzversicherung.Auch eine freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit(Arbeitslosenversicherung) ist möglich. Wer eine solcheabschließen kann und was man beachten muss, ist ausführlichauf dem Karriereportal von ZEIT ONLINE nachzulesen.Welche Versicherungen steuerlich absetzbar sind, zeigtdieser Artikel.Versorgungswerk der Presse… ist als „Non-Profit“-Gesellschaft in Stuttgart ansässigund versichert <strong>Journalisten</strong> sowie Medienfachleute.Als Gesellschafter agieren der Bundesverband DeutscherZeitungsverleger, der Verband Deutscher Zeitschriftenverleger,der Deutsche <strong>Journalisten</strong>-Verband sowie dieDeutsche <strong>Journalisten</strong>union in ver.di.Versicherte profitieren von den Überschüssen, die in dieGewinnbeteiligung fließen. Im Gegensatz zu anderen Gesellschaftenverzichten die Gesellschafter der Presse-Versorgungauf Dividenden.<strong>Das</strong> Portfolio beinhaltet sowohl Produkte mit staatlicherFörderung als auch klassische Lebensversicherungsprodukteund fokussiert laut Selbstbeschreibung auf Alters-,Hinterbliebenen-, Berufsunfähigkeits- und Pflegevorsorge.Die Presse-Versorgung offeriert mediengerechte Versicherungsbedingungenund zeichnet sich dadurch aus,dass viele der sonst üblichen Einschränkungen (zum BeispielKriegsgefahr im Ausland) bei beruflichen Einsätzennicht gelten. Weitere Informationen beim Versorgungswerkder Presse.Verwertungsgesellschaften… sind Vereinigungen von Urhebern und Inhabern vonLeistungsschutzrechten – wie Komponisten, Schriftsteller,<strong>Journalisten</strong>, bildende Künstler, Fotografen, Tonträgerhersteller,Filmproduzenten. Sie sind privatrechtlich organisiert.Weil es dem einzelnen Urheber durch die heutigeMassennutzung urheberrechtlich geschützter Werke unmöglichwäre, seine Vergütungsansprüche durchzusetzen,kann er auf die Hilfe von Verwertungsgesellschaftenzurückgreifen. Dazu räumt er der jeweiligen Verwertungsgesellschaftseine urheberrechtlichen Nutzungsrechte sowieVergütungsansprüche ein.Zurzeit gibt es in Deutschland zwölf Verwertungsgesellschaften,für freie <strong>Journalisten</strong> und Fotografen interessantsind vor allem die VG Wort und die VG Bild-Kunst. DerBeitritt erfolgt durch Abschluss eines Wahrnehmungsvertrags(Informationen VG Wort; Informationen VG Bild-Kunst). Die staatliche Aufsicht über die Verwertungsgesellschaftennimmt das Deutsche Patent- und Markenamt(DPMA) auf der Grundlage des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzesaus.Es kann sich durchaus lohnen, Mitglied einer Verwertungsgesellschaftwie der VG Wort zu werden – denn demfreien <strong>Journalisten</strong> zum Beispiel bringt dies zusätzlichGeld („Urlaubsgeld“) für seine Artikel oder Beiträge ein.Dieses Geld holen sich die Verwertungsgesellschaftenvon „Zweitnutzern“ der Werke – bekannt ist beispielsweisedie Kopierabgabe. Die Gelder werden nach festenSchlüsseln verteilt.Übrigens gewährt die VG Wort unter bestimmten Bedingungeneinen Vorschuss zur Altersvorsorge für Freie, dieüber 55 Jahre als sind – darüber informiert der Deutsche<strong>Journalisten</strong>-Verband.Die Vergütungen, die Sie von der VG Wort oder einer anderenVerwertungsgesellschaft bekommen, zählen zu denBetriebseinnahmen.Vorsteuer…ist die Umsatzsteuer, die auf Rechnungen anderer Unternehmeran Sie gesondert ausgewiesen ist. Diese Vorsteuerkönnen Sie gegen Ihre vereinnahmte Umsatzsteuer„verrechnen“, sofern Sie nicht von der Umsatzsteuer befreitsind. Den Differenzbetrag müssen Sie entweder ansFinanzamt zahlen und können diese Ausgabe als Betriebsausgabeansetzen – oder Sie bekommen ihn erstattetund setzen diesen als Betriebseinnahme an.ABCDEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ51


ABCWerbung... ist notwendig, um Aufträge zu generieren und um von sich redenzu machen. Wer sich aktiv ein Netzwerk aufbaut, hat gute Chancen,seine Aufträge durch Empfehlungen zu erhalten. Bis dahin ist esjedoch unerlässlich, Werbung in eigener Sache zu betreiben – ambesten natürlich mit viel Fantasie und Ideen …DEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ53


ZwieABCDZitate… von <strong>Journalisten</strong> auch „O-(Original-)Töne“ genannt –können tückisch sein. Wer Textstellen aus urheberrechtlichgeschützten Veröffentlichungen wörtlich übernimmt,sollte sich auf jeden Fall um korrekte Quellenangabekümmern. Ebenso spielt die Länge eines Zitats eine Rolle– komplette Fremdwerke dürfen zum Beispiel im Zeitungsartikelim Allgemeinen nicht als „Zitat“ auftauchen.Der Text sollte sich zudem inhaltlich mit dem Zitiertenauseinandersetzen.Grundsätzliche Informationen zum Zitat liefert die freieEnzyklopädie Wikipedia – zum Beispiel zum Zusammenhangzwischen Zitaten und Urheberrecht und wie zitiertwerden darf. <strong>Das</strong> deutsche Urheberrechtsgesetz (UrhG)regelt Zitate im § 51. Daraus leitet sich ab, wann ein Zitatohne Erlaubnis des Urhebers und ohne Vergütung genutztwerden kann. Mit der Quellenangabe befasst sich § 63UrhG.Wann Zitate zulässig sind und wann nicht, beleuchtet derArtikel „Zitieren – aber richtig!“ von Rechtsanwältin ElisabethVogt auf den Internetseiten der Rechtsanwälte Langhoff,Dr. Schaarschmidt & Kollegen.<strong>Das</strong> Problem der grassierenden Interview-Autorisierungnimmt der Artikel „Im Kontrollwahn“ von Olaf Sundermeyeraufs Korn, erschienen im journalist 7/2008 und nachzulesenonline. Zitate und ganze Interviews werden von denGesprächspartnern im Nachhinein „überarbeitet“. Deshalbhat der Deutsche <strong>Journalisten</strong>-Verband (DJV) Leitlinienzum Thema Interview-Autorisierung verabschiedet –der entsprechende Artikel von Monika Lungmus erschienim journalist 12/2010. Weitere Informationen zur Rechtslagegibt der DJV-Leitfaden.Der Pressekodex beschäftigt sich in der Richtlinie 2.4 mitdem Thema Interview – und die Initiative Tageszeitunge.V. in ihrem Online-Lexikon Presserecht. Weitere Fragenzur Veröffentlichung von Wortbeiträgen beantwortet„Rund um … Juristischer Leitfaden zum Medienrecht“ –zum Beispiel, ob man eine Einwilligung des Interviewtenzur Publikation braucht und in welchem Umfand dieserÄnderungen verlangen kann.Mit der Autorisierungspraxis setzt sich pointiert der Kommentar„Schluss mit der Selbstzensur“ von Klaus MaxSmolka auseinander, online erschienen bei FTD.de/FinancialTimes Deutschland am 9.10.2012.Wann dürfen <strong>Journalisten</strong> aus E-Mails zitieren? Darüberschreibt Autor René Martens in der Fachzeitschrift journalist11/2011 – nachzulesen auf der Internetseite desMagazins.Zuschüsse… erhalten Existenzgründer zum Beispiel von der Bundesagenturfür Arbeit beziehungsweise den örtlich zuständigenAgenturen für Arbeit.Ein Einstiegsgeld kann bei seinem Jobcenter beantragen,wer schon länger arbeitslos ist und „Hartz-IV“ bezieht –also Arbeitslosengeld II nach dem SGB II. Die Entscheidung,ob es bewilligt wird, trifft der jeweilige Fallmanager.Einen Rechtsanspruch auf die Förderung gibt es nicht.Gut vorbereiten sollten sich alle, die einen Gründungszuschussvon der Arbeitsagentur erhalten möchten – dennder ist eine „Ermessensleistung“, auf die ebenfalls keinRechtsanspruch besteht.Mit Coaching zum Erfolg: <strong>Das</strong> Programm GründercoachingDeutschland GCD der KfW Bankengruppe unterstütztExistenzgründer, Unternehmensnachfolger, Jungunternehmer– und damit auch <strong>Journalisten</strong> oder <strong>Blogger</strong>,die sich selbstständig machen – bis zu fünf Jahre nachder Gründung mit professioneller Beratung. ZugelasseneCoachs der KfW-Beraterbörse helfen bei wirtschaftlichen,finanziellen und organisatorischen Fragen – von der Optimierungeines Businessplans über die Vorbereitung aufFinanzierungsgespräche bei Banken bis zur Entwicklungvon Marktanalysen und Vertriebskonzepten. Dabei ist einEigenanteil zu übernehmen. Bis zu 90 Prozent oder maximal4.500 Euro beträgt der Zuschuss auf das (Netto-)Honorardes Beratungsexperten. Ausgeschlossen sind unteranderem Beratungsleistungen vor der Gründung oder zuRechts-, Versicherungs- und Steuerfragen ebenso wiezum Erstellen und Gestalten von Werbematerialien undEFGHIJKLMNOPQRSTUVWXYZ55


Internetseiten. Zum Ausfüllen des Antrags gibt es eineOnline-Plattform, ebenso für die regionalen Ansprechpartner.Die aktuellen Förderprogramme und Finanzhilfen desBunds, der Länder und der Europäischen Union zeigt dieFörderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaftund Technologie (BMWi) im Überblick.Weiterführende Informationenmediafon-Online-Ratgeber für SelbstständigeDen mediafon-Online-Ratgeber für Selbstständige vonGoetz Buchholz stellt die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaftver.di zur Verfügung. Er ist zum großen Teil frei zugänglichund beantwortet viele Fragen rund um den Startin die Selbstständigkeit, Steuern oder Versicherungen.Tipps zum Weg in die Selbstständigkeit liefert das Existenzgründungsportaldes BMWi – unter anderem mitKnow-how für Businessplan und Gründungsfinanzierungoder Informationen über Förderprogramme vor und nachder Gründung sowie für Gründungen aus der Arbeitslosigkeit.Tipps für den Berufsalltag von journalist<strong>Das</strong> Online-Portal der Zeitschrift journalist veröffentlichtTipps für den Berufsalltag – dazu gehören unter anderemeine Einführung in „AGB-Deutsch“, Informationen zumThema Haftung für freie <strong>Journalisten</strong> oder zu 7 beziehungsweise19 Prozent Mehrwertsteuer.Lexikon des Kleingedruckten<strong>Das</strong> Lexikon des Kleingedruckten der Zeitschrift journalist– von AGB bis Verhandlungssache.freienblog des DJVNeuigkeiten für freie Journalistinnen und <strong>Journalisten</strong> veröffentlichtdas freienblog des Deutschen <strong>Journalisten</strong>-Verbands (DJV).Webinare für <strong>Journalisten</strong> vom DJVDie kostenfreien Webinare des DJV bieten unter anderemTipps für freie <strong>Journalisten</strong> oder Existenzgründer.Tipps auf dem Weg in die Selbstständigkeit… für <strong>Journalisten</strong> fasst der DJV zusammen.56 | <strong>Das</strong> A – Z <strong>wissenswerter</strong> <strong>Dinge</strong> für freie <strong>Journalisten</strong>, <strong>Autoren</strong> und <strong>Blogger</strong>


Lizenz- und Nutzungsrechtefür dieses LexikonCreativ Commons, CC 3.0(freie Zitierung mit Angabe der Quelle)ImpressumHerausgeber:Haufe-Lexware GmbH & Co. KG,ein Unternehmen der Haufe Gruppeverantwortlich: Hille KückPressesprecherin Marke LexwareMunzinger Straße 979111 FreiburgLexware PressecenterE-Mail Pressestelle LexwareFacebookTwitterLexware BlogRedaktion:Jürgen Christ (freier Journalist, DJV-Mitglied, <strong>Blogger</strong>),Cathrin Günzel (freie Journalistin, DJV-Mitglied, <strong>Blogger</strong>in),Anja Kricheldorf (freie PR-Fachfrau, <strong>Blogger</strong>in),Andrea Kutschera (Freie Redakteurin Steuern).Download der Aktualisierungen:Downloads „Meine Firma und Ich“Pressecenter LexwareSollten Sie trotz größter Sorgfältigkeit der <strong>Autoren</strong> einenFehler entdecken, freuen wir uns auf Ihre E-Mail – undüberreichen Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit ein kleinesPräsent.Quellen:zahlreiche externe Quellen, DJV, Ministerien, Blogs.


Haufe-Lexware GmbH & Co. KG, Postfach 10 01 21, 79120 Freiburg, www.lexware.de

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!