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Fallstudien zeigt. Das hier gewählte Beispiel Benediktbeuern ist deshalb so interessant, weil<br />
es sich zum einen um eine sehr reiche Abtei gehandelt hat, und zum andern, weil ihr Abt Karl<br />
Klocker zusammen mit Abt Rupert Kornmann von Prüfening im Kampf der Prälaten gegen<br />
die Säkularisation federführend gewesen ist.<br />
Der für die Feststellung des Klostervermögens von Benediktbeuern zuständige Kommissar<br />
war der Damenstiftskanzler Franz Schattenhofer. Er begann, nachdem er den<br />
Komissionsbefehl verlesen hatte, mit der Durchsicht aller ihm interessant erscheinenden<br />
Papiere, darunter auch der privaten Aufzeichnungen des Abtes, insbesondere in der Absicht,<br />
herauszufinden, ob demselben etwa revolutionäre Umtriebe nachgewiesen werden könnten.<br />
Verdächtige Dokumente wurden nach München überstellt, Archive und Bibliotheken<br />
versiegelt. Karl Klocker, der in München von der Anwesenheit der Kommission in seinem<br />
Kloster erfahren hatte, erschien bereits am nächsten Morgen in Benediktbeuern. Mit<br />
Fortdauer der Untersuchungen spitzte sich der Konflikt zwischen dem Kommissar und dem<br />
Abt erheblich zu, besonders, was die Privataufzeichnungen des Abtes betraf. Klocker legte<br />
gegen das Vorgehen Schattenhofers in München Protest ein, der jedoch wirkungslos blieb.<br />
Schattenhofer hingegen schrieb an seine Vorgesetzten, dass er sich durch das Verhalten des<br />
Abtes in seiner Arbeit nicht behindern lasse, und beschlagnahmte weiterhin alles, was ihm<br />
verdächtig erschien. Am 13. Dezember 1802 nahm die Inventarisierung nach 41 Tagen mit<br />
dem Erstellen eines Protokolls ihr Ende. Dietmar Stutzer hat „als Zeitwert des<br />
wirtschaftlichen und rechtlichen Besitzes von Benediktbeuern nach dem Preis- und<br />
Rechtsstand von 1803“ eine Gesamtsumme von 1.002.992 Gulden errechnet. Alle<br />
Vorbereitungen für die Säkularisation des Klosters waren somit abgeschlossen, doch die<br />
rechtliche Grundlage fehlte noch. Diese wurde, wie bereits erwähnt, mit der Verabschiedung<br />
des Reichsdeputationshauptschlusses am 25. Februar 1803 geschaffen.<br />
Am 17. März 1803 traf der lokale Aufhebungskommissar für Benediktbeuern, Kommissar<br />
Maximilian von Ockel, Landrichter von Rauhenlechsberg, im Kloster ein. Er verlas<br />
umgehend die Aufhebungsbestimmungen, wonach alles Vermögen und sämtliche Rechte des<br />
Klosters in den Besitz des Kurfürsten übergegangen seien; Scheglmann spricht in diesem<br />
Zusammenhang von einem „Unterdrückungsdekret“. Abt Klocker war auch bei der Ankunft<br />
dieser Kommission nicht anwesend. Als er am Abend desselben Tages im Kloster eintraf,<br />
monierte von Ockel als erstes den geringen Barbestand der Kasse. Das pedantische Vorgehen<br />
der Aufhebungskommissare wird am Streit zwischen von Ockel und Klocker über die<br />
persönliche Habe des letzteren deutlich; erst durch eine Entscheidung aus München wurden<br />
Klocker eine Stockuhr, ein Clavicord und, mit Vorbehalt, drei Gemälde als sein Eigentum