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Prof. Dr. Manfred Heim

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Fallstudien zeigt. Das hier gewählte Beispiel Benediktbeuern ist deshalb so interessant, weil<br />

es sich zum einen um eine sehr reiche Abtei gehandelt hat, und zum andern, weil ihr Abt Karl<br />

Klocker zusammen mit Abt Rupert Kornmann von Prüfening im Kampf der Prälaten gegen<br />

die Säkularisation federführend gewesen ist.<br />

Der für die Feststellung des Klostervermögens von Benediktbeuern zuständige Kommissar<br />

war der Damenstiftskanzler Franz Schattenhofer. Er begann, nachdem er den<br />

Komissionsbefehl verlesen hatte, mit der Durchsicht aller ihm interessant erscheinenden<br />

Papiere, darunter auch der privaten Aufzeichnungen des Abtes, insbesondere in der Absicht,<br />

herauszufinden, ob demselben etwa revolutionäre Umtriebe nachgewiesen werden könnten.<br />

Verdächtige Dokumente wurden nach München überstellt, Archive und Bibliotheken<br />

versiegelt. Karl Klocker, der in München von der Anwesenheit der Kommission in seinem<br />

Kloster erfahren hatte, erschien bereits am nächsten Morgen in Benediktbeuern. Mit<br />

Fortdauer der Untersuchungen spitzte sich der Konflikt zwischen dem Kommissar und dem<br />

Abt erheblich zu, besonders, was die Privataufzeichnungen des Abtes betraf. Klocker legte<br />

gegen das Vorgehen Schattenhofers in München Protest ein, der jedoch wirkungslos blieb.<br />

Schattenhofer hingegen schrieb an seine Vorgesetzten, dass er sich durch das Verhalten des<br />

Abtes in seiner Arbeit nicht behindern lasse, und beschlagnahmte weiterhin alles, was ihm<br />

verdächtig erschien. Am 13. Dezember 1802 nahm die Inventarisierung nach 41 Tagen mit<br />

dem Erstellen eines Protokolls ihr Ende. Dietmar Stutzer hat „als Zeitwert des<br />

wirtschaftlichen und rechtlichen Besitzes von Benediktbeuern nach dem Preis- und<br />

Rechtsstand von 1803“ eine Gesamtsumme von 1.002.992 Gulden errechnet. Alle<br />

Vorbereitungen für die Säkularisation des Klosters waren somit abgeschlossen, doch die<br />

rechtliche Grundlage fehlte noch. Diese wurde, wie bereits erwähnt, mit der Verabschiedung<br />

des Reichsdeputationshauptschlusses am 25. Februar 1803 geschaffen.<br />

Am 17. März 1803 traf der lokale Aufhebungskommissar für Benediktbeuern, Kommissar<br />

Maximilian von Ockel, Landrichter von Rauhenlechsberg, im Kloster ein. Er verlas<br />

umgehend die Aufhebungsbestimmungen, wonach alles Vermögen und sämtliche Rechte des<br />

Klosters in den Besitz des Kurfürsten übergegangen seien; Scheglmann spricht in diesem<br />

Zusammenhang von einem „Unterdrückungsdekret“. Abt Klocker war auch bei der Ankunft<br />

dieser Kommission nicht anwesend. Als er am Abend desselben Tages im Kloster eintraf,<br />

monierte von Ockel als erstes den geringen Barbestand der Kasse. Das pedantische Vorgehen<br />

der Aufhebungskommissare wird am Streit zwischen von Ockel und Klocker über die<br />

persönliche Habe des letzteren deutlich; erst durch eine Entscheidung aus München wurden<br />

Klocker eine Stockuhr, ein Clavicord und, mit Vorbehalt, drei Gemälde als sein Eigentum

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