10.07.2015 Aufrufe

Vereinbarung für Vereine, Standbetreiber und ... - Buchs Marketing

Vereinbarung für Vereine, Standbetreiber und ... - Buchs Marketing

Vereinbarung für Vereine, Standbetreiber und ... - Buchs Marketing

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wir bieten folgende Aktionen/Darbietungen (kurzer Programmbeschrieb)Wir verkaufen folgende Speisen (Informationen <strong>für</strong> die kulinarische <strong>Buchs</strong>erfest-Karte)Stromanschluss (Verrechnung als Pauschalen inkl. Stromverbrauch)SteckdosenTypBildNennspannungNennstrom Polzahl Kosten Anzahl13 / 23 250V 10A / 16A 3(L+N+PE)15 230/400V 10A 5(3L+N+PE)25 230/400V 16A 5(3L+N+PE)34 (I-15) 400V 15A 5(3L+N+PE)53 (I-25) 400V 25A 5(3L+N+PE)75 (CEE-16) 400V 16A 5(3L+N+PE)76 (CEE-32) 400V 32A 5(3L+N+PE)40.—60.—60.—110.—110.—115.—150.—Besondere WünscheDer Verein/<strong>Standbetreiber</strong>/Partner bestätigt, dass er die „Allgemeinen Bestimmungen“ zur Teilnahmeam <strong>Buchs</strong>erfest 2012 verstanden hat <strong>und</strong> diese als integralen Bestandteil der <strong>Vereinbarung</strong>anerkennt............................................................................................................. ...............................................................................................................Ort <strong>und</strong> DatumUnterschrift30. <strong>Buchs</strong>erfest | 18. August 2012 2 / 2


30. <strong>Buchs</strong>erfest | 18. August 2012Allgemeine Bestimmungen1. Teilnahmeberechtigt sinda. <strong>Vereine</strong>, Gruppen <strong>und</strong> Einzelpersonen, welche in <strong>Buchs</strong> ansässig sindb. Betriebe, Geschäfte, Detailhändler an der Bahnhofstrassec. Mitglieder von Wirtschaft <strong>Buchs</strong> (ehemals IGEB/GIV <strong>Buchs</strong>) <strong>und</strong> <strong>Buchs</strong> <strong>Marketing</strong>d. Marktfahrer mit spezieller Bewilligung des Veranstalters (Event <strong>Buchs</strong>erfest)2. Teilnahmebedingungena. Jeder Teilnehmer hat einen vom Veranstalter festgelegten Unkostenbeitrag zu leisten.b. An der Bahnhofstrasse <strong>Buchs</strong> ansässige Betriebe haben einen Unkostenbeitrag zu leisten,wenn sie auf der Bahnhofstrasse oder dem öffentlichen Gehweg Platz <strong>für</strong> ihre Aktivitätenbeanspruchen.c. Wagen (Barwagen, Schiessbuden, Verkaufsstände, etc.) sind bewilligungspflichtig. Für denBetrieb ist ein Unkostenbeitrag zu leisten.d. Ausschank von alkoholischen Getränken benötigt ein gebührenpflichtiges Alkoholpatent.Zudem sind die vom Veranstalter zur Verfügung gestellten Präventionsunterlagen sichtbaraufzuhängen. Das Konzept „Alkoholausschank“ ist verbindlich.e. Aktionen mit lebenden Tieren sind bewilligungspflichtig <strong>und</strong> frühzeitig durch den Teilnehmerbei der Gemeinde anzumelden. Der Tierschutzverein Sargans-Werdenberg ist beratendbeizuziehen.3. Gr<strong>und</strong>- <strong>und</strong> StandkostenGr<strong>und</strong>pauschale (GP, obligatorisch) CHF 100.—Alkoholpatent CHF 150.—Zelt/Festwirtschaft = GP +- pro Tischgarnitur CHF 8.—- pro Stehtisch CHF 6.—- pro Meter Bar CHF 45.—Marktstand Lieferung/Miete- grosser Stand mit Dach CHF 160.—- kleiner Stand mit Dach CHF 100.—Tarife <strong>für</strong> Verkaufswagen (Magenbrot, Glacestand etc.) nach Absprache mit dem Veranstalter.An der Bahnhofstrasse <strong>Buchs</strong> ansässige Betriebe werden nach obigen Tarifen abgerechnet.4. StromkostenGemäss Anmeldeblatt. Verrechnung als Pauschale. Nicht gemeldete Installationen werden mitRegiezuschlag nach Aufwand verrechnet.5. WerbekostenInteressierte können frühzeitig mit dem Veranstalter Kontakt aufnehmen <strong>und</strong> ihre Wünschebekannt geben. Die Verrechnung erfolgt individuell mit separater, schriftlicher <strong>Vereinbarung</strong>.6. Auf- <strong>und</strong> AbbauDie Anordnungen des Veranstalters (Marktchef) sind zu befolgen. Richtlinien:a. Ab Freitag, 17:00 Uhr kann mit den Aufbauarbeiten begonnen werden. Die Nachtruhe ab22:00 Uhr ist zwingend einzuhalten.b. Die Platzzuteilung erfolgt vom Veranstalter (Marktchef). Jede Gruppe muss anschliessendselbst beim jeweiligen Haus- oder Geschäftseigentümer vorgängig um Erlaubnis fragen.c. Der Aufbau von Zelten auf der Bahnhofstrasse <strong>Buchs</strong> ist bewilligungspflichtig.d. Sämtliche Bauten müssen bis Sonntag, 03:30 Uhr demontiert <strong>und</strong> entfernt werden.e. Der Stand- <strong>und</strong> Festplatz ist bis 04:00 Uhr aufzuräumen <strong>und</strong> zu reinigen. Aufwendungendurch Dritte im Auftrag des Veranstalters werden dem Verursacher zusätzlich in Rechnungengestellt.30. <strong>Buchs</strong>erfest | 18. August 2012 1 / 2


7. Allgemeine Bestimmungena. Das Sicherheitskonzept (Freihalten von Notdurchfahrten) ist zwingend einzuhalten.b. Für Ordnung <strong>und</strong> Sicherheit am Standplatz ist jeder Betreiber selber verantwortlich.c. Die gesetzlichen Vorschriften der Lärmschutz-, Lebensmittel- <strong>und</strong> Alkoholverordnungenmüssen eingehalten werden.d. Für den Verkauf von verderblichen Lebensmitteln müssen die Regeln (gemäss Merkblatt)eingehalten werden.e. Das Notfallblatt ist an jedem Stand bereitzuhalten.f. Herumliegendes Glas <strong>und</strong> Gefahrengüter sind sofort wegzuräumen.g. Der Abfall ist in den bereitgestellten Mulden zu deponieren.h. Der Teerbelag darf nicht beschädigt werden (keine Löcher, keine Ölspuren).i. Für Attraktionen eines Partners, welche das <strong>Buchs</strong>erfest positiv beleben, kann der Veranstaltereinen Preisnachlass gewähren.j. Folgende Zeiten sind zwingend einzuhalten:— Polizeist<strong>und</strong>e (Ausschank-Ende) um 01:30 Uhr— Nachtruhe (Fest-Ende) um 02:00 Uhrk. Die Anweisungen <strong>und</strong> Bestimmungen des Veranstalters sind einzuhalten <strong>und</strong> verbindlich.Werden die Bestimmungen, oder Teile davon, nicht eingehalten, ist der Veranstalter berechtigt,Verstösse resp. Fehlbare nach dem Verursacherprinzip zu ahnden <strong>und</strong> Strafklagebeim zuständigen Untersuchungsamt einzureichen. Als Gerichtstand gilt <strong>Buchs</strong> SG8. GastronomiebetriebDer <strong>Standbetreiber</strong>:a. darf Jugendlichen unter 16 Jahren keine alkoholischen Getränke <strong>und</strong> Jugendlichen unter18 Jahren keine Spirituosen verkaufen;b. hat wenigstens drei nicht alkoholische Getränke günstiger anzubieten als das günstigstealkoholische Getränk gleicher Menge;c. muss alkoholische Getränke deutlich unterscheidbar von alkoholfreien Getränken zum Verkaufanbieten;d. darf Gäste nicht zu übermässigem Alkoholkonsum anhalten;e. darf betrunkenen Personen keine alkoholischen Getränke abgeben;f. hat Hinweisschilder, welche der Alkoholprävention dienen <strong>und</strong> die er vom Veranstalterausgehändigt erhält, an gut sichtbarer Stelle anzubringen;g. hat das Angebot <strong>und</strong> Preise <strong>für</strong> Speisen <strong>und</strong> Getränke gut sichtbar bekannt zu geben.Der Veranstalter behält sich vor, Dritte mit Alkohol-Testeinkäufen zu beauftragen.9. Aufgaben OKa. Einholen aller Bewilligungenb. Bereitstellen folgender Infrastruktur:— zentrale Strombezugsstellen— zentrale Wasserbezugsstellen— öffentliche Toiletten— zentrale Abfallentsorgungc. Organisation Abfallentsorgung <strong>und</strong> Reinigung Toilettend. Organisation des Shuttlebus <strong>für</strong> Gästee. Kommunikation <strong>und</strong> Bewerbung des <strong>Buchs</strong>erfestsf. Medieninformationg. Ansprechpartner <strong>für</strong> Behörden, Anwohner, Bevölkerung <strong>und</strong> Teilnehmerh. Organisation Absperrungen10. VersicherungsschutzDer <strong>Standbetreiber</strong> sorgt <strong>für</strong> den erforderlichen Versicherungsschutz bei Personen- <strong>und</strong>Sachschaden. Der Veranstalter kann Einsicht in die Versicherungspolicen verlangen.Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung <strong>für</strong> Schäden, welche im Zusammenhang mitdem Standbetrieb erfolgen.April 2012 - Veranstalter Event <strong>Buchs</strong>erfest30. <strong>Buchs</strong>erfest | 18. August 2012 2 / 2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!