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Prof. Dr. Manfred Heim

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wenigen Fällen zahlten auch Dorf- und Stadtleute zusammen oder kauften Einödbauern ihre<br />

von den Vorfahren errichteten Kirchen und Kapellen „auf Abbruch“, um sie eben zu retten.<br />

Noch im Laufe des Jahres 1802 wurden in Bayern nicht nur sämtliche Klöster der<br />

Franziskaner und Kapuziner aufgehoben, sondern auch die Konvente der Beschuhten und<br />

Unbeschuhten Karmeliten, der Augustiner-Eremiten und Augustiner-Barfüßer, der<br />

Dominikaner samt den nicht-ständischen Frauenklöstern und den Abteien der Oberpfalz,<br />

ausgenommen noch Waldsassen. Für die Mitglieder der Konvente wurden schmale Pensionen<br />

festgestellt, die Franziskaner und Kapuziner, ferner alle weiblichen Ordensleute in<br />

„Zentralklöster“ – zum Aussterben – zusammengefasst. Nur die Elisabethinen, die Englischen<br />

Fräulein und die Ursulinen durften vorläufig zur Krankenpflege und zum Unterricht der<br />

weiblichen Jugend noch bestehen bleiben, wurden aber völlig der Verfügungsgewalt des<br />

Staates unterstellt. Das Jahr 1803 brachte die förmliche Mediatisierung und Säkularisation der<br />

fürstbischöflichen Hochstifte, der Domkapitel und Reichsstifte, die der Reichsdeputations-<br />

Hauptschluss vom 25. Februar dieses Jahres Bayern zusprach. Militärisch hatte der Kurfürst<br />

bereits im Sommer 1802 diese Objekte und noch einige dazu provisorisch besetzt. Das Jahr<br />

1803 brachte auch die förmliche Aufhebung der ständischen Stifte und Klöster, obwohl der<br />

Prälatenstand bis zuletzt mannhaft das Recht zu verteidigen gesucht hatte: der Stifte der<br />

Benediktiner, Augustiner-Chorherren, Prämonstratenser, Zisterzienser, des Birgittiner-<br />

Doppelklosters Altomünster und aller noch bestehenden Stifte und Klöster in Bayern bis auf<br />

die genannten weiblichen Erziehungs- und Krankenpflege-Orden.<br />

Vielfach mussten die Klosterinsassen in unmenschlich kurzer Frist, oft über Nacht, das<br />

Kloster verlassen oder sie wurden auf Leiterwagen unter Bewachung, wie Verbrecher, in die<br />

Zentralklöster transportiert. Die brutale, rücksichtslose Art, mit der in Bayern, nach<br />

Österreich dem größten katholischen Staat des Reiches, die Säkularisation durchgeführt<br />

worden ist, gehört zu den dunkelsten Punkten der bayerischen Geschichte.<br />

Ich wende mich der Auflösung der landständischen Klöster in Bayern 1803 zu und tue das am<br />

Beispiel der Benediktinerabtei Benediktbeuern. Die Kabinettsinstruktion vom 25. Januar 1802<br />

hatte nicht nur die Aufhebung der Mendikantenklöster vorgeschrieben, sondern auch die<br />

Inventarisierung der Personal- und Vermögensverhältnisse der landständischen Klöster zur<br />

Vorbereitung einer späteren Säkularisation. Diese hielt im Kloster Benediktbeuern am Abend<br />

des 4. November 1802 Einzug, als Abt Klocker gerade in München weilte. Mit dem<br />

plötzlichen Auftauchen einer Untersuchungskommission griff der Prozess der Säkularisation<br />

nun auch auf die landständischen Klöster über. Dabei war das Vorgehen der Kommissare in<br />

den einzelnen Abteien in der Regel sehr ähnlich, wie ein Vergleich der verschiedenen

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