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2.1 Sicherheitskonzept

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Bundesjugendlager 2012Brandschutz und RettungswegeAllgemeinesZur allgemeinen Gefahrenabwehr und für die Durchführung von technischenHilfeleistungen sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die eigentlichen Aufgabender Gefahrenabwehr bleiben im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Landshut.Risikoanalyse BrandschutzDie dichte Bebauung mit Zelten stellt eine erhebliche Brandlast dar. Teile das Lagersstehen auf mit Gras bewachsenem Untergrund und stellen in Verbindung mitwitterungsbedingter Trockenheit eine weitere Gefahr von Bränden dar.Hier kann es beim Betrieb von Petroleumlampen, Kerzen achtlos weggeworfenenZigaretten oder Glasscherben zu Bränden kommen.Fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftungen sowie Feuer durch Blitzschlag oder durchSelbstentzündung sind ebenfalls nicht auszuschließen.Es müssen geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Abwehr der Gefahrengetroffen werden.Gefährdung durch ...nicht gering mittel hoch MaßnahmenvorhandenBrandlast „Zelte“ x Vorhaltung von Feuerlöschern insonstiges Brandlast durchGefahrstoffe und technischeGerätexjedem Zelt, BrandschutzordnungVorhaltung von Feuerlöschern injedem Zelt, BrandschutzordnungBrandstiftung x Vorhaltung von Feuerlöschern injedem Zelt, BrandschutzordnungBlitzschlag x Vorhaltung von Feuerlöschern injedem Zelt, BrandschutzordnungSelbstentzündung x Vorhaltung von Feuerlöschern injedem Zelt, BrandschutzordnungVorbeugender BrandschutzOffenes FeuerIn den Zelten ist Rauchverbot.Geräte, die mit brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten betrieben werdenDie für den Küchenbereich benötigten Gasflaschen sind nur in der benötigten Menge vorOrt zu lagern. Zur Lagerung der Behälter wird ein gesondertes Lager außerhalb desBundesjugendlagers vorgehalten, dass durch den Arbeitskreis 3 betreut wird.Das Betreiben von Gaskochern o.ä. in den Zelten ist ausschließlich mit zugelassenen undgeprüften Geräten gestattet. Es darf nur für das jeweilige Gerät vorgesehenes Zubehörverwendet werden.Die geltenden Sicherheitsbestimmen für Verwendung und Lagerung dieser Stoffe sind zubeachten.Lagerordner – Lagerordnung

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