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2.1 Sicherheitskonzept

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Bundesjugendlager 2012<strong>Sicherheitskonzept</strong>zum 14. Bundesjugendlagervom 01. August bis 08. August 2011in Landshut1 Brandschutz und Rettungswege ...............................................................................21.1 Allgemeines.................................................................................................21.2 Risikoanalyse Brandschutz ...............................................................................21.3 Vorbeugender Brandschutz ..............................................................................21.3.1 Offenes Feuer ........................................................................................21.3.2 Geräte, die mit brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten betrieben werden ................21.3.3 Rettungswege ........................................................................................31.3.4 Parkplätze ............................................................................................31.3.5 Feuerwehrpläne und Brandschutzordnung ......................................................31.3.6 Vorhaltung von Feuerlöschgerät ..................................................................31.4 Abwehrender Brandschutz ...............................................................................32 Evakuierung.......................................................................................................43 Verkehr ............................................................................................................53.1 Allgemeines.................................................................................................53.2 Befahren des Lagergeländes.............................................................................53.3 Parken während des Lagers..............................................................................54 Sicherheit .........................................................................................................64.1 Allgemeines.................................................................................................64.2 Risikoanalyse Sicherheit..................................................................................64.<strong>2.1</strong> Gefährdung von innen ..............................................................................64.2.2 Gefährdung von außen .............................................................................64.3 Sicherheit auf Lagergelände.............................................................................75 Sanitäts- und Rettungsdienst ..................................................................................85.1 Allgemeines.................................................................................................85.2 Medizinische Risikoanalyse ..............................................................................85.3 Betrieb der Sanitätsstelle................................................................................86 Wasserrettung....................................................................................................97 Kommunikation ................................................................................................ 107.1 Bundesjugendlager ...................................................................................... 107.1.1 Fernmeldezentrale Bundesjugendlager ....................................................... 107.1.2 Notfalldurchsagen ................................................................................. 107.2 Allgemeine Notrufe ..................................................................................... 107.3 Feuerwehr-, ILS und Polizei ........................................................................... 108 Verantwortlichkeiten ......................................................................................... 119 Koordinierung mit Behörden................................................................................. 1210 Anhänge ...................................................................................................... 13Lagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012Brandschutz und RettungswegeAllgemeinesZur allgemeinen Gefahrenabwehr und für die Durchführung von technischenHilfeleistungen sind entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Die eigentlichen Aufgabender Gefahrenabwehr bleiben im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Landshut.Risikoanalyse BrandschutzDie dichte Bebauung mit Zelten stellt eine erhebliche Brandlast dar. Teile das Lagersstehen auf mit Gras bewachsenem Untergrund und stellen in Verbindung mitwitterungsbedingter Trockenheit eine weitere Gefahr von Bränden dar.Hier kann es beim Betrieb von Petroleumlampen, Kerzen achtlos weggeworfenenZigaretten oder Glasscherben zu Bränden kommen.Fahrlässige oder vorsätzliche Brandstiftungen sowie Feuer durch Blitzschlag oder durchSelbstentzündung sind ebenfalls nicht auszuschließen.Es müssen geeignete Maßnahmen zur Vorbeugung und zur Abwehr der Gefahrengetroffen werden.Gefährdung durch ...nicht gering mittel hoch MaßnahmenvorhandenBrandlast „Zelte“ x Vorhaltung von Feuerlöschern insonstiges Brandlast durchGefahrstoffe und technischeGerätexjedem Zelt, BrandschutzordnungVorhaltung von Feuerlöschern injedem Zelt, BrandschutzordnungBrandstiftung x Vorhaltung von Feuerlöschern injedem Zelt, BrandschutzordnungBlitzschlag x Vorhaltung von Feuerlöschern injedem Zelt, BrandschutzordnungSelbstentzündung x Vorhaltung von Feuerlöschern injedem Zelt, BrandschutzordnungVorbeugender BrandschutzOffenes FeuerIn den Zelten ist Rauchverbot.Geräte, die mit brennbaren Gasen oder Flüssigkeiten betrieben werdenDie für den Küchenbereich benötigten Gasflaschen sind nur in der benötigten Menge vorOrt zu lagern. Zur Lagerung der Behälter wird ein gesondertes Lager außerhalb desBundesjugendlagers vorgehalten, dass durch den Arbeitskreis 3 betreut wird.Das Betreiben von Gaskochern o.ä. in den Zelten ist ausschließlich mit zugelassenen undgeprüften Geräten gestattet. Es darf nur für das jeweilige Gerät vorgesehenes Zubehörverwendet werden.Die geltenden Sicherheitsbestimmen für Verwendung und Lagerung dieser Stoffe sind zubeachten.Lagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012RettungswegeDie Hauptwege auf dem Lagergelände sind so zu gestalten, dass diese als Flucht- undRettungsweg genutzt werden können, dabei ist eine befahrbare Mindestbreite von 5 msowie eine Mindesthöhe von 4 m einzuhalten.Die Zufahrten zum Gelände sind entsprechend zu Kennzeichen. Auf den Flucht- undRettungswegen dürfen keine Zelte, Pavillons oder sonstige ortsfeste Bauten errichtetwerden.Es ist zu jeder Zeit des Lagers eine ungehinderte Durchfahrt von Fahrzeugensicherzustellen.ParkplätzeBei den Parkflächen handelt es sich um befestigte bzw. geschotterte Flächen, dieBrandgefahr durch heiße Fahrzeugteile ist hier sehr gering.Verlorene Betriebsflüssigkeiten sind umgehend mit geeigneten Mitteln aufzunehmen. Essind geeignete Maßnahmen zu treffen, um ein weiteres Austreten zu verhindern. Es ist injedem Fall die Lagerwache zu Informieren.Das Rauchen im Bereich der Fahrzeuge ist aus Sicherheitsgründen zu unterlassen.Die Parkplätze werden durch die Lagerwache regelmäßig kontrolliert.Feuerwehrpläne und BrandschutzordnungVom Lagergelände wird ein Feuerwehrplan, angelehnt an die DIN 14095, erstellt. Einegesonderte Brandschutzordnung wird im Vorfeld an die teilnehmenden Jugendgruppenverteilt.Der Flucht- und Rettungswegeplan ist den Teilnehmern durch den Betreuer vor Ort zuerläutern. Er kann an zentralen Stellen auf dem Lagergelände eingesehen werden.Vorhaltung von FeuerlöschgerätFür Erstmaßnahmen ist jedes Zelt mit mindestens einem 6 kg ABC-Pulverlöscherausgestattet.Abwehrender BrandschutzFür Entstehungsbrände und Erstmaßnahmen wird in allen Zelten entsprechendesKleinlöschgerät vorgehalten (vgl. 1.3.6). Dieses ist durch Jedermann einzusetzen.Die Löschwasserentnahme auf den Festplatz ist durch ausreichend Hydrantensichergestellt. Es ist darauf zu achten, dass die Hydranten jederzeit zugänglich sind.Aufgrund der schnellen Erreichbarkeit des Lagergeländes durch die Feuerwehr Landshutsind darüber hinaus keine weiteren Maßnahmen erforderlich.Lagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012EvakuierungFür den Fall einer Teilräumung oder Evakuierung des Lagers stehen entsprechendeSammelstellen zur Verfügung. Diese sind: Fachhochschschule Landshut (Am Lurzenhof 1, 84036 Landshut) Sparkassenakademie (Bürgermeister – Zeiler – Straße 1, 84036 Landshut)Auf Weisung der Leiter des Arbeitskreis 1 (Lagerleitung) werden dieEvakuierungssammelplätze entsprechend aufgesucht.Jeder Lagerteilnehmer (Außer Mitglieder des Arbeitskreises 8) hat sich imEvakuierungsfall den Weisungen der Leiter des Arbeitskreis 1 (W. Rettlinger / A.Schrüfer) zu unterstellen und Folge zu leisten.Details zur Evakuierung werden in der Evakuierungsordnung Teil A und B geregelt.Lagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012VerkehrAllgemeinesDer Hauptanreisetag der Jugendgruppen ist Mittwoch der 01.08.2011. Hauptabreisetagwird Mittwoch der 08.08.2011 sein. Die Gruppen reisen fast ausschließlich mitDienstfahrzeugen an.Für den An- und Abreisetag sind weitere verkehrslenkende Maßnahmen im öffentlichenVerkehrsraum erforderlich. Die Abstimmungen hierzu erfolgen in enger Absprache mitPolizei und Ordnungsamt. Die Verkehrslenkung auf dem Lagergelände wird durch AK1sichergestellt.Befahren des LagergeländesDas Befahren des Platzes am An- und Abreisetag ist nur zum Be- und Entladen derFahrzeuge gestattet. Fahrzeuge die ausschließlich zum Transport von Personen undHandgepäck genutzt werden, dürfen den Platz nicht befahren.Außerhalb dieser Zeiten darf der Platz nicht befahren werden. Gesonderte Regelungenkönnen durch die Lagerleitung genehmigt werden.Rettungsfahrzeuge im Einsatz sind von der Regelung ausgenommen.Auf dem Lagergelände ist in Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Sollte der Platzwitterungsbedingt nicht befahrbar sein, kann die Erlaubnis jederzeit eingeschränkt oderkomplett aufgehoben werden.Mit Fahrrädern ist auf dem Gelände in angepasster Geschwindigkeit zu fahren. DerBetrieb von motorbetrieben Zweirädern, Quads o.ä. auf dem Platz ist untersagt.Parken während des LagersZum Parken der Fahrzeuge stehen Parkplätze auf ausgewiesenen Stellplätzen im Bereichder Fachhochschule Landshut (Am Lurzenweg 1), sowie im Bereich derSparkassenakademie (Bürgermeister – Zeile – Straße 1) zur Verfügung.Lagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012SicherheitAllgemeinesDie Sicherheit der Lagerteilnehmer kann durch eine Vielzahl von Einflussfaktorengefährdet werden. Hierbei können die Einflüsse von außerhalb des Lagers als auch voninnen kommen.Auch im Hinblick auf die Teilnahme von mehreren internationalen Gruppen kanneventuell mit Störungen von außen gerechnet werden. Hier erfolgt bereits im Vorfeldeine enge Abstimmung mit den zuständigen Stellen.Gefahrenabwehr, Ermittlung und strafrechtliche Verfolgung obliegen der Polizei.Risikoanalyse SicherheitGefährdung von innen• Streit unter Teilnehmern• Abgängige Personen• Eigentumsdelikte unter Teilnehmern• Sachbeschädigung• Alkohol- und Drogenmissbrauch• Eingriffe in den StraßenverkehrGefährdung durch ...nicht gering mittel hoch MaßnahmenvorhandenStreit unter Teilnehmern x DeeskalationsteamAbgängige Personen x Sensibilisierung der TN, LagerleitungEigentumsdelikte x Lagerwache, Sensibilisierung der TNSachbeschädigung x Lagerordnung, LagerwacheAlkohol- und Drogenmissbrauch x Lagerordnung, LagerwacheEingriff in den Straßenverkehr x Lagerordnung, LagerwacheGefährdung von außen• Extremistische• Ausländerfeindliche Aktionen• Sexuelle Belästigung• Eigentumsdelikte von Personen außerhalb des Lagers• Sachbeschädigung• Alkohol- und Drogenmissbrauch• Konflikte mit Anwohnern• nicht genehmigter Handel (fliegende Händler, Eisverkäufer, ...)• HausfriedensbruchLagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012Gefährdung durch ...nicht gering mittel hoch MaßnahmenvorhandenExtremismus x Lagerwache, Informationsaustauschmit PolizeiSexuelle Belästigung x LagerwacheEigentumsdelikte X Lagerwache, Sensibilisierung der TNSachbeschädigung x LagerwacheAlkohol- und Drogenmissbrauch x Lagerwachenicht genehmigter Handel x LagerwacheHausfriedensbruch x LagerwacheSicherheit auf LagergeländeDie Sicherheit auf dem Lagergelände wird durch die Lagerwache gem. Schichtplansichergestellt. Die regelmäßigen Rundgänge auf dem Lagergelände werden durchMitglieder der Jugendgruppen mit mindestens einem Erwachsenen durchgeführt.Die Leitung über die Lagerwache hat der Arbeitskreis 1. Er ist in Streitfällen derAnsprechpartner.Die Eingänge:1. Der Haupteingang „Ost“ ist 24 Stunden geöffnet und wird bewacht.2. Der Nebeneingang „West“ ist in der Zeit von 07:00 bis 23:00 Uhr geöffnet undbewacht.Von Freitag 03.08.2012 bis Sonntag 05.08.2012 sind auf dem Turnierplatz -Ringelstecherwiese die Wettkampfbahnen für den Bundeswettkampf eingerichtet. DieÜberwachung wird durch den AK7 sichergestellt.Bei akuten Streitfällen oder auch alltägliche Problemen von Jugendlichen und Betreuernsteht rund um die Uhr ein Deeskalationsteam mit ausgebildeten Fachkräften zurVerfügung. Dieses ist über den AK1 bei Bedarf anzufordern.Lagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012Sanitäts- und RettungsdienstAllgemeinesDie primäre Versorgung wird durch den AK8 im 24-stündigen Dienstbetrieb sichergestellt.Die Transporthoheit für Notfälle liegt hier ausschließlich beim Rettungsdienst der StadtLandshut.Medizinische RisikoanalyseBei einem Jugendlager muss sowohl mit vielfältigen alltäglichen Erkrankungen undVerletzungen, als auch mit Notfällen gerechnet werden. Besonders sensibel ist hier derKüchenbereich zu sehen.Gerade durch mangelnde Hygiene können sich Infektionserkrankungen schnell aufmehrere Teilnehmer ausbreiten. Beim Bundeswettkampf wie auch bei täglichenWorkshops arbeiten die Jugendlichen auch mit Werkzeug, was eine besondereVerletzungsgefahr birgt.Gefährdung durch ...nichtvorhandengering mittel hoch Maßnahmenalltägliche Erkrankungen x SanitätsdienstUnfälle x Absprache mit Rettungsdienstträger,SanitätsdienstHygiene x Hygieneordnung, SanitätsdienstBetrieb der SanitätsstelleMit der Sanitätsstelle gibt es eine permanente Anlaufstelle für Notfälle und alltäglicheErkrankungen.Transporte innerhalb des Lagergeländes zur Sanitätsstelle werden durch den AK8sichergestellt.Akute Notfälle werden direkt durch den Rettungsdienst der Stadt Landshut transportiert.Lagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012WasserrettungFür den Bundesjugendwettkampf im Bereich der Ringelstecherwiese ist eineWasserrettung zu gewährleisten.Dies wird durch die örtlich zuständige Wasserwacht Landshut am Samstag den04.08.2012 in der Zeit von 11:00 bis 18:00 Uhr im Bereich der oberen Isar in Landshutsichergestellt.Lagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012KommunikationBundesjugendlagerFernmeldezentrale BundesjugendlagerDurch die Fernmeldezentrale ist eine 24-stündige Erreichbarkeit des Lager nach außensichergestellt. Dies umfasst sowohl die telefonische Erreichbarkeit als auch dieErreichbarkeit über Funk. Persönlicher Ansprechpartner sind in der Lagerleitung amerreichbar.Das Lagergelände verfügt über mehrere unabhängigeKommunikationsmittel/Handyrufbereitschaft:• Telefon: 0871 – 4309 10 - 10• Telefax: 0871 – 4309 10 - 19NotfalldurchsagenFür Notfalldurchsagen ist auf dem Lagergelände eine Lautsprecheranlage installiert. DieNutzungsregeln und Durchsagetexte sind in der Evakuierungsordnung Teil B nähergeregelt.Allgemeine NotrufeAllgemeine Notrufe sind durch die Teilnehmer direkt über 112 oder 110 an die jeweiligenStellen abzusetzen. Die Lagerleitung ist über die Zentrale Rufnummer unverzüglich inKenntnis zu setzen.Darüber hinaus ist mit den Leitstellen der Feuerwehr und der Polizei abgestimmt, dassdort aus dem Bundesjugendlager eingehende Notrufe auch der Fernmeldezentralegemeldet werden, um eine Einweisung der Einsatzkräfte und evtl. notwendigeErstmaßnahmen veranlassen zu können.Feuerwehr-, ILS und PolizeiFeuerwehr / ILS: 112Polizei: 110Lagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012VerantwortlichkeitenFür die Umsetzung dieses <strong>Sicherheitskonzept</strong>es ist die Lagerleitung Arbeitskreis 1verantwortlich.Bei Eintritt eines Notfalles geht die Verantwortung für die Umsetzung an die Leiter desArbeitskreis 1 über.Lagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012Koordinierung mit BehördenWährend des Lagers wird es einen Termin zur Abstimmung mit folgenden Beteiligtengeben:• Feuerwehr Landshut, Vorbeugender Brandschutz• THW – Arbeitskreis 1 - Lagerleitung/Lagerwache (W. Rettlinger und A.Schrüfer)• Polizei Landshut• Stadt Landshut, Geschäftsbereich Jugend• Stadt Landshut, Ordnungsamt - Allgemeine Gefahrenabwehr• Stadt Landshut, OrdnungsamtLagerordner – Lagerordnung


Bundesjugendlager 2012Anhänge10.1. Brandschutzordnung Teil A (deutsch und englisch)10.2. Brandschutzordnung Teil B (mit Ausschnitt Teil A)10.3. Evakuierungsordnung Teil A (deutsch und englisch)10.4. Evakuierungsordnung Teil B (mit Ausschnitt Teil A)10.5. Feuerwehr- und Rettungsplan10.6. LagerordnungLagerordner – Lagerordnung

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